Wird ja in den betreffenden Zügen auch heute schon so gehandhabt.Bahnhofsvorstand @ 19 Jan 2011, 07:35 hat geschrieben: Allerdings, innerhalb der Verbundbereiche sollte ein Fahrkartenverkauf im Zug nicht erfolgen, denn dort gibt es a) an den Stationen grundsätzlich mehr Automaten B) die Möglichkeit, durch den Erwerb von Streifenkarten sich bereits vorweg einen Fahrkartenvorrat anzulegen und diesen dann nur schnell entwerten zu müssen und c) einen häufigeren Takt.
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Warum sollte ich mir den Stress machen und diesem Saftladen versuchen zu beweisen, dass DEREN Automaten es mir nicht ermöglicht haben einen Fahrschein zu kaufen. Diese Rennerei...Systemfehler @ 18 Jan 2011, 23:45 hat geschrieben:Der Kontrolleur kann im Moment nicht nachvollziehen, ob der Automat tatsächlich kaputt war oder nicht. Also erhebt er eine Fahrpreisnacherhebung. Sollte diese ungerechtfertigt sein, eben weil der Automat tatsächlich kaputt war, dann ist diese auch hinfällig.
Muss ich eigentlich dann die 5€ "Verwaltungsgebühr" zahlen?
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Nein, ich glaube, du hast es nicht ganz verstanden. Du selbst mußt gar nichts dabei tun und zahlst auch keinen Cent "Verwaltung/Strafe".Münchner Kindl @ 19 Jan 2011, 11:10 hat geschrieben: Warum sollte ich mir den Stress machen und diesem Saftladen versuchen zu beweisen, dass DEREN Automaten es mir nicht ermöglicht haben einen Fahrschein zu kaufen. Diese Rennerei...
Muss ich eigentlich dann die 5€ "Verwaltungsgebühr" zahlen?
Der Normalfall ist ja so: Du bist am Automaten und willst eine Fahrkarte kaufen. Der Automat sei mal kaputt (komplett aus/defekt/sämtliches Münzgeld, auch passend, fällt einfach so durch - hatte ich auch schon mal). Dann merkst du dir am besten die Automatennummer, steigst ein; solltest du beim Einsteigen schon einen Zub/Prüfdienst/... gesehen haben, meldest du dich am besten gleich bei dem, ansonsten halt wenn eine Kontrolle durchkommt, unaufgefordert (!) melden.
Nun gibt es zwei Szenarien: Er glaubt dir oder ihm ist der Ausfall schon bekannt, dann verkauft er dir ganz normal aus dem MT einen Einzelfahrschein.
Oder er weiß es eben nicht, dann muß er am MT die FN auslösen (Beiführung eines amtlichen Dokuments, wie Ausweis oder Führerschein wäre sehr vom Vorteil), du kannst bereits jetzt den Preis für die Einzelfahrkarte bezahlen oder eben noch nicht. Auf jeden Fall kriegst du den berühmten Wisch mit dem "40er", aber mit dem deutlichen Hinweis, daß dieser Betrag fallengelassen wird, wenn sich nachher herausstellen sollte, daß du die Wahrheit gesagt hast und du mußt jetzt erstmal nichts weiter tun - also nichts überweisen. Hierzu wird die FN gemäß den Angaben des Fahrgastes auch passend codiert (ich glaube FN-Code 66 ist das in diesem Falle), damit die Inkassostelle in Baden-Baden das entsprechend zuordnen kann.
Und wie wird das dann überprüft? Nun, irgendwann später muß ja aufgrund deiner Meldung ein Techniker an den benannten Automaten. Jeder Automat hat eine Logfunktion, bei der die Bedienungsschritte/Knopfdrucke und versuchte Geldeinwürfe aufgezeichnet werden.
Nach einer Weile kriegst du dann Post, in dem entweder steht, (angenommen du hast schon den normalen Fahrpreis bezahlt) daß deine Angaben bestätigt werden konnten und daher "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Zahlungspflicht des Restbetrages entfällt oder (angenommen, du hast im Zug nichts bezahlt) daß der Betrag von 40 EUR auf den tatsächlich tariflich zu zahlenden Betrag für eine entsprechende Einzelfahrt reduziert wurde und dieser nun zu überweisen sei.
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Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Möglicherweise eine andere. Nicht alle Busse sind in einem Verbund und nicht alle Busse verkaufen das volle Fahrkartensortiment.
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Münchner Kindl @ 19 Jan 2011, 11:10 hat geschrieben:Warum sollte ich mir den Stress machen und diesem Saftladen versuchen zu beweisen, dass DEREN Automaten es mir nicht ermöglicht haben einen Fahrschein zu kaufen.
Naja, so ausführlich über die internen Verwaltungsakte in Baden-Baden mit FN-Code 66 und so hab ich mich nicht ausgelassen, aber sinngemäß hab ich es genauso erklärt.Münchner Kindl @ 19 Jan 2011, 11:23 hat geschrieben:Danke für deine Erklärung, das war mir so nicht bekannt!
Aber Hauptsache erstmal auf den Saftladen schimpfen, richtig so!
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Doch. Aber in den seltensten Fällen kriegst du dort eine Fahrkarte, die für die Weiterfahrt im Zug bis zum endgültigen Ziel gilt. Nur wenn du innerhalb eines Verbundes fährt, hast du in der Regel diesen Luxus.christian85 @ 19 Jan 2011, 12:31 hat geschrieben:
Und für die Busfahrt braucht man keine Fahrkarte?
Hier im Ostharz (Landkreis Harz) ist es ja so, daß es keinen Verkehrsverbund gibt. Man braucht also immer unterschiedliche Fahrscheine. Es gibt zwar um Magdeburg den neuen Verkehrsverbund marego, aber der umfaßt nur die Landkreise JL, SLK und BÖ. Die HZ'ler waren wieder mal nicht dabei und sind nun schön zwischen dem VRB und marego eingeklemmt.
Dann ist es in NRW so, daß es zwar theoretisch den NRW-Tarif gibt, der von überall nach überall innerhalb NRW gilt, allerdings wird er von den kommunalen Verkehrsunternehmen nicht verkauft. Das tollste, da muß man mit einem Einzelticket zum Bahnhof und löst dann bis zum Ziel das Relationspreis-Ticket des NRW-Tarifs, mit dem man bereits am Abfahrtsort mit dem Bus/Straßenbahn/U-Bahn zum Bahnhof hätte fahren können.
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Eben genau das will ich ja verhindern: deswegen außer Bahnschutz die Kontrollen in Zivil und in großen Teams, damit eben nicht erst alle Schwarzfahrer aussteigen können.Münchner Kindl @ 18 Jan 2011, 18:44 hat geschrieben: Ist nur die Frage wer da der Idiot ist, wenn alle "Schwarzfahrer" bzw von der Bahn zum schwarzfahren "genötigte" sich einfach aus dem Staub machen können.
Was die Automaten angeht: Ich bin mir zwar nicht sicher, aber außer Schöngeising meine ich doch an jedem der erwähnten Bahnhöfe mehr als einen Automaten gesehen zu haben?
Und was Pasing angeht: dort gibt's ja nun wirklich mehr als einen. Okay, ich fänd's auch sinnvoller statt im Reisezentrum lieber in der Unterführung welche aufzustellen, aber trotzdem bin ich bis jetzt immer ohne warten rangekommen.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Nein es sind schon mer mit nur einem Automaten. Vor allem mit aufstellung der neuen wurde gespart. Mit der Begründung, dass der Umsatz nicht zwei Automaten rechtfertige. Dass die neuen Automaten aber ein ganz anderes angebot haben und größere Käuferschichten erschließen und zudem der kaufvorgang dadurch durchschnittlich länger dauert, weswegen es logischerweise mehr als weniger Automaten geben müsste, ist der Bahn scheinbar unbekannt.chris232 @ 20 Jan 2011, 17:18 hat geschrieben: Eben genau das will ich ja verhindern: deswegen außer Bahnschutz die Kontrollen in Zivil und in großen Teams, damit eben nicht erst alle Schwarzfahrer aussteigen können.
Was die Automaten angeht: Ich bin mir zwar nicht sicher, aber außer Schöngeising meine ich doch an jedem der erwähnten Bahnhöfe mehr als einen Automaten gesehen zu haben?
Und was Pasing angeht: dort gibt's ja nun wirklich mehr als einen. Okay, ich fänd's auch sinnvoller statt im Reisezentrum lieber in der Unterführung welche aufzustellen, aber trotzdem bin ich bis jetzt immer ohne warten rangekommen.