Tut mir leid, aber diese Gewerkschaft macht sich langsam wirklich lächerlich. Zuerst gross tönen, das wird die letzte Verhandlungsrunde. Aber dann doch wieder einknicken. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Eisenbahner in Scharen zur GDL überlaufen....JLanthyer @ 22 May 2015, 06:19 hat geschrieben: PM der EVG
Siehe da... Die EVG hat die Verhandlungen unterbrochen und will am Mittwoch die Verhandlungen fortsetzen. Es geht noch um die letzten Punkte, welches die EVG mit der Bahn noch klären will. Wie gehabt: Sie will weiterhin den Vertrag, wie gewünscht, zum 01. Juni unter Dach und Fach haben.
Von der Bahn steht die Information leider nicht zur Verfügung.
Bahnstreiks 2014/2015
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Bevor die EVG in den Streik tritt, muß sie die Verhandlungen erst mal abwarten. Wenn es Fortschritte gibt, dann besteht kein Grund zum Streik, solange weitere Punkte nicht geklärt sind. Außerdem stand bei der EVG schon länger fest, daß sie den Vertrag zum 1. Juni unter Dach und Fach haben will, bevor einige Berichte mit vorzeitigem Abschluß (also zum gestrigen Zeitpunkt) aufgetaucht sind. Anders dagegen würde es aussehen, wenn die Verhandlungen stockt und sich beide Verhandlungspartner (den ganzen Verhandlungstag oder in mehreren Verhandlgungstagen zum gleichen Punkt wohlgemerkt) keinen einzigen Millimeter bewegt haben. Also warten wir mal ab, was am 27. Mai rauskommt. Und deshalb ist es wichtig, daß die EVG ihrem Verhandlungspartner etwas Druck macht.
Ich bin beeindruckt, wie friedlich die EVG in Sachen Tarifverhandlungen ist und welche Fortschritte sie erzielen kann.
Die GDL ist das Gegenteil davon. Von ihr habe ich nur noch Verachtung übrig. Das ist mir übrigens egal, für was oder wen sie macht (Ob um "Macht" oder um Vertretung ihrer Mitglieder). Wenn die GDL wirklich alle ihrer Mitglieder tarifieren und für sie verhandeln will, dann sollen beide Tarifpartner (also Bahn und GDL) bitteschön beim wesentlichen Thema bleiben.
Der Streik muß beim "Ultima Ratio" bleiben. Das heißt: Streik als letztes Mittel, wenn es nicht anders geht! Was die GDL das veranstaltet hat (da macht die Vereinigung Cockpit leider keine Ausnahme), hat das längst nicht mit dem Ultima Ratio zu tun, und ich weiß nicht, wann die GDL mit den Verhandlungen begonnen hat.
Ich bin beeindruckt, wie friedlich die EVG in Sachen Tarifverhandlungen ist und welche Fortschritte sie erzielen kann.
Die GDL ist das Gegenteil davon. Von ihr habe ich nur noch Verachtung übrig. Das ist mir übrigens egal, für was oder wen sie macht (Ob um "Macht" oder um Vertretung ihrer Mitglieder). Wenn die GDL wirklich alle ihrer Mitglieder tarifieren und für sie verhandeln will, dann sollen beide Tarifpartner (also Bahn und GDL) bitteschön beim wesentlichen Thema bleiben.
Der Streik muß beim "Ultima Ratio" bleiben. Das heißt: Streik als letztes Mittel, wenn es nicht anders geht! Was die GDL das veranstaltet hat (da macht die Vereinigung Cockpit leider keine Ausnahme), hat das längst nicht mit dem Ultima Ratio zu tun, und ich weiß nicht, wann die GDL mit den Verhandlungen begonnen hat.
Sorry, aber wie lange will man noch verhandeln? Die EVG merkt doch mittlerweile gar nicht mehr, wie sie vom Arbeitgeber verarscht wird. Ich sage dir vorraus, man wird auch nächste Woche kein Ergebnis haben und sich wieder vertagen, weil die DB gar kein Interesse daran hat, zu EVG-Bedingungen abzuschliessen.JLanthyer @ 22 May 2015, 06:49 hat geschrieben: Bevor die EVG in den Streik tritt, muß sie die Verhandlungen erst mal abwarten. Wenn es Fortschritte gibt, dann besteht kein Grund zum Streik, solange weitere Punkte nicht geklärt sind. Außerdem stand bei der EVG schon länger fest, daß sie den Vertrag zum 1. Juni unter Dach und Fach haben will, bevor einige Berichte mit vorzeitigem Abschluß (als zum gestrigen Zeitpunkt) aufgetaucht sind. Anders dagegen würde es aussehen, wenn die Verhandlungen stockt und sich beide Verhandlungspartner (den ganzen Verhandlungstag oder in mehreren Verhandlgungstagen zum gleichen Punkt wohlgemerkt) keinen einzigen Millimeter bewegt haben. Also warten wir mal ab, was am 27. Mai rauskommt. Und deshalb ist es wichtig, daß die EVG ihrem Verhandlungspartner etwas Druck macht.
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Nö, ich halte die EVG für schlau.
Die haben jetzt gesehen, daß die anderen schlichten, jetzt verhandeln sie in Ruhe ihren Abschluß. Die EVG hat ja keine so grundsätzlichen Dinge zu fordern wie die GDL, die EVG verhandelt ja über Sachthemen und wird das dann hoffentlich ordentlich lösen in den langen Verhandlungen - und ich würde halt jetzt aus EVG Sicht in meinen Tarifvertrag schreiben lassen, daß ein GDL Abschluß keinesfalls höher sein darf als der EVG Abschluß, sonst wird der Vertrag ungültig.
Die haben jetzt gesehen, daß die anderen schlichten, jetzt verhandeln sie in Ruhe ihren Abschluß. Die EVG hat ja keine so grundsätzlichen Dinge zu fordern wie die GDL, die EVG verhandelt ja über Sachthemen und wird das dann hoffentlich ordentlich lösen in den langen Verhandlungen - und ich würde halt jetzt aus EVG Sicht in meinen Tarifvertrag schreiben lassen, daß ein GDL Abschluß keinesfalls höher sein darf als der EVG Abschluß, sonst wird der Vertrag ungültig.
hast du die PM gelesen? Laut derer sind sie sich quasi einig und die Bahn hat für ein paar Punkte noch internen Klärungsbedarf.Lazarus @ 22 May 2015, 07:00 hat geschrieben:Sorry, aber wie lange will man noch verhandeln? Die EVG merkt doch mittlerweile gar nicht mehr, wie sie vom Arbeitgeber verarscht wird. Ich sage dir vorraus, man wird auch nächste Woche kein Ergebnis haben und sich wieder vertagen, weil die DB gar kein Interesse daran hat, zu EVG-Bedingungen abzuschliessen.JLanthyer @ 22 May 2015, 06:49 hat geschrieben: Bevor die EVG in den Streik tritt, muß sie die Verhandlungen erst mal abwarten. Wenn es Fortschritte gibt, dann besteht kein Grund zum Streik, solange weitere Punkte nicht geklärt sind. Außerdem stand bei der EVG schon länger fest, daß sie den Vertrag zum 1. Juni unter Dach und Fach haben will, bevor einige Berichte mit vorzeitigem Abschluß (als zum gestrigen Zeitpunkt) aufgetaucht sind. Anders dagegen würde es aussehen, wenn die Verhandlungen stockt und sich beide Verhandlungspartner (den ganzen Verhandlungstag oder in mehreren Verhandlgungstagen zum gleichen Punkt wohlgemerkt) keinen einzigen Millimeter bewegt haben. Also warten wir mal ab, was am 27. Mai rauskommt. Und deshalb ist es wichtig, daß die EVG ihrem Verhandlungspartner etwas Druck macht.
Auf sowas kannst du doch nicht mit Streik reagieren.
Und was machst du, wenn die Bahn da nicht mitzieht? Weil über das Tarifergebnis im GDL-Streit muss man nunmal vermutlich den Schlichterspruch anerkennen, auch wenn der höher ausfällt als bei der EVG.andreas @ 22 May 2015, 07:54 hat geschrieben: Nö, ich halte die EVG für schlau.
Die haben jetzt gesehen, daß die anderen schlichten, jetzt verhandeln sie in Ruhe ihren Abschluß. Die EVG hat ja keine so grundsätzlichen Dinge zu fordern wie die GDL, die EVG verhandelt ja über Sachthemen und wird das dann hoffentlich ordentlich lösen in den langen Verhandlungen - und ich würde halt jetzt aus EVG Sicht in meinen Tarifvertrag schreiben lassen, daß ein GDL Abschluß keinesfalls höher sein darf als der EVG Abschluß, sonst wird der Vertrag ungültig.
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Komisch, mir war so als wäre gerade die unterschiedliche Behandlung von Tf und Lrf ein Punkt, den die DB unbedingt will? :rolleyes:JLanthyer @ 21 May 2015, 18:10 hat geschrieben: Erklärung Ulrich Weber No I
Eine wichtige Passage, das hervorzuheben ist:Das würde meiner Interpretation nach bedeuten, daß die Bahn trotz Schlichtungsverfahren nach wie vor ablehnt, das Personal unterschiedlich zu tarifieren.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Der Artikel von der Süddeutschen Zeitung berichtet darüber, wie der Staat den Streik im kritischen Bereich (Daseinsvorsorge) regeln könnte. Genannt wurde 1 Grund, 1 Forderung von Arbeitsgerichten und 1 Vorschlag, wie der Streik geregelt werden kann.
Ein Streikverbot in Sommerferien, wie es in Italien laut Artikel existiert, könnte auch in Deutschland helfen.
Wichtige Passage sollte hervorgehoben werden:
Dazu gehört neben den "vorsichtigen" Regeln, der Streikverbot im Berufsverkehr (In Italien besteht bei der Bahn zwischen 6:00 und 9:00, sowie 18:00 und 21:00, eine Garantiepflicht. D.h. In diesen Zeiten muß der Zugverkehr aufrechterhalten bleiben, damit die Arbeitnehmer Morgens und Abends einen Ortswechsel durchführen können, damit sie pünktich ihren Arbeitsplatz erreichen können.) Wochenenden- und Feiertage, sowie Schulferien.
Ein Streikverbot in Sommerferien, wie es in Italien laut Artikel existiert, könnte auch in Deutschland helfen.
Wichtige Passage sollte hervorgehoben werden:
Nicht ohne Grund sind Rahmenbedingungen für den Arbeitskampf im Bereich der Daseinsvorsorge nötig, um die Streikauswirkungen für die betroffene Allgemeinheit abzufedern. - Was übrigens für die GDL gilt, gilt auch für die EVG und Ver.di und andere Gewerkschaften, die mit den öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu tun haben.Dabei wäre, verfassungsrechtlich gesehen, das Feld offen für echte Streikregeln - Karlsruhe attestiert dem Gesetzgeber ausdrücklich einen "weiten Handlungsspielraum". Er sei nicht gehindert, "die Rahmenbedingungen von Arbeitskämpfen zu ändern, sei es aus Gründen des Gemeinwohls, sei es, um die gestörte Parität wieder herzustellen", urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995.
Das klingt, als wäre es für die GDL geschrieben. Wenn Millionen Bahnreisende auf der Strecke bleiben, dann ist das "Gemeinwohl" stärker betroffen als beim Arbeitskampf am Fließband des Autoherstellers.
Dazu gehört neben den "vorsichtigen" Regeln, der Streikverbot im Berufsverkehr (In Italien besteht bei der Bahn zwischen 6:00 und 9:00, sowie 18:00 und 21:00, eine Garantiepflicht. D.h. In diesen Zeiten muß der Zugverkehr aufrechterhalten bleiben, damit die Arbeitnehmer Morgens und Abends einen Ortswechsel durchführen können, damit sie pünktich ihren Arbeitsplatz erreichen können.) Wochenenden- und Feiertage, sowie Schulferien.
Nicht ohne Grund sind Rahmenbedingungen für den Arbeitskampf im Bereich der Daseinsvorsorge nötig, um die Streikauswirkungen für die betroffene Allgemeinheit abzufedern. - Was übrigens für die GDL gilt, gilt auch für die EVG und Ver.di und andere Gewerkschaften, die mit den öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu tun haben.JLanthyer @ 25 May 2015, 19:55 hat geschrieben: Das klingt, als wäre es für die GDL geschrieben. Wenn Millionen Bahnreisende auf der Strecke bleiben, dann ist das "Gemeinwohl" stärker betroffen als beim Arbeitskampf am Fließband des Autoherstellers.
[/quote]
Dann musst Du aber den Beschäftigten dieses Sektors einen Ausgleich, einen Vorteil gewähren - Du kannst nicht Menschen knechten und entrechten, wie es Dir beliebt.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Das Gemeinwohl darf kein Totschlag Argument sein. Gemeinwohl wurde in der Vergangenheit oft Missbraucht um Verbrechen zu rechtfertigen.JLanthyer @ 25 May 2015, 19:55 hat geschrieben: Wenn Millionen Bahnreisende auf der Strecke bleiben, dann ist das "Gemeinwohl" stärker betroffen als beim Arbeitskampf am Fließband des Autoherstellers.
Meines Erachtens braucht es Sonderreglungen nur in Bereiche wo wirklich Menschenleben betroffen sind. Also medizinische Verpflegung, Altenpflege usw..
Knechten ist m.E. auch schon gegeben, wenn mutwillig und bewusst über längere Zeit ein Zustand üblen Personalmangels aufrecht erhalten wird, weil man das ja über die Mehrleistungen der vorhandenen Belegschaft so bequem auffangen kann, man verspricht halt dann mal einen Überstundenabbau für die Zukunft. Entrechten ist, wenn Du diesen Menschen dann auch noch die Möglichkeit nimmst, sich gegen miese Zustände zu wehren.JLanthyer @ 25 May 2015, 20:26 hat geschrieben: Wie kommst Du auf die Idee? Seit wann werden die Menschen, die für ihre Arbeit bezahlt werden, geknechtet und entrechtet?
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Welches Verbrechen? Das "Gemeinwohl" ist kein Totschlagargument, sondern eine ernsthafte Angelegenheit, das beachtet werden soll. Die Menschen, die auf Bahn angewiesen sind, müssen Möglichkeit haben, bei Minimaldiensten im Streikfall mit der Bahn und/oder mit dem dafür geeigneten Bus, wenn die Fahrt mit dem Bus auf verhältnismäßige Weise durchgeführt werden kann, einen Ortswechsel durchführen können. Warum gibt/gab es sonst eine richterrechtliche Ausgestaltung von Streikregeln, wenn die Gesetzgeber sich nicht in der Lage sahen, klare Regeln dafür zu schaffen?Galaxy @ 25 May 2015, 20:16 hat geschrieben:Das Gemeinwohl darf kein Totschlag Argument sein. Gemeinwohl wurde in der Vergangenheit oft Missbraucht um Verbrechen zu rechtfertigen.
Professor Thüsing von der Universität Bonn geht mit seinen Kollegen noch weiter: Sie definieren die Bereiche der Daseinsvorsorge, die im Gesetzesentwurf vor 3 Jahren aufgelistet wurden:
Das kannst Du in Deinem 2. Absatz in Deinem Beitrag nicht auf Satz 1 des Gesetzesentwurfs beschränken. Das sind die aufgelistete wichtige Bereiche, denen das streiken erschwert gehört. Dazu gehört im festgefahrenen Tarifverhandlungen ein Schlichtungsverfahren vor dem Arbeitskampf. Dazu gehört es, daß die Bevölkerung in ausreichender Ankündigungsfrist über Streiktermin, -Dauer, Ort und Grund für den Streik informiert wird, damit sie sich darauf einstellen kann. Mithilfe der Ankündigungsfrist können die EVU zum Beispiel Fahrpläne für den Minimaldienst ausarbeiten.Zur Daseinsvorsorge im Sinne dieses Gesetzes gehören folgende Bereiche:
1. Medizinische und pflegerische Versorgung
2. Versorgung mit Energie und Wasser
3. Feuerwehr, Bestattung, Entsorgung
4. Landesverteidigung und innere Sicherheit
5. Verkehr
6. Erziehungswesen und Kinderbetreuung
7. Kommunikationsinfrastruktur
8. Versorgung mit Bargeld und Zahlungsverkehr
Mit dem Satz 5 wird wohl nicht nur die Bahn, sondern alle öffentliche Verkehrsmittel gemeint sein. Das bedeutet meinem Verständnis nach, daß auch regionale, kommunale und städtische Verkehrsmittel dazugehören, denen das streiken ebenfalls erschwert werden sollte.
Italien und Frankreich sind demokratische Länder mit der für sie existierende Verfassung und zeigen es, wie das geht, ohne ihnen das streiken komplett zu verbieten. Aber das streiken wurde erschwert und das ist vmtl. verfassungsrechtlich legitim und kollidiert nicht mit Art. 11, Abs. 2 EMRK.
Sorry, aber ich kann das Gejammere um die paar Bahnstreiks langsam echt nicht mehr hören. Wir haben doch in Deutschland eh noch großes Glück, das ALLE Gewerkschaften so sorgsam und pflichtbewusst mit Streiks umgehen. Wenn ich da in andere Länder schaue, ist das echt Jammern auf hohem Niveau, was in Deutschland passiert.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
streikenLazarus @ 22 May 2015, 08:01 hat geschrieben:Und was machst du, wenn die Bahn da nicht mitzieht? Weil über das Tarifergebnis im GDL-Streit muss man nunmal vermutlich den Schlichterspruch anerkennen, auch wenn der höher ausfällt als bei der EVG.andreas @ 22 May 2015, 07:54 hat geschrieben: Nö, ich halte die EVG für schlau.
Die haben jetzt gesehen, daß die anderen schlichten, jetzt verhandeln sie in Ruhe ihren Abschluß. Die EVG hat ja keine so grundsätzlichen Dinge zu fordern wie die GDL, die EVG verhandelt ja über Sachthemen und wird das dann hoffentlich ordentlich lösen in den langen Verhandlungen - und ich würde halt jetzt aus EVG Sicht in meinen Tarifvertrag schreiben lassen, daß ein GDL Abschluß keinesfalls höher sein darf als der EVG Abschluß, sonst wird der Vertrag ungültig.
Wenn der Begriff "Gemeinwohl" politisch missbraucht wird, kann er großen Schaden anrichten - er wurde in der Vergangenheit und wird bis heute dazu gebraucht, Mißliebige und Andersdenkende kleinzuhalten, maßzuregeln, auszugrenzen. Schau Dir doch mal an, wie z.B. der rechte Flügel der AfD oder der Front national in Frankreich oder ähnliche Spinner den Begriff "Gemeinwohl" definieren? Und ich wette, Du fändest in Deutschland auch eine - BILD-geputschte - Stammtischmehrheit dafür, dass man für das "Gemeinwohl" diese dämliche Bahn endlich abschafft und das Geld in Straßen investiert, weil "normale" Leute "eh" mit dem Auto fahren. Aus diesem Grund ist mit solchen Argumenten äußerst besonnen umzugehen. Speziell Du willst ja auch nix anderes tun: Weil bei Dir - Jammer, Jammer! - mal ein paar S-Bahnen streikbedingt ausgefallen sind, willst Du Dir die Eisenbahner und andere zu wehrlosen Arbeitssklaven machen lassen, damit es für Dich schön bequem bleibt.JLanthyer @ 25 May 2015, 22:12 hat geschrieben: Welches Verbrechen? Das "Gemeinwohl" ist kein Totschlagargument, sondern eine ernsthafte Angelegenheit, das beachtet werden soll. Die Menschen, die auf Bahn angewiesen sind, müssen Möglichkeit haben, bei Minimaldiensten im Streikfall mit der Bahn und/oder mit dem dafür geeigneten Bus, wenn die Fahrt mit dem Bus auf verhältnismäßige Weise durchgeführt werden kann, einen Ortswechsel durchführen können. Warum gibt/gab es sonst eine richterrechtliche Ausgestaltung von Streikregeln, wenn die Gesetzgeber sich nicht in der Lage sahen, klare Regeln dafür zu schaffen?
Professor Thüsing von der Universität Bonn geht mit seinen Kollegen noch weiter: Sie definieren die Bereiche der Daseinsvorsorge, die im Gesetzesentwurf vor 3 Jahren aufgelistet wurden:Das kannst Du in Deinem 2. Absatz in Deinem Beitrag nicht auf Satz 1 des Gesetzesentwurfs beschränken. Das sind die aufgelistete wichtige Bereiche, denen das streiken erschwert gehört. Dazu gehört im festgefahrenen Tarifverhandlungen ein Schlichtungsverfahren vor dem Arbeitskampf. Dazu gehört es, daß die Bevölkerung in ausreichender Ankündigungsfrist über Streiktermin, -Dauer, Ort und Grund für den Streik informiert wird, damit sie sich darauf einstellen kann. Mithilfe der Ankündigungsfrist können die EVU zum Beispiel Fahrpläne für den Minimaldienst ausarbeiten.Zur Daseinsvorsorge im Sinne dieses Gesetzes gehören folgende Bereiche:
1. Medizinische und pflegerische Versorgung
2. Versorgung mit Energie und Wasser
3. Feuerwehr, Bestattung, Entsorgung
4. Landesverteidigung und innere Sicherheit
5. Verkehr
6. Erziehungswesen und Kinderbetreuung
7. Kommunikationsinfrastruktur
8. Versorgung mit Bargeld und Zahlungsverkehr
Mit dem Satz 5 wird wohl nicht nur die Bahn, sondern alle öffentliche Verkehrsmittel gemeint sein. Das bedeutet meinem Verständnis nach, daß auch regionale, kommunale und städtische Verkehrsmittel dazugehören, denen das streiken ebenfalls erschwert werden sollte.
Italien und Frankreich sind demokratische Länder mit der für sie existierende Verfassung und zeigen es, wie das geht, ohne ihnen das streiken komplett zu verbieten. Aber das streiken wurde erschwert und das ist vmtl. verfassungsrechtlich legitim und kollidiert nicht mit Art. 11, Abs. 2 EMRK.
Du verschließt dabei die Augen aber vor folgender Grundsatzfrage: Wer soll dann solche Jobs noch arbeiten? Und die lässt sich mehr oder weniger stark für alle Bereiche stellen, die Du aufgezählt hast. Aber bitte, wahrscheinlich ist ein weiter anwachsender Personalmangel, egal ob bei der Eisenbahn, im Kindergarten oder im Krankenhaus auch "Gemeinwohl"? Und wieso überhaupt schon heute an übermorgen denken, gell? Ist das eigentlich dieses obszöne "Gemeinwohl", wenn der letzten Endes von Staats wegen öffentliche Einrichtungen im Niveau heruntergewirtschaftet werden, weil man zu doof, zu faul oder zu geizig ist, sie ordentlich auszustatten und zu betreiben? Was ist eine Landesverteidigung wert, wo mehr Gelder in dunkle Bestechungskanälen versumpfen als dass in die Soldaten und ihre Ausrüstung investiert wird? Was ist eine Infrastruktur wert, die der Staat verotten lässt? Was sind Krankenhäuser und Pflegeheime wert, wo den Hilfesuchenden die minimalst notwendige Grundversorgung in kürzester Zeit herunter gerissen wird? Wo ist der menschliche, der volkswirtschaftliche Wert dieser Dinge? Kannst Du Gemeinwohl-Kaiser das mal beantworten? Nein, kannst Du nicht, weil Du dieses Problem nicht in seiner Gesamtheit erfasst hast - es übersteigt ja den Radius eigener Bequemlichkeit.
Wir können als Gesellschaft nicht erwarten, dass Leute auf Dauer zu miesen Bedingungen arbeiten und keine Änderungen dieser miesen Bedingungen verlangen dürfen. Wir können nicht die Eisenbahn "billig" haben wollen, ohne die Nachteile von "billig" zu schlucken. Wir können nicht völlig verzogene Rotzbratzen zur Fremderziehung zu Top-Leistungsträgern abschieben, ohne die Leute, die diese Arbeit leisten sollen, auch respektvoll zu behandeln. Wir können nicht erwarten, dass jederzeit Hilfe in der Not da ist, wenn die Hilfeleistenden unter der soundsovielhundersten Überstunde des Jahres schier selbst kollabieren. Ist das eigentlich so schwer zu kapieren?
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Gemeinwohl wird oft missbraucht damit Individuen sich unter Wert verkaufen. Warum schuldet ein Lokführer der Gesellschaft mehr als ein Arbeiter bei VW? Ist der Lokführer quasi eine Art Mönch?JLanthyer @ 25 May 2015, 22:12 hat geschrieben:Welches Verbrechen? Das "Gemeinwohl" ist kein Totschlagargument, sondern eine ernsthafte Angelegenheit, das beachtet werden soll. Die Menschen, die auf Bahn angewiesen sind, müssen Möglichkeit haben, bei Minimaldiensten im Streikfall mit der Bahn und/oder mit dem dafür geeigneten Bus, wenn die Fahrt mit dem Bus auf verhältnismäßige Weise durchgeführt werden kann, einen Ortswechsel durchführen können. Warum gibt/gab es sonst eine richterrechtliche Ausgestaltung von Streikregeln, wenn die Gesetzgeber sich nicht in der Lage sahen, klare Regeln dafür zu schaffen?
Professor Thüsing von der Universität Bonn geht mit seinen Kollegen noch weiter: Sie definieren die Bereiche der Daseinsvorsorge, die im Gesetzesentwurf vor 3 Jahren aufgelistet wurden:Das kannst Du in Deinem 2. Absatz in Deinem Beitrag nicht auf Satz 1 des Gesetzesentwurfs beschränken. Das sind die aufgelistete wichtige Bereiche, denen das streiken erschwert gehört. Dazu gehört im festgefahrenen Tarifverhandlungen ein Schlichtungsverfahren vor dem Arbeitskampf. Dazu gehört es, daß die Bevölkerung in ausreichender Ankündigungsfrist über Streiktermin, -Dauer, Ort und Grund für den Streik informiert wird, damit sie sich darauf einstellen kann. Mithilfe der Ankündigungsfrist können die EVU zum Beispiel Fahrpläne für den Minimaldienst ausarbeiten.Zur Daseinsvorsorge im Sinne dieses Gesetzes gehören folgende Bereiche:
1. Medizinische und pflegerische Versorgung
2. Versorgung mit Energie und Wasser
3. Feuerwehr, Bestattung, Entsorgung
4. Landesverteidigung und innere Sicherheit
5. Verkehr
6. Erziehungswesen und Kinderbetreuung
7. Kommunikationsinfrastruktur
8. Versorgung mit Bargeld und Zahlungsverkehr
Mit dem Satz 5 wird wohl nicht nur die Bahn, sondern alle öffentliche Verkehrsmittel gemeint sein. Das bedeutet meinem Verständnis nach, daß auch regionale, kommunale und städtische Verkehrsmittel dazugehören, denen das streiken ebenfalls erschwert werden sollte.
Italien und Frankreich sind demokratische Länder mit der für sie existierende Verfassung und zeigen es, wie das geht, ohne ihnen das streiken komplett zu verbieten. Aber das streiken wurde erschwert und das ist vmtl. verfassungsrechtlich legitim und kollidiert nicht mit Art. 11, Abs. 2 EMRK.
Ich mag viele Gewerkschaften nicht. Ich finde sie oft weltfremd, und finde sie sägen am eigenem Ast, trotzdem würde ich denen nicht das Streikrecht massive einschränken, auch wenn ich den Streikgrund vielleicht als unlogisch empfinde.
Es gibt eine einfache Möglichkeit, Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge zu verhindern - Beamte. Aber die sind ja nur faul und kosten Geld *sarcasm*JLanthyer @ 25 May 2015, 22:12 hat geschrieben:Zur Daseinsvorsorge im Sinne dieses Gesetzes gehören folgende Bereiche:
1. Medizinische und pflegerische Versorgung
2. Versorgung mit Energie und Wasser
3. Feuerwehr, Bestattung, Entsorgung
4. Landesverteidigung und innere Sicherheit
5. Verkehr
6. Erziehungswesen und Kinderbetreuung
7. Kommunikationsinfrastruktur
8. Versorgung mit Bargeld und Zahlungsverkehr
Wenn ich jemanden in seinen Grundrechten einschränken will (und da gehört das Streikreicht nunmal dazu), muss ich ihm dafür einen Ausgleich bieten. Das wird im Beamtenverhältnis durch die Fürsorgepflicht des Dienstherren geschaffen.
Die aufgeführten Berufsgruppen sind zum Großteil ebendiese, die jetzt schon schlecht bezahlt und oftmals ausgenutzt werden. Schränke ich sie jetzt noch im Streikrecht ein, können Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber überhaupt nicht mehr durchgesetzt werden. Die Arbeitnehmer in Branchen, die aber "nur" direkt die Wirtschaft treffen (Hallo IG Metall), dürfen ihre Macht gegenüber dem Arbeitgeber behalten.
So anstrengend ein Streik für Pendler auch ist - und ja, ich bin betroffen - so bitter nötig ist er auch. Immerhin meinen Großkonzerne, mit ihren Mitarbeitern teilweise wie mit Leibeigenen umgehen zu können. Perfekt wäre es, wenn es eine Streikmöglichkeit gäbe, mit der nur Kosten für den Arbeitgeber entstehen und die Kunden nichts mitbekommen, aber das geht nunmal so gut wie nie.
Ansonsten können die Arbeitgeber ja schauen, wer zukünftig noch die Arbeit macht, wenn man davon noch weniger leben kann als bisher, sich die Arbeitsbedingungen noch mehr verschlechtern und es immer weniger Personal gibt. Dann wird der Notfallplan halt zum Standard-Fahrplan
Ich stelle die These auf das das durchschnittliche Fortune 500 Unternehmen ein viel bessere Arbeitgeber ist als der durchschnittliche Familiengeführter Betrieb um die Ecke. Viele Großkonzerne haben Traumhafte Arbeitsbedingungen von denen die meisten nur träumen können.Pendlerin @ 26 May 2015, 08:26 hat geschrieben:Immerhin meinen Großkonzerne, mit ihren Mitarbeitern teilweise wie mit Leibeigenen umgehen zu können.
Google, Facebook, Microsoft etc. sollen von den Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter ja genial sein, mehr Erwachsenenspielplatz als Arbeitsplatz, gute Bezahlung etc.Galaxy @ 26 May 2015, 08:41 hat geschrieben: Ich stelle die These auf das das durchschnittliche Fortune 500 Unternehmen ein viel bessere Arbeitgeber ist als der durchschnittliche Familiengeführter Betrieb um die Ecke. Viele Großkonzerne haben Traumhafte Arbeitsbedingungen von denen die meisten nur träumen können.
Das Problem ist aber, dass das Branchen sind, die um ihren Nachwuchs kämpfen müssen, da diese Fachkräfte sehr gesucht sind - und die werden dann auch dementsprechend bezahlt und umworben.
Aber wenn man sich jetzt den 08/15-Großkonzern wie Bahn oder Siemens anschaut, mag es an den Arbeitsplätzen für BWLer etc. noch vielleicht schön ausschauen, aber in den unteren Riegen schaut es dann doch wieder ganz anders aus. Das sind die Leute, die den Dienstleistungsbetrieb am laufen halten, aber leider "relativ leicht" ersetzbar sind.
Oder man hat einen an sich guten Arbeitgeber wie BMW, nur stellt der selber kaum noch Leute ein (zumindest nicht in der Entwicklung), da wird alles über Werkverträge an Dienstleister vergeben und man wird als Mitarbeiter 2. Klasse behandelt (fängt bei Kleinigkeiten wie Aufpreis in der Kantine an, hört bei großen Posten wie Betriebsrente, Umsatzbeteiligung etc. auf).
Uhr ist nur angehalten - ab Mittwoch läuft Countdown weiter
Die EVG warnt unter der Führung der Verhandlungsführerin Frau Rusch-Ziemba die Bahn, auf Zeit zu spielen. Sie möchte am morgigen Mittwoch das Ergebnis, das ihr zusagt, sehen. Sonst --> Das kann sich jeder denken!
Die EVG macht das Richtige: Sie streiken nur, wenn es nicht anders geht. Von ihr könnte die GDL etwas lernen.
Die EVG warnt unter der Führung der Verhandlungsführerin Frau Rusch-Ziemba die Bahn, auf Zeit zu spielen. Sie möchte am morgigen Mittwoch das Ergebnis, das ihr zusagt, sehen. Sonst --> Das kann sich jeder denken!
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Der ist nur völlig unerheblich. Wenn der Arbeitgeber nicht kommt/verkündet wir reden nicht mit Ihnen/..., wird halt quasi instant gestreikt. Weil es nicht anders geht.JLanthyer @ 26 May 2015, 12:35 hat geschrieben: Nenne mir bitte den Zeitraum zwischen Beginn der Verhandlung und Beginn der 1. Warnstreik.
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Waterboarding für den gemeingefährlichen Irren - Deutsche Presse über Claus Weselsky
Auch wenn ich ja nicht viel von Herrn Niggemeier halte - die Sammlung ist schon beeindruckend bis erschreckend...
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Die EVG wird auch jetzt nicht streiken. Die lassen sich unter Garantie wieder vertrösten.....JLanthyer @ 26 May 2015, 12:28 hat geschrieben: Uhr ist nur angehalten - ab Mittwoch läuft Countdown weiter
Die EVG warnt unter der Führung der Verhandlungsführerin Frau Rusch-Ziemba die Bahn, auf Zeit zu spielen. Sie möchte am morgigen Mittwoch das Ergebnis, das ihr zusagt, sehen. Sonst --> Das kann sich jeder denken!
Die EVG macht das Richtige: Sie streiken nur, wenn es nicht anders geht. Von ihr könnte die GDL etwas lernen.
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Da wär ich ausnahmsweise sofort bei dir. Aber nicht bei der gesetzlichen Pflicht, sondern wenn die GDL das freiwillig so handhaben würde. In diesem Fall würde man sich vermutlich die Leute etwas besser bei Laune halten, könnte sich etwas Geld sparen und die DB würde es trotzdem nicht hinkriegen, zwei Züge mehr zu fahren, weil ja dann der Umlauf nicht mehr passt und überhaupt.JLanthyer @ 25 May 2015, 19:55 hat geschrieben: Dazu gehört neben den "vorsichtigen" Regeln, der Streikverbot im Berufsverkehr (In Italien besteht bei der Bahn zwischen 6:00 und 9:00, sowie 18:00 und 21:00, eine Garantiepflicht. D.h. In diesen Zeiten muß der Zugverkehr aufrechterhalten bleiben, damit die Arbeitnehmer Morgens und Abends einen Ortswechsel durchführen können, damit sie pünktich ihren Arbeitsplatz erreichen können.)

Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!