Führerschein weg....

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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Ich will jetzt weder was unterstellen, noch was schönreden. Also bitte nicht falsch verstehen. Aber nehmen wir rein hypothetisch - wir haben ja eine blühende Phantasie - mal an, ein Tf z.B. bei der S-Bahn-München kutschiert im Vollrausch seinen Zug durch die Gegend. Was passiert, wenn er einen schwerwiegenden Fehler macht: Er bekommt von Sifa oder Indusi eine gewischt. Fälle, dass es für die Fahrgäste wirklich gefährlich wird, weils keine technische Absicherung dafür gibt, dürften da eher die Ausnahme sein. Wenn er an jedem Bahnsteig vorbeifährt, weil er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, ist das in mindestens 95% der Fälle jedenfalls nicht gefährlich. Diese These stelle ich jetzt einfach mal in den Raum. Einwände? Falls ja --> her damit.
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tauRus
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Beitrag von tauRus »

In München muss es vor Jahren auch mal einen Fall gegeben haben, wo ein Lokführer stark schwanken Richtung seiner Lok gegangen ist - Nicht ungesehen von einigen Fahrgästen die Polizei/BGS alarmierten :blink:
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Wildwechsel @ 2 Sep 2003, 07:08 hat geschrieben:Nehmen wir rein hypothetisch - wir haben ja eine blühende Phantasie - mal an, ein Tf z.B. bei der S-Bahn-München kutschiert im Vollrausch seinen Zug durch die Gegend. Was passiert, wenn er einen schwerwiegenden Fehler macht: Er bekommt von Sifa oder Indusi eine gewischt.
Genau das ist damals 1998 zwischen Gießen und Köln passiert: Der Lokführer des RE hat permanent von Sifa und Indusi einen gewischt bekommen. Das ist so häufig passiert, dass die Fahrdienstleiter stutzig geworden sind und BGS alarmiert haben, dort mal nach dem rechten zu sehen.
MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

@Wildwechsel: kleines Beispiel..die recht scharfe Kurve auf der S5 in Richtung Herrsching - die Kurve ist relativ eng, hat, wenn ich mich erinnere, total unebene Gleise und ist, ich glaube, auf 60km/h beschränkt. Dort gibt es keine automatische Geschwindigkeitsüberwachung - also die beste Gelegenheit, besoffen mal was "spektakuläres" anzurichten!

Gruß Flo

P.S. bitte korrigiert mich, wenn mich meine Erinnerungen trügen sollten - ich bin da erst einmal gewesen..
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Churfürst August

Beitrag von Churfürst August »

MünchnerFreiheit @ 2 Sep 2003, 12:38 hat geschrieben: @Wildwechsel: kleines Beispiel..die recht scharfe Kurve auf der S5 in Richtung Herrsching....
Naja, bevor in einer solchen Kurve oder z.B. auf einer Weiche der Zug entgleist, holt er erstmal die Fahrleitung runter. Das ist ziemlich sicher der Fall, bedingt durch die auftretenden starken Schwankungen. Also weiter beschleunigen oder die Geschwindigkeit halten ist dann erstmal nicht.
(Bei Dieseltraktion gibts diese "Sicherheit" natürlich nicht.)

Einen Fall mit einem etwas unsicher gehenden Lokführer gab es bei uns auch mal. In Herrsching hat eine Dame beobachtet, wie der Tf angeblich schwankend am Zug entlang ging und hat die Polizei gerufen.
Was sie allerdings nicht wußte, der Kollege war stocknüchtern. Er hat nämlich ein Hüftleiden und geht deshalb etwas "komisch".
Das ganze mündete dann in eine Klage wegen Verleumdung und die "aufmerksame" Dame durfte damals ich glaube um die 600 DM zu Gunsten der Staatskasse entrichten. ;) ;)

Gruß, Ch.
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

@Charlie.B: finde ich nicht in ordnung, denn, wenn die Dame wirklich geglaubt hat, der TF wäre angetrunken, hat sie nix falsches gemacht. daß der TF das nicht war, hat sie ja nicht gewußt. Sowas führt nun dazu, daß sich keiner mehr traut, solche Fälle anzuzeigen? Was anderes wäre es, wenn die Dame die Anzeige aus Bosheit gemacht hätte und nicht davon ausging, daß der Tf angetrunken war..

Gruß Flo
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Charlie.B @ 2 Sep 2003, 11:58 hat geschrieben:Einen Fall mit einem etwas unsicher gehenden Lokführer gab es bei uns auch mal. In Herrsching hat eine Dame beobachtet, wie der Tf angeblich schwankend am Zug entlang ging und hat die Polizei gerufen.
Was sie allerdings nicht wußte, der Kollege war stocknüchtern. Er hat nämlich ein Hüftleiden und geht deshalb etwas "komisch".
Das ganze mündete dann in eine Klage wegen Verleumdung und die "aufmerksame" Dame durfte damals ich glaube um die 600 DM zu Gunsten der Staatskasse entrichten.  ;)  ;)
600,- DM für die Staatskasse ist doch wohl überzogen. Die Dame hat einen Verdacht gehabt und die Polizei alarmiert, damit da mal nach dem rechten gesehen wird. Nur weil ein Verdacht sich mal als falsch heraus stellt, muss dieses doch nicht gleich als Missbrauch des Notruf geahndet werden. Die Polizei sieht bei einem begründeten Verdacht lieber nach als dass sie zu spät kommt.
Volker
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Beitrag von Volker »

Charlie.B @ 2 Sep 2003, 11:58 hat geschrieben:Das ganze mündete dann in eine Klage wegen Verleumdung und die "aufmerksame" Dame durfte damals ich glaube um die 600 DM zu Gunsten der Staatskasse entrichten.  ;)  ;)
Also ich tu mich auch schwer mit dem Gedanken, dass die Dame wegen Verleumdung (§ 187 StGB)
verurteilt wurde.

Dazu muss sie nämlich wider besseren Wissens behauptet haben, dass der Lokführer besoffen ist.
Aber du schreibst ja selbst
Was sie allerdings nicht wußte, der Kollege war stocknüchtern. Er hat nämlich ein Hüftleiden und geht deshalb etwas "komisch
Also kann ich mir das nicht vorstellen. Im alltäglichen Dienst haben wir bei uns häufiger Meldungen von angeblich besoffenen Autofahrern, die sich dann bei einer Überprüfung als nüchtern heraus stellen.

Wenn der Lokführer allerdings so komisch läuft könnte ich mir vorstellen, dass es da vielleicht schon öfters Meldungen gegeben hat und er inzwischen ziemlich genervt ist.
Aber für eine Verurteilung wegen Verleumdung reicht das trotzdem nicht.

Viele Grüße,

Volker
Chep87
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Beitrag von Chep87 »

Charlie.B @ 2 Sep 2003, 12:58 hat geschrieben: Einen Fall mit einem etwas unsicher gehenden Lokführer gab es bei uns auch mal. In Herrsching hat eine Dame beobachtet, wie der Tf angeblich schwankend am Zug entlang ging und hat die Polizei gerufen.
Was sie allerdings nicht wußte, der Kollege war stocknüchtern. Er hat nämlich ein Hüftleiden und geht deshalb etwas "komisch".
Das ganze mündete dann in eine Klage wegen Verleumdung und die "aufmerksame" Dame durfte damals ich glaube um die 600 DM zu Gunsten der Staatskasse entrichten.
Also, ich habe ein "kleines" Knie Problem Dadurch humpel ich und das sieht dann doch schon nach mittelschwer besoffenem gehen aus (Leider) Ich wurde mit meinem 16 Jahren schon 7 mal von der Polizei aufgegabelt und musste einen Alkoholtest machen. 6/7 Faellen hat sich jemadn bei der Polizei gemeldet. Nur einmal hat mich ne Streife aufgegabelt. Ich bin denen aber trotzdem nicht boese. Schliesslich, wenn man besoffen ist, sollte man auch erst mal ausnuechtern und dafuer muss man aufgegabelt werden...
MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

@ Volker: die Kriterien, nach denen man bei Alkoholkontrollen angehalten wird, sind mir ja bis heute nicht klar: ich durfte in Mönchengladbach in den zwei Jahren, die ich da mit Führerschein lebte, 14 (!) mal dabeisein *g*. Nur, es war unabhängig davon, ob ich mit einem Gold-Perlmuttweissen Manta fuhr (klar, das Auto würde ich auch anhalten :lol: ), mit einem absolut langweiligen 190D (weiss) oder einem werksmäßigen blauen Polo - ich wurde nachts immer angehalten. Sehr erzieherisch übrigens *g* - ich hätte nie was getrunken, ich wußte ja, ich bin immer dabei ;) Nur einmal, da haben sie mich durchgewunken: da fuhr ich einen orangenen VW-T3...

Schön war auch das mal, als ich mit meinem frisch verunfallten Auto abends meinen Cousin besuchte. An dem Auto fehlten dummerweise Stoßstange, Kotflügel und noch einiges. Ich habe dort ein 0,2 l Altbier getrunken. Auf der Heimfahrt dann angehalten worden - natürlich supernervös. Also gleich beim Aussteigen über den Sicherheitsgurt gestolpert und voll in eine Pfütze reingefallen. :lol: Ich wurde dann sehr höflich gefragt, ob ich etwas getrunken habe. Nach meiner Antwort ("Ein Altbier" - "und wie groß war das?" - "0,2 L") durfte ich dann blasen. hmm....naja..dann haben die beiden sich kurz beraten, und mich gefragt, ob es mir etwas ausmache, das nochmal zu machen. War das relativ neu eingeführte elektronische Gerät damals. Nun, dann habe ich verhandelt - ich wollte unbedingt den Wert wissen. Normalerweise wurde der einem nie gesagt. darauf liessen sie sich dann doch ein...und es waren 0,09 oder so.
Beide dann ganz höflich, mir die Papiere zurückgegeben, sich in ihr Auto gesetzt und weggefahren. Ich habe dann noch gewartet, bis sie außer Sichtweite waren und bin sdann erst los - weil ich Sorge hatte, sie könnten sich dran erinnern, daß sie mich wegen des dragsterartigen Aussehens meines Autos angehalten hatten - erwähnte ich, daß der Scheinwerfer auch hin war? Moral: ein Altbier am Steuer kann viel Geld sparen :lol:

Gruß Flo
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Churfürst August

Beitrag von Churfürst August »

Ist schon ein paar Jahre her, das ganze... aber das die Dame angezeigt und auch verurteilt wurde, meine ich noch ziemlich genau zu wissen. (Anzeige kam vom Tf, nicht durch die Polizei.)
Okay, einerseits habt ihr schon recht, wenn jemand einen begründeten Verdacht hat, es auch der Polizei anzuzeigen. Aber andererseits, wo kämen wir denn hin, wenn es zum Standard würde, generell von Trunkenheit des Tf auszugehen. Das mindeste wäre doch eventuell, sich selbst genauer zu vergewissern, etwa indem man den Tf mal anspricht. Sonst haben die Leute doch auch kein Problem, uns -sorry- blöde voll zu labern. Aber einfach hinterrücks die Polizei zu rufen, ohne etwas beweisen zu können... ich weiß nicht, ob das die feine Art ist.
Ein ähnlicher Fall ist mir noch bekannt, zu seeligen 420er-Zeiten. Der Zug hatte eine Störung und konnte nur mit Notsollwert gefahren werden. Das heißt immer schön Nicken beim Anfahren und Bremsen. ;) Da wurde der Tf auch verdächtigt... Wie das ausgegangen ist, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Seitdem hab ich in solchen, seltenen Fällen (bei dieser speziellen Störung) meine Schäfchen im Zug immer informiert, warum es so ruckelt. Das kam immer ganz gut an.

Gruß, Ch.
Volker
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Beitrag von Volker »

Charlie.B @ 2 Sep 2003, 22:53 hat geschrieben:Aber andererseits, wo kämen wir denn hin, wenn es zum Standard würde, generell von Trunkenheit des Tf auszugehen.
Nun, ich kann mir nicht vorstellen, dass dies der Regelfall ist und täglich mehrmals vorkommt. Aber bei einem für einen Laien begründeten Verdacht, wie z.B. "schwankender" Gang, mach ich diesem überhaupt keinen Vorwurf wenn es nicht so war. Weil wäre es anders gewesen und der Anzeigeerstatter hätte recht gehabt, hätte er damit mitunter schlimmeres verhindert (über die Auswirkungen von Alkohol am Steuer bzw. auf dem Führerstand brauch ich ja wohl nichts erläutern).
Das mindeste wäre doch eventuell, sich selbst genauer zu vergewissern, etwa indem man den Tf mal anspricht.
Hmm, ja, wär nicht schlecht. Aber meine Erfahrung zeigt, dass dies z.B. bei Ruhestörungen, kaum noch jemand macht. Die soziale Kompetenz geht weitgehend verloren. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass diejenigen die sich trauen erst mal selbst nachzufragen, oftmals eine blöde Gosch (auf gut schwäbisch) angehängt bekommen und dann verständlicher Weise keine Lust mehr haben und künftig halt gleich die Polizei holen.
Also egal wie mans macht, es kann so oder so schief gehen.
Aber einfach hinterrücks die Polizei zu rufen, ohne etwas beweisen zu können
Wieso denn hinterücks? Soll die Frau vorher hingehen und Bescheid sagen, dass sie die Polizei gerufen hat? Wenn sie sich schon nicht traut ihn so anzusprechen. Und der Mitteiler bei der Polizei muss nicht immer notwendiger Weise etwas beweisen können. Wenn er den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, genügt das schon vollkommen.
Wie ich oben schon schrieb, er muss schon wissentlich, also absichtlich etwas falsches behaupten, damit er er zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wir haben schon öfters Täter festgenommen, weill ein Anrufer meinte "irgendwas stimmt da nicht..."

Im Falle des möglicherweise betrunkenen Tf könnt ich mir höchstens noch vorstellen, dass ich zum Zugbegleiter geh und diesen ansprech. Dann muss ich mir nicht selbst vorwerfen nichts getan zu haben und hab trotzdem nicht gleich die Polizei geholt.

@Münchner Freiheit: Ganz kurz zu den Kriterien der Alkoholkontrolle - es gibt eigentlich keine :)
§ 36(5) StVO erlaubt der Polizei die verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle (nicht zu verwechseln mit der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle nach den Polizeigesetzen der Länder - die gibt es nicht überall).
Diese Vk erlaubt mir, den Fahrer und sein Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit zu kontrollieren. Also ob er einen Führerschein hat, ob er nüchtern ist (neuerdings wird auch verstärkt auf Drogenkonsum geachtet), und ob sein Auto in Ordnung ist, sprich Reifen, Beleuchtung, EH-Kasten, Warndreieck.

Wie gesagt, dazu darf ich jeden Autofahrer anhalten ohne das er was falsch gemacht haben muss. Es entscheidet also jeder Kollege für sich, ob er den jetzt anhält oder nicht. Ich persönlich mach es für mich z.B. davon abhängig wieviel Arbeit gerade anliegt, also wenn ich zu einem Auftrag fahre mach ich sowas nicht, was für "Gestalten" im Auto sitzen, aber auch ob ich gerade Lust habe ;)
Tagsüber kontrolliere ich kaum, weil meistens immer was los ist und in aller Regel der Verkehr so stark ist, dass man schlecht ohne größere Behinderungen anhalten kann. Und die Besoffenen sind auch eher Nachts unterwegs.
Du scheinst ja noch recht jung zu sein, wenn du erst zwei Jahre den FS hast. Es ist durchaus nichts ungewöhnliches, dass jüngere Fahrer öfters kontrolliert werden. Ok, 14 mal ist doch sehr häufig :) Offensichtlich ist bei euch in Mönchengladbach die Polizei nicht ausgelastet *rofl*
Wärst du ein gut aussehendes junges Mädel (ich unterstell jetzt mal du bist keines *gg*), wär das natürlich auch noch ein Grund zur Kontrolle. Da wird dann insbesondere der Familienstand (veheiratet, verlobt, verliebt?) abgefragt :D :D

Ach ja, noch was zu der Frage, ob die Polizei bei Trunkenheitsfahrten den Beruf erfährt.

Wenn wir einen betrunkenen Autofahrer erwischt haben, werden die Personalien erhoben und dazu gehört auch der Familienstand und der Beruf. Steht AFAIK so im § 111 OwiG.
Allerdings wird von uns der Arbeitgeber nicht über die Anzeige informiert (es gibt Ausnahmen wie z.B. Soldaten, bzw. auch bei Polizisten selbst). Wir informieren nur die Staatsanwaltschaft, die zuständige Führerscheinstelle und das für den Wohnort zuständige Polizeirevier zwecks Überwachung.
Die Bahn wird von uns nichts erfahren, wenn wir einem Tf die FE entzogen haben. Zumindest für uns stehen da datenschutzrechtliche Regelungen davor.
Ob die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Bahn das mitteilt, kann ich nicht sagen, kann es mir aber auch nicht vorstellen.

So, genug geschrieben :-)

viele Grüße,

Volker
Churfürst August

Beitrag von Churfürst August »

Hi Volker,

also danke für Deine Erklärung, als Laie in Sachen Paragraphen hat man ja da gar keinen Durchblick. ;) wie gesagt, ich kann auch nur das wiedergeben, was der Kaffeetischfunk in der Lokführer-Kantine so ausspuckt... Ich selbst war ja (zum Glück *g*) nicht dieser besagte Tf.
Selbstverständlich dürfte das ein Einzelfall sein, aber wenn sowas zu Ohren kommt, regt einen das schon auf.
Die soziale Kompetenz geht weitgehend verloren.

Das ist leider wahr...

Gruß, Charlie
Gesperrt