TramPolin @ 8 Sep 2012, 15:38 hat geschrieben:Interessant ist der Punkt ganz unten, bei denen es um "Tankstellen mit Gaststättenlizenz" geht:
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/cobur...rt83423,2110184
Diese dürfen also an Fußgänger und Radfahrer nur Produkte im Rahmen eines Gaststättenbetriebs verkaufen. Das bedeutet, wer z.B. Grillkohle erwerben will, muss mit einem Kraftfahrzeug anrollen!
Das wird auch immer komplizierter. Ob es noch ein Land auf dieser Welt gibt, wo es so kompliziert ist, wer was wann in welchem Fall abhängig vom vorhandenen Fahrzeug in welcher Menge einkaufen darf?
Das Ganze, was mit den Vorschriften in den Tankstellen abläuft ist ein echter Mumpitz! Dabei wurde im Artikel die Zwangskunden geflissentlich vergessen, die in der Nacht unterwegs zum Bahnhof sind und an Tankstellen, die zufällig offen sind, ganz schnell etwas zum trinken oder nebenbei zum Naschen kaufen und anschließend zum Bahnhof weitergehen wollen. Nicht in jedem Bahnhof ist eine Kiosk oder ein kleiner Laden Nachts geöffnet oder vorhanden.
TramPolin @ 8 Sep 2012, 15:38 hat geschrieben:Mensch, erlaubt doch wenigstens den Tankstellen mit Gaststättenlizenz, dass sie ihr gesamtes Sortiment ohne diese lächerliche Prüfungen verkaufen.
Darf ich auf Deinen Spruch, welches meine Situation mit dem Computer und Computerviren betrifft, das ich zu Recht kritisiert habe (Täter nehmen einem Nutzer die persönliche Freiheit und zwingen sie ihren Rechner laufend zu aktualisieren, um sich halbwegs vor Schadsoftware zu schützen) verweisen?
Und: Wir leben in einem demokratischen Staat, in dem jeder Mensch sein Leben gestalten, wie er möchte, solange das privat und in der Öffentlichkeit kundenfreundlich (Was das auch bedeutet, daß jeder auch mal Nachts, außerhalb der Ladenschlußzeiten etwas kaufen darf, die der Mensch braucht, was im normalen Handel nicht möglich ist) ist, darf - Schon vergessen?
Zweitens: Demokratie heißt aber auch, daß die Leute zwischen den Verkehrsmitteln wählen dürfen, sofern sie Zwangskunden sind - auch Autofahrer sollen auch die Möglichkeit haben, die Verkehrsmittel ihrer Wahl benutzen zu dürfen. Den Rest regeln die Unternehmen UND NICHT DER GESETZGEBER!
Drittens: Die Demokratie ist kein Persilschein, für die Kriminalität, sowie die Rücksichtslosigkeiten und dagegen muß der Gesetzgeber vorgehen. Der Gesetzgeber hat also die Aufgabe, die Bürger vor den Verbrechern und Rücksichtslosigkeiten (Über solche Leute wurde das auf den Autobahnen, in den Zügen, also, alles, was die Öffentlichkeit betrifft, zur Genüge diskutiert) zu schützen und nicht zu bevormunden.