1. Frage:
Wenn ich bei Punkt c) eine PZB Zwangsbremsung bekommen habe und den Fdl nicht erreiche, dann darf ich bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht weiter fahren. Muss ich auch dann halten, wenn das nächste Hauptsignal fahrt zeigt (Fdl immer noch nicht erreicht)?
2 Frage:
Bei a) steht ich brauche für die Weiterfahrt nach einer PZB Zwangsbremung den Befehl 2. Aber dann steht da weiter unten, bei einem Lichthauptsignal mit w-g-w-g-w Mastschild darf bis ich bis zum nächsten Bahnhof auf Sicht weiterfahren. Spätestens hier muss ich den Fdl erreichen. Ist das nicht ein Widerspruch zu a) oder einfach nur eine Ausnahme?
Im BRW steht:
Wenn ein Zug infolge einer PZB-Zwangsbremsung zum Halten gekommen ist, muss der Triebfahrzeugführer sofort den Fahrdienstleiter verständigen.
Der Triebfahrzeugführer muss gemeinsam mit dem Fahrdienstleiter feststellen, wo die Zwangsbremsung eingetreten ist.
a) Wenn die Zwangsbremsung an
- einem Hauptsignal,
- einem Sperrsignal oder
- einem Signal Ne 1
eingetreten ist, gelten die Regeln im Modul 408.2531. Dies gilt auch, wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt.
b) Wenn die Zwangsbremsung an einem Orientierungszeichen „PZB BÜ“ eingetreten ist, erteilt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Weisung
zur Sicherung des Bahnübergangs. Danach darf der Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.
c) Wenn die Zwangsbremsung an einer anderen als der in den Unterabsätzen a) oder b) genannten Stelle eingetreten ist, darf der Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.
Wenn der Triebfahrzeugführer nach dem Anhalten den Fahrdienstleiter nicht
verständigen kann, gilt Folgendes:
Wenn eine PZB-Zwangsbremsung den Zug auf der freien Strecke angehalten hat, darf der Triebfahrzeugführer in einem Fall nach Absatz (1) c) auf
Sicht weiterfahren, bis er den Fahrdienstleiter verständigen kann, höchstens bis zum nächsten Hauptsignal.
Für die Weiterfahrt nach PZB-Zwangsbremsung an einem Lichtsignal mit weiß-gelb-weiß-gelb-weißem Mastschild gelten die Regeln in Modul
408.2455 Abschnitt 2 Absatz (3).
Verhalten nach einer PZB Zwangsbremsung
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Re: Verhalten nach einer PZB Zwangsbremsung
ok die zweite Frage hat sich erledigt. Ich darf nach einer Pzb Zangsbremsung am Lichthauptsignal mit wgwgw Mastschild nur dann auf Sciht weiterfahren, wenn die Vorbeifahrt zulässig war (HP0 mit Zs1, aber Befehl Taste vergessen) und wenn Fdl nicht erreichbar.