Filmen von Güterzügen auf Unterwegs Haltepunkten
Da mein Hobby Eisenbahn/Eisenbahnfilmen ist und ich gerne Güterzüge mit einen Camcorder Aufnehme und Aufnahmen nicht direkt auf dem Bahnsteig mache sondern nur hinter den eingezäunten Bereich am Eingang unmittelbar beim Bahnübergang und diese Aufnahmen nur für mich Privat mache um diese dann später auf dem TV Fernseher anzusehen.
Ich mache die Aufnahmen mit einen Stativ.
Kann mich da die Bundespolizei wegen Behinderung des Bahnverkehrs belangen?
Ich mache die Aufnahmen mit einen Stativ.
Kann mich da die Bundespolizei wegen Behinderung des Bahnverkehrs belangen?
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So ganz hab ich das jetzt nicht verstanden, wo du dich da genau hinstellen willst. Also falls du im Gleisbereich bist oder diesem gefährlich nahe kommst, dann kann dich die Bundespolizei durchaus belangen.
Allgemein darfst du von allen öffentlich zugänglichen Orten aus so viel fotografieren und filmen wie du willst. Das gilt auch für Bahngelände, das öffentlich zugänglich ist. Blitzlichter oder Scheinwerfer sind verboten. Auf Bahnsteigen darf außerdem kein Stativ verwendet werden.
Allgemein darfst du von allen öffentlich zugänglichen Orten aus so viel fotografieren und filmen wie du willst. Das gilt auch für Bahngelände, das öffentlich zugänglich ist. Blitzlichter oder Scheinwerfer sind verboten. Auf Bahnsteigen darf außerdem kein Stativ verwendet werden.
Wenn ich mit dem Camcorder den Bahnverkehr Filme und sich beim Filmen unvorhergesehen ein Unfall ereignet oder eine Person/Personen überquert (Betrunken) die Bahngleise oder auf diesen Läuft sowie auf dem Bahngleis liegt und habe Pflichtgemäß die Bundespolizei darüber Benachrichtigt.
Darf ich unvorhergesehene Ereignisse/Unfälle des Bahnverkehrs mit dem Camcorder filmen, wenn ich das als Hobby Privat mache ohne diese zu veröffentlichen diese Aufnahmen ich mir nur in meiner eigenen Wohnung alleine Anschaue?
Ereignisse mit Aufnehme beim Filmen mit dem Camcorder bei Vorbeifahrt eines Zuges, wenn eine Person/Personen auf dem Bahngleis liegt/läuft und überfahren wird oder die Bundespolizei diese Person vom Bahngleis holt.
Darf ich unvorhergesehene Ereignisse/Unfälle des Bahnverkehrs mit dem Camcorder filmen, wenn ich das als Hobby Privat mache ohne diese zu veröffentlichen diese Aufnahmen ich mir nur in meiner eigenen Wohnung alleine Anschaue?
Ereignisse mit Aufnehme beim Filmen mit dem Camcorder bei Vorbeifahrt eines Zuges, wenn eine Person/Personen auf dem Bahngleis liegt/läuft und überfahren wird oder die Bundespolizei diese Person vom Bahngleis holt.
Im Zweifelsfall nicht, weil Du das Recht der Gefilmten am eigenen Bild verletzt. Und dafür ist es egal, ob Du die Aufnahmen nur bei Dir zu Hause oder sonstwo anschaust (siehe z.B. dieser Wikipedia-Abschnitt). Spätestens dann, wenn die Person verletzt oder getötet wird, ist die Abbildung wohl ziemlich sicher ein "Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich" und damit in aller Regel verboten.
Ich denke, das stimmt auch, wenn das Ereignis unvorgesehen ist: Denn das wirkt sich auf dieses Recht nicht aus.
Das einzige, was man (in Deutschland und einigen anderen Ländern) argumentieren kann, ist die Panoramafreiheit und die Aufnahme von Personen als "Beifang". Aber wenn eine Person verletzt oder gar getötet wird, wirst Du Die schwer tun zu argumentieren, dass das nur "Beifang" zu einem zufällig bremsenden Zug war ...
Wie üblich gilt bei solchen rechtlichen Fragen: Die Sachen können - vor allem in solchen fiktiven Fällen - beliebig komplex werden, vorhandene Rechtssprechung lässt sich nicht so leicht dafür heranziehen, wenn es sie überhaupt gibt, und überhaupt - aber das stimmt im Leben überall - ist nichts sicher. Anders wär's aber auch wirklich zu fad.
H.M.
Ich denke, das stimmt auch, wenn das Ereignis unvorgesehen ist: Denn das wirkt sich auf dieses Recht nicht aus.
Das einzige, was man (in Deutschland und einigen anderen Ländern) argumentieren kann, ist die Panoramafreiheit und die Aufnahme von Personen als "Beifang". Aber wenn eine Person verletzt oder gar getötet wird, wirst Du Die schwer tun zu argumentieren, dass das nur "Beifang" zu einem zufällig bremsenden Zug war ...
Wie üblich gilt bei solchen rechtlichen Fragen: Die Sachen können - vor allem in solchen fiktiven Fällen - beliebig komplex werden, vorhandene Rechtssprechung lässt sich nicht so leicht dafür heranziehen, wenn es sie überhaupt gibt, und überhaupt - aber das stimmt im Leben überall - ist nichts sicher. Anders wär's aber auch wirklich zu fad.
H.M.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Hier noch ein Textauszug des in Deutschland relevanten §201a Strafgesetzbuch:
H.M.
Verletzte und Getötete sind regelmäßig "hilflos".(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt ... und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
...
H.M.
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Das gilt aber erst, wenn der Unfall schon passiert ist und man dann weiter filmt, oder wenn sich eine Person in Gefahr befindet und man filmt anstatt versucht, die Gefahr abzuwenden. Das ist dann aber was anderes mit unterlassener Hilfeleistung.
Nicht wenn im letzten Moment noch jemand über die Gleise rennt. So schnell kann man die Kamera eh nicht ausschalten bzw. die Sicht ändern.
Generell fallen Personen ansonsten unter Beiwerk, wenn man eigentlich den Bahnverkehr filmt und Personen zur zufällig ins Bild kommen.
Ich würde es halt schweigend für mich behalten und niemand zeigen, ausser wenn die Polizei Zeugen aufruft, ggf. existierendes Filmmaterial zur Verfügung zu stellen, dieser dass anonym zukommen lassen.
Nicht wenn im letzten Moment noch jemand über die Gleise rennt. So schnell kann man die Kamera eh nicht ausschalten bzw. die Sicht ändern.
Generell fallen Personen ansonsten unter Beiwerk, wenn man eigentlich den Bahnverkehr filmt und Personen zur zufällig ins Bild kommen.
Ich würde es halt schweigend für mich behalten und niemand zeigen, ausser wenn die Polizei Zeugen aufruft, ggf. existierendes Filmmaterial zur Verfügung zu stellen, dieser dass anonym zukommen lassen.
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Der Eisenbahnfilmer mit dem Camcorder kann nichts dafür, wenn im Bahnverkehr ein nicht vorhersehbares Ereignis passiert wie das eine Volltrunkene Person auf dem Güterzug sitzt das aber im ersten Moment beim Filmen nicht sofort bemerkt wird.
Wenn man mit dem Camcorder den Bahnverkehr Filmt ist es möglich das man auch Unfälle mit filmt,
wenn ein Zug voreikommt oder eine Alkoholisierte Person auf dem Bahnhof oder Unterwegs durch sein Verhalten zum Filmen Animiert, auf dem Güterzug liegend lallend vor sich Hinsingt sowie von diesen Herunterfällt oder vom Zug erfasst wird.
Die Volltrunkene Person hat sich selbst in den Zustand der Hilflosigkeit hineingetrunken aber man hat die Bundespolizei zu verständigen um ein Personal und Sachschaden abzuwenden in den Ramen der eigenen Möglichkeiten ohne sein Leben selbst zu gefährden.
Wenn man mit dem Camcorder den Bahnverkehr Filmt ist es möglich das man auch Unfälle mit filmt,
wenn ein Zug voreikommt oder eine Alkoholisierte Person auf dem Bahnhof oder Unterwegs durch sein Verhalten zum Filmen Animiert, auf dem Güterzug liegend lallend vor sich Hinsingt sowie von diesen Herunterfällt oder vom Zug erfasst wird.
Die Volltrunkene Person hat sich selbst in den Zustand der Hilflosigkeit hineingetrunken aber man hat die Bundespolizei zu verständigen um ein Personal und Sachschaden abzuwenden in den Ramen der eigenen Möglichkeiten ohne sein Leben selbst zu gefährden.
Das mag alles sein. Aber in dem Fall musst Du sofort mit dem Filmen aufhören. Mittlerweile werden (gottseidank) auch Leute, die bei Autounfällen filmen, angezeigt.ador41 @ 5 Nov 2019, 20:41 hat geschrieben: Wenn man mit dem Camcorder den Bahnverkehr Filmt ist es möglich das man auch Unfälle mit filmt,
wenn ein Zug voreikommt oder eine Alkoholisierte Person auf dem Bahnhof oder Unterwegs durch sein Verhalten zum Filmen Animiert, auf dem Güterzug liegend lallend vor sich Hinsingt sowie von diesen Herunterfällt oder vom Zug erfasst wird.
Das ist rechtlich für das Filmen vollkommen egal.Die Volltrunkene Person hat sich selbst in den Zustand der Hilflosigkeit hineingetrunken
Natürlich. Auch unterlassene Hilfe ist ein Straftatsbestand.... aber man hat die Bundespolizei zu verständigen um ein Personal und Sachschaden abzuwenden in den Ramen der eigenen Möglichkeiten ohne sein Leben selbst zu gefährden.
Im Wesentlichen ist es ja ziemlich einfach: Nur das tun, was man auch von anderen erwartet. Ich möchte weder, dass ich bei einem Unfall gefilmt werde; noch dass mir niemand hilft, wenn mir was passiert.
H.M.
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Von Suizid war im Thema eher weniger die Rede. Es ging um (tödliche) Unfälle und da gibt es jede menge Videos darüber (nicht nur aber auch mit Bahnbezug) bei Youtube & Co völlig legal.TramBahnFreak @ 5 Nov 2019, 20:18 hat geschrieben:Bleibt die Frage, warum du ein Video von einem Suizid öffentlich vorführen willst...? :unsure:
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