ET 423 @ 21 Jul 2003, 19:38 hat geschrieben: @IG S-Bahn München e.V.: Wie sieht es denn (theoretisch gesprochen) mit Bildern aus, die man hier zwar privat für sich verwendet, aber nicht behauptet, daß die Bilder von einem selber sind (=Urheberrecht verletzt)? :unsure:
Ich will jetzt hier nicht das Urheberrecht und entsprechende Gerichtsurteile zum Urheberrecht und dessen Anwendung auf das Internet posten, daher fasse ich das mal zusammen zu dem, wie ich das interpretiere (und ich glaub es dürfte hier jeder wissen, das Gesetze plus Rechtsprechung oft Interpretationssache ist):
Eine Nutzung von Bildern, welche im Internet veröffentlicht sind, ist für
private Zwecke erlaubt, solange es auf der Homepage in einem Disclaimer, Impressum oder Ähnlichem
nicht grundsätzlich verboten ist. Private Zwecke heisst, das Speichern, Ausdrucken und Anschauen der entsprechenden Bilder. Weiterhin ist eine
Verwendung im Internet erlaubt, wenn sie als
Link zum Original ausgeführt wird
und die Quelle sowie der Bildautor genannt werden. Jegliche andere Verwendung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung setzt die Genehmigung des Bildautors voraus, der Bildautor kann hierbei auch Bedingungen setzen (wie Nennung des Namens, bei Printmedien die Zusendung eines kostenloses Exemplares etc.).