146225 @ 27 Nov 2015, 07:02 hat geschrieben:Nochmals stelle ich klar, dass Rechtsstaatlichkeit ohne wenn und aber ein unverzichtbares Gut ist. Selbstverständlich sollen amtliche Fehlentscheidungen korrigiert werden können, selbstverständlich soll es kein Gefälle "Staat als Befehlshaber > Rest als Befehlsempfänger" geben müssen.
(eigene Hervorh)
Interessantes Hintertürchen in der Formulierung mit dem doppelten Modalverb, ausgehend von der intuitiv einfacheren Konstruktion
es solle kein Gefälle geben (Punkt). Könnte man wahrscheinlich eine gute Seminararbeit darüber schreiben, inwieweit diese eigentlich redundante Doppelung die Modalität verändert bzw. in welcher Art diese modifiziert wird.
146225 @ 27 Nov 2015, 07:02 hat geschrieben:Wir sind im vorliegenden Fall halt m.E. nur in einem Bereich, wo eine amtliche Fehlentscheidung nicht angeklagt werden soll, weil sie inhaltlich falsch ist, sondern weil hinterfragt werden soll, ob die Regularien[,] auf deren Grundlage die Entscheidung gefällt wurde, richtig/zulässig sind. [...]
Wo liest Du das raus? In der Veröffentlichung der Vergabeentscheidung durch das MVI (
MVI-PM vom 17.11.) heißt es zunächst, "wegen der Nichteinhaltung eines Mindestkriteriums vom Vergabeverfahren" sei, wie sich später herausgestellt hat, die DB von der Verfahren ausgeschlossen worden. Die Bahn pressemitteilte (
DM-PM vom 18.11.), sie sehe keinen Verstoß gegen [die] Vergabebedingungen.
DB-PM @ 18 Nov 2015 hat geschrieben:Auch nach einer erneuten Prüfung der Vergabeunterlagen konnte seitens der DB kein Formfehler festgestellt werden. [...] Andreas Moschinski-Wald, Nahverkehrschef der Bahn in Baden-Württemberg. „Es ist darüber hinaus aus unserer Sicht auch völlig regelkonform. Unsere Prüfung der Unterlagen belegt eindeutig, dass die Vergabevorgaben erfüllt waren. Die Berechnungen des Landes scheinen hier zu anderen Ergebnissen zu kommen.
Wie
TramBahnFreak schrub: Der Besteller sagt, eine grundlegende Bedingung wurde nicht eingehalten; der Bewerber sagt, er habe sie eingehalten. In Frage gestellt wird die "Zehnprozentklausel" (zumindest gemäß der Quellen) nicht, somit bleibt bei deinen zwei geöffneten Schubladen nur die inhaltliche über.
Davon abgesehen, das MVI hat, vermutlich aufgrund der og. DB-PM, am selben Tag der DB bereits nahegelgt, eine Rüge gegen die Entscheidung einzulegen und die Vergabe von der entsprechenden Kammer überprüfen zu lassen (
MVI-PM vom 18.11.). Kurzum, selbst der "Beklagte" hat keine Probleme damit, dass seine Entscheidung nochmals durchleuchtet wird resp. dass die Bahn ihr gutes Recht wahrnimmt.
146225 @ 27 Nov 2015, 07:02 hat geschrieben:Bei der Aussage, dass für das Verhalten der DB Regio AG schlicht und allein wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend sind - und nichts anderes habe ich gesagt, ich rede nicht von unpassenden Nasen! - muss ich allerdings bleiben. Wenn man so will, stehen hier am Ende die wirtschaftlichen Interessen des Alleinaktionärs Bundesrepublik vs. jene des Landes Baden-Württemberg.
Abseits der Binsenweisheit:
Im Sinne des Vergaberechts wird bei Ausschreibungen derjenige gesucht, der Aufträge innerhalb gesetzter, zu erfüllender Rahmenbedingungen am wirtschaftlichsten ausführen kann. Demjenigen Bewerber
muss dann der Auftrag erteilt werden - sonst könnte man sich den ganzen, aufwändigen Zauber schließlich sparen. Das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers ist insoweit nicht primär relevant, weil es mit der vorgeschriebenen Vergabe bereits befriedigt wäre.
Und: Im konkreten Fall wäre es für das Land wirtschaftlich noch interessanter, zwei Mal der Bahn den Zuschlag zu erteilen, die erklärtermaßen für alle drei Lose das beste, wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Erklärt wiederum den expliziten Fingerzeig, der Vergabe zu widersprechen...