Ladenschluss

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JeDi
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Beitrag von JeDi »

Lazarus @ 9 Sep 2012, 00:54 hat geschrieben: Kannste net machen, Stichwort Diskriminierung ....
Wieso? Es steht mir als Gewerbetreibendem doch frei, an wen ich mein Zeug verkaufe? Wenn ich sag, ich verkauf nichts an Lazarus, dann verkauf nich dir nix - und fertig. (Bei Monopolisten schaut das natürlich etwas anders aus - aber Tankstellen sind ja nachgewiesenermaßen weder Monopol noch Kartell.)
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

JeDi @ 9 Sep 2012, 01:11 hat geschrieben: Wieso? Es steht mir als Gewerbetreibendem doch frei, an wen ich mein Zeug verkaufe? Wenn ich sag, ich verkauf nichts an Lazarus, dann verkauf nich dir nix - und fertig. (Bei Monopolisten schaut das natürlich etwas anders aus - aber Tankstellen sind ja nachgewiesenermaßen weder Monopol noch Kartell.)
Man kann einzelne Personen ausschließen, sicher. Aber bei einer ganzen Gruppe käme durchaus Diskriminierung infrage - hier halt die Diskriminierung einer Gruppe mit einer bestimmten politischen Überzeugung. Die GRÜNEN in NRW wollen sich übrigens gegen das Lokalverbot juristisch zur Wehr setzen, das deutet auch darauf hin, dass so ein Lokalverbot nicht ganz sauber ist.
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Beitrag von TravellerMunich »

TramPolin @ 9 Sep 2012, 00:59 hat geschrieben:
Lazarus @ 9 Sep 2012, 00:54 hat geschrieben:
Electrification @ 9 Sep 2012, 00:17 hat geschrieben:
Härter wäre natürlich die Aufschrift:
Tanken und Einkaufen ist für CSU-Mitglieder verboten!
Kannste net machen, Stichwort Diskriminierung ....
In NRW läuft eine Aktion von Kneipen, bei denen Mitglieder der GRÜNEN Lokalverbot haben. Der Hintergrund: Die GRÜNEN wollen ein generelle Rauchverbot in NRW nach bayerischem Vorbild. Ich halte aber das mit dem Lokalverbot für eine ungeheuerliche Diskriminierung. Mal davon abgesehen, kann so etwas keiner kontrollieren, weder bei den Tankstellen noch bei den Kneipen. Faktisch hätten dann nur die Politiker Hausverbot, die man so kennt.
Das kann für eine Kneipe rasch nach hinten losgehen.
Auch so mancher Nichtgrüner wird in so eine Kneipe dann nicht mehr gehen, weil es bescheuert ist, wie die Wirte sich verhalten.

Fehlt nur noch ein "Nicht für Juden"-Schild - diesmal mit der Begründung, dass ja viele Wallstreet-Mitarbeiter Juden sind und man daher nur ein politisches Signal gegen die Banken und das Großkapital setzen will...

Letztlich sieht man an solchen Aktionen dann doch, dass es genügend Idioten gibt, die aus 1933 nichts gelernt haben und nicht begreifen, in welchen Kontext sie sich damit stellen.
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Beitrag von andreas »

aber ist es nicht auch diskriminierung, wenn ich, weil mein Laden nicht zufällig an einem Bahnhof oder Flughafen ist, um 20 Uhr zusperren muß?
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Beitrag von TramPolin »

andreas @ 9 Sep 2012, 11:46 hat geschrieben: aber ist es nicht auch diskriminierung, wenn ich, weil mein Laden nicht zufällig an einem Bahnhof oder Flughafen ist, um 20 Uhr zusperren muß?
Es ist eine gewisse Art von Arbeitsverbot, das m.E. sehr gut begründet sein muss. Bei Familienbetrieben, die den Laden ohne fremdes Personal führen, wird es schon schwierig, das mit dem Arbeitnehmerschutz zu erklären. Da geht es dann allenfalls noch um den Schutz der Konkurrenz.

Augsburg: Snacks für alle, Bier besser an niemand

Aber was anderes: Augsburgs Ordnungsreferat empfiehlt, außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten an Tankstellen überhaupt keinen Alkohol mehr abzugeben, nicht einmal an Autofahrer. Die Begründung ist, dass sich der Tankstellenpächter ja ganz sicher sein müsse, dass der Kunde mit einem Kraftfahrzeug angerollt kam, was man aber nur schwer garantieren könne.

Interessanterweise will Augsburg den Verkauf von Snacks und nicht alkoholischen Getränken an Fußgänger und Radfahrer nicht ahnden. Damit stellt sich Augsburg fast gegen alle anderen bayerischen Städte.

http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/aug...lle;art478,4047

Ich stelle mir gerade vor, ich zeige z.B. mein Autoschlüsselimitat vor (habe tatsächlich eines). Das ist natürlich asozial, da es den Tankstellenpächter 500 EUR kosten kann, wenn es auffliegt. Aber es gibt genug Kunden, die in solchen Fällen lügen würden, nur um an Alkohol, Mineralwasser etc. an der Tanke zu bekommen.

Seien wir mal ehrlich: Das mit dem Autoschlüssel vorzeigen ist auch keine gute Idee einer Absicherung. Man kann es auf die Schnelle einfach nicht absichern, gerade wenn Sonntag auf der Tankstelle Hochbetrieb herrscht. 10 Autos auf dem Tankstellenparkplatz, 20 Leute im Laden - und nun?
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Beitrag von Bayernlover »

TramPolin @ 9 Sep 2012, 11:59 hat geschrieben: Seien wir mal ehrlich: Das mit dem Autoschlüssel vorzeigen ist auch keine gute Idee einer Absicherung. Man kann es auf die Schnelle einfach nicht absichern, gerade wenn Sonntag auf der Tankstelle Hochbetrieb herrscht. 10 Autos auf dem Tankstellenparkplatz, 20 Leute im Laden - und nun?
Besser ist da die Zulassung - die originalgetreu zu "fälschen" ist sogar verboten, glaube ich zumindest.
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Beitrag von Iarn »

TramPolin @ 9 Sep 2012, 01:16 hat geschrieben: Man kann einzelne Personen ausschließen, sicher. Aber bei einer ganzen Gruppe käme durchaus Diskriminierung infrage - hier halt die Diskriminierung einer Gruppe mit einer bestimmten politischen Überzeugung. Die GRÜNEN in NRW wollen sich übrigens gegen das Lokalverbot juristisch zur Wehr setzen, das deutet auch darauf hin, dass so ein Lokalverbot nicht ganz sauber ist.
Also ich halte von einer Abschaffung des Lokalverbots rein gar nichts. Soll der Wirt bei renitenten Gästen je des mal warten müssen bis diese zuschlagen oder die Möbel ruinieren bevor er dann die Polizei ruft?
Ich denke nichts hilft besser zu Gewalt Vorsorge als Störer rauszuwerfen und nie wieder rein zulassen.
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Beitrag von TravellerMunich »

Ich fordere: Lokalverbot für dumme Wirte!
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Beitrag von TramPolin »

Iarn @ 9 Sep 2012, 12:31 hat geschrieben: Also ich halte von einer Abschaffung des Lokalverbots rein gar nichts. Soll der Wirt bei renitenten Gästen je des mal warten müssen bis diese zuschlagen oder die Möbel ruinieren bevor er dann die Polizei ruft?
Ich denke nichts hilft besser zu Gewalt Vorsorge als Störer rauszuwerfen und nie wieder rein zulassen.
Zur Klarstellung: Es hat hier keiner gefordert (weder die GRÜNEN noch ich), dass Wirte einzelne Personen nicht mehr den Zutritt zum Lokal verwehren dürfen.

Es ging nur darum, ob ein generelles Lokalverbot für Mitglieder ein bestimmten politischen Gesinnung rechtens ist. Ich glaube nein, und die GRÜNEN gehen ja nun dagegen vor.

Um renitente Gäste ging es in der ganzen Diskussion nicht. Die "Renitenz" bestand nur darin, dass die GRÜNEN mehrheitlich ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Innengastronomie von NRW fordern.
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Beitrag von Iarn »

Schon klar wo der Streit herkommt. Aber wo ziehst Du die Grenze?
Grüne dürfen nicht ausgeschlossen werden. NPD ? Skinheads zweifelhafter Partei Vorlieben? Betrunkene Fussballfans ? Cosa Nostra oder Ultras Gelsenkirchen?

Wenn du einem Wirt verbietest eine Gruppe auszuschließen wie verhinderst du dass andere Gruppen sich auch "rein klagen"?
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Beitrag von TramPolin »

Iarn @ 9 Sep 2012, 12:52 hat geschrieben: Schon klar wo der Streit herkommt. Aber wo ziehst Du die Grenze?
Grüne dürfen nicht ausgeschlossen werden. NPD ? Skinheads zweifelhafter Partei Vorlieben? Betrunkene Fussballfans ? Cosa Nostra oder Ultras Gelsenkirchen?

Wenn du einem Wirt verbietest eine Gruppe auszuschließen wie verhinderst du dass andere Gruppen sich auch "rein klagen"?
Was schlägst Du denn vor? Wo würdest Du die Grenze ziehen? Schnell sind wir dann an einem Punkt, wo der Wirt nach Gutdünken ganze Gruppen ausschließen darf (Menschen mit dunkler Hautfarbe, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Leute mit jüdischem Glauben, Eltern mit Kindern in einem Hotel [den Fall hatten wir hier schon mal diskutiert] etc.).

Ich persönlich meine, dass hier eine Grenze überschritten wurde. Bei anderen Fällen müsste man separat entscheiden.

Noch einmal zurück zum Lokalverbot für die GRÜNEN. Artikel 3 im Grundgesetz sagt:
darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Hier werden m.E. Leute wegen ihrer politischen Anschauungen benachteiligt. Also ein Gesetzesverstoß. Allerdings werden nur Mitglieder der GRÜNEN ausgeschlossen, nicht deren Wähler. Letztere bleiben wahrscheinlich, wenn so ein Plakat hängt, freiwillig draußen. <_< Ich kenne auch Nichtraucher, die betreten kein Lokal, an dem das Poster "Lokalverbot für Sebastian Frankenberger" hängt. Aus Solidarität und weil sie dem Wirt finanziell schaden wollen.
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Beitrag von Electrification »

Könnte man eigentlich vor einem europäischen Gericht gegen das Ladenschlussgesetz klagen, z. B. wegen Benachteiligung und Behinderung freier Entfaltungsmöglichkeiten?
Fällt aber sicher leider unter das Selbstbestimmungsrecht der Länder, denn wenn, dann meine ich könnte man am meisten über die europäische Schiene erreichen.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Electrification @ 9 Sep 2012, 13:58 hat geschrieben: Könnte man eigentlich vor einem europäischen Gericht gegen das Ladenschlussgesetz klagen, z. B. wegen Benachteiligung und Behinderung freier Entfaltungsmöglichkeiten?
Fällt aber sicher leider unter das Selbstbestimmungsrecht der Länder, denn wenn, dann meine ich könnte man am meisten über die europäische Schiene erreichen.
Dann müsstest aber vermutlich selbst im Handel tätig sein, um das zu beweisen. Als Kunde wirste es wohl eher schwer haben, da zu gewinnen.
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Beitrag von Iarn »

@Tram Polin:
Ich wurde von gesetzgeberischer Seite gar nichts machen. Diese Wirte wollen bei der radikalen Raucher Klientel ein paar Punkte sammeln, die sie woanders bei den Normalos und Nichtrauchern wieder verlieren. Eine wirkliche Benachteiligung sehe ich nicht, da es sicher noch genügend Alternativen gibt. Ich war in letzter Zeit nicht in NRW aber in Bayern konzentrieren sich die Anti Frankenberger Schilder auf Lokalitäten, in denen provokant gesagt die unteren zehntausend ihre Sozialhilfe in den einarmigen Banditen stecken.
Von staatlicher Seite würde ich nur eingreifen wenn die Schilder volksverhetzend oder beleidigend sind. ('Keine Juden' in alt deutscher Schrift oder ein Bild von Frankenberger neben einem Dackel und 'wir müssen draußen bleiben').
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Beitrag von Iarn »

Lazarus @ 9 Sep 2012, 14:08 hat geschrieben:
Electrification @ 9 Sep 2012, 13:58 hat geschrieben: Könnte man eigentlich vor einem europäischen Gericht gegen das Ladenschlussgesetz klagen, z. B. wegen Benachteiligung und Behinderung freier Entfaltungsmöglichkeiten?
Fällt aber sicher leider unter das Selbstbestimmungsrecht der Länder, denn wenn, dann meine ich könnte man am meisten über die europäische Schiene erreichen.
Dann müsstest aber vermutlich selbst im Handel tätig sein, um das zu beweisen. Als Kunde wirste es wohl eher schwer haben, da zu gewinnen.
Ich denke die beate Chance zu klagen hätte ein Einzelhändler in einer Grenzregion.
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Beitrag von TramPolin »

Interessant ist die Information in folgendem Artikel:

Demnach bringt selbst die Gaststättenkonzession den Tankstellen fast gar nichts.

http://www.idowa.de/home/artikel/2012/09/0...r-reisende.html

Alles Erworbene müsse an Ort und Stelle verzehrt werden, wenn man nach 20 Uhr oder an Sonn-/Feiertag ohne Kraftfahrzeug zur Tankstelle komme, Waren dürfen nicht mitgenommen werden.

Edit: Das habe ich aber auch schon anders gelesen.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 9 Sep 2012, 19:40 hat geschrieben:Alles Erworbene müsse an Ort und Stelle verzehrt werden, wenn man nach 20 Uhr oder an Sonn-/Feiertag ohne Kraftfahrzeug zur Tankstelle komme, Waren dürfen nicht mitgenommen werden.
Das Landratsamt Cham hat wohl noch nie etwas von "außer Haus Verkauf" gehört :D

Wenn die Gaststättenkonzession nicht auch einen "außer Haus Verkauf" beinhalten würde, dürfte sie auch innerhalb der Ladenöffnungszeiten keine Waren zum Mitnehmen anbieten. Fast jedes Restaurant bietet seien Waren auch zum Mitnehmen an.

Und wie ist es mit den Kiosken (in manchen Gegenden auch Büdchen genannt)? In Düsseldorf gibt z. B. es einige Nachtkioske, die bis weit nach Mitternacht geöffnet haben und auch eine Tiefkühlpizza, Tempo-Tücher oder Damen-Hygieneartikel im Angebot haben.

Aber der Kernsatz dürfte dieser sein:
"Die Eingrenzung des Kundenkreises dient nach Aussage des Ministeriums der Wettbewerbsneutralität", berichtet Wittmann. Die Tankstellenbetreiber sollten keinen zu großen Vorteil gegenüber anderen Geschäften haben. Denn diese unterliegen dem gesetzlichen Ladenschluss um 20 Uhr. "Man will zeigen, dass die Tankstelle kein Supermarkt ist, der rund um die Uhr geöffnet hat"
Da weiß man, aus welcher Lobbyecke es kommt.

O.T., das gehört eigentlich in den Bereich Rauchverbot, das es hier aber angesprochen wurde nur als Antwort darauf: Ich weiß zwar nichts davon, dass einige Wirte von Raucherkneipen in NRW den GRÜNEN Hausverbot erteilt haben oder erteilen wollen, grundsätzlich hat ein Wirt aber das Hausrecht und kann bestimmen, wer in sein Lokal darf. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern hat persönliche Gründe, die im Verhalten des Besuchers zu suchen sind.

Ich habe in der Nähe zu meiner Wohnung nur eine Kneipe, und das ist eine offizielle Raucherkneipe (da gehe ich nicht hin, ich gehe grundsätzlich nicht mehr in Kneipen). Ich könnte verstehen, wenn der Wirt einem "Gast" Lokalverbot erteilen würde, wenn dieser sich in dieser Kneipe über das Rauchen der anderen Gäste beschweren würde. Die GRÜNEN würden vermutlich ganz anders reagieren, wenn ein Wirt einer Neo-Nazi Gruppe Lokalverbot erteilen würde.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von DumbShitAward »

Soviel ich weiß haben z.B. Takeaways eine eingeschränkte Gaststättenkonzession (meist geringe Bestuhlung um z.B. keine Kundentoiletten anbieten zu müssen). Aber die dürfen natürlch Speisen auch mitgeben, das ist ja das ganze Geschäftsprinzip.

Sollte ich nichts grobes übersehen haben, ist das was man sich da in der Oberpfalz zusammenspinnt einfach nur Blödsinn.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von Bayernlover »

TramPolin @ 9 Sep 2012, 19:40 hat geschrieben: Alles Erworbene müsse an Ort und Stelle verzehrt werden, wenn man nach 20 Uhr oder an Sonn-/Feiertag ohne Kraftfahrzeug zur Tankstelle komme
Challenge accepted :D
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

TramPolin @ 9 Sep 2012, 19:40 hat geschrieben: Alles Erworbene müsse an Ort und Stelle verzehrt werden, wenn man nach 20 Uhr oder an Sonn-/Feiertag ohne Kraftfahrzeug zur Tankstelle komme, Waren dürfen nicht mitgenommen werden.
Der Intershop Bahnhof Berlin Friedrichstraße — jetzt neu in Bayern!
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Beitrag von TravellerMunich »

Es darf nur noch mit Euros bezahlt werden, die eindeutig ausländischer Herkunft sind :P
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Beitrag von Iarn »

Abgabe an Flughäfen nur an Frequenz Flyer und Senatoren, an Bahnhöfen nur gegen Bahncard 100.
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Beitrag von TravellerMunich »

In Bayern Einrichtung von Inter-Kiosken, bei denen nach 20 Uhr nur einkaufen darf, wer einen Geburtsort in NRW oder Berlin mit Ausweis nachweisen kann und somit eine kulturelle Bedürftigkeit. Gleiches gilt auch für den Imbiss-Verkauf von Currywurst mit Pommes rot-weiß.
Alle anderen Müncher müssen sich mit Schweinsbraten, Leberkäs oder Currywurst zum Spezialpreis von 6 Euro auf Rezept begnügen.

Gerüchteweise sollen auch Verkaufsstellen mit echten Brötchen eingerichtet werden - mit strengster Einlaßkontrolle, damit die gebürtigen Münchner nicht entsetzt feststellen, mit welch elenden Backwaren sie bis dahin abgespeist wurden, die sich allenfalls als Füllmaterial beim Semmelknödel eignen.

Übrigens: Gibt es denn in München irgendwo genießbare Semmeln/Brötchen? Irgendwo?
Ich meine das, was man praktisch überall sonst in Deutschland bekommt und nicht dieses trocken-geschmacklose Irgendwas, bei dem man die Wurst dann lieber ohne isst... Kann doch nicht so schwer sein, denn egal ob Bremen, Essen, Karlsruhe oder Berlin, überall sonst schaffen es die Bäcker doch auch, was ordentliches abzuliefern... Selbst in Wien schmecken die Semmeln besser - und das sollte zu denken geben...
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Beitrag von TramPolin »

DumbShitAward @ 9 Sep 2012, 20:29 hat geschrieben: Soviel ich weiß haben z.B. Takeaways eine eingeschränkte Gaststättenkonzession (meist geringe Bestuhlung um z.B. keine Kundentoiletten anbieten zu müssen). Aber die dürfen natürlch Speisen auch mitgeben, das ist ja das ganze Geschäftsprinzip.

Sollte ich nichts grobes übersehen haben, ist das was man sich da in der Oberpfalz zusammenspinnt einfach nur Blödsinn.
Soweit ich weiß, darf man auf Kundentoiletten nur dann verzichten, wenn man keinen Alkohol ausschenkt. Die profane Argumentation: Alkohol treibt.

Das spräche aber nicht dagegen, dass Alkohol ungeöffnet zum Mitnehmen verkauft werden darf. Irgendwie scheint da Konfusion zu herrschen, was nun erlaubt ist und was nicht. Auch die JuLis haben sich nicht mit Rum bekleckert (wie passend), als sie ihren Flashmob ausgerechnet an einer Tankstelle abhielten, die eine Gaststättenkonzession hatte. Ursprünglich wollte man einen bescheidenen Gesetzesverstoß begehen und Waren als Fußgänger erwerben - außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten. Das hat ja dann nicht so geklappt, man erfuhr hinterher, dass die Tankstelle ohnehin verkaufen durfte.

Was sie nun verkaufen darf, ist mir noch nicht so klar. Getränke und Snacks sind ja wohl möglich, aber ist auch die Zeitung drin? Die hat ja mit der Gaststättenkonzession reichlich wenig zu tun.
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Beitrag von Autobahn »

Daniel Schuhmann @ , hat geschrieben:Der Intershop Bahnhof Berlin Friedrichstraße....
Habe ich da was verpasst? Ich habe dort mal (1972) ein Pfund Kaffee (unverzollt) gekauft, das ich meiner Großtante in Köpenick schenkte. Na gut, es war vor 20:00 Uhr – auch vor 18:30 Uhr, da war ich schon längst wieder im freien Teil der Stadt - , sonst hätte ich das Kaffeepulver womöglich noch (fr)essen müssen :D.

Aber ich glaube, Du spielst auf den West-Berliner Zoll an, der ein Augenmerk auf die West-Berliner Käufer in den Intershops hatte. Der West-Berliner Zoll trieb sich auch (in Zivil) auf dem Bahnsteig herum, der von Ost-Berlinern nicht betreten werden durfte, aber für West-Besucher einen Zugang zu den Intershops hatte (verdammt noch mal, ich kenne das noch aus eigener Anschauung). Das Pfund Kaffee habe ich vor der Einreisekontrolle gekauft!
TramPolin @ , hat geschrieben:Soweit ich weiß, darf man auf Kundentoiletten nur dann verzichten, wenn man keinen Alkohol ausschenkt. Die profane Argumentation: Alkohol treibt.
Das ist beides richtig, nur kenne ich keine Tankstelle, die nicht auch Kundentoiletten vorhält. Diese Regelung ist auf Imbissbuden zugeschnitten (und gültig), die tatsächlich keine Kundentoiletten haben. Und tatsächlich ist es so, das Alkohol zum mitnehmen sogar unbegrenzt von Imbissbuden (auch in Bayern) verkauft werden darf. Wenn ich will fahre ich um 24:00 Uhr zum Döner-Ali und kaufe zehn Kästen Erdinger (wenn er sie dann auf Lager hat) und kein KVR kann einschreiten, wenn Döner-Ali eine Gaststättenkonzession bis 01:00 Uhr hat.
Was sie nun verkaufen darf, ist mir noch nicht so klar. Getränke und Snacks sind ja wohl möglich, aber ist auch die Zeitung drin? Die hat ja mit der Gaststättenkonzession reichlich wenig zu tun.
Auch eine Gaststätte darf Zeitungen verkaufen. Im Prinzip darf eine Gaststätte alles verkaufen, sogar Autos. Das Besondere an der Gaststättenkonzession sind lediglich die Hygienevorschriften. Zeitschriften sind ohnehin erlaubt, und wer als Wirt auch noch mit Autos handeln will, braucht lediglich eine Anpassung seiner Gewerbeanmeldung, wenn er nicht schon vorher angegeben hat: "Handel mit Waren aller Art" ;) Aber clever Ali macht das :P
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 10 Sep 2012, 01:25 hat geschrieben: Auch eine Gaststätte darf Zeitungen verkaufen. Im Prinzip darf eine Gaststätte alles verkaufen, sogar Autos. Das Besondere an der Gaststättenkonzession sind lediglich die Hygienevorschriften. Zeitschriften sind ohnehin erlaubt, und wer als Wirt auch noch mit Autos handeln will, braucht lediglich eine Anpassung seiner Gewerbeanmeldung, wenn er nicht schon vorher angegeben hat: "Handel mit Waren aller Art" ;) Aber clever Ali macht das :P
Wenn das so einfach wäre, warum gibt es dann keine Gaststätten mit eingebautem Supermarkt (oder von mir aus mit eingebautem Möbelmarkt oder Autohaus)? Zumindest sind mir in Bayern keine bekannt.

Deine Einschätzung entspricht übrigens nicht dem, was ich bislang an Einschätzungen gehört habe. Demnach soll ja die Tankstelle z.B. Grillkohle nach 20 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen nur an Autofahrer verkaufen dürfen, wenn überhaupt. Die Aussagen der Behörden widersprechen sich (wenn man was sehr Freundliches zu den Behörden sagen will, dann, dass sie es wissen müssten), Du tischt uns nun die liberalste aller Auslegungen auf.

Ich schaue gerade auf den Kalender - nein, wir haben weder den 1. April noch den 11. November.
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Beitrag von DumbShitAward »

TramPolin @ 10 Sep 2012, 01:49 hat geschrieben: Die Aussagen der Behörden widersprechen sich (wenn man was sehr Freundliches zu den Behörden sagen will, dann, dass sie es wissen müssten)
Darauf würde ich grundsätzlich nicht bauen, die Aussagen der Behörden kannst du in der Pfeife rauchen (oder für dich als Nichtraucher gerne auch in die Tonne treten ;) ), insbesondere wenn es um eine recht neue Gesetzgebung geht (vor allen Dingen, wenn sie auch noch so dilettantisch formuliert ist), aber auch bei etablierten Rechtslagen.

Meist ist das sicherlich nur Unkenntnis oder eine falsche Auslegung, ab und an aber drängt sich der Verdacht der bösen Absicht** auf. Erstaunlicherweise ist das aber nur dann der Fall, wenn die Konsequenzen bzw. die angedrohte Strafe gering ist. Ein Schelm, wer böses denkt. Sicher kann man sich eigentlich nur dann sein, wenn man die entsprechenden Bestätigungen oder Ablehnungen der zuständigen Amtsgerichte oder aller höherinstanzlicher Gerichte vorliegen hat und das ist eigentlich kaum praktikabel.

Die unterschiedlichen Auslegungen dieser Richtlinie, gespickt mit Halb- und Unwahrheiten überraschen mich nicht im geringsten. Es ist durchaus anzunehmen, dass da von gewissen Seiten (entweder intern oder aus der Politik) Druck gemacht wird das stellenweise so konservativ wie irgend möglich auszulegen, gerade in kleineren Orten ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage ja nicht ganz so hoch (sind einfach weniger mögliche Fälle). Denen wird auch klar sein, dass gewisse Interpretationen (zu denen sie eigentlich gar nicht erst befugt sind) vor Gericht nicht haltbar sein werden, aber bis das ganze mal durch die Verwaltungsgerichte zum bayer. Verwaltungsgerichtshof gesickert ist, fließt noch viel Wasser die Isar hinunter. Alleine da einen Termin zu bekommen kann schon mal ein Jahr dauern und worst case erlässt man, so jemand denn tatsächlich klagt, das Bußgeld, der Klagegrund wäre dann dahin, ergo man kann das weiter nach gusto handhaben.
Ist doch bei kommunalen Radarfallen nicht anders (ich äußere mich hier nicht über die Sinnhaftigkeit der Kontrollen!): da kann man eigentlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit drauf bauen, dass bei der Grundlage der Messung irgendwas nicht stimmt (Blitzer 10m hinterm Ortsschild, nicht an Unfallschwerpunkten geblitzt bzw. diesen argumentativ konstruiert (in den 80ern gabs da binnen drei Wochen vier Unfälle...), besonders Schützenswerte Gebiete herbeigeredet (z.B. Schule - ja, aber nicht um 3h morgens), usw.). Ist ja auch klar, die Miete/Anschaffung/Wartun/Eichung des Messgeräts kostet viel Geld und von daher muss man eine Zahl X durchschnittlicher Strafzettel erwirtschaften, damit sich das lohnt. Und so lange sich keiner dagegen wehrt (was bei 15€ Verwarngeld auch selten ist) funktioniert das auch wunderbar, da kann man noch so Recht haben und sich aufregen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Sachen und darauf baut man wohl auch in diesem Fall.

* Nette Anektdote vom vorletzten Wochenende zum Thema "Ich hab nur Recht weil ich die Grundlagen meines Jobs nicht verstehe":

An meinem Wohnort hat man uns eine sogenannte Anwohnerparkzone hingeklatscht - hat zwar kein Mensch an dieser Stelle gebraucht, aber naja 30€ pro Auto/Jahr sind natürlich ein nettes Zubrot. Sollen sich halt die Milbertshofner mit dem Parkplatzsuchverkehr rumschlagen...

In mein eigenes Auto (mit Parkausweis) bringe ich nicht wirklich viel hinein, jedoch musste ich ein paar Möbel transportieren, also Auto ausgeliehen (ohne Parkausweis). Parkplatz vor der Tür gefunden, angefangen auszuladen, Treppe rauf, Treppe runter, usw. Bereits nach der ersten Fuhre steht schon der Herr vom KVR da mit der Stoppuhr. "Ha, sie waren vier Minuten, 48 Sekunden hier! Mindestens! Sie haben keinen Parkschein gelöst, das kostet xx € - Warum? - Weil sie hier ohne Parkschein parken - Tu ich nicht - Der Parkschein ist nicht sichtbar, das ist das gleiche - Hab auch keinen Parkschein - Ja also! Dann ist das auch noch vorsätzlich (was im Übrigen bei Ordnungswidrigkeiten völlig egal ist...) - Nein - Doch - Wissen Sie was das im Kofferraum ist? - Ein Schrank? - Mhm... und wie nennt die StVO das, wenn man das Auto abstellt um "schwere oder unhandliche Gegenstände, die nur mit dem Auto transportiert werden können" aus oder einlädt? - Entladen? - Nein... Halten. Und nicht parken..."

Mal wieder einer, der die "Drei-Minuten-Regel" in seiner engen Auslegung nutzen wollte. Das Halten ist nicht zwingend zeitlich begrenzt, auch wenn §12 StVO das suggeriert. Anlage 2 StVO s.v. Zeichen 286 kennt nämlich eine Einschränkung: "[...] ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. [...] Ladegschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden."
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 10 Sep 2012, 01:49 hat geschrieben:Wenn das so einfach wäre, warum gibt es dann keine Gaststätten mit eingebautem Supermarkt (oder von mir aus mit eingebautem Möbelmarkt oder Autohaus)? Zumindest sind mir in Bayern keine bekannt.
Gewerbeordnung @ , hat geschrieben:§ 3 Betrieb verschiedener Gewerbe

Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten ist gestattet. Eine Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waren findet nicht statt.
§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Beschränkungen wie z. B. Ärzte, Apotheke, Notare, Anwälte usw. mal außen vor, es geht also, dass in einer Gaststätte ein kleiner Supermarkt ist - oder umgekehrt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 10 Sep 2012, 16:14 hat geschrieben: Beschränkungen wie z. B. Ärzte, Apotheke, Notare, Anwälte usw. mal außen vor, es geht also, dass in einer Gaststätte ein kleiner Supermarkt ist - oder umgekehrt.
Das mag alles sein. Aber ich habe in so Fällen immer gehört, dass die Richter sagten, dass sie Versuche, das Ladenschlussgesetz zu umgehen, nicht dulden würden.

Wenn man tatsächlich in einem Wirtshaus was zum Mitnehmen verkaufen darf, dann muss es Beiwerk sein. Das Wirtshaus muss das eigentliche Gewerbe bleiben, einen kleinen Lebensmittelmarkt darf man nicht also nicht einbauen. (Ich kann mir nur vorstellen, dass dieser geduldet wird, wenn die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eingehalten werden.) Es sind ja schon Leute auf so ähnliche Ideen gekommen, ich wüsste nicht, dass jemand damit durchgekommen wäre.

Ich habe gehört, dass selbst kleine Souvenirshops innerhalb von Lokalen Riesenprobleme bekommen, wenn sie Souvenirs am Sonntag verkaufen, die nicht ortsytpisch sind. Somit ist es so einfach nicht, wie Du behauptest. Und das Problem lässt sich wahrscheinlich nicht lösen, indem man einfach für ein paar EUR fünfzig ein Gewerbe anmeldet zum Handel mit Waren aller Art.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

TramPolin @ 10 Sep 2012, 17:00 hat geschrieben: Wenn man tatsächlich in einem Wirtshaus was zum Mitnehmen verkaufen darf, dann muss es Beiwerk sein. Das Wirtshaus muss das eigentliche Gewerbe bleiben, einen kleinen Lebensmittelmarkt darf man nicht also nicht einbauen.
D.h. dem Hendlbrater mit Straßenverkauf, z.B. ausserhalb vom Hbf hier, müsste man eigentlich untersagen, Getränke in Flaschen zu verkaufen, wenn kein Hendl oder Schnitzel dazu verkauft wird? Boah eh, da seh ich echten Regulierungs- und Kontrollbedarf. <_<
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