Verbot der Glühlampe

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autolos
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Beitrag von autolos »

DumbShitAward @ 19 Oct 2010, 10:00 hat geschrieben: Die bekommst du am Wertstoffhof oder bei vielen Elektronikläden (expert, Conrad, Saturn, MongoMarkt, usw.) los, zumindest in München und im LK Starnberg ist das kostenfrei.
Da müßte ich mal bei den Läden in Aschaffenburg fragen, die von Dir genannten gibt es hier jedenfalls nicht. Und wo der "Wertstoffhof" sich befindet, müßte ich mal eruieren. Aber da dann extra hinzuradeln wg. so einer kaputten Lampe....
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DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Afaik (nicht gesichert) müssten wohl alle Läden, die die Teile verkaufen, die Dinger auch zurücknehmen udn fachgerecht entsorgen.

Lass dich aber nciht erwischen, ne so'n Ding im Hausmüll zu entsorgen, ich kenn da Leute, die richtig blechen durften.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von Fichtenmoped »

Jean @ 19 Oct 2010, 09:47 hat geschrieben: Lustig. Umwelt ist doch eh nur ein Scheinargument. Es geht doch in erster Linie um Kosten. Mit Sparlampen spare ich halt mittelfrisitg viel Geld. DAS ist ein stichhaltiges Argument!
Aber nur, wenn Du nicht mehr Lampen installierst um es noch heller zu haben! Und außerdem war die gute alte Glühlampe (elektrisches Leuchtobst gibt es nicht!) auch ein ganz passabler Heizkörper, der jetzt wegfällt. DAS merken viele dann bei der Heizkostenabrechnung! :huh:

Leider ist es so, dass die meisten dann mehr Leuchtleistung installieren, gibt sogar eine recht aktuelle Studie darüber! Es ist genau so wie mit dem Internet - es ist NIE schnell genug!
http://www.heise.de/tp/blogs/2/148291
Zum Abschied der 75 Watt Glühbirne
Energiesparlampen werden den Stromverbrauch nicht senken, sondern ansteigen lassen

Doch Forscher der Sandia National Laboratories bezweifeln in einem Artikel im Journal of Physics, dass es überhaupt Energieeinspareffekte durch Energiesparlampen geben wird - solange nicht auch der Energiepreis kräftig steigt. Ihrer Ansicht nach wird selbst die nächste Generation der Energiesparlampen, die LED-Leuchten, kein einziges Kraftwerk überflüssig machen.

Sie betrachteten den historischen Trend der elektrischen Beleuchtung in England und stellten fest, dass umso mehr Licht eingesetzt wird, je besser die Beleuchtungstechnik ist. Im Jahr 1700 konsumierte demnach jeder Engländer 580 Lumenstunden pro Jahr (1 Lumenstunde = ca. Licht einer Kerze pro Stunde), heute liegt der Jahresverbrauch bei 46 Mio. Lumenstunden pro Person. So habe bisher jede effizientere und somit billigere Beleuchtung den Lichtverbrauch steigen lassen und die Ausgaben für Beleuchtung hätten über den gesamten Betrachtungszeitraum bei rund 0,72 Prozent des BIP gelegen.

Auch wenn heute schon, insbesondere in Außenräumen, von Lichtverschmutzung, also einem Zuviel an Licht, gesprochen wird, so betrage die Helligkeit in normal beleuchteten Räumen doch erst ein Zehntel der Helligkeit eines bewölkten Tages - viel Spielraum nach oben für immer mehr Lichtkonsum also. Und auch viele Außenbereiche bleiben heute noch dunkel, besonders die Entwicklungs- und Schwellenländer würden hier zulegen.
@DumbShitAward: Das hab ich befürchtet, solche selbsternannten "Umweltblockwarte" gibts überall...
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Der Heatball - eine normale Glühlampe, die aber im Rahmen einer Kunstaktion als Heizgerät ausgegeben wird, um gegen das EU-Glühlampenverbot zu protestieren - hat erst einmal einen Rückschlag erlitten. Der Zoll gab für die Einfuhr von 40.000 Heizbällen kein grünes Licht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm...,729858,00.html

Die Diskussion über das Glühlampenverbot geht aber weiter - v.a. wegen des in den Energiesparlampen enthaltenen Quecksilbers.
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Eieiei, die guten Freunde vom Zoll...

Natürlich sind diese Heatballs eine Farce, aber es entspricht eben dem Wortlaut des Gesetzes. Leider ist der Zoll aber gerade bei grenzwertigen Gesetzeslagen hoffnungslos überfordert, anscheinend gibt es aus der Rechtsabteilung beim Zoll zu wenige und oft widersprüchliche Handlungsanweisungen, die dann auch noch von Ort zu Ort unterschiedlich interpretiert werden. Dazu kommt das typische "ich-habe-eine-Uniform-an-und-du-hast-gar-nix-zu-melden"-Gehabe bei vielen dazu.

Erst vorgestern musste ich dem (ausnahmsweise mal sehr freundlichen und bemühten) Herren am HZA München erklären, wie die Rechtslage und Handlungsanweisung bei Videospielimporten ist (es ging um Need for Speed Hot Pursuit - also ein Spiel das laut PEGI ab 7 freigegeben ist, die inhaltsgleiche USK Version ist ab 12). Der gute Herr war bis dato der Meinung, dass ALLE Spiele, die keine USK-Kennzeichnung haben als "keine Jugendfreigabe" eingestuft werden müssten (der Gesetzestext suggeriert das allerdings auch), was natürlich absoluter Unsinn ist. Der Zoll ist bei einer ähnlichen Geschichte vor etwa zwei Jahren (damals gings um Filme ohne FSK-Zensursiegel, konkret großteils Kinderfilme von Disney & Co) vor Gericht ganz fürchterlich auf die Fresse geflogen.
Im Endeffekt hab ich das Spiel dann bekommen, nachdem auch den Kollegen mal ein Licht aufging, dass erstens der Händler gar nicht strafrechtlich zu belangen wäre, zweitens das Spiel inhaltsgleich mit der deutschen Variante ist und drittens sowieso auch für Kinder freigegeben ist.

Das andere Paket mit den vier Ballerspielen haben sie gar nicht erst aufgemacht :D
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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