Überqueren von Gleisen

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

leinfelder @ 4 Apr 2012, 23:42 hat geschrieben: Sind im Bahnstromnetz FI-Schutzschalter üblich?
Weder üblich noch technisch überhaupt realisierbar.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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andreas
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Beitrag von andreas »

leinfelder @ 4 Apr 2012, 19:18 hat geschrieben: Passt hier glaub ich am besten: 16-Jähriger überlebt Stromschlag aus 15.000-Volt-Oberleitung

Wie ist sowas möglich das zu überleben? Hat dafür jmd. eine Erklärung?
nach einem Kneipenbesuch....

sagt doch alles oder?

Besoffene haben ja leider angeblich einen besonderen Schutzengel....
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Russischer Spion
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Beitrag von Russischer Spion »

Ich weiss nicht ob unser sensibler Moderator diese Videos erlaubt, aber die passen ganz gut zum Thema (Es sind keine Toten und Verletzten!!! Also nix schlimmes und nix gegen Forumregeln!):


http://www.youtube.com/watch?v=wlnd9duzBiI...player_embedded

http://www.youtube.com/watch?v=yI20m6YwyxY...&feature=relmfu
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yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Hat die im Video aufgenommene Person eigentlich nicht alle Tassen im Schrank? Und noch dazu kurz vor dem herannahenden Zuges. :angry:
Rev
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Beitrag von Rev »

Das erste ist ziemlich sicher ein Fake da passt das licht auf der Person nicht richtig. Außerdem ist der Geschwindigkeit der Person zu ungleichmäßig. Beim zweiten bin ich mir nicht so ganz sicher aber da es auch die gleiche Person ist denke ich auch.
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Beitrag von Russischer Spion »

Das erste ist ziemlich sicher ein Fake da passt das licht auf der Person nicht richtig.
200% ist es KEIN Fake. Die Person die dieses Video gemacht hat ist bei einem russ. Eisenbahnforum sehr bekannt.
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andreas
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Beitrag von andreas »

Rev @ 5 Apr 2012, 23:33 hat geschrieben: Das erste ist ziemlich sicher ein Fake da passt das licht auf der Person nicht richtig. Außerdem ist der Geschwindigkeit der Person zu ungleichmäßig. Beim zweiten bin ich mir nicht so ganz sicher aber da es auch die gleiche Person ist denke ich auch.
dann ist es aber ein guter Fake, sogar mit Reaktion des Lokführers.....
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Russischer Spion
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Beitrag von Russischer Spion »

Noch ein schoenes Video (Achtung! Keine Toten und Verletzten! FSK ab 5 bis 100 frei!):

http://www.youtube.com/watch?v=noLkXM-fyTc...player_embedded
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digitalgodzilla
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Beitrag von digitalgodzilla »

Alexander Mayer
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ropix
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Beitrag von ropix »

digitalgodzilla @ 7 Apr 2012, 09:27 hat geschrieben: Quelle: Main netz
Soso, Züge können also nicht ausweichen, Rote Signale "umfahren" *) ist dann allerdings anscheinend kein Problem. Sondern eher ein Muss, denn wenn der Bremsweg bei 50 Km/H schon 600 Meter beträgt, wie viele Kilometer ist der denn dann erst bei 160?

Erheblich sinnvoller wäre es in meinen Augen zu sagen, dass ein Zug UNABHÄNGIG seiner Geschwindigkeit BIS zu 700 Meter brauchen kann bis er steht. Und man könnte hinzufügen, dass die Meterzahl bis er steht sowieso scheiß egal ist. Auch 40 Meter Bremsweg aus Tempo 60 können 25 Meter zu viel sein. Macht nicht wirklich einen Unterschied. Aber mit diesen lustigen, aus der Erfahrung der meisten Leute falschen Zahlen hält man sicher niemand davon ab über irgendwelche Gleise zu laufen. Grad weil Züge eben nicht ausweichen und bei den meisten die Meinung herrscht dass auf Gleisen weniger passieren kann als auf Autostraßen. (Was, wenn man rein die Statistik hernimmt vielleicht auch zutrifft?)

*)Das Signal steht ja bekanntermaßen rechts vom Gleis. Fahr ich meinen Zug also noch rechter am Signal vorbei, dann hats nicht für mich gegolten :)
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andreas
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Beitrag von andreas »

aber im Prinzip zeigt das halt auch, daß an der Stelle ein Übergang notwendig wäre - wir haben schon vor zig seiten darüber mal diskutiert, ich bin nach wie vor der Meinung, daß es zu wenig legale Übergangsstellen gibt und dank der zunehmenden Abschaffung von Bahnübergängen werden die legalen Übergänge dann oft verwinkelte, versiffte Unterführungen.....

Ich sehs schon kommen, wenn in Freising z.b. das Baywagelände an der Angerstraße bebaut wird, das liegt genau auf der anderen Seite der Schlüterhallen, aber der nächste Überweg ist in jede Richtung ewig weg, daß da natürlich kein Übergang gebaut wird, bis mal einer vom Zug überfahren worden ist.....
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Beitrag von Systemfehler »

andreas @ 8 Apr 2012, 13:32 hat geschrieben: daß da natürlich kein Übergang gebaut wird, bis mal einer vom Zug überfahren worden ist.....
Und selbst dann wird wahrscheinlich so schnell kein Übergang gebaut ;)
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Beitrag von Electrification »

andreas @ 8 Apr 2012, 13:32 hat geschrieben: aber im Prinzip zeigt das halt auch, daß an der Stelle ein Übergang notwendig wäre - wir haben schon vor zig seiten darüber mal diskutiert, ich bin nach wie vor der Meinung, daß es zu wenig legale Übergangsstellen gibt und dank der zunehmenden Abschaffung von Bahnübergängen werden die legalen Übergänge dann oft verwinkelte, versiffte Unterführungen.....

Ich sehs schon kommen, wenn in Freising z.b. das Baywagelände an der Angerstraße bebaut wird, das liegt genau auf der anderen Seite der Schlüterhallen, aber der nächste Überweg ist in jede Richtung ewig weg, daß da natürlich kein Übergang gebaut wird, bis mal einer vom Zug überfahren worden ist.....
Übergänge bringen rein der Stadt und der betroffenen Bevölkerung was, daher müssten Unterführungen (höhengleiche Übergänge sind nicht zu verantworten auf stark befahrenen Strecken) auf Kosten der Kommunen gebaut werden.

Die Eisenbahn ist eh schon unterfinanziert, wenn sie jetzt noch diesen Kram, der ihr rein gar nichts bringt, mitfinanzieren muss, dann ist überhaupt kein Geld mehr da für notwendige Investitionen.

Wenn der Bedarf für einen Übergang, in Form einer Unterführung, besteht, dann muss das im Falle von Freising die Stadt Freising bezahlen.

Ich verstehe nicht wieso man an diesen wilden Übergängen nicht mal gezielte Aktionen der Bundespolizei startet und dort die Leute nach Strich und Faden abkassiert und ein Verfahren wegen "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" einleitet.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Electrification @ 8 Apr 2012, 20:29 hat geschrieben: und ein Verfahren wegen "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" einleitet.
Weil das nicht so einfach geht?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Systemfehler »

Electrification @ 8 Apr 2012, 20:29 hat geschrieben:Ich verstehe nicht wieso man an diesen wilden Übergängen nicht mal gezielte Aktionen der Bundespolizei startet und dort die Leute nach Strich und Faden abkassiert und ein Verfahren wegen "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" einleitet.
Gute Frage, wieso nicht?
Was sagt denn dieser tolle "gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr?

§315 (1) StGB, Zitat von dejure.org:
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn[...]verkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.  Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.  Hindernisse bereitet,
3.  falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.  einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Überschreiten von Gleisen ist überhaupt nicht mit dem Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr in Einklang zu bringen.
Das Gleislatschen trifft auf keine der unter 1-4 genannten Aufzählungen zu.

Und selbst wenn ein Gleislatscher von einem Zug erfasst wird, stellt dies KEINE Beeinträchtigung der Sicherheit des Schienenverkehrs dar; der menschliche Körper stellt keine Gefahr für ein Schienenfahrzeug dar. Klingt hart, aber ist so. Der Zug fährt drüber, der Mensch ist Matsch, Thema erledigt. Keine Sicherheitsbeeinträchtigung für den Bahnverkehr.

Deshalb wirst du Gleislatscher niemals nach §315 StGB belangen können.


Unbefugtes Betreten von Gleisen stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar (EBO, § 62 und 64b).


Aber im Prinzip hast du mit den Schwerpunkt-Aktionen der Bupo recht... entweder aufklären, oder wenn das nicht fruchtet dann halt gleich abkassieren.
Aber ich denke, dass auch die Bupo kein Personal im Überfluss hat...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Systemfehler @ 8 Apr 2012, 20:43 hat geschrieben: Und selbst wenn ein Gleislatscher von einem Zug erfasst wird, stellt dies KEINE GEFAHR für die Sicherheit des Schienenverkehrs dar; der menschliche Körper stellt keine Gefahr für ein Schienenfahrzeug dar.
Von seiten der Bahn und der Bundespolizei wird ja immer behauptet, dass es ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr ist, sobald der Zug eine Schnellbremsung einleitet - weil dadurch ja die Fahrgäste im Zug schwer verletzt werden können. Zitat aus der Mainpost:
Wer die Notbremsung eines Zuges herbeiführt, begeht sogar eine Straftat, nämlich einen »gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr«. Verletzen sich dabei Personen im Zug oder wird etwas beschädigt, hat dies zusätzlich eine Strafanzeige zur Folge. Darüber hinaus könnten auf den Verantwortlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zukommen - laut Bundespolizei in solchen Fällen oft in Höhe von mehreren Zehntausend Euro.
Mich würde nur interessieren ob sowas eigentlich vorm Gericht durchkommt, oder ob das Schauermärchen der Bundespolizei sind - weil nachvollziehbar ist diese Behauptung für mich nicht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Electrification »

Meines Wissens reicht sogar schon die Betätigung des Typhons, meine ich gehört zu haben.

Ob man das nun als gefährlicher Eingriff bezeichnet oder nicht, wichtig ist dass hohe, empfindliche Geldstrafen ausgesprochen werden.
Bei Aufklärungskampagnen könnte man durchaus auch Schockbilder zeigen, wie Gleislatscher enden können. Vielleicht überlegt es sich der eine oder andere dann.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Also ich erwarte in einem Rechtsstaat schon, dass die Strafen den Gesetzen entsprechen - und es tut mir leid, aber ich sehe weder bei einer Schnellbremsung noch bei der Betätigung des Makrophons hier eine Gefährdung von Leib und Leben der Fahrgäste.

Ansonsten müsste man ja auch jeden Lokführer wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verurteilen, wenn er eine PZB-Zwangsbremsung bekommt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Electrification »

Boris Merath @ 9 Apr 2012, 00:08 hat geschrieben: Also ich erwarte in einem Rechtsstaat schon, dass die Strafen den Gesetzen entsprechen - und es tut mir leid, aber ich sehe weder bei einer Schnellbremsung noch bei der Betätigung des Makrophons hier eine Gefährdung von Leib und Leben der Fahrgäste.

Ansonsten müsste man ja auch jeden Lokführer wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verurteilen, wenn er eine PZB-Zwangsbremsung bekommt.
Sorry, das ist Schwachsinn. Eine Zwangsbremsung mit dem verbotenen Überschreiten der Gleise zu vergleichen. Schon alleine auf die Idee zu kommen...

Das Überschreiten der Gleise ist verboten und daran hat sich jeder zu halten. Über die Autobahn marschiert man ja auch nicht einfach so.

Ich kann nur den Kopf schütteln wenn hier diese Irren die die Gleise verbotenerweise überqueren (oftmals mit Mp3-Player im Ohr und ohne zu schauen, seelenruhig und langsam schreitend) auch noch verteidigt werden bzw. ihre Taten verharmlost werden.
Wie man das dann bezeichnet ist doch egal, wer zu faul ist ein paar Meter weiter die Unterführung oder was auch immer zu nutzen, der muss auch dafür blechen oder irgendwann auf andere Weise dafür zahlen, aber dann ist ja wieder die böse Eisenbahn schuld.
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Beitrag von Boris Merath »

Electrification @ 9 Apr 2012, 00:39 hat geschrieben: Sorry, das ist Schwachsinn. Eine Zwangsbremsung mit dem verbotenen Überschreiten der Gleise zu vergleichen. Schon alleine auf die Idee zu kommen...
Das ist die Idee der Bundespolizei, nicht meine.
Das Überschreiten der Gleise ist verboten und daran hat sich jeder zu halten.
Und es ist nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem relativ niedrigen Bußgeld bestraft wird. Erst wenn eine Gefährdung des Bahnverkehrs hinzukommt, ist es eine Straftat und damit wesentlich stärker bestraft - und diese Gefährdung wird in der Argumentation der Bundespolizei eben durch die Schnellbremsung herbeikonstruiert - was ich persönlich eben nicht nachvollziehen kann.
Ich kann nur den Kopf schütteln wenn hier diese Irren die die Gleise verbotenerweise überqueren (oftmals mit Mp3-Player im Ohr und ohne zu schauen, seelenruhig und langsam schreitend) auch noch verteidigt werden bzw. ihre Taten verharmlost werden.
Ich verteidige nicht die "Irren", sondern den Rechtsstaat - Strafen müssen durch ein Gesetz gedeckt sein, ob es uns jetzt passt oder nicht. Und das Überschreiten von Gleisen ist nun mal keine Straftat.
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Beitrag von ropix »

Electrification @ 9 Apr 2012, 00:39 hat geschrieben:Sorry, das ist Schwachsinn. Eine Zwangsbremsung mit dem verbotenen Überschreiten der Gleise zu vergleichen. Schon alleine auf die Idee zu kommen...
Solange die Wirkung identisch ist kann man die Dinger sicher miteinander vergleichen. Außerdem kann sich ja auch bei einer Zwangsbremsung jemand verletzen, wenn das schon bei einer Schnellbremsung möglich ist. Lass also einen Geschwindigkeitsüberwacher kaputt sein. Da muss dann analog auch irgendwer haften, weil hierzulande eben immer wer haften muss für alles was vielleicht in der Theorie passieren kann.
Das Überschreiten der Gleise ist verboten und daran hat sich jeder zu halten.
Außer es steht ein Andreaskreuz ohne weitere Zutat daneben. Dann ist es, obwohl nur marginal sicherer auf einmal nicht mehr verboten. Von Umlaufsperrenübergänge mal ganz abgesehen
Über die Autobahn marschiert man ja auch nicht einfach so.

Ich kann nur den Kopf schütteln wenn hier diese Irren die die Gleise verbotenerweise überqueren (oftmals mit Mp3-Player im Ohr und ohne zu schauen, seelenruhig und langsam schreitend) auch noch verteidigt werden bzw. ihre Taten verharmlost werden.
Wie man das dann bezeichnet ist doch egal, wer zu faul ist ein paar Meter
Sofern Meter reichen stimme ich dir sicher zu. Reichen aber halt auch nicht immer
weiter die Unterführung oder was auch immer zu nutzen, der muss auch dafür blechen oder irgendwann auf andere Weise dafür zahlen, aber dann ist ja wieder die böse Eisenbahn schuld.
Ja, wobei die böse Eisenbahn z.B. durch erheblich sinnvolleres aufstellen von alles Verboten-Schildern schon hätte viel bewirken können. Der bösen Eisenbahn scheint es aber hin und wieder gar nicht so unrecht zu sein. Nettes Beispiel. Man habe einen illegalen Überweg. Sogar extra mit Holzbrettern, da ein Graben zu überwinden ist. Was passiert: Die Bahn stellt ein schwarzes Männchen in rotem Kreis auf. Die Holzbretter da wegnehmen? Na sicher nicht. Überlegen wie man den Übergang ermöglichen könnte - das ist nicht unser Problem, der illegale Übergang war da schon immer, da haben sich gefälligst andere drum zu kümmern.
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Beitrag von Electrification »

Boris Merath @ 9 Apr 2012, 00:47 hat geschrieben: Und es ist nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem relativ niedrigen Bußgeld bestraft wird. Erst wenn eine Gefährdung des Bahnverkehrs hinzukommt, ist es eine Straftat und damit wesentlich stärker bestraft - und diese Gefährdung wird in der Argumentation der Bundespolizei eben durch die Schnellbremsung herbeikonstruiert - was ich persönlich eben nicht nachvollziehen kann.


Ich verteidige nicht die "Irren", sondern den Rechtsstaat - Strafen müssen durch ein Gesetz gedeckt sein, ob es uns jetzt passt oder nicht. Und das Überschreiten von Gleisen ist nun mal keine Straftat.
Wenn das Gesetz zu lasch ist muss man die Strafen eben erhöhen bzw. das Bußgeld dieser Ordnungswidrigkeit.
Man sollte hier schon unsere Bundespolizei stärken, die auch ein rechtsstaatliches Organ ist.

Ein Eingriff ist es in jedem Fall, da eine Schnellbremsung sofort einiges nach sich zieht, z. B. auch Zugfolgeverspätungen, es besteht die Gefahr von Flachstellen usw.
Wer kommt denn dann für diesen Schaden auf?
ropix
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Beitrag von ropix »

Electrification @ 9 Apr 2012, 00:52 hat geschrieben: Ein Eingriff ist es in jedem Fall, da eine Schnellbremsung sofort einiges nach sich zieht, z. B. auch Zugfolgeverspätungen, es besteht die Gefahr von Flachstellen usw.
Wer kommt denn dann für diesen Schaden auf?
Du hast ja durchaus recht. Vom Tf, der spätestens bei der vierten Schnellbremsung für Personen im Gleis nicht mehr dienstfähig ist bis hin zu den Energiekosten wäre es durchas gerechtfertigt die saftigen Bußen zu verhängen. NUR - die tatsächlichen Gründe spielen nach dem Gesetz keine Rolle. Die Rolle die man hernimmt ist die Gefärdung von Personen im Zug (was bei einem Güterzug dann ad adsurdum geführt wird) und die bezweifeln wir eben. Diese Gefährdung brauchste aber für den gefährlichen Eingriff nach derzeitigem Strickmuster.

Auf der anderen Seite: Wenn es schon rechtens ist Leute zu diskriminieren wegen ihres Aussehens. äh kontrollieren wegen diskriminirungsfähigem Aussehen wollte ich sagen. Dann sind auch diese Rechtskunststücke vermutlich kein Problem.

Leider gibt es viel zu wenig Möglichkeiten sowas mal vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Dann könnte man den ganzen EBO-Betretungssumms nämlich mal kassieren und zur Neufassung des Gesetzes vorlegen :)
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mapic
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Beitrag von mapic »

Eine Schnellbremsung ist auf jeden Fall ein Eingriff, und durch Verspätungen können auch Folgekosten entstehen. Aber das alles interessiert den Gesetzestext nicht. Bevor hier weiter diskutiert wird, sollten sich vielleicht manche einfach mal das Gesetz durchlesen, von dem hier gesprochen wird: http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

Damit dieser Paragraph zutrifft, muss "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" werden.

Ob etwas Verschleiß an den Bremsen gleich als Sachschaden von bedeutendem Wert gesehen kann, wage ich mal zu bezweifeln.
So bleibt also nur die Gefahr für Leib und Leben. Dass der Gleislatscher sein eigenes Leben gefährdet, interessiert das Gesetz auch nicht, denn es geht nur um andere Menschen. Demzufolge muss die Schnellbremsung also eine Gefahr für Leib und Leben der Menschen im Zug darstellen, ansonsten lässt sich das Gesetz nicht anwenden.

Soweit ich weiß, ist in der Praxis für die Bundespolizei die Schnellbremsung tatsächlich das wichtigste Anzeichen dafür, dass es sich um einen gefährlichen Eingriff handelt, zumindest wenn ein fahrender Zug an dem Fall beteiligt ist.
Aber nur weil dann erst mal ermittelt wird, bedeutet das ja noch nicht, dass der Verdächtige dann auch in jedem Fall verurteilt wird.
Hopfenland
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Beitrag von Hopfenland »

Um einmal die Dinge ganz gleich von welcher Seite betrachtet, richtig zu Norden:
Lt. Bundesgerichtshof ist die Notwendigkeit einer Zwangsbremsung immer ein Indiz für die Sicherheitsgefährdung
( s.u.a. BGHSt 13,66,69 )! Wobei jedes Hindernis (hier auch der Körper des Latschers) geeignet ist die Hemmung, Verzögerung oder den ordnungsgemäßen Betrieb zu gefährden. Und dazu brauche ich nicht einmal einen Personen befördernden Zug. Auch die Gefährdung eines Güterzugs hier in der Person des Lokführers ist allemal geeignet die strafrechtliche Relevanz zu begründen, da die psycho -physiche Leistungsfährigkeit des Lokführers nach derartigen Ereignissen in aller Regel beeinträchtigt ist! Im weiteren sind allemal in diesen Fällen Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Wer mit der Formulierung bedeutender Wert Probleme hat, der nehme den Straßenverkehr zu Hilfe, der dort gleichartig formulierte Gesetzestext 315 b StGB begründet einen bedeutenden Schaden lt. ständiger Rechtsprechung der Gerichte beí 500 -1000 €
den hast bei einer Zwangsbremsung allemal.
andreas
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Beitrag von andreas »

Electrification @ 8 Apr 2012, 21:05 hat geschrieben: Meines Wissens reicht sogar schon die Betätigung des Typhons, meine ich gehört zu haben.

Ob man das nun als gefährlicher Eingriff bezeichnet oder nicht, wichtig ist dass hohe, empfindliche Geldstrafen ausgesprochen werden.
Bei Aufklärungskampagnen könnte man durchaus auch Schockbilder zeigen, wie Gleislatscher enden können. Vielleicht überlegt es sich der eine oder andere dann.
wieviele Gleislatscher werden denn jeden Tag überfahren? müssen ja hunderte sein, wenn man euch so hört.....
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Beitrag von Bayernlover »

Electrification @ 9 Apr 2012, 00:52 hat geschrieben: Wenn das Gesetz zu lasch ist muss man die Strafen eben erhöhen bzw. das Bußgeld dieser Ordnungswidrigkeit.
Man sollte hier schon unsere Bundespolizei stärken, die auch ein rechtsstaatliches Organ ist.
Oh ja, am besten die Todesstrafe fürs Gleislatschen einführen, dann sind alle Probleme gelöst!

Für einen Bruchteil des Geldes und des Aufwandes könnte man aber auch einfach ein paar Übergänge an die neuralgischen Stellen bauen, aber das ist wohl nicht populistisch genug.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von MisterH »

Bayernlover @ 9 Apr 2012, 15:36 hat geschrieben: Für einen Bruchteil des Geldes und des Aufwandes könnte man aber auch einfach ein paar Übergänge an die neuralgischen Stellen bauen, aber das ist wohl nicht populistisch genug.
Und war bringt es, wenn Fahrgäste übers Gleis latschen, obwohl dort auch ne Unterführung ist??? Bestes Beispiel dafür ist Riem.
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Beitrag von andreas »

MisterH @ 9 Apr 2012, 16:01 hat geschrieben: Und war bringt es, wenn Fahrgäste übers Gleis latschen, obwohl dort auch ne Unterführung ist??? Bestes Beispiel dafür ist Riem.
kommt wohl auch auf die Unterführung an - wenige davon sind wirklich einladend gestaltet - wenn ich mir z.b. die in Eching anschaue, schön unübersichtlich, relativ dunkel und versifft - da wird der Weg oben über die Gleise gleich sehr viel einladender....

und oft genug haben S-bahnhöfe auch nur an einem Bahnsteigende Unterführungen, das machts oft auch unpraktisch
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Beitrag von MisterH »

Sorry, aber das sind keine Gründe fürs Gleislatschen, die ich einsehe.

Lieber laufe ich ich Höchstfall 420m mehr (210m hin und 210m zurück) oder gehe durch eine dreckige Unterführung, bevor ich mir nen Zug von unten anschau.

EDIT: Und gerade Riem ist die Unterführung genau an der Stelle, an der die Leute rüberlaufen.
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