Fotoerlaubnis?

Sämtliche Fragen bzgl. Fotographie usw. sind hier an der richtigen Stelle.
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

MaxM @ 14 Sep 2011, 13:06 hat geschrieben: Genauso ist es! Wenn ich spontan in die Stadt fahre, um dort zu fotografieren und vielleicht vorher noch gar nicht genau weiß, wo ich fotografieren will, dann ist es sowieso zu spät, so einen Antrag zu stellen. Da müsste in der Tat mal eine klare Regelung her, dass eindeutig drin steht, also noch eindeutiger als jetzt, dass das Fotografieren für privat gestattet ist, denn im Prinzip ist es sowieso weitgehend unkontrollierbar, und es ist ein Zufall, wenn sich mal jemand beschwert. Da könnte man mal etwas ein bisschen entbürokratisieren.

Und, wie schon gesagt, ich werde in dem Fall die Leute schon drauf hinweisen, dass ich als privater durchaus ohne Genehmigung fotografieren darf. Ich denke, das ist der richtige Weg, auch wenn man nicht immer damit rechnen kann, auf einsichtiges Personal zu stoßen. Dann geht man halt einfach weg...
Dir wird doch für spontane Aufnahmen nicht ernsthaft der Aufwand, einmal jährlich ne Fotogenehmigung zu beantragen, zu viel sein? :blink:

Und mit "ohne Genehmigung" is so ne Sache: U-Bahnhöfe sind Privatgrund der MVG, heißt die MVG (auch in Form der U-Bahn-Fahrer) hat dort Hausrecht, und nachdem ja in der oben verlinkten Regelung explizit erwähnt wird, dass das private Fotografieren normalerweise geduldet wird, das Personal da aber Mitspracherecht hat, musste dich danach richten; es sei denn, du hast ne offizielle Genehmigung der MVG, dann kann der Fahrer nix machen ;)
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Beitrag von Bayernlover »

TramBahnFreak @ 14 Sep 2011, 17:45 hat geschrieben: es sei denn, du hast ne offizielle Genehmigung der MVG, dann kann der Fahrer nix machen ;)
Wobei das auch so eine Sache ist, denn in der Einschränkung für Privatpersonen steht ja was von von betrieblichen Erfordernissen, bei denen man das Fotografieren verbieten kann. Wenn da jetzt einer mit einer Genehmigung wedelt steht er plötzlich nicht mehr im Weg? :D
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Beitrag von TramBahnFreak »

Bayernlover @ 14 Sep 2011, 17:48 hat geschrieben: Wobei das auch so eine Sache ist, denn in der Einschränkung für Privatpersonen steht ja was von von betrieblichen Erfordernissen, bei denen man das Fotografieren verbieten kann. Wenn da jetzt einer mit einer Genehmigung wedelt steht er plötzlich nicht mehr im Weg? :D
aber er hat die Anforderungen durchgelsen und unterschrieben ;)

(btw: ich hab keine Genehmigung*, weil ich eh nie U-Bahn-Fotos mach, außer auf der Überland-strecke, und da brauch ich ja keine Genehmigung, weil ich mich ja auf öffentlichem Grund befinde :P )


*deswegen sollten die Besitzer einer solchen vllt die näheren Erläuterungen übernehmen ;)
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Beitrag von Bayernlover »

Traurig, aber wahr

Ein trauriges Negativbeispiel, wie Kommunikation zwischen Fahrpersonal und potenziellen Kunden nicht laufen sollte - und vor allem, dass man das Fahrpersonal besser im Hinblick auf Konfliktvermeidung und Panoramafreiheit schulen sollte.

Das Auftreten des Mitarbeiters ist grauenhaft, und das auch noch zur HVZ, wo der nächste Zug schon am DFI am Blinken ist.
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Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 12 Mar 2012, 21:22 hat geschrieben: Ein trauriges Negativbeispiel, wie Kommunikation zwischen Fahrpersonal und potenziellen Kunden nicht laufen sollte - und vor allem, dass man das Fahrpersonal besser im Hinblick auf Konfliktvermeidung und Panoramafreiheit schulen sollte.
Das hat nix mit Panoramafreiheit zu tun - die BVG hat Hausrecht und das wurde vom Fahrer auch ausgeübt. Die Kommunikation ist natürlich unter aller Sau.
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Beitrag von Systemfehler »

Naja... die Geschichte hat offenbar zwei Seiten.

Scheinbar hat der Fahrer ja schon mal zum Ausdruck gebracht, dass er nicht gefilmt werden möchte, was konsequent ignoriert wurde.
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Beitrag von Bayernlover »

Systemfehler @ 12 Mar 2012, 21:40 hat geschrieben: Scheinbar hat der Fahrer ja schon mal zum Ausdruck gebracht, dass er nicht gefilmt werden möchte, was konsequent ignoriert wurde.
Sicher, und man braucht auch bei der BVG eine Fotogenehmigung, wie ich gerade herausgefunden habe. Das entschuldigt aber nicht das Auftreten, das einem Dienstleister unwürdig ist.

Und sollte der Filmer eine Genehmigung haben, sieht es noch finsterer aus.
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Beitrag von Systemfehler »

Klar, das darf so nicht passieren, aber es ist auch irgendwo verständlich, dass einem irgendwann der Kragen platzt, wenn man jemandem alles 3x sagen muss.
Und dazu noch die "pampige Berliner Schnauze" :ph34r: schon haben wir diesen unfreundlichen wirkenden Ausraster :P
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

JeDi @ 12 Mar 2012, 21:29 hat geschrieben: die BVG hat Hausrecht und das wurde vom Fahrer auch ausgeübt.
Das Hausrecht ist aber nicht unbegrenzt - und das was der gemacht hat könnte durchaus strafrechtlich relevant sein, je nachdem ob ob man davon ausgeht dass die Drohungen ernst gemeint waren oder nicht. Allerdings würde ich von der Stimmfärbung her jetzt eher denken, dass die Drohungen nicht wirklich ernst gemeint waren.

Auch im Hausrecht (zumindest bei Einrichtungen wie U-Bahn-Anlagen) ist keine unbegrenzte Willkür zulässig, zu klären wäre also auch, ob das Filmen bei der BVG überhaupt wirksam verboten ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Bayernlover »

Tagesspiegel-Artikel dazu

Dass das ganze nicht in der Hausordnung steht, lässt die ganze Sache rechtlich etwas schwierig erscheinen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Richter zugunsten des Filmers entscheiden könnte, da man "grundsätzlich" davon ausgehen könne, dass man in der U-Bahn fotografieren und filmen darf.
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Beitrag von chris232 »

Bayernlover @ 12 Mar 2012, 21:22 hat geschrieben: und vor allem, dass man das Fahrpersonal besser im Hinblick auf Konfliktvermeidung und Panoramafreiheit schulen sollte.
...und dann sollte man die Filmer auch gleich mal noch mit schulen - die Veröffentlichung, wo man den Fahrer eindeutig erkennt, ist nämlich erst recht nicht zulässig.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Beitrag von Bayernlover »

chris232 @ 12 Mar 2012, 22:00 hat geschrieben: ...und dann sollte man die Filmer auch gleich mal noch mit schulen - die Veröffentlichung, wo man den Fahrer eindeutig erkennt, ist nämlich erst recht nicht zulässig.
Sorry, aber wenn er einfach in seinem Führerstand geblieben wäre, wäre nix passiert. Dass das nix auf Youtube zu suchen hat, ist auch klar. Nur muss man eben nach der Aktion mit einer Veröffentlichung rechnen. Aber das sollen im Zweifel die Gerichte entscheiden.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

In der Hausordnung der BVG ist das Verbot nicht verankert. Es gelte aber trotzdem, sagt Reetz.
Da wüsste ich aber nach wie vor ganz gerne, mit welcher Begründung dieses Verbot gelten soll, wenn es nirgends verankert ist. Klar, sobald ein Mitarbeiter "nein" sagt gilt, dass Anweisungen des Personals Folge zu leisten ist, aber woraus die Verkehrsunternehmen ein allgemein geltendes Verbot ableiten, wüsste ich schon ganz gerne. Was in irgendwelchen internen Weisungen an das Personal steht, ist für den Fahrgast ja nicht relevant.

Diese Frage konnte mir bisher auch noch niemand beantworten.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Autobahn »

Oh man, der U-Bahnfahrer hat sie nicht mehr alle. Der würde auch noch auf einen Passanten los gehen, der ihn beim Spaziergang unter dem Brandenburger Tor versehentlich ablichtet.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von JeDi »

chris232 @ 12 Mar 2012, 22:00 hat geschrieben: ...und dann sollte man die Filmer auch gleich mal noch mit schulen - die Veröffentlichung, wo man den Fahrer eindeutig erkennt, ist nämlich erst recht nicht zulässig.
Das könnte (!) sogar so zulässig sein.
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Beitrag von DT4.6 »

Ob zulässig oder nicht - der Filmer hätte bereits nach der ersten Aufforderung die Kamera ausmachen sollen. Defensive ist meist das beste Mittel, Ärger zu vermeiden. Nimmt man halt den nächsten Zug - wobei natürlich der Fahrer auch nicht gerade vorbildlich reagiert. Aber da ist aus meiner Sicht ein wenig Provokation dabei, man muss es halt nicht auf die Spitze treiben.

In anderen Foren wird der Rausschmiss vom Fahrer gefordert - kann und will ich nicht beurteilen. Da wird sich die entsprechende Stelle drum kümmern ;)

Zu dem ominösen Fotoverbot: Ich hab früher oft U-Bahnen erlegt - jedoch nie Ärger bekommen. Im Gegenteil, ein Fahrer hat mich auf sehr freundliche Weise gebeten, keinen Blitz zu benutzen. Aber den hatte ich eh nie im Einsatz. Das sowas existiert, hab ich erst durch diese Geschichte erfahren und von daher wird man wohl deswegen keine großen Konsequenzen zu befürchten haben, da es eh nie wirklich kommuniziert wurde. Und wer liest sich schon die Hausordnung bzw. die BB durch zwecks solcher Verbote...

MFG Dennis
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Beitrag von 143 094-1 »

Einfach nur peinlich und beschämend das Verhalten dieses Fahrers!
Vor allem ist aus der Aktion für ihn ja nun wohl ein schmerzliches Eigentor geworden, da er erstens durch sein Verlassen des Führerraums und Beschimpfen des Fotografen erst deutlich auf dem Filmmaterial sichtbar wurde und zweitens spätestens durch den Zeitungsbericht auch sein Arbeitgeber über sein unmögliches Verhalten gegenüber potenziellen Kunden aufmerksam wird. Da er dem Fotografen unmissverständlich Gewalt angedroht hat, dürfte die Angelegenheit für ihn ein arbeitsrechtliches Nachspiel haben. Schön blöd!
Den Schuh würde ich mir wegen so einer Kleinigkeit nich anziehen...

Natürlich ist auch das Verhalten des Filmers nicht einwandfrei, erstens kennt man nicht die "Vorgeschichte" (da muss ja offensichtlich bereits etwas vorgefallen sein, zumindest lässt die Aussage "Ick hawe deinem Kumpel doch schon jesagt..." diesen Schluss zu) und zweitens hätte er auf die Aufforderung des Fahrers hin die Kamera ausmachen müssen. Da er offensichtlich nicht im Besitz einer Fotogenehmigung war (dies hätte er ja wohl erwähnt) ist dieses Verhalten ziemlich provozierend!

Nichtdestotrotz rechtfertigt das keinesfalls die Androhung von Gewalt durch den Fahrer und dies muss für ihn Konsequenzen haben.
Ich kenne aus eigener Erfahrung auch Situationen, wo einem die Nerven blank liegen, aber so ein Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen!
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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jonashdf
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Beitrag von jonashdf »

Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt auch nicht, wieso Hobbyfilmer und Fuzzies , die bewusst wissen, dass sie mehrere Aufnahmen der U-Bahn tätigen keine Fotogenehmigung beantragen. Ist gratis, kostet nur paar Minuten und gilt unter Umständen einige Wochen lang. Bei der MVG sogar ein halbes Jahr.

Naja und zur Geschichte, da haben sich beide Parteien teilweise sehr daneben genommen. Wobei auch zum Schutz des Fotografen sagen muss, woher soll er wissen, dass genau dieser Zug mit dem einem Fahrer ankommt ?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

DT4.6 @ 12 Mar 2012, 23:17 hat geschrieben: Und wer liest sich schon die Hausordnung bzw. die BB durch zwecks solcher Verbote...
Da stehts zumindest in München ja auch nicht drin - und der Artikel zitiert ja sogar die BVG damit, dass es nicht in der Hausordnung steht.
143 094-1 @ 12 Mar 2012, 23:35 hat geschrieben:Natürlich ist auch das Verhalten des Filmers nicht einwandfrei, erstens kennt man nicht die "Vorgeschichte" (da muss ja offensichtlich bereits etwas vorgefallen sein, zumindest lässt die Aussage "Ick hawe deinem Kumpel doch schon jesagt..." diesen Schluss zu)
Wobei nicht gesagt ist dass der "Kumpel" wirklich zu diesem Filmer gehört - es könnte ja auch sein dass zufällig ein anderer Filmer auch unterwegs war und die beiden nichts miteinander zu tun haben. Offenbar war der Filmer ja nicht anwesend, als der Fahrer dem "Kumpel" gesagt hat, dass er nicht Filmen soll, sonst hätte der Fahrer ja gesagt "ich habe euch doch schon gesagt".
jonashdf @ 13 Mar 2012, 00:09 hat geschrieben:Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt auch nicht, wieso Hobbyfilmer und Fuzzies , die bewusst wissen, dass sie mehrere Aufnahmen der U-Bahn tätigen keine Fotogenehmigung beantragen. Ist gratis, kostet nur paar Minuten und gilt unter Umständen einige Wochen lang. Bei der MVG sogar ein halbes Jahr.
Zum einen dürften viele nicht wissen, dass die Verkehrsbetriebe der Meinung sind, dass man eine Erlaubnis braucht - wie gesagt, nachlesen kann man das an keiner offiziellen Stelle. Zum anderen - wenn ich das richtig verstanden habe, vergibt die BVG Erlaubnisse nur für einen konkreten Zeitpunkt und Ort, d.h. man muss sagen "ich will am 14.3. von 10 Uhr bis 10:30 am Bahnhof Unter den Linden filmen" - das ist dann schon ziemlich bürokratisch. Bei der MVG wird das ja zum Glück relativ großzügig gehandhabt.
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Beitrag von Rohrbacher »

Ich hab das Video schon vor ein paar Tagen gesehen und ich hab' geahnt, das das ganze bald in der Presse landet...

Meiner Meinung nach hat sich der Filmer natürlich daneben benommen. Wenn ein Fahrer einer U-Bahn, die alle paar Minuten fährt, sagt, dass er nicht gefilmt werden will, dann sag' ich sorry und lass' ich es halt bleiben. Man kann den Leuten dann ggf. auch noch Vergleichsbilder zeigen, damit die Leute sehen, dass man sie in der Regel eh kaum drauf erkennt... Sofern sie nicht quer durch's Bild rennen, so wie dieses ganz besonders intelligente Exemplar von Fahrer, denn natürlich macht der Fahrer hier so ziemlich alles verkehrt. Ehrlich gesagt ist mir Berliner Schnauze und ähnliches ziemlich egal. Fehlende zivisierte Umgangsformen kann man nicht mit irgendwelchen lokalen Eigenheiten . Wir sind sowohl in Bayern als in BaWü auf unseren Dörfern eher rustikal, sag' ich mal, trotzdem drohe ich keinem fremden Menschen Schläge an, grad nicht im Dienstleistungsunternehmen. Im privaten Umfeld kann man schonmal einen Spruch wie den bayerischen Watschnbaum umfallen lassen, wenn jeder weiß wie sowas ggf. gemeint ist, aber in Dienstkleidung geht sowas nicht.

Und schon gar nicht wegen sowas. Nicht gefilmt werden wollen ist ein gutes Recht von jedermann. Nur hat der Mensch dann eindeutig den falschen Job. Selbst ohne Fuzzis, wie viele Videokameras gibt's allein in U-Bahnhöfen und sonst in einer Großstadt? Ich will auch nicht gefilmt werden, aber allein auf'm Weg von Hauptbahnhof zum Marienplatz bin ich in München via S-/U-Bahn im Visier von geschätzt mindestens 20 Kameras. Bei jeder einzelnen Fahrt. Und selbst wenn man die Überwachungskameras außer Acht lässt, wie viel Prozent des Bildes macht der Fahrer am Bild bzw. Video aus? Hätte er sich einfach dezent verhalten und vielleicht, wenn er den Fuzzi halt "ärgern" will, dezent per Funk die Wache kommen lassen, die mal die Foto-/Filmgenehmigung kontrolliert. Stichwort Marienplatz, an gewissen Orten muss man auch damit rechnen privat oder kommerziell gefilmt zu werden. Da kann ich auch nichts gegen machen, gibt bestimmt zig Fotoalben und Festplatten in Asien, wo ich irgendwo auf Urlaubsbildern drauf bin. Ja und?

Erst durch sein Verhalten wird der Fahrer auf dem Bild überhaupt erst auffällig. Hätte er einfach unauffällig seinen Job gemacht, wäre das eben ein stinknormales U-Bahnvideo von mittlerweile warscheinlich tausenden Videos und Bildern und ganz sicher nicht Teil mehrerer Forendiskussionen und Presseartikel.

Natürlich gilt aber wie am Anfang schon gesagt trotzdem auch bei den Fuzzis der Anstand, das gilt nicht nur für Personal. Es gibt eben auch bei den Fuzzis mehr als eine Hand voll Idioten. Es gehört beispielsweise auch dazu, dass man, wenn man vorhat z.B. einen ganzen Tag in einer Kleinstadt die Busse zu fuzzen, dass man sich bei Gelegenheit, z.B. in einer Pause bei den Fahrern vorstellt bzw. das ganze vorher beim Betrieb anmeldet, selbst wenn man das auf öffentlichem Grund nicht müsste. Es sieht von drinnen nämlich schon komisch aus, wenn man 10x am Tag von irgendwem fotografiert wird und nicht weiß wieso.

Soweit ich das mitbekommen habe, wusste der Filmer hier nämlich schon, dass dieser Fahrer nicht gefilmt werden möchte, die haben sich möglicherweise schon öfter getroffen und haben es deswegen vielleicht eben doch genau auf diesen Fahrer abgesehen und haben ihn provoziert. Vielleicht war das Ergebnis sogar gewollt... Dass der eigentlich alltägliche "Vorfall" jetzt nicht nur auf YouTube und Facebook rumgeht, sondern auch in der Presse gelandet ist, ist nämlich schon auch seltsam. Es gibt nämlich noch einen zweiten, bzw. eigentlich ersten Teil des Videos, da sieht man ein Standbild, wo "ein Fahrer" (könnte der selbe sein) durch die Frontscheibe einen Stinkefinger zeigt... es gab da wohl mehrere Begegungen. Was da im einzelnen so genau gelaufen ist und vielleicht nicht veröffentlicht wurde, wissen wir hier nicht.



PS: Auch wenn z.B. die MVG-Regel eher großzügig ist, Fotogenehmigungen für öffentlich zugängliche U-Bahnhöfe zu brauchen, ist einfach ein Unding! Allein schon weil die MVG ganz sicher keine logische (nicht juristische) Begründung finden können wird, warum es oben bei Bus/Tram, wie auch sonst auf jeder Straße = Verkehrsbauwerk ohne formale Genehmigung geht. Dass man keine Stative und künstlichen Lichtquellen verwenden darf, kann man in die Hausordnung schreiben. Das hat ja einen praktischen Hintergrund, kein Problem. Aber eine Genehmigung rein für's Fotografieren ist nichts weiter als ein sinnfreier bürokratischer Aufwand, wenn nicht Wichtigtuerei.
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Beitrag von Bayernlover »

Rohrbacher @ 13 Mar 2012, 01:39 hat geschrieben: Allein schon weil die MVG ganz sicher keine logische (nicht juristische) Begründung finden können wird, warum es oben bei Bus/Tram, wie auch sonst auf jeder Straße = Verkehrsbauwerk ohne formale Genehmigung geht.
Naja, oben ist öffentlicher Raum, unten ist halt "Privat"-Gelände. Wobei das bei einm U-Bahnhof auch nicht so klar ist, immerhin ist der öffentlich zugänglich und in öffentlicher Trägerschaft, einen zahlenden Fahrgast also abzuweisen (nichts anderes wäre hier bei Antritt von irgendwelchen Sicherheitsdiensten passiert, wenn sie ihm nicht die Kamera entzogen hätten (rechtswidrig!!!)) ist rechtlich mindestens fragwürdig.

Warum es so ein Verbot gibt, keine Ahnung, hier im Osten war es ja früher generell verboten, Bahnanlagen zu fotografieren, hätte ja dem Klassenfeind nutzen können (Hätten sie mal das total erfolgreiche und top in Schuss gehaltene Bahnsystem der DDR kopiert anstatt sowas überflüssiges wie nen ICE zu erfinden...) und diese Denke steckt hier in vielen Köpfen noch drinnen.

Viele Leute, und da sehe ich eben mangelnde Schulung, kennen gar nicht die Gesetzeslage zum Thema "Panoramafreiheit", wenn ich einen Bus auf offener Straße fuzze, kann der Fahrer zwar im Viereck springen, aber er hat keinerlei rechtliche Handhabe dagegen.

Und da das "Verbot" für Aufnahmen nicht in den Befürderungsbedingungen bzw. der Hausordnung festgeschrieben ist (und nur das ist mein Vertrag, irgendwelche versteckten Zusatzklauseln auf Websiten haben mich als zahlenden Kunden nicht zu interessieren!), kann man getrost weiterhin Fotos und Videos von U-Bahnen machen, und der Dinge harren, die da kommen. Ich sehe als fotografierende Person gar nicht ein, ständig meinem Recht hinterherrennen zu müssen. Aber das ist gar nicht nur auf Verkehrsunternehmen beschränkt, sondern eher ein allgemeines Problem in unserer Gesellschaft.
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Beitrag von Lazarus »

Ach und das Hausrecht des Verkehrsunternehmens zählt also garnix? :ph34r:
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
NIM rocks
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Beitrag von NIM rocks »

Mittlerweile ist das Video übrigens aus Youtube rausgeflogen:

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Beitrag von Lazarus »

War zu erwarten. Wenn der betreffende Fahrer sich an Youtube gewandt hat, sind die wegen Urheberrecht zur Löschung verpflichtet.
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Guido
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Beitrag von Guido »

Lazarus @ 13 Mar 2012, 12:44 hat geschrieben: War zu erwarten.
Nicht wirklich. Das habe ich selbst auch schon erfahren dürfen, selbst mit einschalten der Polizei dauerte es noch 2 Tage bis das damals betreffende Video gelöscht wurde, von unzähligen Meldungen zuvor hat sich YouTube in keinster Weise beeindruckt gezeigt.
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

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Beitrag von Lazarus »

Guido @ 13 Mar 2012, 13:03 hat geschrieben: Nicht wirklich. Das habe ich selbst auch schon erfahren dürfen, selbst mit einschalten der Polizei dauerte es noch 2 Tage bis das damals betreffende Video gelöscht wurde, von unzähligen Meldungen zuvor hat sich YouTube in keinster Weise beeindruckt gezeigt.
Warscheinlich war hier auch die Tatsache von Bedeutung, dass das Ganze gerade in der Presse schön breitgetreten wird...
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Beitrag von Boris Merath »

Lazarus @ 13 Mar 2012, 10:58 hat geschrieben: Ach und das Hausrecht des Verkehrsunternehmens zählt also garnix?
Das Hausrecht bei öffentlichen Verkehrsunternehmen ist nicht unbegrenzt - und darf erst recht nicht einfach so willkürlich ausgeübt werden.
Lazarus @ 13 Mar 2012, 12:44 hat geschrieben:Wenn der betreffende Fahrer sich an Youtube gewandt hat, sind die wegen Urheberrecht zur Löschung verpflichtet.
Wegen Urheberrecht? Wohl kaum. Oder wo siehst Du da die nötige Schöpfungshöhe durch den Fahrer?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Rohrbacher »

Bayernlover @ 13 Mar 2012, 08:12 hat geschrieben:Naja, oben ist öffentlicher Raum, unten ist halt "Privat"-Gelände. Wobei das bei einm U-Bahnhof auch nicht so klar ist, immerhin ist der öffentlich zugänglich und in öffentlicher Trägerschaft
Eben. Ich sagte ja, eine logische Begründung. Das ist die juristische. Straßenbahnhaltestelle und U-Bahnhof sind in der selben Stadt, beide öffentlich zugänglich und dienen dem selben Zweck und werden von den selben Leuten genutzt. Nur weil der U-Bahnhof von einer Tochterfirma der Stadt betrieben wird, erschließt sich deswegen noch nicht, warum man deswegen eine Fotogenehmigung braucht.
Ach und das Hausrecht des Verkehrsunternehmens zählt also garnix? :ph34r:
Der Fahrer hat kein Hausrecht. Er kann nur das Hausrecht im Namen der Firma durchsetzen und auch nur in einem gewissen Rahmen, für alles weitere ist auch da die Polizei zuständig. Wenn's um's Hausrecht gehen würde, hätte es heißen müssen "Hier ist Fotografieren (ohne Genehmigung) verboten." oder sowas. Aber nachdem er gesagt hat "ER möchte nicht fotografiert werden" war das erstmal eine Sache allein zwischen ihm und dem Fuzzi, Hausrecht kommt da nicht zur Anwendung.

Genauso kann ein Polizist, der die Hoheitsrechte des Staates durchsetzt, jemanden aufgrund eines Vergehens z.B. einen Platzverweis erteilen, aber zum Glück nicht weil dem Polizisten deine Nase nicht passt... :ph34r:
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Beitrag von NIM rocks »

Hi,

und, wurdest auch von einem Fahrer angepöbelt? :lol:

Vielleicht dazu noch die Mail der BVG an mich, nachdem ich mich nach einer offiziellen Stellungnahme zur der wohl bekannten Pöbelei des U-Bahnfahrers erkundigt hatte. Persönlich relevante Stellen habe ich mal ausge-x-t, ich hoffe es passt so.

Antwort auf Anfrage/Beschwerde 00000xxxxx

Sehr geehrter Herr x,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.03.2012. Die Zufriedenheit unserer Kunden und Fahrgäste ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund entspricht es der gängigen Praxis, dass wir auf alle Hinweise und Beschwerden in angemessener Weise reagieren. Wir bitten nochmals um Verständnis dafür, dass die temporär auftretende erhöhte Anzahl der in unserem Kundenservice eingehenden Kundenhinweise in Ihrem Fall zu einer verzögerten Beantwortung führte.

Sie haben ein youtube-Video gesehen und wünschen eine Stellungnahme über das Verhalten einer unserer Fahrer welcher im U-Bahnzug der Baureihe H-Zug 5041-1 am U Leopoldplatz der Linie U9 gefilmt wurde.

Wir möchten Ihnen kurz erläutern, dass nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie nicht ohne Zustimmung der gefilmten oder fotografierten Personen diese veröffentlicht werden dürfen.

§ 22 KunstUrhG bestimmt:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Unabhängig vom Auftreten unseres Mitarbeiters ist gemäß dem Bürgerlichen Recht (BGB) der Aufforderung nachzukommen, wenn ein Bediensteter nicht gefilmt werden möchte.(Recht am eignen Bild). Dieser Aufforderung wurde nicht nachgekommen, vielmehr lief die Kamera weiter und die Aufnahme wurde anschließend ins Internet hochgeladen.

Des Weiteren weisen wir auf die Hausordnung hin, in der im § 3 Pkt. 9 ausdrücklich heißt, dass das bloße Verweilen auf dem Bahnsteig ohne Fahrtabsichten nicht gestattet ist.

Die Veröffentlichung der Aufnahme im Internet stellt unseres Erachtens eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.

Wir bedauern, dass sich der Fahrer dem Filmer gegenüber unhöflich verhalten hat.
Von unserem Fahrpersonal erwarten wir selbstverständlich in jeder Situation ein korrektes Verhalten. Alle Mitarbeiter des Fahrdienstes haben sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu richten. Ein angemessenes und rechtmäßiges Handeln ist Verpflichtung für alle in dieser Tätigkeit eingesetzten Mitarbeiter. Unter diesem Aspekt haben wir den von Ihnen geschilderten Vorfall mit dem betreffenden Fahrer intern ausgewertet.

Weiterhin nehmen wir Ihre Kritiken zum Anlass, unser Fahrpersonal bei den internen Schulungen noch einmal gezielt auf die notwendige Sorgfaltspflicht den Fahrgästen gegenüber hinzuweisen.

Gern möchten wir Sie darauf hinweisen, dass offizielle Filmaufnahme unserer Verkehrsmittel in schriftlicher Form an unsere Hauptverwaltung zu richten sind und ohne nicht getätigt werden dürfen.

Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Kundenservice FVM-B2 (IPLZ 43431)
Telefon: +49 30 19 449
Telefax: +49 30 256-49256
Mail: info@bvg.de



Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Telefon: +49 30 256-0
Telefax: +49 30 256-49256
http://www.BVG.de

Vorstand:
Dr. Sigrid Evelyn Nikutta (Vorsitzende)
Henrik Falk
Lothar Zweiniger

Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Senator Dr. Ulrich Nußbaum
Sitz: Berlin
AG Charlottenburg, HRA 31152
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Ja, leider hat eine U-Bahn keine Persönlichkeit und damit kein Recht darauf - also ist die Argumentation recht sinnfrei. Egal, lässt uns die schönen Bilderthemen nicht durch sowas versauen.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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