Isek @ 15 Nov 2005, 09:47 hat geschrieben: manman... schräg vor meinem büro hängt ein bauzeitenplan. daran laufe ich jeden tag x-mal vorbei. natürlich sind dort auch die schildfahrten eingetragen.
Dann ist entweder Dein Bauzeitenplan falsch oder die Planfeststellungunterlagen, ersteres wäre nicht schön, zweiteres eine Sauerei und könnte durchaus noch Probleme geben wenns so wäre. Ich erlaube mir mal die relevanten Stellen zu zitieren:Isek @ 15 Nov 2005, 16:24 hat geschrieben:Es werden 3 TVM (TunnelVortriebsMaschinen) eingesetzt. Beginnen tuts im Westen vor der DonnersbergerBrücke. Die fährt richtung HBf. Sobald dort angekommen wird sie wieder nach Westen transportiert und gräbt dann die 2. Röhre. Von Osten gehts fast paralell mit 2 TVM los. Die graben sich über den Marienhof zum HBf.
Planfeststellungsunterlagen PFA2; Erläuterungsbericht; Seite 81 hat geschrieben: 3.3.2.1 Fahrtunnel
Die Vortriebe für die Fahrtunnel werden über die Baustelleneinrichtung westlich der Donnersbergerbrücke (PFA 1) komplett ver- und entsorgt
Mit den zitierten Textstellen kann ich zwar nicht zweifelsbrei belegen (auch wenn das für mich so klingt), dass beide Tunnelvortriebsmaschinen parallel und am Stück laufen, ich kann aber beweisen dass am Marienhof kein Abraum aus dem Tunnelvortrieb entsorgt wird - ein vom Marienhof ausgehender Tunnelvortrieb kann erst starten, sobald einer der beiden Tunnel bis zur Donnerberger Brücke durchgängig ist.Planfeststellungsunterlagen PFA2; Erläuterungsbericht; Seite 53 hat geschrieben: Aufgrund der ANforderungen aus dem Baugrund sowie der Länge der Strecke wird ein sog. Schildvortrieb mit einer Tunnelvortriebsmaschine vorgesehen, der im Planfeststellungsabschnitt 1 westlich der DOnnersbergerbrücke beginnt und an der Abzweigstelle Max-Weber-Platz im Planfeststellungsabschnitt 3 endet. Daraus ergeben sich je Gleis ca. 1350, maschinell vorgetriebener Tunnel im Planfeststellungsabschnitt 2.
Eine nachträgliche Änderung dieses Konzepts halte ich für ausgeschlossen, da bei Abtransport von AUshub am Marienhof sich die Menge des Baustellenverkehrs erheblich ändern würde, und oich denke nicht dass eine solche Änderung nach Beginn der Planverststellungsverfahrens noch durchgeführt werden kann.
Daher vertraue ich den Angaben der Planfeststellungsunterlagen in diesem Punkt mehr als Deinem Bauablaufsplan. Kann es sein dass Dein Plan schon veraltet ist?