Auch wenn das ganze heute ein wenig wegen der (erst mal vorläufigen) Entlassung Gustl Mollaths untergegangen ist, gab es heute noch ein zweites wichtiges Verfahren, nämlich das gegen den Polizisten Frank W. der im Herbst letzten Jahres auf der Münchner Polizeiwache in der Au Teresa Z. schwer verletzt hat.
Frank W., hier auch im Artikel der
SZ, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, wegen Körperverletzung im Amt verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass W. Teresa Z. einen Faustschlag versetzt habe, weil diese ihn angespuckt hatte. Die Verteidigung plädierte zwar auf rechtfertigenden Notstand, was das Gericht allerdings basierend auf dem rechtsmedizinischen Gutachten als Schutzbehauptung betrachtete. Das Gericht folgte dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß, die Nebenklage hatte 16 Monate gefordert, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil wird wohl rechtskräftig werden, da die Staatsanwaltschaft wohl keinen Grund zur Revision sieht, die Nebenklage nicht alleine aufgrund des Strafmaßes in Revision gehen darf und ein Revisionsantrag der Verteidigung offensichtlich unbegründet sein dürfte.
Meine Beobachtungen:
Ein sehr interessanter Prozess, leider aber wohl auch mit den üblichen eigentlich unzulässigen Absprachen. Die Verteidigung war jedenfalls sehr gut vorbereitet, die Zeugenaussagen der geladenen Kollegen W.s verwickelten sich nicht in Widersprüche und die Einlassungen passten, man möge mir das Wortspiel entschuldigen, wie die Faust aufs Auge, eine "aalglatte Berufszeugenaussage", so zumindest der mir nicht näher bekannte Zuschauer auf dem Nachbarplatz. Der Verteidigung ist es definitiv gelungen, Teresa Z. als wildgewordene Furie darzustellen, die spuckend und mit der ihr möglichen Bewegungsfreiheit versucht haben soll, jedem der in ihre Reichweite kam die schwerstmöglichen Verletzungen zuzufügen gedachte. Das war es wohl auch, was die Staatsanwaltschaft dazu bewegte, "nur" 10 Monate zu fordern, vor Prozessbeginn waren noch Diskussionen über eine besondere Schwere dieser Körperverletzung diskutiert worden, immerhin war das Opfer gefesselt und von rund einem halben Dutzend Personen bewacht und festgehalten worden. Diesen Verdacht äußerte jedoch nichteinmal die Nebenklage, wahrscheinlich hielt man die Erfolgsaussichten für zu gering.
Das Gericht folgte letztendlich in weiten Zügen der Rechtsmedizin, die zumindest einen absichtlichen Faustschlag als gegeben an sah, dass es einen zweiten gegeben haben könnte, hielt der Gutachter für möglich, könne dies aber anhand der Verletzungen nicht zweifelsfrei attestieren. So oder so war zumindest der unstrittige Faustschlag mit hoher Gewalt durchgeführt worden, was eine Ausholbewegung voraussetzte und somit eine Abwehrbewegung als äußerst unwahrscheinlich darstellen würde. Diese würde, so der Gutachter, normalerweise ohnehin nicht mit der Faust sondern mti der flachen Hand durchgeführt werden. Verärgert zeigte sich der Gutachter, dass die Staatsanwaltschaft bzw. der Dienstherr es nicht fertig gebracht hatten, W.s Hand rechtsmedizinisch untersuchen zu lassen, anhand der Spuren auf seinen Fingern bzw. seiner Faust hätte man sinngemäß das ganze durchaus klarer und schneller evaluieren können. Ein, so wie ich finde, ziemlich krasse Aussage, die den Vorwurf eines Vertuschungsversuchs denkbar erscheinen lässt.
Der Täter Frank W. zeigte auch abschließend keine Einsicht und blieb bei seiner Behauptung in Notwehr gehandelt zu haben. Ihm täte zwar leid, dass die Frau solche Verletzungen erlitten hätte, jedoch halte er sein Handeln für korrekt und sähe sich ohnehin als Opfer einer Diffamierungskampagne.
IMHO:
Vorweg: der Typ ist meiner Meinung nach ein richtiges Ekelpaket und völlig untauglich für den Staats- und insbesondere Polizeidienst. Das ist nur meine, ohne zweifel voreingenommene Meinung, aber der Gedanke "Na, bei dem wunderts mich net..." kam nicht nur mir. Selbstverständlich hat auch so eine Person das unumstrittene Recht auf einen fairen Prozess.
Jedenfalls hat da der gute Herr richtig Schwein gehabt. Ich glaube, jeden anderen hätte es da voll erwischt (in Relation natürlich, wir sprechen hier von einem speziellen Straftatbestand), kann sich bei seinen Kollegen bedanken, die für ihn
gelogen ausgesagt haben. Nachdem was die Kollegen da von sich gaben, hätten mindestens 25 Leute mindestens ein Auge verlieren müssen und ich halte es für absolut unwahrscheinlich, dass ein derartiges Verhalten wie es Teresa Z. von den Zeugen unterstellt wurde in Bayern mit einem mickrigen Strafbefehl über eine Geldstrafe geendet hätte. Normalerweise ziehen die da aber wirklich jeden Register. Ich für meinen Teil glaube den Zeugen bis auf das Strampeln (verständlich) und Spucken (auch verständlich aber nicht in Ordnung) kein Wort. Das W. hinterher uneinsichtig war, mag zwar auf den ersten Blick ins Klischee des Polizisten, der offensichtlich ein Agressionsproblem hat und an mangelnder Selbstdisziplin leidet passen, dürfte aber eher taktische Gründe gehabt haben. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass den Typen das so kühl gelassen hat, wir sprechen hier ja von der allgemeinen Rennleitung und nicht vom USK oder einem psychopathischen Massenmörder. Hintergrund dürfte wohl sein, dass Herrn W. nun wohl auch noch ein disziplinarisches Verfahren durch den Dienstherren blüht, hätte er zugegeben absichtlich (ob im Affekt oder nicht ist da gar nicht mal so relevant) zugeschlagen zu haben, bestünde eigentlich kein Zweifel daran, dass er aus dem Beamtenverhältnis entlassen würde. So aber, wo noch ein kleiner Restzweifel bleibt, könnte er mit viel Glück mit dem Entzug einer Besoldungsstufe, einer Abmahnung, Zwangsversetzung oder Bezügekürzung (evtl. auch in Kombination oder alles auf einmal) davon kommen.
Ob es ein Fehler des Gerichts war, den Mann nicht zu 12+ Monaten zu verknacken und ihn somit per Automatismus vor die Tür schmeißen zu lassen, wird wohl nicht zu klären sein, sofern W. nicht nochmals rückfällig wird. Das wird der Dienstherr aber wohl zu verhindern wissen, zumal ja der scharfe Hund Schmidtbauer zum LKA wegbefördert wurde.
Kein Vorwurf ans Gericht, das Verhalten der Ermittlungsbehörden im direkten Anschluss an den Vorfall sollte aber so nicht zum Regelfall werden.