Da wäre eigentlich der 10minuten-Schweber was fürs MUC-Shopping gewesen (wäre der mutmaßliche Fahrpreis nicht so hoch gewesen).Smirne76 @ 27 Aug 2012, 20:20 hat geschrieben: Bis Du an diesem Flughafen überhaupt mal bist wird Dir auch kein Gericht der Welt abstreiten, dass Du kein Reisender bist![]()
Ladenschluss
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Ich bin nur froh, dass die Tankstelle auf dem Nachbargrundstück eine Schanklizenz hat. Aber ich traue der Sache noch nicht so recht. Ob die Schanklizenz zum Verkauf von Grillkohle, Tiefkühlpizza & Co. außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnunsgzeiten bevollmächtigt, da gibt es hier unterschiedliche Auffassungen. Autobahn meint ganz klar ja, DumbShitAward eher nein, wenn ich das richtig verstehe.
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Es geht ja auch um Sonn- und Feiertage. Nach 20 Uhr mag punktuell weniger los sein und der Verkäufer kann dann prinzipiell kontrollieren, ob jemand mit dem Auto vorgefahren ist oder gelogen hat.DumbShitAward @ 27 Aug 2012, 00:45 hat geschrieben: Das GERADE nach Ladenschluss oftmals Halligalli an den Tankstellen herrscht und mir aus dem Stegreif gut 20 Tankstellen einfallen würde, wo der Pächter selbst mit bestem Wissen und Gewissen nicht kontrollieren kann, ob der Kunde mit dem Auto da ist (z.B. kann er den Parkplatz gar nicht sehen und wenn er alleine ist, kann er ja kaum den Laden verlassen), ist aber eher die Realität. Und was ist wenn der Kunde bei der Nachfrage lügt? Ich gehe schwer davon aus, dass ein etwaiges Bußgeld gegen den Pächter im Widerspruchverfahren nicht bestand haben könnte, höherinstanzlich würde ich gar von der Feststellung einer Unzumutbarkeit ausgehen.
Aber an Sonn- und Feiertagen ist an vielen Tankstellen die Hölle los. Wie soll das kontrolliert werden?
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Augsburger Ordnungsreferent will strengstes Verkaufsverbot in Bayern
Tankstellen dürfen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur noch geringe Mengen Lebens- und Genussmittel - auch Alkohol - an Autofahrer und Mitfahrer verkaufen. Fußgänger und Radfahrer bekommen nach Ladenschluss nicht mal eine Flasche Wasser.
Eigentlich sollte man erwarten, dass diese lachhafte, unlogische und kaum kontrollierbare Regelung sofort wieder aufgehoben wird. Doch Augsburg will nun noch einen Schritt weitergehen. Wenn es nach dem Augsburger Ordnungsamt geht, sollen auch Autofahrer und Mitfahrer nachts und an Sonn- und Feiertagen keinen Alkohol mehr an Tankstellen erhalten.
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsbu...id21662351.html
Der nächste Schritt ist dann, dass die Tankstellen gar nichts mehr verkaufen dürfen, außer Benzin, Diesel und Öl versteht sich. Das aber möglichst nur bis 18:30
Edit: Interessant übrigens diese Aussage:
Das bedeutet, ein Anwohner dürfte auch nichts bekommen, wenn er 20 Meter mit dem Auto zur Tankstelle fährt. Wie aber soll man das bitte kontrollieren?
Edit 2: Wenn man die Überallverfügbarkeit des Alkohols einschränken will, dann sollte man das wenigstens mit einem gescheiten Gesetz machen. Ich bin zwar tendenziell dagegen, könnte mich aber damit arrangieren. Aber jetzt ist es nur noch Chaos. Bitte eine klare, auch kontrollierbare Regel. Derzeit klappert man halt mehrere Tankstellen ab, bis man an einer was bekommt. Oder man geht zum Hot Wok oder zu Call a Pizza. Die verkaufen und dürfen das auch. Aber warum die und die anderen nicht?
Tankstellen dürfen außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur noch geringe Mengen Lebens- und Genussmittel - auch Alkohol - an Autofahrer und Mitfahrer verkaufen. Fußgänger und Radfahrer bekommen nach Ladenschluss nicht mal eine Flasche Wasser.
Eigentlich sollte man erwarten, dass diese lachhafte, unlogische und kaum kontrollierbare Regelung sofort wieder aufgehoben wird. Doch Augsburg will nun noch einen Schritt weitergehen. Wenn es nach dem Augsburger Ordnungsamt geht, sollen auch Autofahrer und Mitfahrer nachts und an Sonn- und Feiertagen keinen Alkohol mehr an Tankstellen erhalten.
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsbu...id21662351.html
Der nächste Schritt ist dann, dass die Tankstellen gar nichts mehr verkaufen dürfen, außer Benzin, Diesel und Öl versteht sich. Das aber möglichst nur bis 18:30

Edit: Interessant übrigens diese Aussage:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/la...uer-autofahrer/Zum Reisenden wird man aber auch noch nicht allein dadurch, dass man die Tankstelle mit dem Auto anfährt.
Das bedeutet, ein Anwohner dürfte auch nichts bekommen, wenn er 20 Meter mit dem Auto zur Tankstelle fährt. Wie aber soll man das bitte kontrollieren?
Edit 2: Wenn man die Überallverfügbarkeit des Alkohols einschränken will, dann sollte man das wenigstens mit einem gescheiten Gesetz machen. Ich bin zwar tendenziell dagegen, könnte mich aber damit arrangieren. Aber jetzt ist es nur noch Chaos. Bitte eine klare, auch kontrollierbare Regel. Derzeit klappert man halt mehrere Tankstellen ab, bis man an einer was bekommt. Oder man geht zum Hot Wok oder zu Call a Pizza. Die verkaufen und dürfen das auch. Aber warum die und die anderen nicht?
Wie ist das denn in Zukunft an Bahnhöfen, ist da eine ähnliche Regelung in Planung? Muss man da in Zukunft sein gültiges Ticket vorzeigen (so ähnlich wie im Duty-Free-Laden am Flughafen, wo man die Boardingkarte vorweisen muss)?Iarn @ 27 Aug 2012, 20:01 hat geschrieben: Was bin ich froh, dass ich bei mir ums Eck eine Dönerbude habe wo das Bier recht preiswert ist. Zusätzlich kann ich fussläufig zum Hauptbahnhof und da muss ich kein Auto nachweisen.
Und falls ja, ist dann eine MVV-Monatskarte ausreichend genug? Oder wird dann eine Mindestentfernung beim Fahrziel vorausgesetzt?
Und falls nein, warum nicht? Wieso ist die Situation an Bahnhöfen anders als bei Tankstellen?
Wo ist das Problem?
Auch viele Kneipen und Gaststätten verkaufen auf Nachfrage Bier oder Wein in Flaschen über den Tresen... Das müsste bei konsequenter Gesetzesanwendung doch auch verboten werden, oder?TramPolin @ 30 Aug 2012, 14:42 hat geschrieben: Oder man geht zum Hot Wok oder zu Call a Pizza. Die verkaufen und dürfen das auch. Aber warum die und die anderen nicht?
Wo ist das Problem?
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Früher haben die Bahnhöfe außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende verkauft. Zumindest offiziell, kontrolliert wurde das meiner Beobachtung nie. Am Ostbahnhof gab es Schilder "Verkauf nach 18:30 und an Sonn- und Feiertagen nur an Reisende" o.ä. Eine Fahrkarte musste ich nie vorzeigen.rautatie @ 30 Aug 2012, 15:09 hat geschrieben:Wie ist das denn in Zukunft an Bahnhöfen, ist da eine ähnliche Regelung in Planung? Muss man da in Zukunft sein gültiges Ticket vorzeigen (so ähnlich wie im Duty-Free-Laden am Flughafen, wo man die Boardingkarte vorweisen muss)?Iarn @ 27 Aug 2012, 20:01 hat geschrieben: Was bin ich froh, dass ich bei mir ums Eck eine Dönerbude habe wo das Bier recht preiswert ist. Zusätzlich kann ich fussläufig zum Hauptbahnhof und da muss ich kein Auto nachweisen.
Und falls ja, ist dann eine MVV-Monatskarte ausreichend genug? Oder wird dann eine Mindestentfernung beim Fahrziel vorausgesetzt?
Und falls nein, warum nicht? Wieso ist die Situation an Bahnhöfen anders als bei Tankstellen?
Vielleicht kommt das ja jetzt wieder

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Es wird ja immer lächerlicher, hier wird ganz klar gegen das Volk entschieden und Leute die schamlos ihre Frau betrügen wollen uns dann ehrlich was von christlichen Werten erzählen, da hört es doch auf.
Dass es Bayern so gut geht ist den Leuten in Bayern zu verdanken und nicht der Spezlwirtschaftspartei, deren Namen ich hier nicht nenne.
Sie schafft es eher Bayern zugrunde zu richten mit ihren 50er-Jahre-Ansichten, was nur von der bayerischen FPÖ (=FW) übertroffen wird!
Der Ladenschluss ist ein wirtschaftliches Hindernis und das Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen ohne Auto ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Es fehlen 24/7-Shops und andere Annehmlichkeiten die vielen Menschen, gerade in der Stadt, das Leben erleichtern würden.
Es braucht keine Regulierung für Ladenöffnungszeiten, es braucht nur Regelungen für den Arbeitnehmerschutz, dann steht auch einer Sonntagsöffnung nichts im Weg. Mit der Zeit gehen, sonst verlieren wir den Anschluss an das restliche Europa und werden zum Museum.
Dass es Bayern so gut geht ist den Leuten in Bayern zu verdanken und nicht der Spezlwirtschaftspartei, deren Namen ich hier nicht nenne.
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Der Ladenschluss ist ein wirtschaftliches Hindernis und das Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen ohne Auto ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Es fehlen 24/7-Shops und andere Annehmlichkeiten die vielen Menschen, gerade in der Stadt, das Leben erleichtern würden.
Es braucht keine Regulierung für Ladenöffnungszeiten, es braucht nur Regelungen für den Arbeitnehmerschutz, dann steht auch einer Sonntagsöffnung nichts im Weg. Mit der Zeit gehen, sonst verlieren wir den Anschluss an das restliche Europa und werden zum Museum.
Wenn ich mir das so vorstelle. Ich komme von einer langen (beruflichen) Tour nach 20:00 Uhr mit dem Auto nach hause. Ich freue mich über ein gemütliches Feierabendbier vor dem Fernseher, aber der Kühlschrank ist leer. An der Tanke bekomme ich nichts, da ich ja in der Nähe wohne und somit kein Reisender bin. Also muss ich in eine Kneipe gehen und auf die Gemütlichkeit verzichten.Zum Reisenden wird man aber auch noch nicht allein dadurch, dass man die Tankstelle mit dem Auto anfährt.
Die Kneipe ist aber drei Kilometer von meiner Wohnung entfernt, und wenn ich Alk getrunken habe, darf ich nicht mehr fahren. Laufen will ich die drei Kilometer aber auch nicht, also müsste ich mir zusätzlich zur Ungemütlichkeit der Kneipe auch noch ein Taxi nehmen.
Natürlich nicht! :ph34r: Im MVV-Gebiet bist Du doch kein "Reisender", sondern Anwohner. Genau so, wie die mit einem Münchner KFZ-Kennzeichen in München kein "Reisender" bist (siehe oben). Wohl dem, der ein Firmenfahrzeug hat, das in einem Ort im Umkreis von mindestens 100 Kilometern zugelassen ist, am Besten noch außerhalb von Bayern.rautatie @ , hat geschrieben:Und falls ja, ist dann eine MVV-Monatskarte ausreichend genug?
Frei nach Asterix könnte man sagen: "Die spinnen, die Bayern!"
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Genauso könnte ich um 20 Uhr auch nach Hamburg losfahren. Dass man vor einer langen Fahrt in der eigenen Stadt tankt, ist keine Seltenheit.Autobahn @ 30 Aug 2012, 21:16 hat geschrieben: Ich komme von einer langen (beruflichen) Tour nach 20:00 Uhr mit dem Auto nach hause.
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Der Gesetzgeber hat es sicherlich so gedacht, dass eine Reise eine größere Entfernung bedeutet. Schließlich geht es in erster Linie darum, den erschöpften Reisenden mit einer kleinen Erfrischung und Stärkung zu neuen Vitalität zu helfen, damit er seine Reise fortsetzen kann.Autobahn @ 30 Aug 2012, 21:16 hat geschrieben:Wenn ich mir das so vorstelle. Ich komme von einer langen (beruflichen) Tour nach 20:00 Uhr mit dem Auto nach hause. Ich freue mich über ein gemütliches Feierabendbier vor dem Fernseher, aber der Kühlschrank ist leer. An der Tanke bekomme ich nichts, da ich ja in der Nähe wohne und somit kein Reisender bin. Also muss ich in eine Kneipe gehen und auf die Gemütlichkeit verzichten.Zum Reisenden wird man aber auch noch nicht allein dadurch, dass man die Tankstelle mit dem Auto anfährt
Die Kneipe ist aber drei Kilometer von meiner Wohnung entfernt, und wenn ich Alk getrunken habe, darf ich nicht mehr fahren. Laufen will ich die drei Kilometer aber auch nicht, also müsste ich mir zusätzlich zur Ungemütlichkeit der Kneipe auch noch ein Taxi nehmen.
Natürlich nicht! :ph34r: Im MVV-Gebiet bist Du doch kein "Reisender", sondern Anwohner. Genau so, wie die mit einem Münchner KFZ-Kennzeichen in München kein "Reisender" bist (siehe oben). Wohl dem, der ein Firmenfahrzeug hat, das in einem Ort im Umkreis von mindestens 100 Kilometern zugelassen ist, am Besten noch außerhalb von Bayern.
Frei nach Asterix könnte man sagen: "Die spinnen, die Bayern!"
Momentan ist das noch Theorie, der Tankwart kann derzeit noch davon ausgehen, dass das Erscheinen mit einem Kfz an der Tankstelle als Reisebeleg gewertet werden darf.
Vielleicht reicht das eines Tages nicht mehr aus, hier wäre es aber durchaus noch zumutbar, das Kennzeichen zu überprüfen. Wer in München mit einem "M" vorfährt, kann kaum ein Reisender sein bzw. er hat gerade erst eine Reise gestartet (und braucht noch keine Stärkung) bzw. kommt von dieser zurück (dann ist davon auszugehen, dass er sich schon weit vor seinem Ziel gestärkt hat).
Daher glaube ich, dass im Herbst 2013, nachdem die CSU mit 56,56 % wieder die absolute Mehrheit erreicht hat, die Überprüfung des Kfz-Kennzeichens mit in einen erneut geänderte Vollzugshinweis aufgenommen wird, etwa so:
Es gibt aber einen Schönheitsfehler: Da nicht jeder ein Kfz fährt, das in der eigenen Stadt oder Gemeinde angemeldet ist, kann die Überprüfung zu einem unrichtigen Resultat führen. Man nehme außerdem den Fall eines Mopeds, wo ja das Kennzeichen keinen Ortsbestandteil aufweist.Als Reisende gelten Kraftfahrer und Mitfahrer des Kraftfahrzeugverkehrs, deren Kfz über ein Kfz-Kennzeichen mit einem Ortskurzzeichen verfügt, das einen Ort bezeichnet, der verschieden von dem Standort der Treibstoff- und Schmiermittelverkaufsstelle ist. Verläuft auf dem Grundstück der Treibstoff- und Schmiermittelverkaufsstelle eine Kreisstadtgrenze, so gilt der Kreis, auf dem sich der Hauptzugang zum Verkaufsraum befindet.
Aber aber. Mopedfahrer sind per se keine Reisenden. Alleine durch die leichte Bauweise sind sie eher nicht geeignet, größere Entfernungen zurückzulegen. Daher sind Mopedfahrer als Anwohner und nicht als Reisende zu sehen.TramPolin @ 30 Aug 2012, 21:48 hat geschrieben: Man nehme außerdem den Fall eines Mopeds, wo ja das Kennzeichen keinen Ortsbestandteil aufweist.

Und andere Kfz-Fahrer haben sich mit ihrem Perso an der Tanke auszuweisen, um zusammen mit dem Kennzeichen sie in die Klasse "Anwohner" oder "Reisende" sicherer einordnen zu können.
Und an Bahnhöfen könnten wir einführen lassen, dass "Reisende im Sinne des Konsumverhinderungsgesetzes" nur Fahrgäste mit Fahrscheinen der Produktkategorien A und B über 100 km sind. :ph34r:
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Stimmt, peinlicher Fehler, wie konnte ich das vergessen.spock5407 @ 30 Aug 2012, 22:03 hat geschrieben: Aber aber. Mopedfahrer sind per se keine Reisenden. Alleine durch die leichte Bauweise sind sie eher nicht geeignet, größere Entfernungen zurückzulegen. Daher sind Mopedfahrer als Anwohner und nicht als Reisende zu sehen.
![]()

Sage ich doch, Arbeitgeber VW AG in Wolfsburg (Kennzeichen: WOB), Einsatz- und Wohnort MünchenTramPolin @ 30 Aug 2012, 21:48 hat geschrieben:Es gibt aber einen Schönheitsfehler: Da nicht jeder ein Kfz fährt, das in der eigenen Stadt oder Gemeinde angemeldet ist, kann die Überprüfung zu einem unrichtigen Resultat führen.

Blöd nur, wenn der Hamburger Außendienstmitarbeiter von BMW (Kennzeichen: M) gerade zu einer Konferenz in München weilt und er dann noch nicht einmal eine Schachtel Zigaretten bekommen kann, weil er ja nach Kennzeichen kein "Reisender" ist.
Aber wie spock5407 schon sagt, jeder "Reisende" muss sich mit persönlicher ID ausweisen. Erinnert mich fatal an den Einkauf im Intershop der "DDR" und in anderen Ostblockstaaten.
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Das mit den Kennzeichen dürfte aber vorallem an den Grosstankstellen kaum zu machen sein. Weil da aufgrund der Vielzahl der Zapfsäulen oft die Kennzeichen vom Verkaufsraum aus garnet alle einsehbar sind. Oder will man den Tankwart jedes mal rausschicken zur Kontrolle??? Dann dürften sich die Autofahrer aber rasch beschweren, wenn sie ewig an der Kasse stehen.
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Das Ganze war Satire, aber ich würde nicht mal gänzlich ausschließen wollen, dass so was mal kommt.Lazarus @ 30 Aug 2012, 22:24 hat geschrieben: Das mit den Kennzeichen dürfte aber vorallem an den Grosstankstellen kaum zu machen sein. Weil da aufgrund der Vielzahl der Zapfsäulen oft die Kennzeichen vom Verkaufsraum aus garnet alle einsehbar sind. Oder will man den Tankwart jedes mal rausschicken zur Kontrolle??? Dann dürften sich die Autofahrer aber rasch beschweren, wenn sie ewig an der Kasse stehen.
Verkäufer müssen übrigens auch heute schon den Verkaufsraum zur Kontrolle verlassen, nicht alle haben Überwachungskameras, mit denen man das gesamte Gelände einsehen kann. Es gibt ja den Fall, wo ein Kunde kommt und sagt, er habe seinen Wagen ganz an der Seite geparkt. Dann muss der Verkäufer zum Check rauslaufen, dann kann er aber auch gleich das Kfz-Kennzeichen kontrollieren. Die Monitore, die zur Überwachung der Zapfsäulen dienen, sind im Allgemeinen geeignet, das Kfz-Kennzeichen zu zeigen. Genau zu diesem Zweck sind sie ja da, um Benzindiebstähle zu dokumentieren. Wer also tankt, könnte mit kaum höherem Aufwand als heute kontrolliert werden. Das wäre sogar eventuell zumutbar, wenn es der Gesetzgeber denn so will.
Och, man könnte das dann doch sogar mit elektronischer Kennzeichenerkennung verbinden kombiniert mit der Pflicht zur Vorratsspeicherung zusammen mit den Kassendaten der entsprechenden Zapfsäule zwecks späterer Kontrolle. Revisionssicher für 7 Jahre natürlich, so dass jedes Verkaufsvergehen sofort aufdeckbar ist. Oder gar über eine Zwangssoftware in dem Kassenrechner unterbinden. Da geht schon was, mit der heutigen Technik. :ph34r: Dann ist das mit großen Tankstellen gar kein Problem. Das kriegen wir schon hin, die Abgabe von Waren nach 20 Uhr genau zu kontrollieren und einzudämmen.
Über den Zwangs-Unfalldatenschreiber wird ja eh aktuell diskutiert, das kann man dann gleich mit der o.g. Datenerfassung irgendwie kombinieren.
Über den Zwangs-Unfalldatenschreiber wird ja eh aktuell diskutiert, das kann man dann gleich mit der o.g. Datenerfassung irgendwie kombinieren.
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Vorweg: ist Hörensagen, ich kanns nicht überprüfen.
Ein guter Bekannter hat mir erzählt (ja, ich weiß wie das klingt, aber der wohnt da), dass es im Raum Kaufbeuren anscheinend eine Tankstelle gibt, die seit Neustem allen ernstes einen Bierautomaten aufgestellt hat. Das Ding funktioniert anscheinend mit der gleichen Jugendschutzvorrichtung per EC-Karte, Führerschein oder Personalausweis wie die Zigarettenautomaten. Der örtlicheMafiaboss stinkkonservative Bürgermeister muss im Dreieck vor Wut gesprungen sein und prüft rechtliche Schritte.
So, jetzt bin ich aber mal echt gespannt, wie die Fortschrittsbremsen hier "Störung der Sonntagsruhe" reinpfriemeln wollen... an einer Tanke, die 24/7 geöffnet hat.
Ich würd mir einen Ast lachen, wenn das Schule macht...
Ein guter Bekannter hat mir erzählt (ja, ich weiß wie das klingt, aber der wohnt da), dass es im Raum Kaufbeuren anscheinend eine Tankstelle gibt, die seit Neustem allen ernstes einen Bierautomaten aufgestellt hat. Das Ding funktioniert anscheinend mit der gleichen Jugendschutzvorrichtung per EC-Karte, Führerschein oder Personalausweis wie die Zigarettenautomaten. Der örtliche
So, jetzt bin ich aber mal echt gespannt, wie die Fortschrittsbremsen hier "Störung der Sonntagsruhe" reinpfriemeln wollen... an einer Tanke, die 24/7 geöffnet hat.
Ich würd mir einen Ast lachen, wenn das Schule macht...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Bierautomaten mit Alterskontrolle gibt es an bayerischen Tankstellen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Hier eine Tankstelle, ausgerechnet in Wasserburg am Inn:DumbShitAward @ 31 Aug 2012, 00:09 hat geschrieben:Vorweg: ist Hörensagen, ich kanns nicht überprüfen.
Ein guter Bekannter hat mir erzählt (ja, ich weiß wie das klingt, aber der wohnt da), dass es im Raum Kaufbeuren anscheinend eine Tankstelle gibt, die seit Neustem allen ernstes einen Bierautomaten aufgestellt hat. Das Ding funktioniert anscheinend mit der gleichen Jugendschutzvorrichtung per EC-Karte, Führerschein oder Personalausweis wie die Zigarettenautomaten. Der örtliche <s>Mafiaboss</s> stinkkonservative Bürgermeister muss im Dreieck vor Wut gesprungen sein und prüft rechtliche Schritte.
So, jetzt bin ich aber mal echt gespannt, wie die Fortschrittsbremsen hier "Störung der Sonntagsruhe" reinpfriemeln wollen... an einer Tanke, die 24/7 geöffnet hat.
Ich würd mir einen Ast lachen, wenn das Schule macht...
http://www.zeislmeier.de/t_stdh.html
Es heißt dort:
Bierautomat: Helles, Pils, Radler (Alternachweis mit EC-Karte)
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Aha, also sinds zumindest schon mal (mutmaßlich) mindestens zwei.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass solche Geräte in Zukunft mehr Verbreitung finden, sollte die bayerische Staatsregierung nicht von ihrem Irrweg abkommen.
Ach so, ich vergaß: Alois Hingerl sitzt ja noch im Hofbräuhaus...
Ich könnte mir gut vorstellen, dass solche Geräte in Zukunft mehr Verbreitung finden, sollte die bayerische Staatsregierung nicht von ihrem Irrweg abkommen.
Ach so, ich vergaß: Alois Hingerl sitzt ja noch im Hofbräuhaus...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Dann werden sie halt verboten oder dürfen nicht mehr rund um die Uhr den edlen Saft ausspucken. (Dann müsste man Zigarettenautomaten und andere Automaten wie Kaugummi-, aber auch Fahrscheinautomaten* aber eigentlich auch verbieten, sie würden ja die Sonntagsruhe auch stören.)DumbShitAward @ 31 Aug 2012, 01:30 hat geschrieben: Ich könnte mir gut vorstellen, dass solche Geräte in Zukunft mehr Verbreitung finden, sollte die bayerische Staatsregierung nicht von ihrem Irrweg abkommen.
Welche Schritte notwendig sind für ein Verbot, weiß ich aber nicht. Vermutlich hätte die Landesregierung hinreichende Kompetenzen, kommunal dürfte es schon schwieriger werden, es sei denn, ein Gericht stellt fest, dass die Sonntagsruhe gefährdet sei (Stichwort Automatenvideothek). Vielleicht findet ein Richter ja die Begründung, dass die Automaten den Rausch fördern, wodurch die Konsumenten zur Lautstärke neigen und damit die Sonntagsruhe gefährden.
* Kleiner Gag, aber langsam wundert mich nichts mehr.
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Ich sehe da auch eine Menge Pseuo-Möglichkeiten dem Automatentreiben einen Riegel vorzuschieben, doch irgendwann wird sich der Gesetzgeber eben die Frage gefallen lassen müssen, warum Automat A (Bier, Getränke, Zigaretten, gebrauchte Schlüpfer, usw) am Sonntag nicht betrieben werden darf, Automat B (Bank, Fahrschein) aber schon und vor allen Dingen, was das mit dem Ladenschluss zu tun haben soll, nachdem es ja gar kein "Laden" ist.
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das das BVG und vielleicht sogar, wenn genügend bornierte Holzköpfe daran rumpfuschen, auch das BVerfG das so lustig finden...
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das das BVG und vielleicht sogar, wenn genügend bornierte Holzköpfe daran rumpfuschen, auch das BVerfG das so lustig finden...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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So ergeben Bahnsteigkarten wieder einen Sinn.TramPolin @ 30 Aug 2012, 15:11 hat geschrieben:Früher haben die Bahnhöfe außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende verkauft. Zumindest offiziell, kontrolliert wurde das meiner Beobachtung nie. Am Ostbahnhof gab es Schilder "Verkauf nach 18:30 und an Sonn- und Feiertagen nur an Reisende" o.ä. Eine Fahrkarte musste ich nie vorzeigen.
Made my day!Michi Greger @ 30 Aug 2012, 21:46 hat geschrieben:Ungemütliche Kneipen sind eh die verkehrten.
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Hier ein weiterer Artikel:
Fußgänger kriegen kein Bier
http://www.schwaebische.de/region/bodensee...id,5309283.html
Ein bisschen stutzig macht mich dabei die Aussage der Lindauer Polizeichefin zur Kontrollierbarkeit der neuen Regelung:
Wo liegt eigentlich der Unterschied, wenn derselbe Autofahrer sich bei einem Bringdienst mit Bier eindeckt? Die verkaufen auch Flaschen im Straßenverkauf - sogar an Fußgänger und Radfahrer.
Wird unsere Welt immer verrückter? Und warum schweigt die FDP? Ich habe einen Ansprechpartner bei der FDP, der mir immer zum Thema Ladenschluss höflich und kompetent antwortet. Nur dieses Mal nicht. Vielleicht ist er ja noch im Urlaub.
Fußgänger kriegen kein Bier
http://www.schwaebische.de/region/bodensee...id,5309283.html
Ein bisschen stutzig macht mich dabei die Aussage der Lindauer Polizeichefin zur Kontrollierbarkeit der neuen Regelung:
Ich habe hier den Eindruck, dass in Zukunft das Ortskurzzeichen im Kennzeichen wie von mir - eher im Scherz - prognostiziert eine Rolle spielten könnte. Soll hier gesagt werden, wer mit Lindauer Kennzeichen in Lindau Bier an einer Tankstelle kaufe, könne kein Reisender sein? Was aber, wenn er gerade eine lange Fahrt beginnt?„Am einfachsten ist es, wenn ein Autofahrer mit Lindauer Kennzeichen kistenweise Bier in sein Auto stapelt“, sagt sie.
Wo liegt eigentlich der Unterschied, wenn derselbe Autofahrer sich bei einem Bringdienst mit Bier eindeckt? Die verkaufen auch Flaschen im Straßenverkauf - sogar an Fußgänger und Radfahrer.
Wird unsere Welt immer verrückter? Und warum schweigt die FDP? Ich habe einen Ansprechpartner bei der FDP, der mir immer zum Thema Ladenschluss höflich und kompetent antwortet. Nur dieses Mal nicht. Vielleicht ist er ja noch im Urlaub.
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Da wirds dann gleich interessant.
Die Parkplätze der Anal-Tankstelle an der Robert-Bosch-Straße sind vom Innenraum des Shops überhaupt nicht zu sehen, das Gelände ist ohnehin recht ausladend und es ist gerade Abends wenn der Touristrom aus Richtung Aeschach, Insel und Lochau kommt völlig unübersichtlich.
Ich warte eigentlich nur noch auf ein Gerichtsurteil, dass Tankstellenpächter hier in Schutz nimmt, das KANN so nicht zumutbar sein.
Die Parkplätze der Anal-Tankstelle an der Robert-Bosch-Straße sind vom Innenraum des Shops überhaupt nicht zu sehen, das Gelände ist ohnehin recht ausladend und es ist gerade Abends wenn der Touristrom aus Richtung Aeschach, Insel und Lochau kommt völlig unübersichtlich.
Ich warte eigentlich nur noch auf ein Gerichtsurteil, dass Tankstellenpächter hier in Schutz nimmt, das KANN so nicht zumutbar sein.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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