Schwer zu sagen. Ausschenken dürfen sie wohl, aber heißt das, dass man dann die Getränke auch mitnehmen darf? O.k., Hot Wok & Co. verkaufen im Straßenverkauf ja auch ungeöffnete Flaschen, sogar noch um 23 Uhr (!) und sogar an Fußgänger (!). Ob jetzt ein Wirt in einem Wirtshaus mir um 23:00 eine Flasche zum Mitnehmen verkaufen darf? Ich bin überfragt. Wenn nein, dann dürfte es die Tankstelle auch nicht, das sie sich ja auf die Gaststättenkonzession beruft.DumbShitAward @ 3 Sep 2012, 14:38 hat geschrieben:Wie ist es eigentlich mit Tankstellen mit Gaststättenkonzession? Ausschenken dürfen die ja sicherlich (sonst wäre das ja de facto eine Sperrstunde um 22h) noch, oder?
Eine Lösung könnte darin bestehen, den Alkohol generell aus dem Einzelhandel herauszunehmen und nach nordischem Vorbild nur in speziellen lizenzierten Geschäften zu verkaufen, die natürlich dann auch strenge Öffnungszeiten hättem. Die Alterskontrolle könnte man dort auch besser einhalten, da sich die Testkäufe auf erheblicher weniger Verkaufspunkte verteilen würden. Auch könnte man jeden Kauf durch Altersabfrage der Girocard oder Vorlegen des Personalausweises authentifizieren, ggf. müsste das dann alles archiviert und in regelmäßigen Abständen an die Behörden weitergegeben werden.
Auch hier mag ich nicht missverstanden werden. Ich will tendenziell diese Einschränkungen nicht, schon gar kein bürokratisches Monstrum, wie ich es gerade beschrieben habe.
Meinetwegen kann man sich um 3 Uhr nachts ein Augustiner (auch im Supermarkt) kaufen. Ich würde aber umschwenken, wenn anhand einer Untersuchung überzeugend nachgewiesen wird, dass durch ein nächtliches und sonntägliches Verkaufsverbot alkoholmotivierte Straftaten zurückgehen oder weniger Jugendliche und Erwachsene zu Alkoholikern werden.