Falsche Kontrolleure auf der Stadtbahn Ffm?
- jadefalcon
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Den folgenden Artikel hab ich eben auf http://home.arcor.de/ritzlan/start.htm in der News-Sektion gesehen:
Zitat bzw. Bild aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.
Ich weiß nun nicht, ob man schon herausgefunden hat, was da los war...aber ist so was anderswo auch schon mal vorgekommen?
Tsss... :rolleyes:
Zitat bzw. Bild aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.
Ich weiß nun nicht, ob man schon herausgefunden hat, was da los war...aber ist so was anderswo auch schon mal vorgekommen?
Tsss... :rolleyes:
who has placed the midnight sky / so a spirit has to fly? / as the heavens seem so far / now, who will hang the midnight star?
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- mellertime
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Tja, sowas passiert, wenn man komplette Uniformen und Uniformteile bei Ebay ersteigern kann. 

Tf der Münchner S-Bahn.
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- Wildwechsel
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- jadefalcon
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Original von Wildwechsel
Im Zweifelsfall hat ein Blick auf den Kontrollausweis noch nie geschadet
Schon, aber auch so was lässt sich fälschen. Ich meine, welcher Durchschnitts-Fahrgast weiß schon, wie ein echter Dienstausweis auszusehen hat? Im Zweifel bastelt man sich mit Word oder irgendeinem anderen Programm einen halbwegs offiziell aussehenden Wisch und laminiert ihn in einem Copyshop ein...und presto.
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Wenn man die Strafe gleich bar bezahlt, hat man das Recht die Identität des Kontrolleurs zu erfahren. Mann kann also, zu dem Kontrollausweis noch den Personalausweis verlangen.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Ja, Dienstausweise sind nur in Verbindung des Personalausweises gültig. Das heißt aber nicht, daß jedes mal der Personalausweiß mit vorgezeigt werden muß.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Hallo zusammen!
Dies ist meine erste Mail in diesem Forum.
Der Dienstausweis gilt alleinig. Beim sofortigen Zahlen kommt es darauf an, dass eine korrekte Quittung darüber ausgestellt wurde. Das wäre mir sehr neu, wenn der Fahrgast das Recht hätte den Personalausweis zu sehen. War wohl wieder irgendein Gerücht, wie?
Ciao euer Stadtbahner
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Der Dienstausweis gilt alleinig. Beim sofortigen Zahlen kommt es darauf an, dass eine korrekte Quittung darüber ausgestellt wurde. Das wäre mir sehr neu, wenn der Fahrgast das Recht hätte den Personalausweis zu sehen. War wohl wieder irgendein Gerücht, wie?
Ciao euer Stadtbahner
- jadefalcon
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Der Fahrgast hat das Recht einen Lichtbildausweis zu sehen. In München haben die Ausweise, die zur Kontrolle berechtigen, ein Lichtbild und sind damit alleinig gültig.AVG-ler @ 26 Mar 2003, 13:03 hat geschrieben: Der Dienstausweis gilt alleinig. Beim sofortigen Zahlen kommt es darauf an, dass eine korrekte Quittung darüber ausgestellt wurde. Das wäre mir sehr neu, wenn der Fahrgast das Recht hätte den Personalausweis zu sehen.
Gruß,
Marcus
PS: Die simplen Dienstausweise der MVG und SWM berechtigen auch mit Lichtbild nicht zur Kontrolle. Lediglich die Ausweise des MVVs, den jeder Kontrollschaffner hat, sowie die Dienstausweise der Münchner U-Bahn-Bewachungsgesellschaft und des BSG berechtigen zur Fahrausweiskontrolle.
Hallo Marcus Boelt
Natürlich hast du Recht. Ich bin schließlich davon ausgegangen, dass der Dienstausweis mit einem Lichtbild versehen ist. Unser Prüfdienst zeigt seinen Dienstausweis immer vor, auch wenn sie in "Uniform" kontrollieren. Und wie gesagt, auf unseren Ausweisen sind Fotos enthalten.
Ciao Stadtbahner
Natürlich hast du Recht. Ich bin schließlich davon ausgegangen, dass der Dienstausweis mit einem Lichtbild versehen ist. Unser Prüfdienst zeigt seinen Dienstausweis immer vor, auch wenn sie in "Uniform" kontrollieren. Und wie gesagt, auf unseren Ausweisen sind Fotos enthalten.
Ciao Stadtbahner