Bremse des ET 423
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Naja, wie hier im Forum schon mehrmals angeklungen ist, war die Bremshundertstel-Herabsetzung durch das EBA eine etwas überzogene Reaktion. Ich glaube auch nicht, dass man das Bremsverhalten durch die neue Software sehr viel verbessern kann. Die neue Software ist wohl eher ein Placebo für das EBA, damit es ohne Gesichtsverlust die Zulassung für 142 BrH zurückgeben kann. Dass sich das Bremsverhalten durch die neue Software gravierend verändert, glaube ich weniger.
Es wäre natürlich mal interessant, ein Fahrzeug mit alter Software und ein Fahrzeug mit neuer Software auf dem gleichen Streckenabschnitt unter gleichen Bedingungen (Zustand der Schienen, Beladungszustand des Fahrzeugs etc.) aus gleicher Geschwindigkeit abbremsen zu lassen und die Bremswege zu messen und zu vergleichen...
Es wäre natürlich mal interessant, ein Fahrzeug mit alter Software und ein Fahrzeug mit neuer Software auf dem gleichen Streckenabschnitt unter gleichen Bedingungen (Zustand der Schienen, Beladungszustand des Fahrzeugs etc.) aus gleicher Geschwindigkeit abbremsen zu lassen und die Bremswege zu messen und zu vergleichen...
Offenbar ist zum 29. März 2008 die vollständige Rückkehr zum alten Fahrplan geplant. In den Fahrplänen der S2, S5 und S7 (Quelle: MVV) steht bei den morgens noch entfallenden Verstärkern der S2 und S5 jeweils die Fußnote "95 = ab 29.03.2008" (d.h. diese Züge fahren offenbar ab 29.3. wieder). Das gleiche gilt für die S7: Die derzeit am Hauptbahnhof endenden Züge sind zweimal aufgeführt, einmal verkürzt bis Hauptbahnhof (bis 28.3.) und einmal durchgehend bis Ostbahnhof (ab 29.3.).Woodpeckar @ 23 Nov 2007, 20:46 hat geschrieben: Unter Umständen wäre es noch gewagter, wieder zügiger fahren zu dürfen, aber nicht zu können, weil man keinen Plan dafür gemacht hat.
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Mich würd da erst mal die Originalbegründung des EBA interessieren...sbahnfan @ 23 Nov 2007, 22:29 hat geschrieben: Naja, wie hier im Forum schon mehrmals angeklungen ist, war die Bremshundertstel-Herabsetzung durch das EBA eine etwas überzogene Reaktion.
Die neue Software ist wohl eher ein Placebo für das EBA, damit es ohne Gesichtsverlust die Zulassung für 142 BrH zurückgeben kann. Dass sich das Bremsverhalten durch die neue Software gravierend verändert, glaube ich weniger.
Es wäre natürlich mal interessant, ein Fahrzeug mit alter Software und ein Fahrzeug mit neuer Software auf dem gleichen Streckenabschnitt unter gleichen Bedingungen (Zustand der Schienen, Beladungszustand des Fahrzeugs etc.) aus gleicher Geschwindigkeit abbremsen zu lassen und die Bremswege zu messen und zu vergleichen...
Wieso nicht? Nachdem bisher fast alle Tf übereinstimmend gesagt haben dass die originale Bremssoftware am besten war und seitdem sich das Bremsverhalten immer mehr verschlechtert hat, sollte sich das wohl auch rückgängig machen lassen.Ich glaube auch nicht, dass man das Bremsverhalten durch die neue Software sehr viel verbessern kann.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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nun ja - dann bliebe erst mal zu klären warum man die Bremse immer schlechter gemacht hatBoris Merath @ 23 Nov 2007, 23:37 hat geschrieben: Wieso nicht? Nachdem bisher fast alle Tf übereinstimmend gesagt haben dass die originale Bremssoftware am besten war und seitdem sich das Bremsverhalten immer mehr verschlechtert hat, sollte sich das wohl auch rückgängig machen lassen.

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Das braucht nicht geklärt werden, das wurde hier auch schon irgendwo geschrieben.ropix @ 24 Nov 2007, 08:54 hat geschrieben: nun ja - dann bliebe erst mal zu klären warum man die Bremse immer schlechter gemacht hat![]()
Nochmal: Um den Verschleiß der Räder zu minimieren. Stichwort: Flachstellen
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Dann hat man sich wohl wieder für das kleinere Übel entschieden und es gibt in Zukunft wieder mehr Flachstellen. Also müssen an den Unterflurdrehbänken Sonderschichten gefahren werden und ggf. noch zusätzliche angeschafft werden. Das ist zwar teuer, aber immer noch besser als lahme S-Bahnen...mellertime @ 24 Nov 2007, 13:51 hat geschrieben: Das braucht nicht geklärt werden, das wurde hier auch schon irgendwo geschrieben.
Nochmal: Um den Verschleiß der Räder zu minimieren. Stichwort: Flachstellen
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Es geht nicht nur um "gute Bremse" oder "schlechte Bremse", das Thema ist ein wenig komplizierter.
Im Auslieferungszustand waren die Bremsen etwas stärker, das ist richtig.
Im Zuge der Optimierung des elektronischen Gleitschutzes konnte man die Bremsleistung planmäßig auf den heutigen Stand zurückfahren.
Die Bremsen im Auslieferungszustand führten leider verstärkt zu Flachstellen und Getriebeschäden,
welche in den letzten Jahren nach der Optimierung nur noch sehr selten auftraten.
Bei der jetzigen Anpassung geht es nun also nicht darum, den alten Zustand wiederherzustellen,
denn das hätte man schon im Oktober hinbekommen, die alte Softwareversion sollte noch irgendwo auf den Herstellerrechnern herumliegen.
Es muss nun ein Kompromiss her, der das EBA zufriedenstellt und trotzdem den Fahrzeugverschleiß in erträglichen Grenzen hält.
Genau das wird momentan beim Hersteller getestet und darum dauert das bis zum Frühjahr.
Im Auslieferungszustand waren die Bremsen etwas stärker, das ist richtig.
Im Zuge der Optimierung des elektronischen Gleitschutzes konnte man die Bremsleistung planmäßig auf den heutigen Stand zurückfahren.
Die Bremsen im Auslieferungszustand führten leider verstärkt zu Flachstellen und Getriebeschäden,
welche in den letzten Jahren nach der Optimierung nur noch sehr selten auftraten.
Bei der jetzigen Anpassung geht es nun also nicht darum, den alten Zustand wiederherzustellen,
denn das hätte man schon im Oktober hinbekommen, die alte Softwareversion sollte noch irgendwo auf den Herstellerrechnern herumliegen.

Es muss nun ein Kompromiss her, der das EBA zufriedenstellt und trotzdem den Fahrzeugverschleiß in erträglichen Grenzen hält.
Genau das wird momentan beim Hersteller getestet und darum dauert das bis zum Frühjahr.
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Den größeren Teil der Verspätungen beschert uns die Herbstweisung (Beschränkung auf 100 km/h).josuav @ 24 Nov 2007, 17:45 hat geschrieben:Hätte man dann nicht in Kauf nehmen können dass man bis April die alte Software drauf hat und halt einen höheren Verschleiß hat?
Diese haben wir schon seit ein paar Jahren, meistens so ab Anfang Oktober bis zum Fahrplanwechsel.
Neu in diesem Jahr ist dieser bekannte EBA-Bescheid, der eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 125 km/h vorsieht sowie die sogenannte "Mittlere Zugart", die sonst im Wesentlichen nur für Güterzüge gilt und früheres Bremsen und flachere Bremskurven vorsieht.
Beide Beschränkungen einzeln sind gerade so handhabbar, bis zum Fahrplanwechsel haben wir aber diese unglückliche Kombination beider Beschränkungen.
Ab dem 9.12. fällt die Herbstweisung wieder weg und man möchte stufenweise zum Normalbetrieb zurückkehren.
Ich bin kein Betriebswirtschaftler, aber ich gehe mal davon aus, dass selbige schon mal über die Kosten der verschiedenen Lösungsvarianten drübergeschaut haben und sich alle Beteiligten mit Absicht der gewählten Lösung zugewandt haben.
Die einzugebenden Brh weichen von den Tatsächlichen ab (das Fz hat ja weiterhin seine - wieviel -), diese angeordneten Bremshundertstel dienen wohl nur der richtigen Zugartwahl bei der Personenzugbremse.dochnochmal @ 9 Jan 2008, 13:19 hat geschrieben: Und zum Thema Ersatzzugdaten... Wenn ich mir die so anschaue dürfte man sogar nur 100 km/h fahren. Denn 120 BrH sind ja offenbar nicht mehr anrechenbar für das Fahrzeug, also ist die PZB als gestört zu betrachten wenn mit Ersatzzugdaten gefahren werden soll. Und ein LZB-Betrieb dürfte doch auch nicht zulässig sein dann. Die LZB rechnet bei Ersatzzugdaten ja auch mit den 120 BrH, die ja scheinbar nicht mehr anrechenbar sind. Also LZB abschalten... Ich kann mir aber eh nicht vorstellen, dass man mit Ersatzzugdaten fährt. Das Einstellen von Zugdaten sollte ja auch unter den neuen Bedingungen möglich sein.
Ich bin zwar keine Mehrheit, aber ich für meinen Teil bin froh, daß die Sitzheizungen (endlich) mal deaktiviert wurden. War, da die Temperatur nicht einzustellen war, sowieso für die Katz. Hat man sie eingeschaltet, hatte man nach Sekunden das Gefühl, der Hintern steht in Flammen. Hat man sie, wie ich, immer abgeschalten gehabt, war man dennoch vor Stromschlägen nicht sicher... :blink:dochnochmal @ 9 Jan 2008, 13:19 hat geschrieben: Was soll die Mehrheit der anderen Lokführer in Deutschland sagen?
Die Ersatzzugdaten aktiviert man ja auch nur, wenn die Zugdateneingabe übers Terminal nicht möglich ist. Und da haste Recht, da derzeit maximal 110Brh erlaubt sind, ist ein Fahren nach Ersatzzugdaten nicht erlaubt.Und zum Thema Ersatzzugdaten... Wenn ich mir die so anschaue dürfte man sogar nur 100 km/h fahren. Denn 120 BrH sind ja offenbar nicht mehr anrechenbar für das Fahrzeug, also ist die PZB als gestört zu betrachten wenn mit Ersatzzugdaten gefahren werden soll. Und ein LZB-Betrieb dürfte doch auch nicht zulässig sein dann. Die LZB rechnet bei Ersatzzugdaten ja auch mit den 120 BrH, die ja scheinbar nicht mehr anrechenbar sind. Also LZB abschalten... Ich kann mir aber eh nicht vorstellen, dass man mit Ersatzzugdaten fährt. Das Einstellen von Zugdaten sollte ja auch unter den neuen Bedingungen möglich sein.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Na meine Rede...ET 423 @ 10 Jan 2008, 01:29 hat geschrieben:Die Ersatzzugdaten aktiviert man ja auch nur, wenn die Zugdateneingabe übers Terminal nicht möglich ist. Und da haste Recht, da derzeit maximal 110Brh erlaubt sind, ist ein Fahren nach Ersatzzugdaten nicht erlaubt.

Und zum Thema knisternde Sitzheizung (=Ar***toaster?!?) kann ich nur noch sagen: *schmunzel*

Btw: Bis auf eine kleine - selbst verschuldete - Berührung mit der Fremdeinspeisung beim 628 hab ich noch auf keinem Eisenbahnfahrzeug die Berührung mit Strom der Größenordnung "spürbar" gemacht. Aber an die Taurus- und 189-Erfahrungen eines sechszehnjährigen Fuzzie komm ich natürlich auch nicht ran. :unsure:
So viel zum Thema ob das ganze einstellbar ist oder nicht:dochnochmal @ 9 Jan 2008, 13:19 hat geschrieben: Und zum Thema Ersatzzugdaten... Wenn ich mir die so anschaue dürfte man sogar nur 100 km/h fahren. Denn 120 BrH sind ja offenbar nicht mehr anrechenbar für das Fahrzeug, also ist die PZB als gestört zu betrachten wenn mit Ersatzzugdaten gefahren werden soll. Und ein LZB-Betrieb dürfte doch auch nicht zulässig sein dann. Die LZB rechnet bei Ersatzzugdaten ja auch mit den 120 BrH, die ja scheinbar nicht mehr anrechenbar sind. Also LZB abschalten... Ich kann mir aber eh nicht vorstellen, dass man mit Ersatzzugdaten fährt. Das Einstellen von Zugdaten sollte ja auch unter den neuen Bedingungen möglich sein.


Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Und wenn wir schon dabei sind, hier passt's wohl am besten:



(ohne Worte)



(ohne Worte)
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Die Frage war ja nicht, ob mans einstellen kann, sondern ob mans auch fahren darf.chris @ 16 Jan 2008, 21:16 hat geschrieben: So viel zum Thema ob das ganze einstellbar ist oder nicht:
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Die Frage ist mit "ja" zu beantworten.Boris Merath @ 16 Jan 2008, 21:57 hat geschrieben:Die Frage war ja nicht, ob mans einstellen kann, sondern ob mans auch fahren darf.
Um die Ersatzzugdaten einstellen zu dürfen müssen im Zug mindestens 66 Brh vorhanden sein.
Da aber bei Fahrt mit Ersatzzugdaten für den PZB und LZB betrieb 111 Brh erreicht werden müssen, ist die LZB mittels LZB-Störschalter abzuschalten. Die PZB ist als gestört zu betrachten, bleibt aber eingeschaltet. Daraus resultiert dann das mit aktiven Ersatzzugdaten nur 100 km/h gefahren werden darf.
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Und ich glaube genauso habe ich es geschrieben oder etwa nicht? Das auch ein S-Bahn-Tf in der Lage sein sollte Ersatzzugdaten einzustellen, davon gehe ich einfach mal aus. Aber chris, wie du deinen eigenen Fotos entnehmen kannst, werden dann 120 BrH angenommen, die jedoch nach aktueller Lage nicht erreicht werden. Daher - zum wiederholten Male - die Aussage: LZB abschalten, PZB bleibet eingeschaltet, wird jedoch als gestört betrachtet. HG 100 km/h. 140 km/h sind dann also nicht drin. Wo ist das Problem?
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Ist aber nur bei 423 - 426 so.Regiotraindriver @ 16 Jan 2008, 22:16 hat geschrieben: Die Frage ist mit "ja" zu beantworten.
Um die Ersatzzugdaten einstellen zu dürfen müssen im Zug mindestens 66 Brh vorhanden sein.
Da aber bei Fahrt mit Ersatzzugdaten für den PZB und LZB betrieb 111 Brh erreicht werden müssen, ist die LZB mittels LZB-Störschalter abzuschalten. Die PZB ist als gestört zu betrachten, bleibt aber eingeschaltet. Daraus resultiert dann das mit aktiven Ersatzzugdaten nur 100 km/h gefahren werden darf.
66 BrH ja.
Der Rest ist bei jeder Baureihe unterschiedlich.
Z.B. hat eine 152 andere Ersatzzugdaten als eine 182. Kommt halt auf den Zweck der BR an.
Aber bei 423 - 426 ist das so, ja.
Signatur musste verändert werden. Danke VT609
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Die Ersatzzugdaten sind selbst bei 424-426 anders.Zeuge eines Quietschi's @ 17 Jan 2008, 03:37 hat geschrieben:Ist aber nur bei 423 - 426 so.
66 BrH ja.
Der Rest ist bei jeder Baureihe unterschiedlich.
Z.B. hat eine 152 andere Ersatzzugdaten als eine 182. Kommt halt auf den Zweck der BR an.
Aber bei 423 - 426 ist das so, ja.

Woher nehmt ihr die 66 BrH um überhaupt mit Ersatzzugdaten fahren zu dürfen? Da gibt es eigentlich sonst keine Kriterien die das Fahren mit Ersatzzugdaten verbieten. Lediglich die bereits aufgeführten Einschränkungen, also das manuell zu prüfen ist, ob ein LZB-Betrieb zulässig ist bzw. ob die PZB als wirksam betrachtet werden darf oder nicht.
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140 km/h dürfen bei LZB-Führung gefahren werden, aber eben nicht mit den Ersatzzugdaten. Auf Anordnung des EBA wurden die Brh auf 110 begrenzt, damit ergibt sich aus der 483.110 der Einstellwert von 100 Brh und mit diesem wert darf LZB geführt 140 km/h gefahren werden.dochnochmal @ 17 Jan 2008, 09:27 hat geschrieben:Es ging ja speziell darum, dass mit dem 423 angeblich trotz der aktuellen Weisungslage mit Ersatzzugdaten 140 km/h in der LZB gefahren werden dürfte.
Um die Ersatzzugdaten einstellen zu dürfen, müssen im Zug mindestens 66 Brh vorhanden sein. Werden diese nicht erreicht muss in den Grunddaten gefahren werden.Woher nehmt ihr die 66 BrH um überhaupt mit Ersatzzugdaten fahren zu dürfen?
Dieses ist bei fast allen Fahrzeugbaureihen so – beim ICE ist es z.B. anders – und geht aus der Konzernrichtlinie 483.110 hervor.
Neben den 66 Brh gibt es aber durchaus noch weitere Voraussetzungen.
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Jaa... das mit normal eingestellten Zugdaten auch ein LZB-Betrieb möglich ist, ist doch keine Frage. Es wurde aber die Behauptung aufgestellt, dass unter den aktuellen Bedingungen mit Ersatzzugdaten in der LZB mit dem 423 140 km/h gefahren werden dürften, was hier bereits mehrfach widerlegt wurde.Regiotraindriver @ 17 Jan 2008, 11:29 hat geschrieben:140 km/h dürfen bei LZB-Führung gefahren werden, aber eben nicht mit den Ersatzzugdaten. Auf Anordnung des EBA wurden die Brh auf 110 begrenzt, damit ergibt sich aus der 483.110 der Einstellwert von 100 Brh und mit diesem wert darf LZB geführt 140 km/h gefahren werden.
Bitte mal die genaue Stelle.Regiotraindriver @ 17 Jan 2008, 11:29 hat geschrieben:Um die Ersatzzugdaten einstellen zu dürfen, müssen im Zug mindestens 66 Brh vorhanden sein. Werden diese nicht erreicht muss in den Grunddaten gefahren werden. Dieses ist bei fast allen Fahrzeugbaureihen so – beim ICE ist es z.B. anders – und geht aus der Konzernrichtlinie 483.110 hervor. Neben den 66 Brh gibt es aber durchaus noch weitere Voraussetzungen.

Und wo hab ich in meinem Beitrag was dagegen geschrieben? Ich hab nur geschrieben dass man die entsprechend einstellen kann.dochnochmal @ 16 Jan 2008, 23:15 hat geschrieben: Und ich glaube genauso habe ich es geschrieben oder etwa nicht? (...) Wo ist das Problem?
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Das mit den mind. 66 Brh für Ersatzzugdaten steht auf den Einstelltabellen der Baureihen, bei denen durch die Grunddaten die untere Zugart aktiviert wird, dann wird logischerweise mit Grunddaten gefahren. Andere Baureihen wie ICE können dann trotzdem mit Ersatzzugdaten gefahren werden, natürlich mit den Einschränkungen LZB abzuschalten und PZB als gestört zu betrachten.
Bitte mal die genaue Stelle.dochnochmal @ 17 Jan 2008, 11:53 hat geschrieben: Jaa... das mit normal eingestellten Zugdaten auch ein LZB-Betrieb möglich ist, ist doch keine Frage. Es wurde aber die Behauptung aufgestellt, dass unter den aktuellen Bedingungen mit Ersatzzugdaten in der LZB mit dem 423 140 km/h gefahren werden dürften (...)

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Wie schon erwähnt wurde geht dies aus den Einstelltabellen der einzelnen Fahrzeuge hervor, für den 423 ist das 483.110V36.dochnochmal @ 17 Jan 2008, 11:53 hat geschrieben:Bitte mal die genaue Stelle.
Folgendes hast du geschrieben:chris @ 17 Jan 2008, 20:57 hat geschrieben:Bitte mal die genaue Stelle.
und zwar genau hierchris @ 8 Jan 2008, 17:06 hat geschrieben:Da gibt's nur eben Probleme mit der mittleren Zugart, aber mit Ersatzzugdaten oder eingestellten 140 in der LZB ist's AFAIK erlaubt.
Ja, mit Ersatzdaten ODER in der LZB sind 140 erlaubt. Da war nicht die Rede von "mit Ersatzdaten in der LZB sind 140 erlaubt."
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