Getränke sicher nicht, Zigaretten und ne Handvoll Süßigkeiten vielleicht. Müßte ich nochmal schauen. Aber der ganze Zahlraum ist vielleicht 4qm groß, da kann man garnicht viel anbieten.Autobahn @ 2 Aug 2011, 23:39 hat geschrieben: Also nicht mal Zigaretten und Getränke?
Ladenschluss
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Welche meinstn Du? Ich hab was vor Augen, bin mir aber nicht sicher...Hot Doc @ 2 Aug 2011, 23:45 hat geschrieben: Getränke sicher nicht, Zigaretten und ne Handvoll Süßigkeiten vielleicht. Müßte ich nochmal schauen. Aber der ganze Zahlraum ist vielleicht 4qm groß, da kann man garnicht viel anbieten.
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Das ist nur ein Teil der Begründung, weshalb das Urteil sehrwohl relevant ist.Lazarus @ 2 Aug 2011, 23:18 hat geschrieben: Da Bayern kein eigenes Ladenschlussgesetz erlassen hat, gilt hier weiterhin Bundesrecht. Damit ist das Urteil sehr wohl anwendbar.
Es handelt sich hier ja "nur" um eine Legaldefinition eines Begriffs. Da dies aber durch ein Bundesgericht geschah hat diese Definition in allen Rechtslagen (sofern nicht für Spezialfälle anders definiert, denke hier beispielsweise an Auslegung des Schengener Abkommens) Gültigkeit. Da ist es auch völlig unerheblich, ob das ein Bundesgesetz, ein Landesgesetz oder von mir aus eine (der im übrigen oftmals rechtlich bedenklichen) kommunalen Bebauungsvorschriften ist. Sofern dieser Begriff nicht in einem verfassungsrechtlich problematischen Kontext benutzt wird (welchen ich hier im Übrigen durchaus ableitbar empfinde - es schließt per se Leute ohne Führerschein oder Auto aus, in meinen Augen ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Allgemeinen, gegen die Antidiskriminierungsrichtlinien im Speziellen - ein Jugendlicher könnte z.B. keine Semmeln kaufen...) ist diese Definition eben anzuwenden. Einzige Instanz die da noch zu schnabeln hätte wäre eben das BVerfG...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ich suche nicht oft Tankstellen auf, aber wenn, dann nur zum Tanken, mehr nicht.Lazarus @ 2 Aug 2011, 23:42 hat geschrieben: So eine Tanke halte ich heutzutage net für überlebensfähig, weil sich der Grossteil der Kunden im Zweifel Tankmöglichkeiten suchen wird, wo er mehr bekommt, als nur Benzin. Net umsonst werden fast nur Tanken mit angrenzenden Shop gebaut.
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Justizstreit um Videothek
Am siebten Tage soll der Automat ruhen
Justizposse in Baden-Württemberg: Fatih Kaya darf sonntags arbeiten, doch die Automaten in seiner Videothek müssen stillstehen - sie verstoßen gegen das Feiertagsgesetz.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,15...,782254,00.html
Am siebten Tage soll der Automat ruhen
Justizposse in Baden-Württemberg: Fatih Kaya darf sonntags arbeiten, doch die Automaten in seiner Videothek müssen stillstehen - sie verstoßen gegen das Feiertagsgesetz.
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Ladenschluss in Bayern: Junge Liberale München machen Druck auf FDP
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/pol...itik/530817.php
Kommentar: So wie sich das liest, gibt das kaum Anlass für Hoffnung. Wenn schon die Jungliberalen die FDP-Landtagsfraktion in den Hintern treten müssen, dann kann da kaum genug Druck aufgebaut werden. Seehofer hat zudem versprochen, den Ladenschluss nicht anzutasten, solange er Ministerpräsident ist. Und das kann durchaus noch bis 2018 der Fall sein. Sollte dagegen Ude Ministerpräsident werden, dürfte sich auch nichts ändern, da er nicht als Freund einer Liberalisierung gilt. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die FDP 2013 aus dem Landtag rausfliegt, dann gibt's gar keine Lobby mehr für einer Liberalisierung.
Dabei wäre ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz eine Möglichkeit, dem Tankstellenurteil zu begegnen. Wir erinnern uns, Tankstellen dürfen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur noch Reiseproviant an Autofahrer und Beifahrer, aber nicht an Anwohner, Fußgänger und Radfahrer verkaufen. In einigen Orten kontrollieren die Behörden dies bereits. Allerdings hätte Bayern wohl keine Entscheidungsgewalt für den Sonntag, das ist Bundessache. Somit könnte man zwar den Ladenschluss werktags freigeben und damit den Tankstellen Rechtssicherheit geben. Doch ich glaube kaum, dass ein Gesetz verfassungskonform wäre, dass den Tankstellen dies an Sonntagen erlaubt. Erst einmal ist die Sonntagsruhe ein schützenswertes Gut, des Weiteren gilt der Gleichheitsgrundsatz, man kann den Tankstellen kaum etwas erlauben und dies gleichzeitig dem Einzelhandel verbieten. Erschwerend kommt noch dazu, dass die meisten Politiker Einschränkungen im Alkoholverkauf wollen. Jede Liberalisierung sorgt erst einmal dafür, dass Alkohol zeitlich noch flexibler verfügbar wird. Ein neues Ladenschlussgesetz müsste dann zusätzlich den Alkoholverkauf beschneiden, um diesen Interessen gerecht zu werden. Das würde für neue Diskussionen und Widerstände sorgen. Daher ist nicht auszuschließen, dass man den Weg des geringsten Widerstandes geht - man lässt alles so, wie es ist.
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/pol...itik/530817.php
Kommentar: So wie sich das liest, gibt das kaum Anlass für Hoffnung. Wenn schon die Jungliberalen die FDP-Landtagsfraktion in den Hintern treten müssen, dann kann da kaum genug Druck aufgebaut werden. Seehofer hat zudem versprochen, den Ladenschluss nicht anzutasten, solange er Ministerpräsident ist. Und das kann durchaus noch bis 2018 der Fall sein. Sollte dagegen Ude Ministerpräsident werden, dürfte sich auch nichts ändern, da er nicht als Freund einer Liberalisierung gilt. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die FDP 2013 aus dem Landtag rausfliegt, dann gibt's gar keine Lobby mehr für einer Liberalisierung.
Dabei wäre ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz eine Möglichkeit, dem Tankstellenurteil zu begegnen. Wir erinnern uns, Tankstellen dürfen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur noch Reiseproviant an Autofahrer und Beifahrer, aber nicht an Anwohner, Fußgänger und Radfahrer verkaufen. In einigen Orten kontrollieren die Behörden dies bereits. Allerdings hätte Bayern wohl keine Entscheidungsgewalt für den Sonntag, das ist Bundessache. Somit könnte man zwar den Ladenschluss werktags freigeben und damit den Tankstellen Rechtssicherheit geben. Doch ich glaube kaum, dass ein Gesetz verfassungskonform wäre, dass den Tankstellen dies an Sonntagen erlaubt. Erst einmal ist die Sonntagsruhe ein schützenswertes Gut, des Weiteren gilt der Gleichheitsgrundsatz, man kann den Tankstellen kaum etwas erlauben und dies gleichzeitig dem Einzelhandel verbieten. Erschwerend kommt noch dazu, dass die meisten Politiker Einschränkungen im Alkoholverkauf wollen. Jede Liberalisierung sorgt erst einmal dafür, dass Alkohol zeitlich noch flexibler verfügbar wird. Ein neues Ladenschlussgesetz müsste dann zusätzlich den Alkoholverkauf beschneiden, um diesen Interessen gerecht zu werden. Das würde für neue Diskussionen und Widerstände sorgen. Daher ist nicht auszuschließen, dass man den Weg des geringsten Widerstandes geht - man lässt alles so, wie es ist.
Naja, das sich bei den Tankstellen wirklich was ändert, halt ich für ein Gerücht. Die meisten verkaufen auch munter weiterhin an Fussgänger und Radfahrer. Wenn ich mir mal die bei mir um die Ecke anseh, wundert mich das auch net. Weil da kommt es öfter vor, das da 8-10 Leute an der Kasse stehen. Da kriegt der Verkäufer doch garnet mit, wer da zu Fuss ankommt oder mit dem Auto.
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Das KVR München hat ja gesagt, man will andere Prioritäten setzen, heißt auf Deutsch, man drückt (noch) ein Auge zu. Es gibt aber Orte in Bayern, das wird es seitens der Behörden bereits umgesetzt. Natürlich ist es für den Tankstellenpächter auch nicht ganz einfach, das zu kontrollieren, aber nicht grundsätzlich unmöglich. Eine Monitorüberwachung der Nummernschilder mit Abgleich des KFZ-Scheins wäre eine Möglichkeit. Eine andere, einfachere Variante bestünde darin, dass nur an Leute verkauft wird, die gleichzeitig eine Tankrechnung begleichen. Dies würde aber Autofahrer ausnehmen, die gar nicht tanken wollen/müssen, und daher etwas über das Ziel hinausschießen.Lazarus @ 18 Oct 2011, 14:59 hat geschrieben: Naja, das sich bei den Tankstellen wirklich was ändert, halt ich für ein Gerücht. Die meisten verkaufen auch munter weiterhin an Fussgänger und Radfahrer. Wenn ich mir mal die bei mir um die Ecke anseh, wundert mich das auch net. Weil da kommt es öfter vor, das da 8-10 Leute an der Kasse stehen. Da kriegt der Verkäufer doch garnet mit, wer da zu Fuss ankommt oder mit dem Auto.
"Werktägliche Betriebsamkeit" werde nicht nur durch die in den Verkaufsstellen tätigen Arbeitnehmer, sondern auch durch die ausleihenden Kunden ausgelöst. Der Begriff der Arbeit im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes setze ferner keine menschliche Leistung voraus. "Eine solche Auslegung hätte in Zeiten zunehmender Technisierung und Automatisierung der werktäglichen Arbeiten sonst die völlige Aushöhlung des Sonntagsschutzes zur Folge."TramPolin @ 25 Aug 2011, 14:01 hat geschrieben: Justizstreit um Videothek
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Das ist an Arroganz kaum zu überbieten. Der Staat meint also er hat das Recht mich am Sonntag zur Ruhe zu zwingen -selbst wenn ich niemanden Störe- damit ich mich nicht überstrapaziere?
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Auch wenn das zugegebenermaßen eine Übertreibung war und den ganzen Bürokratenwahn ins Lächerliche ziehen sollte, manchen Bürokraten traue ich alles zu. Letztendlich wäre es nur was Ähnliches wie das Vorzeigen der Fahrkarte, wenn man mal am Bahnhof Reisebedarf kaufen will. Immerhin hat man von mir nie eine Fahrkarte verlangt - obwohl zumindest früher an Bahnhöfen entsprechende Schilder angebracht waren wie "Verkauf nach 18:30 nur an Reisende". Aber ich fühlte mich als Reisender - ich fuhr schließlcih mit der S-Bahn an (innerstädtisch wohlgemerktBayernlover @ 18 Oct 2011, 18:56 hat geschrieben:YMMD

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Klar ist die Verhältnismäßigkeit überschritten. Ich finde, wenn schon eine Tankstelle mit Personal besetzt ist, warum soll sie dann keine Cola nach 20:00 an einen Anwohner verkaufen dürfen?Bayernlover @ 18 Oct 2011, 19:20 hat geschrieben: Bei der ganzen Sache stellt sich mir eben auch ein bisschen so die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, die in meinen Augen in dem Moment nicht mehr gegeben ist.
Allerdings wird ja in einigen Gemeinden kontrolliert. Sicherlich nicht strengstmöglich. Aber ein Tankstellenmitarbeiter dürfte Erklärungsnöte haben, wenn er an einen verschwitzten Kunden mit Fahrradhelm unterm Arm was verkauft hat, der also erkennbar nicht mit dem Auto angefahren kam.
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Eben, es ist doch viel sinnvoller an eine Gruppe Jugendliche zu verkaufen, die im Auto mit Wodka vorglüht, anstatt an einen Fahrradfahrer, der wirklich Durst hat.TramPolin @ 18 Oct 2011, 19:40 hat geschrieben: Aber ein Tankstellenmitarbeiter dürfte Erklärungsnöte haben, wenn er an einen verschwitzten Kunden mit Fahrradhelm unterm Arm was verkauft hat, der also erkennbar nicht mit dem Auto angefahren kam.
Wo wir leben, manchmal fragt man sich echt...
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Zustimmung.Bayernlover @ 18 Oct 2011, 19:41 hat geschrieben: Eben, es ist doch viel sinnvoller an eine Gruppe Jugendliche zu verkaufen, die im Auto mit Wodka vorglüht, anstatt an einen Fahrradfahrer, der wirklich Durst hat.
Wo wir leben, manchmal fragt man sich echt...
Die CSU hat auch schon durchblicken lassen, dass sie im Land des Bieres nur ein zeitliches Verkaufsverbot für harte Alkoholika will. Dann gibt es gleich zwei Möglichkeiten: Man hortet den Schnaps oder man kauft halt Wein oder Bier, reicht ja auch zum Besaufen.
Wieso soll es eigentlich an der Art des Fahrzeugs hängen, ob man „Reisebedarf“ kaufen darf? Ein Fahrradfahrer kann auch von München nach Hamburg unterwegs sein, während der Autofahrer nur 200 m um die Ecke von Zuhause kommt.TramPolin @ 18 Oct 2011, 19:40 hat geschrieben: Allerdings wird ja in einigen Gemeinden kontrolliert. Sicherlich nicht strengstmöglich. Aber ein Tankstellenmitarbeiter dürfte Erklärungsnöte haben, wenn er an einen verschwitzten Kunden mit Fahrradhelm unterm Arm was verkauft hat, der also erkennbar nicht mit dem Auto angefahren kam.
Abgesehen davon: Das Ladenschlussgesetz enthält nur bei Flughäfen eine Einschränkung, dass der Verkauf nur an „Reisende“ zulässig ist; bei Bahnhöfen und Tankstellen ist das nicht der Fall.
Klar, man kann sich mit Wein oder Bier besaufen. Aber mit harten Alkoholika geht das deutlich leichter und schneller. Außerdem ist das Verhältnis von aufgenommenem Alkohol zum Fassungsvermögen der Blase bei harten Alkoholika günstiger.TramPolin @ 18 Oct 2011, 19:51 hat geschrieben:Die CSU hat auch schon durchblicken lassen, dass sie im Land des Bieres nur ein zeitliches Verkaufsverbot für harte Alkoholika will. Dann gibt es gleich zwei Möglichkeiten: Man hortet den Schnaps oder man kauft halt Wein oder Bier, reicht ja auch zum Besaufen.
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Grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Was ich aber vielmehr damit sagen wollte, dass die ganzen Vorschläge und Maßnahmen hilflos und inkonsequent wirken. Überall wird ein wenig reguliert, ein bisschen Verkaufsverbot hier, ein bisschen Konsumverbot dort, garniert mit kommunalen Sperrzeitverlängerungen und gewürzt mit irgendeiner Rücksichtnahme auf Nationalheiligtümer (hier Bier). Und wenn das nicht wirkt, wird halt ein wenig weiter reguliert. So kann man keine Probleme lösen.3247 @ 21 Oct 2011, 00:08 hat geschrieben: Klar, man kann sich mit Wein oder Bier besaufen. Aber mit harten Alkoholika geht das deutlich leichter und schneller. Außerdem ist das Verhältnis von aufgenommenem Alkohol zum Fassungsvermögen der Blase bei harten Alkoholika günstiger.
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Das ist vermutlich falsch, Du sprichst auf die bayerische Ladenschlussverordnung an, die im Detail noch auf Spezifika der bayerischen Flughöfen eingeht. Im Bundesgesetz, das für Bayern ja noch gilt, steht, dass auf Personenbahnhöfen (interessanterweise von Personen- und Magnetschwebebahnhöfen (!), aber nicht in Busbahnhöfen) Waren außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verkauft werden dürfen, "soweit sie den Bedürfnissen des Reiseverkehrs zu dienen". Was ein Jurist daraus macht, weiß ich nicht, aber es hört sich schon sehr stark danach an, dass hier außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende verkauft werden darf.3247 @ 21 Oct 2011, 00:03 hat geschrieben:Wieso soll es eigentlich an der Art des Fahrzeugs hängen, ob man „Reisebedarf“ kaufen darf? Ein Fahrradfahrer kann auch von München nach Hamburg unterwegs sein, während der Autofahrer nur 200 m um die Ecke von Zuhause kommt.
Abgesehen davon: Das Ladenschlussgesetz enthält nur bei Flughäfen eine Einschränkung, dass der Verkauf nur an „Reisende“ zulässig ist; bei Bahnhöfen und Tankstellen ist das nicht der Fall.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__8.html
Im Tankstellen-Paragraphen klingt es freundlicher, hier ist nur kurz von "Reisebedarf" die Rede, aber genau bei den Tankstellen hat das Bundesverwaltungsgericht ja besonders enge Grenzen abgesteckt.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__6.html
Zur Begründung des Bundesverwaltungsgerichts, warum nur Autofahrer und Beifahrer Reisende sind. Ich habe das genaue Urteil leider nicht gefunden und kann mich nur an dem folgenden Zeitungsartikel orientieren:
http://www.mittelbayerische.de/region/rege...rgt_fuer_z.html
Das Gericht spielt offenbar auf den folgenden Passus des "Gesetzes über den Ladenschluss" an:
Klar sind Fahrräder keine Kraftfahrzeuge und ein Fußgänger ist erst recht nicht per Kraftfahrzeug unterwegs, entsprechend leuchtet es mir ein, dass die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft nur für Kunden gilt, die mit dem Auto (oder meinetwegen Motorrad) anfahren. Der Reisebedarf ist allerdings in der Formulierung sprachlich abgesetzt. So verstehe ich nicht ganz, warum Radfahrer keinen Reisebedarf außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten kaufen dürfen, bei Anwohnern wäre dies eher zu verstehen, denn diese "reisen" ja nicht. Wie das Gericht dies konkret begründet, wäre wirklich spannend zu erfahren.[...] ist nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen und von Reisebedarf gestattet.
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Sagen wir mal so: In Rosenheim wurde eine Tankstellenpächterin bereits verwarnt, weil sie außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eine Cola an einen Anwohner verkauft hatte. Laut eigener Aussage haben die Behörden in Rosenheim das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur deshalb umgesetzt, um die bayerische Regierung zur Verabschiedung eines eigenen bayerischen Ladenschlussgesetzes zu drängen. Doch diese wiegelte ab, man wolle sich nicht zwingen lassen, hieß es seitens der CSU.Lazarus @ 21 Oct 2011, 02:29 hat geschrieben: Vorallem dürfte man der Umwelt mit dieser schwachsinnigen Regelung einen Bärendienst erweisen. Das wird dazu führen, das eben Tankstellen vermehrt mit dem Auto aufgesucht werden. Auch wenn die Entfernung z.b. unter 30 Meter beträgt.
Wie es weitergeht, bleibt also unklar - Panik aufkommen zu lassen, dass man in München sich bald ein Auto kaufen muss, um an der Tankstelle einkaufen zu dürfen, wäre sicherlich übertrieben, allerdings schließe ich nicht aus, dass es in München nicht auch mal Kontrollen gibt. Die Frage wurde ja schon mal aufgeworfen, aber nicht beantwortet: Sind die Städte in Gemeinden verpflichtet, das umzusetzen, oder dürfen sie nach eigenem Ermessen kontrollieren oder nicht kontrollieren? Es ist gut möglich, dass sie nur bei bekannten Verstößen einschreiten müssen, dann würde nichts so heiß gegessen werden,wie es gekocht wird. Allerdings finde ich es unbefriedigend, wenn man in immer mehr Bereichen des Lebens den Eindruck hat, dass das eigene Handeln oder das Handeln der anderen "illegal" ist, und wenn es nur der Verkauf einer Cola um 5 Minuten nach 20 Uhr ist. Und den Tankstellenpächtern fehlt Rechtssicherheit, sie laufen immer Gefahr, dass sich da mal Bürger (oder Konkurrenten) beim KVR wegen gesetzwidriger Verläufe beschweren, und dann kann es teuer und unangenehm werden, wenn dieses den Vorwürfen nachgeht (wenn sie dem überhaupt nachgehen müssen, versteht sich).
Also abgesehen vom offensichtlich unmöglichen Einkauf nach der Befummelung wird zumindest am Münchner Flughafen nicht kontrolliert ob Du Reisender bist. Habe schon viel am Flughafen gekauft und wurde noch nie außerhalb vom Duty Free nach meiner Boardkarte gefragt.3247 @ 21 Oct 2011, 00:03 hat geschrieben: Abgesehen davon: Das Ladenschlussgesetz enthält nur bei Flughäfen eine Einschränkung, dass der Verkauf nur an „Reisende“ zulässig ist; bei Bahnhöfen und Tankstellen ist das nicht der Fall.
Ach ja wenn auch kein Ladenschluß, abr die selben Ayatollahs:
MM: KVR verbietet Rammsteinkonzert
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Ich denk mal, da gehts wieder darum, sich net mit der Kirche anzulegen. Denn 2 Tage später darf das nämlich stattfinden.Iarn @ 21 Oct 2011, 09:26 hat geschrieben:
Ach ja wenn auch kein Ladenschluß, abr die selben Ayatollahs:
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Ich frage mich bei der Tankstellenregelung, ob das ganze überhaupt zumutbar ist.
In vielen Fällen kann der Verkäufer ja nur unter größtem Aufwand nachvollziehen ob der Kunde tatsächlich mit dem Auto da ist. Sich den Kfz-Schein zeigen zu lassen beweist ja erst mal gar nichts (ich hab meinen auch immer im Geldbeutel...) und selbst wenn ein Kunde den KFZ-Schein nicht dabei hat kann man ja u.U. noch davon ausgehen, dass es beispielsweise der Beifahrer ist und der Fahrer gerade die Toilette besucht, tankt oder sonst was tut.
Gut, ein Schnüffelstück vom KVR kann das schon herausfinden, aber wie will man das dem Tankstellenpächter zum Vorwurf machen? Der Kunde ist ja nicht zu belangen...
Allgemein:
Hier in Lindau gibt es erheblichen Druck für eine Liberalisierung des Ladenschlusses, was angesichts der geographischen Situation kein Wunder ist: wer nach 20h noch etwas haben will der fährt eben nach Kressbronn, Tettnang, Achberg, Wangen oder nach Österreich.
Viele die spät nach Hause kommen sagen da "Mist, Einkaufen müsst ich auch noch... ach was, erst mal in Ruhe was essen, kurz ausruhen und dann fahren wir halt schnell nach XY".
Der Lindauer Einzelhandel ist da natürlich nur bedingt glücklich...
In vielen Fällen kann der Verkäufer ja nur unter größtem Aufwand nachvollziehen ob der Kunde tatsächlich mit dem Auto da ist. Sich den Kfz-Schein zeigen zu lassen beweist ja erst mal gar nichts (ich hab meinen auch immer im Geldbeutel...) und selbst wenn ein Kunde den KFZ-Schein nicht dabei hat kann man ja u.U. noch davon ausgehen, dass es beispielsweise der Beifahrer ist und der Fahrer gerade die Toilette besucht, tankt oder sonst was tut.
Gut, ein Schnüffelstück vom KVR kann das schon herausfinden, aber wie will man das dem Tankstellenpächter zum Vorwurf machen? Der Kunde ist ja nicht zu belangen...
Allgemein:
Hier in Lindau gibt es erheblichen Druck für eine Liberalisierung des Ladenschlusses, was angesichts der geographischen Situation kein Wunder ist: wer nach 20h noch etwas haben will der fährt eben nach Kressbronn, Tettnang, Achberg, Wangen oder nach Österreich.
Viele die spät nach Hause kommen sagen da "Mist, Einkaufen müsst ich auch noch... ach was, erst mal in Ruhe was essen, kurz ausruhen und dann fahren wir halt schnell nach XY".
Der Lindauer Einzelhandel ist da natürlich nur bedingt glücklich...
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Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Vermutlich bezieht sich die Sache auf das Urteil vom 23.02.2011, welches im Mai veröffentlicht wurde, was ja zum Datum des Zeitungsartikels passt: BVerwGTramPolin @ 21 Oct 2011, 01:56 hat geschrieben:Zur Begründung des Bundesverwaltungsgerichts, warum nur Autofahrer und Beifahrer Reisende sind. Ich habe das genaue Urteil leider nicht gefunden und kann mich nur an dem folgenden Zeitungsartikel orientieren:
http://www.mittelbayerische.de/region/rege...rgt_fuer_z.html
Bei dem Streit ging es hauptsächlich um den Verkauf alkoholischer Getränke, aber durch die Grundsatzentscheidung legt man nun halt auch wieder Wert auf die schon bekannten Einschränkungen beim Tankstellenverkauf. Will heissen Tankstellen haben sich schon die ganze Zeit in einer Grauzone bewegt. In dem Urteil wird halt auch darauf verwiesen, dass es für den Pächter ohne grosse Schwierigkeiten feststellen lässt ob es sich um einen Reisenden im Sinne der Verordnung handelt.
Bei der Suche bin ich auch auf ein Merkblatt vom Landkreis Kelheim gestossen, das eine Überprüfung auf eine Kaufberechtigung nicht vorsieht solange die Mengenbeschränkungen eingehalten werden, aussgenommen der Verkauf von Alkohol. Leider ist das Merkblatt von 2009 und nicht aufgrund des Urteils angepasst worden. Aber vom Grundsatz her finde ich eine solche Einschränkung auf jeden Fall besser, so könnte auch der Radfahrer oder Fussgänger noch schnell ne Cola kaufen, aber der übermässige Alkoholverkauf wird eingeschränkt.
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Es ist erschreckend, mit welchen Fragen sich die Behörden beschäftigen (müssen). Da wird festgelegt, dass ein Sixpack noch verkauft werden darf, eine Getränkekiste jedoch nicht, es sei denn, es fährt einer Busreisegesellschaft an, die dann aber im Großbus, nicht im Kleinbus anrollen muss, was gezielt durch das Personal festgestellt werden muss.423-Treiber @ 21 Oct 2011, 10:54 hat geschrieben: Vermutlich bezieht sich die Sache auf das Urteil vom 23.02.2011, welches im Mai veröffentlicht wurde, was ja zum Datum des Zeitungsartikels passt: BVerwG
Bei dem Streit ging es hauptsächlich um den Verkauf alkoholischer Getränke, aber durch die Grundsatzentscheidung legt man nun halt auch wieder Wert auf die schon bekannten Einschränkungen beim Tankstellenverkauf. Will heissen Tankstellen haben sich schon die ganze Zeit in einer Grauzone bewegt. In dem Urteil wird halt auch darauf verwiesen, dass es für den Pächter ohne grosse Schwierigkeiten feststellen lässt ob es sich um einen Reisenden im Sinne der Verordnung handelt.
Bei der Suche bin ich auch auf ein Merkblatt vom Landkreis Kelheim gestossen, das eine Überprüfung auf eine Kaufberechtigung nicht vorsieht solange die Mengenbeschränkungen eingehalten werden, aussgenommen der Verkauf von Alkohol. Leider ist das Merkblatt von 2009 und nicht aufgrund des Urteils angepasst worden. Aber vom Grundsatz her finde ich eine solche Einschränkung auf jeden Fall besser, so könnte auch der Radfahrer oder Fussgänger noch schnell ne Cola kaufen, aber der übermässige Alkoholverkauf wird eingeschränkt.
Halten wir fest: Das Ladenschlussgesetz soll ja eigentlich das Personal vor unzumutbaren Arbeitszeiten schützen. Das aber ohnehin anwesende Verkaufspersonal darf außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten Schnittblumen verkaufen, aber keine nicht abgeschnittenen Blumen und viele weiteren Artikel nicht, die aber ggf. im Regal stehen. Wer wird mit solchen Regelungen geschützt? Es lässt sich allenfalls noch damit argumentieren, dass mit solchen Einschränkungen der Betrieb von Tankstellenshops weniger attraktiv ist und diese daher nicht überhand nehmen. Tatsächlich hat fast jede Tankstelle einen solchen Shop. Bestenfalls wird im Durchschnitt weniger Personal pro Shop beschäftigt, weil weniger Kunden weniger kaufen, sodass dann tatsächlich konkrete Personen geschützt werden - notfalls vor sich selbst, denn manche möchten ja zu diesen unmöglichen Zeiten arbeiten. Diese können ja dann ausweichen - in andere Branchen und sich z.B. in eine Kneipe stellen.