Fahrradfahrer
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Hehe... Könntest Recht haben! ADAC-Stichprobe deckt gefährliche Mängel auf, nur jeder 2. Fahrradfahrer mit Licht unterwegs!Rohrbacher @ 2 Nov 2009, 18:02 hat geschrieben: Das ist völlig richtig, das wollte ich auch nicht irgendwie ausschließen. Fährt der Radler mit Licht, sollte man ihn durchaus sehen können. Aber grad deswegen wollte ich mal anmerken, dass wenn es einen TÜV für Fahrräder gäbe, 50% der Räder von Haus aus nur wegen der Lichtanlage schon durchfallen würden. Ich sag' mal, bei Tag zum Bäcker und zurück, dann ist das eine Sache für die Bürokraten, wenn das Licht fehlt, da ist mir das wurscht, aber nachts sehe ich trotzdem genug solcher Tarnkappenradler - oder eben nicht. Und das sind dann nachher warscheinlich die, die rumplärren, wenn sie einer über'n Haufen fährt, falls sie dann noch plärren können!![]()
http://www.presse.adac.de/meldungen/verkeh...ePageID=15051#0
Natürlich macht Bild gleich ne Sozialstudie draus: http://www.bild.de/BILD/politik/2009/11/16...ehrsrisiko.html
Da muss ich leider sagen: Wer v.allem im Herbst ohne Licht unterwegs ist, der gehört von der Strasse geräumt! Wär nicht das erste mal, dass ich fast nen Radfahrer übern Haufen schiebe!
Der krasseste Fall, den ich erlebt habe war in Dresden, nähe Hauptbahnhof... November, Regen, 19:30Uhr, Tiefgaragenausfahrt, Strasse sehr schlecht beleuchtet... Am Strassenrand fast nur dunklere Fahrzeuge abgestellt. Auf einmal seh ich nen Schatten vor nem helleren geparktem Auto vorbeihuschen! War ein Radfahrer, dunkles Rad, dunkle Klamotten, kein Licht (vorne UND hinten!), keine Reflektoren... Wär ich in dem Moment losgefahren, hätt ich den voll erwischt, es war nur SEIN Glück, dass da ein helleres Auto stand!!!
Der zweite Fall war auch beim Dresdner Hbf... Ich stand an ner Ampel, wollte rechts abbiegen. Die Ampel hatte für alle Richtungen ne andere Ampel, auch die Radfahrer hatten eine eigene Ampel! Geradeausfahrer bekommen ROT, die Radfahrer bekommen ROT, ich bekomme gleich dannach GRÜN, will losfahren, da seh ich nen Radfahrer von hinten ranrasen... Zu SEINEM Glück (er hatte ja ROT) bin ich nicht losgefahren und von Rechts kam auch keiner (die hatten ja Grün)...
Aber zur Ehrenrettung der Radfahrer muss ich sagen, dass ich bedeutend mehr gesehen hbe (und kenne) die sich an die STVO halten, sprich mit entsprechender Ausstattung am Drahtesel...
I´ve seen the future, brother:
it is murder.
(L.Cohen, The Future)
it is murder.
(L.Cohen, The Future)
<sarkasmus>Hot Doc @ 21 Nov 2009, 21:34 hat geschrieben: Ich bin sofort für härtere Strafen für Radfahrer, wenn im Gegenzug auch (zur Not einklagbare) Mindestbedingungen für den Radverkehr geschaffen werden.
Klar, Licht oder nicht hat nix mit den Bedingungen für Radler zu Tun, viele andere Verstöße allerdings schon.
Wer ist Schuld, wenn am hellichten Tag ein Radfahrer auf dem Radweg übersehen wurde, stürzt und sich den Arm bricht? Der Autofahrer, weil er nicht richtig geschaut hat? Der im Halteverbot parkende LKW, der die Sicht verdeckt? Womöglich die Stadt, weil sie Radwege im Kreuzungsbereich immer noch falsch plant?
Nein! Der Radfahrer! Sein Rad war nicht verkehrssicher, weil es keine ordnungsgemäße Beleuchtung hatte! Außerdem trug er keinen Helm. :ph34r:
</sarkasmus>
Das ist kein Problem, bitte sehr:BMI @ 17 Nov 2009, 13:31 hat geschrieben:Da muss ich leider sagen: Wer v.allem im Herbst ohne Licht unterwegs ist, der gehört von der Strasse geräumt!
http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/a...-tz-534879.html
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Betrunken auf dem Rad - 15 Jahre Fahrradverbot
Ein Gießener Student wurde mit 1,71 Promille auf dem Fahrrad erwischt. Der Student, der keinen Führerschein hat, bekam rund 500 EUR Strafe aufgebrummt . Er sollte sich zusätzlich noch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, die er verweigerte. Nun erhielt er noch 15 Jahre (!) Fahrradverbot. Jedes Mal, wenn er auf dem Fahrrad erwischt wird, muss er 25 EUR bezahlen.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschla...aid_788961.html
Kommentar: Ich habe keine Sympathie für Blaufahrer, allerdings halte ich die Strafe im vorliegenden Fall schon für ein wenig hart. Außerdem habe ich gedacht, dass einem das Fahrradfahren gar nicht verboten werden kann, da für Fahrräder keine Fahrerlaubnis benötigt wird. Die MPU, die laut Artikel 500 EUR kostet, dient eigentlich dazu, die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, der Student hatte aber keine.
Ein Gießener Student wurde mit 1,71 Promille auf dem Fahrrad erwischt. Der Student, der keinen Führerschein hat, bekam rund 500 EUR Strafe aufgebrummt . Er sollte sich zusätzlich noch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, die er verweigerte. Nun erhielt er noch 15 Jahre (!) Fahrradverbot. Jedes Mal, wenn er auf dem Fahrrad erwischt wird, muss er 25 EUR bezahlen.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschla...aid_788961.html
Kommentar: Ich habe keine Sympathie für Blaufahrer, allerdings halte ich die Strafe im vorliegenden Fall schon für ein wenig hart. Außerdem habe ich gedacht, dass einem das Fahrradfahren gar nicht verboten werden kann, da für Fahrräder keine Fahrerlaubnis benötigt wird. Die MPU, die laut Artikel 500 EUR kostet, dient eigentlich dazu, die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, der Student hatte aber keine.
Ich finde das prinzipielle richtig, auch für Radfahrer Fahrverbote auszusprechen. Ist hat ziemlich schwer zu kontrollieren, da ja kein Führerschien abgegeben werden kann.
Weiterhin finde ich das Strafmaß deutlich zu hoch. Man Muß bedenken, dass auf dem Rad bis 1,6 Promille erlaubt sind (das der Wert den ich kenne). Das wären grad man 0,1 Promille zu viel.
Ich möchte mal die Reaktion eines Autofahrers sehen, der wegen 0,6 Promille 15 Jahre Fahrverbot aufgebrumt bekommt.
Weiterhin finde ich das Strafmaß deutlich zu hoch. Man Muß bedenken, dass auf dem Rad bis 1,6 Promille erlaubt sind (das der Wert den ich kenne). Das wären grad man 0,1 Promille zu viel.
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Im vorliegenden Fall hätte m.E. auch ein einziger Monat Fahrverbot gereicht, 500 EUR hat er ja auch bezahlt, das ist ja auch ganz schön was.Hot Doc @ 30 Nov 2009, 13:34 hat geschrieben:Ich finde das prinzipielle richtig, auch für Radfahrer Fahrverbote auszusprechen.
Kontrollieren kann man es eigentlich kaum. Dumm nur, dass über den Studenten im TV berichtet wurde und er auch dort gut zu sehen war. So könnte ihn der eine oder andere Polizist erkennen und er muss jedes Mal 25 EUR abdrücken, was auch ganz schön ins Geld geht.Hot Doc @ 30 Nov 2009, 13:34 hat geschrieben:Ist hat ziemlich schwer zu kontrollieren, da ja kein Führerschien abgegeben werden kann.
Ich finde das Urteil unmöglich und bezweifle auch, ob es dem Gang durch weitere Instanzen standhalten würde. Das Gesetz sieht vor, dass volltrunkenen Radfahrern der Führerschein entzogen wird. Wenn sie aber keinen haben, kann man ihnen doch nicht einfach das Radfahren verbieten. Der Richter ist ein Vollidiot (und so deutlich werde ich in schriftlicher Form selten)! Spätestens wenn man sich überlegt, wie dieses Fahrverbot kontrolliert werden soll, zeigt sich, wie absurd das ist. Was ist, wenn der Mann nach seinem Studium wegzieht? Wer soll woanders wissen, dass er nicht Rad fahren darf? Und wenn der Richter erst einmal 100 Leuten ein Radfahrverbot erteilt hat, und sich die Polizisten darauf einstellen können, bei Radfahrern Personenkontrollen bezüglich von etwaigen Fahrverboten durchzuführen, dann werden sie sich wünschen, sie hätten nie damit angefangen, betrunkene Radfahrer zu jagen.
Wir sollten wesentlich mehr Leute auf's Fahrrad bringen. Das würde Umwelt- und Verkehrsprobleme mindern. Aber dieser Richter tut das Gegenteil.
Wenn mir sowas passieren würde, würde ich mich nicht an das Fahrverbot halten. Und wenn mich die Polizei zu oft aufhalten würde, würde ich wegziehen. Dasselbe würde ich auch dem Betroffenen empfehlen. Schließlich sagte er, dass das Fahrverbot eine massive Einschränkung seiner Lebwensqualität darstelle.
Wir sollten wesentlich mehr Leute auf's Fahrrad bringen. Das würde Umwelt- und Verkehrsprobleme mindern. Aber dieser Richter tut das Gegenteil.
Wenn mir sowas passieren würde, würde ich mich nicht an das Fahrverbot halten. Und wenn mich die Polizei zu oft aufhalten würde, würde ich wegziehen. Dasselbe würde ich auch dem Betroffenen empfehlen. Schließlich sagte er, dass das Fahrverbot eine massive Einschränkung seiner Lebwensqualität darstelle.
„Erlaubt“ ist übertrieben. 1,6 ‰ ist die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit. Darüber liegt – ohne das es weiterer Anhaltspunkte für die Fahruntüchtigkeit bedarf – automatisch eine Straftat vor. Die entsprechende Grenze ist bei Kfz 1,1 ‰.Hot Doc @ 30 Nov 2009, 13:34 hat geschrieben:Ich finde das prinzipielle richtig, auch für Radfahrer Fahrverbote auszusprechen. Ist hat ziemlich schwer zu kontrollieren, da ja kein Führerschien abgegeben werden kann.
Weiterhin finde ich das Strafmaß deutlich zu hoch. Man Muß bedenken, dass auf dem Rad bis 1,6 Promille erlaubt sind (das der Wert den ich kenne). Das wären grad man 0,1 Promille zu viel.
Ich möchte mal die Reaktion eines Autofahrers sehen, der wegen 0,6 Promille 15 Jahre Fahrverbot aufgebrumt bekommt.
Wo das LRA (nicht das Gericht!) die Rechtsgrundlage für eine solche Sperre sieht, ist mir auch schleierhaft.
Doch man kann. Der Betreffende hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Und auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Es ist der gängige Rechtsirrtum in der Bevölkerung, dass ein Fahrverbot an den Besitz eines Führerscheins gebunden sein muss und sich nur auf führerscheinpflichtige Fahrzeuge erstreckt.gmg @ 30 Nov 2009, 15:38 hat geschrieben:Ich finde das Urteil unmöglich und bezweifle auch, ob es dem Gang durch weitere Instanzen standhalten würde. Das Gesetz sieht vor, dass volltrunkenen Radfahrern der Führerschein entzogen wird. Wenn sie aber keinen haben, kann man ihnen doch nicht einfach das Radfahren verbieten.
Den Erwerb eines Führerscheins kann er getrost vergessen, denn er hat nun einen Eintrag in der Verkehrssünderkartei in Flensburg


Sicher wird es schwer, das Fahrverbot durchzusetzen und zu kontrollieren. Aber nicht schwerer, als bei einem Autofahrer, dem der Führerschein entzogen wurde. Diese fallen auch nur bei Routinekontrollen auf. Und in jedem Fall wird eine Anfrage in Flensburg gemacht, die heutzutage vom Streifenwagen online möglich ist.
Ein Autofahrer, der gegen ein verhängtes Fahrverbot verstösst, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr (§ 21 StVG) bestraft, da kommt der Radler mit 25 € verdammt billig weg.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Wie beim Auto. Wenn du nüchtern und mit Licht autofährst, warum sollte dich dir Polizei anhalten?ET 423 @ 30 Nov 2009, 23:44 hat geschrieben: Achso? Und wenn er nüchtern und mit Licht Fahrrad fährt? Warum sollte ihn die Polizei dann noch anhalten?
Ich bin noch nie mit dem Auto angehalten worden (jetzt mal abgesehen von der Grenze) wenn ich selber gefahren bin. Selbst wenn sie die Landsbergerstr. dicht gemacht haben um die bsuffanen Diskogänger rauszuholen und ich mitm dreckigen Studentenauto da vorbei gefahren bin. (Und das war oft, weil meine Freindin da wohnte.)
Mitm Fahrrad und zu Fuß bin ich dagegen schon hin und wieder kontrolliert worden. Teilweise auch ohne was getrunken zu haben, teilweise auch mit ordentlich was intus, aber dann war eigentlich der Alkohol trotzdem nicht der Grund. Ham mich auch immer weiter fahren lassen.
Allgemeine Verkehrskontrolle?Hot Doc @ 1 Dec 2009, 00:39 hat geschrieben: Wie beim Auto. Wenn du nüchtern und mit Licht autofährst, warum sollte dich dir Polizei anhalten?

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Ich behaupte mal, dass keiner hier der Auffassung ist, dass der Mann keine Streife verdient hätte. Nun hat er aber 500 EUR bezahlt. Auch ein Fahrverbot halte ich für gerechtfertigt. Allerdings ist das Strafmaß einfach zu hoch - ich habe noch nie davon gehört, dass ein Autofahrer 15 Jahre Fahrverbot erhalten hätte.Autobahn @ 30 Nov 2009, 23:19 hat geschrieben: Doch man kann. Der Betreffende hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Und auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Es ist der gängige Rechtsirrtum in der Bevölkerung, dass ein Fahrverbot an den Besitz eines Führerscheins gebunden sein muss und sich nur auf führerscheinpflichtige Fahrzeuge erstreckt.
Den Erwerb eines Führerscheins kann er getrost vergessen, denn er hat nun einen Eintrag in der Verkehrssünderkartei in FlensburgSo wird er sich in den nächsten fünfzehn Jahren als treuer Stammkunde des ÖPNV beweisen können
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Sicher wird es schwer, das Fahrverbot durchzusetzen und zu kontrollieren. Aber nicht schwerer, als bei einem Autofahrer, dem der Führerschein entzogen wurde. Diese fallen auch nur bei Routinekontrollen auf. Und in jedem Fall wird eine Anfrage in Flensburg gemacht, die heutzutage vom Streifenwagen online möglich ist.
Ein Autofahrer, der gegen ein verhängtes Fahrverbot verstösst, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr (§ 21 StVG) bestraft, da kommt der Radler mit 25 € verdammt billig weg.
Zu meinen Studientagen in Münster wurden Radfahrer nur kontrolliert, wenn sie offensichtlich besoffen gefahren sind, was wirklich nur selten vorkam, ich selber habe es nie erlebt. In Münster fahren alle auch betrunken, auch Polizisten. Irgendwie völlig weltfremd, einen Radfahrer aus dem Verkehr ziehen zu wollen, weil er betrunken war. Wenn man das mit allen Radlern machte, gäbe es keine mehr.Hot Doc @ 1 Dec 2009, 02:12 hat geschrieben: Wie gesagt, da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Als Radfahrer bin ich immer wieder angehalten worden. Hier ist die Polizei zwar meistens lockerer und macht nicht immer gleich den kompletten Kontrollaufwand, aber wenn die meinen da wär was faul, lassen die schon mal die Personalien gegenchecken.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Freudscher Verschreiber, muss natürlich "Strafe" heißen. Peinlich, peinlich.TramPolin @ 1 Dec 2009, 05:07 hat geschrieben:Ich behaupte mal, dass keiner hier der Auffassung ist, dass der Mann keine Streife verdient hätte.
Das wollen wir nicht übertreiben. Betrunken Rad gefahren bin ich schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Betrunken hat man auf dem Rad genauso wenig wie hinter dem Steuer eines Autos zu suchen, auch wenn die Realität anders aussehen mag.autolos @ 1 Dec 2009, 10:30 hat geschrieben:Irgendwie völlig weltfremd, einen Radfahrer aus dem Verkehr ziehen zu wollen, weil er betrunken war. Wenn man das mit allen Radlern machte, gäbe es keine mehr.
Früher war an der Weseler Straße die Landespolizeischule "Carl Severing" für die Grundausbildung. Heute beherbergt das Areal die Deutsche Hochschule der Polizei. Wenn die also auch betrunken fahren ..... :rolleyes:autolos @ 1 Dec 2009, 10:30 hat geschrieben:In Münster fahren alle auch betrunken, auch Polizisten.
In den Außenbezirken ist es in Münster mit den Fahrradwegen und Extraampeln hervorragend geregelt, aber in Richtung Innenstadt sollte das Auto spätestens ab Ludgeriplatz mit Kuhfängern ausgerüstet sein

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Radfahrer hat immer Vorfahrt
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/R...icle729226.html
Die Überschrift des Artikels ist irreführend. Es geht konkret um einen Radfahrer, der in falscher Richtung auf dem Radweg unterwegs war und von einem Auto angefahren wurde. Im hier vorliegenden Fall musste der Geisterradler nur ein Drittel des Schadens zahlen.
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/R...icle729226.html
Die Überschrift des Artikels ist irreführend. Es geht konkret um einen Radfahrer, der in falscher Richtung auf dem Radweg unterwegs war und von einem Auto angefahren wurde. Im hier vorliegenden Fall musste der Geisterradler nur ein Drittel des Schadens zahlen.
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In der Fahrschule wurde mir beigebracht, auf Radfahrer in falscher Fahrtrichtung zu achten und diese beim Abbiegen auch vorbeizulassen. Die Schadens-Aufteilungsregeln werden einem dort eher nicht beigebracht.Bayernlover @ 15 Feb 2010, 16:13 hat geschrieben: Wie ich das hasse. Da bekommt man in der Fahrschule was beigebracht, und dann gilt es nicht mehr und man bleibt auf seinem Schaden sitzen? Tolle Rechtsprechung.
So gesehen sehe ich zunächst einmal keinen Widerspruch. Klar, der Radfahrer begeht einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dennoch ist es nicht ungewöhnlich, dass Gerichte den stärkeren Verkehrsteilnehmer eine Teil- oder sogar eine fast komplette Schuld zuweisen. Ähnliches gilt, wenn der Radfahrer z.B. den Zebrastreifen benutzt, ohne abzusteigen.
Wenn Kinder oder Senioren angefahren werden, wird man auch in den meisten Fällen eine Teilschuld kriegen, selbst wenn man nicht zu schnell unterwegs war und Vorfahrt hatte. Auch hier wird der Schwächere bevorzugt.
Ich sage das mal ohne Wertung.
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Und mir wurde beigebracht, dass Fahrräder die richtige Richtung zu benutzen haben, außer es ist explizit anders ausgeschildert. Insofern kann ich das Urteil nicht ganz nachvollziehen.TramPolin @ 15 Feb 2010, 16:23 hat geschrieben: In der Fahrschule wurde mir beigebracht, auf Radfahrer in falscher Fahrtrichtung zu achten und diese beim Abbiegen auch vorbeizulassen. Die Schadens-Aufteilungsregeln werden einem dort eher nicht beigebracht.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Dass man in der Fahrschule, in der man den Pkw-Führerschein macht, lernt, wie sich ein Radfahrer sich zu verhalten hat, ist sehr ungewöhnlich.Bayernlover @ 15 Feb 2010, 16:26 hat geschrieben:Und mir wurde beigebracht, dass Fahrräder die richtige Richtung zu benutzen haben, außer es ist explizit anders ausgeschildert. Insofern kann ich das Urteil nicht ganz nachvollziehen.
Ganz im Gegenteil: Dort lernt man die ganze Zeit (zumindest war es bei mir so), dass sich Verkehrsteilnehmer aller Art in der Praxis oft nicht so verhalten, wie sie müssten.
Ob man das Urteil als gerecht empfindet, ist dennoch eine andere Sache. Gerichte urteilen aber meist tendenziell so. Da gab's doch mal einen Fall, da hat ein Autolenker einen Betrunkenen nahe der Wiesn angefahren (das Auto war dabei nicht mit überhöhter Geschwindigkeit überfahren) und dann einen Großteil der Schuld (oder gar die komplette Schuld bekommen). Der Richter meinte, zu Wiesn-Zeit muss man mit Betrunkenen in der unmittelbaren Nähe der Festwiese rechnen, ergo müsse man dort sehr langsam fahren. Da kann dann Tempo 30 km/h auch schon viel zu schnell sein. Angepasst fahren sei angebracht.
Dass man es selbst als ungerecht empfindet, wenn man z.B. nicht schneller fährt als erlaubt und zwischen zwei parkenden Autos auf einmal ein Kind ohne zu schauen auf die Straße läuft, sodass man keine Chance hat, und man dann eventuell eine Teilschuld bekommt, kann ich nachvollziehen. Natürlich muss man auch die Umgebung beobachten. Wenn Kinder rumtollen oder der berühmte Ball auf die Straße rollt, muss man runter vom Gas und bremsbereit sein. Aber es gibt Situationen, da hat man als Autofahrer kaum eine Chance oder sogar gar keine.
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Ja, das meine ich ja genau. Aber die Gerichte urteilen auch dann oft anders und sagen, man müsse den Radfahrer auch rüberlassen, wenn er nicht absteigt. Wenn man ihn anfährt, hat man ein Problem und kann sich nur teilweise darauf berufen, er wäre nicht abgestiegen und hätte sich nicht ordnungsgemäß verhalten.JeDi @ 15 Feb 2010, 16:29 hat geschrieben: Das hat aber eher den Grund, dass er durch Absteigen zum Fußgänger würde und somit Bevorrechtigt wäre.
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Also erstmal: Die Rechtsprechung ist zum Glück nicht an das gebunden, was die Fahrschulen erzählen - das wär ja noch schöner.Bayernlover @ 15 Feb 2010, 16:13 hat geschrieben: Wie ich das hasse. Da bekommt man in der Fahrschule was beigebracht, und dann gilt es nicht mehr und man bleibt auf seinem Schaden sitzen? Tolle Rechtsprechung.
Zum anderen dürfte hier auch eine Rolle gespielt haben, dass der Autofahrer den Radfahrer gesehen, aber nicht angemessen darauf reagiert hat.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Das kommt immer darauf an - sehe ich ihn, niete ich ihn natürlich nicht um. Sehe ich ihn nicht, und füge ihm trotzdem einen Schaden zu, weil er sich eben rechtswidrig verhalten hat, verstehe ich nicht, wo meine Schuld liegt?Boris Merath @ 15 Feb 2010, 16:40 hat geschrieben: Also erstmal: Die Rechtsprechung ist zum Glück nicht an das gebunden, was die Fahrschulen erzählen - das wär ja noch schöner.
Zum anderen dürfte hier auch eine Rolle gespielt haben, dass der Autofahrer den Radfahrer gesehen, aber nicht angemessen darauf reagiert hat.
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Wenn Du selbst die Verkehrsregeln einhältst, hast Du in diesem Fall moralisch keine Schuld. Dennoch kann es Dir passieren, dass Du vor Gericht eine Teilschuld bekommst. Es kann sein, dass Dir die Richter nicht glauben, dass Du beim Abbiegen genau geschaut hast. Die Richter können sich darauf berufen, dass die Benutzung des Radwegs in falscher Richtung keine Ausnahme, sondern die Regel sei und Du so gewissenhaft fahren und schauen musst, dass Du einen Fahrradfahrer niemals anfahren kannst. Natürlich kann es sein, dass der irgendwo rausgeschossen kommt und Du keine Chance hast und dennoch einen Teil des Schadens zahlen musst, weil die Richter mehr dem Radfahrer glauben, der angibt, er wäre nur geradeaus gefahren und nicht irgendwo aus einer Einfahrt oder anderweitig uneinsehbar gekommen. Recht haben und Recht bekommen sind oft verschiedene Dinge. Es sei hier angenommen, es gäbe keine Zeugen und es wäre Aussage gegen Aussage.Bayernlover @ 15 Feb 2010, 16:42 hat geschrieben: Das kommt immer darauf an - sehe ich ihn, niete ich ihn natürlich nicht um. Sehe ich ihn nicht, und füge ihm trotzdem einen Schaden zu, weil er sich eben rechtswidrig verhalten hat, verstehe ich nicht, wo meine Schuld liegt?
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Genau das mein ich ja Wenn der Radfahrer Anhält (er ist ja nicht bevorrechtigt) muss er ja fast gezwungenermaßen Absteigen. Durch das Absteigen isser dann aber Bevorrechtigt - Das heißt, ich (als Autofahrer) muss ihn so oder so vorlassen.TramPolin @ 15 Feb 2010, 16:39 hat geschrieben: Aber die Gerichte urteilen auch dann oft anders und sagen, man müsse den Radfahrer auch rüberlassen, wenn er nicht absteigt.