Wäre so ein Fall wie https://on.orf.at/video/14321060/16079413/ in Deutschland denkbar?
Gibt ja mehrere Ebenen. Von der Platz-Thematik (falls das schon mal diskutiert wurde bitte verlinken) bis ins Polizei und Ordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes, über die AGB der Bahn bezüglich Beförderungsvertrag.
Leider ist das Urteil nicht gefallen, ich vermute, dass er leider verlieren wird (Ein Richter, der sich selber vertritt, hat einen Esel zum Mandanten oder so ähnlich). Ich hätte in einem vollen Zug wohl auch so reagiert und wäre nicht aufgestanden, weil ich ein Ticket habe und der Platz nicht reserviert war. Wie sollte man reagieren?
Wäre das in Deutschland genau so passiert?
Re: Wäre das in Deutschland genau so passiert?
Interessanter Fall. Gleich eines vorneweg - ich bin kein Jurist, habe aber mir aber als Vielfahrer einige Rechtsfragen beim Bahnfahren schon gestellt.
Auf die Schnelle habe ich Folgendes gefunden:
https://community.sbb.ch/d/5997-reservi ... nnzeichnet
-> die SBB sagt, dass man auch dann Anspruch auf den reservierten Sitzplatz hat, wenn dieser nicht angezeigt wird
https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/sitz ... servierung
In der sehr ausführlichen FAQ der DB zum Thema Reservierungen ist der konkrete Fall nicht aufgeführt.
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1374/
Ich persönlich würde meinen, dass der Herr aus dem Film im Unrecht ist, da er betont, dass er einen Anspruch auf seinen Sitzplatz gehabt hätte - was aber ohne Reservierung definitiv nicht der Fall ist. Deswegen finde ich es auch richtig, dass die Zub das entsprechend durchgesetzt hat und die Polizei gerufen hat. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und letztlich irrelevant - ob der Mann nun im Recht war oder nicht, wird das Gericht entscheiden.
Deswegen würde ich dir raten, in diesem Fall aufzustehen. Aber vorher überprüfen, dass Wagennummer, Zugnummer, Datum und Uhrzeit wirklich stimmen. Aus Erfahrung würde ich sagen,in 90% aller Fälle, wenn andere Fahrgäste behaupten, einen (nicht als reserviert angezeigten) Platz reserviert zu haben, stimmt einer dieser Punkte nicht.
Auf die Schnelle habe ich Folgendes gefunden:
https://community.sbb.ch/d/5997-reservi ... nnzeichnet
-> die SBB sagt, dass man auch dann Anspruch auf den reservierten Sitzplatz hat, wenn dieser nicht angezeigt wird
https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/sitz ... servierung
In der sehr ausführlichen FAQ der DB zum Thema Reservierungen ist der konkrete Fall nicht aufgeführt.
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1374/
Die letzte Quelle ist da schon interessanter - die beiden Absätze widersprechen sich irgendwie. Aber für mich ist es irgendwie logisch, dass ein Platz auch dann reserviert sein kann, wenn kein entsprechender Hinweis vorhanden ist (sei es, weil die Anzeige defekt ist oder die Reservierung mit zu geringer Vorlaufsfrist gebucht wurde, um sie noch anzuzeigen) und dass man dann den Platz trotzdem freigeben muss.Gibt es einen Anspruch auf einen Sitzplatz?
Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat. Die gültige Fahrkarte umfasst lediglich einen Beförderungsanspruch.
[...]
Wer die Reise ohne Reservierung antritt und gleichwohl einen freien Platz findet, darf ihn besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen.
[...]
Müssen reservierte Sitzplätze im Zug ausgewiesen werden?
Es besteht keine Verpflichtung der Bahn, reservierte Sitzplätze im Zug auszuweisen. Entsprechende Informationen sind eine reine Serviceleistung. Dies bedeutet, dass auch ein als nicht reserviert ausgewiesener Sitzplatz reserviert sein kann. Kann ein Fahrgast eine gültige Reservierung nachweisen, so ist der Sitzplatz freizugeben.
Ich persönlich würde meinen, dass der Herr aus dem Film im Unrecht ist, da er betont, dass er einen Anspruch auf seinen Sitzplatz gehabt hätte - was aber ohne Reservierung definitiv nicht der Fall ist. Deswegen finde ich es auch richtig, dass die Zub das entsprechend durchgesetzt hat und die Polizei gerufen hat. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und letztlich irrelevant - ob der Mann nun im Recht war oder nicht, wird das Gericht entscheiden.
Deswegen würde ich dir raten, in diesem Fall aufzustehen. Aber vorher überprüfen, dass Wagennummer, Zugnummer, Datum und Uhrzeit wirklich stimmen. Aus Erfahrung würde ich sagen,in 90% aller Fälle, wenn andere Fahrgäste behaupten, einen (nicht als reserviert angezeigten) Platz reserviert zu haben, stimmt einer dieser Punkte nicht.
Mein Bahnjahr 2025
Zurückgelegte Strecke: 30.600 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,2 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 882 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 79 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 3,8% - Fahrtkosten: 10,0 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 89,1% -
3-min-Pünktlichkeit innerhalb CH: 90,4% - 6-min-Pünktlichkeit innerhalb D sowie international D/CH: 57,8%
Zurückgelegte Strecke: 30.600 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,2 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 882 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 79 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 3,8% - Fahrtkosten: 10,0 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 89,1% -
3-min-Pünktlichkeit innerhalb CH: 90,4% - 6-min-Pünktlichkeit innerhalb D sowie international D/CH: 57,8%