Bahn und die COVID Maßnahmen
Da die DB selber keine Auskunft geben will/darf/kann, weis jemand wie die Schaffner ausländische Impfnachweise im Alltag behandeln? Mein amerikanischer Nachweis wird in Deutschland de jure anerkannt, allerdings bekomme ich wahrscheinlich kein Zertifikat für die EU CovPass App. Ich schreibe wahrscheinlich da ein befragtes deutsches Gesundheitsamt mich an die Apotheken verwiesen hat, und zwei befragte Apotheken dieses negativ beantwortet haben.
Wie behandeln die Schaffner Zertifikate in Papierform?
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Ich kenne auch jemanden der in den USA geimpft wurde und hat hier von der Apotheke das Zertifikat für die CovPass AppGalaxy @ 19 Nov 2021, 21:33 hat geschrieben: Da die DB selber keine Auskunft geben will/darf/kann, weis jemand wie die Schaffner ausländische Impfnachweise im Alltag behandeln? Mein amerikanischer Nachweis wird in Deutschland de jure anerkannt, allerdings bekomme ich wahrscheinlich kein Zertifikat für die EU CovPass App. Ich schreibe wahrscheinlich da ein befragtes deutsches Gesundheitsamt mich an die Apotheken verwiesen hat, und zwei befragte Apotheken dieses negativ beantwortet haben.
Wie behandeln die Schaffner Zertifikate in Papierform?
Das geht schon
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Sicher?bayernfan2 @ 19 Nov 2021, 22:18 hat geschrieben: Der Nachweis soll glaub ich mit der Fahrkarte kontrolliert werden.
Ich kann ich noch an den Klaumauk letztes Jahr erinnern, wo man sich bei einer Einreise aus dem Ausland beim RKI anmelden musste. Der Schaffner fragte da nur, ob wir ja alle brav das Papier ausgefüllt hätten. Wir wollten es ihm zeigen, hatte er aber abgeleht, denn er hätte keine Kontrollrechte, da er ja nur Schaffner und kein Grenzpolizist sei. Selbige kontrollierte dann nur die Pässe. :ph34r:
Also die 3G-Vorschrift im Zug ist jetzt echt nur nutzloser Aktionismus. Wenn jeder seine Masken auf hat, dann passiert im Zug nichts, da die Lüftung stark genug ist. Dazu gibt's doch auch schon Studien.
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Wenn das Personal im Restaurant, Kino, Club, Friseur usw. 3G kontrollieren kann, warum sollte das dann das Zugpersonal nicht können oder dürfen?
Ich sehe da eher das Problem, was man mit Leuten anstellen soll, die nichts vorweisen können. Im Gegensatz zu den anderen genannten Einrichtungen sind die Fahrgäste ja dann schon drin. Da dürfte es nicht lange dauern, bis einige chaotische Situationen mit uneinsichtigen Leuten auftreten.
Ich sehe da eher das Problem, was man mit Leuten anstellen soll, die nichts vorweisen können. Im Gegensatz zu den anderen genannten Einrichtungen sind die Fahrgäste ja dann schon drin. Da dürfte es nicht lange dauern, bis einige chaotische Situationen mit uneinsichtigen Leuten auftreten.
nachdem 3G am Bahnsteig nicht gilt, am nächsten Halt ggf. mit der BuPo an die frische Luftmapic @ 23 Nov 2021, 15:32 hat geschrieben: Wenn das Personal im Restaurant, Kino, Club, Friseur usw. 3G kontrollieren kann, warum sollte das dann das Zugpersonal nicht können oder dürfen?
Ich sehe da eher das Problem, was man mit Leuten anstellen soll, die nichts vorweisen können. Im Gegensatz zu den anderen genannten Einrichtungen sind die Fahrgäste ja dann schon drin. Da dürfte es nicht lange dauern, bis einige chaotische Situationen mit uneinsichtigen Leuten auftreten.
mfg Daniel
Spiegel Online dazu:
"Wer im Zug keinen Nachweis vorweist, muss am nächsten Halt aussteigen. Dort können die Kontrolleure auch die Bundespolizei um Unterstützung bitten."
Wie ist das eigentlich bisher in Fällen geregelt, wenn jemand wegen Randale o.Ä. aus dem Zug von der BuPo geschmissen werden muss bzgl. Kosten?
Gibt es da entsprechend Rechnung für den Polizeieinsatz, und ggf. auch noch von der Bahn zwecks Kosten für entstandene Verspätung? Wenn ja, wie hoch ist eine solche Rechnung normalerweise dann eigentlich?
"Wer im Zug keinen Nachweis vorweist, muss am nächsten Halt aussteigen. Dort können die Kontrolleure auch die Bundespolizei um Unterstützung bitten."
Wie ist das eigentlich bisher in Fällen geregelt, wenn jemand wegen Randale o.Ä. aus dem Zug von der BuPo geschmissen werden muss bzgl. Kosten?
Gibt es da entsprechend Rechnung für den Polizeieinsatz, und ggf. auch noch von der Bahn zwecks Kosten für entstandene Verspätung? Wenn ja, wie hoch ist eine solche Rechnung normalerweise dann eigentlich?
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
- Boris Merath
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Danke an alle Beteiligten die mich davon überzeugt haben dass es auch weiterhin nicht funktioniert.
Die entsprechenden Beiträge sind natürlich entfernt.
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Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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