Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn

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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 1 Aug 2008, 21:04 hat geschrieben:Es ist aber ebenso unbestritten, dass 80-90% der Kneipenbesucher (es geht nicht um Restaurants oder Erlebnisgastronomie) Raucher sind und sich von den 10-20% Nichtrauchern nur sehr wenige dadurch gestört fühlen.
Hier drehen wir uns im Kreis, das ist schon öfter diskutiert worden. Aber so kann ich es nicht stehen lassen. Auch wenn Nichtraucher generell weniger trinken, wäre deren Anteil in den Kneipen höher, wenn die Kneipen rauchfrei wären.
Autobahn @ 1 Aug 2008, 21:04 hat geschrieben:Es ist ebenso unbestritten, dass es keine Pflicht zum Besuch einer Kneipe gibt. Hier stellt sich also die Frage, wer eigentlich geschützt werden soll. Der Raucher vor sich selbst?
Eine Pflicht gibt es nicht, höchstens in einigen Fällen einen Gruppenzwang. Aber vielleicht gibt es den Wunsch, eine Kneipe zu besuchen? Den Nichtrauchern, von denen sich sehr viele durch den Rauch gestört fühlen, ist die Erfüllung des Wunsches faktisch verwehrt, da es kaum rauchfreie Kneipen gibt (ich gehe mal von Bayern aus, wo man inzwischen wirklich kaum noch eine findet). Wenn die Erfüllung des Wunsches mit dem Ertragen einer Belästigung oder gar einer gesundheitlichen Schädigung erkauft werden muss, dann lässt man es halt als Nichtraucher mit dem Kneipenbesuch sein. Aber, und das ist wichtig: Kneipen sind keine Nikotinkonsum-Einrichtungen (auch wenn das die Brauereien (sic!) ein wenig anders sehen :D ), die nur den Rauchern vorbehalten sind. Wenn der Raucher schon sein Recht reklamiert, in der Kneipe rauchen zu dürfen, dann kann mit demselben Recht der Nichtraucher sein Recht auf einen rauchfreien Kneipenbesuch einfordern, finde ich.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 1 Aug 2008, 21:15 hat geschrieben: Man gewöhnt sich daran und ich finde den Gurt kaum störend.
Das Anlegen und Abschnallen ist dann ein "Problem", wenn es sich um Kurzstrecken handelt. Für Postzusteller und Kuriere gibt es ja eine Ausnahmeregelung (500 Meter?). Nur blöd, wenn das Fahrzeug nicht auf den ersten Blick für diesen Einsatzzweck gekennzeichnet ist :ph34r: , auch blöd, wenn die Polizei nachmisst, und es 510 Meter sind. Auf längeren Strecken nervt mich der Gurt, weil er sich durch den automatischen Gurtstraffer immer enger zieht.

Aber End of OT
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Beitrag von JNK »

Autobahn @ 1 Aug 2008, 21:07 hat geschrieben: Sorry, aber ich erkenne da keinen Zusammenhang.
Du beschwerst Dich, wenn ich das richtig verstehe, dass hier der Raucher vor sich selbst geschützt wird und hast das noch eine wenig weiter gedacht. Cholersterin etc. Ich habe rückwärts gedacht:

Anschnallpflicht: Hier wird der Autofahrer vor sich selbstgeschützt durch die Windschutzscheibe zu fliegen. Per Gesetz. Und bist Du heute noch dagegen? Warst Du damals dagegen?

Bademeister: Niemand zwingt Dich schwimmen zugehen und Dich zu überschätzen. Trotzdem gibt es Bademeister um den Schwimmer vor sich selbt zu schützen.

Brückengeländer schützen die Dummen und Lebensmüden vor sich selbst. (Auch vor Unfällen, das will ich zugeben, aber auch Raucher verursachen in Unfällen Verbrennungen und Feuer.)

All diese Regelungen haben sich durchgesetzt und ich (und ich denke die Mehrheit ist da gleicher Meinung) möchte dies nicht missen. Das wird auch mit dem Rauchverbot geschehen. (Hoffe ich)
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Beitrag von TramPolin »

JNK @ 1 Aug 2008, 21:29 hat geschrieben: Du beschwerst Dich, wenn ich das richtig verstehe, dass hier der Raucher vor sich selbst geschützt wird  und hast das noch eine wenig weiter gedacht. Cholersterin etc. Ich habe rückwärts gedacht:

Anschnallpflicht: Hier wird der Autofahrer vor sich selbstgeschützt durch die Windschutzscheibe zu fliegen. Per Gesetz. Und bist Du heute noch dagegen? Warst Du damals dagegen?

Bademeister: Niemand zwingt Dich schwimmen zugehen und Dich zu überschätzen. Trotzdem gibt es Bademeister um den Schwimmer vor sich selbt zu schützen.

Brückengeländer schützen die Dummen und Lebensmüden vor sich selbst. (Auch vor Unfällen, das will ich zugeben, aber auch Raucher verursachen in Unfällen Verbrennungen und Feuer.)

All diese Regelungen haben sich durchgesetzt und ich (und ich denke die Mehrheit ist da gleicher Meinung) möchte dies nicht missen. Das wird auch mit dem Rauchverbot geschehen. (Hoffe ich)
Nun, einen Rundum-sorglos-Staat will ja wohl keiner. Nur in ganz besonderen Fällen einer Selbstgefährdung müssen m.E. Verbote her. Die Gurtpflicht hätte es nie gebraucht, wenn die Leute vernünftiger gewesen wären und den Gurt als Überzeugung abgelegt hätten. Da dies nicht funktioniert hatte, musste man faktisch zu dem Mittel der Anschnallpflicht greifen, nach dem Moto, wenn die Vernunft fehlt, dann muss ein Verstoß halt mit einem Bußgeld belegt werden, denn das Geld tut den Leuten weh.

Ach ja, weiche und harte Drogen sind auch verboten. Wenn ich den Wunsch hätte, eine harte Droge zu konsumieren, darf ich das nicht, auch wenn ich mich erst einmal nur selbst damit schädige. (Gut, wenn ich im Drogenrausch jemand umbringe, klar, aber die Gefahr dürfte bei den meisten Drogen nicht sonderlich groß sein.) Dennoch gibt es kaum Leute, die eine Freigabe harter Drogen fordern.

Generell ist es eine Gratwanderung, die richtige Balance zwischen individueller Freiheit, die ein persönlich getragenes Risiko bedingt, und staatlichen Reglementierungen, mit denen Bürger vor gewissen Dingen (auch vor sich selbst) geschützt werden, zu finden. Ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz und in Gaststätten wäre aber m.E. etwas, das den lange vernachlässigten Nichtraucherschutz auf ein Normalmaß bringt, ohne dem Raucher sein generelles Recht zu rauchen nimmt.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 1 Aug 2008, 21:25 hat geschrieben:Hier drehen wir uns im Kreis, das ist schon öfter diskutiert worden. Aber so kann ich es nicht stehen lassen. Auch wenn Nichtraucher generell weniger trinken, wäre deren Anteil in den Kneipen höher, wenn die Kneipen rauchfrei wären.
Das würde dem Gastwirt wenig nützen. Wenn Du eine Gaststätte (meinetwegen die Deines Kroaten in der Nachbarschaft) übernehmen wolltest, bräuchtest Du Geld. Die Einrichtung gehört ihm, dafür will er Geld sehen. Selbst wenn Du die Kohle in der linken Hosentasche hast, Du musst mit dem Eigentümer einen Pachtvertrag abschließen. Und dieser Eigentümer hat womöglich (und dass ist in 95% der Fälle so) einen verlorenen Zuschuss von einer Brauerei erhalten. Du bist als Pächter nicht nur verpflichtet, das Bier einer vorbestimmten Brauerei zu verkaufen, sondern auch eine vorbestimmte Menge pro Monat abzunehmen. Damit "tilgt" die Brauerei den Zuschuss an den Grundeigentümer. Ist der verlorene Zuschuss irgendwann getilgt, wird dem Eigentümer ein neuer Zuschuss gebilligt. So sichern sich Brauereien die Lieferrechte in der Gastronomie. Du kannst als neuer Pächter natürlich auch einen Kredit bei der Brauerei aufnehmen. Neben der Rückzahlung des Darlehens wird Dir dann auch eine Abnahmemenge vorgeschrieben. (P.S.: Ich habe mal in der Branche gearbeitet ;) )

So gesehen nützt eine höhere Zahl von nicht Bier trinkenden Nichtrauchern den Wirten wenig.
Eine Pflicht gibt es nicht, höchstens in einigen Fällen einen Gruppenzwang. Aber vielleicht gibt es den Wunsch, eine Kneipe zu besuchen? Den Nichtrauchern, von denen sich sehr viele durch den Rauch gestört fühlen, ist die Erfüllung des Wunsches faktisch verwehrt, da es kaum rauchfreie Kneipen gibt (ich gehe mal von Bayern aus, wo man inzwischen wirklich kaum noch eine findet).
Der "Gruppenzwang" kann sehr leicht gelöst werden. Treffen wir uns in einer Raucher- oder Nichtrauchergastätte ;). Klar, wenn das Angebot mager ist, wird es schwierig. Sicher hat der eine oder andere nicht rauchende Mitbürger gelegentlich den Wunsch nach Kommunikation mit Anderen. Aber muss es ausgerechnet die Kneipe mit zugequalmten und besoffenen (ich verkneif´s mir) ... sein?
Gibt es nicht Treffpunkte mir höherem Niveau? Wenn nicht, warum schafft man sie nicht?
Wenn der Raucher schon sein Recht reklamiert, in der Kneipe rauchen zu dürfen, dann kann mit demselben Recht der Nichtraucher sein Recht auf einen rauchfreien Kneipenbesuch einfordern, finde ich.
Richtig, aber muss es die gleiche Kneipe sein?
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 1 Aug 2008, 22:26 hat geschrieben: Richtig, aber muss es die gleiche Kneipe sein?
Wenn es einen vernünftigen Prozentsatz rauchfreier Kneipen geben würde, gäbe es ja das Problem nicht. Aber Du hast selbst erklärt, warum rauchfreie Kneipen Deiner Erfahrung nach nicht funktionieren. Entsprechend gibt es kaum welche. Lauf mal in München durch die Innenstadt, da wird inzwischen in der Kneipenszene fast überall wieder geraucht.

Ich habe den Eindruck, dass der Nichtraucherschutz in der Gastronomie erst einmal weitgehend gescheitert ist. Was wird noch übrig bleiben, wenn sich die Politiker mit Vorschlägen überbieten, wo man überall noch Ausnahmen schaffen kann und muss, damit kein Wirt benachteiligt ist? Ein absolutes Rauchverbot scheint in Deutschland noch nicht durchsetzbar zu sein.

Zum Glück werden die Sommer immer wärmer und länger, da sitze ich draußen, da stören nur die ins Glas fliegenden Wespen...
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 1 Aug 2008, 22:43 hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, dass der Nichtraucherschutz in der Gastronomie erst einmal weitgehend gescheitert ist.
So ist es in der Tat. Die Ursache liegt 1. in schlecht vorbereiteten Gesetzen und 2. an der mangelnden Akzeptanz der meisten Kneipenbesucher. Der Wunsch, dass dann viele Nichtraucher kommen wird ein Traum bleiben.
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Beitrag von TramPolin »

Politiker planen einheitliche Nichtraucher-Regeln

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,569745,00.html

Der Artikel macht Mut, dass es doch irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Regelung geben könnte.
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Beitrag von Rathgeber »

Unglaublich, daß so eine (im Kontext unwichtige) Gesetzgebeung sich so lange hinziehen kann und man sich erst wieder einen Anschiss aus Karlsruhe abholen muss...

Etwas Bundeseinheitliches für die Bildung wäre sinnvoller, ist aber, wenn man sich dieses Kasperltheater bewusst macht, absolut illusorisch...
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Beitrag von Lazarus »

TramPolin @ 3 Aug 2008, 12:11 hat geschrieben: Politiker planen einheitliche Nichtraucher-Regeln

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,569745,00.html

Der Artikel macht Mut, dass es doch irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Regelung geben könnte.
Freu dich net zu früh, die Länder werden sich sicher net so einfach ins Handwerk pfuschen lassen. Ausserdem hat doch Bayern schon das strengste Rauchverbot :ph34r:
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von Rathgeber »

Freuen? Die Politiker haben ein Spielzeug zurückbekommen, das von den eigentlichen Problemen wunderbar ablenkt...
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Beitrag von TramPolin »

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Beitrag von TramPolin »

Rathgeber @ 3 Aug 2008, 13:18 hat geschrieben: Unglaublich, daß so eine (im Kontext unwichtige) Gesetzgebeung sich so lange hinziehen kann und man sich erst wieder einen Anschiss aus Karlsruhe abholen muss...

Etwas Bundeseinheitliches für die Bildung wäre sinnvoller, ist aber, wenn man sich dieses Kasperltheater bewusst macht, absolut illusorisch...
Das dauernde Herumdoktern am Rauchverbot seitens der Politik ist wirklich peinlich. Bayern hat ja sein Rauchverbot bereits modifiziert. O.k., das war ja aus Sicherheitsgründen erforderlich, hat aber wieder eine (zeitlich begrenzte) Ausnahme geschaffen, die ja genau das ist, was Karlsruhe moniert. Jetzt haben die Wiesn- und Zeltwirte einen Vorteil gegenüber dem Eckkneipenbesitzer, der keinen Raucherclub aufmachen will.

Normal müsste das so laufen: Die Politiker machen ein Gesetz, das nicht verfassungswidrig ist (gibt es eigentlich noch Gesetze, die verfassungskonform sind, oder wird nur noch schlampig gearbeitet?), dann setzt man das Gesetz durch und überlegt nach einer Erfahrungsphase von sagen wir mal zwei Jahren, ob man bei dem Gesetz in der jetzigen Form bleibt.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 3 Aug 2008, 14:05 hat geschrieben:Normal müsste das so laufen: Die Politiker machen ein Gesetz, das nicht verfassungswidrig ist (gibt es eigentlich noch Gesetze, die verfassungskonform sind, oder wird nur noch schlampig gearbeitet?), dann setzt man das Gesetz durch .....
So kenne ich aus meiner Kindheit und Jugend, auch noch als junger Erwachsener. Die damaligen Parlamentarier verstanden noch ihr Handwerk (und auch die Staatssekretäre in den Ministerien).

Aber höre Dir zu diesem Thema diesen Podcast an.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 3 Aug 2008, 14:50 hat geschrieben: So kenne ich aus meiner Kindheit und Jugend, auch noch als junger Erwachsener. Die damaligen Parlamentarier verstanden noch ihr Handwerk (und auch die Staatssekretäre in den Ministerien).

Aber höre Dir zu diesem Thema diesen Podcast an.
Ich bin ja mal gespannt, ob das bayerische Nichtraucherschutzgesetz verfassungskonform ist. Das wird ja meines Wissens demnächst noch überprüft. Ich tippe mal vorsichtig auf "nein", da es auch Ausnahmen kennt. Stell Dir mal einen Wirt vor, der ein Cafe oder eine Kneipe in einem Einkaufszentrum hat, die offen ist, also mitten in der "Geh"-Zone des Einkaufszentrums liegt. Der hat keine realistische Möglichkeit, einen Raucherclub aufzumachen, da ihm Türen fehlen und die Kundschaft zu wenig Stammgästepotenzial hat. Dennoch hat er vielleicht jetzt dramatische Einbußen. Die Gäste bleiben aus und setzen sich nach dem Einkauf in ihren Raucherclub, der satte Zuwächse hat.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 3 Aug 2008, 15:03 hat geschrieben:Ich bin ja mal gespannt, ob das bayerische Nichtraucherschutzgesetz verfassungskonform ist. Das wird ja meines Wissens demnächst noch überprüft. Ich tippe mal vorsichtig auf "nein", da es auch Ausnahmen kennt. ..............
Das Urteil aus Karlsruhe ist ja eindeutig. Und wenn es in Bayern Ausnahmen gibt, ist es verfassungswidrig. Bei dem von Dir geschilderten Beispiel kommt es darauf an, ob in dem öffentlichen Bereich des Einkaufszentrums ein Rauchverbot besteht, oder nicht.

Aus einer Emnid-Umfrage (hier zum Artikel):
Auf die Frage, welche Regelung sie sich wünschten, antworteten 56 Prozent, dass es ein Rauchverbot mit Ausnahmeregelungen geben sollte, zum Beispiel für Wirte von Eckkneipen. 23 Prozent forderten ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten, während 20 Prozent fanden, dass es überhaupt kein Rauchverbot geben sollte.
In Berlin will man dem nun mit einem seit 2002 bestehenden Gesetz zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz beikommen. Dies bedeutet, dass in Einraumkneipen, wo der Wirt (samt Gattin) hinter dem Tresen steht, graucht werden darf. Rate mal, wer dann benachteiligt ist und in Karlsruhe klagt?

Sollte es am Ende wirklich zu einem totalen Rauchverbot kommen, werden auch die Nichtraucher nicht glücklich sein. Wir sind nicht Irland oder Italien, unsere Kneipenkultur ist völlig anders gestrickt. Sogar in den Bundesländern gibt es gewaltige Unterschiede. Die reine Speisegastronomie wird weniger damit zu kämpfen haben. Aber überall dort, wo der Getränkeausschank den größten Teil des Umsatzes ausmacht, wird es zu massenhaften Schließungen kommen. Auch "Dein" Kroate wird sich dann nicht mehr lange halten können. Vielleicht wird noch der eine oder andere Biergarten ein Saisongeschäft betreiben, aber das wars dann auch schon.

"Ich geh zum Rauchen nicht vor die Tür der Kneipe, ich trink mein Bier zu Hause :lol: ", so werden die Menschen reagieren.
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Beitrag von Rathgeber »

Autobahn @ 3 Aug 2008, 14:50 hat geschrieben: So kenne ich aus meiner Kindheit und Jugend, auch noch als junger Erwachsener. Die damaligen Parlamentarier verstanden noch ihr Handwerk (und auch die Staatssekretäre in den Ministerien).
Das ist umso bemerkenswerter, daß damals wohl weniger Juristen (die es eigentlich wissen müssten) im Bundestag und in den Ministerien saßen...
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Beitrag von Autobahn »

Rathgeber @ 3 Aug 2008, 17:11 hat geschrieben:Das ist umso bemerkenswerter, daß damals wohl weniger Juristen (die es eigentlich wissen müssten) im Bundestag und in den Ministerien saßen...
Gesunder Menschenverstand war schon immer besser :lol:
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Beitrag von Lazarus »

Das Rauchverbot ist grad Thema bei Anne Will
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Beitrag von Autobahn »

Lazarus @ 3 Aug 2008, 21:53 hat geschrieben:Das Rauchverbot ist grad Thema bei Anne Will
Ich weiß immer noch nicht, was Anne will :D
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 3 Aug 2008, 21:53 hat geschrieben: Das Rauchverbot ist grad Thema bei Anne Will
Danke für den TV-Tipp.

Es wurde in der Sendung mal wieder behauptet - vom Anwalt Michael Scheele -, dass die CSU nach der Landtagswahl die Raucherclubs einäschern will (im übertragenen Sinn, versteht sich) Auch sonst nichts Entnebelndes, die Argumente werden ja seit Jahren oder gar Jahrzehnten immer wieder bis zum absoluten Geht-nicht-mehr ausgetauscht.

Erschreckend fand ich die in einem Zwischenbericht gezeigte Lobbyarbeit der Zigarettenindustrie, auch wenn diese Machenschaften schon allgemein bekannt ist. Früher hätte ich mich jetzt richtig aufgeregt, aber man wird ruhiger, je älter man wird.
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Beitrag von Lazarus »

ich glaub ehrlichgesagt net, das die CSU gross was ändern wird. Man tötnt ja immer noch, das man das strengste Rauchverbot habe in ganz Deutschland und keinen Anlass zum Handeln sehe
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von TramPolin »

Zum Eckkneipenurteil gibt's eine Peinlichkeit vom Kult-Wagner:

http://www.bild.de/BILD/news/standards/pos...von-wagner.html
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 3 Aug 2008, 23:10 hat geschrieben:ich glaub ehrlichgesagt net, das die CSU gross was ändern wird. Man tötnt ja immer noch, das man das strengste Rauchverbot habe in ganz Deutschland und keinen Anlass zum Handeln sehe
Beckstein ist in einem Dilemma. Er weiß, dass er nach einem Urteil aus Karlsruhe möglicherweise das Rauchverbot noch einmal ändern lassen muss.

Beckstein könnte jetzt sagen, dass er sich Ausnahmen in Bayern vorstellen kann oder diese sogar mehr oder weniger vesprechen. Strategisch gesehen würde ihm das wohl schaden. Viele Raucher würden skeptisch sein und einige würden daran erinnert werden, wie die in ihren Augen durchgesetzte staatliche Bevormundung installiert wurde. Einige sahen das - in der Sache sehr strenge - Rauchverbot als Angriff auf die bayerische Lebensart. Dieses Fass muss man nicht unbedingt noch einmal öffnen.

Doch Beckstein hätte nicht genug Zeit, das Gesetz noch vor den Landtagswahlen ändern zu lassen, zumal der Landtag schon in der Sommerpause ist. Und die Abgeordneten aus dem Urlaub zurückholen wäre doch etwas übertrieben. Selbst wenn Beckstein wollte, er muss auf Karlsruhe warten, nur dann weiß er genau, ob und in welchen Punkten das bayerische Nichtraucherschutzgesetz verfassungswidrig ist.

Eine Ankündigung, Ausnahmen wieder zuzulassen, würde außerdem viele Nichtraucher verärgern. Viele Nichtraucher sind zudem mit dem Rauchverbot unzufrieden, da es faktisch immer weniger greift, was sich in der Umwandlung ganzer Straßenzüge, Stadtviertel oder manchmal sogar Orte in so genannte Raucherclubs widerspiegelt.

Beckstein* kann daher nur warten. Er kann nur hoffen, dass die Diskussion nicht weiter aufflammt (im wahrsten Sinne des Wortes). Nur tut sie das bereits. In der Presse wird munter diskutiert, dann will der Verein zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur eine Raucherrevolution im Stil der bayerischen Biergartenrevolution anstacheln und hat schon indirekt zum Wahlboykott der CSU aufgerufen.

Beckstein kann hier m.E. nicht punkten, egal, was er macht. Er muss andere Themen priorisieren.

* Ich habe hier die ganze Zeit der Einfachheit Beckstein geschrieben. Er kann es natürlich nicht alleine entscheiden, das muss natürlich in der Fraktion geschehen. Man mag mir diese Vereinfachung verzeihen.

Weiß eigentlich jemand von euch, wann die Entscheidung in Karlsruhe in puncto bayerisches Nichtraucherschutzgesetz ansteht? Es laufen ja meines Wissens gleich zwei Popularklagen gegen dieses Gesetz (eine will eine Liberalisierung durchsetzen, die andere eine Verschärfung).
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Beitrag von BajK »

Das Problem in Deutschland ist einfach, dass man zu blöd ist, es einfach mal durchzusetzen. (bzw. sich nicht traut...)
Es gibt bei jeder Sache tausende von Ausnahmen; da ist es kein Wunder, dass geklagt wird, weil bestimmte "Gruppen" von Lokalen/Restaurante benachteiligt werden.
Würde man einfach knallhart das Rauchen in derartigen Etablisements verbieten, würde der ganze Terz sicher nicht ganz so groß ausfallen...
Aber das geht hier ja wg. Lobby-Arbeit etc. nicht...
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Beitrag von Autobahn »

Ensign Joe @ 4 Aug 2008, 11:49 hat geschrieben:Das Problem in Deutschland ist einfach, dass man zu <u>blöd</u> ist, es einfach mal durchzusetzen. (bzw. sich nicht traut...)
Es gibt bei jeder Sache tausende von Ausnahmen; da ist es kein Wunder, dass geklagt wird, weil bestimmte "Gruppen" von Lokalen/Restaurante benachteiligt werden.
Würde man einfach knallhart das Rauchen in derartigen Etablisements verbieten, würde der ganze Terz sicher nicht ganz so groß ausfallen...
Aber das geht hier ja wg. Lobby-Arbeit etc. nicht...
Auch ohne diverse unausgegorene Ausnahmeregelungen wäre es zu Klagen vor dem Verfassungsgricht gekommen. Nur machten diese Ausnahmen die Klagebegründung leichter. Die wirtschaftlichen Folgen eines Rauchverbots in der gesamten Gastronomie habe ich ja weiter oben schon beschrieben. In einem solchen Fall wäre allerdings die Beweisführung über die geschäftsschädigende Wirkung ungleich schwerer geworden. Vor allem hätte sie erst nach der Rechtskraft des Gesetzes einsetzen können, an den Umsatzzahlen vor und nach Einführung nämlich. Dann wäre es aber für die meisten Wirte zu spät. Die Kapitaldecke eines durchschnittlichen Gastwirts liegt bei 30 Tagen! Und das ein Rauchverbot Umsatzeinbußen bringt, ist bereits in den Bundesländern nachgewiesen, wo es seit Januar Gültigkeit hat.


Related Links, nicht nur über Deutschland ;) :

http://www.abseits.de/weblog/2008/07/saarl...ssen-durch.html

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?...pjk2007831-118J

http://web1149.webbox182.server-home.org/c...ott__Studie.pdf

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=697914

http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau...Hash=8cee4d85ee

http://www.focus.de/finanzen/news/biermark...aid_237496.html
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Autobahn @ 4 Aug 2008, 19:16 hat geschrieben: Auch ohne diverse unausgegorene Ausnahmeregelungen wäre es zu Klagen vor dem Verfassungsgricht gekommen. Nur machten diese Ausnahmen die Klagebegründung leichter. Die wirtschaftlichen Folgen eines Rauchverbots in der gesamten Gastronomie habe ich ja weiter oben schon beschrieben. In einem solchen Fall wäre allerdings die Beweisführung über die geschäftsschädigende Wirkung ungleich schwerer geworden. Vor allem hätte sie erst nach der Rechtskraft des Gesetzes einsetzen können, an den Umsatzzahlen vor und nach Einführung nämlich. Dann wäre es aber für die meisten Wirte zu spät. Die Kapitaldecke eines durchschnittlichen Gastwirts liegt bei 30 Tagen! Und das ein Rauchverbot Umsatzeinbußen bringt, ist bereits in den Bundesländern nachgewiesen, wo es seit Januar Gültigkeit hat.


Related Links, nicht nur über Deutschland ;) :

http://www.abseits.de/weblog/2008/07/saarl...ssen-durch.html

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?...pjk2007831-118J

http://web1149.webbox182.server-home.org/c...ott__Studie.pdf

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=697914

http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau...Hash=8cee4d85ee

http://www.focus.de/finanzen/news/biermark...aid_237496.html
Ich sehe das (wen wundert's) ein wenig anders. Ich glaube schon, dass die Ausnahmeregelungen etwas sind, die eine Ungleichbehandlung schaffen. Und dass man sich diese Ungleichbehandlung nicht gefallen lassen muss. Ich kann mir dagegen nicht vorstellen, dass eine geschäftsschädigende Wirkung eines Gesetzes, das alle gleichermaßen betrifft, ein Ansatzpunkt ist, um erfolgreich gegen das Gesetz klagen zu können, und zwar dann nicht, wenn der Schutz der Gesundheit - der extrem hoch priorisiert ist - im Vordergrund steht. Genau dieses hehre Ziel soll aber der Nichtraucherschutzgesetz erreichen.

Auch wenn ich jetzt mit dramatisch hinkenden Vergleichen komme, gab es genug geschäftsschädigende Gesetze in der Vergangenheit, und da hat meines Wissens keiner - zumindest nicht erfolgreich - dagegen geklagt.

Die Tabakindustrie etwa hat Einbrüche, weil die Nikotinsteuer erhöht wurde. Viele Konsumenten nehmen eine solche Erhöhung zum Anlass, mit dem Rauchen aufzuhören. Ganz klar geschäftsschädigend.

Nach einer Mineralsteuererhöhung schaffen viele ihr Auto ab. Auch das ist für die Autobauer geschäftsschädigend.

Man könnte hier viele weitere Beispiele bringen.

Bei den Wirten scheint mir eher noch das Selbstbestimmungsrecht höher angesiedelt zu sein als der Umsatz.

Wie Du auch schon andeutest, könnte ein Wirt auch kaum nachweisen, dass das Rauchverbot für den Umsatzrückgang verantwortlich ist. Da spielen noch so viele andere Faktoren mit rein, die man gar nicht sauber rausrechnen kann. Selbst wenn der Wirt mit einem Excel-Chart kommt, das bei der Umsatzkurve einen Knick nach unten just an dem Tag aufweist, an dem das Rauchverbot startete, dürfte dies kein Beweis sein.

Ich bin kein Jurist, aber aus dem gesunden Menschenverstand heraus will mir nicht in den Sinn, dass man gegen ein Gesetz vorgehen kann, das zwar geschäftsschädigend ist, aber zumindest alle gleich (ungerecht) behandelt.

Edit: Und haben die Karlsruher Richter nicht selbst gesagt, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen wäre zulässig?
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 4 Aug 2008, 21:31 hat geschrieben:Und haben die Karlsruher Richter nicht selbst gesagt, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen wäre zulässig?
Das haben sie in der Tat, und ich habe auf die wirtschaftlichen Folgen hingewiesen. Und in welche Kneipe geht der Nichtraucher, wenn es keine mehr gibt?

Aber schon viel viel weiter obern habe ich auch angemerkt, dass es mich persönlich gar nicht stört, weil ich ohnehin nicht in die Kneipe gehe ;)
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 4 Aug 2008, 23:19 hat geschrieben:Das haben sie in der Tat, und ich habe auf die wirtschaftlichen Folgen hingewiesen.
Du aber hast vorhin behauptet, eine Klage wäre wohl auch bei einer reinen geschäftsschädigenden Auswirkung, die alle gleich behandelt, möglich, nur die Beweisführung schwieriger. Das steht aber ein wenig im Widerspruch zu der Richteraussage. Die Richter haben - so schreibst Du - auf die wirtschaftlichen Folgen hingewiesen, aber doch nicht angedeutet, man könnte dann auch nur mit nennenswerten Erfolgsaussichten klagen!?
Autobahn @ 4 Aug 2008, 23:19 hat geschrieben:Und in welche Kneipe geht der Nichtraucher, wenn es keine mehr gibt?
Jetzt in keine, weil der Rauch unerträglich ist (Gestank, Rauch beißt in den Augen usw.), und wenn der Worst case eintreten sollte (was ich nicht glaube), hätten die Nichtraucher nicht weniger Auswahl als heute, nämlich in beiden Fällen keine. (Die wenigen Nichtraucher, die sich gerne dem Qualm aussetzen, lasse ich mal elegant weg.)
Autobahn @ 4 Aug 2008, 23:19 hat geschrieben:Aber schon viel viel weiter obern habe ich auch angemerkt, dass es mich persönlich gar nicht stört, weil ich ohnehin nicht in die Kneipe gehe  ;)
Ich glaube es Dir :) , aber was spielt es für eine Rolle? Warum setzt Du Dich für was ein, das dich nicht betrifft? Aus Liebe zu den Wirten? Das ehrt Dich. Wo bleiben aber die Interessen der Nichtraucher? Die sind genauso wichtig. Und die Gesundheit sollte ganz oben stehen!
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Solange die Richter net die bayerische Fassung des Rauchverbots anprangern, wird die CSU eh nix ändern. Der Urteilsspruch von letzter Woche trifft hier net so sehr zu, weil jeder Wirt sich eh vorher schon zu Raucherclub machen konnte
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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