Schwarzfahren ist cool....

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Wahrscheinlich kein neues MVG-(Mini-)Plakat, aber mir fiel es das erste Mal vorhin in einem MVG-Bus auf. Der Text lautet:
Er wurde abgelehnt, weil er vorbestraft ist.
Zu sehen ist ein ordentlich gekleideter junger Erwachsener, könnte ein Börsenmakler sein.

Was haltet ihr von dem Plakat? Macht man jetzt einen auf Angst? Ich finde es nicht berauschend, besser sind noch Hinweise auf asoziales Verhakten, auf Einnahmeverluste, auf Uncoolness usw., aber hier Ängste anzusprechen, was die beruflichen Zukunftsschancen angeht, na, ich weiß nicht. Bringt wahrscheinlich ohnehin nichts, die Schwarzfahrerzahlen steigen ja offenbar. Besser mehr in Kontrollen investieren...
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423-Treiber
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Beitrag von 423-Treiber »

Bei der Raubkopiererkampagne wurden ja auch Ängste als Mittel zum Zweck benutzt. Ich kann mich noch an den Spot erinnern als die Familie ihren Papa im Gefängnis besucht und ein Geburtstagsständchen trällert...
Auch die GEZ ist bekannt für grenzwertige Werbung.
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Beitrag von TramPolin »

423-Treiber @ 25 Apr 2007, 20:22 hat geschrieben: Bei der Raubkopiererkampagne wurden ja auch Ängste als Mittel zum Zweck benutzt. Ich kann mich noch an den Spot erinnern als die Familie ihren Papa im Gefängnis besucht und ein Geburtstagsständchen trällert...
Auch die GEZ ist bekannt für grenzwertige Werbung.
Bei der Raubkopiererkampagne wurde auch angedeutet, dass ein Raubkopierer im Gefängnis vergewaltigt wird. Geschmacklos.
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Beitrag von ET 423 »

Jo - und wenn die Raubkopiererkampagne oder die GEZ genauso grenzwertige Werbung produzieren dürfen, warum nicht auch Kampagnen gegen das Schwarzfahren?
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von TramPolin »

ET 423 @ 25 Apr 2007, 20:32 hat geschrieben: Jo - und wenn die Raubkopiererkampagne oder die GEZ genauso grenzwertige Werbung produzieren dürfen, warum nicht auch Kampagnen gegen das Schwarzfahren?
Der eine macht's, also machen wir es auch?

Angst ist kein guter Freund, Aufklärung schon.

Tut mir Leid, ich finde die Raubkopiererkampagne fürchterlich (die Aussage, dass Raubkopierer Verbrecher sind, stimmt zudem nicht, auch mit dem Wort Raubkpopierer habe ich meine Probleme, da es kein Raub ist [setzt Gewalt voraus]*), die der GEZ auch und auch die meisten Plakate der Antischwarzfahrerkampagne missfallen mir.

* Was ausdrücklich kein Plädoyer für das illegale Verbreiten von Software ist! Dieses ist natürlich nicht in Ordnung. Wenn aber einer für sich nur selbst kopiert und das nicht weitergibt, es ist es m.E. in Ordnung (ja, ich weiß, ein wirksamer Kopierschutz darf dabei nicht umgangen werden).
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Beitrag von BG »

TramPolin @ 25 Apr 2007, 20:44 hat geschrieben: (ja, ich weiß, ein wirksamer Kopierschutz darf dabei nicht umgangen werden).
Wobei das eh interessant ist: Wenn ein Kopierschutz umgangen werden kann ist er doch meiner Meinung nach nicht wirksam. Wäre er wirksam, hätte man ihn ja nicht umgehen können.
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Beitrag von ET 423 »

TramPolin @ 25 Apr 2007, 20:44 hat geschrieben: Der eine macht's, also machen wir es auch?
Funktioniert heutzutage halt oft nicht anders als so.
ja, ich weiß, ein wirksamer Kopierschutz darf dabei nicht umgangen werden
Wobei das auch zu schwammig ist. Denn dafür müßte erstmal definiert werden, was ein wirksamer Kopierschutz überhaupt ist. Ein Kopierschutz ist nur so lange ein wirksamer Kopierschutz, bis eine Software entwickelt wurde (und das geht meistens sehr schnell), die diesen unwirksam macht. Dann ist der "wirksame Kopierschutz" ein "nicht wirksamer Kopierschutz" und somit wäre es erlaubt, wenn nicht, usw. usw. Also alles eher gummimäßig formuliert.

Das hier ist natürlich keine Rechts- oder Softwareberatung, welche ich mangels Ausbildung nicht leisten dürfte, sondern nur meine persönliche Meinung, die ich dank Grundgesetz auch in Wort und Schrift verbreiten darf, da sie keine anderen gültigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verletzt.

Das mußte sein... :rolleyes: :D
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von TramPolin »

ET 423 @ 25 Apr 2007, 20:52 hat geschrieben:Funktioniert heutzutage halt oft nicht anders als so.
Find ich keine gute Einstellung. Auch wenn Vergleiche hinken, könnte ich meine Steuer hinterziehen, mit der Erklärung, macht doch fast jeder. Gut, Steuer hinterziehen ist kriminell, das Verstoßen gegen mögliche Werbeethik (falls eine vorliegt), ist minder schwer. Aber wie gesagt, nur ein hinkender Vergleich.

(Ich weiß aber nicht, wie Du Deine Aussage gemeint hast. Wenn es so, wie es dort steht, Deine Meinung ist, akzeptiere ich das, sehe es selbst aber anders.)
ET 423 @ 25 Apr 2007, 20:52 hat geschrieben:Wobei das auch zu schwammig ist. Denn dafür müßte erstmal definiert werden, was ein wirksamer Kopierschutz überhaupt ist. Ein Kopierschutz ist nur so lange ein wirksamer Kopierschutz, bis eine Software entwickelt wurde (und das geht meistens sehr schnell), die diesen unwirksam macht. Dann ist der "wirksame Kopierschutz" ein "nicht wirksamer Kopierschutz" und somit wäre es erlaubt, wenn nicht, usw. usw. Also alles eher gummimäßig formuliert.
Das sehe ich genauso. Ich habe mir sogar überlegt, ob ich's reinschreibe, war mir dann juristisch doch zu heikel.

Nun gut, aber jetzt doch: Wenn z.B. eine Audio-CD einen Kopierschutz enthält, der so funktioniert, dass ein Programm auf der CD gestartet wird, was das Kopieren bzw. Grabben der CD temporär verhindert und ich drücke die [Umschalt]-Taste beim Einlegen der CD, um eben den Autostart zu vermeiden, umgehe ich prinzipiell auch den Kopierschutz. Ist dieser aber wirksam? Wirksam für diejenigen, welche die CD einlegen, o.k. Aber für diejenigen, die ihre CDs immer mit gedrückter [Umschalt]-Taste einlegen? Die wissen von dem Schutz speziell auf dieser CD ja nichts. Der Schutz ist so mangelhaft und löchrich, dass ich Probleme habe, zu sagen, dieser wäre generell "wirksam". Der Übergang zu besseren Schutzsystemen ist dann fließend, wo ist die Grenze?

Dies ist keine juristische Beratung, da ich eine solche nicht leisten darf. Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.
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Beitrag von ropix »

Nein, der Kopierschutz ist nicht wirksam - da ich ihn als LinuxUser erst mit schwerem Geschütz überhaupt mal finden müsste. Den Kopierschutz dann noch aktiviert zu bekommen ist eine Tagesarbeit (bis das alles konfiguriert ist, ggf. hab ich noch nicht mal ne Windows-Lizenz, müsste ergo die Dateien ebenfalls raubkopieren) - und funktionieren tut er dann doch nicht. Linux is das scheiß egal ob im Emulator irgendwas kopierschutzmäßiges ein CD-Laufwerk verzweifelt sucht :)

Ich hab z.B. erst nach einem jahr mal einen Kopierschutz auf einer CD gefunden. Und der hätt mich fast noch graue Haare gekostet, hatte er doch keine Admin-Rechte. Und wollte somit auch nicht so wie Sony es eigentlich gern gehabt hätte. Das war übrigens auch der erste und letzte Absturz von WinXP auf dem betroffenen Rechner.
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Beitrag von Woodpeckar »

ET 423 @ 25 Apr 2007, 20:52 hat geschrieben:Wobei das auch zu schwammig ist. Denn dafür müßte erstmal definiert werden, was ein wirksamer Kopierschutz überhaupt ist. Ein Kopierschutz ist nur so lange ein wirksamer Kopierschutz, bis eine Software entwickelt wurde (und das geht meistens sehr schnell), die diesen unwirksam macht. Dann ist der "wirksame Kopierschutz" ein "nicht wirksamer Kopierschutz" und somit wäre es erlaubt, wenn nicht, usw. usw. Also alles eher gummimäßig formuliert.
Nehmen wir mal an, Du hast Dein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und gegen unbefugte Benutzung gesichert.
Wenn jetzt ein böser Mensch Dein Fahrzeug entwendet, bekommst Du keine Entschädigung von der Versicherung (gegen Diebstahl), da Deine Maßnahmen gegen die unbefugte Benutzung nicht wirksam waren ...
Welch Empörungsschrei würde durchs Land gehen.

In UrhG § 95a gibt Abs. 2 eine eindeutige Definition über technische Maßnahmen (Kopierschutz) und ihre Wirksamkeit.
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Beitrag von Woodpeckar »

TramPolin @ 25 Apr 2007, 20:17 hat geschrieben:Zu sehen ist ein ordentlich gekleideter junger Erwachsener, könnte ein Börsenmakler sein.

Was haltet ihr von dem Plakat? Macht man jetzt einen auf Angst?
Man macht nicht "auf Angst", sondern klärt darüber auf, dass das Kavaliersdelikt "Schwarzfahren" nichts anderes ist als eine Straftat, deren Ahndung gegebenfalls auch im polizeilichen Führungszeugnis stehen kann und einem daher auch die berufliche Zukunft versemmeln kann.
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Beitrag von TramPolin »

Woodpeckar @ 25 Apr 2007, 21:21 hat geschrieben: Man macht nicht "auf Angst", sondern klärt darüber auf, dass das Kavaliersdelikt "Schwarzfahren" nichts anderes ist als eine Straftat, deren Ahndung gegebenfalls auch im polizeilichen Führungszeugnis stehen kann und einem daher auch die berufliche Zukunft versemmeln kann.
Ich bestreite das ja nicht. Natürlich kann das ins Führungszeugnis kommen. Dennoch ist es eine Angstkampagne, trotz Richtigkeit der Werbebotschaft.
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Beitrag von TramPolin »

Woodpeckar @ 25 Apr 2007, 21:15 hat geschrieben: In UrhG § 95a gibt Abs. 2 eine eindeutige Definition über technische Maßnahmen (Kopierschutz) und ihre Wirksamkeit.
In fast alle Medien habe ich gelesen, dass dieser Paragraph Auslegungssache ist und eben alles andere als eindeutig ist. Ich habe diesen allgemeinen Tenor übernommen, zugegeben.

Wie aber weiß der normale Benutzer, ob er den Schutz umgehen darf? Die großen Computerzeitschriften sprechen hier fast durchgehend von Rechtsunsicherheit. Gut, man könnte sagen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, hätte er sich halt informieren müssen, aber ist es wirklich so einfach? Ich als Computermensch weiß nicht mehr, was ich noch darf und was nicht und ich lese recht viel auch über Gesetzesänderungen.

Dass ich im Laden nichts klauen darf, sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Aber bei Software ist es so unendlich schwieriger.
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Beitrag von ropix »

TramPolin @ 25 Apr 2007, 21:32 hat geschrieben: Dass ich im Laden nichts klauen darf, sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Aber bei Software ist es so unendlich schwieriger.
Naja - bei Software ist die Sache doch recht eindeutig.

Genauso wie das anbeiten von Filmen oder Musik im Netz. - Die Grauzone geht dort erst so richtig an wo man sich im halböffentlichen bewegt - darf ich nun meine CD-Neuerwerbung mit Kopierschutz (laut Verpackungsaufschrift) den ich unter Linux aber überhaupt nicht zu sehen bekomme für meine Freunde kopieren oder nicht?
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Beitrag von TramPolin »

Woodpeckar @ 25 Apr 2007, 21:15 hat geschrieben:Nehmen wir mal an, Du hast Dein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und gegen unbefugte Benutzung gesichert.
Wenn jetzt ein böser Mensch Dein Fahrzeug entwendet, bekommst Du keine Entschädigung von der Versicherung (gegen Diebstahl), da Deine Maßnahmen gegen die unbefugte Benutzung nicht wirksam waren ...
Welch Empörungsschrei würde durchs Land gehen.
Der Vergleich hinkt, da ich ja nur meine eigene Software oder Musik backupen und nichts klauen will!
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Beitrag von TramPolin »

ropix @ 25 Apr 2007, 21:39 hat geschrieben: Naja - bei Software ist die Sache doch recht eindeutig.

Genauso wie das anbeiten von Filmen oder Musik im Netz. - Die Grauzone geht dort erst so richtig an wo man sich im halböffentlichen bewegt - darf ich nun meine CD-Neuerwerbung mit Kopierschutz (laut Verpackungsaufschrift) den ich unter Linux aber überhaupt nicht zu sehen bekomme für meine Freunde kopieren oder nicht?
Wenn der Hersteller die Verwendung unter Linux nicht ausdrücklich untersagt, sehe ich kein Problem darin.

Das ist nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
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Beitrag von ropix »

TramPolin @ 25 Apr 2007, 21:43 hat geschrieben: Wenn der Hersteller die Verwendung unter Linux nicht ausdrücklich untersagt, sehe ich kein Problem darin.

Das ist nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
darf er ja gar nicht :)
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Beitrag von Rathgeber »

ET 423 @ 25 Apr 2007, 20:32 hat geschrieben:Jo - und wenn die Raubkopiererkampagne oder die GEZ genauso grenzwertige Werbung produzieren dürfen, warum nicht auch Kampagnen gegen das Schwarzfahren?
Das bedeutet doch noch lange nicht, daß deren Kampagnen (und Methoden) zu billigen, geschweige denn nachahmenswert wären.

Mit der kleinen Einschränkung:
Der ÖPNV in Müchen ist sicher besser als das öffentlich-rechtliche Fernsehangebot...
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Beitrag von TramPolin »

Rathgeber @ 26 Apr 2007, 01:11 hat geschrieben: Mit der kleinen Einschränkung:
Der ÖPNV in Müchen ist sicher besser als das öffentlich-rechtliche Fernsehangebot...
Hast Du was gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen? Dann melde GEZ ab und gibt als Begründung an "Weil der Kerner überbezahlt ist".

Erlaubte Alternativbegründung: "Der Musikantenstadl ist mir zu anspruchsvoll geworden, ich höre nur noch meine alten Heino- und Heintje-Kassetten."
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Beitrag von Rathgeber »

TramPolin @ 26 Apr 2007, 01:32 hat geschrieben:Hast Du was gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen?
Eigentlich nicht. 3sat, arte und die die teilweise wirklich guten Reportagen in den Dritten (u.a. vonDieter Wieland) halten mich davon ab - und lassen mich den Glauben nicht vollkommen verlieren..
Außerdem brauche ich als Bayern2-Hörer (morgen mit einem Wieland-Interview um 16 Uhr!) ja auch eine finanzielle Rechtfertigung... ;)

Da ich nicht schwarzfahre, zahle ich dann auch freiwillig meine GEZ-Gebühren...
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Beitrag von TramPolin »

Schwarzfahren ist zwar nicht cool. Aber ohne Fahrkarte im Nahverkehr erwischt zu werden, ist nicht immer strafbar.

Unter bestimmten Umständen kommt man sogar nach einer Preisanpassung ungeschoren davon, wenn man versehentlich zum alten Fahrpreis fährt. Auch bei einem unübersichtlichen Tarifsystem gibt es Chancen, beim versehentlichen Schwarzfahren einer Strafe zu entgehen. Dies alles und noch mehr ist aus einem n-tv-Artikel zu entnehmen:

http://www.n-tv.de/857278.html
krautnock
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Beitrag von krautnock »

Unter bestimmten Umständen kommt man sogar nach einer Preisanpassung ungeschoren davon, wenn man versehentlich zum alten Fahrpreis fährt.
Dann ist man ja aber auch nicht ganz schwarzgefahren, sondern man hat einen Großteil bezahlt.
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Beitrag von TramPolin »

krautnock @ 3 Oct 2007, 15:30 hat geschrieben: Dann ist man ja aber auch nicht ganz schwarzgefahren, sondern man hat einen Großteil bezahlt.
Ich schätze mal, dass es auf den Vorsatz ankommt. Wenn ich meine alte Fahrkarte verwende und weiß, dass diese nicht mehr gültig ist, dann gestaltet sich das m.E. etwa so, wie wenn ich im Supermarkt 10 Gurken nehme, 9 davon an der Kasse bezahle und eine davon unter dem Mantel verstecke. Natürlich hinkt der Vergleich, da, wenn ich eine Fahrkarte kaufe, eigentlich den Wert für diese Fahrt voll bezahle und diese Fahrt nur später antrete.

Wie dem Artikel zu entnehmen muss, sind die Verkehrsbetriebe angehalten, auffällig auf eine Tarifanpassung aufmerksam zu machen. Denn das Problem ist, dass kein Gültigkeitszeitraum auf den Fahrkarten aufgedruckt ist, zumindest bei denen des MVV. Ein Wenigfahrer kann dann schnell mal übersehen, dass inzwischen eine Tarifmodifikation vorgenommen wurde. Gut möglich ist aber auch, dass ein Richter die Auffassung vertritt, gerade Wenigfahrer müssten mit der Möglichkeit rechnen, dass inzwischen eine Änderung an den Fahrpreisen erfolgt ist und sich entsprechend vor Fahrtantritt informieren.
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Beitrag von TramPolin »

Schwarzfahren lohnt sich nicht (Video)

http://www.autsch.de/showfile.php?filepk=20965

LOL!
dragon46
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Beitrag von dragon46 »

Lustiger Spot. Die sind genauso gut, wie die Werbefile von time:matters :D
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JeDi
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Beitrag von JeDi »

TramPolin @ 18 Jul 2008, 14:10 hat geschrieben: Schwarzfahren lohnt sich nicht (Video)

http://www.autsch.de/showfile.php?filepk=20965

LOL!
Gibts auch direkt bei der LVB: http://www.lvb.de/uploads/12d4b34f365693fc...165c16a0481.zip
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Beitrag von TramPolin »

Verkehrsbetriebe: Rauf mit dem erhöhten Beförderungsentgelt - bald 60 EUR?

Schwarzfahren ist offenbar immer noch cool. Die Verkehrsbetriebe fordern daher, dass das erhöhte Beförderungsentgelt für ertappte Schwarzfahrer erhöht wird, auf 60 EUR für Ersttätter und 120 EUR für Wiederholungstäter.

Schätzungen zufolge gibt es jedes Jahr 300 Millionen Schwarzfahrten im deutschen ÖPNV, was rund drei Prozent aller Fahrten entspricht.

http://www.pr-inside.com/de/schwarzfahren-...den-r983229.htm

Kommentar: Die originale Überschrift des Artikels heißt übrigens "Schwarzfahren soll teurer werden", ja ich weiß, diese ist nicht so toll formuliert, da das Schwarzfahren an sich ja für den Betroffenen nichts kostet, solange er nicht erwischt wird, und was nichts kostet, knnn auch nicht teurer werden.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

IMO kann man gleich bei Ersttätern 120 Euro kassieren.
Es war einmal.....abgelehnt am 09.06.2024 per Bürgerentscheid:
Stadtbahn für Regensburg , offizielle Projektseite der Stadt Regensburg
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

spock5407 @ 28 Dec 2008, 13:00 hat geschrieben: IMO kann man gleich bei Ersttätern 120 Euro kassieren.
Wenn es nach mir ging, könnte man noch erheblich mehr nehmen. 40 EUR oder 60 EUR tun ja nicht weh, das ist ja oft nicht mal eine Monatsmarke. Und genau darauf spekulieren Schwarzfahrer, nämlich höchstens einmal im Monat erwischt zu werden.

O.k., man kann die Fahrkarte ja mal vergessen, da wären drakonische Strafen zumindest beim ersten Mal nicht angebracht. Aber beim zweiten oder dritten Mal könnte man ja auch ein paar Prozent vom Gehalt als Strafe festlegen. Dann tut es auch der Krawattenfraktion weh.
Supertom
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Beitrag von Supertom »

Also 60 Euro finde ich bei Ersttätern schon in Ordnung, 120 halte ich für übertrieben - zum Schwarzfahrer kann man gerade in fremden Städten ja auch unfreiwillig werden, wenn man sich im Tarifdschungel nicht auskennt (ich gebs auch zu, ist mir auch schon passiert. Musste aber damals nichts zahlen, da ich an einen netten Zub geraten bin und ein Ticket, wenn auch das falsche, hatte).
Mal könnte man ja auch ein paar Prozent vom Gehalt als Strafe festlegen. Dann tut es auch der Krawattenfraktion weh.
Die fahren sowieso alle mit dem Auto :P
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