http://www.vrr.de/de/global/presse/archiv/...1328/index.htmlVerhandlungen zwischen VRR und DB gehen weiter
Ausverhandeltes Eckpunktepapier soll bis zum 03. April vorliegen
Gelsenkirchen, 19. März 2009
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat heute im Rahmen seiner Verwaltungsratssitzung in Essen über den weiteren Fortgang der Verhandlungen mit der DB Regio NRW beraten. Ergebnis: Mit Unterstützung des neuen NRW-Verkehrsministers Lutz Lienenkämper sollen nun in den nächsten 14 Tagen weitere Verhandlungen zwischen VRR und DB erfolgen. Ziel ist nach wie vor, auf dem Verhandlungswege qualitative und finanzielle Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr an Rhein und Ruhr zu erzielen. Lienenkämper lädt dazu in den kommenden Tagen die Fraktionsvorstände der VRR-Verbandsversammlung und den VRR-Vorstand nach Düsseldorf ein. Am 03. April will der VRR-Verwaltungsrat abschließend entscheiden.
„Unsere Priorität bleibt eine Lösung auf dem Verhandlungsweg. Und auch die Bahn betont ja öffentlich immer wieder, dass sie auf eine schnelle außergerichtliche Einigung hofft. In den letzten 48 Stunden gab es zudem noch Signale aus dem NRW-Verkehrsministerium, die bislang noch offenen Fragen im Eckpunktepapier im Sinne einer außergerichtlichen Einigung zu begleiten“, erklärt VRR-Vorstand Martin Husmann den Stand der Verhandlungen. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen dabei die möglichen Belastungen der kommunalen Kassen im VRR. Unstrittig sind hingegen alle von VRR und DB gemeinsam erarbeiteten Qualitätsverbesserungen, wie zum Beispiel das neue S-Bahn- und RE-Konzept.
Viele Kommunen im VRR-Gebiet unterliegen der Haushaltssicherung und können deshalb die finanziellen Mehrbelastungen aus dem Vertrag mit der Deutschen Bahn nicht schultern. „Dass die Kommunen im VRR den Schienenpersonennahverkehr mitfinanzieren ist ohnehin einmalig in Deutschland, normalerweise ist das Ländersache. Deshalb kann man nicht erwarten, dass in den Städten und Kreisen Kindergärten oder Kultureinrichtungen geschlossen werden müssen, um den regionalen Nahverkehr finanziell noch mehr zu unterstützen“, so Husmann.
Gestern schon diese Info:
http://www.vrr.de/de/global/presse/archiv/...1326/index.htmlZwangsvollstreckung gegen den VRR ist unwirksam
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen berichtigt den Urteilstenor
Gelsenkirchen, 18. März 2009
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Dienstag den Tenor in seinem Urteil vom 19.12.2008 berichtigt. Die Deutschen Bahn (DB) kann nur noch gegen eine entsprechende Sicherheitsleistung die Vollstreckung gegen die vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einbehaltenen Gelder durchführen. Damit ist die bisherige Zwangsvollstreckung der DB gegen den VRR unwirksam. Erst, wenn die Bahn beim Verwaltungsgericht 110 Prozent der 112 Millionen vom VRR einbehalten Euro, also 123,9 Millionen Euro, in bar oder als Bürgschaft hinterlegt, kann sie die Vollstreckung betreiben. Sollte die DB keine Sicherheit in genannter Höhe leisten ist auch keine Zwangsvollstreckung gegen den VRR möglich.
Zusammengefasst: Im Westen nix Neues.