Welche ist das denn?Boris Merath @ 29 May 2015, 11:30 hat geschrieben: Gibts an einer Rolltreppe am Stachus. Der Lautsprecher ist aber so leise, dass mans nur hört wenn wenig los ist und man genau drauf achtet.
Paternoster-Aufzüge
In Shanghai habe ich übrigens an einigen Fußgängerüberwegen eine orangefarbene, etwa 1m hohe Säule mit vielen Lämpchen gesehen, die in hektisch-aufgeregtem Tonfall mit Blinklichtern ständig einen kurzen Satz wiederholt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass das Ding ständig sowas wie "Auf den Verkehr achten!" von sich gegeben hat.
Das könnten wir doch auch gut gebrauchen...
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Wo ist das Problem?
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Gibt's doch alles schon, wenn auch bei uns etwas dezenter.
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Mue...art6066,1408044
http://www.ebe-solutions.at/DE/isis-lanelights/view/
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Gruß vom Wauwi
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Vom Sperrengeschoss Fußgängerzone (also das, das östlich des Karlstors rauskommt) runter zur S-Bahn. Scheint meiner Beobachtung nach mit Betreten der Rolltreppe loszulabern, aber wie gesagt, ist extrem leise.FloSch @ 29 May 2015, 12:11 hat geschrieben: Welche ist das denn?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Danke, muss ich mal drauf achten. Besonders oft hab ich den Zugang allerdings bisher ohnehin nicht benutzt.Boris Merath @ 29 May 2015, 13:20 hat geschrieben: Vom Sperrengeschoss Fußgängerzone (also das, das östlich des Karlstors rauskommt) runter zur S-Bahn. Scheint meiner Beobachtung nach mit Betreten der Rolltreppe loszulabern, aber wie gesagt, ist extrem leise.
Wenn es dann wie bei der Ladenöffnungszeit endet....na dann gute Nacht.Wenn dem Vorschlag des Ministeriums Kabinett und Bundesrat zustimmten, wäre es etwa Ende des Jahres Sache der Länder zu entscheiden, ob sie die öffentliche Nutzung zulassen oder nicht, so die Sprecherin.
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Am Marienplatz vom C&A runter zum Bahnsteig Richtung Pasing müsste das auch so sein, irgendein Gebrabbel kommt da immer, ich habe aber noch nie zugehört.Boris Merath @ 29 May 2015, 13:20 hat geschrieben: Vom Sperrengeschoss Fußgängerzone (also das, das östlich des Karlstors rauskommt) runter zur S-Bahn. Scheint meiner Beobachtung nach mit Betreten der Rolltreppe loszulabern, aber wie gesagt, ist extrem leise.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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1. Des hamma no nia so gmacht
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Bei der Rolltreppe wird nach einem Unfall nur ein einzelnes Verbotsschild für Leitern aufgestellt, aber keine einzige Rolltreppe stillgelegt. Zu sehen in München an der Station Gieselastraße (Universität?).MVG-Wauwi @ 28 May 2015, 07:05 hat geschrieben: Damit mag zwar die Gefahr für große Leitern nicht gebannt sein, die für Leib und Leben aber schon.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was mit einer Leiter beim Transport auf der Rolltreppe alles passieren kann - wenn die sich bei laufender Rolltreppe an der Decke verhakt..... - Frau Nahles, tun Sie was!
Ohne Fleiß kein Gleis (WL)
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In besagtem Paternoster hängen im EG recht neue Verbotsschilder, die explizit den Transport von Leitern und Kinderwagen verbieten. Abgesehen davon ist seit jeher die »Gepäckbeförderung verboten«, zu lesen an jedem Stockwerk und in jeder der 23 Kabinen.
[img]http://web176.s06.speicheranbieter.de/ef/ttddampf.png[/img]
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http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseld...eiter-1.1945986Aufzug-Verbot: Viele Paternoster fahren einfach weiter
Das neue Verbot sorgt in Düsseldorf für viel Unverständnis. Deshalb wird es auch längst nicht überall umgesetzt.
Jetzt will auch Kretschman, dass die Paternoster wieder ihre Runden drehen dürfen, vermeldet die "Stuttgarter Zeitung".

Über die Sanktionierung eines möglichen öffentlichen Weiterbetriebs der Kreisverkehrsaufzüge entgegen der Verordnung:(...) Kretschmanns Hoffnung, dass die Angelegenheit binnen weniger Wochen erledigt werden könne, trügt. Obwohl man inzwischen auch im Hause Nahles das Thema lieber heute als morgen vom Tisch bekommen würde, scheint die Arbeitsministerin nun selbst Opfer der Bürokratie zu werden. Entgegen erster anders lautender Einschätzungen haben ihre Beamten in Berlin mittlerweile geklärt, dass sie ihre Betriebssicherheitsverordnung so unmissverständlich formuliert haben, dass sie nur durch ein geordnetes Verfahren geändert werden kann.
Die ganze Chose nimmt irgendwie dadaistische Formen anWer dagegen vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, handelt ordnungswidrig. Und im Übrigen, schreibt das Arbeitsministerium, „entscheiden über das Vollzugshandeln die Arbeitsschutzbehörden der Länder“.
Ironie des ohnehin schon kuriosen Vorgangs: Just hinter dieser gestelzten Formulierung tut sich unabsichtlich eine geheime Tür auf, die es der Stadt [Stuttgart] theoretisch ermöglichen würde, ihre drei Paternoster schon jetzt wieder anzuwerfen. Denn nach Auskunft des für den Arbeitsschutz zuständigen Landesumweltministeriums würde die Kontrolle der Nahles-Verordnung an die untere Landesbehörde delegiert werden. Dies wäre im vorliegenden Fall die Stadt Stuttgart. Sprich: die Stadt würde prüfen, ob sie selbst die neuen Regeln zur Paternosternutzung einhält – oder auch nicht.

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Das ganze spielt allerdings ja nicht nur bezüglich Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eine Rolle, sondern auch für die Versicherung. Wenn die Stadt Stuttgart sich selbst nicht kontrolliert, und dann passiert bei einem regelwidrig betriebenen Paternoster ein Unfall, könnte das Probleme machen. Prinzipiell natürlich auch strafrechtlich.
Mir stellt sich nur noch eine andere Frage - wenn das ganze im Arbeitsschutz geregelt ist - warum gilt das dann überhaupt für Besucher?
Mir stellt sich nur noch eine andere Frage - wenn das ganze im Arbeitsschutz geregelt ist - warum gilt das dann überhaupt für Besucher?

Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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So unlogisch finde ich es gar nicht, da auch Besucher Arbeitsstätten betreten, sodass auch dies berücksichtigt werden muss!?Boris Merath @ 3 Jun 2015, 20:33 hat geschrieben: Mir stellt sich nur noch eine andere Frage - wenn das ganze im Arbeitsschutz geregelt ist - warum gilt das dann überhaupt für Besucher?![]()
Aber, nehmen wir an, ein Paternoster würde in einem reinen Wohnhaus betrieben. Dann könnte es anders aussehen. Allerdings gibt es sicherlich kaum noch Paternoster in Wohnhäusern - zumindest in Deutschland nicht.
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Was sollte da anders aussehen? Auch in Wohnhäusern gibt es Besucher, und auch solche, deren Job es ist, in Wohnhäuser/Wohnungen zu gehen: Handwerker, Spediteure, Sozialarbeiter, Bringdienste...
Da gehört die Paternoster-(nicht-)Nutzung doch viel eher zum Arbeitsweg/Arbeitsschutz, als bei einem Besucher, der in seiner Freizeit zB einen Bauantrag für sein geplantes Eigenheim einreichen will oder der Kunde in einem Einkaufcenter (ja der beim Kaufhof ist nur für Mitarbeiter - aber wohl genau darum!)
Im ersteren Fall muss die Arbeitssicherheit dafür sorgen, daß man seinen Job ausüben kann, ohne ein (zu grosses) Verletzungsrisiko dabei eingehen zu müssen. Aber muss der Arbeitsschutz auch dafür sorgen, daß der Besucher risikofrei zum Arbeitsplatz eines anderen kommt?
Da gehört die Paternoster-(nicht-)Nutzung doch viel eher zum Arbeitsweg/Arbeitsschutz, als bei einem Besucher, der in seiner Freizeit zB einen Bauantrag für sein geplantes Eigenheim einreichen will oder der Kunde in einem Einkaufcenter (ja der beim Kaufhof ist nur für Mitarbeiter - aber wohl genau darum!)
Im ersteren Fall muss die Arbeitssicherheit dafür sorgen, daß man seinen Job ausüben kann, ohne ein (zu grosses) Verletzungsrisiko dabei eingehen zu müssen. Aber muss der Arbeitsschutz auch dafür sorgen, daß der Besucher risikofrei zum Arbeitsplatz eines anderen kommt?
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Die Frage ist ja, wie man die neue Verordnung in Wohnhäusern handhaben müsste (mal davon ausgehend, die Verordnung greift dort). Die Bewohner sind ja keine Mitarbeiter, die den Paternoster benutzen dürften, nachdem sie eingewiesen sind. Es gibt hier schlicht keine Mitarbeiter (von der Hausverwaltung angestelltes Personal mal ausgenommen; dazu kommen die von Dir erwähnten Besucher, die ihrer Arbeit nachgehen, z.B. Handwerker). Dürfen die Bewohner damit den Paternoster überhaupt benutzen? Ist der Paternoster stillzulegen? Darauf bezog sich meine Anmerkung.Cloakmaster @ 4 Jun 2015, 05:11 hat geschrieben:Was sollte da anders aussehen? Auch in Wohnhäusern gibt es Besucher, und auch solche, deren Job es ist, in Wohnhäuser/Wohnungen zu gehen: Handwerker, Spediteure, Sozialarbeiter, Bringdienste...
Da gehört die Paternoster-(nicht-)Nutzung doch viel eher zum Arbeitsweg/Arbeitsschutz, als bei einem Besucher, der in seiner Freizeit zB einen Bauantrag für sein geplantes Eigenheim einreichen will oder der Kunde in einem Einkaufcenter (ja der beim Kaufhof ist nur für Mitarbeiter - aber wohl genau darum!)
Im ersteren Fall muss die Arbeitssicherheit dafür sorgen, daß man seinen Job ausüben kann, ohne ein (zu grosses) Verletzungsrisiko dabei eingehen zu müssen. Aber muss der Arbeitsschutz auch dafür sorgen, daß der Besucher risikofrei zum Arbeitsplatz eines anderen kommt?
Sicherlich gelten auch in Wohnhäusern Vorschriften für den Arbeitsschutz. In einem Betrieb gibt es aber erheblich strengere Vorschriften, abhängig von der Art des Betriebs. Dies ist aber nicht der Punkt, sondern ob ein Wohnhaus ein Betrieb in dem Sinne ist, dass die Betriebssicherheits-Verordnung für Personen-Umlaufaufzüge greift. So unbedingt klar ist das m.E. nicht.
Die Frage ist natürlich auch, ob es überhaupt noch Paternoster in Wohnhäusern in Deutschland gibt. In den Medien heißt es mitunter "ja", ohne einen Beweis zu liefern.
Die Liste von Paternosteraufzügen auf Wikipedia bringt auch nur bedingt Erhellung. Fast alle Einträge weisen zwar Behörden und Firmen auf. Ganz wenige Einträge nennen aber nur eine Adresse. Ganz vielleicht ist da noch der eine oder andere Wohnhaus-Paternoster dabei.
Edit: Der Gesetzgeber unterscheidet bei Aufzugsanlagen sogar zwischen Wohnhäusern mit Eigentumswohnungen und Mietshäuern: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/d...lid=DE&did=1881
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In einem Bürohaus ist der Vermieter/Hausbetreiber auch nicht (immer) der Arbeitgeber der Büroangestellten. Niemand hat seinen Arbeitsplatz im Paternoster, oder wäre gezwungen, diesen während der Arbeit zu nutzen. Wenn es keinen zusätzlichen Aufzug gibt, so gibt es doch immer eine Treppe als Alternative. Von da her sehe ich da wenig bis gar keinen Unterschied.Didy @ 4 Jun 2015, 12:07 hat geschrieben: In einem Wohnhaus ist der Aufzugbetreiber kein Arbeitgeber, der sich an ein Arbeitsschutzgesetz halten müsste. Das ist der Unterschied.
Aber der Arbeitgeber, der die Räumlichkeiten gemietet hat, muss das Arbeitsschutzgesetz beachten. Schätze mal, dass er dann vermutlich vom Vermieter die Stillegung verlangen müsste.Cloakmaster @ 4 Jun 2015, 12:17 hat geschrieben: In einem Bürohaus ist der Vermieter/Hausbetreiber auch nicht (immer) der Arbeitgeber der Büroangestellten.
Aber ich bin mir sicher, dass es in einem reinen Wohnhaus ein Arbeitsschutzgesetz für niemanden bindend ist. Es gibt dort keinen Arbeitgeber, und nur Arbeitgeber müssen sich an ein Arbeitsschutzgesetz halten.
Für Handwerker, die in einem Wohnhaus arbeiten, wird das ggf. durch eine Anweisung dessen Arbeitgeber umgesetzt, einen eventuellen auf einer Baustelle vorhandenen Paternoster umzusetzen. Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz SEINER Angestellten verantwortlich. Wäre ja noch schöner, wenn ich als Hauseigentümer für den Arbeitsschutz der Handwerker zuständig wäre, und z.B. dafür sorgen müsste, dass der Handwerker Sicherheitsschuhe trägt und geeignete Werkzeug hat.
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Ich denke, er müsste eher seinen Angestellten die Benutzung des Paternoster verbieten - ob der dann ewig leer vor sich hin läuft (weil keiner mehr einsteigen darf) , oder nicht, ist ja nicht Sache des Mieters, ob nun privat oder geschäftlich. Es wurde ja immer betont, daß die Richtlinie nicht die Stilllegung selbst fordert, sondern lediglich der Arbeitsplatz-Sicherheit dienen soll.
Wobei mir auch das zweifelhaft vor kommt: Für mich gehört der Weg vom Erdgeschoss in die X. Etage eines Gebäudes im Zweifel noch zum Arbeitsweg, und man kann ja auch keine Vorschriften machen, das Auto oder den ÖPNV zu nutzen - oder wäre für deren Sicherheit verantwortlich. Das mag nur in den Fällen anders sein, da das gesamte Gebäude bereits zum Arbeitsplatz gehört - und/oder zB die Stechuhr, oder dienstliche Umkleiden im Erd/untergeschoss vorhanden sind.
Wie im den Link von @Trampolin dargestellt, gilt ein Mietshaus bereits als geschäftlich, wogegen eines aus lauter Eigentumswohnungen privat wäre. In letzterem Fall gelten die Arbeitsschutz-Richtlinien tatsächlich nicht, sondern "nur" die Bauordnung - welche dann wieder auf den Arbeitsschutz verweist.
Wobei mir auch das zweifelhaft vor kommt: Für mich gehört der Weg vom Erdgeschoss in die X. Etage eines Gebäudes im Zweifel noch zum Arbeitsweg, und man kann ja auch keine Vorschriften machen, das Auto oder den ÖPNV zu nutzen - oder wäre für deren Sicherheit verantwortlich. Das mag nur in den Fällen anders sein, da das gesamte Gebäude bereits zum Arbeitsplatz gehört - und/oder zB die Stechuhr, oder dienstliche Umkleiden im Erd/untergeschoss vorhanden sind.
Wie im den Link von @Trampolin dargestellt, gilt ein Mietshaus bereits als geschäftlich, wogegen eines aus lauter Eigentumswohnungen privat wäre. In letzterem Fall gelten die Arbeitsschutz-Richtlinien tatsächlich nicht, sondern "nur" die Bauordnung - welche dann wieder auf den Arbeitsschutz verweist.
Des Chronisten Pflicht halber: Wenn's gut läuft, könnte der Paternoster im Stuttgarter Rathaus bereits Mitte Juli wieder öffentlich seine Runden drehen, vermeldet das überregionale Lokalblatt. Ende Juni soll eine modifizierte Verordnung im Kabinett, Mitte Juli vom Bundesrat verabschiedet werden. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sollen im Landeshauptstädtle Sicherungsklappen sowie größer beschriftete Warnschilder installiert werden.