Jetzt hast einen Fan mehrTramPolin @ 6 Sep 2012, 10:45 hat geschrieben:Allerdings darf man sich keine Wunder erwarten. In meiner schon länger bestehenden Facebook-Gruppe "Länger Einkaufen in Bayern" habe ich nur knapp über 70 (!) Fans, die Gruppe "Wir wollen Guttenberg zurück" kommt dagegen auf faste eine halbe Million.
Ladenschluss
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Truderinger
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Das wird nix werden, weil für den Nachtverkauf an Tankstellen ist das Interesse einfach zu gering. Wenn schon müsste das eine Petition sein, die sich gegen den Ladenschluss insgesamt richtet.TramPolin @ 6 Sep 2012, 15:40 hat geschrieben: Jetzt werden Unterschriften für eine Petition gesammelt:
http://www.bamigo-bamberg.net/nachtverkauf...liberalen-2842/
Bringen dürfte es allerdings nichts. Der Landtag wird sich hüten, jetzt noch eine Diskussion um die Ladenöffnungszeiten loszubrechen. Vielleicht 2014 nach den Llndtagswahlen, sollte dann noch Unmut über die neue Regelung herrschen.
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DumbShitAward
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Äh ja ich meinte hier für die Hersteller, nicht die Apotheker. War unklar ausgedrückt.JeDi @ 6 Sep 2012, 21:12 hat geschrieben: Genau 8 Euro 10.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Jein.Lazarus @ 6 Sep 2012, 22:08 hat geschrieben:
Das wird nix werden, weil für den Nachtverkauf an Tankstellen ist das Interesse einfach zu gering. Wenn schon müsste das eine Petition sein, die sich gegen den Ladenschluss insgesamt richtet.
Grundsätzlich stimmt das wohl, aber hier tritt der psychlogische Aspekt ein, dass etwas wegnehmen andere Denkmuster fördert als erwas nicht zu bekommen, auch wenn das Ergebnis das gleiche ist.
Dieser Tankstellenblödsinn könnte durchaus auch in der subjektiven Einstellung einen Effekt auf den Ladenschluss haben.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Das sehe ich eigentlich genau anders rum. Derzeit berichten jeden Tag 3 oder 4 Zeitungen, manchmal auch große, emotional über das Thema. Da sind schon ein paar Leute aufgebracht. Bedenke auch, dass es viele Leute gibt, die am Sonn- und Feiertag frische Semmeln und ihre BILD am Sonntag holen*. Diese werden nun ohne Kraftfahrzeug abgewiesen - es gibt auch nur wenige Tankstellen mit Schanklizenz, die trotzdem verkaufen dürfen. In ganz Regensburg z.B. nur 10 Stück. So klein ist Regensburg auch nicht.Lazarus @ 6 Sep 2012, 22:08 hat geschrieben: Das wird nix werden, weil für den Nachtverkauf an Tankstellen ist das Interesse einfach zu gering. Wenn schon müsste das eine Petition sein, die sich gegen den Ladenschluss insgesamt richtet.
Wie DumbShitAwardr tichtig sagt, hat man den Leuten was weggenommen, was für viele selbstverständlich war. Der Trick mir der Petition könnte so aussehen, dass man nur das reinschreiben könnte, was 90 % der Leute wollen (beim Sammeln von Unterschriften will man auf diesen Wert gekommen sein), nämlich ihre Tankstelle zurück. Wenn dann die FDP die Gunst der Stunde nutzt, mehr zu erreichen, kann es uns ja recht sein.
(* Es gibt auch Rentner, die kein Auto mehr fahren dürfen, die fühlen sich nun diskriminiert.)
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Heute dürfen im Rahmen der „Langen Kultur-Shopping-Nacht“ die Läden bis Mutternacht öffnen.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...a998074ae0.html
Im Zeitungsartikel werden die einzelnen Lobby-Positionen zu einer möglichen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aufgezeigt. Natürlich sind fast alle mit Ausnahme der FDP (die ohnehin schon handzahme Forderungen hat) gegen eine Liberalisierung. In der Bevölkerung sollen 70 % für eine Freigabe sein - das kann ich kaum glauben.
Ein Leser fragt, ob er denn wenigstens heute an der Tankstelle als Radfahrer nach 20 Uhr noch eine Flasche Wasser bekäme. Eine gute Frage, aus dem Bauch heraus sage ich mal Nein.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...a998074ae0.html
Im Zeitungsartikel werden die einzelnen Lobby-Positionen zu einer möglichen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aufgezeigt. Natürlich sind fast alle mit Ausnahme der FDP (die ohnehin schon handzahme Forderungen hat) gegen eine Liberalisierung. In der Bevölkerung sollen 70 % für eine Freigabe sein - das kann ich kaum glauben.
Ein Leser fragt, ob er denn wenigstens heute an der Tankstelle als Radfahrer nach 20 Uhr noch eine Flasche Wasser bekäme. Eine gute Frage, aus dem Bauch heraus sage ich mal Nein.
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Und noch einen - eigentlich sogar zwei, ein Kumpel von mir hat gleich auch mal geklickt als ers gesehen hatTruderinger @ 6 Sep 2012, 21:58 hat geschrieben: Jetzt hast einen Fan mehr![]()
Wir werden es schaffen! Free Ladenöffnungszeiten!
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Also, ich komme mit dem ICE nach München und hole mir ein Car-Sharing Auto von DriveNow, um damit zum Hotel zu fahren und will mir an einer Tanke Getränke (und andere Dinge für den Abend kaufen). Die Dinger haben ein Münchner Kennzeichen. Der Tankwart sieht: Kennzeichen M-XY 9999 = gleich kein Reisender. Er darf mir also nichts verkaufen, wenn ich nicht meinen Fahrschein aus dem ICE und meinen Personalausweis vorlege.TramPolin @ 7 Sep 2012, 14:49 hat geschrieben:Wäre es denn ein Unsinn, zumindest die alte Tankstellenregelung wiederherzustellen? Der Verkäufer sitzt ohnehin an der Kasse, um den Arbeitnehmerschutz scheint es eher nicht zu gehen.
Das muss natürlich gerichtsfest dokumentiert werden. Eigentlich waren die Preußen für ihre Dokumentationspflicht berühmt
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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O.k., ein satirisches Zukunftsszenario.Autobahn @ 7 Sep 2012, 22:24 hat geschrieben: Also, ich komme mit dem ICE nach München und hole mir ein Car-Sharing Auto von DriveNow, um damit zum Hotel zu fahren und will mir an einer Tanke Getränke (und andere Dinge für den Abend kaufen). Die Dinger haben ein Münchner Kennzeichen. Der Tankwart sieht: Kennzeichen M-XY 9999 = gleich kein Reisender. Er darf mir also nichts verkaufen, wenn ich nicht meinen Fahrschein aus dem ICE und meinen Personalausweis vorlege.
Das muss natürlich gerichtsfest dokumentiert werden. Eigentlich waren die Preußen für ihre Dokumentationspflicht berühmt![]()
Ich denke aber, dass ein Denkfehler drin ist. Bahnreisende zählen ganz klar nicht an der Tankstelle als Reisende. Du hast dann eine Autokurzstrecke (da wird man Dich heute wohl nicht abweisen, hoffe ich). Sollte das nicht ausreichen, dürfte es Dir kaum was bringen, dass Du vorher eine Zugfernreise unternommen hast. Wenn man das einbeziehen würde, müsste man ja auch definieren, wie lange die Unterbrechung der Reise dauern darf.
Realistisch ist es nur, das Autokennzeichen zu überprüfen. Wenn der Tankwart ohnehin schaut, ob man mit dem Auto gekommen ist, ist das kein größeres Problem, zumindest kein wesentlich größeres als bei der jetzigen Handhabe. Andeutungen, ein Autofahrer mit einem Kfz-Kennzeichen, das zum gleichen Ort wie die Tankstelle gehöre, sei kein Reisender, wurden ja bereits in mindestens einem Zeitungsartikel gemacht.
Ganz ehrlich würde es mich nicht einmal wundern, wenn bald der offizielle Vollzugshinweis herausgegeben wird, es dürften nur Autofahrer mit einem Kennzeichen bedient werden, die einem anderen Ort als die Tankstelle zuzurechnen seien. Solange da nicht steht, Mopedfahrer dürften nicht bedient werden, da diese keine Fahrzeuge seien, die für den Fernverkehr geeignet seinen, kaufe ich mir allen Ernstes ein Moped. Denn dort gibt es ja nur ein Versicherungskennzeichen - und das hat keine Ortsangabe.
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Daniel Schuhmann
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Warum bin ich kein Reisender, wenn ich in München das Auto M-AB 123 vor der langen Fahrt volltanke? Hingegen wäre ich wohl Reisender, wenn ich in Würzburg ankomme und dort an der Tanke ein Bier kaufe (und eigentlich gar nicht mehr unterwegs bin).TramPolin @ 7 Sep 2012, 22:53 hat geschrieben:Andeutungen, ein Autofahrer mit einem Kfz-Kennzeichen, das zum gleichen Ort wie die Tankstelle gehöre, sei kein Reisender, wurden ja bereits in mindestens einem Zeitungsartikel gemacht.
Das am Kennzeichen festzumachen ist Bullshit.
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Signaturen können bis zu 50 Zeichen lang sein und
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Also ich kann mir net vorstellen, das man es tatsächlich riskiert, eine solche Verordnung heraus zu geben. Denn die dürfte kaum vor einem ordentlichen Gericht standhalten. Weil mit welchem Recht sagt der Freistaat, das ein Autofahrer aus demselben Gebiet wie die angefahrene Tankstelle kein Reisender sein kann? Weil wenn jemand eine Reise beginnt und noch am Wohnort sich mit Proviant versorgt, dürften ihn die meisten Gerichte sehr wohl als Reisenden ansehen.
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Natürlich ist es Bullshit. Dass man eine Reise in München startet, wurde schon thematisiert. Man könnte allenfalls argumentieren, dass die Tankstelle der Fortsetzung der Reise diene und daher Erfrischungsgetränke und Lebensmittel für erschöpfte Reisende verkaufen dürfe. Das trifft aber nicht zu, wenn Du in München losfährst.Daniel Schuhmann @ 7 Sep 2012, 22:57 hat geschrieben: Warum bin ich kein Reisender, wenn ich in München das Auto M-AB 123 vor der langen Fahrt volltanke? Hingegen wäre ich wohl Reisender, wenn ich in Würzburg ankomme und dort an der Tanke ein Bier kaufe (und eigentlich gar nicht mehr unterwegs bin).
Das am Kennzeichen festzumachen ist Bullshit.
Dennoch könnte das Kennzeichen dann nur eine sehr vage Angabe sein, zumal das Auto ja auch ganz wo anders angemeldet sein könnte.
Nur habe ich nicht schlecht gestaunt, dass bereits jetzt in Zeitungsartikeln Einschätzungen zitiert wurden, dass ein Kunde mit Kfz nicht automatisch Reisender sei.
Bei der CSU würde es mich aber nicht wundern, wenn sie das mit dem Reisenden noch mal genauer definieren (ob über das Kennzeichen oder auf andere Art, sei dahingestellt). Das wäre nur konsequent, da sie sich ohnehin mit der bestehenden Vorschrift zum Affen machen.
Sag ich dochDaniel Schuhmann @ 7 Sep 2012, 22:57 hat geschrieben:Das am Kennzeichen festzumachen ist Bullshit.
Ich hatte jahrelang das Kennzeichen WOB bzw. BS am Dienstfahrzeug, wohnte aber in NRW. Dem Kennzeichen nach war ich also immer "Reisender", auch wenn die Tanke nur 10 Meter von meiner Wohnung entfernt gewesen wäre.
Die absolute Sicherheit, das kein Anwohner an einer Tanke nach Ladenschluss einkauft, wäre eine genaue namentliche Erfassung der Käufer mit genauem Wohnort.
P.S.: Dann könnte Radfahrer oder Wanderer mit einem entfernten Wohnort auch nach 20:00 Uhr noch ein Wasser bekommen. Natürlich muss dies genau geregelt werden, Radfahrer bei mehr als 15, Wanderer bei mehr als 5 Kilometern. Oder darf es ein wenig mehr sein?
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Interessant ist der Punkt ganz unten, bei denen es um "Tankstellen mit Gaststättenlizenz" geht:
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/cobur...rt83423,2110184
Diese dürfen also an Fußgänger und Radfahrer nur Produkte im Rahmen eines Gaststättenbetriebs verkaufen. Das bedeutet, wer z.B. Grillkohle erwerben will, muss mit einem Kraftfahrzeug anrollen!
Das wird auch immer komplizierter. Ob es noch ein Land auf dieser Welt gibt, wo es so kompliziert ist, wer was wann in welchem Fall abhängig vom vorhandenen Fahrzeug in welcher Menge einkaufen darf? Mensch, erlaubt doch wenigstens den Tankstellen mit Gaststättenlizenz, dass sie ihr gesamtes Sortiment ohne diese lächerliche Prüfungen verkaufen.
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Das wird auch immer komplizierter. Ob es noch ein Land auf dieser Welt gibt, wo es so kompliziert ist, wer was wann in welchem Fall abhängig vom vorhandenen Fahrzeug in welcher Menge einkaufen darf? Mensch, erlaubt doch wenigstens den Tankstellen mit Gaststättenlizenz, dass sie ihr gesamtes Sortiment ohne diese lächerliche Prüfungen verkaufen.
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Da wäre erstmal die Frage ob Grillkohle überhaupt Reisebedarf ist.TramPolin @ 8 Sep 2012, 15:38 hat geschrieben: Das bedeutet, wer z.B. Grillkohle erwerben will, muss mit einem Kraftfahrzeug anrollen!
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Einiges, was die SPAR Express & Co.-Märkte so verkaufen, ist sicherlich kein Reisebedarf, wurde aber offenbar bislang geduldet - möglicherweise als Reisemitbringsel etc.Boris Merath @ 8 Sep 2012, 16:34 hat geschrieben: Da wäre erstmal die Frage ob Grillkohle überhaupt Reisebedarf ist.
Allerdings geht es darum, dass auch Tankstellen mit Gaststättenlizenz das Vorhandensein des richtigen Fahrzeugs kontrollieren müssen und ggf. einen Teil des Sortiments dann nicht verkaufen dürfen. Auch solche Tankstellen stehen also vor dem Problem, diese Kontrollen durchführen zu müssen. Das war mir vorher nicht bewusst.
Ich werde morgen mal einen Test machen, was ich so als Fußgänger alles noch bekomme.
Generell ist mein Appell noch einmal: Nehmt den Schmarren zurück, Seehofer hat versprochen, dass der Ladenschluss während seiner Amtszeit nicht angetastet wird - weder in die eine oder noch andere Richtung. Nun wurde er aber klar verschärft. Handlungsbedarf bestand m.E. nicht, man könnte ja auch ein eigenes Ladenschlussgesetz mit den alten Öffnungszeiten machen. Andere Bundesländer erlauben den Tankstellen ja auch entsprechend mehr, ohne dass sie Probleme mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekommen (auch an Sonntagen gibt es diese Probleme nicht). Sehr wahrscheinlich liegt es daran, dass sie eigenes Ladenschlussgesetz haben.
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yeg009a
Das Ganze, was mit den Vorschriften in den Tankstellen abläuft ist ein echter Mumpitz! Dabei wurde im Artikel die Zwangskunden geflissentlich vergessen, die in der Nacht unterwegs zum Bahnhof sind und an Tankstellen, die zufällig offen sind, ganz schnell etwas zum trinken oder nebenbei zum Naschen kaufen und anschließend zum Bahnhof weitergehen wollen. Nicht in jedem Bahnhof ist eine Kiosk oder ein kleiner Laden Nachts geöffnet oder vorhanden.TramPolin @ 8 Sep 2012, 15:38 hat geschrieben:Interessant ist der Punkt ganz unten, bei denen es um "Tankstellen mit Gaststättenlizenz" geht:
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/cobur...rt83423,2110184
Diese dürfen also an Fußgänger und Radfahrer nur Produkte im Rahmen eines Gaststättenbetriebs verkaufen. Das bedeutet, wer z.B. Grillkohle erwerben will, muss mit einem Kraftfahrzeug anrollen!
Das wird auch immer komplizierter. Ob es noch ein Land auf dieser Welt gibt, wo es so kompliziert ist, wer was wann in welchem Fall abhängig vom vorhandenen Fahrzeug in welcher Menge einkaufen darf?
Darf ich auf Deinen Spruch, welches meine Situation mit dem Computer und Computerviren betrifft, das ich zu Recht kritisiert habe (Täter nehmen einem Nutzer die persönliche Freiheit und zwingen sie ihren Rechner laufend zu aktualisieren, um sich halbwegs vor Schadsoftware zu schützen) verweisen?TramPolin @ 8 Sep 2012, 15:38 hat geschrieben:Mensch, erlaubt doch wenigstens den Tankstellen mit Gaststättenlizenz, dass sie ihr gesamtes Sortiment ohne diese lächerliche Prüfungen verkaufen.
Und: Wir leben in einem demokratischen Staat, in dem jeder Mensch sein Leben gestalten, wie er möchte, solange das privat und in der Öffentlichkeit kundenfreundlich (Was das auch bedeutet, daß jeder auch mal Nachts, außerhalb der Ladenschlußzeiten etwas kaufen darf, die der Mensch braucht, was im normalen Handel nicht möglich ist) ist, darf - Schon vergessen?
Zweitens: Demokratie heißt aber auch, daß die Leute zwischen den Verkehrsmitteln wählen dürfen, sofern sie Zwangskunden sind - auch Autofahrer sollen auch die Möglichkeit haben, die Verkehrsmittel ihrer Wahl benutzen zu dürfen. Den Rest regeln die Unternehmen UND NICHT DER GESETZGEBER!
Drittens: Die Demokratie ist kein Persilschein, für die Kriminalität, sowie die Rücksichtslosigkeiten und dagegen muß der Gesetzgeber vorgehen. Der Gesetzgeber hat also die Aufgabe, die Bürger vor den Verbrechern und Rücksichtslosigkeiten (Über solche Leute wurde das auf den Autobahnen, in den Zügen, also, alles, was die Öffentlichkeit betrifft, zur Genüge diskutiert) zu schützen und nicht zu bevormunden.
Bekomme ich morgen am Sonntag zwischen 8 und 11 an "meiner" Tanke jetzt eigentlich noch Semmeln und Brezn, wenn ich mit dem Radl vorfahre? Fragen, die zumindest die bayerische Welt bewegen! :blink:
"Große Geister sprechen über Ideen, durchschnittliche Geister sprechen über Ereignisse, Kleingeister über Personen." (Eleanor Roosevelt)
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Wenn sie eine Gaststättenlizenz hat, dann ja, sonst nein.*mgka @ 8 Sep 2012, 21:33 hat geschrieben: Bekomme ich morgen am Sonntag zwischen 8 und 11 an "meiner" Tanke jetzt eigentlich noch Semmeln und Brezn, wenn ich mit dem Radl vorfahre? Fragen, die zumindest die bayerische Welt bewegen! :blink:
Einige Tankstellen sollen sich nun den Autoschlüssel zeigen lassen. Vielleicht sollte ich mir einen Autoschlüssel zulegen (ohne Auto).
* Du spielst auf die 3 Stunden an, an denen auch Bäckereien sonntags öffnen dürfen, das ist ein interessanter Aspekt. Er dürfte aber nichts ändern, da die Tankstelle ja keine drei Stunden ausgewiesen hat, in denen sie als Bäckerei auftritt.
Da kann ich nur sagen, armes Bayern. In NRW (und ich glaube auch im Rest der Republik, außer Bayern) schert sich kein Schwein um den Ladenschluss für Tankstellen. Ist da, hat geöffnet und verkauft was es im Laden hat.
Ich habe aber heute eine Tankstelle (mitten in Düsseldorf) gefunden, die der CSU alle Ehre machen würde. Geöffnet von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Samstags bis 14:00 Uhr. Sonn- und Feiertags geschlossen. Neben Benzin und Schmierstoffen gibt es ein geringes Angebot an Süßigkeiten und Getränken. Gekühlt? Keine Ahnung.
Sprit gibt es auch von 18.30 - 7:00 Uhr, und am Wochenende von Samstag 14:00 bis Montag 7:00 Uhr nicht. O.K., die Lage gibt nicht mehr her, der Pächter/Inhaber konzentriert sich mehr auf den Service (Werkstatt).
Ich habe aber heute eine Tankstelle (mitten in Düsseldorf) gefunden, die der CSU alle Ehre machen würde. Geöffnet von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Samstags bis 14:00 Uhr. Sonn- und Feiertags geschlossen. Neben Benzin und Schmierstoffen gibt es ein geringes Angebot an Süßigkeiten und Getränken. Gekühlt? Keine Ahnung.
Sprit gibt es auch von 18.30 - 7:00 Uhr, und am Wochenende von Samstag 14:00 bis Montag 7:00 Uhr nicht. O.K., die Lage gibt nicht mehr her, der Pächter/Inhaber konzentriert sich mehr auf den Service (Werkstatt).
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Electrification
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In NRW läuft eine Aktion von Kneipen, bei denen Mitglieder der GRÜNEN Lokalverbot haben. Der Hintergrund: Die GRÜNEN wollen ein generelle Rauchverbot in NRW nach bayerischem Vorbild. Ich halte aber das mit dem Lokalverbot für eine ungeheuerliche Diskriminierung. Mal davon abgesehen, kann so etwas keiner kontrollieren, weder bei den Tankstellen noch bei den Kneipen. Faktisch hätten dann nur die Politiker Hausverbot, die man so kennt.Lazarus @ 9 Sep 2012, 00:54 hat geschrieben:Kannste net machen, Stichwort Diskriminierung ....Electrification @ 9 Sep 2012, 00:17 hat geschrieben:
Härter wäre natürlich die Aufschrift:
Tanken und Einkaufen ist für CSU-Mitglieder verboten!