Graffiti Schmierereien auf ET´s
Verstehe ich nicht
[img]http://img152.imageshack.us/img152/5708/140423fu1.png[/img]
ET 423---Der Nachfolger des ET 420 und mein Lieblingsfahrzeug bei der S-Bahn
ET 423---Der Nachfolger des ET 420 und mein Lieblingsfahrzeug bei der S-Bahn
Ich versteh es auch nicht. Der Link wäre für München interessant, wenn eine Lösug für das Problem aufgezeigt wird, ggf. wie eine andere Stadt erfolgreich damit umgeht. Gezeigt und beschrieben werden aber ausgerechnet Beschädigungen in München.EuroCity @ 24 Jul 2006, 10:52 hat geschrieben: Verstehe ich nicht
Mit Graffitis hat das Ganze auch rein gar nichts mehr viel zu tun, es wurde ja hier einfach mit Teer und Farbe beschmiert. Übel!
Oder verstehst du das *nrwgeschädigtbin* nicht? Damit meint er wahrscheinlich, dass man in NRW, wo man nicht gleich jedes Geschmiere entfernt, sowas gewohnt ist.EuroCity @ 24 Jul 2006, 10:52 hat geschrieben: Verstehe ich nicht
Was auch ein Klassiker ist, der nichts mit Graffitti zu tun hat, sind diese Wellen, die wahrscheinlich entstehen wenn sich einer mit der Spraydose neben einen fahrenden Zug stellt und diese auf und ab bewegt. Das Ergebnis ist dann ein Oszilogramm auf der Zugwand.
ja, das *nrwgeschädigtbin* war so zu verstehen, dass hier 423 fahren, egal ob man noch was von der Grundfarbe erkennen würde. Solche Teer und und Farbschmierereien sieht man durchaus auch im Linienverkehr. Frei nach dem Motto, so lang die Sicht des Tfs noch den Vorschriften entspricht, ist das Ding einsatzfähig...

Ja, sag ich doch!120 160-7 @ 24 Jul 2006, 13:47 hat geschrieben: ja, das *nrwgeschädigtbin* war so zu verstehen, dass hier 423 fahren, egal ob man noch was von der Grundfarbe erkennen würde. Solche Teer und und Farbschmierereien sieht man durchaus auch im Linienverkehr. Frei nach dem Motto, so lang die Sicht des Tfs noch den Vorschriften entspricht, ist das Ding einsatzfähig...
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Ich muss euch aber ganz ehrlich sagen, ich finde diese Verfahrensweise in Ordnung. Ihr wollt als Bahnfans schön saubere Fahrzeuge haben, das ist klar. Ihr müsst aber auch mal bedenken, dass es vielen der Fahrgäste nicht so wichtig ist, ob die Züge außen gut aussehen. Trotzdem müssen die ja indirekt die Reinigung mitbezahlen. Dazu wäre bestimmt nicht jeder bereit, und ich ehrlich gesagt auch nicht wenn ich die Wahl hätte.
Ich würde nur stark verschmierte Fenster reinigen oder austauschen und ansonsten reicht es doch, den Zug alle drei Monate oder so außen zu waschen (innen reicht das natürlich nicht!)
Graffitis gehören so schnell wie möglich entfernt. Da darf es keine Toleranz geben. Der einzige Haken dabei ist, dass das Problem dann der Öffentlichkeit nicht mehr so richtig bewusst ist. Der Aufwand und die Kosten zur Beseitigung der Schmierereien und Beschädigungen ist dann nur noch der Presse zu entnehmen. Dennoch: Hier muss das Null-Toleranz-Prinzip herrschen. Wenn kaum noch verunstaltete Wägelchen durch die Gegend fahren, geht der Reiz zurück, denn was nützt dem Sprayer seine Tat, wenn diese außer den Reinigungskräften niemand zur Gesicht bekommen?Steewahn @ 24 Jul 2006, 14:10 hat geschrieben: Nichts hassen Fahrgäste mehr als eine S-Bahn, die von außen schon "grattlig" und "nach Kriminalität" aussieht. Gerade nachts wird so das mulmige Gefühl vieler Leute noch verstärkt.
Kann also deine Kritik da überhaupt nicht nachvollziehen
Ich fordere, dass ein ertappter Sprayer, sagen wir mal zumindest im Wiederholungsfall, nicht nur seinen eigenen Dreck entfernen muss, sondern mal ein ganzes Jahr - natürlich unengeltlich und als Vollzeit - in der Reinigungsstelle arbeiten muss und am eigenen Leib erfahren soll, wie viel Arbeit dahintersteckt. Die Kosten für die Beseitigung - zumindest das Personal - könnten so gesenkt werden.
Ja,gute Idee,nur gebt es diese Strafe NICHT,das ist total sch***e 
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ET 423---Der Nachfolger des ET 420 und mein Lieblingsfahrzeug bei der S-Bahn
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Ich glaube, so was gibt es schon, habe zumindest so was mal gehört. Aber die Strafe ist auf wenige Stunden oder Tage beschränkt, soweit ich weiß, was nicht besonders abschreckend ist.EuroCity @ 24 Jul 2006, 15:04 hat geschrieben: Ja,gute Idee,nur gebt es diese Strafe NICHT,das ist total sch***e![]()
Ich bin zwar nicht der, der immer gleich nach harten Strafen schreit. Aber in diesem Fall hat es ja keinen Zuchthauscharakter. Es soll ja nur mal die Arbeit gemacht werden, die andere für - wahrscheinlich wenig - Geld verrichten. Wenn der "Künstler" dann 1 Jahr lang Graffitis und Schmierereien entfernt, kann er das Zeug danach nicht mehr sehen und ich glaube nicht, dass er sich noch einmal an Zügen "künstlerisch" versucht.
Sicherlich keine schlechte Idee, aber ich fürchte (besser gesagt, ich weiß), dass das mit unserem deutschen Strafrechtssystem nicht so ganz konform geht, da es keine Arbeitstrafen in einem solchen Sinne kennt bzw. gestattet. (allenfalls Sozial-/Arbeitsstunden in begrenztem Umfang) (anders in den USA, wo ein allgemeines Ausrücken der Gefängnismannschaft zum kollektiven Zügeputzen durchaus vorstellbar wäre)
Auch ein verschuldensunabhängiger, pauschaler Mindestschadensersatz (Bsp.: jeder erwischte Sprayer müsste grundsätzlich, mindestens 200.000 € Schadensersatz an das geschädigte EVU zahlen, auch wenn er nur einen relativ geringen Schaden hinterlassen hat) ist leider nicht so wirklich mit deutschem Recht vereinbar, und auch nicht einführbar, da er gegen grundgesetzliche Verhältnismäßigkeitsgrundsätze verstoßen würde. (auch hier in den USA anders)
Es ist ja vielmehr so, dass sich Sprayer bis vor wenigen Jahren noch nicht mal einer Sachbeschädigung strafbar machten, da hierfür von den Gerichten eine dauerhafte Substanzschädigung gefordert wurde. Da man diese "Kunstwerke" in aller Regel jedoch abwaschen kann, reichte der reine finanzielle Schaden, der durch die Beseitigung entsteht, nicht aus.
Aber das ist immerhin inzwischen anders. Allerdings bleibt es meist bei kleineren Geldstrafen (die Höhe ist vermögensabhängig, d.h. lebt der Sprayer von der Soizalhilfe, geht er wohlmöglich mit unter 1000 € Strafe (die auch nur an Vater Staat) raus) oder kurzen Haftstrafen auf Bewährung (Mindeststrafe 2 Jahre, d. h. da geht es im allgemeinen erst im Wiederholungsfall in den Bau).
Angesichts des recht hohen volkswirtschaftlichen Schadens solcher Aktionen, ist da eine Strafverschärfung zweifelsfrei angebracht, aber wirklich "ausreichend" wird die wohl nie werden. Mit drastischen Strafen hat es der deutsche Gesetzgeber halt nicht so...
Auch ein verschuldensunabhängiger, pauschaler Mindestschadensersatz (Bsp.: jeder erwischte Sprayer müsste grundsätzlich, mindestens 200.000 € Schadensersatz an das geschädigte EVU zahlen, auch wenn er nur einen relativ geringen Schaden hinterlassen hat) ist leider nicht so wirklich mit deutschem Recht vereinbar, und auch nicht einführbar, da er gegen grundgesetzliche Verhältnismäßigkeitsgrundsätze verstoßen würde. (auch hier in den USA anders)
Es ist ja vielmehr so, dass sich Sprayer bis vor wenigen Jahren noch nicht mal einer Sachbeschädigung strafbar machten, da hierfür von den Gerichten eine dauerhafte Substanzschädigung gefordert wurde. Da man diese "Kunstwerke" in aller Regel jedoch abwaschen kann, reichte der reine finanzielle Schaden, der durch die Beseitigung entsteht, nicht aus.
Aber das ist immerhin inzwischen anders. Allerdings bleibt es meist bei kleineren Geldstrafen (die Höhe ist vermögensabhängig, d.h. lebt der Sprayer von der Soizalhilfe, geht er wohlmöglich mit unter 1000 € Strafe (die auch nur an Vater Staat) raus) oder kurzen Haftstrafen auf Bewährung (Mindeststrafe 2 Jahre, d. h. da geht es im allgemeinen erst im Wiederholungsfall in den Bau).
Angesichts des recht hohen volkswirtschaftlichen Schadens solcher Aktionen, ist da eine Strafverschärfung zweifelsfrei angebracht, aber wirklich "ausreichend" wird die wohl nie werden. Mit drastischen Strafen hat es der deutsche Gesetzgeber halt nicht so...
Die Bahn könnte aber vielleicht mit den Sprayern die sie erwischt, ausmachen, dass diese ihren Schaden abarbeiten bzw. ein Bußgeld zahlen und dafür nicht angezeigt werden. Das ganze müsste man aber richtig organisieren.
Das einzige Problem wäre dann wohl noch, dass die meisten gleich von der Polizei erwischt werden und dadurch sofort angezeigt werden.
Das einzige Problem wäre dann wohl noch, dass die meisten gleich von der Polizei erwischt werden und dadurch sofort angezeigt werden.