Du hast den Verkehrsvertrag gelesen?Lazarus @ 27 Aug 2011, 03:44 hat geschrieben: Das dürfte der BEG herzlich egal sein, ob ein Tf seinen Rollo oben oder unten hat. Die interessiert nur zwei Dinge. Einmal wie pünktlich der Zug war und zum zweiten, ob der Zug die gewünschte Zuglänge hatte.
[M] S-Bahn-Tf beleidigt und tritt Fahrgast
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Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber sollte der Rollo zum Fahrgastraum nicht in erster Linie dazu da sein, um bei Dunkelheit unerwünschte Reflexionen an der Frontscheibe, welche durch die Fahrgastraumbeleuchtung verursacht würden, zu verhindern ? Im Auto sieht man ja auch stellenweise recht wenig, wenn die Mitfahrer hinter einem mal die Funzel anmachen ( Von der Gewöhnung des Auges an den helleren Innenraum und damit einhergehenden, schlechteren Sehfähigkeit in der Dunkelheit draussen mal ganz abgesehen... )
Nicht wirklich, weil die Lichtsrahlen der Fahrgastbeleuchtung nach unten gehen, statt zur seite... Aber das Rollo hat noch ein anderes Nutzen, das den Fahrgästen vor der tiefstehenden Sonne schützen soll, also für diejenigen, die dierekt neben dem Führerstand sitzen... Gerade morgens ri. osten und abends ri. westen blendet die Sonne ungemein in die Frontscheibe. Das Ding ist nur deswegen eigentlich noch installiert! Hat mir einer von der werkstatt gesagt...stfn @ 27 Aug 2011, 09:20 hat geschrieben: Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber sollte der Rollo zum Fahrgastraum nicht in erster Linie dazu da sein, um bei Dunkelheit unerwünschte Reflexionen an der Frontscheibe, welche durch die Fahrgastraumbeleuchtung verursacht würden, zu verhindern ? Im Auto sieht man ja auch stellenweise recht wenig, wenn die Mitfahrer hinter einem mal die Funzel anmachen ( Von der Gewöhnung des Auges an den helleren Innenraum und damit einhergehenden, schlechteren Sehfähigkeit in der Dunkelheit draussen mal ganz abgesehen... )
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Fast jeder, der einer Arbeit nachgeht, wird dabei beobachtet. Ich kenne kaum nen Job, wo man auf seine Privatsphäre während der Arbeitszeit bestehen kann.
Seltsam, dass es gerade den Tfs dann so wichtig ist. Was macht ihr da vorne denn so geheimnisvolles? Rauchen, trinken, Marihuana rauchen, furzen, Nase popeln? *g*
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Ein Busfahrer müsste dann ja wirklich schrecklich leiden, er kann den ganzen Tag lang recht gut bei der Arbeit beobachtet werden. Besonders von den grantelnden Schwerbeschädigten-Sitzern ganz vorne aus. 
Und zum Vorfall: Egal wie man es hier juristisch dreht und wendet: Solch eine Durchsage alleine vor hunderten von Fahrgästen wirft ein ganz schlechtes Licht auf den Arbeitgeber, alleine deshalb wird ein Tf Ärger bekommen. Unabhängig von der Wortwahl ist ein Bezug auf die Herkunft ein Griff ins Klo. Auch wenn er geraunzt hätte "Der Türke" oder der "Spaghettifresser", so wäre das Grund zur Aufregung gewesen. Sorry, es geht dabei nicht nur um den Blockierer, sondern auch um die anderen Fahrgäste, die sich so etwas mit anhören müssen. Gilt auch, wenn er jemanden als "Nutte mit dem Kinderwagen" oder "schlipstragenden Afffen" geschmäht hätte.
Dann noch das Handy wegtreten - egal ob er fotografiert werden durfte oder nicht - ist dann doch das hinterletzte. Was hat sich der Tf denn gedacht was danach passiert? Wahrscheinlich nix hat er sich gedacht, leider.
Alles andere (fotografieren ja oder nein) ist hier zweitrangig, denn das ändert nichts an seinem mehrfachen Fehlverhalten.
Eine Hoffnung gibt es jedoch: Vielleicht hat der Tf jetzt aus seinen Fehlern tatsächlich etwas gelernt, erst recht nach der bundesweiten Berichterstattung...

Und zum Vorfall: Egal wie man es hier juristisch dreht und wendet: Solch eine Durchsage alleine vor hunderten von Fahrgästen wirft ein ganz schlechtes Licht auf den Arbeitgeber, alleine deshalb wird ein Tf Ärger bekommen. Unabhängig von der Wortwahl ist ein Bezug auf die Herkunft ein Griff ins Klo. Auch wenn er geraunzt hätte "Der Türke" oder der "Spaghettifresser", so wäre das Grund zur Aufregung gewesen. Sorry, es geht dabei nicht nur um den Blockierer, sondern auch um die anderen Fahrgäste, die sich so etwas mit anhören müssen. Gilt auch, wenn er jemanden als "Nutte mit dem Kinderwagen" oder "schlipstragenden Afffen" geschmäht hätte.
Dann noch das Handy wegtreten - egal ob er fotografiert werden durfte oder nicht - ist dann doch das hinterletzte. Was hat sich der Tf denn gedacht was danach passiert? Wahrscheinlich nix hat er sich gedacht, leider.
Alles andere (fotografieren ja oder nein) ist hier zweitrangig, denn das ändert nichts an seinem mehrfachen Fehlverhalten.
Eine Hoffnung gibt es jedoch: Vielleicht hat der Tf jetzt aus seinen Fehlern tatsächlich etwas gelernt, erst recht nach der bundesweiten Berichterstattung...
schwarzfahrerin @ 27 Aug 2011, 10:24 hat geschrieben: Fast jeder, der einer Arbeit nachgeht, wird dabei beobachtet. Ich kenne kaum nen Job, wo man auf seine Privatsphäre während der Arbeitszeit bestehen kann.
Seltsam, dass es gerade den Tfs dann so wichtig ist. Was macht ihr da vorne denn so geheimnisvolles? Rauchen, trinken, Marihuana rauchen, furzen, Nase popeln? *g*
Wohl ja, ein Tf, der im Führerstand raucht, will eben nicht auf YouTube oder in der Bild-Zeitung am nächsten Tag zu sehen sein...
Ich bin mir sicher, dieses Thema wurde schon bestimmt mal kräftig durchgekaut, warum, weshalb, wieso...
Nun, ich distanziere mich auch von dem Wort Privatsphäre, das ist hier nicht treffend! Es ist schwer, dafür einen passenden Ausdruck zu finden... Aber allenfalls kein Tierkäfig, wie im Zoo!
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Ich finde es erschütternd, wie sehr vorverurteilt hier Beiträge gelesen und die Aussagen gewertet und interpretiert werden. Leider nicht nur von einer Person allein ...Catracho @ 26 Aug 2011, 19:41 hat geschrieben:Schön dass Du das legitim findest. Ich finde rassistische Äußerungen oder Beleidigungen nicht legitim,
Ich habe geschrieben daß ich es EBENSO legitim finde jemanden als "Neger" wie jemanden als "scheiß deutscher Nazi" zu beschimpfen ... daraus zu schlußfolgern daß ich es gutheiße einem ausländischen Mitbürger Wörter an den Kopf zu schmeißen die seit kurzer Zeit als Schimpfwörter eingestuft werden ist schon eine gewagte Interpretation, es sei denn man findet die auf die Deuschen bezogenen Aussagen als vollkommen in Ordnung, was sie meiner Ansicht nach wohl mehr als eindeutig nicht sind!! Demzufolge ist die abfällige Bemerkung zu einem Mitbürger anderer Herkunft eben genauso legitim zu verwenden - nämlich gar nicht!!! Und das sollte sich einem wenn man vorurteilsfrei ließt schon erschließen.
an dieser Stelle ein VerweisFroschkönig @ 26 Aug 2011, 23:35 hat geschrieben:Also der Führerraum ist nun definitiv keine Privatsphäre,
Bleibt halt die Frage ob das rechtlich als öffentlicher Raum gilt.Guido @ 25 Aug 2011, 14:14 hat geschrieben:Im Falle des abgeschlossenen Führerstandes kann man im Übrigen nicht nur den Umstand "öffentlicher Raum" in Frage stellen, [...]
Schwachsinn.Lazarus @ 27 Aug 2011, 03:44 hat geschrieben:Schwachsinn
Das dürfte der BEG herzlich egal sein, ob ein Tf seinen Rollo oben oder unten hat. Die interessiert nur zwei Dinge. Einmal wie pünktlich der Zug war und zum zweiten, ob der Zug die gewünschte Zuglänge hatte.
Der BEG ist das nicht herzlich egal, weil das vertraglich geregelt wurde daß die Rollos oben sein sollen, um den Fahrgästen ein subjektiv höheres Sicherheitsgefühl zu vermitteln.
Wurde auch schon oft genug hier im Forum abgehandelt ...
Wenn man das SIEHT würde ich mir Gedanken machen ^^schwarzfahrerin @ 27 Aug 2011, 11:24 hat geschrieben:Was macht ihr da vorne denn so geheimnisvolles? [...] furzen [...]
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
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Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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Ich habe übrigens mal dieses ganze Thema hier aus der Grundsatzdiskussion zur S-Bahn München herausgelöst ... ist ja nun doch schon einiges an Beiträgen aufgelaufen.
Wegen der bezugnehmenden Verschmelzung zwischen dem Vorfall und dem Fotografieren von Personen ist es aber leider eher schwierig das auch noch voneinander zu teilen. Drum bleibt das erstmal beisammen.
Gruß Guido, Moderator
Wegen der bezugnehmenden Verschmelzung zwischen dem Vorfall und dem Fotografieren von Personen ist es aber leider eher schwierig das auch noch voneinander zu teilen. Drum bleibt das erstmal beisammen.
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Nein, ich war nicht dabei. Aber die Leute, die tagtäglich selbst solche Situationen erleben, wissen nun mal eher wie so etwas abläuft als Leute, die das nur aus der Zeitung kennen. Weil da so einige Sachen dabei stehen, die schlichtweg falsch sind. Und ich behaupte mal, die Aussage des entsprechenden Tfs, die Aussage des Gruppenleiters des Tfs und zuletzt eine zweiseitige innerbetriebliche Mitteilung sind da (in dieser Reihenfolge) deutlich zuverlässiger als ein Bericht der tz. Und dann kriegt der Bericht ganz schnell ein "Gschmäckle".GSIISp64b @ 25 Aug 2011, 23:00 hat geschrieben: Nein. Dass gewisse Tfs in solchen Situationen grundsätzlich genau wissen, was los war, und alle anderen alles falsch darstellen. Natürlich, obwohl sie selbst auch nicht dabei waren :ph34r:
Aber gut, was soll man den ganzen Besserwissern hier auch noch was schreiben, wenn man dann eh nur blöd angeredet wird und Tatsachen genauso verquert werden wie in der Zeitung...
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Guido, danke für den Lacher mit den sichtbaren Emissionen und die Abtrennung. Wenn ich gewusst hätte die ausführlich das diskutiert wird, hätte ich ein eigenes Thema aufgemacht.
@ChrisDie Aussage des Beschuldigten wurde ich mit Vorsicht genießen genauso wie die Unternehmensmitteilung, da beide sicherlich ein Interesse daran haben, das Thema herunter zu spielen. Warten wir doch das Verfahren ab, evtl wird ja sogar öffentlich verhandelt, dann kann jeder hin und sich Dselbst ein Bild machen.
@ChrisDie Aussage des Beschuldigten wurde ich mit Vorsicht genießen genauso wie die Unternehmensmitteilung, da beide sicherlich ein Interesse daran haben, das Thema herunter zu spielen. Warten wir doch das Verfahren ab, evtl wird ja sogar öffentlich verhandelt, dann kann jeder hin und sich Dselbst ein Bild machen.
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Öffentlicher Raum in dem Sinne nicht, denn es darf ja nicht jeder betreten. Öffentlich einsehbar auf jeden Fall. Allerdings macht es rechtlich einen Unterschied ob das Foto vom Bahnsteig (Hausrecht der Bahn!) oder von öffentlichem Grund aus gemacht wird. Da das Hausrecht der Bahn Fotografieren aber nicht generell verbietet sehe ich hier kein Problem.Guido @ 27 Aug 2011, 12:22 hat geschrieben: Bleibt halt die Frage ob das rechtlich als öffentlicher Raum gilt.
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Es ist doch völlig wurscht, ob das Foto gemacht werden durfte oder nicht. Der Tf hätte das Handy dennoch nicht zu Boden schlagen dürfen. Er ist dort keine Privatperson, sondern vertritt das Unternehmen. Und so verhält man sich nicht im Dienst.
Und die Durchsage war in dieser Form auch daneben. Sonst hätten sich auch die anderen Fahrgäste nicht gleich empört.
Eine Durchsage ohne Bezug auf die Hautfarbe hätte völlig gelangt.
Und die Durchsage war in dieser Form auch daneben. Sonst hätten sich auch die anderen Fahrgäste nicht gleich empört.
Eine Durchsage ohne Bezug auf die Hautfarbe hätte völlig gelangt.
Selbst wenn du dich auf öffentlichem Grund befindest, darfst du noch lange net alles fotografieren, was dir vor die Linse kommt. So kann sich ein Grundstückseigentümer durchaus dagegen wehren, das du Bilder davon anfertigst und gegebenenfalls die Löschung selbiger verlangen.Bayernlover @ 27 Aug 2011, 13:34 hat geschrieben: Öffentlicher Raum in dem Sinne nicht, denn es darf ja nicht jeder betreten. Öffentlich einsehbar auf jeden Fall. Allerdings macht es rechtlich einen Unterschied ob das Foto vom Bahnsteig (Hausrecht der Bahn!) oder von öffentlichem Grund aus gemacht wird. Da das Hausrecht der Bahn Fotografieren aber nicht generell verbietet sehe ich hier kein Problem.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Das gilt aber nicht, wenn jemand sein Handy ans Fenster klebt, um vom Innenraum incl. Tf ohne zustimmung ein Foto zu machen... Ist doch jetzt auch völlig egal! Wir haben doch das ganze schon x-mal durchgekaut...Bayernlover @ 27 Aug 2011, 12:34 hat geschrieben: Öffentlicher Raum in dem Sinne nicht, denn es darf ja nicht jeder betreten. Öffentlich einsehbar auf jeden Fall. Allerdings macht es rechtlich einen Unterschied ob das Foto vom Bahnsteig (Hausrecht der Bahn!) oder von öffentlichem Grund aus gemacht wird. Da das Hausrecht der Bahn Fotografieren aber nicht generell verbietet sehe ich hier kein Problem.
Und wie Guido das schon gesagt hatte, entscheidend ist, was am Ende per Gericht rauskommt, und nicht, was in der Zeitung steht!
Bestes Beispiel, Fall Brunner...
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Man könnte hier wieder das Klobeispiel anwenden! Aber das lasse ich mal lieber...Lazarus @ 27 Aug 2011, 12:52 hat geschrieben: Selbst wenn du dich auf öffentlichem Grund befindest, darfst du noch lange net alles fotografieren, was dir vor die Linse kommt. So kann sich ein Grundstückseigentümer durchaus dagegen wehren, das du Bilder davon anfertigst und gegebenenfalls die Löschung selbiger verlangen.
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Deshalb ist Google Maps illegal? Alles was von öffentlichem Grund aus einsehbar ist darf ich auch fotografieren! Und im Rahmen der Gesetze auch veröffentlichen...Lazarus @ 27 Aug 2011, 13:52 hat geschrieben: Selbst wenn du dich auf öffentlichem Grund befindest, darfst du noch lange net alles fotografieren, was dir vor die Linse kommt. So kann sich ein Grundstückseigentümer durchaus dagegen wehren, das du Bilder davon anfertigst und gegebenenfalls die Löschung selbiger verlangen.
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Dünnes Eis würd ich mal sagen. Mit dem Argument dürfte ja jeder in fremde Fenster fotografieren, nur weil vor deren Haus ein Fussweg vorbei geht....Bayernlover @ 27 Aug 2011, 14:16 hat geschrieben: Deshalb ist Google Maps illegal? Alles was von öffentlichem Grund aus einsehbar ist darf ich auch fotografieren! Und im Rahmen der Gesetze auch veröffentlichen...
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Selbst bei Google StreetView kann man Gardinen erkennen, oder Blumentöpfe. Das wird wohl nicht illegal sein.Lazarus @ 27 Aug 2011, 14:26 hat geschrieben: Dünnes Eis würd ich mal sagen. Mit dem Argument dürfte ja jeder in fremde Fenster fotografieren, nur weil vor deren Haus ein Fussweg vorbei geht....
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Nunja, "legitim" ist aber doch "positiv" besetzt. Wenn ich etwas legitim finde, finde ich es gerechtfertigt.Guido @ 27 Aug 2011, 12:22 hat geschrieben:Ich finde es erschütternd, wie sehr vorverurteilt hier Beiträge gelesen und die Aussagen gewertet und interpretiert werden. Leider nicht nur von einer Person allein ...
Ich habe geschrieben daß ich es EBENSO legitim finde jemanden als "Neger" wie jemanden als "scheiß deutscher Nazi" zu beschimpfen ... daraus zu schlußfolgern daß ich es gutheiße einem ausländischen Mitbürger Wörter an den Kopf zu schmeißen die seit kurzer Zeit als Schimpfwörter eingestuft werden ist schon eine gewagte Interpretation, es sei denn man findet die auf die Deuschen bezogenen Aussagen als vollkommen in Ordnung, was sie meiner Ansicht nach wohl mehr als eindeutig nicht sind!! Demzufolge ist die abfällige Bemerkung zu einem Mitbürger anderer Herkunft eben genauso legitim zu verwenden - nämlich gar nicht!!! Und das sollte sich einem wenn man vorurteilsfrei ließt schon erschließen.
Hättest du gesagt, dass du es "illegitim" findest oder "genauso schlimm", dann hätte man das auch nicht so leicht missverstehen können.
Ich hatte den Absatz mehrfach gelesen und bin auch zu dem Schluß gekommen dass Du es "gutheißt", was ich eigentlich nicht glauben wollte.
Und wenn den mehrere so falsch verstanden haben liegt das vlt. nicht am bösen Willen, sondern einfach an einer schlechtgewählten Formulierung.
Insofern gut das Du das nochmal klargestellt hast!

---
Ich verstehe auch, dass jeder an seinem Arbeitsplatz "ungestört" sein möchte. "Normalerweise" hat mich niemand an meinem Arbeitsplatz zu fotografieren. Und grundsätzlich entscheidet mein AG wer bei uns wo im Gebäude Fotos machen darf. (Und ich entscheide, ob ich zu sowas zur Verfügung stehe).
Insofern gilt auch, dass man den "Fahrer während der Fahrt nicht anzusprechen" hat, den Notruf nur als Notruf und nicht zur Fahrplanauskunft zu nutzen, oder eben nicht grundlos an die Trennscheibe zu hämmern.
Insofern muss sich also auch normalerweise kein TF gefallen lassen, dass jemand einfach auf ihn draufhält und knippst. Bei so etwas handelt es sich aber nicht gleich um eine Straftat. Wie weiter vorne verlinkt hat man einfach ggf. nur einen Unterlassungsanspruch und ein Schadensersatzrecht bei Veröffentlichung etc. pp..
Jedoch ist diese Situation doch nicht normal gewesen.
Insofern verstehe ich weniger, dass man sich hier nun so sehr am "Foto machen" aufhängt und damit dann die ausfallende Reaktion des TF erklären möchte.
- Ja, der Fahrgast hat sich falsch verhalten!
- Ja, der TF hat das Recht (die Pflicht) darauf hinzuweisen!
(Das ist im Interesse aller, das das Türaufhalten für Leute die im Extremfall noch dutzende Meter gemächlich die Treppe runterkommen net zum Regelfall wird - k.A. wie es hier war aber alles schon selbst gesehn.)
- Nein, der TF hat aber hierbei nicht das Recht (insbesondere strafrechtlich relevant) beleidigend zu werden.
Mich wundert es nicht dass der Fahrgast den TF zur Rede stellen wollte. Da kann ich doch dann auch net sagen "Ich will im Triebstand in Ruhe gelassen werden". Also normalerweise ja, aber nach dieser Durchsage braucht sich doch keiner wundern, dass da noch ein Echo kommen kann.
---
Davon ab, hab ich in den letzten Wochen allein drei ähnliche Situationen bei der U-Bahn erlebt. Also keine Beleidigungen durch den TF, sondern einfach "depperte" Fahrgäste. (So jetzt hab ichs auch getan) B) :
- Scheidplatz:
Freund steht türaufhaltend da während seine Holde ganz gemächlich die Treppe herunterschreitet. Ganz großes Kino, hat nur der rote Teppich gefehlt. Da hat der Fahrer zurecht was gesagt, er hat sich aber auch net im Ton vergriffen. Im übrigen haben die andren Fahrgäste mitunter auch böse/genervt geschaut.
- Goetheplatz:
Junges ausgemergeltes Päarchen mit viel Bierflaschen inner hand und Fahne haben sich mitsamt Hund (armer Kerl) auch noch reingequetscht. Da hat keiner was gesagt. So wie die drauf waren wollt halt auch keiner was auf die F... haben. Ergebnis am Sendlinger Tor wieder raus (die trifft sich ja auch die zugehörige Junkieszene)- wegen einer Station hat sich das definitiv gelohnt.
-Marienplatz
Älterer Herr (etwas beleibter) muss an der ersten Türe nach erfolgter Abfertigung (C-Zug - hupen und blinken natürlich gänzlich unauffälig) unbedingt auch noch mit. Die erwischt ihn natürlich durch seines Leibesumfang etwas, oder am Fuss - er stolpert zumindest etwas rein. O-Ton (ganz entrüstet): "Der hat mich doch gesehn!"
Ich hab mir grad so ein Auflachen verkniffen. Dar Fahrer hat au nix gesagt.
Älter Herr steigt am Sendlinger Tor aus - hämmert wie wild auf die Tür ein. Es dauert etwas - die Tür geht auf. Er beschimpft den Fahrer - dieser bleibt ganz cool "Zug abgefertigt - den nächsten nehmen". Älter Herr: "Sie sollten sich was schämen!" Und geht raus...
Klar hat sich gelohnt, wegen einer Station zu ner Zeit wo fasst alle 2 Min n Zug kommt...
Ich konnts mir dann wirklich nimmer verkneifen zu Kommentieren das er erst reinjumpt und sich dann noch aufführt und uns alle aufhält. Die andren Leute im gut besetzten Abteil waren dann auch alle der Meinung (die springen immer rein/halten die Türen auf/klar der muss auch noch mit/so kommen dann die Verspätungen zustande...).
Der Fahrer hatte somit die Sympathien aller auf seiner Seite - auch wenn er's nie erfahren hat. Vlt. war sein Tag und die Gute Laune gelaufen (meiner wärs bei so Kundschaft), aber er hat sich Korrekt verhalten.
Und jetzt zurück zur S-Bahn:
Die Fahrgäste sind auf solche Türaufhalter auch net scharf. Wegschauen tun eh immer die meisten bei sowas - blos net auffallen, was sagen und Ärger kassieren. Insofern wenn einer was sagt dann der TF. Macht er das im akzeptablen Tonfall wird sich im Normalfall auch net sofort Zeugen für ne Beschwerde/Anzeige finden.
Und somit bitte net sagen als Fahrgast könnt man des net nachvollziehen - doch man bekommts leider laufend mit, wie merkbefreit die Leut um einen rum oft sind. Doch leider gehört des anscheinend zu unser allem täglich Brot.
Warum dann immer nur des negative inner Zeitung steht? Die will verkauft werden und nur schlechte Nachrichten sind Gute Nachrichten. Das des net neutral ist was da steht und der "Meinungsmache" dient - auch nix neues darüber sollten mehr uns nimmer aufregen. Man muss nur wissen wie man alle andren Nachrichten in den Blättchen auch einzuschätzen hat.
Für die dauerhafte werktägliche U8
sommerzeitfreier Lebensstil
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pack ichs halt nochmal rein:NJ Transit @ 27 Aug 2011, 14:20 hat geschrieben: Vorallem, nachdem ich zumindest hoffe, dass es einen Unterschied zwischen Klo und Führterstand gibt. <_< :ph34r:

-In eine Wohnung zu fotografieren ist böse (Wohnung).§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht
-Ein Garten hinter einer Hecke ist böse (gegen Einblick besonders geschützter Raum).
-öffentliche Toilette ist auch böse (höchstpersönlicher Lebensbereich - wir können hier auch Intimbereich sagen hinzukommt vermutlich auch noch eine sexuelle Belästigung)
Eine getönte Scheibe ine Fahrzeugs einzuschlagen um ein Foto zum machen wäre auch böse (besonders gegen Einblick geschützter bereich+Sachbeschädigung).
Einfach nur durch Glas fotofieren - weniger böse. Per definiton oben keine Straftat nach § 201 a StGB weil weder Wohnung, noch gegen Einblicke geschützt noch höchstpersönlicher Lebensbereich (dazu gehört nicht der Arbeitsplatz) - aber Unterlassungsanspruch.
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Danke imp-cen für den doch ziemlich umfangreichen Beitrag 
Das Thema Türenaufhalten beschäftigt einen hier in Berlin auch dauernd. Letztens hielt ein Kind (!) die sich schließende Tür der Ringbahn (die nächste stand schon dahinter) noch auf, während die komplette Großfamilie hinterhertrottete. Die Aufsicht ist ausgerastet
Da herrscht aber allgemeiner Konsens, gerade im Zug, dass das großer Mist ist. Und auch die soziale Kontrolle ist nicht zu verachten, gerade hier in Berlin wo das Mundwerk sowieso etwas lockerer sitzt
Da kommt dann schon der eine oder andere Spruch. Manchmal hab ich mir auch schon überlegt jemanden wieder herauszuschubsen, wenn die Freundin dann noch 20m entfernt gemütlich heruntertrottet. Bin aber nicht der Typ der wegen paar Sekunden Stress riskiert, fies sind allerdings die "Tür zu"-Knöpfe bei den S-Bahnen innen wenn die Freigabe schon weg ist 

Das Thema Türenaufhalten beschäftigt einen hier in Berlin auch dauernd. Letztens hielt ein Kind (!) die sich schließende Tür der Ringbahn (die nächste stand schon dahinter) noch auf, während die komplette Großfamilie hinterhertrottete. Die Aufsicht ist ausgerastet

Da herrscht aber allgemeiner Konsens, gerade im Zug, dass das großer Mist ist. Und auch die soziale Kontrolle ist nicht zu verachten, gerade hier in Berlin wo das Mundwerk sowieso etwas lockerer sitzt


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Überlasst doch das bitte mal den Anwälten und Gerichten! Die kennen sich wohl besser aus, ob der Führerstand per Defintion ein besonders gechützter Raum ist oder nicht...imp-cen @ 27 Aug 2011, 13:42 hat geschrieben: pack ichs halt nochmal rein:![]()
-In eine Wohnung zu fotografieren ist böse (Wohnung).§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht
-Ein Garten hinter einer Hecke ist böse (gegen Einblick besonders geschützter Raum).
-öffentliche Toilette ist auch böse (höchstpersönlicher Lebensbereich - wir können hier auch Intimbereich sagen hinzukommt vermutlich auch noch eine sexuelle Belästigung)
Eine getönte Scheibe ine Fahrzeugs einzuschlagen um ein Foto zum machen wäre auch böse (besonders gegen Einblick geschützter bereich+Sachbeschädigung).
Einfach nur durch Glas fotofieren - weniger böse. Per definiton oben keine Straftat nach § 201 a StGB weil weder Wohnung, noch gegen Einblicke geschützt noch höchstpersönlicher Lebensbereich (dazu gehört nicht der Arbeitsplatz) - aber Unterlassungsanspruch.
Sich alleine nur auf die Paragraphen zu verlassen kann einem zum Verhängnis werden! Hier sind die Umstände auch noch mitentscheidend. Ein wichtiger Punkt könnte die Bedrohung des Fahrgastes mit dem kräftigen Schlagen an der Tür zum Führerstand sein... Und da wir sie net genau wissen, kann eben nur das Gericht entscheiden, was hier Sache ist, sofern der Tf hier mit seinem Anwalt rechtlich einschreiten will... Warten wirs doch einfach!
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Nun ist aber doch auf den Scheiben so eine Spiegelfolie. Die sieht man zwar normalerweise kaum, gibt's aber. Und verspiegelt dürfte ja wie getönt gelten und damit auch wieder der besonders geschützte Bereich?
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