[M] 423-Redesign

Die Fahrzeuge der S-Bahn-Systeme
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Rev
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Beitrag von Rev »

Mark8031 @ 29 Aug 2018, 17:52 hat geschrieben: Nein, genau dafür sind sie nicht konstruiert. Die Türen sind konstruiert, dass sie für den Fahrgastwechsel offen bleiben und niemanden einklemmen. Nicht, dass irgendjemand seine Hand reinhält um sie wieder zu öffnen.
Wenn zumindest etwas an der Aussage richtig wäre... :rolleyes:

Die Türen sind so Konstruiert das sie nach einer Zet X automatisch wieder zulaufen. Ausgenommen hiervon sind Zwangs öffnen und Schließen.

Das unterbrechen der Lichtschranke hat keinen anderen Effekt als das drücken des Türknopfes für die Tür... Es hat aber den Vorteil das die Tür nicht zuerst komplett zuläuft jemand drauf drückt die Tür wieder komplett öffnet. Und so zur Abfahrt noch mehr Zeit verstreicht...

Ich mach das auch grundsätzlich bei unseren Regios so warum soll ich auf den Knopf drücken und die Mechanik und Co der Tür mehr belasten als durch das unterbrechen der Lichtschranke ... das ist ne Win Win Win Situation für Mensch, Zeit und Technik.

Erstellt am 29 Aug 2018, 18:15
Gibt es in München in der HVZ, oder zu Veranstaltungszeiten (z.B. Oktoberfest) extra "Türsteher", die verhindern sollen, daß "Nachzügler" in die S-Bahn einsteigen, während die Türe zugehen?
Ja haben wir außerhalb der Ferien in der Stamm... das sind genau die Leute die sich an die engste stelle des Bahnsteiges hinstellen und sich dann beschweren das man an Ihnen vorbei geht... halte ich eher für ne gefährdung als ne Verbesserung...
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Beitrag von Mark8031 »

Rev @ 29 Aug 2018, 18:28 hat geschrieben: Wenn zumindest etwas an der Aussage richtig wäre... :rolleyes:
Die Aussage ist richtig.
Die Türen sind so Konstruiert das sie nach einer Zet X automatisch wieder zulaufen.
Das schrieb ich.
Das unterbrechen der Lichtschranke hat keinen anderen Effekt als das drücken des Türknopfes für die Tür
Ist aber dafür nicht gedacht.
die Mechanik und Co der Tür mehr belasten als durch das unterbrechen der Lichtschranke
Welche Mechanik hier nicht mehr belastet wird als bei der Lichtschranke musst Du mir genauer erläutern.

Das Unterbrechen der Lichtschranke bei zulaufender Tür ist eine Auslösung von Sicherheitseinrichtungen. Wieso soll es legitim sein, Sicherheitseinrichtungen absichtlich auszulösen?
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
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Beitrag von autolos »

Mark8031 @ 29 Aug 2018, 18:41 hat geschrieben:

Ist aber dafür nicht gedacht.

Das Unterbrechen der Lichtschranke bei zulaufender Tür ist eine Auslösung von Sicherheitseinrichtungen. Wieso soll es legitim sein, Sicherheitseinrichtungen absichtlich auszulösen?
Sie ist dafür gedacht, dass die Tür wieder aufgeht, wenn das Lichtgitter unterbrochen wird. Durch das Unterbrechen wird eine Funktion ausgeführt, keine Sicherheitseinrichtung betätigt. Daher ist es legitim, die Tür so erneut zu öffnen. Wenn das nicht so ist, dann sollte bitte ein Hinweis an die Fahrgäste ergehen, doch bitte nicht mutwillig die Tür in irgendeiner Form zur erneuten Öffnung zu veranlassen, wenn sie nicht vorher komplett geschlossen war. Aber ehrlich gesagt wäre ich sicher nicht der Einzige, der das für blödsinnig hielte.
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Beitrag von 146225 »

Und weil das "eh jeder so macht" und jeder für sich ja nur ein einzelner ist, sitzen sie nachher alle miteinander in der S-Bahn und bruddeln über schon wieder 5 Minuten Verspätung. :wacko: :rolleyes:
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Beitrag von Rev »

Nochmal das mit der Lichtschranke spart Zeit...

Was sehe ich den Regemäßig Tür geht zu ist noch Freigegeben. Jemand wartet Seelenruhig bist sie ganz zu gelaufen ist drückt wieder den Knopf. Tür geht gerade wieder auf und der TF nimmt die Türfreigabe zurück Tür geht trotzdem ganz auf ist ja so vorgesehen.... hätte der Fahrgast die Lichtschranke unterbrochen wäre das wesentlich schneller gegangen... so kostet es Locker 20 Sekunden.

Welche Mechanik hier nicht mehr belastet wird als bei der Lichtschranke musst Du mir genauer erläutern.

Das Unterbrechen der Lichtschranke bei zulaufender Tür ist eine Auslösung von Sicherheitseinrichtungen. Wieso soll es legitim sein, Sicherheitseinrichtungen absichtlich auszulösen?
Die Mechanik die nicht komplett zu und wieder auflaufen muss sondern sich die Hälfte spart...

Zeig mir bitte mal die Weisung oder den Hinweis auf dem geschrieben ist das man die Lichtschranke nicht unterbrechen darf bitte...


Sicherheitseinrichtung ist es auch nicht es ist ein einklemschutz... eine Sicherheitseinrichtung sind Grünschleifen, Notbremsen etc... aber sicher nichts das man als Fahrgast versehentlich auslöst... Fun Fakt... du unterbrichst die Lichtschranke auch bei offener Tür oder wie glaubst du merkt eine Tür das gerade der ganze Zug aussteigt... da würden die Türen in der früh zum Beispiel im Regio am Hbf ständig zulaufen während des sehr langen Fahrgastwechsels tun sie aber nicht... sie bleiben offen weil die Lichtschranke unterbrochen ist... Also wäre das nach deiner Aussage auch schon auslösen einer Sicherheitseinrichtung :rolleyes:
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Beitrag von Mark8031 »

Rev @ 29 Aug 2018, 19:08 hat geschrieben: Also wäre das nach deiner Aussage auch schon auslösen einer Sicherheitseinrichtung :rolleyes:
Wie wäre es mit Lesen und Verstehen? Das schrieb ich nämlich nicht. :rolleyes:
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Beitrag von autolos »

Mark8031 @ 29 Aug 2018, 19:21 hat geschrieben: Wie wäre es mit Lesen und Verstehen? Das schrieb ich nämlich nicht. :rolleyes:
Wenn du das nicht meintest, wo siehst du denn die Grenze zwischen einem Ein- und Aussteigevorgang und dem Auslösen einer "Sicherheitseinrichtung", die hier ja eigentlich nicht vorliegt.
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Beitrag von Mark8031 »

autolos @ 29 Aug 2018, 19:28 hat geschrieben: Wenn du das nicht meintest, wo siehst du denn die Grenze zwischen einem Ein- und Aussteigevorgang und dem Auslösen einer "Sicherheitseinrichtung", die hier ja eigentlich nicht vorliegt.
Im Zulaufen der Tür. Das ist der entscheidende Knackpunkt.
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Beitrag von autolos »

Mark8031 @ 29 Aug 2018, 19:44 hat geschrieben: Im Zulaufen der Tür. Das ist der entscheidende Knackpunkt.
Wie oft fährst du selber als Fahrgast in einer S-Bahn oder einem Regionalzug? Ohne das Schwenken des Arms durch das Lichtgitter, das ich erwähnte, passiert es täglich tausendfach, dass im Rahmen des gewöhnlichen Fahrgastwechsels die Tür sich schon bewegt, während noch ein Fahrgaststrom sich in eine Richtung (rein oder raus) bewegt. Daher finde ich deinen Ansatz vollkommen und ohne Einschränkungen weltfremd und reichlich abwegig.
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Beitrag von Mark8031 »

autolos @ 29 Aug 2018, 19:50 hat geschrieben: Daher finde ich deinen Ansatz vollkommen und ohne Einschränkungen weltfremd und reichlich abwegig.
Das sei Dir nicht genommen. Ich hingegen finde es vollkommen ohne Einschränkung abwegig, Körperteile in sich bewegende Teile zu halten.
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Beitrag von Rev »

Mark8031 @ 29 Aug 2018, 19:44 hat geschrieben: Im Zulaufen der Tür. Das ist der entscheidende Knackpunkt.
Für deine Argumentation sicherlich macht das Argument aber nicht richtiger... Dann würde man ja auch ganz böse eine Sicherheitseinrichtung auslösen wenn man genau in dem Moment durch die Tür geht in dem der Prozess einsetzt...

Aber ich warte ja immer noch auf den Beweis oder das Stichhaltige Argument warum man das nicht machen sollte. Zeit ist es nicht, Offizielle Aussage würde ich auch gern mal sehen... einziges Argument das du hast du das nicht toll findest... aber das lasse ich nicht Zählen...
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Beitrag von Mark8031 »

Rev @ 29 Aug 2018, 19:57 hat geschrieben: einziges Argument das du hast du das nicht toll findest... aber das lasse ich nicht Zählen...
Argument 1
Argument 2
Und wer möchte, findet hier noch weitere Argumente.
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Beitrag von Rev »

Hier geht es darum die Lichtschranke zu unterbrechen bevor die Tür einen auch nur im Ansatz berührt die Sachen da haben alle damit zu tun das der Klemmschutz an der Türlippe nicht funktionierte um den geh es hier aber nicht..
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Beitrag von Mark8031 »

Und was kam vor dem Einklemmschutz, der nicht funktionierte? Richtig, der Versuch die Lichtschranke zu unterbrechen, also genau Euer Verhalten, dass ihr als harmlos verteidigt.
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Beitrag von Jogi »

Mark8031 @ 29 Aug 2018, 20:04 hat geschrieben:Argument 2
Und wer möchte, findet hier noch weitere Argumente.
So sehr ich bei Dir bin, dass jegliche Körperteile samt Haaren und Hundeleinen nicht in sich schließende Zugtüren gehören, weil man eben nicht zu hundertprozent sicher sein kann, dass das Lichtgitter sie wirklich erfasst hat und die Konsequenzen ganz ganz ernst sein könnten (und man als "Bahnunerfahrener" nicht weiß, ob es wirklich ein Lichtgitter oder nur eine einfache Lichtschranke ist) - der zweite Fall eignet sich nicht wirklich dazu, das zu bebildern. Soweit ich es mitbekommen habe (Kurzmeldung StZ über eingestellte Ermittlung; StN drei Monate nach Vorfall mit kurzem Egebnisstand) muss der alkoholisierte Mann seine Hand mit einer fast schon unglaublichen Kraft durch die Gummilippen der bereits geschlossenen Türen gedrückt haben. Da dürfte die Technik korrekterweise die Tür bereits als vollständig geschlossen gemeldet und die Lichtgitter deaktiviert haben.
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Rev @ 29 Aug 2018, 19:57 hat geschrieben: Für deine Argumentation sicherlich macht das Argument aber nicht richtiger... Dann würde man ja auch ganz böse eine Sicherheitseinrichtung auslösen wenn man genau in dem Moment durch die Tür geht in dem der Prozess einsetzt...
Ihr vergesst eine wichtige Sache, gerade bei der S-Bahn ist das Zwangsschließen seit einiger Zeit das Regelverfahren zur Abfertigung, gleichzeitig muss die Ansage "Bitte zurückbleiben" bei der S-Bahn nur getätigt werden, wenn nicht der gesamte Zug eingesehen werden kann - wo man dann nach Möglichkeit eh nicht zentral schließt.

So, jetzt betätigt der Tf den Drucktaster zum Zwangsschließen exakt in dem Moment, wo du die Lichtschranke vermeintlich blockieren willst, greifst in den Abfertigungsprozess ein, weil der Tf just in diesem Moment die Türen wieder freigeben müsste, um dich nicht einklemmen zu können. Auch wenn die Türe noch ganz auf ist, der Fahrgastwechsel ist dann wegen dir noch nicht beendet.

Klar kann man sich jetzt wegen Theorie und Praxis in mehreren Punkten dazu (übrigens auch in meinem Umgang mit Lichtschranken :lol:) streiten, aber ich wollte auch das mal anbringen.

Allgemein finde ich dass das EBA was die Abfertigung angeht sehr lasch ist, da überbieten dann teils sogar die Hersteller freiwillig (oder warum auch immer) den Sicherheitslevel der geforderten Türschließtechnik.
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Beitrag von autolos »

S-Bahn 27 @ 30 Aug 2018, 01:47 hat geschrieben: Ihr vergesst eine wichtige Sache, gerade bei der S-Bahn ist das Zwangsschließen seit einiger Zeit das Regelverfahren zur Abfertigung, gleichzeitig muss die Ansage "Bitte zurückbleiben" bei der S-Bahn nur getätigt werden, wenn nicht der gesamte Zug eingesehen werden kann - wo man dann nach Möglichkeit eh nicht zentral schließt.

So, jetzt betätigt der Tf den Drucktaster zum Zwangsschließen exakt in dem Moment, wo du die Lichtschranke vermeintlich blockieren willst, greifst in den Abfertigungsprozess ein, weil der Tf just in diesem Moment die Türen wieder freigeben müsste, um dich nicht einklemmen zu können. Auch wenn die Türe noch ganz auf ist, der Fahrgastwechsel ist dann wegen dir noch nicht beendet.

Klar kann man sich jetzt wegen Theorie und Praxis in mehreren Punkten dazu (übrigens auch in meinem Umgang mit Lichtschranken :lol:) streiten, aber ich wollte auch das mal anbringen.
Der Fahrgast weiß aber nicht, ob die Tür zuläuft, weil sie halt nach einiger Zeit zuläuft oder ob ein Zwangsschließen veranlasst wurde. Seit in allen Fällen auch rote Lichter blinken und laut rumgepiepst wird, gibt es keine Warnfunktion fürs Zwangsschließen mehr.
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Ja, genau deswegen ja, aber das war doch hier nicht gefragt.
LED-Leuchten gibts mittlerweile so günstig und der Twindexx z. B. hat ja außen an den Türen sogar welche, allerdings auch nur parallel zu dem Blinklicht innen über der Tür geschaltet und damit immer bei jedem Zulaufen der Türe aktiv. Man könnte so einfach eine optische und akustische Warnung fürs Zwangsschließen fordern, man siehe auch zur U-Bahn, da rennen kaum Leute in die schließende Tür.

Das Problem ist, dass das EBA sich das in der Theorie zu einfach macht und dadurch in der Praxis zu betriebsblind ist. Es wird ganz einfach immer vom Tf gefordert, vor der Abfahrt alle Türen eingesehen haben zu müssen, auch bei einer 200 Meter langen S-Bahn und wenn mal wieder Fahrgäste hinten sehr dicht am Zug stehen und einem dann teilweise angebrachte Spiegel/Monitore (mit für diesen Zweck eh nicht ausreichender Qualität - wie sollte man da ne Hundeleine erkennen?) auch nichts mehr bringen. Also nach Gutdünken den Zug so weit ablaufen, wie man es für nötig hält, kommt natürlich bei den Fahrzeuge ohne Führerstandstüren sehr gut.
Und dann noch diese Sache mit zu großem Spaltmaß zwischen Zug und Bahnsteig bei z. B. nicht ausgefahrenem Schiebetritt bzw. an nicht getesteten außerplanmäßigen Verkehrshalten. Da wird dann das deutlich sichere Schließen mit Lichtschranken verboten, warum, weil ja Fahrgäste durch den Spalt gestürzt sein könnten. Einfache Spaltmaßprüfung für den Tf alleine ist nicht, also wieder schön auf Hundeleine und alles achten, der Tf muss nunmal zu 100% gesehen haben, dass sich nichts in den Türen beflndet.
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Beitrag von elchris »

Da muss ich jetzt zwischenhaken:

Vor jedem Abfertigen per Zwangsschliessen ist eine Durchsage (Am liebsten "Bitte Zurückbleiben) zu machen - diese ersetzt den Achtungspfiff!!!!!

Ich wende die benannte Unsinnsweisung nicht pauschal an, die Reihenfolge ist an unbesetzten Stationen ganz klar: TAV, hat dieses keinen Erfolg erst dann Zwangsschliessen. Ich nehme mir nicht per Weisung die Sicherheit, TAV mit Serviceblick ist die sicherste Abfertigungsmethode, sowohl aus technischer als auch rechtlicher Sicht. Dazu finde ich, dass die Fahrgäste darauf mittlerweile sehr gut trainiert sind und bleiben sollten - dem normalen Fahrgast ist es nämlich nicht begrifflich zu machen, warum er in der Lichtschranke stehend an der Hackerbrücke kein Problem war, an der Donnersberger der (Lang-)Zug dann aber nicht weiterkommt. Man hat wie üblich bei Erstellen der Weisung vergessen, alle nötigen Voraussetzungen dafür (Abfertigungshilfen z.B. Monitore) zu schaffen. Daher war bisher auch mein Appell an alle Kollegen (die Obrigkeit versteht sowas nicht, die Diskussion ging stundenlang) weiterhin möglichst viel TAV zu nutzen um die FG daran gewöhnt zu lassen. Übrigens ist Zwangsöffnen + dezentral Schliessen bei mitarbeitenden Fahrgästen die schnellste Abfertigungsmethode - hier sind Haltezeiten von deutlich unter 20 Sekunden zu realisieren - ganz ohne Weisung per Nutzung der Funktionen unseres Fahrzeugs und Einschalten des Hirnkastls...

Zur Aktion mit der Hand in der Lichtschranke: Vor der Abfahrtszeit ist mir das als Tf wie gesagt egal, wenn der Fahrgast die Hand noch rausbekommt, wenn die Tür doch schon per Zwangsschliessen zuläuft - dies hätte aber selbst der angespurtet kommende Fahrgast durch die Durchsage bemerken können. Sollte der Fahrgaststrom nicht abreissen muss eben wenn möglich Zwangsschliessen angewendet werden, was dagegen garnicht geht ist aufreissen - dies führt bei mir regelmässig zu Fahrtausschluss.
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Beitrag von S-Bahn 27 »

elchris @ 30 Aug 2018, 15:57 hat geschrieben: Da muss ich jetzt zwischenhaken:

Vor jedem Abfertigen per Zwangsschliessen ist eine Durchsage (Am liebsten "Bitte Zurückbleiben) zu machen - diese ersetzt den Achtungspfiff!!!!!
Das sind zumindest zu viele Ausrufezeichen, denn auch wenn es sich inzwischen vllt. geändert haben sollte, so war dies über viele Jahre Stand der Dinge. :D
Es wurde im S-Bahn Handbuch extra darauf hingewiesen, dass nur falls der gesamte Zug vom Tf aus nicht einsehbar ist, die Durchsage "Bitte zurückbleiben" getätigt werden muss, so wurde es auch in der Ausbildung beigebracht.
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Beitrag von gmg »

Maxi112 @ 7 Aug 2018, 13:29 hat geschrieben:
Eine Gepäckablage durch einen Aufkleber auf dem Boden zu ersetzen, ist einfach nur unverschämt.

Wenn man sieht wie häufig die Gepäckablagen genutzt werden (außer Ablage von Dreck in Form von Bild)
In der HVZ werden Sie schon genutzt und gerade dann kommt es auf eine optimale Raumnutzung an.
Ich sehe ja ein, dass das viel Ballast ist. so eine Gepäckablage wiegt bestimmt 20 bis 30kg. Aber man hätte doch nicht gleich alle abschaffen müssen!
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Beitrag von EasyDor »

gmg @ 30 Aug 2018, 15:31 hat geschrieben: Ich sehe ja ein, dass das viel Ballast ist. so eine Gepäckablage wiegt bestimmt 20 bis 30kg. Aber man hätte doch nicht gleich alle abschaffen müssen!
Hat man ja auch nicht! Man hat nur die Anzahl reduziert... Statt über 32 Fenstern sind jetzt nur noch über 12 Fenstern welche. Dafür aber deutlich praktischere (weil größer, nicht schmaler werdend am Rand) und sicherere da nix mehr runterfallen kann.
Und für die entfallenen Ablagen hat man jetzt - vor allem für die großen Koffer die eigentlich niemand da hochgewuchtet hat - gute Abstellplätze.
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Beitrag von elchris »

S-Bahn 27 @ 30 Aug 2018, 16:15 hat geschrieben:Es wurde im S-Bahn Handbuch extra darauf hingewiesen, dass nur falls der gesamte Zug vom Tf aus nicht einsehbar ist, die Durchsage "Bitte zurückbleiben" getätigt werden muss, so wurde es auch in der Ausbildung beigebracht.
Im Kaasblättchen steht drin "bei Bedarf" - im Sonderteil zum 420 steht für den gleichen Vorgang allerdings dass die Abfertigung mit Ansage einzuleiten ist. Der Unterschied ist (offizielle Antwort), dass die Türen im 423 ja einen Einklemmschutz haben, der 420 nicht. :blink: Ich weiss, dass sie sich wieder ein Betriebsverfahren ausgedacht haben für das es keine Vorlage in den Richtlinien gibt und daher nehme ich mich von dem Schwachsinn aus und machs wie das Ganze mal gedacht war und erhöhe die Sicherheit.
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Beitrag von gmg »

EasyDor @ 30 Aug 2018, 19:01 hat geschrieben: Hat man ja auch nicht! Man hat nur die Anzahl reduziert... Statt über 32 Fenstern sind jetzt nur noch über 12 Fenstern welche.
:blink:
Also ich habe keine gesehen, als ich mitgefahren bin.
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Beitrag von Froschkönig »

elchris @ 31 Aug 2018, 03:00 hat geschrieben: Ich weiss, dass sie sich wieder ein Betriebsverfahren ausgedacht haben für das es keine Vorlage in den Richtlinien gibt und daher nehme ich mich von dem Schwachsinn aus und machs wie das Ganze mal gedacht war und erhöhe die Sicherheit.
Das S-Bahn-Handbuch ist eine gültige Richtlinie, falls es dir noch nicht aufgefallen sein sollte.
Im übrigen: Wenn man schon mutwillig gegen gültige Regelwerke seines Arbeitgebers verstösst,
sollte man so viel Hirn im Schädel haben, es nicht in einem öffentlichen Forum hinauszuposaunen!
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Beitrag von Martin H. »

Also ich bin ja schon teilweise dazu übergegangen das auch bei normalen Zügen anzuwenden.
Das hatte ich aber auch paarmal bei der S-Bahn, Koffer im Einstieg, und plötzlich an einem Kurvenbahnsteig war er im Weg.
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Ja, es ist grundsätzlich nicht verkehrt diese Regelung eingeführt zu haben, nur sehe ich in der Praxis dadurch auch mehr Unsicherheit. Das Problem ist eben der Faktor Mensch, welcher Tf möchte schon an jedem Halt seinen kompletten Zug abschreiten, was natürlich wiederum auch völlig am Ziel der verbesserten Pünktlichkeit vorbeiführen würde. Logisch, man muss es nicht, allerdings geben die zur Verfügung stehenden Monitore und teils demolierte Spiegel keinesfalls eine 100%ige Sicherheit ab. Dazu kommen dann die Bahnsteige ohne derartige Abfertigungshilfen, da wird halt dann - Faktor Mensch - Pi mal Daumen abgeschätzt, ob man vom Führerstand aus gerade bis hinten alles erkennen kann.
Das macht das Zentrale Schließen in meinen Augen dann auch unsicherer, aufm Papier natürlich nicht, weil der Tf hat ja vor Abfahrt alle Türen zu prüfen.

Was ich noch meinte, vonwegen manche Hersteller legen den Sicherheitslevel wenigstens höher als wohl vom EBA gefordert, ist die Sache mit der Tasterbedienung. Die Zwangsschließtaster sind nämlich bei gegebener Türfreigabe ständig aktiv und liegen meist direkt am Handmikro übereinander. Dadurch kann einem der Zug öfters Zwangsschließen, als einem lieb ist.
Bei Stadler muss immer zunächst die Türfreigabe (dezentral) zurückgenommen werden, erst dann sind die Zwangsschließtaster aktiv, zudem müssen diese bis zum Schließen der Grünschleife gedrückt gehalten werden, andernfalls werden an noch offenen Türen sofort wieder die Personenflussmelder aktiv.
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Beitrag von elchris »

Froschkönig @ 31 Aug 2018, 18:16 hat geschrieben: Das S-Bahn-Handbuch ist eine gültige Richtlinie, falls es dir noch nicht aufgefallen sein sollte.
Im übrigen: Wenn man schon mutwillig gegen gültige Regelwerke seines Arbeitgebers verstösst,
sollte man so viel Hirn im Schädel haben, es nicht in einem öffentlichen Forum hinauszuposaunen!
Ich erhöhe die Sicherheit ohne den Betriebsablauf zu stören, nein, teilweise sogar zu beschleunigen. Wenn man mir deswegen an den Karren fährt sind meine gezogenen Schlüsse korrekt.
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Beitrag von EasyDor »

gmg @ 31 Aug 2018, 15:23 hat geschrieben: :blink:
Also ich habe keine gesehen, als ich mitgefahren bin.
In den Vierern jeweils bei den Gelenken gibt es über jedem Fenster eine.
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Beitrag von MaxM »

Hübsch ausschauen tut das ja schon, habe heute den Zug in Laim gesehen auf einer S2 zum Ostbahnhof. Aber dass man da so viele Sitze weglässt, halte ich nicht für so gut. Es schaut da irgendwie aus, als wenn's zu wenig Möglichkeiten zum Festhalten gibt. Ich hoffe, da bessert man noch nach.
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