luc @ 15 Oct 2005, 03:22 hat geschrieben: Bedeutet das also, wenn der Drehschalter auf Betriebsart "SAT" steht, daß dann die automatische Türschließung nach ein paar Sekunden ausgeschaltet ist? Ist es auch so, daß man beim Betrieb mit nicht modernisierten Zügen auf jeden Fall in "SAT" fahren muss. Was ändert sich bei der Bedienung noch, wenn man "SAT" statt "TAV" wählt?
Allgemein:
Betriebsart SAT (Selbstabfertigung durch Triebfahrzeugführer):
Es erfolgt eine Freigabe der Türen. Das Schließen der Türen vor der Abfahrt erfolgt durch einen zentralen Schließbefehl, der Schließvorgang muß während seiner gesamten Dauer beobachtet werden. Vor und während der Anfahrt ist das Erloschensein der Tür(stellungs)leuchtmelder im Führerraum zu beachten.
Betriebsart TAV (Technikbasierendes Abfertigungsverfahren):
Es erfolgt eine Freigabe der Türen. Das Schließen der einzelnen Tür erfolgt nachdem betreffende Tür eine gewisse Zeit nicht passiert wurde. Vor Abfahrt des Zuges ist die Freigabe zurückzunehmen, was bedeutet, daß sich prinzipiell nichts ändert, eine geschlossene oder sich gerade schließende Tür jedoch nicht mittels Tastendruck erneut geöffnet werden kann. Das ganze braucht dann solange, bis alle Türen geschlossen sind. Der Schließvorgang wird vom Personal nur durch Beobachten des Türstellungsleuchtmelders im Führerraum verfolgt.
Im Störungsfall kann ein "Zwangsschließen" angewendet werden, welches an sich nichts anderes ist, als das Schließen im SAT-Verfahren, sieht man davon ab, daß der Türstellungsleuchtmelder nachdem alle Türen geschlossen sind Dauerlicht zeigt anstatt erlischt.
ET 420Plus:
Nachdem es ja relativ sinnbefreit wäre, einen Fahrgastraum zu klimatisieren, welcher beispielsweise bei einer Wendezeit von einer viertel Stunde von Anfang bis Ende mit bis zu vier offenen Türen pro Wagenseite da steht, entschloß man sich wohl dazu, den Türen auch im SAT-Betrieb eine selbsttätige Schließschaltung einzubauen. Dies bedeutet an sich nichts weiter, außer daß die Türen auch schon vor der Abfahrt zu gehen, dann allerdings wieder geöffnet werden können.
Der eigentliche Abfertigungsvorgang beginnt ja ohnehin erst dann, wenn er vom Personal eingeleitet wird, das heißt, wenn beim TAV-Betrieb die Türfreigabe zurückgenommen oder beim SAT-Betrieb der Schließvorgang mittels Schließbefehl eingeleitet wird.
Ein vorhergehendes selbsttätiges Schließen der Türen hätte also im Grunde genommen mit dem Abfertigungsverfahren eigentlich gar nichts zu tun, wird aber gerne mit dem Abfertigungsverfahren in eine Kiste geworfen, da man das ganze eben in den meisten Fällen nur miteinander kennt.
Tatsache ist, daß mit nicht modernisierten Fahrzeugen ein TAV-Betrieb nicht möglich ist, da diesen Fahrzeugen die Ausstattung hierfür fehlt. In diesem Falle wird es dann wohl so aussehen, daß der fotografisch festgehaltene Betriebsartenwahlschalter auf "SAT" stehen muß.
Ob mit modernisierten Kurzzügen oder Zuggarnituren, die nur aus modernisierten Fahrzeugen gebildet sind, ein TAV-Betrieb durchgeführt wird ist meines Erachtens wohl eine Frage der Durchführbarkeit sowie der Zulassung.
Ich für meinen Teil vermute, daß bis zu einem gewissen Zeitpunkt durchweg mit SAT-Abfertigungen gearbeitet wird, da der ständige Wechsel - je nachdem, wie der Zug gebildet ist - ja alles andere als sinnvoll ist, weder für das Personal noch für den Fahrgast.
Gez.
7. Bauserie.