Mir ist folgendes widerfahren. Eine Bahnfahrt wurde via SEV im Großraumtaxi
organisiert. Der Zugbegleiter fuhr mit. Als ich am Beifahersitz einsteigen wollte,
brüllte dieser mich von hinten an " Sie sitzen Hinten ! Ganz hinten, bitte!"
Damit musste ich in dire hinterste Reihe, da ich nicht wußte, wie ich mich
verhalten sollte. Der Zugbegleiter nahm diesen Sitzplatz selbst ein.
Zwar habe Strafgantrag wegen Nötigung erstattet und Beschwerde bei der zuständigen
Eingericht, bin aber skeptisch das da viel herumkommt.
Hattet Ihr schon einmal so etwas erlebt, das ein Zugbegleiter anordnet, wo Ihr
zu Sitzen habt, um den vonEuch begehrten Sitzplatz selbst in Anspruch nehmen zu
können ? Kommt so etwas häufiger vor, das Zugbegleiter Ihr Weisungsrecht zur
Durchsetzung persönlicher Interessen missbrauchen ?
Missbrauch des Weisungsrechts von Zugbegleitern
-
Chrisi3210
- Jungspund
- Beiträge: 2
- Registriert: 17 Feb 2026, 20:38
-
Cloakmaster
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10417
- Registriert: 25 Jan 2004, 17:09
Re: Missbrauch des Weisungsrechts von Zugbegleitern
Wäre mir neu, daß ein Zugbegleiter in einem Kleinfeld-Zug auf Gummireifen irgendwelche Weisungsbefugnisse hätte. Die dürften eher beim Taxifahrer liegen, um diesem macht keiner dessen Sitzplatz streitig.
-
Auer Trambahner
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 11125
- Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
- Wohnort: Drunt in da greana Au
- Kontaktdaten:
Re: Missbrauch des Weisungsrechts von Zugbegleitern
Lass mich den vielen Text mal etwas verkürzen: ICH ICH ICH MIMI MIR MIMIMIIII!
Strafantrag wegen sowas, und man fragt sich noch warum die Justiz überlastet ist.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
-
Chrisi3210
- Jungspund
- Beiträge: 2
- Registriert: 17 Feb 2026, 20:38
Re: Missbrauch des Weisungsrechts von Zugbegleitern
Das hat der aber gemacht .
- Hydrotoxinlaser
- Routinier
- Beiträge: 295
- Registriert: 05 Dez 2020, 22:24
Re: Missbrauch des Weisungsrechts von Zugbegleitern
Du bist doch seiner Anweisung scheinbar freiwillig nachgekommen, da braucht man sich dann im Nachhinein nicht beschweren.
Re: Missbrauch des Weisungsrechts von Zugbegleitern
Mei, ich war nicht dabei und kann nicht beurteilen ob man so ein Fass aufmachen muss und halte die Erfolgschancen für sehr gering.
In Eisenbahnfahrzeugen ist der Zugbegleiter weisungsbefugt und kann Sitzplätze zuweisen. Bei mir ist im SEV bisher nur die DB Sicherheit aufgeschlagen und mitgefahren, wollte jedoch nichts weiter.
Ab und zu muss man auch mal gut sein lassen.
In Eisenbahnfahrzeugen ist der Zugbegleiter weisungsbefugt und kann Sitzplätze zuweisen. Bei mir ist im SEV bisher nur die DB Sicherheit aufgeschlagen und mitgefahren, wollte jedoch nichts weiter.
Ab und zu muss man auch mal gut sein lassen.