Jura-Vorlesung am 17.10.2005
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Am 17.10.2005 (zufällig der Montag zu Beginn des neuen Semesters) wird im Tutorium Zivilrecht vsl. der Fall "Die Schwarzfahrt" besprochen. Ihr wißt nicht, was das heißt? Viele (aber nicht so viele, daß der Hörsaal nicht reicht) Jurastudenten strömen in den Hörsaal, und unterhalten sich. Um 17.00 Uhr geht's los. Denn dann kommt der Dozent. Zu Beginn wird die Fallangabe ausgeteilt, und dann löst der Dozent (kein Jura-Professor, sondern leider nur ein Assistent) 135 Minuten lang diesen Fall. Also bis 19.15 Uhr. Am Ende wird er wohl nicht ganz fertig werden, aber dafür steht ja alles in der Lösungsskizze, die an die Studenten verteilt wird, die eine Karte für 5 Euro Kopierkosten vorweisen können. Aber die braucht ihr eigentlich schon nicht mehr, denn ihr dürft DABEI SEIN!!! Ja, ich lade euch herzlich ein, es ist ja schließlich kostenlos, ihr müßt nichts mitbringen, außer vielleicht eine Textausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), damit ihr neben eurem Nachbarn oder eurer Nachbarin nicht negativ auffallt. Alles klar? Genaueres (Hörsaal) erfahrt ihr vorher, könnt euch aber auch hier informieren:
tutorium.jura.uni-muenchen.de
Der Fall "Die Schwarzfahrt" bezieht sich übrigens auf eine Fahrt mit der S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Pasing, auf der ein Junge und seine Freundin (ich kann es also nicht gewesen sein!) bei einer Fahrkartenkontrolle keinen Fahrschein vorweisen können. Und wie das ganze rechtlich ausgeht, sie ist glaub ich 17, und hat das Geld für Fahrkarten lieber für Kosmetik ausgegeben, das verrate ich euch nicht. Ob ich auch da sein kann, weiß ich noch nicht. Ich kenne den Fall ja schon. Wildwechsel hat das ja mal so schön ausgedürckt: In der Zur-Verfügung-Stellung eines Bahnsteigs und das Auf-die-Tür-zubewegen konstruiert die herrschende Meinung einen vorvertraglichen Anspruch oder wie war das? Also viel Spaß und nicht alles so ernst nehmen...
tutorium.jura.uni-muenchen.de
Der Fall "Die Schwarzfahrt" bezieht sich übrigens auf eine Fahrt mit der S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Pasing, auf der ein Junge und seine Freundin (ich kann es also nicht gewesen sein!) bei einer Fahrkartenkontrolle keinen Fahrschein vorweisen können. Und wie das ganze rechtlich ausgeht, sie ist glaub ich 17, und hat das Geld für Fahrkarten lieber für Kosmetik ausgegeben, das verrate ich euch nicht. Ob ich auch da sein kann, weiß ich noch nicht. Ich kenne den Fall ja schon. Wildwechsel hat das ja mal so schön ausgedürckt: In der Zur-Verfügung-Stellung eines Bahnsteigs und das Auf-die-Tür-zubewegen konstruiert die herrschende Meinung einen vorvertraglichen Anspruch oder wie war das? Also viel Spaß und nicht alles so ernst nehmen...
Mahlzeit,
Die andere Fahrtrichtung (Richtung Ismaning) ist etwas anders geartet, hier müsste in Unterföhring kurz ausgestiegen und eine Kurzstrecke gestempelt werden. Interessant sind diese Detailunterschiede, da es die gleiche Strecke, nur die andere Richtung ist.
Nur als Hinweis: Das alles ist nur ein Gedankenspiel und ich habe selbstverständlich nie Kurzstrecke und andere Karten unerlaubt kombiniert! Schwarzfahren ist eine Erschleichung einer Beförderungseinrichtung und damit eine Straftat (vergleichbar mit Ladendiebstahl oder Frisör verlassen ohne zu bezahlen).
und was mit dem Fall, dass ich z.B. eine IsaCard für den Innenraum (Ring 1-4) habe, aber von Ismaning abfahre? Die IsarCard gilt erst ab Unterföhring, was eine S-Bahn-Station ausmacht. Damit brauche ich rein theoretisch einen Streifen (Kurzstrecke) statt zwei. Der Fall, hier eine Kurzstrecke zu stempeln, ist aber heftigst umstritten und meines Wissens nach den Bestimmungen der MVG verboten. Es geht aber um den Nachweis. Niemand kann mir nachweisen, dass ich den Fall missbrauche, wenn ich offiziell nach Unterföhring fahre, dort irgendwas erledige und dann weiterfahre (mit der gleichen S-Bahn dürfte problematischer sein als mit der nächsten). Noch komplizierter wird der Fall, wenn ich in Unterföhring nicht einmal kurz aussteige (nachstempeln brauche ich ja nicht). Aber auch dann dürfte es schwierig sein, nachzuweisen, dass ich die S-Bahn nicht verlassen habe. Eine gültige Fahrkarte hätte ich ja unabhängig von dem Fall, auf welchem Streckenabschnitt ich genau kontrolliert werde.AndreasZ @ 16 Jul 2005, 10:20 hat geschrieben:Ich auch nicht: Wer kein Ticket oder 'ne andere Berechtigung hat fährt schwarz. Ganz einfach...
Die andere Fahrtrichtung (Richtung Ismaning) ist etwas anders geartet, hier müsste in Unterföhring kurz ausgestiegen und eine Kurzstrecke gestempelt werden. Interessant sind diese Detailunterschiede, da es die gleiche Strecke, nur die andere Richtung ist.
Nur als Hinweis: Das alles ist nur ein Gedankenspiel und ich habe selbstverständlich nie Kurzstrecke und andere Karten unerlaubt kombiniert! Schwarzfahren ist eine Erschleichung einer Beförderungseinrichtung und damit eine Straftat (vergleichbar mit Ladendiebstahl oder Frisör verlassen ohne zu bezahlen).
Wieder ganz einfach. Wenn du ein Verkehrsmittel nutzt, für das du keine gültige Fahrkarte hast, fährt du schwarz.
Wie das mit dem nachweisen und pi pa po ist, ist wieder 'ne andere Sache.
Vor Jahren, als das Bayernticket eingeführt wurde, hatten wir klar im Hinterkopf, dass man (damals) zwischen 16 und 18 Uhr nicht fahren darf und das haben wir auch alle nie gemacht. Als wir dann mal morgens um 8 Uhr Richtung Chiemsee losgefahren sind, haben wir aus Schlampigkeit, Gedankenlosigkeit oder was weiß ich vergessen, dass wir ja auch erst ab 9 Uhr mit dem BT fahren dürfen. Komischerweise hat uns die Zub erst im Zug Richtung Salzburg um 5 vor 9 erwischt. Der Zub bis München, hat einfach geknipst und wir hatten auch keinen blassen Dunst, dass wir eigentlich grad am Schwarzfahren sind. Der hat warscheinlich noch geschlafen... Auf jeden Fall hat die Zub im anderen Zug das bei einer "Ermahnung" gelassen und nicht noch die Fahrt bis zum Ostbahnhof oder so berechnet, wegen den 5 Minuten...
PS: Wenn's dann mal so Handytickets gibt und unterwegs mein Handy bzw. dessen Akku den Geist aufgibt, bin ich dann Schwarzfahrer? :huh:
Wie das mit dem nachweisen und pi pa po ist, ist wieder 'ne andere Sache.
Vor Jahren, als das Bayernticket eingeführt wurde, hatten wir klar im Hinterkopf, dass man (damals) zwischen 16 und 18 Uhr nicht fahren darf und das haben wir auch alle nie gemacht. Als wir dann mal morgens um 8 Uhr Richtung Chiemsee losgefahren sind, haben wir aus Schlampigkeit, Gedankenlosigkeit oder was weiß ich vergessen, dass wir ja auch erst ab 9 Uhr mit dem BT fahren dürfen. Komischerweise hat uns die Zub erst im Zug Richtung Salzburg um 5 vor 9 erwischt. Der Zub bis München, hat einfach geknipst und wir hatten auch keinen blassen Dunst, dass wir eigentlich grad am Schwarzfahren sind. Der hat warscheinlich noch geschlafen... Auf jeden Fall hat die Zub im anderen Zug das bei einer "Ermahnung" gelassen und nicht noch die Fahrt bis zum Ostbahnhof oder so berechnet, wegen den 5 Minuten...

PS: Wenn's dann mal so Handytickets gibt und unterwegs mein Handy bzw. dessen Akku den Geist aufgibt, bin ich dann Schwarzfahrer? :huh:
Mahlzeit,
ein weiterer strittiger Fall ist, wenn man eine Einzelfahrkarte oder Streifenkarte verwendet und nicht auf direktem Weg von A und B fährt. Rück- und Rundfahrten sind natürlich verboten, steht ja auch auf der Fahrkarte genau so drauf. Aber der Übergang ist fließend, so könnte ich von A nach B fahren und dann weiter nach C, wobei wir annehmen, A und C lägen sehr nahe beisammen, aber es wird kein Linienstück doppelt befahren, weder in der gleichen noch in der unterschiedlichen Richtung und es gäbe keine Kreuzungen des gefahrenen Weges. Es wäre dann rein mathematisch betrachtet weder eine Rück- noch eine Rundfahrt, hätte aber von bei einer weitgefassten Betrachtungsweise den Charakter einer solchen. Soweit ich weiß, muss ferner man auf direktem Weg fahren (steht auf der Fahrkarte nicht drauf, wohl aber in den Tarifbestimmungen!?).
Was aber als direkter Weg zulässig ist und was nicht, ist nirgends genau definiert. Muss ich den kürzesten Weg fahren oder den mit der geringsten Zeitdauer? Sicher gibt es einen Ermessensspielraum und mir dürfte nichts passieren, wenn ich einen etwas längeren Weg fahre oder einen der etwas länger dauert.
Was aber, wenn ich das schrittweise immer weitertreibe und einem Miniabstecher ein immer größerer wird? Der Übergang ist fließend.
Meiner Meinung ist es eine Schwäche des MVV-Tarifsystems, dass es hier keine genaue Bestimmung gibt. Fairer und transparenter wäre es, wenn man innerhalb der Gültigkeitszeitdauer und innerhalb des zugehörigen Tarifraums so fahren darf wie man will. Die Karte wäre dann eine Art Minizeitkarte.
Das Ganze ist übrigens keine Haarspalterei, ich stand oft vor dem Fall, dass ich nach einer kurzen Unterbrechung mir nicht sicher war, ob ich neu stempeln muss. Ich habe nämlich einen Abstecher gemacht. Im Zweifelsfall habe ich natürlich noch mal gestempelt.
Und hier wieder der bekannte Hinweis: Schwarzfahren ist eine Erschleichung einer Beförderungseinrichtung und damit eine Straftat (vergleichbar mit Ladendiebstahl oder Frisör verlassen ohne zu bezahlen). Warum der Hinweis? Ich wurde des Öfteren darauf hingewiesen, dass der eine oder andere gewisse Beiträge als Aufforderung für die Begehung von Straftaten missverstehen könnte. Von einer solchen Aufforderung distanziere ich mich ausdrücklich!
(Edit:) Korrektur (rot gekennzeichnet)
ein weiterer strittiger Fall ist, wenn man eine Einzelfahrkarte oder Streifenkarte verwendet und nicht auf direktem Weg von A und B fährt. Rück- und Rundfahrten sind natürlich verboten, steht ja auch auf der Fahrkarte genau so drauf. Aber der Übergang ist fließend, so könnte ich von A nach B fahren und dann weiter nach C, wobei wir annehmen, A und C lägen sehr nahe beisammen, aber es wird kein Linienstück doppelt befahren, weder in der gleichen noch in der unterschiedlichen Richtung und es gäbe keine Kreuzungen des gefahrenen Weges. Es wäre dann rein mathematisch betrachtet weder eine Rück- noch eine Rundfahrt, hätte aber von bei einer weitgefassten Betrachtungsweise den Charakter einer solchen. Soweit ich weiß, muss ferner man auf direktem Weg fahren (steht auf der Fahrkarte nicht drauf, wohl aber in den Tarifbestimmungen!?).
Was aber als direkter Weg zulässig ist und was nicht, ist nirgends genau definiert. Muss ich den kürzesten Weg fahren oder den mit der geringsten Zeitdauer? Sicher gibt es einen Ermessensspielraum und mir dürfte nichts passieren, wenn ich einen etwas längeren Weg fahre oder einen der etwas länger dauert.
Was aber, wenn ich das schrittweise immer weitertreibe und einem Miniabstecher ein immer größerer wird? Der Übergang ist fließend.
Meiner Meinung ist es eine Schwäche des MVV-Tarifsystems, dass es hier keine genaue Bestimmung gibt. Fairer und transparenter wäre es, wenn man innerhalb der Gültigkeitszeitdauer und innerhalb des zugehörigen Tarifraums so fahren darf wie man will. Die Karte wäre dann eine Art Minizeitkarte.
Das Ganze ist übrigens keine Haarspalterei, ich stand oft vor dem Fall, dass ich nach einer kurzen Unterbrechung mir nicht sicher war, ob ich neu stempeln muss. Ich habe nämlich einen Abstecher gemacht. Im Zweifelsfall habe ich natürlich noch mal gestempelt.
Und hier wieder der bekannte Hinweis: Schwarzfahren ist eine Erschleichung einer Beförderungseinrichtung und damit eine Straftat (vergleichbar mit Ladendiebstahl oder Frisör verlassen ohne zu bezahlen). Warum der Hinweis? Ich wurde des Öfteren darauf hingewiesen, dass der eine oder andere gewisse Beiträge als Aufforderung für die Begehung von Straftaten missverstehen könnte. Von einer solchen Aufforderung distanziere ich mich ausdrücklich!
(Edit:) Korrektur (rot gekennzeichnet)
@tra(u)mmann: Zu deinem Beispiel mit Ismaning - Unterföhring und der Isarcard Ring 1-4
: Du darfst eine Isarcard, oder z.B. auch jede andere Zeitkarte mit dem Bartarif kombinieren - Beispiel: Wenn du eine Isarcard Ring 1-4 hast, aber zum Flughafen willst, kaufste dazu noch ne Tageskarte Außenraum (ist billiger, aber nur, wennst am selben Tag zurück willst) und stempelst die genau dort, wo du einsteigst. Wenn du beispielsweise am Hauptbahnhof einsteigst, stempelst du deine Tageskarte Außenraum sofort da und hast dann zusammen mit der Isarcard eine gültige Fahrkarte bis zum Flughafen und zurück.
Ich dachte früher auch immer, man müsse dann nochmal kurz aussteigen, stempeln, und dann wieder einsteigen. Dem ist aber nicht so.





Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- Alex420-V160
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Da hier ja grade so schön über dieses Thema diskutiert wird, hätte ich auch mal 'ne Frage hier unterzubringen:
Und zwar, ich hab eine Karte im Ausbildungstarif 1 der Ringe 3-6 plus eine Grüne Jugendkarte Innenraum. Wenn ich jetzt (wie ich es öfters mal mache) am Ostbahnhof oder Hauptbahnhof einen Streifen der Kinderstreifenkarte stempel (ja, ich bin noch 14), von dort mit dem Mühldorfer Zug nach Markt Schwaben fahre, dann ist ja alles in Ordnung. Nur, wie sieht es aus, wenn ich dann ohne weitere Unterbrechung direkt eine Station mit der nächsten S-Bahn zurück nach Poing fahren will, wo die RB nicht hält - muss ich da jetzt nochmal stempeln oder gilt da noch der Streifen, den ich am Ost- oder Hauptbahnhof entwertet hab?
Vielen Dank im Voraus für Antworten und schöne Grüße,
Alex
Und zwar, ich hab eine Karte im Ausbildungstarif 1 der Ringe 3-6 plus eine Grüne Jugendkarte Innenraum. Wenn ich jetzt (wie ich es öfters mal mache) am Ostbahnhof oder Hauptbahnhof einen Streifen der Kinderstreifenkarte stempel (ja, ich bin noch 14), von dort mit dem Mühldorfer Zug nach Markt Schwaben fahre, dann ist ja alles in Ordnung. Nur, wie sieht es aus, wenn ich dann ohne weitere Unterbrechung direkt eine Station mit der nächsten S-Bahn zurück nach Poing fahren will, wo die RB nicht hält - muss ich da jetzt nochmal stempeln oder gilt da noch der Streifen, den ich am Ost- oder Hauptbahnhof entwertet hab?
Vielen Dank im Voraus für Antworten und schöne Grüße,
Alex
Mahlzeit,
An dem besagten Tag kam ich aber nicht auf die Idee, darauf zurückzugreifen
.
das mit der Tageskarte wusste ich und auch dass man die kombinieren kann und auch nicht aussteigen muss. Trotzdem danke für den Hinweis.ET 423 @ 16 Jul 2005, 12:48 hat geschrieben:@tra(u)mmann: Zu deinem Beispiel mit Ismaning - Unterföhring und der Isarcard Ring 1-4: Du darfst eine Isarcard, oder z.B. auch jede andere Zeitkarte mit dem Bartarif kombinieren - Beispiel: Wenn du eine Isarcard Ring 1-4 hast, aber zum Flughafen willst, kaufste dazu noch ne Tageskarte Außenraum (ist billiger, aber nur, wennst am selben Tag zurück willst) und stempelst die genau dort, wo du einsteigst. Wenn du beispielsweise am Hauptbahnhof einsteigst, stempelst du deine Tageskarte Außenraum sofort da und hast dann zusammen mit der Isarcard eine gültige Fahrkarte bis zum Flughafen und zurück.
Ich dachte früher auch immer, man müsse dann nochmal kurz aussteigen, stempeln, und dann wieder einsteigen. Dem ist aber nicht so.
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An dem besagten Tag kam ich aber nicht auf die Idee, darauf zurückzugreifen

Ja, da müßteste nochmal stempeln, da es sich ansonsten hier um eine unzulässige Rückfahrt handelt. Wennste dir das Geld sparen willst, fährste mit der S-Bahn gleich nach Poing.Alex420-V160 @ 16 Jul 2005, 13:10 hat geschrieben: muss ich da jetzt nochmal stempeln oder gilt da noch der Streifen, den ich am Ost- oder Hauptbahnhof entwertet hab?

/edit: @tra(u)mmann: Bitte, gern geschehen.

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Noch eine Frage zum Tarif/Schwarzfahren:
Ich hab ja auch diese schicke MVV-Ausbildungskarte, die ich für die Strecke Eching-Neufahrn benötige.
Ich rätsel schon eine ganze Zeit, wie weit kann ich denn jetzt damit fahren ? Kann ich zu jeder Zeit nach Neufahrn fahren, oder nur zu Schulzeiten ? Bei mir an der Schule wird immer darüber spekuliert, eine Lösung haben wir aber noch nicht gefunden...
Ich hab ja auch diese schicke MVV-Ausbildungskarte, die ich für die Strecke Eching-Neufahrn benötige.
Ich rätsel schon eine ganze Zeit, wie weit kann ich denn jetzt damit fahren ? Kann ich zu jeder Zeit nach Neufahrn fahren, oder nur zu Schulzeiten ? Bei mir an der Schule wird immer darüber spekuliert, eine Lösung haben wir aber noch nicht gefunden...

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Das dürfte eine Ausbildungs-Tarif Fahrkarte für Ring 9 sein nehm ich an. Du kannst immer und überall während der Gültigkeit der Fahrkarte (bei einer Monatskarte also den ganzen Monat) alle Strecken in Ring 9 befahren, also außer S-Bahn auch Busverbindungen, die nur in Ring 9 liegenDispolokMaxi @ 16 Jul 2005, 18:56 hat geschrieben: Ich hab ja auch diese schicke MVV-Ausbildungskarte, die ich für die Strecke Eching-Neufahrn benötige.
Ich rätsel schon eine ganze Zeit, wie weit kann ich denn jetzt damit fahren ? Kann ich zu jeder Zeit nach Neufahrn fahren, oder nur zu Schulzeiten ? Bei mir an der Schule wird immer darüber spekuliert, eine Lösung haben wir aber noch nicht gefunden...![]()
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Ja, es ist Ring 9.FloSch @ 16 Jul 2005, 19:14 hat geschrieben: Das dürfte eine Ausbildungs-Tarif Fahrkarte für Ring 9 sein nehm ich an. Du kannst immer und überall während der Gültigkeit der Fahrkarte (bei einer Monatskarte also den ganzen Monat) alle Strecken in Ring 9 befahren, also außer S-Bahn auch Busverbindungen, die nur in Ring 9 liegen
Meine Karte ist bis zum 31.07.2007 gültig, darf ich bis dahin z.B. auch um 15.52 Uhr ab Eching nach Neufahrn fahren, auch wenn dies nicht meine Schulzeit ist ?
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Von wann bis wann du genau Schule hast, ist unwichtig, das kann a) die Bahn nicht nachprüfen und B) ist deine Fahrkarte den kompletten Tag in allen Zügen in Ring 9 gültig.DispolokMaxi @ 16 Jul 2005, 19:47 hat geschrieben: auch um 15.52 Uhr ab Eching nach Neufahrn fahren, auch wenn dies nicht meine Schulzeit ist ?
Sehe ich das richtig, dass ich bisher immer schwarz gefahren bin, wenn ich meine Zeitkarte um eine Kurzstrecke verlängert habe?
Z.B. in der BOB von Holzkirchen bis München, zwischen Holzkirchen und Sauerlach (ab da gilt mein ABT II).
Z.B. in der BOB von Holzkirchen bis München, zwischen Holzkirchen und Sauerlach (ab da gilt mein ABT II).
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
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Nach allem was ich weiß ist es legal, einen Streifen / Kurzstrecke oder auch mehr zum Geltungsbereich der Zeitkarte "anzustempeln", auch vor Antritt der Fahrt. (Das bezieht auf den allgemeinen Fall, das mit der BOB weiß ich nicht).EasyDor @ 16 Jul 2005, 20:17 hat geschrieben: Sehe ich das richtig, dass ich bisher immer schwarz gefahren bin, wenn ich meine Zeitkarte um eine Kurzstrecke verlängert habe?
Das ist unzulässig, da die BOB in Sauerlach nicht hält. In diesem Fall müßtest du von Holzkirchen bis Solln (am Wochenende) bzw. Siemenswerke (unter der Woche) stempeln. Würde die BOB in Sauerlach halten, könntest du das schon machen.EasyDor @ 16 Jul 2005, 20:17 hat geschrieben: Sehe ich das richtig, dass ich bisher immer schwarz gefahren bin, wenn ich meine Zeitkarte um eine Kurzstrecke verlängert habe?
Z.B. in der BOB von Holzkirchen bis München, zwischen Holzkirchen und Sauerlach (ab da gilt mein ABT II).
Das gute an der BOB war allerdings, dass der Schaffner meinte, die Kurzstrecke hätte es gar nicht gebraucht... B)VT 609 @ 16 Jul 2005, 20:27 hat geschrieben: Das ist unzulässig, da die BOB in Sauerlach nicht hält. In diesem Fall müßtest du von Holzkirchen bis Solln (am Wochenende) bzw. Siemenswerke (unter der Woche) stempeln. Würde die BOB in Sauerlach halten, könntest du das schon machen.
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
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Mal ehrlich, bei dem Tarifdschungel bei der Bahn und beim MVV blickt doch nur noch die Minderheit der Kontrolleure durch...letzes Jahr in den Sommerferien wurde ich 6x mit meinem SchülerFerienTicket bei der MVG kontrolliert...da hat keiner was gesagt, obwaohl das Ticket (wie ich allerdings erst hinterher erfahren habe) bei der MVG nicht gültig war, sondern nur bei S-Bahn...ET 423 @ 16 Jul 2005, 22:48 hat geschrieben: Hmm, komisch. Naja, muß sich ja net jeder BOB-Schaffner mit sowas auskennen. *GGG*
Ne, geht auch gar net, da haste Recht. Ich wußte bis zur Tarifschulung auch nicht, daß du jemanden auf dem Geltungsbereich deiner grünen Karte mitnehmen kannst, wenn er selbst über eine Kundenkarte verfügt (natürlich obliegt diese Möglichkeit vielen Restriktionen, wie nur am WE, Mo - Fr nur ab 18:00 Uhr, in den Schulferien immer, blablabla)ChristianMUC @ 16 Jul 2005, 22:56 hat geschrieben: Mal ehrlich, bei dem Tarifdschungel bei der Bahn und beim MVV blickt doch nur noch die Minderheit der Kontrolleure durch...letzes Jahr in den Sommerferien wurde ich 6x mit meinem SchülerFerienTicket bei der MVG kontrolliert...da hat keiner was gesagt, obwaohl das Ticket (wie ich allerdings erst hinterher erfahren habe) bei der MVG nicht gültig war, sondern nur bei S-Bahn...
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Mahlzeit,
Ich verstehe den Zusammenhang nicht!?
Tatsächlich habe ich mich (als freier Autor) vor ein paar Tagen bei einer Zeitschrift beworben, die im Münchner Umland erscheint.
Das führt jetzt weit vom Thema ab, aber wenn ich doch schon gefragt werde!
nein, wieso kommst Du darauf? Wieso sollte ich?luc @ 17 Jul 2005, 00:14 hat geschrieben:Hallo tra(u)mmann, bewirbst du dich gerade bei einer Münchner Tageszeitung?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht!?
Tatsächlich habe ich mich (als freier Autor) vor ein paar Tagen bei einer Zeitschrift beworben, die im Münchner Umland erscheint.
Das führt jetzt weit vom Thema ab, aber wenn ich doch schon gefragt werde!
Du hast in einem deiner Beiträge das geschrieben:tra(u)mmann @ 17 Jul 2005, 09:09 hat geschrieben: Mahlzeit,
nein, wieso kommst Du darauf? Wieso sollte ich?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht!?
Für die Tarifbestimmungen ist nach wie vor der MVV zuständig, nicht die MVG. Außerdem hat die MVG mit Unterföhring und Ismaning gar nichts zu tun.Der Fall, hier eine Kurzstrecke zu stempeln, ist aber heftigst umstritten und meines Wissens nach den Bestimmungen der MVG verboten.
Das mit der Tageszeitung hat luc deswegen geschrieben, weil in den Zeitungen MVG und MVV gerne mal verwechselt werden bzw. die Redakteure den Unterschied gar nicht kennen.
Mahlzeit,
).
jetzt verstehe ich den Witz. Sorry, das sollte natürlich MVV heißen! Ich kenne natürlich den Unterschied, aber irgendwie fiel mir der Fehler nicht auf. Es gibt einfach zu viele 3-Buchstaben-Akronyme... (Zu meiner Ehrenrettung lese man frühere Beiträge von mirVT 609 @ 17 Jul 2005, 12:12 hat geschrieben:Du hast in einem deiner Beiträge das geschrieben:tra(u)mmann @ 17 Jul 2005, 09:09 hat geschrieben:[...]nein, wieso kommst Du darauf? Wieso sollte ich?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht!?
Für die Tarifbestimmungen ist nach wie vor der MVV zuständig, nicht die MVG. Außerdem hat die MVG mit Unterföhring und Ismaning gar nichts zu tun.
Das mit der Tageszeitung hat luc deswegen geschrieben, weil in den Zeitungen MVG und MVV gerne mal verwechselt werden bzw. die Redakteure den Unterschied gar nicht kennen.

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Hallo!ET 423 @ 16 Jul 2005, 23:00 hat geschrieben:Ich wußte bis zur Tarifschulung auch nicht, daß du jemanden auf dem Geltungsbereich deiner grünen Karte mitnehmen kannst, wenn er selbst über eine Kundenkarte verfügt (natürlich obliegt diese Möglichkeit vielen Restriktionen, wie nur am WE, Mo - Fr nur ab 18:00 Uhr, in den Schulferien immer, blablabla)
Also diese Möglichkeit kannte ich schon. Vor einiger Zeit hatte ich mal den Fall, daß MarcusMMA und ich am Abend mit der quietschigen Sausebahn zum Flughafen mit der S1 ins Night Flight gefahren sind. Wie es der Zufall so wollte, war eine Fahrgastbefragung zwischen Neufahrn und Besucherpark.
Marcus hatte damals eine IsarCard Ring 1-8 und ich die Grüne Karte fürs Gesamtnetz. Naja, wie es halt so bei Fahrgastbefragungen so üblich ist, wird man auch gefagt mit welcher Fahrkarte unterwegs ist.
Wir der guten Dame das so gesagt (die übrigens sowas erst zum zweiten mal gemacht hatte), die schaut auf ihr Zettelchen wo natürlicher Weise diese Möglichkeit wieder mal nicht drauf steht.
Nachdem ich mich nun aber recht gut mit den Tarifen beim MVV auskenne, hab ich der das dan Erklären müssen wie das ganze so funktioniert

Gruß,
420er Vorserie
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Die S-Bahn ist aber immer so langweilig und quietschig <_<ET 423 @ 16 Jul 2005, 13:20 hat geschrieben: Ja, da müßteste nochmal stempeln, da es sich ansonsten hier um eine unzulässige Rückfahrt handelt. Wennste dir das Geld sparen willst, fährste mit der S-Bahn gleich nach Poing.![]()


Tja, ein Streifen der Kinderkarte jedesmal und du bist davon erlöst.Alex420-V160 @ 19 Jul 2005, 15:38 hat geschrieben: Die S-Bahn ist aber immer so langweilig und quietschig <_<![]()

Besser spät als nie gefragt. Und so sparste es dir halt komplett (stempeln), da deine Karte ja bis zum Ring 6 gilt und da Poing noch "drinliegt".Aber das find' ich jetzt schon 'n bisschen blöd, dass ich da dann nochmal stempeln muss, wo die RB nicht einmal in Poing hält - wenn ich bedenke, wie oft ich dann die eine Station schon unbeabsichtigt schwarzgefahren bin *schluck*, hätte ich doch bloß früher nachgefragt...![]()

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.