Ladenschluss

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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Bayernlover @ 24 Aug 2012, 16:07 hat geschrieben: Aber die Idee mit der Tanksäule scheitert daran, dass Du dann nem Fremden die Tankfüllung bezahlen darfst ;)
Dann ist man halt der Beifahrer.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ TramPolin

Vermutung hin oder her, das ist die Gesetzeslage. Pedelec = Fahrrad, e-Bike = Kraftfahrzeug, zumindest in Deutschland. Ein echtes e-Bike soll der „Stromer“ aus der Schweiz sein, der erst bei 45 Km/h abregelt. Kostet aber nur schlappe 6.000 plus x Franken.

Für dem Preis bekomme ich aber schon einen guten Gebrauchtwagen, der schneller ist, mich weniger Muskelkraft kostet und mir ein Dach über dem Kopf bietet ;)
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 25 Aug 2012, 00:06 hat geschrieben:@ TramPolin

Vermutung hin oder her, das ist die Gesetzeslage. Pedelec = Fahrrad, e-Bike = Kraftfahrzeug, zumindest in Deutschland. Ein echtes e-Bike soll der „Stromer“ aus der Schweiz sein, der erst bei 45 Km/h abregelt. Kostet aber nur schlappe 6.000 plus x  Franken.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Richter auf die Idee kommt, dass ein E-Fahrzeug zwar ein Kraftfahrzeug ist, aber wenn sich keine Ladestation auf der Tankstelle befindet, der Kraftfahrer nicht Kunde im Sinne des Gesetzes sein kann, weil die Tankstelle außer der Luftstation ihm ja praktisch nichts bietet, was zur Fortsetzung der Reise notwendig ist. Diese Interpretation ist natürlich gewagt, aber mich stört ein wenig, dass Du Dir zu 100% sicher bist. Richter entscheiden gelegentlich gegen jede Prognose, selbst gegen die Prognose anderer Juristen. ;) Eindeutige Sachen gibt es selten.

Ich erinnere auch an den Fall, als einer eine Elektrotankstelle mit Shop eröffnete. Der Richter sagte, dass die Elektrotankstelle nur Vorwand gewesen sei, um einen Shop zu eröffnen und das Ladenschlussgesetz zu umgehen. Das ist zwar wieder ein anderer Fall, aber man fragt sich, wann eine Tankstelle überhaupt eine Tankstelle ist. Das scheint ja auch manchmal Auslegungssache zu sein.
Autobahn @ 25 Aug 2012, 00:06 hat geschrieben:Für dem Preis bekomme ich aber schon einen guten Gebrauchtwagen, der schneller ist, mich weniger Muskelkraft kostet und mir ein Dach über dem Kopf bietet ;)
Ja, was jetzt, seit wann braucht man für ein Kraftrad (echtes E-Bike) Muskelkraft? O.k., auch lenken, schalten etc. kostet geringfügig Muskelkraft, aber es klingt doch unfreiwillig komisch.
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Beitrag von Rathgeber »

Lazarus @ 24 Aug 2012, 18:58 hat geschrieben: Ich denke, das lag wohl bisher auch an den vielen Tankstellen mit Shops. Die dürften den meisten Kiosken schlicht die Kunden abgezogen haben.
In meinem fußläufigen Einzugsgebiet liegen weder eine Tankstelle noch ein Kiosk.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Bricht der Nothunger aus, liegt der Hbf nur 3 Tramhst entfernt und ums Hauseck+50m ist ein Subway. :lol:
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ TramPolin

Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, das ein e-Bike ein Kraftfahrzeug ist. In der Verordnung wird ja auch nicht gefordert, das ein Kraftfahrer tanken muss, um Shopartikel zu bekommen ;)
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 25 Aug 2012, 19:56 hat geschrieben: @ TramPolin

Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, das ein e-Bike ein Kraftfahrzeug ist. In der Verordnung wird ja auch nicht gefordert, das ein Kraftfahrer tanken muss, um Shopartikel zu bekommen ;)
Natürlich ist ein E-Bike ein Kraftfahrzeug. Dennoch habe ich schon Gerichtsurteile gesehen, die trotz anscheinend recht eindeutiger Definition im Gesetz zu einem anderen Ergebnis gekommen sind.

Als die Friseure noch werktags um 18:30 schließen mussten, da haben einige findige Friseure eine Gesetzeslücke gefunden. Sie durften den Kunden rund um die Uhr die tollsten Frisuren zaubern, wenn sich Kunden in Privatwohnungen aufhielten. Also mietete der Kunde pro forma einen Raum im Frisörladen für die Zeit der Haarbehandlung an und zahlte hierfür auch eine kleine Miete. Rechtlich schien das sauber zu sei. Aber auch hier sagte der Richter, dass diese Miete nur der Umgehung des Ladenschlussgesetzes erhoben werde, daher sei das Geschäftsmodell unzulässig.

Und dabei kann ich mir durchaus vorstellen, dass hier ein Richter irgendwas in das Gesetz reininterpretiert, dass die Fahrzeuge zumindest zu der Tankstelle kompatibel sein müssen. Nur dann könne er Kunde sein, er müsse zwar nicht tanken, aber er müsse zumindest grundsätzlich als Tankkunde infrage kommen. Sicherlich ist das spekulativ, aber vielleicht nicht ausgeschlossen.

Man muss sich auch nach dem Sinn fragen, wenn ein Pedelec-Fahrer eine Radtour durch Bayern macht und durstig an einer Tankstelle nach 20 Uhr oder am Sonntag Station macht, aber abgewiesen werden muss, wohingegen der ebenfalls durstige E-Bike-Fahrer problemlos bedient wird. Möglicherweise sieht sogar der eine oder andere Jurist hier eine Ungleichbehandlung und hebt vielleicht sogar einen Pedelec- oder Radfahrer eine Stufe höher und macht ihn zu einem Reisenden mit einem Fahrzeug. Immerhin können alle Kunden, die mit irgendwas anfahren, das Räder hat, als Luftstationkunden infrage kommen (Vollgummireifen natürlich ausgenommen) oder aber auch Kettenöl kaufen.

Autobahn, auch wenn was klar im Gesetz oder in einem Vollzugshinweis steht, ist ja nicht ausgeschlossen, dass damit andere Gesetze oder Maxime verletzt werden, etwa das Gleichheitsprinzip.

Was ich damit sagen will, sei Dir nicht so/zu sicher. Die ganze Regelung steht m.E. ohnehin möglicherweise auf wackeligen Füßen, auch wegen der schwierigen Kontrolle durch den Tankstellenpächter, die unverhältnismäßig ist. Auch die prinzipiell Notwendigkeit, zum Alkohol kaufen das Auto zu benutzen, ist im Sinne der Rauschmittel- und Umweltpolitik fragwürdig, wenn auch wahrscheinlich nicht rechtlich zu beanstanden, sondern nur politisch.
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Beitrag von mgka »

TramPolin @ 24 Aug 2012, 16:07 hat geschrieben:Und die Tankrechnung zahlst Du dann gleich mit? Dann sagt der Tankwart, der steht am 1er, das macht dann 90 EUR… :P
Deshalb schrieb ich doch "neben" (im Sinne von: nicht direkt daran, sondern etwas weiter weg). An der Tanke, wo ich regelmäßig vorbeikomme, stehen immer genug Autos rum, welche gar nicht betankt werden, sondern wo der/die FahrerIn einfach nur zum Einkaufen gekommen ist.

Eigentlich wär's doch jetzt endlich mal Zeit für ein Volksbegehren! Wobei ich mir gar nicht so sicher bin, ob man eine Mehrheit für eine liberaleres Ladenschlussgesetz bayernweit zustande brächte. Aber Seehofer müsste dann ja auch zurücktreten, denn hat der nicht mal gesagt, dass mit ihm als König ^W^WMinisterpräsident am Ladenschluss nicht gerüttelt wird? :rolleyes:
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Beitrag von TramPolin »

mgka @ 25 Aug 2012, 22:21 hat geschrieben: Eigentlich wär's doch jetzt endlich mal Zeit für ein Volksbegehren! Wobei ich mir gar nicht so sicher bin, ob man eine Mehrheit für eine liberaleres Ladenschlussgesetz bayernweit zustande brächte. Aber Seehofer müsste dann ja auch zurücktreten, denn hat der nicht mal gesagt, dass mit ihm als König ^W^WMinisterpräsident am Ladenschluss nicht gerüttelt wird? :rolleyes:
Durch den Vollzugshinweis, an dem die CSU ja kaum ganz unschuldig ist, wurde ja der Ladenschluss bereits verändert. Nämlich deutlich verschärft!

Damit müsste Seehofer eigentlich zurücktreten, da eine Veränderung während seiner Amtszeit als Ministerpräsident ausgeschlossen wurde. Ja klar, dem ging ein Gerichtsurteil vom Bundesverwaltungsgericht voraus, aber es erscheint unklar, ob dieses eine Handlung wirklich notwendig machte. Die anderen Bundesländer, wo es auch keinen generell verkaufsoffenen Sonntag gibt, reagieren ja nicht, oder?
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Beitrag von Autobahn »

@ TramPolin

Deine Bedenken will ich mit meinem Lieblings-Juristenwitz „zerstreuen“:
Ein Richter, ein Staatsanwalt und ein renommierter Anwalt sitzen in der Wohnung des Richters beim Skat. Plötzlich schellt es an der Türe. Der Richter geht hin. Nach zehn Minuten kommt er zurück. Der Staatsanwalt fragt: „Was war den los?“. Der Richter: „Da war ein Mann, der behauptete, mein Hund hätte ihn gebissen, da habe ich ihm 500 Euro Schmerzensgeld gegeben!“. Darauf der Anwalt: „Aber Du hast doch gar keinen Hund!“ und der Richter sagte: „Weiß ich, wie der Prozess ausgeht?“
Damit dürfte eigentlich alles gesagt sein, zumindest was die Juristerei in Deutschland angeht.

Aber es könnte noch schlimmer kommen, wenn „Laienrichter“ entscheiden müssten. Es ist jetzt O.T., aber ich meine den Prozess Apple . /. Samsung vor einem Geschworenengericht in Kalifornien. Darum bitte nicht in diesem Thema auf Äppel & Co. Antworten !!!!! Dafür haben wir ein eigenes Thema.

Ich weiß, das kann Dich nicht beruhigen, gerade wenn Du am Wochenende lange Radtouren unternimmst. Du wirst sicher nicht unbedingt einen großen Wasservorrat mitnehmen wollen und sicher auch nicht am „Dorfbrunnen“ (sofern es sie noch mit Trinkwasser gibt) die Flasche auffüllen wollen. Wahrscheinlich wirst Du auch nicht die legale Möglichkeit nutzen wollen, die Wasserflasche mit Leitungswasser an den Wasserhähnen der Tankstelle nachzufüllen. De jure reicht das aber aus, um gegen eine Dehydrierung vorzugehen.

Du kannst natürlich auch in eine Gaststätte einkehren und dort etwas trinken und essen. Der Jurist findet schon seinen Weg, Dir, aber auch den Tankstellen das Leben schwer zu machen. Dabei dient das ganze Prozedere doch nur dazu, Rechtsanwälten, Juristen im Staatsdienst *), Gerichten und Politikern ihre Daseinsberechtigung zu geben.

*) Kommunale- , Länder- und Bundesverwaltung
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 25 Aug 2012, 23:17 hat geschrieben: Du kannst natürlich auch in eine Gaststätte einkehren und dort etwas trinken und essen. Der Jurist findet schon seinen Weg, Dir, aber auch den Tankstellen das Leben schwer zu machen. Dabei dient das ganze Prozedere doch nur dazu, Rechtsanwälten, Juristen im Staatsdienst *), Gerichten und Politikern ihre Daseinsberechtigung zu geben.
Ich kaufe als Radfahrer oft in Tankstellen ein, da sie auf dem Weg liegen. Ich stand oft schon vor der Situation, durch einen kleineren Ort zu fahren, wo gerade alle Lebensmittelmärkte und Gaststätten geschlossen hatten, aber an der Tankstelle konnte ich mir dann was zu Trinken kaufen.

Diese Möglichkeit soll ich an Sonn- und Feiertagen und nach 20 Uhr nun nicht mehr haben, da mein Rad zwar einen elektrischen Motor hat, aber man dazutreten muss. Hätte ich einen Rad, wo dies nicht erforderlich ist und das offiziell als "Kraftrad" geführt wird, dann dürfte ich in den Tankstellenshops einkaufen, obwohl ich wahrscheinlich weniger durstig wäre, da ich ja weniger schwitzen musste, da das Treten wegfällt.

Beide Räder sind vom Konstruktionsprinzip ähnlich, eines aber stuft mich quasi runter zu einem Kleinkind, das per Gesetz noch nicht geschäftsfähig ist. Schlimmer: Das Kind darf ggf. zumindest Kleinbeträge im Bereich des Taschengelds ausgeben.

Letztlich bleibt eventuell nur, einen Autofahrer zu bitten, der gerade tankt, mir Waren im Shop mitzubringen, die ich ihm danach abkaufe. Wie will Seehofer das verhindern? Und wäre das eigentlich illegal? (An die Rechtsexperten: durchaus ernst gemeint.) Immerhin wird dadurch ja ein Gesetz umgangen.
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Beitrag von Autobahn »

@ TramPolin

Klar liegen Tankstellen am Weg, Geschäfte und Gaststätten aber weniger. Dein Problem könntest Du also nur umgehen, wenn Du deine Touren an Wochentagen um 20:00 Uhr beendest (also zu Hause bist) und am Wochenende ganz einstellst.

Pedelecs und e-Bikes sind nicht zwar vom Konstruktionsprinzip ähnlich, aber nicht gleich. Der Unterschied liegt in der Leistung und der Geschwindigkeit, bei der abgeregelt wird.

Ein Nachbar hatte mal ein „Pedelec“ bei dem die Motorsteuerung lediglich über Lichtschranken an den Pedalen gesteuert wurde. Dabei gab der Motor aber immer volle Leistung ab. Einen Tretwiderstand gab es nicht. Mit dem Teil habe ich bei einer Testfahrt auch problemlos 25 Km/h geschafft. Ob der Motor dann abgeriegelt hat, weiß ich nicht mehr. Mehr wollte ich auch gar nicht fahren. Am Berg soll das Ding auch in die Knie gegangen sein, aber sicher ohne weitere körperliche Anstrengung. Ganz koscher war das Ding sicher nicht.

Wenn ich in meiner Nachbarschaft nicht der Vorreiter bei den Pedelecs gewesen wäre, hätte ich ihm das Teil sogar abgekauft.
Letztlich bleibt eventuell nur, einen Autofahrer zu bitten, der gerade tankt, mir Waren im Shop mitzubringen, die ich ihm danach abkaufe.
Nö, mit ihm reingehen und als Beifahrer ausgeben ;) (Absprache möglicherweise nötig). Ist jeder Autofahrer verpflichtet, für alle Mitfahrer den Verzehr zu zahlen? Nein!
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 26 Aug 2012, 01:08 hat geschrieben: Klar liegen Tankstellen am Weg, Geschäfte und Gaststätten aber weniger. Dein Problem könntest Du also nur umgehen, wenn Du deine Touren an Wochentagen um 20:00 Uhr beendest (also zu Hause bist) und am Wochenende ganz einstellst.
Das kann doch nicht Dein Ernst sein!? Mal davon abgesehen, nutzen viele Radfahrer doch gerade die Sonn- und Feiertage. Als unterbeschäftigter, aber selbstständiger Texter habe ich es da sicherlich leichter, da ich meist die Werktage nutzen kann, aber die Regelungen sollten ja für alle praktikabel sein.

Die Unterscheidung E-Bike, Pedelec und Fahrrad in puncto Einkaufserlaubnis halte ich nach wie vor für einen Scherz. Ich würde vielleicht noch ein gewisses Verständnis haben, dass ein Anwohner nicht einkaufen darf, aber ein Radfahrer auf einem normalen Rad oder einem Pedelec, der eine (ggf. größere) Tour macht, ist für mich ein Reisender, basta. :angry:

Wann fängt man (wieder) an, in Bahnhofsshops die Fahrkarte als Beleg zu verlangen, dass man Bahnreisender ist? Die Bahnhofsshops sind ja außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten speziell für Bahnreisende da, aber es kaufen dort auch Anwohner ein.
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Beitrag von Autobahn »

@ TramPolin

Natürlich war das nicht mein Ernst, ich hatte nur vergessen zu erwähnen, das es Ironie war.

Ich stehe für eine völlige Freigabe des Ladenschlusses. Wenn Aldi auch am Sonntag aufmachen will, meinetwegen. Der Lidl im Essener Hauptbahnhof macht Sonntags den Besten Umsatz.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 26 Aug 2012, 09:54 hat geschrieben: Natürlich war das nicht mein Ernst, ich hatte nur vergessen zu erwähnen, das es Ironie war.

Ich stehe für eine völlige Freigabe des Ladenschlusses. Wenn Aldi auch am Sonntag aufmachen will, meinetwegen. Der Lidl im Essener Hauptbahnhof macht Sonntags den Besten Umsatz.
Dass Du für ein 24/7 bei den Ladenöffnungen stehst, ist mir schon klar. Dennoch steckt in der Deiner Handlungsempfehlung für Radfahrer mehr Wahrheit, als mir lieb ist.

Möglicherweise lösen die Tankstellenkonzerne das Problem, dass bei Neueröffnungen darauf gesetzt wird, auch eine Gaststättenkonzession zu erwerben. Ggf. werden auch für bestehende Tankstellen noch entsprechende Gaststättenkonzessionen beantragt. Was wäre also dann gewonnen? Bayern würde auf dem Papier mehr Gaststätten haben, aber sonst?

Was ich mich aber frage, ob auch mit Gaststättenkonzession überhaupt alle Artikel verkauft werden dürfen. Dass ein (ungeöffnetes) Bier oder meinetwegen ein (eingepackter) Snack den Besitzer im Straßenverkauf wechseln dürfen, ist klar. Aber Tiefkühlpizza, Dosenravioli, Heftpflaster, Rasierklingen, Taschentücher, Batterien, Zeitschriften, Süßigkeiten, Kartoffelchips - all das und noch viel mehr gibt es in den Tankstellenshops. Kaum etwas bekommt man in einer Gaststätte (höchstens, wenn man Pech hat, Ravioli aus der Dose, aber ohne Dose). Die Frage ist, ob es überhaupt rechtens ist, dass das ganze aufgeführte Zeug außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verkauft wird, nur weil man als Alibi einen Stehtisch installiert und sich bei den Behörden den richtigen Schein fürs richtige Gewerbe geholt hat.

Die Frage ist übrigens ernst gemeint, hat da jemand hier eine Antwort darauf?
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Beitrag von Bayernlover »

TramPolin @ 26 Aug 2012, 11:43 hat geschrieben: Die Frage ist übrigens ernst gemeint, hat da jemand hier eine Antwort darauf?
In Mannheim in der Tankstelle, die eine Schanklizenz hatte, konnte man alles kaufen. Unter den fachkundigen Augen der Polizei, die an der Kasse hinter mir stand :D
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von TramPolin »

Bayernlover @ 26 Aug 2012, 11:46 hat geschrieben: In Mannheim in der Tankstelle, die eine Schanklizenz hatte, konnte man alles kaufen. Unter den fachkundigen Augen der Polizei, die an der Kasse hinter mir stand :D
Das ist interessant, beantwortet aber die Frage nicht.

Darf man per Gaststättenkonzession Reisebedarf verkaufen? Ich habe selten Gaststätten gesehen, die das machen und all das vorhin genannte Sortiment - im Prinzip einen halben Supermarkt - im Angebot haben.
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Beitrag von TramPolin »

Die Jungen Liberalen mucken nun gegen das partielle Verkaufsverbot an Tankstellen auf:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...4c387f8276.html
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Beitrag von spock5407 »

Der Weltuntergang 2012 (für die CSU) ist am 07.09.12, da ist wieder lange Shoppingnight.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ TramPolin

Du verkomplizierst die Sache. Tankstellen, die Kaffee, belegte Brötchen etc. zum sofortigen Verzehr in ihren Geschäftsräumen anbieten , unterliegen dem Gaststättengesetz (GastG). Dort heißt es in § 7
§ 7 Nebenleistungen
(1) Im Gaststättengewerbe dürfen der Gewerbetreibende oder Dritte auch während der Ladenschlußzeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben und ihnen Zubehörleistungen erbringen.

(2) Der Schank- oder Speisewirt darf außerhalb der Sperrzeit zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch

1. Getränke und zubereitete Speisen, die er in seinem Betrieb verabreicht,
2. Flaschenbier, alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren
an jedermann über die Straße abgeben.
Im Absatz 1 sind Zubehörwaren waren nicht näher definiert, also sind Toilettenpapier und Tiefkühlwaren erlaubt.

Zum Absatz 2 das das Bayrische Oberlandesgericht unter Aktenzeichen 3 ObOWi 91/97 festgestellt, dass dies auch für einen Kasten Bier gilt.

Zum Vorgang: Ein Beklagter betreibt in seiner Tankstelle zusätzlich einen Selbstbedienungs-Getränkemarkt und einen Stehausschank. Die Bereiche sind nicht durch Stellwände getrennt und die Abrechnung erfolgt über eine Kasse. Eine Angestellte verkaufte nach Ladenschluss in zwei Fällen jeweils einen Kasten Bier. Das Amtsgericht verurteilte ihn daher zu einer Geldbuße von 250 DM, weil es der Ansicht war, dass dies nicht zum "alsbaldigen" Verzehr bestimmt sei. Diese Geldbuße hob das OLG auf.

Begründung (sinngemäß und in Kurzform): Es stehe nicht in § 7 GastG, dass das Bier für den ausschließlichen alsbaldigen Verbrauch der Käufers bestimmt sein muss. Es kann sich auch um eine größere Gruppe, z.B. bei einer Familienfeier gehandelt haben. Auch spiele es keine Rolle, aus welchem Lagerort es verkauft wurde.

Und davon ab, es soll Strategen geben, die einen Kasten Bier auch "alsbald" leeren :D

Wichtig ist also, dass die Bereiche nicht abgetrennt sind und alles über die gleiche Kasse abgerechnet wird (wobei es keinen Unterschied macht, ob der Imbisskunde, seine Semmeln auch am Kassenterminal an der Theke bezahlen kann. Er kann dort nämlich auch seine Spritrechnung bezahlen. Es sind also keine zwei Kassen, sondern Terminals einer Kasse).
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Beitrag von DumbShitAward »

Was mich bei der ganzen Thematik, so lächerlich sie auch ist, am meisten irritiert ist das, was uns erst noch bevorstehen wird.

Anders als in der Landeshauptstadt wo das KVR durch die (Beyer-)Blume verlautbaren hat lassen keinen Strich zu tun, gibt es ja durchaus Städte, die das rigoros durchsetzen wollen, Regensburg schwebt mir da im Sinn. Der Tankstellenverband ging ja offiziell erst von einer "unglücklichen Formulierung" (= wir sagen nicht, dass ihr zu dumm zum schei**n seid, meinen es aber) aus und bat das Staatsministerium um Klarstellung. Dort wiegelte man ab und behauptete, genau das zu meinen, was man auch geschrieben hätte und, so zumindest im BR behauptet, ginge man ohnehin davon aus, dass Tankstellen in den Stunden nach 20h grundsätzlich weniger Betrieb hätten (sonst müsste man ja zugeben, dass das derzeitige Ladenschlussgesetz ungefähr so weit von der Realität entfernt ist, wie Franz-Josef Strauß von einem unbescholtenen Bürger war) und es durchaus zuzumuten sei, der Tankstellenpächter könne aus dem Fenster schauen um zu sehen ob dort ein Kfz steht. Im Zweifelsfall sei nachzufragen...

Das GERADE nach Ladenschluss oftmals Halligalli an den Tankstellen herrscht und mir aus dem Stegreif gut 20 Tankstellen einfallen würde, wo der Pächter selbst mit bestem Wissen und Gewissen nicht kontrollieren kann, ob der Kunde mit dem Auto da ist (z.B. kann er den Parkplatz gar nicht sehen und wenn er alleine ist, kann er ja kaum den Laden verlassen), ist aber eher die Realität. Und was ist wenn der Kunde bei der Nachfrage lügt? Ich gehe schwer davon aus, dass ein etwaiges Bußgeld gegen den Pächter im Widerspruchverfahren nicht bestand haben könnte, höherinstanzlich würde ich gar von der Feststellung einer Unzumutbarkeit ausgehen.

Einen echten Treppenwitz vermute ich beim "Gaststättenkonzession + Reiseartikel"-Fall. Die Gaststättenkonzession deckt ja alles mehr oder minder Essbare ab (bei Manni-Wichs für Dicke Eier würde ich das zwar in Frage stellen, aber zumindest ist es für den Verzehr freigegeben), selbst Dosenravioli sehe ich unproblematisch (ich kenn ernsthaft Leute, die das Zeugs kalt fressen). Bei den Reiseartikeln, also Klopapier, Rasierklingen, Lümmeltüten, usw. wirds da aber wieder witzig: die kann man wohl trotz Gaststättenkonzession nur an KFZ-Führer und Mitfahrer verkaufen... was mach ich jetzt bei einer Apfelschorle, einer Packung Kondome und einem Eis? :D
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von TramPolin »

Wer sein Auto extra aus der Tiefgarage holt, um wenige Meter zu einer Tankstelle zu fahren, ist m.E. kein Reisender. Vielmehr wird der Besuch der Tankstelle manipuliert, um das Ladenschlussgesetz zu umgehen. Das kann nicht legal sein.

Daher sollte man beim Einkauf an der Tankstelle nicht nur seinen Kfz-Schein vorlegen müssen, sondern auch ein Formular ausfüllen und dabei angeben, wo man die Reise begonnen hat, wo man gedenkt hinzufahren (alles inkl. Kontaktdaten, versteht sich) und warum man dies tut (z.B. Geschäftsreise zum Flickenteppich-Kongress).

Dieses Papier, das ab kommendem Jahr auch elektronisch übermittelt werden kann, kann dann später von den Behörden ausgewertet werden. Der aufwändige Bürokratismus wird die Leute schon dazu erziehen, nicht zu unchristlichen Zeiten (kurz nach 20 Uhr ist unchristlich, jawohl!) und nicht am Tag des Herrn einzukaufen.
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TramPolin @ 27 Aug 2012, 01:18 hat geschrieben: Wer sein Auto extra aus der Tiefgarage holt, um wenige Meter zu einer Tankstelle zu fahren, ist m.E. kein Reisender. Vielmehr wird der Besuch der Tankstelle manipuliert, um das Ladenschlussgesetz zu umgehen. Das kann nicht legal sein.
Auch wenn ich mir über den satirischen Charakter deines Posts durchaus im klaren bin, mal meine two cents.

Mit der Argumentation (und ich wäre im Übrigen gar nicht überrascht, wenns so weit käme) kommst du unter normalen umständen keine zwei Meter.

Das Problem bei der Sache ist folgendes: die unzulässige Handlung begehst ja nicht du als Autofahrer sondern der Tankstellenpächter. Der Tankstellenpächter aber könnte sich aber mit einem Tatbestandsirrtum durchaus herausreden, er kann und darf ja davon ausgehen, dass du als Autofahrer weiterfährst bzw. er muss nicht davon ausgehen, dass du gerade 50m weiter aus der Tiefgarage gefahren bist.

Man könnte jetzt natürlich durchaus argumentieren, du versuchtest den Tankstellenpächter zu täuschen: damit kommst du im Privat- und Verwaltungsrecht VIELLEICHT ein wenig weiter, im Strafrecht schaut die Staatsanwaltschaft da aber in die Röhre (wobei mir die beängstigende Tendenz mancher Staatsanwälte völlig krude Konstruktionen aufzutischen* durchaus bekannt ist), da der hier relevante Betrug eben mangels Bereicherungsabsicht nicht anwendbar sein sollte (man schadet dem Tankstellenpächter nicht, im Gegenteil, und man selbst bereichert sich ja auch nicht, da man lediglich Werte umlagert).



* Ein an eine Posse grenzendes aktuelles Beispiel:

Ein Mann war aus einer Enziehungsklinik für Alkoholabhängige ausgebrochen, hatte sich offensichtlich stark betrunken und wurde auffällig. Er bedrohte die Polizei verbal, mit einem Stein und einer Axt. Der Polizist nahm wohl zu Recht eine Notwehrsituation und/oder rechtfertigenden Notstand an und verpasste dem Mann eine hübsche Ladung Tränengas. Scheinbar soll es so sein, dass auch in direkter Nähe Personen davon eine gute Nase voll abbekommen und die entsprechenden hässlichen Symptome dieses Stoffes, der im Kriegsfall nicht eingesetzt werden dürfte, in mehr oder weniger starker Form abbekommen. So auch unser etwas "triggerhappy" erscheinende Polizist (n.b. die Verteidigung warf durchaus die Vermutung, gestützt durch Zeugen, ein, es habe sich hier keineswegs um das mildest mögliche Mittel gehandelt, konnte jedoch nicht ausreichend festgestellt werden, obwohl das Gericht durchaus Bedenken äußerte, es reichte wohl nicht um den Ermessensspielraum des Polizisten zu hinterfragen... leider ein tägliches Übel vor unseren Gerichten). Soweit so schlecht für alle Beteiligten, dem Polizisten haben wohl ein, zwei Stunden die Augen ein wenig gebrannt.

Den Vogel schoss aber die Staatsanwaltschaft ab: der Angeklagte wurde nicht nur des ganzen Bullshit, den er angezettelt hatte angeklagt sondern man konstruierte aus der Tatsache, dass der Polizist sich bei SEINEM EIGENEN Pfeffersprayeinsatz "verletzt" habe eine VORSÄTZLICHE Körperverletzung. Man behalf sich dabei der sog. "mittelbaren Täterschaft", das heißt der Angeklagte hat den Polizisten quasi als Waffe gegen ihn selbst eingesetzt, da er, so Staatsanwaltschaft, damit hätte rechnen können (mir wars nicht bekannt, das nur nebenbei). Ein "Täter hinter dem Täter" sozusagen. Originelle Prozessführung? Auf alle Fälle, darauf muss man erst mal kommen... Auswirkung auf die Jurisprudenz? Katastrophe! Grund dafür ist, dass die "mittelbare Täterschaft" bis dato in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte in ganz wenigen Fällen zur Anwendung gekommen ist. Namentlich sind das: Mafia, DDR- und NS-Unrechtsstaat sowie der sog. (höchst umstrittene) "Katzenkönigfall" (hier gings grob um die Ausnutzung eines für Suggestion offenen Täters um einen Mord zu verüben).

Das Problem bei der Geschichte ist eigentlich folgendes: sich darauf berufend, kann nun jeder **** eine bis zum Urknall zurückgehende bescheuerte Kausalitätskette herbeiziehen um selbst die inkompetentesten Eigenverfehlungen einem etwaigen Straftäter zu Last legen. (absichtlich absurd gewähltes) Beispiel: der gwamperte niederbayerische Dorfpolizist fährt seinen Dienstwagen im Suff an einen Baum, weil er zwei Jugendliche beim Wildbieseln erwischt hat und verfolgt. Ob des Schadens an seinem Dienstwagen ist der gute Herr so sauer, dass er sich so sehr aufregt und ihm die Pumpe den Dienst versagt. Trunkenheit im Dienst? Trunkenheit im Straßenverkehr? Wahl unverhältnismäßiger Mittel? Wurscht. Die Jungs sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge dran ...

Wenn der Hund ned gschissen hätt...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

DumbShitAward @ 27 Aug 2012, 02:05 hat geschrieben: Das Problem bei der Sache ist folgendes:  die unzulässige Handlung begehst ja nicht du als Autofahrer sondern der Tankstellenpächter.  Der Tankstellenpächter aber könnte sich aber mit einem Tatbestandsirrtum durchaus herausreden, er kann und darf ja davon ausgehen, dass du als Autofahrer weiterfährst bzw. er muss nicht davon ausgehen, dass du gerade 50m weiter aus der Tiefgarage gefahren bist.
Fall: Es wird ein Fußgänger an der Tankstelle abgewiesen, weil er kein Kraftfahrzeug nachweisen kann. (Einfachster Fall: Auf dem Tankstellengrundstück befindet sich momentan kein einziges Fahrzeug, der Tankstellenpächter kann das Gelände einsehen, also klarer Fall.)

Fall a) Der Kunde verabschiedet sich mit den Worten, dass er eben dann mit seinem Auto gleich käme, wenn dies Voraussetzung sei. Und er macht das.

Fall b) Der Kunde kündigt das nicht an, aber taucht wenige Minuten später wieder auf und zeigt dem überraschten Tankstellenpächter sein Auto und bietet sogar an, dass er alles überprüft, dass es wirklich sein Wagen ist usw.

Was macht der Tankstellenpächter nun? Sollte tatsächlich die Rechtsauffassung (eines Tages) so sein, dass eine echte Reise vorliegen muss, dann wird es in beiden Fällen nun sehr schwer, dass der Tankstellenpächter guten Gewissens noch davon ausgehen kann, dass sich hier jemand auf einer Reise befindet. Er könnte sich allenfalls noch herausreden, sich nicht an den Kunden erinnern zu können und nur das Vorhandensein eines Kraftfahrzeugs überprüft zu haben, was im Fall a) vielleicht noch gerade so ginge, im Fall b) aber schon schwierig wird.

Fall a) und b) dürfte es in der Praxis tatsächlich geben, es ist nicht mal konstruiert, ich würde das selbst sogar so handhaben, wenn ich denn ein Auto hätte. Einwenden kann man sicherlich, dass kein Behördenmitarbeiter die gesamte Szene verfolgen dürfte. Der Behördenmitarbeiter könnte dem Tankwart allenfalls als Testkunde eine Falle stellen.

Was die gesamte Thematik des Themas "Bier nur an Autofahrer, Fußgänger kriegen gar nichts" angeht, schafft man sich hier - ob ohne Not, ist aufgrund des Tankstellenurteils des Bundesverwaltungsgerichts sicherlich fraglich - ein neues Problem und stellt eine jahrzehntelange, mehr oder weniger geduldete Praxis infrage. Dass die neue Regelung zu weniger Störungen der Sonntagsruhe führen wird, was ja auch indirekt die Triebfeder war, ist fraglich. Einigen Tankstellenpächtern könnte es die Existenz kosten. Halten sie sich an die Regelung, stehen sie vor dem Problem, wie sie das praktisch umsetzen. Gleichzeitig wird ihr Umsatz durch das wegfallende Geschäft zurückgehen. Halten sie sich nicht daran, drohen ihnen Bußgelder, vielleicht nach Wiederholungen sogar ein Entzug der Tankstellenkonzession.

Tankstellen mit Gaststättenkonzession sind überhaupt nicht betroffen, sie werden dann Anlaufpunkt sein, sodass der nächtliche Alkoholverkauf an Partygänger sich allenfalls an andere Tankstellen verlagern dürfte. Somit hat man dann auch kaum einen positiven Effekt, zumal Gaststättenkonzessionen zur Regel bei Tankstellen werden dürften, die auch spät abends/nachts und am Sonntag geöffnet haben.

Man braucht also, wenn man wirklich was bewegen will, eine neue Regelung. Ob man hier mit einem neuen Vollzugshinweis weiterkommt, ist äußerst fraglich, wahrscheinlich kommt dann Bayern um ein eigenes Ladenschlussgesetz nicht herum. Genau dieses will man aber nicht, keinesfalls zumindest vor der Landtagswahl im Herbst 2013. Eine CSU-Alleinregierung könnte es dann angehen, einen Druck einer Liberalisierung gäbe es dann kaum. Man könnte dann sogar sauber verschärfen, ohne dass es jemand verhindern könnte. Was die Tankstellen angeht, würde man im einfachsten Fall den Verkauf jedweder Produkte (Benzin/Diesel und Öl mal ausgenommen) außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verbieten, zumal sich dies ja vergleichsweise einfach umsetzen ließe.
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Beitrag von 146225 »

Das es genau jene CSU-Alleinselbstbereicherungregierung nächsten Herbst nicht wieder gibt, das habt ihr in Bayern selbst in der Hand. Und ganz ehrlich: Alles andere als eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten zwischen Montag und Samstag wirkt aus außerbayrischer Sicht schon ein bissel armselig, allein die seitenweise geführten Diskussionen um Tankstellen reizen zum Lachen, wenn da nicht das Grundproblem wäre, das bayrische Politik diesen Schwachsinn auch noch ernst meint.
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Beitrag von TramPolin »

146225 @ 27 Aug 2012, 05:40 hat geschrieben: Das es genau jene CSU-Allein<s>selbstbereicherung</s>regierung nächsten Herbst nicht wieder gibt, das habt ihr in Bayern selbst in der Hand. Und ganz ehrlich: Alles andere als eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten zwischen Montag und Samstag wirkt aus außerbayrischer Sicht schon ein bissel armselig, allein die seitenweise geführten Diskussionen um Tankstellen reizen zum Lachen, wenn da nicht das Grundproblem wäre, das bayrische Politik diesen Schwachsinn auch noch ernst meint.
Das Problem ist, die FDP hat es nicht hinbekommen, trotz gutem Ergebnis und Regierungsbeteiligung. Dabei warb sie mit einer Liberalisierung.

In der CSU gibt es kaum noch Liberalisierungsbefürworter. Käme es z.B. zu einer CSU/SPD-Koalition, dann sähe es auch schlecht aus, da die SPD in puncto Ladenschluss mindestens genauso konservativ ist.

Bei den Grünen gibt es Strömungen, die für eine Liberalisierung sind, aber diese sind schwächer als bei der FDP. Dass sich bei einer schwarz-grünen Koalition was ändert, ist unwahrscheinlich, zumal Seehofers Gelübde, den Ladenschluss nicht anzutasten, solange er Ministerpräsident ist, in der Luft schwebt.

Es müsste also mindestens Seehofer zurücktreten.

Die Freien Wähler sind übrigens auch gegen eine Liberalisierung.

Selbst die FDP ist ja mit dem Vorschlag, den Läden exakt einen Tag in der Woche zu erlauben, bis 22 Uhr zu öffnen, schon in den Bereich der Lächerlichkeit vorgerückt.

Schlechter kann es für eine Liberalisierung eigentlich nicht ausschauen, als es derzeit der Fall ist.

Es gilt jetzt eher, die Tankstellen als Noteinkaufsmöglichkeit zu retten. Aber auch hier halte ich die Erfolgsaussichten für gering, zumal als Argument immer angeführt wird, man wolle die Überallverfügbarkeit des Alkohols einschränken und jugendliche Trinker vor einer Säuferkarriere bewahren. Dafür muss halt dann statt dem Alter nun kontrolliert werden, ob jemand mit dem Auto vorgefahren ist und damit quasi mindestens 18 sein muss (was für Mitfahrer ja nicht zutreffen muss). Sehr logisch.

Aber was tut man nicht alles für die Jugend! Da müssen dann auch Erwachsene zurückstecken und selbst Produkte, die gar keinen Alkohol enthalten, sind dann als Seiteneffekt schwerer zu bekommen. Aber es gibt noch einen positiven Effekt: Weniger Störungen der Sonntags- und Nachtruhe. Es sei denn, ein Radfahrer fängt das lautstarke Diskutieren an, weil er keine Cola bekommt, da er das falsche Fahrzeug hat.

BTW: Die CSU liegt nach den letzten Umfragen für die Landtagswahl bereits wieder bei 46 bzw. 47 % (Emnid und GMS). Bereits das dürfte für eine Alleinregierung ausreichen.
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Beitrag von Electrification »

TramPolin @ 27 Aug 2012, 12:12 hat geschrieben: BTW: Die CSU liegt nach den letzten Umfragen für die Landtagswahl bereits wieder bei 46 bzw. 47 % (Emnid und GMS). Bereits das dürfte für eine Alleinregierung ausreichen.
Die CSU wird auch leider wieder regieren, denn selbst wenn sie keine absolute Mehrheit bekommen, dann spielen die Freien Wähler die immer weiter nach rechts abdriften mit dem Bauern aus Niederbayern, den Steigbügelhalter.
Das wäre eine Katastrophe, denn den FW traue ich auch verkehrspolitisch nicht über den Weg, da dürfte die FDP richtig eisenbahnfreundlich gegenüber den FWs sein.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Da stimm ich Dir zu. Denn so lang Seehofer nicht mit den Sozis koalieren muss, um an der Macht zu bleiben, wird ers nich tun.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Was bin ich froh, dass ich bei mir ums Eck eine Dönerbude habe wo das Bier recht preiswert ist. Zusätzlich kann ich fussläufig zum Hauptbahnhof und da muss ich kein Auto nachweisen.
Aber was mich echt wundert: ich bekomme am Flughafen auch nach acht noch ein Bier im Supermarkt ohne einen Flug oder Parkschein nachweisen zu müssen. Das ist echt subversiv :ph34r:
Mittlerweile macht sich sogar der Spiegel über uns Bayern lustig.

PS solange die FW der wahrscheinlichste Koalitionspartner der CSU zu sein scheint, dann ist mir ehrlich gesagt eine CSU Alleinherrschaft lieber als eine Koaltion mit der hellbraunen Bauernpartei.
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Beitrag von Mark8031 »

Iarn @ 27 Aug 2012, 19:01 hat geschrieben: Aber was mich echt wundert: ich bekomme am Flughafen auch nach acht noch ein Bier im Supermarkt ohne einen Flug oder Parkschein nachweisen zu müssen.
Bis Du an diesem Flughafen überhaupt mal bist wird Dir auch kein Gericht der Welt abstreiten, dass Du kein Reisender bist :lol:
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
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