Ermessenspielraum der ZuBs
Hallo Leute,
mich würde mal interessieren, welche Richtlinien es für die Zugbegleiter gibt, falls jemand mit einem falschen Ticket versehentlich schwarz fährt. Ich weiß, eigentlich bedeutet ein ungültiges Ticket = erhöhtes Beförderungsentgeld von 40 Euro. Nun kann es aber in einigen Fällen sein, dass man merkt derjenige wollte ein Ticket kaufen, hat es aber aus Unwissenheit verpeilt. Ich nenne mal ein paar Beispiele:
- HVV: ich hatte selbst mal 2 Fahrkarten ungültig kombiniert (3-Tageskarte 2 Zonen plus irgendnen Anschlussfahrschein) - Zugbegleiter verzichtete auf EBE, ich musste nur am nächsten Bahnhof ein Ticket nachkaufen
- Railjet: ein Fahrgast mit Bayern-Ticket, Aufforderung am nächsten Halt auszusteigen, kein EBE
- ALX: Fahrgast hatte Bayern-Ticket fälschlicherweise für nächsten Tag gekauft (vorab am Automaten); Zugbegleiter änderte das Datum, bestätigte dies auf der Rückseite und gut wars
- RE Freising-München: mehrere Fahrgäste mit nicht entwertetem Ticket, Zugbegleiter ließ dies zähneknirschend durchgehen + stempelte das Ticket im Zug
- RE Freising-München: Italienerin, die kein deutsch spricht, hat sich am Automaten unmittelbar vor Fahrtantritt ein TagesTicket gekauft und nicht entwertet (nach ihren Angaben wusste sie es nicht, dachte Kaufdatum = Gültigkeitsdatum). Folge: 40 Euro EBE, Zugbegleiter wurde extrem unfreundlich als andere Fahrgäste ihn baten, aus Kulanz auf das EBE zu verzichten. Seine Begründung war, er dürfe dass nicht.
Nun meine Frage: gibt es eine Vorschrift, die solche Fälle regelt? Was passiert mit einem Zub, der in solchen Fällen keine Fahrpreisnacherhebung schreibt und die Sache kommt raus. Ist das ein Verstoß gegen die Vorschriften, die für ihn arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann?
Dieser Beitrag soll natürlich keine Aufforderung zum Schwarzfahren sein, sondern einfach eine Information. Ich würde halt gerne nachvollziehen können, ob die Begründung "darf ich auf keinen Fall" stimmt und wie die Hintergründe hierzu sind.
Viele Grüße,
Tom
mich würde mal interessieren, welche Richtlinien es für die Zugbegleiter gibt, falls jemand mit einem falschen Ticket versehentlich schwarz fährt. Ich weiß, eigentlich bedeutet ein ungültiges Ticket = erhöhtes Beförderungsentgeld von 40 Euro. Nun kann es aber in einigen Fällen sein, dass man merkt derjenige wollte ein Ticket kaufen, hat es aber aus Unwissenheit verpeilt. Ich nenne mal ein paar Beispiele:
- HVV: ich hatte selbst mal 2 Fahrkarten ungültig kombiniert (3-Tageskarte 2 Zonen plus irgendnen Anschlussfahrschein) - Zugbegleiter verzichtete auf EBE, ich musste nur am nächsten Bahnhof ein Ticket nachkaufen
- Railjet: ein Fahrgast mit Bayern-Ticket, Aufforderung am nächsten Halt auszusteigen, kein EBE
- ALX: Fahrgast hatte Bayern-Ticket fälschlicherweise für nächsten Tag gekauft (vorab am Automaten); Zugbegleiter änderte das Datum, bestätigte dies auf der Rückseite und gut wars
- RE Freising-München: mehrere Fahrgäste mit nicht entwertetem Ticket, Zugbegleiter ließ dies zähneknirschend durchgehen + stempelte das Ticket im Zug
- RE Freising-München: Italienerin, die kein deutsch spricht, hat sich am Automaten unmittelbar vor Fahrtantritt ein TagesTicket gekauft und nicht entwertet (nach ihren Angaben wusste sie es nicht, dachte Kaufdatum = Gültigkeitsdatum). Folge: 40 Euro EBE, Zugbegleiter wurde extrem unfreundlich als andere Fahrgäste ihn baten, aus Kulanz auf das EBE zu verzichten. Seine Begründung war, er dürfe dass nicht.
Nun meine Frage: gibt es eine Vorschrift, die solche Fälle regelt? Was passiert mit einem Zub, der in solchen Fällen keine Fahrpreisnacherhebung schreibt und die Sache kommt raus. Ist das ein Verstoß gegen die Vorschriften, die für ihn arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann?
Dieser Beitrag soll natürlich keine Aufforderung zum Schwarzfahren sein, sondern einfach eine Information. Ich würde halt gerne nachvollziehen können, ob die Begründung "darf ich auf keinen Fall" stimmt und wie die Hintergründe hierzu sind.
Viele Grüße,
Tom
Wie ich an anderer Stelle gelesen habe, lastet ein schwerer Druck auf den Zugbegleitern, Kulanz zu üben. Es gibt so genannte "Mystery Custumer" - also als Reisende getarnte Kontrolleure - deren einzige Aufgabe es ist, mögliches Fehlverhalten des Bahnpersonals aufzudecken. Und die müssen sich dann bei ihren Vorgesetzten für ihr "Fehlverhalten" verantworten.
In der Servicewüste Deutschland ist der Kunde dafür verantwortlich, den richtigen Fahrschein zu lösen und zu entwerten :ph34r: . Kein Wunder, dass dann Autofahrer wenig Ambitionen haben, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Ich kontrolliere mindestens drei Mal, dass ich auch das richtige Ticket besitze und auch korrekt entwertet habe.
In der Servicewüste Deutschland ist der Kunde dafür verantwortlich, den richtigen Fahrschein zu lösen und zu entwerten :ph34r: . Kein Wunder, dass dann Autofahrer wenig Ambitionen haben, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Ich kontrolliere mindestens drei Mal, dass ich auch das richtige Ticket besitze und auch korrekt entwertet habe.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Naja, es ist natürlich immer eine zweischneidige Geschichte. Da spielen beide Seiten mit, so wie es Zub gibt, wo sich andere Eisenbahner schämen den Begriff "Kollege" verwenden zu müssen gibt es auch Fahrgäste, die nur die ganz klare Ansage (von der Bundespolizei) vielleicht verstehen und sich ansonsten auf eine Art und Weise verhalten, die nicht gerade menschenwürdig ist. Wenn dann die richtigen zwei aufeinandertreffen, brennt die Luft.
Aber auch von Seiten des Zugpersonales bestehen durchaus unauffällige Gestaltungsmöglichkeiten, Beispiel: Wenn Du mit einem Regionalzug unter der Woche um, sagen wir, 8.55 Uhr von einem x-beliebigen Großstadtbahnhof abfährst, kannst Du eigentlich schon Wetten darauf abschließen, daß Du eine Anzahl x von Fahrgästen mit erst ab 9.00 Uhr gültigen Fahrausweisen wie QDLT oder Ländertickets im Zug hast. Als Zub hast Du jetzt fundamental drei Möglichkeiten: Du beginnst sofort mit der Kontrolle und verteilst gnadenlos 40er (juristisch zu Recht, argumentativ eine Herausforderung), Du kontrollierst und weist nur höflich auf die 9-Uhr-Regel hin oder Du sparst Dir den Stress und die bösen Worte und machst die Kontrolle erst nach dem nächsten Halt um sagen wir, 9:02 Uhr. Ist klar ?
Aber auch von Seiten des Zugpersonales bestehen durchaus unauffällige Gestaltungsmöglichkeiten, Beispiel: Wenn Du mit einem Regionalzug unter der Woche um, sagen wir, 8.55 Uhr von einem x-beliebigen Großstadtbahnhof abfährst, kannst Du eigentlich schon Wetten darauf abschließen, daß Du eine Anzahl x von Fahrgästen mit erst ab 9.00 Uhr gültigen Fahrausweisen wie QDLT oder Ländertickets im Zug hast. Als Zub hast Du jetzt fundamental drei Möglichkeiten: Du beginnst sofort mit der Kontrolle und verteilst gnadenlos 40er (juristisch zu Recht, argumentativ eine Herausforderung), Du kontrollierst und weist nur höflich auf die 9-Uhr-Regel hin oder Du sparst Dir den Stress und die bösen Worte und machst die Kontrolle erst nach dem nächsten Halt um sagen wir, 9:02 Uhr. Ist klar ?
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Ich denke, das kommt nicht nur darauf an, ob das ein Menschenfreund ist oder nicht, sondern hängt wohl auch davon ab, ob der Zub schon mal eine auf den Deckel bekommen hat... Wahrscheinlich hat der, der bei der Italienerin durchgegriffen hat, schon mal Nachsicht walten lassen, und im Nachhinein Ärger bekommen.
Wenn ich auf Streckenkunde unterwegs war, hat bei den meisten Tf der Konzernausweis gereicht, mit dem Hinweis, man sei aus der BZ, auf Streckenkunde, und ich hätte auch einen Du-darfst-Schein dabei. Einer war dabei, der wollte dann diese Mitfahrberechtigung sehen, hat die sich ganz genau durchgelesen, und hat auch noch nach der Fahrkarte gefragt. Hat wohl mal beim Mitnehmen von "Kollegen" schlechte Erfahrung gemacht.
Wenn ich auf Streckenkunde unterwegs war, hat bei den meisten Tf der Konzernausweis gereicht, mit dem Hinweis, man sei aus der BZ, auf Streckenkunde, und ich hätte auch einen Du-darfst-Schein dabei. Einer war dabei, der wollte dann diese Mitfahrberechtigung sehen, hat die sich ganz genau durchgelesen, und hat auch noch nach der Fahrkarte gefragt. Hat wohl mal beim Mitnehmen von "Kollegen" schlechte Erfahrung gemacht.
Ich fänd's ja nach wie vor besser, die Kontrollen anders zu gestalten: In den normalen Wagen reicht ein Zub, für Doppelstock zwei und bei der S-Bahn mindestens einer pro Wagen. Dann wird durchkontrolliert ohne wenn und aber - keine anonymen Barzahler, wer keinen oder den falschen Fahrschein dabei hat wird mit Personalien aufgenommen. Dann wird das an eine zentrale Stelle geschickt und abgeglichen: Monats- oder Jahreskarte? Shit happens, 5€ Verwaltungsgebühren. Beim ersten Mal und mal 'nen Streifen zu wenig gestempelt oder so vielleicht mal 10 bis 20€. Und dafür beim zweiten Mal oder mit Vorsatz gleich richtig mit Anzeige und vollem Programm. Dadurch würde man erst mal nicht jedem halbwegs intelligenten Schwarzfahrer ermöglichen, vorher auszusteigen oder zu fliehen, und zum anderen wäre dieses "Kulanzproblem" gelöst, indem man die "aus Versehen-Schwarzfahrer" weniger zur Kasse bittet und die notorischen Idioten dafür doppelt und dreifach. Was meint ihr?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Wenn man schon so viel Personal einsetzt, warum sollen die dann nicht auch Fahrkarten verkaufen? Ichris232 @ 17 Jan 2011, 17:57 hat geschrieben: Ich fänd's ja nach wie vor besser, die Kontrollen anders zu gestalten: In den normalen Wagen reicht ein Zub, für Doppelstock zwei und bei der S-Bahn mindestens einer pro Wagen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Wer ein Bayern-Ticket, QDLT oder ein sonsitges Ticket besitzt, dass erst um 9:00 Uhr gültig ist, dann hat diese Person auch erst um 09:00 Uhr in den Zug einzusteigen.146225 @ 16 Jan 2011, 23:57 hat geschrieben:Aber auch von Seiten des Zugpersonales bestehen durchaus unauffällige Gestaltungsmöglichkeiten, Beispiel: Wenn Du mit einem Regionalzug unter der Woche um, sagen wir, 8.55 Uhr von einem x-beliebigen Großstadtbahnhof abfährst, kannst Du eigentlich schon Wetten darauf abschließen, daß Du eine Anzahl x von Fahrgästen mit erst ab 9.00 Uhr gültigen Fahrausweisen wie QDLT oder Ländertickets im Zug hast.
Sollte man den Fahrgästen sagen, ja ok 5 Min gehen dann kommen die Fahrgäste das nächste mal und sagen : ja also 10 Minuten früher geht ja auch, wo soll das enden??? Es steht auf der FK drauf 09:00 Uhr.
Und Gestaltungsmöglichkeiten hat der Zub offiziel überhaupt keine. 09:00 Uhr gültig 08:59 Uhr FN. Aber es ist durchaus eine gängige Praxis das der Zub dem Fahrgast anbietet am nächsten Bahnhof auszusteigen.
Weil das Fahrkartenausdrucken mit dem MT viel zu lange dauert. Wenn du einen vollen Zug hast und offiziell Fahrkarten im Zug verkaufst würden sich viele keine mehr kaufen und dadurch würden viele schwarz fahren. Und das solls auch nicht sein, denn die Bahn muss sich ja auch finanzieren.Autobahn @ 17 Jan 2011, 18:06 hat geschrieben:Wenn man schon so viel Personal einsetzt, warum sollen die dann nicht auch Fahrkarten verkaufen? I
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Ja eben! Und überhaupt find ich das bei der U-Bahn auch eine Riesen-Sauerei, dass es IM Zug keine Fahrkarte gibt, und auch nicht auf dem Bahnsteig, sondern nur oben im Sperrengeschoss außerhalb der Sperre!!Autobahn @ 17 Jan 2011, 18:06 hat geschrieben: Wenn man schon so viel Personal einsetzt, warum sollen die dann nicht auch Fahrkarten verkaufen?
Bei der U-Bahn ist das so, da beschwert sich keiner, da zweifelt sowas keiner an... aber die Bahn muss im Zug Fahrkarten verkaufen.
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Bei der U-Bahn wartest 5, vielleicht auch 10 Minuten, wennst knapp dran bist und der Automat den Schein nicht frisst, bei der großen Bahn sinds meist 60 oder 120 Minuten.Systemfehler @ 17 Jan 2011, 18:48 hat geschrieben: Bei der U-Bahn ist das so, da beschwert sich keiner, da zweifelt sowas keiner an... aber die Bahn muss im Zug Fahrkarten verkaufen.
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Klar ist es offiziell so, und klar hat ein Zub offiziell und rechtlich 0,0% Spielraum. Aber, wie mein Beispiel zeigt: Wenn er/sie keine Lust hat, sich den Arbeitstag mit Ärger zu versauen, ist das auch "sauber" vermeidbar - wird erst nach einem Halt ab 09.00 Uhr kontrolliert, kann der Zub ja leicht "annehmen" das alle Besitzer entsprechender Fk erst dort zugestiegen sind.Centennial @ 17 Jan 2011, 18:23 hat geschrieben: Wer ein Bayern-Ticket, QDLT oder ein sonsitges Ticket besitzt, dass erst um 9:00 Uhr gültig ist, dann hat diese Person auch erst um 09:00 Uhr in den Zug einzusteigen.
Sollte man den Fahrgästen sagen, ja ok 5 Min gehen dann kommen die Fahrgäste das nächste mal und sagen : ja also 10 Minuten früher geht ja auch, wo soll das enden??? Es steht auf der FK drauf 09:00 Uhr.
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Das Problem ist der Vorsatz, der nachzuweisen ist. Von den Richtern gilt im allgemeinen wohl dreimal erwischt innerhalb eines gewissen Zeitraums als ausreichender Nachweis des Vorsatzes - es würde also im allgemeinen (kommt natürlich auf die genauen Umstände an) nichts bringen gleich beim ersten oder zweiten Mal Strafantrag zu stellen.chris232 @ 17 Jan 2011, 17:57 hat geschrieben: Und dafür beim zweiten Mal oder mit Vorsatz gleich richtig mit Anzeige und vollem Programm.
Aber generell fänd ich eine preisliche Staffelung auch sinnvoll.
Weil man so viel Personal wohl kaum in jedem Zug einsetzen wird.Autobahn @ 17 Jan 2011, 18:06 hat geschrieben:Wenn man schon so viel Personal einsetzt, warum sollen die dann nicht auch Fahrkarten verkaufen?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Außerdem: meine Ansicht dazu: Die Bahn hat das Recht, dass, wenn die Fahrkarte erst ab 09:00 gilt, vorher auch niemand damit fährt, auch nicht um 08:55. Aber: Als fahrgast habe ich dann auch das Recht, dass der Zug pünktlich um 08:55 abfährt. Hat der jedoch 10min Verspätung, mach ich mir spätestens nach dem 2. mal nicht mehr den aufwand, extra noch ne fahrkarte für die 5 Minuten zu kaufen - und spar mir nebenbei auch noch das Geld.146225 @ 17 Jan 2011, 19:01 hat geschrieben:Klar ist es offiziell so, und klar hat ein Zub offiziell und rechtlich 0,0% Spielraum. Aber, wie mein Beispiel zeigt: Wenn er/sie keine Lust hat, sich den Arbeitstag mit Ärger zu versauen, ist das auch "sauber" vermeidbar - wird erst nach einem Halt ab 09.00 Uhr kontrolliert, kann der Zub ja leicht "annehmen" das alle Besitzer entsprechender Fk erst dort zugestiegen sind.Centennial @ 17 Jan 2011, 18:23 hat geschrieben: Wer ein Bayern-Ticket, QDLT oder ein sonsitges Ticket besitzt, dass erst um 9:00 Uhr gültig ist, dann hat diese Person auch erst um 09:00 Uhr in den Zug einzusteigen.
Sollte man den Fahrgästen sagen, ja ok 5 Min gehen dann kommen die Fahrgäste das nächste mal und sagen : ja also 10 Minuten früher geht ja auch, wo soll das enden??? Es steht auf der FK drauf 09:00 Uhr.
Und Gestaltungsmöglichkeiten hat der Zub offiziel überhaupt keine. 09:00 Uhr gültig 08:59 Uhr FN. Aber es ist durchaus eine gängige Praxis das der Zub dem Fahrgast anbietet am nächsten Bahnhof auszusteigen.
Ich hoffe, ihr könnt meine Darstellung halbwegs nachvollziehen - mit sauberen Formulierungen hab ichs iwie net so

Ich bezog mich auf die Vorschläge von chris232 eine entsprechend hohe Anzahl an Kontrollkräften einzusetzen. Bei der Anzahl defekter Fahrkartenautomaten die in in einem Jahr erlebt habe (ja, ich bin mal täglich mit der S-Bahn gefahren und ich hatte eine Monatskarte), wäre die ausschließliche Kontrolle ohne Fahrscheinverkauf lediglich eine Abzocke unfreiwilliger Schwarzfahrer. Welche Alternative hat ein Gelegenheitsfahrer (z.B. Rentner, Besucher aus anderen Städten)? Laufen? Oder doch besser ein Taxi nehmen?Boris Merath @ 17 Jan 2011, 19:23 hat geschrieben:Weil man so viel Personal wohl kaum in jedem Zug einsetzen wird.
Ich erinnere mich an ein bemerkenswertes Urteil zu Ungunsten der Düsseldorfer Rheinbahn. Dort nehmen die Fahrkartenautomaten in den Bahnen nur Münzgeld an. Ein Gelegenheitskunde wollte dort mit einer Banknote einen Fahrschein erwerben, was aber nicht möglich war. Doch er hatte keine Chance, ein anderes Verkehrsmittel zu wählen, er war bereits in gutem Glauben eingestiegen, das Ticket in der Tram erwerben zu können und wurde wegen Schwarzfahrens angezeigt. Die Rheinbahn unterlag auch in letzter Instanz.
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Die Darstellung, dass solch ein Urteil "bemerkenswert" sei, ist inhaltsloses Gewäsch.Autobahn @ 17 Jan 2011, 21:38 hat geschrieben:Ich erinnere mich an ein bemerkenswertes Urteil zu Ungunsten der Düsseldorfer Rheinbahn. Dort nehmen die Fahrkartenautomaten in den Bahnen nur Münzgeld an. Ein Gelegenheitskunde wollte dort mit einer Banknote einen Fahrschein erwerben, was aber nicht möglich war. Doch er hatte keine Chance, ein anderes Verkehrsmittel zu wählen, er war bereits in gutem Glauben eingestiegen, das Ticket in der Tram erwerben zu können und wurde wegen Schwarzfahrens angezeigt. Die Rheinbahn unterlag auch in letzter Instanz.
Die Strafbarkeit einer Handlung setzt die Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen voraus, zu denen beim sogenannten Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen § 265a StGB) eben genau die Absicht gehört, kein Entgelt für die Beförderung mit Verkehrsmitteln zu entrichten.
Straftaten werden in der Regel nicht von der Rheinbahn, sondern der Staatsanwaltschaft verfolgt und angeklagt. Damit ist die abschließende Darstellung, die Rheinbahn wäre auch in letzter Instanz unterlegen, ebenso unsinnig.
genau, das war ein zivilrechtliches Verfahren.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Ich glaube, daß das so was zum Autobahns Beitrag paßt...Autobahn @ 17 Jan 2011, 21:38 hat geschrieben:Ich bezog mich auf die Vorschläge von chris232 eine entsprechend hohe Anzahl an Kontrollkräften einzusetzen. Bei der Anzahl defekter Fahrkartenautomaten die in in einem Jahr erlebt habe (ja, ich bin mal täglich mit der S-Bahn gefahren und ich hatte eine Monatskarte), wäre die ausschließliche Kontrolle ohne Fahrscheinverkauf lediglich eine Abzocke unfreiwilliger Schwarzfahrer. Welche Alternative hat ein Gelegenheitsfahrer (z.B. Rentner, Besucher aus anderen Städten)? Laufen? Oder doch besser ein Taxi nehmen?
Ich erinnere mich an ein bemerkenswertes Urteil zu Ungunsten der Düsseldorfer Rheinbahn. Dort nehmen die Fahrkartenautomaten in den Bahnen nur Münzgeld an. Ein Gelegenheitskunde wollte dort mit einer Banknote einen Fahrschein erwerben, was aber nicht möglich war. Doch er hatte keine Chance, ein anderes Verkehrsmittel zu wählen, er war bereits in gutem Glauben eingestiegen, das Ticket in der Tram erwerben zu können und wurde wegen Schwarzfahrens angezeigt. Die Rheinbahn unterlag auch in letzter Instanz.
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3247 @ 17 Jan 2011, 23:20 hat geschrieben:Wenn die Rheinbahn und nicht die Staatsanwaltschaft unterlegen ist, dann ging es nicht um eine Anzeige, sondern um das Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgelts.
Der Hintergrund, worum es tatsächlich ging, ist mir durchaus klar.Tequila @ 17 Jan 2011, 23:45 hat geschrieben:genau, das war ein zivilrechtliches Verfahren.
Der User Autobahn behauptet in seinem Beitrag aber explizit
Solche Ausführungen, wie in dem von mir kritisierten Beitrag, sind - gemessen an ihrem Desinformationsgehalt - nicht forentauglich, sondern überflüssiges Stammtischpalaver.Autobahn @ 17 Jan 2011, 21:38 hat geschrieben:... und wurde wegen Schwarzfahrens angezeigt. Die Rheinbahn unterlag auch in letzter Instanz.
Gültigkeit ab 9.00 Uhr.TramBahnFreak @ 17 Jan 2011, 19:51 hat geschrieben:
Außerdem: meine Ansicht dazu: Die Bahn hat das Recht, dass, wenn die Fahrkarte erst ab 09:00 gilt, vorher auch niemand damit fährt, auch nicht um 08:55. Aber: Als fahrgast habe ich dann auch das Recht, dass der Zug pünktlich um 08:55 abfährt. Hat der jedoch 10min Verspätung, mach ich mir spätestens nach dem 2. mal nicht mehr den aufwand, extra noch ne fahrkarte für die 5 Minuten zu kaufen - und spar mir nebenbei auch noch das Geld.
Ich hoffe, ihr könnt meine Darstellung halbwegs nachvollziehen - mit sauberen Formulierungen hab ichs iwie net so![]()
Ab 9.00 Uhr (Zeigersprung) kann ich jeden verspäteten Zug benutzten, auch wenn dessen planmäßige Abfahrtszeit am Einstiegsort vor 9.00 Uhr lag.
Ein Recht auf die pünktliche Abfahrt eines Zuges habe ich nicht, ich habe nur einen Anspruch daruf, dass der Zug nicht vor der planmäßigen Zeit abfährt. Jeder Fahrplan ist "Ohne Gewähr"!
Hohe Anzahl an Kontrollkräften? In der Regel einer pro Zug, bei Doppelstockwagen zwei? Find ich nicht viel. Und den Mehraufwand in S-Bahnen gleich ich lieber durch weniger Kontrollen aus: Lieber wenige effektive Kontrollen als viele, wo die Idioten eh vorher abhauen.Autobahn @ 17 Jan 2011, 21:38 hat geschrieben: Ich bezog mich auf die Vorschläge von chris232 eine entsprechend hohe Anzahl an Kontrollkräften einzusetzen. Bei der Anzahl defekter Fahrkartenautomaten die in in einem Jahr erlebt habe (ja, ich bin mal täglich mit der S-Bahn gefahren und ich hatte eine Monatskarte), wäre die ausschließliche Kontrolle ohne Fahrscheinverkauf lediglich eine Abzocke unfreiwilliger Schwarzfahrer.
Tja, rate mal was bisher gemacht wird - genau diese ausschließliche Kontrolle ohne Fahrscheinverkauf. Aber dass die Bahn prinzipiell böse ist, kennen wir ja schon. Zum einen gibt es an den meisten Stationen mindestens zwei Automaten und Entwerter (rechtzeitiges Dasein sichert die Beförderung), zum anderen sollte man in so einem Fall dann immernoch nachträglich die FN auf den Orginalpreis runtersetzen. Deswegen würde ich ja prinzipiell alle Personalien aufnehmen und DANN festlegen was es kostet. Übrigens: ich hab in den letzten 13 Jahren, in denen ich im Schnitt täglich zweimal mit den Öffentlichen gefahren bin, nur drei Mal erlebt dass ich nicht die gewünschte Fahrkarte kaufen oder entwerten konnte. Das war in Bussen ohne Fahrscheindrucker sondern nur mit Kartenblöcken.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Ist nur die Frage wer da der Idiot ist, wenn alle "Schwarzfahrer" bzw von der Bahn zum schwarzfahren "genötigte" sich einfach aus dem Staub machen können. Habe letztens wieder 3 uniformierte Knallköpfe gesehen, die vorne in Puchheim eingestiegen sind, dann durch die ganze Bahn durch gegangen sind, um dann in der Eichenau mit der Kontrolle zu beginnen.chris232 @ 18 Jan 2011, 17:54 hat geschrieben:Lieber wenige effektive Kontrollen als viele, wo die Idioten eh vorher abhauen.
Also wer da nicht aussteigt ist selber schuld...
Ich kenne auf der S4W Türkenfeld und Schöngeising die nur einen Automaten haben, wenn mit der Dorfjugend mal wieder die Pferde durchgegangen sind, und der Automat als Opfer dienen musste, habe ich keine Möglichkeit ein Ticket zu kommen, und wenn ich dann auch noch mein Handy vergessen habe ist auch nix mit anrufen.
Da steig ich auch lieber aus, als die Konfrontation und das EBE mit diesen Kontrollheinis zu suchen!
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In Karlsfeld wurde mit den neuen Automaten am Südaufgang auch einer der zwei Automaten abgebaut. Die Situation mit einem gabs da schon mal für ca. drei Monate nach dem Bahnhofsumbau 2004, dann standen da wieder zwei. Vor dem Ding staut es sich dermassen, dass viele ihre S-Bahn verpassen würden wenn sie nicht schwarzfahren würden. Die meisten Leute brauchen an den neuen Automaten ja eh' recht lang, weil sie mit der Bedienung nicht klarkommen....
"Lächle, es könnte schlimmer kommen" Ich lächelte [...] und es kam schlimmer [...]
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Am Stachus wurde es auch einer weniger. Natürlich hat man ihn auf der Seite weggenommen, wo die meisten Leute kommen. Und natürlich hat man den Sockel erst nach der Fußbodensanierung abgebaut, damit man auch optisch lange was davon hat. Manchmal frag ich mich schon...Martin H. @ 18 Jan 2011, 18:55 hat geschrieben: In Langwied zum Beispiel wurde mit den neuen Automaten Einer von Zweien abgeschafft. Statt DB und MVV alles in Einem.
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och das geht noch besser, in Pasing hat man von urspünglich 12 vorhandenen frei zugänglichen Automaten 6!!! im Zuge der Umstellung abgebaut...Daniel Schuhmann @ 18 Jan 2011, 20:18 hat geschrieben: Am Stachus wurde es auch einer weniger. Natürlich hat man ihn auf der Seite weggenommen, wo die meisten Leute kommen. Und natürlich hat man den Sockel erst nach der Fußbodensanierung abgebaut, damit man auch optisch lange was davon hat. Manchmal frag ich mich schon...
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Naja, aber diese defekten Automaten werden ja wohl irgendwann gemeldet und repariert werden.Autobahn @ 17 Jan 2011, 21:38 hat geschrieben: Bei der Anzahl defekter Fahrkartenautomaten die in in einem Jahr erlebt habe, wäre die ausschließliche Kontrolle ohne Fahrscheinverkauf lediglich eine Abzocke unfreiwilliger Schwarzfahrer.
Also ist es offiziellen Stellen bekannt, dass der tatsächlich defekt war.
Und die Beförderungsbedingungen sagen KLIPP UND KLAR, dass man nur mit gültigem Fahrschein einsteigen darf. Hat man nun keinen, weil man drauf pfeift, dann ist man klar ein Schwarzfahrer. Ist der Automat kaputt, und steigt trotzdem ein, ist man kein "Schwarzfahrer" (im Sinne von vorsätzlichem Schwarzfahren) im klassischen Sinne, verstößt aber trotzdem gegen die Beförderungsbedingungen. Der Kontrolleur kann im Moment nicht nachvollziehen, ob der Automat tatsächlich kaputt war oder nicht. Also erhebt er eine Fahrpreisnacherhebung. Sollte diese ungerechtfertigt sein, eben weil der Automat tatsächlich kaputt war, dann ist diese auch hinfällig. Jedem halbwegs vernünftigen Menschen sollte sich diese Argumentation erschließen. Wird einem das vom Kontrolleur dem Fahrgast (auch den umstehenden, die bei sowas ja immer riesen große Ohren haben) auch so vorgetragen, und verhält er sich menschlich, dann ist das auch keine Abzocke und kein Bloßstellen als Schwarzfahrer, sondern lediglich ein kleiner, folgenloser Verwaltungsakt.
Achja, und "Ich hab keine Fahrkarte, weil da war so eine lange Schlange am Automaten" zählt nicht. Ich kann doch auch nicht erst um 5 vor 8 ausm Haus gehen zum Supermarkt, und weil die Ampelschaltung jetzt so lange rot war, und ich deswegen erst um 2 nach 8 am Supermarkt war, noch verlangen, reingelassen zu werden.
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Es gibt aber auch die Variante Zugbringerbus hat Verspätung, alle Fahrgäste des Busses stürmen den Automaten weswegen ein Teil keine Fahrkarten mehr erwerben konnte.Systemfehler @ 18 Jan 2011, 23:45 hat geschrieben: Achja, und "Ich hab keine Fahrkarte, weil da war so eine lange Schlange am Automaten" zählt nicht. Ich kann doch auch nicht erst um 5 vor 8 ausm Haus gehen zum Supermarkt, und weil die Ampelschaltung jetzt so lange rot war, und ich deswegen erst um 2 nach 8 am Supermarkt war, noch verlangen, reingelassen zu werden.
Und hier ist weder eine Stunde auf den nächsten Zug warten noch einen Bus früher nehmen (gibt ja Busse die nur alle 2 oder 4 Stunden o.ä. fahrnen) eine sinnvolle Lösung.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Hallo,Boris Merath @ 19 Jan 2011, 01:51 hat geschrieben: Es gibt aber auch die Variante Zugbringerbus hat Verspätung, alle Fahrgäste des Busses stürmen den Automaten weswegen ein Teil keine Fahrkarten mehr erwerben konnte.
Und hier ist weder eine Stunde auf den nächsten Zug warten noch einen Bus früher nehmen (gibt ja Busse die nur alle 2 oder 4 Stunden o.ä. fahrnen) eine sinnvolle Lösung.
zumindest in Bayern wird sich das Problem, wenn man wegen Zeitknappheit oder langer Schlangen am einzigen Fahrkartenautomaten keine Fahrkarte mehr kaufen kann, zumindest außerhalb der Verbundbereiche ohnehin lösen, denn die BEG macht ja in ihren neueren Ausschreibungen den Fahrkartenverkauf ohne Bordpreiszuschlag im Zug zur Auflage (vgl. zuletzt die Ausschreibung München-Salzburg). Ich schließe daraus, dass die BEG mit der rigiden Regelung der DB, die den Fahrkartenverkauf im Zug ausschloss, doch nicht so einverstanden war.
Und dies ist auch gut so.
Allerdings, innerhalb der Verbundbereiche sollte ein Fahrkartenverkauf im Zug nicht erfolgen, denn dort gibt es a) an den Stationen grundsätzlich mehr Automaten B) die Möglichkeit, durch den Erwerb von Streifenkarten sich bereits vorweg einen Fahrkartenvorrat anzulegen und diesen dann nur schnell entwerten zu müssen und c) einen häufigeren Takt.
Gruß
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