Zp T @ 11 Jan 2012, 14:08 hat geschrieben: Na gut, da muss man auch wieder unterscheiden, bis zu welchem Grad da Satire ist und was nicht...
Du hast aber ausdrücklich die
Satire kritisiert. Wenn Du geschmacklose Witze gemeint hast, ist das was anderes, da kann man darüber reden. Aber auch dadurch kann man nur jemanden beschädigen, der einen Anlass dazu gegeben hat. Kohl hatte des damals richtig gemacht. Der wurde vom Titanic-Magazin u.a. als Hitler gezeigt, ist aber nie gegen so was vorgegangen. Das prallt einfach ab und irgendwann vergeht den Leuten die Lust und sie knöpfen sich jemand anders vor. Nichtbeachtung ist auch eine wirkungsvolle Gegenreaktion, sich den Ärger nicht anmerken lassen-
Wulff macht es aber nur noch schlimmer, wenn er dagegen vorgeht, da dann viele sich sagen, jetzt erst recht und zumindest in der angenommenen Anonymität des Internets weitere geschmacklose Witze verbreiten.
Das Bild mit dem angeblichen Deutschen Gruß, den Bettina Wulff machen soll, würde ich noch klar zur Satire rechnen, zumindest dann, wenn das Bild nicht manipuliert wurde, sondern aus einer Fotosequenz stammt. Über die dazugeschriebenen Texte, die sehr unterschiedlich ausfielen, kann man streiten. Der Übergang von Satire zur Beleidigung ist sicherlich fließend.
Helmut Markwort soll übrigens gegen jeden Beitrag des Titanic-Magazins geklagt haben. Er soll alle rechtlichen Auseinandersetzungen verloren haben bis auf eine. Im Zweifelsfall ist etwas also Satire, so sollte es auch sein.
Eine besondere Rolle könnte aber § 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) sein, der möglicherweise bei Vorfällen, die sonst nicht strafbar sind, einen Tatbestand erfüllen könnte.
Wir werden es vorerst nicht erfahren, denn den ersten Prozess hat Wulff gestoppt (es geht um den angeblichen Deutschen Gruß):
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,808374,00.html
Offenbar fürchtete der Bundespräsident doch eine zu negative Presse, daher in meinen Augen eine richtige Entscheidung.
Für den Angeklagten ist die Sache aber noch nicht ausgestanden, möglicherweise droht ihm ein Verfahren wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Wenn damit der Deutsche Gruß gemeint ist, stellt sich mir die Frage, wer denn für das verfassungsfeindliche Symbol verbreitet hat. Der Angeklagte, der das Foto zeigte (nehmen wir mal an, es wäre nicht retuschiert). Oder Frau Wulff, die diesen für Sekundenbruchteile unbeabsichtigt gemacht haben könnte? Dass Letzteres ein Problem sein könnte, ist nicht anzunehmen, da der Gruß dazu länger dauern und wirklich sichtbar sein muss ohne Verwendung einer Kamera.
Da ich die Satire nicht im Detail kenne, sondern nur das Bild ohne den (ganzen) Text, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob der Angeklagte z.B. noch ein Hakenkreuz einmontiert hat. Aus dem SPIEGEL-Artikel gehen nur zwei Texte hervor,die dazugeschrieben wurden, die ich sicherheitshalber hier nicht erwähne.
Übrigens geht dabei um eine etwas ältere Geschichte, die noch vor der Wulff-Affäre begann. Daher ist das Ganze juristisch schon so weit fortgeschritten gewesen. Ob der Bundespräsident gegen weitere Satire und Witze vorgeht, muss man abwarten…