Angesichts dieser Regelung, der aktuellen finanziellen Lage der DB und des zunehmend schlechteren Kundenservices ahne ich düsteres.Eisenbahnunternehmen müssen keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, (...) wie extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen
Nehmen wir mal an, ein Fahrgast will mit dem ICE z.B. von Fulda nach München. Es ist Sturm in Norddeutschland, die Strecke nördlich von Göttingen ist daher gesperrt. Der geplante ICE Hamburg-Altona -> München fällt daher aus.
1. Gibt es dann einen Anspruch auf Entschädigung? Sturm ist ja höhere Gewalt, hier könnte man aber auch argumentieren, dass die Bahn z.B. flexibel genug sein müsste, die ICE in Kassel-Wilhelmshöhe enden und zurückfahren zu lassen.
2. Was passiert, wenn man - wie auch immer - zu einer Hotelübernachtung gezwungen wird? In der oberen Konstellation könnte es ja sein, dass man es mit dem ggf. noch fahrenden Nahverkehr nicht mehr bis München schafft. Oder man will von Hannover nach München und strandet schon dort.
Nächstes Beispiel: ein Januar-Morgen, minus 2 Grad, Schneefall. Ist nun die Weichenstörung höhere Gewalt wegen mehr oder weniger extremen Wetter oder fällt das unter die Rubrik "technische Störung"? Weichenstörungen kommen ja immer vor, auch bei bestem Wetter. Und wer ist dann in der Beweispflicht, wenn ein entsprechender Fahrgastrechte-Antrag abgelehnt wird?
Die Schlichtungsstelle tut mir ja jetzt schon leid. Die leistet ja wirklich gute Arbeit, und selbst wenn diese dem Fahrgast recht gibt: die DB kann das ja ignorieren, was ich selbst schon erlebt habe und aus Fahrgast-Sicht nun wirklich frustrierend ist. Das alles wird mit den neuen Regeln nicht besser...