Auf dem "Strafzettel" wird vermerkt wo man hinfahren möchte. Sollte man nochmal kontrolliert werden ist das also kein Problem, die Fahrt schon mit der Strafe abgegolten. Steigt man aus oder um, tja dann sind nochmal 40€ fällig.Original von S-Bahn-@ndré
Und was ist, wenn ein Blacky von einem DB-Kontrolleur erwischt wird und später, im gleichem Zug nur paar Minuten später, nochmal z. Bsp. von einem MVV-Kontrolleur erwischt wird? Eigentlich muss er ja schon 40€ zahlen. Wenn er ein zweites mal im gleichem Zug erwischt wird auch?
Schwarzfahrerticket
- mellertime
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Hm, muss glatt mal schauen, was die Automaten im RMV-Gebiet eigentlich so schlucken...seit ich dank Semesterticket alle Verkehrsmittel im RMV-Bereich beliebig nutzen kann und mich nicht mehr an die Automaten begeben muss, hab ich da den Überblick so ziemlich verloren. Ist andererseits natürlich ungemein praktisch - "U-Bahn kommt. Okay, rein da."
.
Das heißt, eine Einschränkung gibt es. Nach der Abschaffung der InterRegios hätte man mit dem Semesterticket nicht die ICs innerhalb des RMV-Gebietes benutzen können. Nun haben die Hochschulen in diesem Gebiet aber eine Einigung aushandeln können, nach der man für € 10 eine Art Zusatz zum Semesterticket kaufen kann, welcher einen dann zur IC-Nutzung berechtigt.

Das heißt, eine Einschränkung gibt es. Nach der Abschaffung der InterRegios hätte man mit dem Semesterticket nicht die ICs innerhalb des RMV-Gebietes benutzen können. Nun haben die Hochschulen in diesem Gebiet aber eine Einigung aushandeln können, nach der man für € 10 eine Art Zusatz zum Semesterticket kaufen kann, welcher einen dann zur IC-Nutzung berechtigt.
who has placed the midnight sky / so a spirit has to fly? / as the heavens seem so far / now, who will hang the midnight star?
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Ich hasse es jedenfalls abgrundtief, wenn der Bankautomat mal wieder nur nen Fuffi rausrücken will, obwohl man damit eigentlich später beim Bäcker was nur für einige Cent bezahlen möchte. Wie oft krieg ich da die Meldung, wenn ich z.B. manuell 10 oder 20 Euro eingeb, daß ich bitteschön einen Wert teilbar durch 50 eingeben muß...
Genauso, daß die Verkehrsunternehmen einigermaßen passend zahlen verlangen und die Automaten entsprechend "trainiert" sind, man aber vorher nur nen Fuchs ausm Automaten kriegen kann.
Aktuelles Beispiel folgende Situation: Ein Nahverkehrsautomat (mit 3er-Zahlencodeeingabe, Münzgeld, Scheine und Geldkartenfunktion) und ein Fernverkehrsautomat (Patschscreen mit EC-/Kreditkartenschlitz) nebeneinander. Ich wollte mir nen Hopperticket (ST) holen, das kostet 4,50 €. Die entsprechende Einzelfahrkarte meiner Strecke kostete 5,70 €. Ich hatte als kleinsten Geldschein 20 € in der Tasche, münzmäßig reichte das leider nicht auf 4,50 €. Der Automat wollte aber nur Scheine bis 10 € annehmen -.-
Also hab ich dann zähneknirschend am FV-Patschscreen eine Einzelkarte geholt, da dieser kein Hopperticket im Angebot hatte und da ich eh schon Streß genug und keinen Bock noch auf zusätzliche Diskussionen mit dem ZuB hatte. Mein Glück war, daß ich nur one-way fahren wollte, denn das Hopperticket berechtigt auch noch am gleichen Tage zur Rückfahrt, da wäre der finanzielle Verlust schon ziemlich unerträglicher geworden.
Wie stellt sich die rechtliche Lage denn in der entsprechenden Notlage dar: Man geht zur Bank, kriegt als kleinsten Betrag einen 50€-Schein und will/muß eigentlich nur eine Fahrkarte im Wert von einigen Euros am Automaten lösen? Also ich wäre dann hardcore eingestiegen, da ich vorher keine legale Möglichkeit gehabt hatte, entsprechend passendes Geld (es ist spät abends und demzufolge kein Geschäft offen, wo man reingehen und nach Wechselgeld fragen könnte) und somit den gewünschten Fahrschein zu erlangen; selbstverständlich muß ich mich dann unaufgefordert bei ZuB (sofern vorhanden) melden, Situation schildern und nach Fahrkarte fragen.
Darf er mich dann mit dieser 40€-Schwarzfahrergebühr (je nach Laune noch zzgl. doppelter Fahrpreis; und je nach Verbund muß man dann noch an der nächsten Haltestelle wieder aussteigen, ansonsten hätte der nächste Kontrolleur das Recht, wieder 40€ zu kassieren und bei dreimaligem Vergehen innerhalb des selben Verkehrsverbundes bzw. -betreibers kriegt man dann oftmals Strafanzeige wegen "Erschleichens von Leistungen") belegen? Wenn ja, muß ich mich danach wohl noch mit dem Kundencenter/Beschwerdestelle auseinandersetzen. Wenn das erfolglos sein sollte, muß ich mich noch regreßmäßig an meiner Bank halten, da diese mir kein einigermaßen passendes Geld auszahlen konnte (wie gesagt, ein 5er oder 10er-Schein hätte mir vollkommen gereicht)? Sprich von denen Schadensersatz in Höhe (40€+ggf. einfacher Fahrpreis wenn doppelter Fahrpreis erhoben wurde) wiederholen/-erklagen?
Das sind ja fast amerikanische Zustände dann :blink:
Genauso, daß die Verkehrsunternehmen einigermaßen passend zahlen verlangen und die Automaten entsprechend "trainiert" sind, man aber vorher nur nen Fuchs ausm Automaten kriegen kann.
Aktuelles Beispiel folgende Situation: Ein Nahverkehrsautomat (mit 3er-Zahlencodeeingabe, Münzgeld, Scheine und Geldkartenfunktion) und ein Fernverkehrsautomat (Patschscreen mit EC-/Kreditkartenschlitz) nebeneinander. Ich wollte mir nen Hopperticket (ST) holen, das kostet 4,50 €. Die entsprechende Einzelfahrkarte meiner Strecke kostete 5,70 €. Ich hatte als kleinsten Geldschein 20 € in der Tasche, münzmäßig reichte das leider nicht auf 4,50 €. Der Automat wollte aber nur Scheine bis 10 € annehmen -.-
Also hab ich dann zähneknirschend am FV-Patschscreen eine Einzelkarte geholt, da dieser kein Hopperticket im Angebot hatte und da ich eh schon Streß genug und keinen Bock noch auf zusätzliche Diskussionen mit dem ZuB hatte. Mein Glück war, daß ich nur one-way fahren wollte, denn das Hopperticket berechtigt auch noch am gleichen Tage zur Rückfahrt, da wäre der finanzielle Verlust schon ziemlich unerträglicher geworden.
Wie stellt sich die rechtliche Lage denn in der entsprechenden Notlage dar: Man geht zur Bank, kriegt als kleinsten Betrag einen 50€-Schein und will/muß eigentlich nur eine Fahrkarte im Wert von einigen Euros am Automaten lösen? Also ich wäre dann hardcore eingestiegen, da ich vorher keine legale Möglichkeit gehabt hatte, entsprechend passendes Geld (es ist spät abends und demzufolge kein Geschäft offen, wo man reingehen und nach Wechselgeld fragen könnte) und somit den gewünschten Fahrschein zu erlangen; selbstverständlich muß ich mich dann unaufgefordert bei ZuB (sofern vorhanden) melden, Situation schildern und nach Fahrkarte fragen.
Darf er mich dann mit dieser 40€-Schwarzfahrergebühr (je nach Laune noch zzgl. doppelter Fahrpreis; und je nach Verbund muß man dann noch an der nächsten Haltestelle wieder aussteigen, ansonsten hätte der nächste Kontrolleur das Recht, wieder 40€ zu kassieren und bei dreimaligem Vergehen innerhalb des selben Verkehrsverbundes bzw. -betreibers kriegt man dann oftmals Strafanzeige wegen "Erschleichens von Leistungen") belegen? Wenn ja, muß ich mich danach wohl noch mit dem Kundencenter/Beschwerdestelle auseinandersetzen. Wenn das erfolglos sein sollte, muß ich mich noch regreßmäßig an meiner Bank halten, da diese mir kein einigermaßen passendes Geld auszahlen konnte (wie gesagt, ein 5er oder 10er-Schein hätte mir vollkommen gereicht)? Sprich von denen Schadensersatz in Höhe (40€+ggf. einfacher Fahrpreis wenn doppelter Fahrpreis erhoben wurde) wiederholen/-erklagen?
Das sind ja fast amerikanische Zustände dann :blink:
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Das kann ich Dir stellvertretend beantworten, daß solche Automaten existieren, die Geldscheine auch als Wechselgeld ausgeben können (Parkhaus Schwäbisch Hall).Daniel S @ 26 Feb 2003, 22:35 hat geschrieben:Man muss dann eben Automaten bauen, die auch Scheine zurückgeben können. Möglich ist das garantiert, schließlich zahlen Geldautomaten auch Scheine aus.
Das muß ich Dir leider entschieden widersprechen: Du kannst auch bei der Bank, wenn Du gerade dabei bist Dein Geld (Bar) abzuheben, auch gleich Deine Geldkarte aufladen. Kontrollieren kannst Du am Geldautomaten auch, wie hoch das Guthaben auf der Geldkarte ist. Übrigens finde ich das praktisch mit dem Zeug, wenn man nicht genügend Kleingeld hat, kann man immer noch mit der Geldkarte bezahlen, wobei die Geldkarte für mich die schnellere Variante beim bezahlen ist. Das mit der Kreditkarte kannst Du dich gleich verabschieden: Die Kreditkarte lohnt sich für mich selbst nicht, denn sie ist teuer. Die Maestro-Karte (EC) hingegen ist kostengünstiger und dank PIN sicherer als die Kreditkarte. Oder kannst Du mit der Kreditkarte einen PIN eingeben? Ich habe oft beobachtet, wie die Leute ihre Fahrkarten mit VISA-Karten gelöst haben, ganz ohne PIN-Eingaben!Daniel S @ 26 Feb 2003, 22:35 hat geschrieben:Die Geldkarte mag zwar schön billig für die Betreiber der Automaten sein, aber für den Kunden total unpraktisch: Ich renne doch nicht zur Bank, um eine Karte aufzuladen (oder zahle bei McDonalds oder wem auch immer ein paar Euro dafür, damit derjenige, dessen Kunde ich bin, weniger Aufwand mit der Abrechnung hat).
PS.: Da Dein Thema zwei Jahre alt ist, kann ich Deinen Kommentar leider nicht unkommentiert lassen.
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Zu den klassischen Kreditkarten wie Visa, Eurocard/Mastercard usw. gibt es zwar eine PIN, die wird aber lediglich bei Bargeldauszahlungen an Automaten verwendet (wovon man wg. der Kosten besser die absieht). Zur Bezahlung wird bei klassischen reitkaretn nie eine PIN gefordert - sondern eldiglich eine Unterschrift, evtl. mal ein Ausweiß, sowie eine elektronische oder - bei alten Systemen - eine fernmündliche Authorisierung.
Gruß, Flo
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Of Course I'm for Monogamy: I'm Also for Everlasting Peace and an End to Taxes
Also ich hab die PIN für meine Kreditkarten immer unaufgefordert bekommen, obwohl ich sie noch nie gebraucht habe (Grunde siehe Beitrag von MünchnerFreiheit).Moskau @ 11 Sep 2005, 20:46 hat geschrieben:Es gibt Kreditkarten mit PIN, den Pin gibts aber nur auf Anfrage.
Selbst der Nahverkehrsautomat wollte heute nix mit meiner GeldKarte anfangen, naja hatte zum Glück noch nen 10 Euro-Schein, und das GeldKarten-Guthaben lege ich dann halt in Kippen an...BR 146 @ 11 Sep 2005, 19:44 hat geschrieben:Sofern nciht wie in Rostock geschehen die GeldKarte Funktion deaktiviert wird...
Ich habe dieses Jahr die PIN schon dreimal beim bezahlen an der Kasse gebraucht:MünchnerFreiheit @ 12 Sep 2005, 12:09 hat geschrieben:Zu den klassischen Kreditkarten wie Visa, Eurocard/Mastercard usw. gibt es zwar eine PIN, die wird aber lediglich bei Bargeldauszahlungen an Automaten verwendet (wovon man wg. der Kosten besser die absieht). Zur Bezahlung wird bei klassischen reitkaretn nie eine PIN gefordert - sondern eldiglich eine Unterschrift, evtl. mal ein Ausweiß, sowie eine elektronische oder - bei alten Systemen - eine fernmündliche Authorisierung.
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Einmal in Frankreich im Supermarkt
Einmal in Schweden beim Tanken
Einmal in Schweden im Supermarkt.
Die PIN-Verwendung scheint sich also so langsam doch etwas zu verbreiten. Gott sei dank hatte ich die vorher nochmal nachgeschaut -war zwar eher für den Notfall und den Geldautomaten aber sonst hätte ich die nicht gewusst-.
Angenommen meine Bank würde mir den beschissenen Geldkarten-Chip kostenlos zur Verfügung stellen, dann hätte ich ihn wahrscheinlich auch. Aber für 5€ Gebühr pro Jahr - nein Danke. Interessanter wäre das Ding dann schon eher auf debit-Basis, also ohne vorheriges Aufladen. Aber das is' ja leider nicht.
"Lächle, es könnte schlimmer kommen" Ich lächelte [...] und es kam schlimmer [...]
Wenn du wirklich mit der Kreditkarte und nicht mit der ec-Karte gezahlt hast, sollte ich sie mir vielleicht doch auch noch aufschreiben...Elch @ Sep 2005, 16:54 hat geschrieben:Einmal in Frankreich im Supermarkt
Hast du keine Wertmarke mehr? Übrigens war der Automat gestern ein naldo-Automat, ich hab aber nur ein Kulturbahn-Ticket gebraucht.DT810 @ 13 Sep 2005, 16:33 hat geschrieben:Und wehe, wenn einer im Naldo-Bereich am Nahverkehrsautomaten die Geldkartenfunktion deaktiviert, dann ....
Es geht nicht um mich, sondern um die anderen Leuten, die lieber mit der Geldkarte zahlen als das Geld reinzuschmeißen. Auch außerhalb der Verbünden und des Freifahrtbereiches sowie bei Benutzung von IC/ICE-Zügen muß ich die Fahrt voll bezahlen.luc @ 13 Sep 2005, 17:40 hat geschrieben: Hast du keine Wertmarke mehr? Übrigens war der Automat gestern ein naldo-Automat, ich hab aber nur ein Kulturbahn-Ticket gebraucht.
Ich finde die Geldkartenakzptanz an den Automaten eine gute Service.
- FloSch
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In Frankreich ist Bezahlung mit Kreditkarte und PIN sehr weit verbreitet. Allerdings habe ich bisher mit meiner deutschen Kreditkarte (und durchaus vorhandener PIN) dort nur per Unterschrift bezahlt, so ich denn mal die Kreditkarte benutzt habe.luc @ 13 Sep 2005, 17:40 hat geschrieben: Wenn du wirklich mit der Kreditkarte und nicht mit der ec-Karte gezahlt hast, sollte ich sie mir vielleicht doch auch noch aufschreiben...
Die Kassierer können allerdings steuern ob mit oder ohne PIN. Als ich beim ersten Mal nach der PIN bei einer Visa-Zahlung gefragt wurde muß ich so blöd geschaut haben, daß ich dann doch mit Unterschrift bezahlen konnte.FloSch @ 14 Sep 2005, 12:05 hat geschrieben: In Frankreich ist Bezahlung mit Kreditkarte und PIN sehr weit verbreitet. Allerdings habe ich bisher mit meiner deutschen Kreditkarte (und durchaus vorhandener PIN) dort nur per Unterschrift bezahlt, so ich denn mal die Kreditkarte benutzt habe.

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Manchmal scheint blöd aus der Wäsche schauen ja doch zu was gut zu seinElch @ 14 Sep 2005, 12:17 hat geschrieben: Die Kassierer können allerdings steuern ob mit oder ohne PIN. Als ich beim ersten Mal nach der PIN bei einer Visa-Zahlung gefragt wurde muß ich so blöd geschaut haben, daß ich dann doch mit Unterschrift bezahlen konnte.![]()

Kann natürlich gut sein, dass die meine ausländische Kreditkarte gleich mal besser mit Unterschrift behandeln, weil sie eh schon wissen, dass das mit Ausländern nur Probleme gibt.
Hier eine interessante PM, die ich voll unterstütze (außer, dass ich die mageren Prozentzahlen in Frage stelle, die sind sicher zu klein für die Realität):
Quelle: http://www.vvs.de/aktuelles_pressemitteilu...n=detail&id=462VVS und VDV fordern 60 bzw. 120 Euro fürs Schwarzfahren
VVS-Verkehrsunternehmen entgingen im vergangenen Jahr mehr als 11 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen – Weniger als 3 Prozent aller VVS-Fahrgäste ohne gültiges Ticket unterwegs
Statistisch gesehen sind 2,9 Prozent aller VVS-Fahrgäste im Jahr 2006 ohne gültiges Ticket unterwegs gewesen. Den Verkehrsunternehmen im VVS sind dabei rechnerisch 11,6 Millionen Euro Fahrgelder entgangen. Der VVS wird sich deshalb zusammen mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) beim Bundesverkehrsministerium dafür einsetzen, dass das sog. erhöhte Beförderungsentgelt (derzeit 40 Euro) auf 60 Euro und im Wiederholungsfalle sogar auf 120 Euro angehoben wird. Dies hat VVS-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber jetzt bekannt gegeben. Wenn neuerdings 1000 Euro Bußgeld für das Rauchen in Bahnhöfen diskutiert werde, seien maximal 40 Euro „Strafe“ nicht mehr zeitgemäß. Man wolle dokumentieren, dass Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt sei, sondern der Allgemeinheit schade.
Der VVS wehrt sich, dass die Einnahmenausfälle der Verkehrsunternehmen tatenlos hingenommen werden. „Wir sind es schon den ehrlichen Fahrgästen schuldig, das Fahren ohne gültiges Ticket so weit als möglich zu unterbinden“, meinte Weber. Er verwies auf das Beispiel der meisten europäischen Nachbarländer, in denen heute schon erheblich höhere Beträge abverlangt werden (siehe Anlage I). In Zürich z.B. wurde zum Januar 2006 eine Gebührenstaffelung eingeführt. Wer das erste Mal ohne gültiges Ticket unterwegs ist, muss bei den Eidgenossen 49 Euro bezahlen, beim zweiten Mal 73 und beim dritten Mal 92 Euro. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Die Folge: Die Schwarzfahrerquote im Zürcher Verkehrsverbund ist mit 1,1 Prozent so niedrig wie nie zuvor. Im VVS hat sich die Beanstandungsquote in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt: Durch intensive Prüfungen ist es gelungen, die Quote von 3,4 % (2002) auf 2,5 % (2005) zu senken. Im Jahr 2006 war wieder eine gewisse „Aufwärtsentwicklung“, nämlich ein Anstieg auf 2,9 %, festzustellen.
Gleichwohl wird vom VVS nicht zur großen Hatz auf Schwarzfahrer geblasen. „Die allermeisten Fahrgäste sind ehrlich und fahren mit gültigem Ticket“, betonte Weber. Nicht jeder Fahrgast, der kein Ticket vorweisen kann, muss auch gleich 40 ¤ berappen. Fahrgäste, die ihren Verbundpass vergessen haben (dies ist die häufigste Entschuldigung bzw. Ausrede), zahlen eine Gebühr von 5 Euro, wenn sie ihren Verbundpass plus gültiger Wertmarke nachträglich bei einer betriebseigenen Verkaufsstelle im Verbundgebiet vorlegen. „Wertmarke verfallen (nicht mehr gültig)“. „Verbundpass-Geltungsdauer abgelaufen“, „Fahrschein/Verbundpass für einen anderen Bereich“ rangieren in der „Hitliste“ den Beanstandungen auf den nächsten Plätzen. Der VVS gibt seinen Fahrgäste auch immer wieder Hinweise – unter anderem auf seiner Homepage - darauf, wie man Ärger bei Ticketprüfungen vermeiden kann.
Im Jahr 2006 sind von den insgesamt 320 Millionen Fahrgästen im VVS fast sieben Millionen geprüft worden. 150 Prüfer sind in den Stadtbahnen, S-Bahnen und Bussen im Einsatz. Die beiden großen Verkehrsunternehmen im VVS, die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und DB Regio, stellen den Großteil des gut ausgebildeten und effektiv eingesetzten Prüfpersonals. Prüfer der SSB werden auch in den Verbundlandkreisen bei Prüfungen im Rahmen der Verbundstufe II eingesetzt, die vom Verband Region Stuttgart eigens finanziert werden. Der VVS koordiniert die Einsätze und gibt insgesamt die Richtlinien vor.
In den vier Verbundlandkreisen lag 2006 der Schwerpunkt wieder bei Ticketprüfungen im Bereich von Schul- und Ausbildungszentren (insgesamt fanden 59 Prüfungen an Schulzentren statt). Die Beanstandungsquote lag dabei bei 3,9 Prozent. An Esslinger Schulen wurden dabei bis zu 13,9 Prozent der „Fahrschüler“ ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Diese Einzelergebnisse haben wohl auch die landkreisbezogenen Ergebnisse beeinflusst: Im Stuttgarter Umland wurden 2006 insgesamt 3,7 Prozent der Fahrgäste ohne gültiges Ticket angetroffen; im Landkreis Esslingen waren es 4,4 Prozent, im Landkreis Böblingen 4,1 Prozent, im Landkreis Ludwigsburg 4,0 Prozent und im Rems-Murr-Kreis 2,7 Prozent. In Esslingen hat der VVS inzwischen zusammen mit der Polizeidirektion Esslingen und den dortigen Verkehrsunternehmen eine Sicherheitspartnerschaft begründet, die auch verstärkte Prüfungen in den Bussen und Bahnen zum Inhalt hat. Erste Erfahrungen zeigen, dass dieses Konzept greift und die Zahl der Fahrgäste ohne gültiges Ticket sinkt.
Wer innerhalb von drei Jahren dreimal ohne gültiges Ticket angetroffen wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Fahrgäste mit gefälschten Tickets werden bereits nach der ersten Beanstandung angezeigt
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Das Fahrgeld ist abgezählt bereit zu halten. (Steht in der EVO - oder warens die BBPV?)Daniel S @ 25 Feb 2003, 01:09 hat geschrieben:Hi Brian,Original von mellertime
Bei defekten Automaten ist es immer gut, sich das Datum, Uhrzeit und die Automatennummer aufzuschreiben.
Und mit "defekt" meine ich "defekt" und nicht "ich brauche ne Fahrkarte für 1,80€ und der Automat nimmt meinen 50€-Schein nicht an". So eine Ausrede höre ich fast ständig.
was ist denn daran eine Ausrede? Ich kann doch nicht mein Geld so planen, wie es dem Automaten passt X(
Wenn ich bereit bin, zu zahlen, aber mein Geld nicht akzeptiert wird, kann ich doch nicht schuld sein, oder? Das ist iirc sogar im Münzgesetz (ich weiß nicht, wie es seit der Euro-Umstellung ist, aber ich denke, ähnlich) geregelt:
Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem "Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" von 1950 müssen auf "Pfennig" lautende Münzen nur bis zum Betrag von maximal fünf Mark, auf "Deutsche Mark" lautende Münzen nur bis maximal 20 Mark angenommen werden. Banknoten dagegen sind in unbegrenzter Höhe gesetzliche Zahlungsmittel. Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum Jahresanfang 2002 mehr als 56 Milliarden Euro- und Cent-Münzen in Umlauf kommen, ist nach dem geplanten neuen Münzgesetz niemand verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen im Gesamtbetrag von mehr als 100 Euro zu akzeptieren.
Ciao
Daniel
Naja, wenn ich bedenke, was ich diesen Sommer an "Kontrollen" bei einem Busunternehmen in Ludwigsburg erlebt habe, das war für Schwarzfahrer kaum zum Fürchten, für alle anderen eher lächerlich. Pünktlich zum Ferienbeginn wurde jeden Morgen die gleiche Fahrt der gleichen Linie von der gleichen Kontrolleurin im schülerentleerten Bus kontrolliert. Und das, obwohl das betroffene Busunternehmen - Kenner der Szene wissen um welches es geht, die RBS wars nicht - an und für sich den kontrollierten Vordereinstieg anwendet - nur kann man den meisten kaum des Deutschen mächtigen Fahrern alles hinhalten, was irgendwie nach Fahrkarte aussieht, es interessiert eh keinen.luc @ 14 Apr 2007, 23:55 hat geschrieben:VVS und VDV fordern 60 bzw. 120 Euro fürs Schwarzfahren
VVS-Verkehrsunternehmen entgingen im vergangenen Jahr mehr als 11 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen – Weniger als 3 Prozent aller VVS-Fahrgäste ohne gültiges Ticket unterwegs
Persönlich denke ich, daß der VVS einfach eine Tarifreform machen sollte, mit der er seine Preise durchgängig um rund 30% senkt. Dann wären es nämlich wieder normale Preise, und die Schwarz- fahrerquote würde vermutlich auch leicht sinken.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Die Bezeichnung (S)AFTLADEN hat gmg doch schon anderweitig vergeben. :rolleyes:JeDi @ 18 Oct 2007, 20:23 hat geschrieben:LVL Jäger (Saftladen)?
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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2. Wo kamat ma denn da hi
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