Fotoerlaubnis?
Hallo,
als ich heute am Kieferngarten einen C-Wagen fotografieren wollte, machte mich ein Fahrer auf sehr unfreundliche Weise darauf aufmerksam, dass man eine Fotogenehmigung bräuchte. Ich habe davon noch nie gehöhrt, dass man eine solche benötigt. Wollte sich der Fahrer nur aufspielen, oder ist das bei der MVG im Gegensatz zur DB wirklich erforderlich? Ich habe natürlich ohne Blitz und auch auf dem für jedermann zugänglichen Bahnsteig fotografiert.
Kann mir einer von euch weiterhelfen?
Gruß Nicklas
als ich heute am Kieferngarten einen C-Wagen fotografieren wollte, machte mich ein Fahrer auf sehr unfreundliche Weise darauf aufmerksam, dass man eine Fotogenehmigung bräuchte. Ich habe davon noch nie gehöhrt, dass man eine solche benötigt. Wollte sich der Fahrer nur aufspielen, oder ist das bei der MVG im Gegensatz zur DB wirklich erforderlich? Ich habe natürlich ohne Blitz und auch auf dem für jedermann zugänglichen Bahnsteig fotografiert.
Kann mir einer von euch weiterhelfen?
Gruß Nicklas
Ich bin einer von wenigen 423er-Fans und stehe auch dazu
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Es kann zwar in den AGB's stehen, aber, das Gesetz ist AFAIK auf deiner Seite. Du darfst also Fotos machen.Nicklas @ 15 Aug 2003, 21:16 hat geschrieben: Hallo,
als ich heute am Kieferngarten einen C-Wagen fotografieren wollte, machte mich ein Fahrer auf sehr unfreundliche Weise darauf aufmerksam, dass man eine Fotogenehmigung bräuchte. Ich habe davon noch nie gehöhrt, dass man eine solche benötigt. Wollte sich der Fahrer nur aufspielen, oder ist das bei der MVG im Gegensatz zur DB wirklich erforderlich? Ich habe natürlich ohne Blitz und auch auf dem für jedermann zugänglichen Bahnsteig fotografiert.
Kann mir einer von euch weiterhelfen?
Gruß Nicklas
- mellertime
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Solange du deine Fotos nicht kommerziell vermarktest, braust du keine Erlaubnis.
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Hallo Nicklas,
siehe www.mvg-mobil.de ->MVG-Service-Foto&Film :
... Foto- und Drehgenehmigungen
Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus)
oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine
schriftliche Genehmigung. Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet.
...
Gruß
Tobias
siehe www.mvg-mobil.de ->MVG-Service-Foto&Film :
... Foto- und Drehgenehmigungen
Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus)
oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine
schriftliche Genehmigung. Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet.
...
Gruß
Tobias
Es steht bei einigen Verkehrsbetrieben in den AGB´s, dass man nicht mit Blitzlicht fotografieren darf, so bei BVG, ÜSTRA, RATP, London Transport und Stadtwerke Wien. Wenn so etwas in den AGB´s der Verkehrsbetriebe steht, ist also bei Verwendung von Blitzlicht Vorsicht geboten. Dieses dient in erster Linie dazu, dass die Fahrer nicht geblendet werden, worüber wir schon in einem anderen Pfad im Board 10 vorne diskutiert haben. Auch wenn nicht jeder Verkehrsbetrieb das Fotografieren mit Blitzlicht in seinen AGB´s untersagt, sollte man als Eisenbahnfreund Rücksicht auf die Fahrer nehmen und diese nicht mit dem Blitzgerät anblenden.BR 146 @ 15 Aug 2003, 20:23 hat geschrieben:Es kann zwar in den AGB's stehen, aber, das Gesetz ist AFAIK auf deiner Seite. Du darfst also Fotos machen.
- Boris Merath
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Folgendes: Fotografieren ist In der U-Bahn, in Strassenbahnen und Bussen und den dazugehoerigen Haltestellen generell nicht gestattet, ganz egal ob privat oder gewerblich. Sollte sich jemand drueber aufregen, kann das wohl im schlimmten Fall hausverbot bedeuten, zumindest kann man ersmal z.B: von der U-Bahn-Wache rausgeschmissen werden. Ich denke aber nicht dass die MVG so ein Foto rechtlich weiter verfolgt, sofern es ohne Blitz etc. aufgenommen wurde, in dem Fall bestuende die Gefahr einer unguenstigen Schlagzeile.
Als ich vor einiger Zeit von einem Kontrolleur recht unfreundlich angeredet wurde habe ich mich bei der Abteilung fuer Oeffentlichkeitsarbeit erkundigt und dort eine Fotoerlabnis erhalten, die ich aber regelmaessig verlaengern muss. Nebenbei habe ich noch angemerkt, dass auf der von Electron erwaehnten Seite nur etwas davon steht, dass gewerbliche Aufnahmen genehmigunspflichtig sind, darauf wurde die Passage dass private Aufnahmen normal nicht beanstandet werden hinzugefuegt. Wenn man nur selten ein Foto vorhat, sollte das also kein Problem sein, und notfalls kann man ja auch den unwissenden spielen und auf die Seite verweisen, wenn man aber oefter Fotos machen will (wie ich), sollte man sich ne Fotoerlaubnis besorgen.
Boris
Als ich vor einiger Zeit von einem Kontrolleur recht unfreundlich angeredet wurde habe ich mich bei der Abteilung fuer Oeffentlichkeitsarbeit erkundigt und dort eine Fotoerlabnis erhalten, die ich aber regelmaessig verlaengern muss. Nebenbei habe ich noch angemerkt, dass auf der von Electron erwaehnten Seite nur etwas davon steht, dass gewerbliche Aufnahmen genehmigunspflichtig sind, darauf wurde die Passage dass private Aufnahmen normal nicht beanstandet werden hinzugefuegt. Wenn man nur selten ein Foto vorhat, sollte das also kein Problem sein, und notfalls kann man ja auch den unwissenden spielen und auf die Seite verweisen, wenn man aber oefter Fotos machen will (wie ich), sollte man sich ne Fotoerlaubnis besorgen.
Boris
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Sowas habe ich noch nie gehört. Das ist fast wie in der DDR, wo Bahnanlagen nicht fotografiert werden durften, da diese öffentliche Einrichtung und somit militärischer Sicherheitsbereich waren. Wenn wirklich mir Betriebsbedienstete das Fotografieren verbieten wollten, dann in Berlin auf der U5 in Richtung Hönow. Das waren alles linientreue Honeckeristen, die sich am liebsten Hammer und Zirkel an ihre Dienstuniform stecken. Aber ansonsten habe ich noch keinen Ärger mit Bahnmitarbeitern gehabt, wenn ich fotografiert habe.Boris Merath @ 16 Aug 2003, 00:40 hat geschrieben:Folgendes: Fotografieren ist In der U-Bahn, in Strassenbahnen und Bussen und den dazugehoerigen Haltestellen generell nicht gestattet, ganz egal ob privat oder gewerblich. Sollte sich jemand drueber aufregen, kann das wohl im schlimmten Fall hausverbot bedeuten, zumindest kann man ersmal z.B: von der U-Bahn-Wache rausgeschmissen werden. Ich denke aber nicht dass die MVG so ein Foto rechtlich weiter verfolgt, sofern es ohne Blitz etc. aufgenommen wurde, in dem Fall bestuende die Gefahr einer unguenstigen Schlagzeile.
Als ich vor einiger Zeit von einem Kontrolleur recht unfreundlich angeredet wurde habe ich mich bei der Abteilung fuer Oeffentlichkeitsarbeit erkundigt und dort eine Fotoerlabnis erhalten, die ich aber regelmaessig verlaengern muss. Nebenbei habe ich noch angemerkt, dass auf der von Electron erwaehnten Seite nur etwas davon steht, dass gewerbliche Aufnahmen genehmigunspflichtig sind, darauf wurde die Passage dass private Aufnahmen normal nicht beanstandet werden hinzugefuegt. Wenn man nur selten ein Foto vorhat, sollte das also kein Problem sein, und notfalls kann man ja auch den unwissenden spielen und auf die Seite verweisen, wenn man aber oefter Fotos machen will (wie ich), sollte man sich ne Fotoerlaubnis besorgen.
Boris
Fotografiererlaubnis für private Zwecke
In den geschäftlichen Mitteilungen der Deutschen Bahn Nr. 3 vom 19.1.2001 wurde folgende Regelung zur Fotografiererlaubnis für private Zwecke veröffentlicht:
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen" (der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.
Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlten Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Filmaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die sie nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.
Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlagen unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen.
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden.
Fotografiererlaubnis für kommerzielle Zwecke
Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Die gewerbliche Benutzung wird dann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bahn AG ermöglicht. Nähere Auskünfte gibt die DB AG.
In den geschäftlichen Mitteilungen der Deutschen Bahn Nr. 3 vom 19.1.2001 wurde folgende Regelung zur Fotografiererlaubnis für private Zwecke veröffentlicht:
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen" (der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.
Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlten Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Filmaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die sie nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.
Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlagen unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen.
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden.
Fotografiererlaubnis für kommerzielle Zwecke
Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Die gewerbliche Benutzung wird dann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bahn AG ermöglicht. Nähere Auskünfte gibt die DB AG.
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Damit ist wohl gemeint, das IN U-Bahnen, IN Straßenbahnen und IN Bussen nicht fotografiert werden soll.JanHH1974 @ 16 Aug 2003, 00:59 hat geschrieben: .
Innerhalb der Fahrzeuge. Wer als Hobby-Fotograf an der Straße steht und eine vorbeifahrende Bahn fotografiert, der tut ja nichts verbotenes.
Die BoGeStra in Bochum untersagte vor Jahren mal das Fotografieren vom Bürgersteig aus in Richtung abgestellter M-Wagen an der Hauptwerkstatt Gerthe. Es sei Betriebsspionage.....
Da hätte man höchstens spionieren können, wie die BoGeStra die schönen M-Wagen verkommen und besprühen lässt

Die haben dann vor den Augen des Fotofan das Tor zugemacht (was nix nützt, da man auch zwischen den Gitterstäben hindurch fotografieren kann).
Ich stand daneben und konnte es kaum glauben
In den Fahrzeugen darfst du fotografieren und die Berliner U- und S-Bahn darf man auch fotografieren, was zu DDR-Zeiten allerdings strikt verboten war, da dieses Gefährdung der Staatssicherheit war. Heute hat die BVG in ihren AGB´s nur noch das Fotografieren mit Blitz verboten, da Blitzlichteinwirkung die Bildübertragung der Überwachungskameras auf den Bahnsteigen beeinträchtigen kann. Wer beim Fotografieren mit Blitzlicht eine solche Störung verursacht, wird von der BVG wegen betriebsstörenden Verhaltens angezeigt.Zugbegleiter @ 16 Aug 2003, 12:35 hat geschrieben:Damit ist wohl gemeint, das IN U-Bahnen, IN Straßenbahnen und IN Bussen nicht fotografiert werden soll.
- Wildwechsel
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C-Wagen-Fotografen kann ich empfehlen, einfach von außerhalb des MVG-Hoheitsbereichs zu fotografieren. Hierfür bietet sich zB der Bereich zwischen Freimann und der Autobahnbrücke an (die Wiese vor den Wohnblocks).
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Ich besorge immer Fotoerlaubniss bei MVG... echt einfach, weil ich immer "private Zweck" als Anmerkung dazuschreiben. Genehmigungpapier kostet nichts...
Ich wurde im Münchner Freiheit einmal von zwei U-Bahnwache gefragt, eine hält Gummistock bereit. Als würde beide mich angreifen möchten... Doch ich zeigte mein Fotoerlaubniss, da hatte die Wache Verständniss, ließ mich ruhig weiterfotografieren (teil Blitz), sonst musste ich zu Wache gehen...
Ich wurde im Münchner Freiheit einmal von zwei U-Bahnwache gefragt, eine hält Gummistock bereit. Als würde beide mich angreifen möchten... Doch ich zeigte mein Fotoerlaubniss, da hatte die Wache Verständniss, ließ mich ruhig weiterfotografieren (teil Blitz), sonst musste ich zu Wache gehen...
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
Die U- und S-Bahnwachdienste wissen dieses häufig nicht besser, weil die auf allgemeinen Werkschutz geschult sind. Da kommt es zuweilen vor, dass einige Industriebetriebe, die sie bewachen sollen, das Fotografieren auf ihrem Gelände verbieten und dieses übertragen diese Wachleute dann auch auf die Bahnanlagen.Dol-Sbahn @ 16 Aug 2003, 23:25 hat geschrieben:Ich wurde im Münchner Freiheit einmal von zwei U-Bahnwache gefragt, eine hält Gummistock bereit. Als würde beide mich angreifen möchten... Doch ich zeigte mein Fotoerlaubniss, da hatte die Wache Verständniss, ließ mich ruhig weiterfotografieren (teil Blitz), sonst musste ich zu Wache gehen...
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Es ist wirklich unglaublich, für welch belanglosen Sch...dreck man eine schriftliche Genehmigung benötigt.
Ich sehe nicht ein, nur weil ich ab und zu Straßenbahnen und Busse photographiere, mir eine eine Genehmigung einzuholen. Wo leben wir eigentlich? Mir leuchtet ein, daß Photographieren mit Bltz nicht erwünscht ist, aber für alles andere bringe ich kein Verständnis auf.
Das ist keine adäquate Form der Öffentlichkeitsarbeit!
Gruß
neudinho,
der sich fragt, ob man für das Ablichten des Rathauses auch eine Genehmigung benötigt
Ich sehe nicht ein, nur weil ich ab und zu Straßenbahnen und Busse photographiere, mir eine eine Genehmigung einzuholen. Wo leben wir eigentlich? Mir leuchtet ein, daß Photographieren mit Bltz nicht erwünscht ist, aber für alles andere bringe ich kein Verständnis auf.
Das ist keine adäquate Form der Öffentlichkeitsarbeit!
Gruß
neudinho,
der sich fragt, ob man für das Ablichten des Rathauses auch eine Genehmigung benötigt
Dazu sage ich nur: Japanische Reisegruppe und C-Zug.... *blitz* *blitz* *blitz*
Das ist jetzt kein Vorurteil, sondern das habe ich wirklich gesehen.
Ich habe auch schon des öfteren Bilder von Bahnen, und Anlagen gemacht, allerdings nie mit Blitz, und ich habe mir nie irgendwas anhören müssen.
Ich denke der einzige Grund für schriftliche Genehmigungen, ist der, der im DB Text angegeben ist, und zwar, dass das ICE-Design geschützt ist, und daher für gewerbliche Zwecke eine Lizenzgebühr entrichtet werden muss.
Warum man Privatfotographen das knipsen verbieten sollte geht irgendwie nicht in meinen Kopf...
Wenn es so weitergeht, darf sich jeder Tourist eine Fotoerlaubnis holen, damit er Städtische Einrichtungen fotographieren darf...
Ich habe letztes Jahr in Beirut auch nur Bilder gemacht, als die freundlichen Herren mit den Kalaschnikov's nicht hergeschaut haben... :ph34r: :ph34r: :ph34r:
Das ist jetzt kein Vorurteil, sondern das habe ich wirklich gesehen.
Ich habe auch schon des öfteren Bilder von Bahnen, und Anlagen gemacht, allerdings nie mit Blitz, und ich habe mir nie irgendwas anhören müssen.
Ich denke der einzige Grund für schriftliche Genehmigungen, ist der, der im DB Text angegeben ist, und zwar, dass das ICE-Design geschützt ist, und daher für gewerbliche Zwecke eine Lizenzgebühr entrichtet werden muss.
Warum man Privatfotographen das knipsen verbieten sollte geht irgendwie nicht in meinen Kopf...
Wenn es so weitergeht, darf sich jeder Tourist eine Fotoerlaubnis holen, damit er Städtische Einrichtungen fotographieren darf...
Ich habe letztes Jahr in Beirut auch nur Bilder gemacht, als die freundlichen Herren mit den Kalaschnikov's nicht hergeschaut haben... :ph34r: :ph34r: :ph34r:
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
In Beirut würde ich auch nur fotografieren, wenn diese freundlichen Herren mit den Kalaschnikovs nicht herschauen. Diese Herren könnte ich sogar noch verstehen, dass diese fotografierende Touristen nicht mögen. Diese Touristen könnten schließlich Schnüffler der Hisbollah sein, die Objekte für den nächsten Anschlag auskundschaften.EasyDor @ 18 Aug 2003, 12:22 hat geschrieben:Ich habe letztes Jahr in Beirut auch nur Bilder gemacht, als die freundlichen Herren mit den Kalaschnikov's nicht hergeschaut haben... :ph34r: :ph34r: :ph34r:
Ohje, Deutschland halt...
Aber naja, ist mir auch schon passiert, n Kumpel hatte ne neue Viedeokamera gekauft und zur Probe haben wir erst mal n bisserl U-Bahn Fahrzeuge gefilmt. Ein Chauffeur kam dann mal raus und hat rumgenölt von wegen Drehgenehmigung und so. Naja, ich hab kurzer Hand zurück genölt und mir meinen Teil gedacht und gut wars. Ich mein die filmen mich ja auch mit ihren ******* Kameras, da werd ich ja mal n paar Fahrzeuge filmen dürfen, aber gut Paranoia ist was schönes... <_<
Aber naja, ist mir auch schon passiert, n Kumpel hatte ne neue Viedeokamera gekauft und zur Probe haben wir erst mal n bisserl U-Bahn Fahrzeuge gefilmt. Ein Chauffeur kam dann mal raus und hat rumgenölt von wegen Drehgenehmigung und so. Naja, ich hab kurzer Hand zurück genölt und mir meinen Teil gedacht und gut wars. Ich mein die filmen mich ja auch mit ihren ******* Kameras, da werd ich ja mal n paar Fahrzeuge filmen dürfen, aber gut Paranoia ist was schönes... <_<
Dann bräuchten sie keine Fotos von den ObjektenJanHH1974 @ 18 Aug 2003, 13:38 hat geschrieben: Diese Touristen könnten schließlich Schnüffler der Hisbollah sein, die Objekte für den nächsten Anschlag auskundschaften.

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Als Privatperson darfst du Photos von Zügen machen (ohne Blitz und Stativ) soviele du willst, solange dadurch niemand gefärdet oder behindert wird.
P.S. für den Bahnschutz gibts da folgende Erlaubnis zum runterladen http://www.lok-report.de/news/news_foto.html
P.S. für den Bahnschutz gibts da folgende Erlaubnis zum runterladen http://www.lok-report.de/news/news_foto.html
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In Hamburg darfst du ohne Probleme fotografieren, zumindest für private Zwecke und ohne Blitz.
In jedem Servicepoint gibts ein Handout der DB-Hausordnung, wo auch das Fotografierrecht geregelt ist. Ich empfehl dir, den Wisch immer mitzuführen falls es Ärger mit dem BSG gibt.
Für die unterirdischen Anlagen der HOCHBAHN in Hamburg benötigst du - wenn du mit Stativ fotografierst - eine Fotogenehmigung. Diese ist kostenlos und die Kontaktadresse dazu findest du bei der Webseite der HOCHBAHN.
edit: Mit Blitz darfst du gar nicht in den unterirdischen Anlagen fotografieren, die Fahrer freuen sich wenn sie bei der Einfahrt erstmal blind sind...
In jedem Servicepoint gibts ein Handout der DB-Hausordnung, wo auch das Fotografierrecht geregelt ist. Ich empfehl dir, den Wisch immer mitzuführen falls es Ärger mit dem BSG gibt.
Für die unterirdischen Anlagen der HOCHBAHN in Hamburg benötigst du - wenn du mit Stativ fotografierst - eine Fotogenehmigung. Diese ist kostenlos und die Kontaktadresse dazu findest du bei der Webseite der HOCHBAHN.
edit: Mit Blitz darfst du gar nicht in den unterirdischen Anlagen fotografieren, die Fahrer freuen sich wenn sie bei der Einfahrt erstmal blind sind...
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ARGH
, also erstens, auf Bahnanlagen darfst du fotografieren und das immer OHNE Blitz; wenn du damit kein Geld verdienen willst ist keine Erlaubnis notwendig!!!!!!!!!!!!!!! Und zweitens, hättest du die Suchfunktion benutzt und "Foto AND Erlaubnis" oder "fotografieren AND Erlaubnis" eingegeben, hättest du mindestens 6 Themen, wo das schon diskutiert wurde!!!!!!!!!
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Da steht aber leider nur drin, dass das Photographieren für gewerbliche Zwecke einer vorherigen Genehmigung bedarf. Und dieser Passus wird von der BSG immer gern hergenommen, um ein generelles Photoverbot auszusprechen.reveal @ 1 Aug 2004, 18:35 hat geschrieben:In jedem Servicepoint gibts ein Handout der DB-Hausordnung, wo auch das Fotografierrecht geregelt ist
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Einige Verkehrsbetriebe verlangen ausdrücklich eine Genehmigung, bei der DB ist es was anderes. Die meisten geben die auch heraus (Gruß an die Bogestra für die nicht genehmigte Fotoerlaubnismellertime @ 1 Aug 2004, 18:37 hat geschrieben: ARGH, also erstens, auf Bahnanlagen darfst du fotografieren und das immer OHNE Blitz; wenn du damit kein Geld verdienen willst ist keine Erlaubnis notwendig!!!!!!!!!!!!!!!

In Hamburg darfst du in der Regel sowohl in DB- als auch in HHA-Anlagen fotografieren, solange du dich im für die Öffentlichkeit freigegebenen Raum aufhälst. Blitzlicht ist neben dem gesetzlichen Verbot mancherorts zusätzlich auch von Seiten der Verkehrsbetriebe verboten wie z.B. in Berlin durch BVG, jedoch nicht HHA, sogenannte erweiterte Form. Ob die örtlichen Verkehrsunternehmen das gesetzliche Blitzlichtverbot in erweiterter Form durchziehen oder nicht, ist in den Beförderungsbedingungen § Verhalten der Fahrgäste ersichtlich. Bei der BVG Berlin ist in diesem Paragraphen neben Dingen wie Rauchverbot auch das Blitzlicht-Fotografier-Verbot aufgeführt, bei der HHA in Hamburg dagegen nicht. Das Problem bei BSG und anderen Wachdiensten ist, dass diese auf Werk- und Objektschutz geschult sind und deshalb oft davon ausgehen, dass die Verkehrsunternehmen nicht möchten, dass deren Anlagen fotografiert werden. Die Wachleute von BSG und anderen Wachdiensten wissen es aufgrund ihrer Ausbildung oftmals nicht besser. Tun aber so, da sie das Hausrecht des Verkehrsunternehmens vertreten, dass sie es besser wissen, auch wenn sie es eigentlich nicht wissen. Ich selber hatte bei der HHA auch noch nie Probleme mit und ohne Blitz. In Berlin habe ich es jedoch schon öfter beobachtet, dass mit Blitzlicht fotografierende Fuzzys von der dortigen U-Bahnwache mit 15,- € zur Kasse gebeten worden sind. Da das Blitzlicht-Fotografieren in Berlin neben dem gesetzlichen Verbot auch von der BVG in erweiterter Form verboten ist, wird auch im Bereich der zur DB gehörenden S-Bahn bei Verwendung des Blitzlichtes mit Bundesgrenzschutz gedroht. Da hat uns in Grünau ein örtlicher Aufseher gefragt, was so interessant sei, dass wir hier alle fotografieren. Wenn einer von Ihnen mit Blitz fotografiert, rufe ich den Bundesgrenzschutz! Auch bei der BVG wird bei Blendung der U-Bahnfahrer durch das Blitzlicht ausnahmslos die U-Bahnwache gerufen und rechtlich gegen den Fotografen vorgegangen. Das kostet dann mehr als 15,- €. Darüber hinaus gibt es bei einigen Verkehrsbetrieben wie z.B. ÜSTRA Hannover Signal- und Zugsicherungsysteme, die durch Blitzlichteinwirkung gestört werden können. Aber auch Überwachungskameras auf den Bahnsteigen sollen unter Umständen durch Blitzlichteinwirkung in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Also vorher immer Beförderungsbedingen § Verhalten der Fahrgäste durchlesen und bei eventuellen Blitzlichtverbot nach dem Grund erkundigen. Die RATP in Paris hat auch ein erweitertes Blitzlichtverbot erlassen, um die Métrofahrer vor dem Blitzlicht zu schützen. Blitzlichtempfindliche Signal- und Zugsicherungssysteme gibt es bei der Pariser Métro jedoch nicht. Solange man sich den Métro- und RER-Fahrern gegenüber rücksichtsvoll verhält, also den Fotoapperat mit dem Blitzlicht dem Fahrpersonal nicht ins Gesicht hält, wird das Fotografieren vom Fahrpersonal nicht beanstandet.
Zumindest Leute, die gut verstehen, daß der ÖPNV gar nicht vom Fotografieren (geschweige denn Fotogeaffierenreveal @ 1 Aug 2004, 19:48 hat geschrieben: Gruß an die Bogestra für die nicht genehmigte Fotoerlaubnis



Bundesoberstvertreter der Bahnaktivisten (selbstern.) 
