MVV-Tarifanpassung 2011 - 3 % mehr?
Ich frage mich wie das rechtlich haltbar sein soll. Also bei Kombinationen mit Kurzstrecken kann man evtl argumentieren, es ist ein Rabatt der nur einmal gewährt wird (auch wenn es gerade zur Kurzstrecke noch alle Details der Rechtssprechung ausgelotet werden müssen).
Also auch ohne Rechtsschutzversicherung werde ich es weiterhin wagen, zu meinen 7 Zonen Monatskarte eine Tageskarte Außenraum zu kombinieren.
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Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
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Bei dem Streitwert kannste froh sein, wenn du 'nen Landgericht von innen siehst...spock5407 @ 7 Dec 2010, 20:16 hat geschrieben: Freiwillige vor für den Musterprozess bis zum BGH... :ph34r:
Das ist auch genau die Crux bei der Geschichte, die Verkehrsverbünde - und da ist der MVV gar nicht mal der Schlimmste - wissen genau, dass es da nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zu einer zweit- oder drittinstanzlichen Verhandlung kommen wird und die Sprüche der Amtsgerichte sind immer nur als Einzelfallentscheidungen zu betrachten, haben also keinen generellen Rechtscharakter. Das heißt, selbst wenn einer so einen Prozess gewinnt, kann man nicht einfach mit dem Aktenzeichen wedeln und sagen: "Ich darf das!"
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Zumindest in der SZ stands schon drin...DumbShitAward @ 7 Dec 2010, 20:12 hat geschrieben: Das wird noch einiges an bösen Blut geben, wenn die Sensationspresse davon erfährt und ich geh jede Wette ein, dass der MVV das nicht offensiv bekannt machen wird...
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Ist jetz ne interessante Frage... wenn da steht: "Tageskarten dürfen nur mit Tageskarten kombiniert werden", dann würde ich ganz spontan sagen, dass das nicht mehr geht - allerdings ist das nur unter der Einschränkung, dass damit nicht nur der Bartarif gemeint ist. Hat jemand die Beförderungsbedingungen für 2010/11 als pdf?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Wenns um ne Fahrt zum Fluchthafen geht und man außerdem ne BC 25/50 besitzt, einfach den alten Trick anwenden (Fahrkarte München Hbf - München Flughafen über München Ost; zwischen München Hbf und München Ost nur Fernverkehr) und damit billiger als im MVV-Tarif fahren; dank Abwärtskompatibilität in den Produktklassen von DB-Normalpreisfahrkarten darf man damit auch mit der S-Bahn durch den Stamm...
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Ja, der MVV hat sowas: Link. War aber auch in meinem ersten Posting dazu verlinkt.DumbShitAward @ 7 Dec 2010, 22:09 hat geschrieben:Ist jetz ne interessante Frage... wenn da steht: "Tageskarten dürfen nur mit Tageskarten kombiniert werden", dann würde ich ganz spontan sagen, dass das nicht mehr geht - allerdings ist das nur unter der Einschränkung, dass damit nicht nur der Bartarif gemeint ist. Hat jemand die Beförderungsbedingungen für 2010/11 als pdf?

Es steht tatsächlich im Kapitel Zonentarif (das Wort "Bartarif" hat man irgendwann in den letzten Jahren mal abgeschafft). Ist die Frage, ob die Bedingung aus dem Zonentarif auch für den Zeitkartentarif gilt, wenn man Fahrkarten aus beiden Tarifen kombiniert.
Wenn man in Feldmoching zwischen U-Bahn und S-Bahn umsteigt, kann man das doch in zwei getrennte Fahrten aufteilen und dann klappt die Sparmöglichkeit weiterhin.derJan @ 7 Dec 2010, 20:02 hat geschrieben:Billig zum Flughafen mit 1 Zone + Tageskarte Außenraum ist also z.B. nicht mehr möglich.
Sonderlich viel Sinn macht das eigentlich nicht, denn es gibt doch nur vier Tageskarten (Innenraum, München XXL, Außenraum, Gesamtnetz). Die einzige mögliche Kombination wäre Innenraum + Außenraum, aber das kostet genauso viel wie Gesamtnetz.Tageskarten dürfen nur mit Tageskarten kombiniert werden.
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Also wenn das mit den Zeitkarten nicht gehen sollte, wäre das echt sehr ärgerlich. Und auch irgendwo unangebracht, weil man die Leute damit unnötig gängelt und wieder aufs Auto schickt...
Zum Vergleich: Bei Vorhandensein zweier IsarCards mit vier Ringen zahlt man von München nach Wolfratshausen 7,50€ pro Person/Strecke mit Einzelfahrten. Macht also 30€! Wenn man aber die Partner-Tageskarte Außenraum nimmt, zahlt man 9,80€. Also nicht mal ein Drittel. Bei 30€ kann ich aber dann wirklich mit dem Auto fahren, bin doppelt so schnell und selbst bei Vollgas immer noch günstiger unterwegs.
Zum Vergleich: Bei Vorhandensein zweier IsarCards mit vier Ringen zahlt man von München nach Wolfratshausen 7,50€ pro Person/Strecke mit Einzelfahrten. Macht also 30€! Wenn man aber die Partner-Tageskarte Außenraum nimmt, zahlt man 9,80€. Also nicht mal ein Drittel. Bei 30€ kann ich aber dann wirklich mit dem Auto fahren, bin doppelt so schnell und selbst bei Vollgas immer noch günstiger unterwegs.
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Zur Klarstellung: Die "Tageskarten + Tageskarten-Regelung" betrifft nur den Zonentarif (so genannt seit 2009, ex Bartarif). Im Zeitkartentarif kann weiter die bisherige Kombi "Zeitkarte + Tageskarte / Kurzstrecke / Einzelfahrt" genutzt werden.
Allerdings ergibt sich die Einschränkung, dass Zeitkarten nur mit einer Fahrkarte des Zonentarifs kombiniert werden dürfen.
Die Möglichkeit eine Drei-Ringe-Karte mit Kurzstrecke zur Außenraum-Grenze zu strecken + Tageskarte Außenraum geht demnach auf dem Papier nicht mehr. Insofern sollte die S-Bahn auf den "Grenzbahnhöfen" schon mal längere Haltezeiten einkalkulieren, v.a. in Feldmoching, Unterföhring und Ismaning.... :ph34r:
Zum Nachlesen im Gemeinschaftstarif unter Punkt 2.1.3. Zeitkartentarif / Anschlussfahrklarten.
Allerdings ergibt sich die Einschränkung, dass Zeitkarten nur mit einer Fahrkarte des Zonentarifs kombiniert werden dürfen.
Die Möglichkeit eine Drei-Ringe-Karte mit Kurzstrecke zur Außenraum-Grenze zu strecken + Tageskarte Außenraum geht demnach auf dem Papier nicht mehr. Insofern sollte die S-Bahn auf den "Grenzbahnhöfen" schon mal längere Haltezeiten einkalkulieren, v.a. in Feldmoching, Unterföhring und Ismaning.... :ph34r:
Zum Nachlesen im Gemeinschaftstarif unter Punkt 2.1.3. Zeitkartentarif / Anschlussfahrklarten.
Gruß vom Wauwi
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Zur Erinnerung: Es gibt noch 11 andere Außenäste bei der S-Bahnspock5407 @ 8 Dec 2010, 09:05 hat geschrieben: Naja, lass'mer auch mal die Kirch im Dorf. Wer außer uns Freakbagasch+Freunde+Bekannte+Kollegen nutzt diese Sparvarianten schon. Der 0815 Fluggast schiebt doch einfach 8 Streifen in den Automat oder kauft ne Einzelkarte.

Und mein beschriebenes Beispiel scheint ja dann doch nicht so selten zu sein, wenn man sich die Reaktionen auf diese Änderung mal anschaut. Und bevor ich hektisch auf Bahnhöfen herausspringe und halblegale Tariftricksereiene begehe, die der allgemeine Freak vielleicht als normal ansieht, fahr ich doch mit dem Auto. Ganz toll geplant, lieber MVV.
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Sorry, hatte wohl einen etwas merkbefreiten Tag (ist ja nicht so, dass ich nicht in deinem ersten Posting geschaut hättte...)derJan @ 7 Dec 2010, 22:34 hat geschrieben: Ja, der MVV hat sowas: Link. War aber auch in meinem ersten Posting dazu verlinkt.![]()
@ MVG-Wauwi
Das könnte logistisch aber bisl schwer werden... um das überhaupt, bei dem gewählten Beispiel mit drei Ringen + Kurzstrecke + Außenraumtageskarte, problematisch werden zu lassen müssten die genau in Harthaus einsteigen (davor ist ja kein Thema weil Zeitkarte + Kurzstrecke erlaubt, danach, also Germering auch nicht weil Tageskarte) und sich der Sache auch noch sicher sein, dass du schon in der S-Bahn warst - und das kann je nach "Füllstand" von S-Bahn und Bahnhof bisweilen schwierig bis unmöglich sein - der Ort an dem die Tageskarte abgestempelt wurde ist ja völlig Banane und hat Null Aussagekraft. Des Weiteren gäbe es ja genügend Möglichkeiten eine Fahrtunterbrechung zumindest vorzutäuschen - zumindest so, dass berechtigte Zweifel an einer zusammenhängenden Fahrt bestehen. Soll natürlich keine Anleitung oder gar ein Aufruf zum Graufahren sein, ich überlege lediglich, wie praxistauglich diese Regelung ist.
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Sicherlich wirds da den ein oder anderen geben, der sich dieser Trickserei bedient - sonst hätte der MVV das wohl auch nicht abgeschafft, wenns praktisch nur die Freaks wären, dafür sinds zu wenige - aber generell glaube ich nicht, dass das ganz so viele sind. Beim Flughafen glaub ich das schon eher, wenn ich mir so anschaue, dass der halbe Inhalt der U-Bahn in Feldmoching nochmal stempelt oder wie extrem viele Leute auf einmal aus Hörlkofen kommen bzw. vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof mit dem EC gefahren sind...Bayernlover @ 8 Dec 2010, 10:01 hat geschrieben: Zur Erinnerung: Es gibt noch 11 andere Außenäste bei der S-Bahn
Und mein beschriebenes Beispiel scheint ja dann doch nicht so selten zu sein, wenn man sich die Reaktionen auf diese Änderung mal anschaut. Und bevor ich hektisch auf Bahnhöfen herausspringe und halblegale Tariftricksereiene begehe, die der allgemeine Freak vielleicht als normal ansieht, fahr ich doch mit dem Auto. Ganz toll geplant, lieber MVV.
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Es ging mir eher um die Kombination Tageskarte - IsarCard. Da konnten wir die Tageskarte Außenraum immer ganz bequem an der Donnersbergerbrücke abstempeln, ohne an irgendeinem Bahnhof hektisch aus dem Zug hechten zu müssen. Aber wenn es das weiterhin geben soll, wär das ja gut.
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Wer keine Monatskarte Gesamtnetz hat, dürfte zum Flughafen eher ne Tageskarte nutzen, weil billiger.spock5407 @ 8 Dec 2010, 09:05 hat geschrieben: Naja, lass'mer auch mal die Kirch im Dorf. Wer außer uns Freakbagasch+Freunde+Bekannte+Kollegen nutzt diese Sparvarianten schon. Der 0815 Fluggast schiebt doch einfach 8 Streifen in den Automat oder kauft ne Einzelkarte.
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Sag das nicht... Sobald du irgendeine Monatskarte hast, fängt die Rechnerei schon anLazarus @ 8 Dec 2010, 13:03 hat geschrieben: Wer keine Monatskarte Gesamtnetz hat, dürfte zum Flughafen eher ne Tageskarte nutzen, weil billiger.
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M.E. könnte dies falsch sein und es müsste dann "Tageskarten dürfen nur mit Zeitkarten kombiniert werden." heißen, alles andere ergibt kaum Sinn.christian85 @ 8 Dec 2010, 14:13 hat geschrieben: Aber ist Tageskarte+IsarCard jetzt zulässig?
In 1.1.2 (5) steht : Tageskarten dürfen nur mit Tageskarten kombiniert werden.
In 2.1.3 steht aber was anderes... :blink:
Mal davon abgesehen, wenn ich eine IsarCard Innenraum habe und dazu eine Tageskarte Außenraum, zeige ich im Innenraum Erstere und im Außenraum Letztere vor. Der MVV kann diese Kombination kaum wirksam unterbinden. (Ich rufe hier keinesfalls zu Straftaten auf, es ist nur ein Gedankenspiel! Wenn die Kombination tatsächlich verboten sein sollte, distanziere ich mich ausdrücklich davon!).
Dagegen kann man eine Streifenkarte/Einzelfahrkarte und eine Tageskarte nicht so einfach kombinieren, ohne bei der Kontrolle Probleme zu bekommen. Denn man stempelt ja schon vor Antritt der Fahrt dazu und muss bei einer Kontrolle beides vorzeigen, wenn man den Gültigkeitsbereich der ersten Fahrkarte verlassen hat. Die unerlaubte Kombination würde dann bei der Kontrolle erkannt werden.
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Warum? Du kannst ja Ausgestiegen sein, und eine Außenraumkarte gekauft haben. Insofern wäre ich mal nicht so vorsichtig...TramPolin @ 8 Dec 2010, 15:46 hat geschrieben: Mal davon abgesehen, wenn ich eine IsarCard Innenraum habe und dazu eine Tageskarte Außenraum, zeige ich im Innenraum Erstere und im Außenraum Letztere vor. Der MVV kann diese Kombination kaum wirksam unterbinden. (Ich rufe hier keinesfalls zu Straftaten auf, es ist nur ein Gedankenspiel! Wenn die Kombination tatsächlich verboten sein sollte, distanziere ich mich ausdrücklich davon!).
Viele Grüße
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Sollte es verboten sein, werde ich nicht dazu öffentlich aufrufen. Was jeder Einzelne tut, ist natürlich sein Bier.Watzinger @ 8 Dec 2010, 16:04 hat geschrieben: Warum? Du kannst ja Ausgestiegen sein, und eine Außenraumkarte gekauft haben. Insofern wäre ich mal nicht so vorsichtig...
Eine wirksames Unterbinden der Kombination wäre wie schon geschrieben kaum möglich. Man würde eigentlich nie in Erklärungsnot geraten. Wer z.B. mit einer Außenraum-Tageskarte im Außenraum unterwegs ist, muss m.E. kaum nachweisen können, wie er in den Außenraum gekommen ist. Theoretisch könnte er sogar per Automobil im Außenraum abgesetzt worden sein. Und vor dieser Fahrt hat man sich schon mal im Innenraum die Fahrkarte gekauft.
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Stimmt so aber nicht. Wenn es sich so ergibt, dass man zuerst die Streifenkarte/Kurzstrecke stempelt, und die Tageskarte erst weiter draußen gültig wird. Dann ist Tageskarte zwar woanders gestempelt, aber ja trotzdem gültig. Es würde wohl nur dann Probleme geben, wenn der Kontrolleur gerade an der Grenzstation einsteigt und die S-Bahn nicht sonderlich voll ist, dann wüsste er, dass man schon vorher drin war.Dagegen kann man eine Streifenkarte/Einzelfahrkarte und eine Tageskarte nicht so einfach kombinieren, ohne bei der Kontrolle Probleme zu bekommen. Denn man stempelt ja schon vor Antritt der Fahrt dazu und muss bei einer Kontrolle beides vorzeigen, wenn man den Gültigkeitsbereich der ersten Fahrkarte verlassen hat. Die unerlaubte Kombination würde dann bei der Kontrolle erkannt werden.
Allerdings ist es wohl nicht erlaubt, weil ich sehe jetzt noch mal folgende Regelung (§6 (4) Absatz 2):
Jetzt wird es zwar ein wenig "pingelig", aber aussteigen und dann gleich wieder einsteigen ist noch nicht die Beendigung der Fahrt. Allerdings ist das bei Seitenbahnsteigen natürlich wieder uneindeutig, wenn ich aussteige, den Fuß auf die Wiese neben dem Bahnsteig setz und wieder einsteige, ist das dann offenbar okay, wenn ich nur auf dem Bahnsteig kurz geh, nicht ...Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen
ist und das Fahrzeug sowie die Bahnsteiganlage verlassen hat
"Theoretisch" ist also das Neustempeln in Feldmoching o. Ä. nur dann erlaubt, wenn ich "die Bahnsteiganlage" verlasse. Ob jetzt ein Sperrengeschoss da noch dazu zählt, ist jetzt wieder so eine Frage...
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Macht aber falls es verboten ist, keinen Sinn, da ich ja die Tageskarte Außenraum schon im Innenraum abgestempelt habe. Nur darum gehts ja.TramPolin @ 8 Dec 2010, 15:46 hat geschrieben: Mal davon abgesehen, wenn ich eine IsarCard Innenraum habe und dazu eine Tageskarte Außenraum, zeige ich im Innenraum Erstere und im Außenraum Letztere vor.
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Auch wenn es verboten ist (?), überprüfen ist sehr schwer, da es erlaubt ist, eine im Innenraum abgestempelte Tageskarte für den Außenraum dort dann zu benutzen. Es fällt vielleicht auf, aber ob die jetzt mit den Videoaufzeichnungengleich daherkommen. (wie TramPolin schon schrieb, seh ich grad)Macht aber falls es verboten ist, keinen Sinn, da ich ja die Tageskarte Außenraum schon im Innenraum abgestempelt habe. Nur darum gehts ja.
In 1.1.1 steht nur:
Es steht ja nicht, dass der Entwertungsort dem Fahrtantrittsort entsptrechen muss.1Fahrkarten, die nicht bereits entwertet ausgegeben werden, müssen vom Fahrgast
am Entwerter, bei Nutzung von S-Bahn, U-Bahn oder Regionalzug vor Fahrtantritt,
bei Nutzung von Trambahn und Bus im Fahrzeug oder beim Durchschreiten der
Bahnsteigsperre entwertet werden.
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Also wenn das erlaubt ist, an der Donnersbergerbrücke für den Außenraum zu stempeln, ist es für Kontrolleure so gut wie unmöglich das Kombinieren von Zeitkarten und Tageskarten zu unterbinden. Außer man wird beim Einsteigen im Innenraum beobachtet, was so gut wie nie vorkommen sollte. Aber warum schreibt keiner mal eine Mail zu dieser Frage an den MVV, für so etwas gibt es doch die Kundencenterchristian85 @ 8 Dec 2010, 16:53 hat geschrieben: Auch wenn es verboten ist (?), überprüfen ist sehr schwer, da es erlaubt ist, eine im Innenraum abgestempelte Tageskarte für den Außenraum dort dann zu benutzen. Es fällt vielleicht auf, aber ob die jetzt mit den Videoaufzeichnungengleich daherkommen. (wie TramPolin schon schrieb, seh ich grad)

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