ZEIT: "Wo der Nahverkehr sein Geld wert ist"

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Das mag deine Ansicht oder Meinung sein (und die sei dir unbenommen, auch das ist ein Teil unseres Rechtssystems) - aber gesetzlich gestützt ist das nicht, dass man Umweltbelastungen ungebremst hinnehmen muss, um eine vermeintlich persönliche Freiheit zu schützen.
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Beitrag von 146225 »

Das ganze ist in Deutschland ja auch eine mentale Geschichte. Solange man zwar keine Vorurteile hat, aber lieber nicht mit der S-Bahn fährt, weil die ja voll ist mit Türken, Negern, Junkies und Säufern stimmt halt was nicht. Solange man glaubt, den größten Kombi oder den 2,5 to-SUV zu brauchen, nur um 99% des Jahres sich selbst und einmal pro Woche den Lebensmitteleinkauf im Schnitt 5 km durch die Stadt zu fahren, ist von Vernunft nicht wirklich etwas zu erkennen. Solange noch gesagt wird "da fährt ja nix" selbst wenn der ÖPNV im Takt 10 unterwegs ist, und man sich "damit ja eh nicht auskennt", obwohl es dank (mobilem) Internet noch nie so leicht war, an Informationen zu kommen, siegen Bequemlichkeit und Faulheit des Individuums auch weiter auf Kosten der Allgemeinheit. Solange Städte täglich vielfältigste Verstöße gegen Verkehrsregeln aller Art hinnehmen müssen, weil sie nicht den Willen oder die finanziellen Möglichkeiten zu effektiver Kontrolle haben, stimmt gleichfalls etwas nicht.

Leute, Deutschland ist diesbezüglich so gründlich von der Autolobby verdorben, das wird eine bittere Rosskur, wo immer auch ein "Weiter so!" an Grenzen stößt.
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Beitrag von Cloakmaster »

Es ist die Rechtslage. Da gibt es wenig Meinung zu zu haben.
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Beitrag von Bayernlover »

Cloakmaster @ 25 Feb 2017, 20:20 hat geschrieben: Es ist die Rechtslage. Da gibt es wenig Meinung zu zu haben.
Nein, ist es nicht.

Edit: Artikel 11 des Grundgesetzes spricht von der Freizügigkeit der Bundesbürger. Dabei geht es aber um die Wahl des Wohnortes.
Artikel 2 spricht von der Freiheit des Einzelnen. Dabei geht es um die körperliche Bewegungsfreiheit. Hiervon abzuleiten, dass ein jeder das Recht auf IV (bzw. dann MIV) hat, ist Unsinn. Sonst dürfte man ja auch niemandem den Führerschein entziehen (oder müsste jedem, auch dem, der es nicht bezahlen kann, ein Auto stellen. Ebenso Unsinn).

Eine Bevorzugung des ÖPNV schränkt die Freiheit eines Einzelnen überhaupt nicht ein. Im Gegenteil, es schafft andere Freiheiten, als Fußgänger kann ich mich bei weniger breiten Straßen mehr entfalten (ist also sogar im Sinne deiner Auslegung).

Die BRD könnte also beschließen, den ÖPNV komplett zu bevorzugen und würde immer noch keine Freiheit des Einzelnen zerstören. Genau so wird es auch irgendwann eine Citymaut geben - dass sich das jemand nicht leisten kann, die Fälle hast du immer. Auch bei einer Autobahnmaut oder sonstigen Gebühren. Alles nicht gegen das Grundgesetz (gibt genügend mautpflichtige Straßen in D).

Wo siehst du hier also im Gesetz, dass MIV ein Grundrecht ist?
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Beitrag von Cloakmaster »

Doch, ist es.
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Beitrag von Bayernlover »

Cloakmaster @ 25 Feb 2017, 20:31 hat geschrieben: Doch, ist es.
Siehe mein Edit (sorry, musste das erstmal zusammensuchen)
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Beitrag von Cloakmaster »

Sorry, bin unterwegs, und kann das jetzt nicht zusammen suchen. IV ist ein Grundrecht, und eine Beschränkung des IV mittels einer City Maut ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger, welcher in der aktuellen Gesetzeslage unzulässig ist. Das ist das Ergebnis aus dem Versuch, eine City Maut in Deutschland einzuführen.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

146225 @ 25 Feb 2017, 17:19 hat geschrieben: Das ganze ist in Deutschland ja auch eine mentale Geschichte. Solange man zwar keine Vorurteile hat, aber lieber nicht mit der S-Bahn fährt, weil die ja voll ist mit Türken, Negern, Junkies und Säufern stimmt halt was nicht. Solange man glaubt, den größten Kombi oder den 2,5 to-SUV zu brauchen, nur um 99% des Jahres sich selbst und einmal pro Woche den Lebensmitteleinkauf im Schnitt 5 km durch die Stadt zu fahren, ist von Vernunft nicht wirklich etwas zu erkennen. Solange noch gesagt wird "da fährt ja nix" selbst wenn der ÖPNV im Takt 10 unterwegs ist, und man sich "damit ja eh nicht auskennt", obwohl es dank (mobilem) Internet noch nie so leicht war, an Informationen zu kommen, siegen Bequemlichkeit und Faulheit des Individuums auch weiter auf Kosten der Allgemeinheit. Solange Städte täglich vielfältigste Verstöße gegen Verkehrsregeln aller Art hinnehmen müssen, weil sie nicht den Willen oder die finanziellen Möglichkeiten zu effektiver Kontrolle haben, stimmt gleichfalls etwas nicht.
Das mag ja sein. Aber wenn ich als Arbeitnehmer von 5 Arbeitstagen an 3 in der Woche zu spät komme, sagt mein Chef nunmal zurecht, dann nehmen Sie halt das Auto. Den interessiert das herzlich wenig, was jetzt beim ÖPNV wieder gerade nicht funktioniert hat. Den interessiert nur, das ich pünktlich bin. Auch wenn ich allein im Auto bin....
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Beitrag von Bayernlover »

Cloakmaster @ 25 Feb 2017, 20:43 hat geschrieben: IV ist ein Grundrecht
Nein, ist es nicht. Zu Fuß in der Öffentlichkeit umherzuwandeln, so lange man niemand anderen dabei stört bzw. andere Grundrechte verletzt (auf Eigentum, also auf fremden Grundstücken herumlaufen ist nicht) - da gehe ich mit.

Mit MIV hat das gar nichts zu tun. Das ist nur on top. Gern warte ich auf deine Quellen morgen (oder wann auch immer). Vorher drehen wir uns nur im Kreis.
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Beitrag von Bayernlover »

Lazarus @ 25 Feb 2017, 20:47 hat geschrieben: Das mag ja sein. Aber wenn ich als Arbeitnehmer von 5 Arbeitstagen an 3 in der Woche zu spät komme, sagt mein Chef nunmal zurecht, dann nehmen Sie halt das Auto. Den interessiert das herzlich wenig, was jetzt beim ÖPNV wieder gerade nicht funktioniert hat. Den interessiert nur, das ich pünktlich bin. Auch wenn ich allein im Auto bin....
Na ein Glück, dass man mit dem Auto niemals irgendwann je zu spät kommt. Grad in so Städten wie Köln oder Stuttgart ist Autofahren ein echter Segen und zur HVZ so wunderbar planbar.
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Beitrag von martinl »

Das mag ja sein. Aber wenn ich als Arbeitnehmer von 5 Arbeitstagen an 3 in der Woche zu spät komme, sagt mein Chef nunmal zurecht, dann nehmen Sie halt das Auto. Den interessiert das herzlich wenig, was jetzt beim ÖPNV wieder gerade nicht funktioniert hat. Den interessiert nur, das ich pünktlich bin. Auch wenn ich allein im Auto bin....
Wenn du regelmäßig an 3 von 5 Wochentagen zu spät da bist, ist das aber auch knapp kalkuliert. Ich muss meist um 8 Uhr anfangen und plane so, dass ich um 7.40 Uhr da bin. Hat seit Jahresanfang schon dreimal nicht geklappt, aber dreimal in zwei Monaten ist halt doch noch was Anderes als dreimal pro Woche. Und mit dem Auto kann das genauso passieren, wenn Stau ist.
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Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 25 Feb 2017, 20:50 hat geschrieben: Na ein Glück, dass man mit dem Auto niemals irgendwann je zu spät kommt. Grad in so Städten wie Köln oder Stuttgart ist Autofahren ein echter Segen und zur HVZ so wunderbar planbar.
Lass den Troll doch labern. Er hat doch auch hierzuthema mal wieder Lügen verbreitet - und die weder korrigiert, noch untermauert, noch sich zumindest entschuldigt.
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Beitrag von Bayernlover »

JeDi @ 25 Feb 2017, 21:07 hat geschrieben: Lass den Troll doch labern. Er hat doch auch hierzuthema mal wieder Lügen verbreitet - und die weder korrigiert, noch untermauert, noch sich zumindest entschuldigt.
Da fehlt es offenbar am Intellekt, das hat der geschätzte Pasingfreund schon oft unter Beweis gestellt.
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Beitrag von Iarn »

Cloakmaster @ 25 Feb 2017, 21:43 hat geschrieben: Sorry, bin unterwegs, und  kann das jetzt nicht zusammen suchen. IV ist ein Grundrecht, und eine Beschränkung des IV mittels einer City Maut ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger, welcher in der aktuellen Gesetzeslage unzulässig ist. Das ist das Ergebnis aus dem Versuch, eine City Maut in Deutschland einzuführen.
Das bedeutet die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland erstrecken sich de facto nicht auf Helgoland?
StVO Paragraph 50
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten
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Beitrag von 146225 »

Da liegt halt einfach der sehr deutsche Glaube vor, dass das Grundrecht der freien Bewegung und der freien Wahl des Aufenthaltsortes - sofern nicht durch anderslautende Gesetze eingeschränkt - ein Grundrecht zum Auto fahren sein muss. So gesehen wären dann allerdings auch Fußgängerzonen, Feld- und Waldwege und ähliches verfassungswidrig. :wacko:
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Beitrag von Entenfang »

146225 @ 26 Feb 2017, 12:55 hat geschrieben: Da liegt halt einfach der sehr deutsche Glaube vor, dass das Grundrecht der freien Bewegung und der freien Wahl des Aufenthaltsortes - sofern nicht durch anderslautende Gesetze eingeschränkt - ein Grundrecht zum Auto fahren sein muss.
Den Eindruck habe ich auch manchmal. Aber dass Cloakmaster eine sehr spezielle Auffassung von Recht hat, haben wir ja schon mehrfach feststellen können.
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Beitrag von Jogi »

146225 @ 26 Feb 2017, 13:55 hat geschrieben:Da liegt halt einfach der sehr deutsche Glaube vor, dass das Grundrecht der freien Bewegung und der freien Wahl des Aufenthaltsortes - sofern nicht durch anderslautende Gesetze eingeschränkt - ein Grundrecht zum Auto fahren sein muss. So gesehen wären dann allerdings auch Fußgängerzonen, Feld- und Waldwege und ähliches verfassungswidrig.  :wacko:
Ein bisschen zielloses Rumsuchen in diesem komischen Neuland führte mich zu diesem Vortrag(-sskript) (bisschen runterscrollen) aus dem Jahr 2006 (WM!!!) über "Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mobilität". So als Sonntagslektüre recht leicht und passend:
Anfang der neunziger Jahre hat ein junger Juraprofessor dann aber einen Knüller gelandet und in Vorträgen behauptet, es gebe ein "Grundrecht auf Auto-Mobilität". [...]

In der ernst zu nehmenden Rechtswissenschaft hat man sich also diesem Ansatz gewidmet und schnell herausgefunden: An dem meisten, was dieser junge Juraprofessor da postuliert hatte, ist wenig dran. Es gibt kein Recht auf Auto-Mobilität. Aber es gibt einige Grundrechte im Grundgesetz, die man nicht ausüben kann, wenn man auf seinem Grundstück quasi "gefangen" ist. Diese Grundrechte haben also einen Kern, der Mobilität beinhaltet. So gesehen gibt es ein "Grundrecht auf Mobilität". [...]

Dass die Rechte, die Autofahrer aus dem Grundgesetz entnehmen können, Grenzen haben, ist schnell entdeckt worden. Untersucht worden ist das aber bisher fast nur in Bezug auf Lärm und Abgase und die unmittelbaren Unfallgefahren – alles, was man unter "körperliche Unversehrtheit" fassen kann. Doch Verkehrssicherheit ist mehr als die Abwesenheit von Unfällen. Verkehrssicherheit ist erst erreicht, wenn niemand mehr aus Angst vor Unfällen zu Hause bleibt. [...]

Das Grundrecht auf Mobilität steht unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins einer entsprechenden Infrastruktur. Das gilt für die Autofahrer wie für die Kinder und Jugendlichen. Ist Infrastruktur vorhanden, hat jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs das grundrechtlich gewährleistete "Recht auf gleichen Zugang und gleiche Benutzung". Und die Infrastruktur ist vorhanden! [...]

Das Grundrecht auf Mobilität beinhaltet auch die Teilhabe am kommunikativen Gemeingebrauch. Sie kennen das: In der Fußgängerzone darf ich mit einer Tafel herumlaufen mit irgendeiner Parole darauf und in gewissem Rahmen Handzettel verteilen. Und auf dem Gehweg darf ich auch einen Schwatz mit meiner Nachbarin halten. Bei Kindern bedeutet das aber: Auch ihnen ist der Aufenthalt dort erlaubt und sie haben dort ein Recht auf bewegungsorientierte Spiele wie Federball, Käsekästchen, Hüpfspiele, Gummitwist, aber auch spielerisches Radfahren, Rollerfahren, Skateboardfahren.
Zusammengefasst: Was aus dem Grundgesetz gegen Tempolimits, Überholverbote und Parkverbote abgeleitet wird, lässt sich mit derselben Rechtsdogmatik auch gegen Verkehrsverhältnisse reklamieren, die Kindern und Jugendlichen ihre Mobilität nehmen oder jedenfalls einschränken. Und wir sind längst da! [...]
---

Im Rahmen der Civit<s>as</s>y-Analyse hatten wir es doch auch von der Gegenüberstellung von Ticketpreisen und Parkgebühren. Beim erwähnten Rumsuchen hab ich einen weiteren Artikel im Zukunft-Mobilität-Blog über die Finanzierung des ÖPNV gefunden. Dort werden auch die Fahrpreise näher angeschaut: die Preise für Einzel- und Monatskarte in verschiedenen europäischen Großstädten werden verglichen; für Deutschland sind Hamburg, Berlin und Stuttgart im Rennen.

Anschließend werden die Monatskartenpreise ins Verhältnis zum lokalen BIP pro Monat pro Kopf gesetzt (durchschnittlich 2,2 Prozent gehen dafür drauf). Danach wird noch der Preis einer Einzelfahrt im Verhältnis zum Preis eines Liters Benzin gesetzt, um einen Kostenfaktor für individuelle Mobilität zu haben.

Ist sicher auch nicht eine allumfassende Beschreibung der Realität, wirkt aber auf mich schon mal engagierter und aussagekräftiger als die Parkgebühren... äh, -beschreibung ;)

---
Entenfang @ 26 Feb 2017, 14:21 hat geschrieben:Den Eindruck [dass Freizügigkeit mit MIV gleichsetzt wird] habe ich auch manchmal.
So dürfte es halt aussehen, wenn die eigenen Pfründe und Lebenserfahrungen in Gefahr sind - wie soll sich der ADAC legitimieren, wenn er für Fahrverbote, City-Maut oder gezielte Einschränkung von MIV ausspräche? Oder er seit 30 Jahren Auto fährt und Busse als "Assi-Schleudern" (frei nach 146 225) kennen gelernt hat, wird auch nicht auf den Komfort des "autogerechten" Umfelds verzichten wollen.

Als kleine Anekdote, als ich gestern das hier schrieb
Jogi @ 25 Feb 2017, 13:30 hat geschrieben:Mit dem deutschen "Freie Fahrt für freie Bürger"-Gequake wird das aber nichts, weil das alles Ekelpickel hervorruft, die FDP Bevormundung schreien und der ADAC vor Wut gelb anlaufen kann ("Südwest Presse").
hab ich zuerst die Statements der FDP und des ADAC geschrieben und erst hinterher eine Quelle dafür gesucht. Nicht, weil ich die Äußerungen vorher gehört hätte, sondern weil es so klar und vorsehbar war, was die Herrschaften dazu sagen werden.
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Beitrag von Cloakmaster »

Wie wäre es mit dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages? :
Da die Einführung einer City-Maut unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung immer einen Eingriff in die Grundrechte der Straßennutzer und ggf. Anlieger darstellt, muss sie dem Vorbehalt
des Gesetzes genügen; sie muss daher auf Grundlage eines Bundes- oder Landesgesetzes erhoben werden....
https://www.bundestag.de/blob/421430/df8b8d...13-pdf-data.pdf
Es spricht nichts, absolut nichts gegen eine Bevorzugng des ÖP(N)V. Es spricht aber eben hier und da etwas, gegen eine zu starke Einschränkung des IV. Genau darum wäre mein Ansatz ja, dei öffentlichen Verkehrsangebote derart zu stärken, daß die Mehrzahl der Bevölkeirung von selbst, und aus freien Stücken diesen dem eigenen Fahrzeug vorzieht, statt zu versuchen, hier Mauern und Hürden aufzubauen, welche dem ÖPV selbst auch nichts nutzen, sondern nur dessen - vermeintliche - Alternative drangsalieren. Und das dann letztendlich eben so stark, daß da dann wieder erfolgreich nahc Ausnahmen gerufen wird, warum die eigentlich beschlossenen für für alle gültigen Regeln hier und da im Einzelfall dann doch wieder nicht gelten sollen - siehe Beispeil Umweltplakette, und deren zahlreiche Ausnahmen.

Das zu unterscheiden ist @Bayernlover bisher nicht im Ansatz gelungen.
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Beitrag von Bayernlover »

Die Benachteiligung von IV entsteht doch schon von selbst - gerade in Städten ist ja gar kein Platz, um beide Angebote gleichwertig nebeneinander existieren zu lassen. Also muss man sich manchmal im Sinne der Lebensqualität entscheiden.

Mal abgesehen davon, dass hier niemand an die Abschaffung des MIV denkt - der ja nach wie vor kein Grundrecht ist. Mit dem Anschluss eines jeden und dem Zugang zu jedem Grundstück ist dem Grundrecht auf Bewegungsfreiheit Genüge getan. Es gibt keine rechtliche Grundlage, Lärm und Umweltverschmutzung in Städten zu fördern.
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Beitrag von Cloakmaster »

Es gibt auch keinen Automatismus, (M)IV mit Lärm und Umweltverschmutzung synonym zu setzen.

Ein Eingriff in den IV mittels Einführung einer CityMaut stellt, egal wie begründet, und wie ausgestaltet, IMMER EINEN EINGRIFF IN DIE GRUNDRECHTE dar, aber der MIV selbst ist kein Grundrecht - naja, meinetwegen.

Inwiefern siesht du eine von selbst entstehende Benachteiligung IV durch sich selbst - und wem/Was gegenüber benachteiligt?
Wenn du nicht an die Abschaffung des MIV denkst - warum schwadronierst du dann ständig wiederholden von genua dieser abschaffung?

Ebenso wenig dankt hier irgendjemand ausser die an die Förderung von Lärm und Umweltverschmutzung.
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Beitrag von Bayernlover »

Wo fordere ich die Abschaffung? Es geht doch nur um die Bevorzugung von ÖPNV. Allein, um auf ein gleiches Level bezüglich Nutzung zu kommen, ist noch einiges zu tun.
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Beitrag von Cloakmaster »

Du verwendest als einziger immer wieder das Wort "Abschaffung".

Klar wäre da einiges zu tun. Ein U-Boot auf das gleiche Level, wie ein Kreuzfahrtschiff zu bekommen, dürfte eine ähnliche Aufgabe sein.

Oder anders gefragt: Was stellst du dir unter "gleiches Level bezüglich Nutzung" konkret vor? Massentransport und Individualtransport spielen schon systembedingt auf unterschiedlichenen Ebenen.
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Beitrag von Bayernlover »

Naja der Anteil an der Gesamtnutzung zumindest in Städten über 500.000 Einwohner gleich zu verteilen - zwischen Auto und ÖPNV. In München ist das sogar der Fall, in Dresden zum Beispiel nicht. Da ist es ungefähr 33:66.
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Beitrag von Lazarus »

Bayernlover @ 26 Feb 2017, 17:02 hat geschrieben: In München ist das sogar der Fall, in Dresden zum Beispiel nicht. Da ist es ungefähr 33:66.
In München kommt der Großteil der Fahrgastzuwächse aber auch nur durch die wachsende Stadt zu Stande. Autofahrer holt man doch schon lange nicht mehr von der Strasse. Das sieht man ja auch an der Tatsache, das der MIV ebenso weiter wächst.
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Beitrag von Bayernlover »

Lazarus @ 26 Feb 2017, 18:22 hat geschrieben: In München kommt der Großteil der Fahrgastzuwächse aber auch nur durch die wachsende Stadt zu Stande. Autofahrer holt man doch schon lange nicht mehr von der Strasse. Das sieht man ja auch an der Tatsache, das der MIV ebenso weiter wächst.
Das ist rechnerisch Unsinn. Wenn 100.000 Einwohner dazukommen und davon keiner den ÖPNV benutzt, verschiebt sich der Anteil trotzdem.

Ergo: die Hälfte aller Neubürger benutzt nicht das Auto. Genau wie die Einwohner davor. Der Wert ist für eine Großstadt echt gut.
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Beitrag von Entenfang »

Danke @ Jogi fürs Raussuchen des Lesestoffs - zwei wirklich sehr interessante Texte.
Jogi @ 26 Feb 2017, 14:01 hat geschrieben:So dürfte es halt aussehen, wenn die eigenen Pfründe und Lebenserfahrungen in Gefahr sind - wie soll sich der ADAC legitimieren, wenn er für Fahrverbote, City-Maut oder gezielte Einschränkung von MIV ausspräche? Oder er seit 30 Jahren Auto fährt und Busse als "Assi-Schleudern" (frei nach 146 225) kennen gelernt hat, wird auch nicht auf den Komfort des "autogerechten" Umfelds verzichten wollen.
Was man dem ADAC immerhin lassen muss, dass zumindest das Thema nicht benutzungspflichtige Radwege immer wieder aufgegriffen wird. Erst heute wieder wurde ich angehupt und durfte mir den Vogel zeigen lassen in Kombination mit einem Fingerzeig auf den Fußweg - Rad frei. Frei nach dem Motto: Diese zweirädrigen Verkehrsbehinderungen gehören gefälligst an den Rand gedrängt! Auch muss man der Stadt München zugute halten, dass mit dem Abbau zahlreicher Radwegbenutzungsschilder oft auch gleichzeitig eine große Tafel darauf hindeutet, dass die Radfahrer völlig im Recht sind.

Da fällt mir noch eine Anekdote aus der Bekanntschaft ein. Mieses Wetter, ein nasskalter Tag mit etwas Neuschnee, also eher ungünstige Straßenverhältnisse.
"Boah, uns hat da vorhin so ein Radfahrer den Weg blockiert."
Inwiefern?
"Der ist vor uns auf der Straße gefahren - bei dem Wetter!!!"
Ja, und wo liegt das Problem?
"Bei dem Wetter Fahrrad fahren, das geht doch gar nicht! Dann soll er wenigstens auf dem Fußweg fahren."
Das darf er aber nicht. (Anmerkung: In der genannten Straße gibt es keinen Radweg)
"Ja dann soll er halt zu Fuß gehen oder daheim bleiben oder was weiß ich."

Ich will gar nicht wissen, wie viele Leute so denken und auch noch glauben, dass sie damit im Recht sind...
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Beitrag von Jogi »

Entenfang @ 27 Feb 2017, 23:58 hat geschrieben:Was man dem ADAC immerhin lassen muss, dass zumindest das Thema nicht benutzungspflichtige Radwege immer wieder aufgegriffen wird.
Zum einen tue ich dem ADAC mit einem bloßen Reduzieren auf "Freie Fahrt für..." sicher Unrecht, von daher: Danke für die Klarstellung, dass der Verband auch mehr zu sagen hat. Im Falle Stuttgarts etwa mahnte er auch den Ausbau des ÖPNV als Alternative an - so weit sind wir als "ÖPNV-Befürworter" und der Verband in diesem Punkt also nicht auseinander... ;)

Zum anderen ebenso Danke für die Erweiterung der Alternativenpalette auf das Rad. Das darf natürlich nicht fehlen. Da haben deutsche Städte eigentlich noch mehr Nachholbedarf als beim ÖPNV-Ausbau...
Entenfang @ 27 Feb 2017, 23:58 hat geschrieben:Erst heute wieder wurde ich angehupt und durfte mir den Vogel zeigen lassen in Kombination mit einem Fingerzeig auf den Fußweg - Rad frei. Frei nach dem Motto: Diese zweirädrigen Verkehrsbehinderungen gehören gefälligst an den Rand gedrängt!
:(
Entenfang @ 27 Feb 2017, 23:58 hat geschrieben:Auch muss man der Stadt München zugute halten, dass mit dem Abbau zahlreicher Radwegbenutzungsschilder oft auch gleichzeitig eine große Tafel darauf hindeutet, dass die Radfahrer völlig im Recht sind.
Noch ein Schild :o

Da sind wir auch wieder bei den "autogerechten" Strukturen, durch dessen Vorzug sich Fuß- und Radverkehr hinten anstellen müssen. Mit dem Ergebnis, dass Radler bei gänzlich StVO-konformer Nutzung nicht zügig vorwärtskommen, so dass der gemeine Nutzer irgendwann vor der "weichenstellenden" Entscheidung steht, entweder auf das komfortable Auto zu setzen, weil man ja damit besser durchkommt, oder sich für das Rad entscheidet und den schmalen Radweg von 1983 gegen die Fahrbahn eintauscht. Will wiederum heißen, stellt den Radfahrern eine "radgerechte" Infrastruktur hin (so wie den Autofahrern) und schon sind Modal-Split-Anteile von 20, 30 Prozent drin. Klassisches Beispiel Kopenhagen - das sogar einen eigenen wiki-Artikel hat :blink:

Die Schilder sind da eher der bequeme, deutsche Weg, ohne ihnen abzusprechen, dass sie die Rechtmäßigkeit der Fahrbahnnutzung klarstellen. Vorausgesetzt, der gemeine Autofahrer versteht diese Schilder. Damit meine ich nicht den lückenfüllenden Boulevard-Aufreger Schilderwald!!1Elf, sondern schlicht die Verarbeitung der zusätzlichen Information zwischen fließendem Verkehr, stockendem Verkehr, umschaltender Ampel und darauf achten, keinen Fußgänger zu erfassen, der an der Ampel schon halb in der Fahrbahn wartet, um bloß keine halbe Sekunde zu spät loszulaufen, sobald's grün wird...
Entenfang @ 27 Feb 2017, 23:58 hat geschrieben:Ich will gar nicht wissen, wie viele Leute so denken und auch noch glauben, dass sie damit im Recht sind...
Klare Antwort: zu viele.

Da dürfte die Verkehrspsychologie zahlreiche Antworten für parat haben. Dieser "W wie Wissen"-Beitrag von 2014 bietet immerhin die populären Ansätze (eigene Hervorh.):
Otto S[.] fährt seit 18 Jahren Taxi. Sechs Tage die Woche zehn Stunden auf der Straße. Und er wundert sich, wie unvernünftig viele Radfahrer sind. Seine Meinung: Die anderen Verkehrsteilnehmer, Radler und Fußgänger, hätten Minderwertigkeitskomplexe. Kein Wunder: Er als Autofahrer ist ja auch der Stärkere. Bei einem Unfall hat der Autofahrer eine Beule im Blech, der Radler eine am Kopf. Dennoch wollen "die Schwächeren" immer mehr Rechte, meint Staack. Doch die stünden ihnen nicht zu, denn die Straße sei fürs Auto gebaut. So denken wahrscheinlich viele Autofahrer. Ein Machtkampf mit ungleichen Mitteln. Autofahrer sind abgekapselt, sind gegenüber Radfahrern und Fußgängern besser geschützt. Doch nicht nur vor Gefahren, auch vor Kommunikation, meint [Verkehrs-]Psychologe Sohn: "Wenn ich im Auto sitze, bin ich kaum noch sichtbar. Das heißt, in dem Augenblick, wo ich abgeschlossen bin, sehen sie mich kaum noch, sie verstehen mich nicht mehr und ich kann, auch wenn ich Gesten mache, kaum noch mit ihnen kommunizieren. Das heißt, sie haben ganz große Schwierigkeiten als Autofahrer, die Sachen auszuräumen, die wir normalerweise in einem Gespräch ausräumen können. Wenn Konflikte entstehen, können wir sie nicht lösen, sondern sie verschärfen sich."

Doch selbst das Verlassen des Autos verbessert die Situation nicht unbedingt: Ist S[.] hinter dem Steuer mal wieder auf 180, dann stellt er einen vermeintlichen Verkehrssünder gerne auch mal außerhalb seines Auitos [sic] zur Rede - im Stile eines Verkehrserziehers. Dass jedoch sein Gegenüber solch einen Auftritt als Kommunikationsgesuch wertet, ist eher unwahrscheinlich.
Da sind wir auch wieder bei der "autogerechten" Infrastruktur, die alleine schon baulich den Eindruck vermittelt, dass Radler und Fußgänger nur die zweite Geige spielen. Ohne die individuellen (Fehl-)Verhaltensweisen, sowohl von Auto- wie Radfahrern, entschuldigen zu wollen.
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

Da wir uns doch stark zum Radverkehr bewegen, habe ich mal im entsprechenden Thread geantwortet.
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