Stromabnehmer

Rund um die Technik der Bahn
Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

gmg @ 20 Feb 2018, 16:37 hat geschrieben: Laut Wiki ist 112t die Dienstmasse.
Hatte ich gesehen, aber solchen Feinheiten trau ich bei Wiki nicht. Da gabs schon öfters Fehler. Aber wenns stämme ist das ja kein Problem, damit wäre das Leistungsgewicht nur noch etwas besser.
Martin sagt: 1 Einheit = Triebkopf+ein paar Mittelwagen+Triebkopf. Wenn man zwei Einheiten aneinander hängt, muss einer abgebügelt sein. Das sagt Martin.
Ne, das müsstest DU jetzt falsch verstanden haben, wenn er schreibt:
Also zwei Triebköpfe, die so gekuppelt sind das man durchgehen kann, also kleinste betriebliche Einheit.
Da meint er doch eindeutig nen 2-Teiler, ohne Mittelwagen.
Da muss folglich dann ein Bügel runter, aber bei ner DT aus 2 Vierteilern dürfen alle 4 Bügel an den Draht, zumindest laut Revs Aussage, die sich auch auf Martin bezog.
Und auch wenn ich kein Eisenbahner bin, würde ich annehmen, dass der zweite Stromabnehmer -- er befindet sich am letzten Wagen des ersten Zugteils -- abgebügelt sein muss. Denn vor Jahren hat hier mal jemand geschrieben, dass es auch am Funkenflug liegt, dass ein Stromabnehmer nicht oben sein darf, wenn direkt dahinter ein Tfz hängt. Das leuchtet mir auch ein, denn wenn man sich das Dach eines Triebwagens ansieht, stellt man fest, dass es in der Nachbarschaft des Stromabnehmers sehr verrust ist.
Leuchtet mir auch ein, aber aktuell muss ich annehmen, dass es erlaubt ist, außer Rev hat Martin damals falsch verstanden, aber das hätte Martin in seinem letzten Beitrag dann sicherlich richtig gestellt. Ergo muss es stimmen.

@hmmueller:
Ah Danke, dass es noch andere Effekte geben könnte hatte ich nicht in Betracht gezogen. Danke für den Einwurf, klingt plausibel.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Gemeint waren wirklich zwei einzelne Triebköpfe, zusammen 8 Achsen.
Auch bei zwei gekuppelten vierteiligen "Triebzügen", 8 Fahrzeuge, 32 Achsen, dürfen alle vier Bügel oben bleiben.

Wenn hinter einer Lok ein Steuerwagen mit dem Steuerabteil zu Lok läuft, Wagen mit Planen, Gefahrgut oder ein Autotransporter, ist der vordere Stromabnehmer nach wie vor zu verwenden. Ist dies nicht möglich, darf wenn sonst nichts dagegen spricht, auch der hintere gehoben werden. Kommt bei Mehrsystemloks häufiger vor.

Beim 445 sind die Stromabnehmer im Regelbetrieb weit genug weg von der Kuppelstelle, wenn nicht, was theoretisch möglich ist, hat irgendjemand einen Fehler gemacht. :D
Einen Triebkopf beim 445 mitzuziehen ist möglich, mangels Leitung kann er aber dann selbst keine Antriebskraft erzeugen.
Außerdem muss man die Zugsammelschiene dann durchkuppeln, die ist i.d.R. in der Zugmitte getrennt, der Trafo dafür ist recht klein und kann dann unter Umständen nicht alle Fahrzeuge versorgen.
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guru61
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Beitrag von guru61 »

Martin H. @ 20 Feb 2018, 21:14 hat geschrieben: Gemeint waren wirklich zwei einzelne Triebköpfe, zusammen 8 Achsen.
Auch bei zwei gekuppelten vierteiligen "Triebzügen", 8 Fahrzeuge, 32 Achsen, dürfen alle vier Bügel oben bleiben.

Wenn hinter einer Lok ein Steuerwagen mit dem Steuerabteil zu Lok läuft, Wagen mit Planen, Gefahrgut oder ein Autotransporter, ist der vordere Stromabnehmer nach wie vor zu verwenden. Ist dies nicht möglich, darf wenn sonst nichts dagegen spricht, auch der hintere gehoben werden. Kommt bei Mehrsystemloks häufiger vor.

Beim 445 sind die Stromabnehmer im Regelbetrieb weit genug weg von der Kuppelstelle, wenn nicht, was theoretisch möglich ist, hat irgendjemand einen Fehler gemacht. :D
Einen Triebkopf beim 445 mitzuziehen ist möglich, mangels Leitung kann er aber dann selbst keine Antriebskraft erzeugen.
Außerdem muss man die Zugsammelschiene dann durchkuppeln, die ist i.d.R. in der Zugmitte getrennt, der Trafo dafür ist recht klein und kann dann unter Umständen nicht alle Fahrzeuge versorgen.
Hallo
Durchkuppeln von beidseitig gespiesener ZS ist ein absoluten No GO. Der Grund ist nicht die Leistung des Trafos, sondern nicht zu garantierende Synchronisation der Speisung. Je nach Trafobauart entstehen in der ZS verschiedene Verzerrungen, Verformungen und Phasenlagen der Kurven, die hohe Ausgleichsströme entstehen lassen könnten. Von andern möglichen Problemen, wie Rückströme bei einseitig ausgestaltetem Trafo, mal abgesehen.

Ohne Synchronisationsausrüstung und zusätzlichen Schutzeinrichtungen, die bei normalen Fahrzeugen nicht vorhanden sind, ist das Schaden Risiko einfach zu gross.
Zu den Stromabnehmern:
In der Schweiz sind die Einschränkungen hier auf der Seite 67 beschrieben:

https://www.hech.ch/wp-content/uploads/2017...er_10122017.pdf
Gruss Guru
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Bild
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Der 445 ist ein WTB-Fahrzeug, er würde erkennen wenn durchgekuppelt ist und Nr mit einem Triebkopf heizen. Da kann es aktuell noch dazu kommen, dass dann gar keiner einschaltet, daran wird gearbeitet.
In der Hauptsache liegt es wirklich am Trafo der ja in einen normalen Reisezugwagen eingebaut ist und auf die im Regelfall benötigte Leistung ausgelegt, und die ist eben recht gering.

Man kann auch absichtlich durchkuppeln für längeren Betrieb als Steuerwagen, muss dann aber die Klimaanlagen runterfahren.
Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

guru61 @ 21 Feb 2018, 08:06 hat geschrieben: Zu den Stromabnehmern:
In der Schweiz sind die Einschränkungen hier auf der Seite 67 beschrieben:

https://www.hech.ch/wp-content/uploads/2017...er_10122017.pdf
Gruss Guru
Merci, das sieht ja gut aus, auf den (der?) NBS sind für Vmax200 2 Stromabnehmer am Draht schon bei mehr als 13m Abstand erlaubt. Im GBT braucht man für Tempo 250 "mehr als 180m" Abstand

Wäre ja jetzt nett, wenn das bei deutschen NBS/ABS genauso wäre.

Edit: Kurz gegoogelt, die Stromabnehmerinfo wurde in Deutschland im Streckenverzeichnis der DB AG unter "Energie" hinterlegt, fiel mir gar noch nicht auf.

Viel Varianten gibts aber nicht, Standard überall ist:
Zugelassen ist im Netz der DB ein Betrieb mit maximal zwei gehobenen
Stromabnehmern in einem Abstand von x < 35 m bzw. x > 85 m.
https://fahrweg.dbnetze.com/file/fahrweg-de...a/allgemein.pdf

Auf Altstrecken bis 160km/h, auf ABS230 bis 250 (wieso auch immer ^^) und auf NBS bis 300. Die alte 200m Regel scheint damit passé zu sein.

Ist dann zwar nicht so flexibel wie in der Schweiz, aber das klappt bei nem 3-Teiler auch noch gerade so. Wenn man den Abnehmer direkt hinter einem Steuerwagen am Ende des Mittelwagens platziert und zwei 3-Teiler dann so kuppelt, dass 2 Triebköpfe und jeweils fast der gesamte Mittelwagen dazwischen sind, kommt man inklusive 2xSchakulänge knapp auf die gewünschten >85m.

In der Luxusversion baut man halt gleich 2 Stromabnehmer an beide Enden des Mittelwagens, dann kann man immer die 2 Richtigen heben. Wäre ja auch aus Redundanz und Rauhreifgründen nicht verkehrt 2 Abnehmer pro ET zu haben.

Fragt sich dann nur noch, wo bei der Vorschrift eine 445-Doppeltraktion mit 4 Abnehmern unterkommt. Muss dann wohl die bereits erwähnte Sache mit dem Anpressdruck sein, was im Umkehrschluss bedeuten müsste, dass man mit max. 2 Abnehmern nichts beachten muss und den normalen Druck haben darf.
Rev
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Beitrag von Rev »

Na ja zwei gehobene Stromabnehmer wird sich auf eine Einheit beziehen sonst dürften die 423 auch ned als Langzug durch die Gegend fahren.

Und mehr als 35m ist zwischen zwei Stromabnehmer auch zwischen zwei 445 Kopf an Kopf
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Auch bei zwei Abnehmer gibt's einiges zu beachten. Kommen dann noch Scherenstromabnehmer mit in's Spiel,.....
Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

Rev @ 22 Feb 2018, 09:20 hat geschrieben: Na ja zwei gehobene Stromabnehmer wird sich auf eine Einheit beziehen sonst dürften die 423 auch ned als Langzug durch die Gegend fahren.
Möglich, oder sie haben einfach Bestandsschutz.

Die neue DB Regel scheint auf ner TSI zu basieren:
4.2.13.  Stromabnehmerabstand für die Auslegung der Oberleitung

Die Oberleitung muss für mindestens zwei hintereinander betriebene Stromabnehmer ausgelegt sein, wobei als Mindestabstand zwischen den Mittellinien aufeinanderfolgender Stromabnehmerwippen die Werte aus einer der Spalten „A“, „B“ oder „C“ in Tabelle 4.2.13 oder geringere Werte zu wählen sind.
In der Tabelle dann die obigen Maße 35, 85, außerdem noch 200.

Da frag ich mich dann, wieso die DB nicht 200m gewählt hat, hätte eigentlich besser zu den alten Regeln gepasst .. aber was weiss ich schon.

Laut der Tabelle kann man über 250 km/h aber nur diese 200m wählen, in dem Fall sind die Werte für die 300er Strecken der DB also schon mal fehlerhaft. Nicht ganz konform ist auch die Tatsache, dass die DB 2 Werte wählt, in der TSI aber eindeutig steht, dass man nur eine Spalte wählen darf .. sehr merkwürdig.
Und mehr als 35m ist zwischen zwei Stromabnehmer auch zwischen zwei 445 Kopf an Kopf
Stimmt, hatte ich ganz übersehen, hatte das Bild der SBB Version im Kopf. So gesehen wäre ne Doppeltraktion total regelwidrig ^^

@Martin:
Ja irgendwie scheint es neben dem offiziellen Gedöns, dass sowieso keinen zu interessieren scheint auch noch "richtige" Anforderungen zu geben, die dann z.B. für den geringen Anpressdruck beim Vario zuständig sind.
Da muss dann auch die Frage erlaubt sein, was das EU-Zeugs überhaupt wert ist.
Rev
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Beitrag von Rev »

Mir ist das vor ein paar Jahren beim ICE 2 auch aufgefallen.

Früher hieß es mal nur wenn die Triebköpfe am Ende und Anfang sind ist vmax 280 drinnen. Bei TK an SW 200 und bei TK an TK glaub ich waren es 160?



Weshalb man die Züge eigentlich immer SW an SW gekoppelt sah, das hat sich dann irgendwann geändert und jetzt fährt man bevorzugt SW an TK warum auch immer
Valentin
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Beitrag von Valentin »

Martin H. @ 22 Feb 2018, 09:55 hat geschrieben:Auch bei zwei Abnehmer gibt's einiges zu beachten. Kommen dann noch Scherenstromabnehmer mit in's Spiel,.....
Dafür setzt die DB eine Simulation ein: http://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kund...berleitung.html
Ohne Fleiß kein Gleis (WL)
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

TK an SW sind auch mindestens 250?

Sie fahren ja auf Flügelzugstrecken, und nur all zu oft kam es vor dass durch Verspätungen oder andere Umstände TK an TK gekuppelt wurde, mit der Folge Vmax 160. Deswegen ha man sie vor ein paar Jahren so gedreht dass immer TK an SW gekuppelt wird und die Reihenfolge der Zugteile egal ist.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Martin H. @ 22 Feb 2018, 15:20 hat geschrieben:TK an SW sind auch mindestens 250?
Nein, aber höchstens 250. ;) Richtung ist in dem Fall egal.
280 geht nur bei TK-SW+SW-TK oder alleine bei TK vorne.
TK an TK auf SFS 200, Rest 160.
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Beitrag von Metropolenbahner »

218 466-1 @ 23 Feb 2018, 01:23 hat geschrieben:TK an TK auf SFS 200, Rest 160.
Was heißt in dem Fall SFS? Strecke mit Re330 oder reicht auch Re200mod?

Wie schauts z.B. zw. [acronym title="MH: München Hbf <Bf>"]MH[/acronym]-[acronym title="MA: Augsburg Hbf <Bf>"]MA[/acronym] aus? [acronym title="MA: Augsburg Hbf <Bf>"]MA[/acronym]-[acronym title="MDT: Donauwörth <Bf>"]MDT[/acronym] hat Re200, da gehen wohl nur 160.

Sorry für die Spitzfindigkeit, aber man muss bei den Spezifikationen/Aussagen in Sachen Stromabnehmer anscheinend auf jede Kleinigkeit achten ^^

Apropos .. bin in Sachen Abstände und Ausschlüsse fündig geworden, die guten alten RILs sind konkreter:
Zugelassen ist im Netz (außer S-Bahnstrecken) der Betrieb mit maximal zwei gehobenen Stromabnehmern in einem Abstand von x < 35 m bzw. x > 85 m.

Der Ausschlussbereich zwischen 35 m und 85 m ist notwendig, um die im Netz vorhandenen offenen Schutzstrecken ohne Schaden für die Stromversorgungsanlagen befahren zu können.

Entstehen beim Bilden der Züge mit mehreren Triebfahrzeugen Stromabnehmerabstände im Ausschlussbereich, kann durch den Infrastrukturbetreiber eine besondere Freigabe für diese Triebfahrzeuge erteilt werden. Voraussetzung für diese Freigabe ist, dass durch zusätzliche technische Einrichtungen die offenen Schutzstrecken immer mit gesenktem Stromabnehmer befahren werden.
Ausnahmeregelung zur Anordnung der Stromabnehmer:
Bei mehr als zwei arbeitenden Stromabnehmern oder bei einem Abstand der Stromabnehmer untereinander von weniger als 18 m, gilt folgendes: Die Grenzwerte für die Kontaktkräfte und den Anhub des Fahrdrahtes am Stütz-punkt sowie in Feldmitte müssen eingehalten werden. Der Nachweis ist vom ZB zu führen. Die Zustimmung der DB Netz AG ist vor dem Einsatz einzuholen.
Die Überprüfung des Anhubs in Feldmitte ist erforderlich, damit unter Bauwerken die elektrischen Mindestabstände nicht unterschritten werden.
https://www1.deutschebahn.com/file/fahrweg-...ta/810.0242.pdf

Moral: Nichts wird so heiß gegessen, wies gekocht wurde. Wer den Aufwand nicht scheut, bekommt ne Sondergenehmigung.
S-Bahnstrecken sind außerdem ausgenommen, da scheint wieder was anderes zu gelten.

Der maximal zulässige Anhub wird auch genannt, bis 200 km/h: 120mm, bei 230 km/h 150mm und bei mehr als 250 km/h 100mm.
Finde ich ja auch interessant, dass man zuerst mehr zulässt, um dafür dann ab 300 km/h schlagartig weniger zu fordern.
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