Führerschein weg....

Alles was in den anderen Foren OFF-TOPIC wäre.
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EiB München
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Beitrag von EiB München »

aus urheberrechtlichen Gründen wurde das Zitat gelöscht


Der sollte besser mal die S-Bahn oder U-Bahn benutzen, als sich durchs Land fahren zulassen :lol:


:D cya Eib München :D
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

wenn er das Geld hat...

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob die Studentin einen Personenbeförderungsschein für Chaufferdienste hat, den sie braucht.
ET420MSTH

Beitrag von ET420MSTH »

Nur so zur Info an die ganzen EiB unter den Forenteilnehmern und an die, die ein solcher werden wollen:

Wird man von der Polizei mit Drogen oder Alk am Steuer erwischt und wird der Führerschein kassiert, siehts schlecht aus, auch weiterhin Tfz bewegen zu dürfen!
Aber als Tf kurz vor oder während dem Dienst nix zu trinken ist ja ohnehin Ehrencodex ...


Grüße,
Franz
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

ET420MSTH @ 17 Aug 2003, 17:59 hat geschrieben:Nur so zur Info an die ganzen EiB unter den Forenteilnehmern und an die, die ein solcher werden wollen:

Wird man von der Polizei mit Drogen oder Alk am Steuer erwischt und wird der Führerschein kassiert, siehts schlecht aus, auch weiterhin Tfz bewegen zu dürfen!
Soll heißen, ist man als Lokführer seinen Autoführerschein los, kann es einem auch an die Fahrberechtigung (oder wie das Ding auch immer heißen mag) gehen. Wie will die DB das feststellen, dass ein Lokführer seinen Autoführerschein verloren hat?
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Ich glaube, ich musste was unterschreiben, daß wenn ich meinen Lappen abgeben, das dem Betrieb melden muss. Das war bei meiner Einstellung.
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Beitrag von ET 474 »

mellertime @ 17 Aug 2003, 21:34 hat geschrieben:Ich glaube, ich musste was unterschreiben, daß wenn ich meinen Lappen abgeben, das dem Betrieb melden muss. Das war bei meiner Einstellung.
Aber ansonsten muss man seinen Autoführerschein bei der Einstellung als Lokführer nicht vorlegen? Ich weiß gar nicht mehr, ob ich bei meiner Bewerbung nach einem Autoführerschein gefragt worden bin. Ich meine, dass ich zu einem Bewerberfragebogen eine Kopie vom Personalausweis beifügen sollte. Aber an Führerschein kann ich mich nicht erinnern.
tauRus
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Beitrag von tauRus »

Hmm also ich bekomme meine Führerschein jetzt dann (sofern ich die Prüfung schaffe *g*) und davon wird keiner was erfahren (können) bei der Bahn. Wenn ich jetzt mit 1,5 Promille erwischt werden würde und ich ihn abgeben müsste (das ist ja meistens direkt an der Unfallstelle bzw, der Kontrolle) - woher sollen die Polizisten wissen dass ich Eisenbahner bin?

Also - was der Betrieb nicht weiß macht ihn nicht heiß ...
Wenn so etwas doch rauskommen sollte wird man aber wohl erst mal zum Bahnarzt geschickt werden, auf Grund von sowas wird man dir nicht sofort auch die Lokfahrerlaubnis entziehen - nicht bevor der Bahnarzt sich deine Leberwerte usw. angesehen hat.
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Die Frage ist, wenn ein Lokführer betrunken Auto fährt, ob er dann auch betrunken auf die Lok geht. Dieses soll verständlicherweise verhindert werden.
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

JanHH1974 @ 17 Aug 2003, 23:23 hat geschrieben: Die Frage ist, wenn ein Lokführer betrunken Auto fährt, ob er dann auch betrunken auf die Lok geht. Dieses soll verständlicherweise verhindert werden.
Und das ist es eben. Ich muß zugeben, ich trinke schon auch mal einen über den Durst, aber ich fahre kein Auto danach. Ich gehe dann zu Fuß oder fahre mit dem Fahrrad, wenn ich noch nicht allzu viel intus habe. Und wenn ich zu Hause mit Freunden einen trinke, brauche ich sowieso kein Fortbewegungsmittel mehr. ;) ;)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von DasBa »

Mit dem Fahrrad wär' ich aber auch vorsichtig. Betrunken Fahrrad fahren kann Dich auch den Lappen kosten. Also am besten da pennen, wo man sich Einen genehmigt (gut, wird in der Kneipe schwer... :rolleyes: ).
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Das stimmt, auch mit dem Fahrrad kanns madig werden; aber erst ab 1,6 Promille; ab dann kriegt man Ärger, vorher überhaupt nicht. ;) ;)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Wenn so etwas doch rauskommen sollte wird man aber wohl erst mal zum Bahnarzt geschickt werden, auf Grund von sowas wird man dir nicht sofort auch die Lokfahrerlaubnis entziehen

Doch, und zwar sofort! Ohne Bahnarzt!
Es kann doch schließlich nicht sein, dass ein Lokführer besoffen Auto fährt, seinen Schein los wird und derlei Dinge in solch einem Job irgniert bzw. toleriert werden.

Gruß Matthias
ET420MSTH

Beitrag von ET420MSTH »

tauRus @ 17 Aug 2003, 23:14 hat geschrieben: Hmm also ich bekomme meine Führerschein jetzt dann (sofern ich die Prüfung schaffe *g*) und davon wird keiner was erfahren (können) bei der Bahn. Wenn ich jetzt mit 1,5 Promille erwischt werden würde und ich ihn abgeben müsste (das ist ja meistens direkt an der Unfallstelle bzw, der Kontrolle) - woher sollen die Polizisten wissen dass ich Eisenbahner bin?
Du wirst an irgendeiner Stelle in der Ausbildung oder bei der Übernahme gefragt, wie Du zum Arbeitsplatz kommst und ob Du einen Führerschein hast (wichtig, wenn Du auf eine Baustelle weitab jedes Bf zum Ablösen des Kollegen geschickt wirst, und die Bahn Dich mit einem Dienstwagen rausschicken will!).
Also angeben, dass Du einen Führerschein hast - dann weiß es die DB schon mal. Und wenn was auffliegt, fliegst Du - ganz einfach.
Und: Eigentlich würde ich meinen, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, besoffen nicht zu fahren. ICH möchte zumindest nicht nachts auf einer Straße mit dem Auto fahren, wo mir Besoffene entgegenkommen, selbes gilt für den Führerstand! Da möcht ich auch nicht unbedingt einen Betrunkenen oder bekifften Tf vorne sitzen haben (Alkohol- und Drogensuchttest wurde ja bei Deiner Bewerbung gemacht, als sie Dich zum Arzt geschickt haben) ...

Doch, und zwar sofort! Ohne Bahnarzt!
Es kann doch schließlich nicht sein, dass ein Lokführer besoffen Auto fährt, seinen Schein los wird und derlei Dinge in solch einem Job irgniert bzw. toleriert werden.

Gruß Matthias
Ist ja auch vollkommen richtig so! Geistig abwesende haben auf der Lok nix zu suchen!
tauRus
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Beitrag von tauRus »

ET420MSTH @ 18 Aug 2003, 08:12 hat geschrieben:
Du wirst an irgendeiner Stelle in der Ausbildung oder bei der Übernahme gefragt, wie Du zum Arbeitsplatz kommst und ob Du einen Führerschein hast (wichtig, wenn Du auf eine Baustelle weitab jedes Bf zum Ablösen des Kollegen geschickt wirst, und die Bahn Dich mit einem Dienstwagen rausschicken will!).
Also angeben, dass Du einen Führerschein hast - dann weiß es die DB schon mal. Und wenn was auffliegt, fliegst Du - ganz einfach. Und: Eigentlich würde ich meinen, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, besoffen nicht zu fahren. ICH möchte zumindest nicht nachts auf einer Straße mit dem Auto fahren, wo mir Besoffene entgegenkommen, selbes gilt für den Führerstand! Da möcht ich auch nicht unbedingt einen Betrunkenen oder bekifften Tf vorne sitzen haben (Alkohol- und Drogensuchttest wurde ja bei Deiner Bewerbung gemacht, als sie Dich zum Arzt geschickt haben) ...
Langsam reiten - ich habe nirgendwo geschrieben dass ich jemals betrunken gefahren wäre - schon gar nicht bei der Eisenbahn. Das war nur ein Beispiel!

Ist ja auch vollkommen richtig so! Geistig abwesende haben auf der Lok nix zu suchen!
Richtig ;) . Nur würde die Bahn dann ein ernsthaftes Personalproblem haben *g* ; Ich meine jetzt nicht dass nur Säufer unterwegs wären, aber es gibt genügend, die auch so geistig abwesend sind und oft nur durch Glück keine schlimmeren Unfälle verursachen <_<

Übrigens: Ich kenne jemand mit ernsthaftem Alkoholproblem, das auch bekannt ist. Beim Bahnarzt war diese Person auch schon, aber fahren tut er seit eh und je - deswegen glaube ich nach wie vor nicht daran dass man sofort fliegt - sorry aber dieser Typ hat auch sonst genug auf dem Kerbholz - da bräuchte die Bahn nicht den Alkohol als Grund um ihn zu schmeissen :huh:

Wie dem auch sei - ich habe damit eh keine Probleme, da ich so gut wie nie trinke - schon gar nicht wenn ich fahren will/muss.
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EiB München
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Beitrag von EiB München »

Kommt das vor das man mit einem Dienstwagen zum Bf fahren muss, um einen Kollegen abzulösen?


:D cya Eib München :D
ET 420
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Beitrag von ET 420 »

EiB München @ 18 Aug 2003, 10:54 hat geschrieben: Kommt das vor das man mit einem Dienstwagen zum Bf fahren muss, um einen Kollegen abzulösen?


:D cya Eib München :D
Was hat die Frage jetzt bitte schön mit diesem Thema zu tun ???
[font=Arial]Eine Legende lebt weiter.
Interessengemeinschaft S-Bahn München e.V.
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Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Ich kenne jemand mit ernsthaftem Alkoholproblem, das auch bekannt ist.

Mit solchen Aussagen wäre ich an dieser Stelle etwas vorsichtig. Wenn dir soetwas im Dienst bekannt ist, bist (auch) du verpflichtet, so einen Vorfall (an den zuständigen Stellen) zu melden.
deswegen glaube ich nach wie vor nicht daran dass man sofort fliegt

Wir waren ja ursprünglich bei dem Fall, dass man den Autoführerschein verliert. Man "fliegt" zwar nicht gleich, aber man gilt sofort als fahrdienstuntauglich. Dasselbe gilt natürlich bei einem dienstlichen Vorfall.

Gruß Matthias
MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

ich weiss nicht, obs daß jemals gab, oder noch gibt, da ja die Bahn privatisiert wurde, aber: bei einem Verfahren gegen einen Angehörigen der Bundeswehr wird dieses auch den Vorgesetzten mitgeteilt, d.h. daß man sich bei einem gröberen Verkehrsverstoss sicher sein kann, daß der Chef davon Kenntnis erhält. Zumindest zu den Zeiten, als die Bahn eine Behörde war, dürfte das (aus beamtenrechtlichen Gründen) auch dort so gewesen sein.

Gruß Flo
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

DasBa @ 18 Aug 2003, 01:40 hat geschrieben: Mit dem Fahrrad wär' ich aber auch vorsichtig. Betrunken Fahrrad fahren kann Dich auch den Lappen kosten.
Selbst wenn man betrunken Motorboot fährt, ist man seinen Boots- und Autoführerschein los.
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EiB München
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Beitrag von EiB München »

@ET420MSTH
Daher hab ich die Frage. Ich gebe auch zu das, dass nicht unbedingt zum Thema passt.
Du wirst an irgendeiner Stelle in der Ausbildung oder bei der Übernahme gefragt, wie Du zum Arbeitsplatz kommst und ob Du einen Führerschein hast (wichtig, wenn Du auf eine Baustelle weitab jedes Bf zum Ablösen des Kollegen geschickt wirst, und die Bahn Dich mit einem Dienstwagen rausschicken will!).


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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

MünchnerFreiheit @ 18 Aug 2003, 10:41 hat geschrieben:ich weiss nicht, obs daß jemals gab, oder noch gibt, da ja die Bahn privatisiert wurde, aber: bei einem Verfahren gegen einen Angehörigen der Bundeswehr wird dieses auch den Vorgesetzten mitgeteilt, d.h. daß man sich bei einem gröberen Verkehrsverstoss sicher sein kann, daß der Chef davon Kenntnis erhält. Zumindest zu den Zeiten, als die Bahn eine Behörde war, dürfte das (aus beamtenrechtlichen Gründen) auch dort so gewesen sein.
Aber wie wollen die Polizisten, die einem den Führerschein einziehen, das feststellen? Fragen die dann, ob man bei der Bahn oder Bundeswehr tätig ist oder wird das mit in der Verkehrssünderkartei in Flensburg miterfasst, dass man bei Bundeswehr/DB tätig ist? Das wären die gleichen Methoden wie bei der GEZ, wenn Bundeswehr und DB in Flensburg nach den Verkehrssünden ihrer Angestellten schnüffeln.
ET420MSTH

Beitrag von ET420MSTH »

EiB München @ 18 Aug 2003, 12:49 hat geschrieben: @ET420MSTH
Daher hab ich die Frage. Ich gebe auch zu das, dass nicht unbedingt zum Thema passt.
Moooment, der Off-Topic-Hinweis kam nicht von mir, sondern von ET 420!

Aber wenn Du die Frage schon stellst:
Wenn Du an einer Dienststelle einen Kollegen ablöst, kommst Du dort

1.) privat zu Fuß / per Auto hin.
2.) mit dem Zug und dem Jobticket, bzw. einer Gastfahrt hin.
3.) mit einer Hinleistung hin, Du hast dort Aufenthalt und übernimmst als Rückleistung einen Zug, den der Kollege mitbringt.

Mit dem Dienstwagen jagen sie die Tf meist zu Az-Diensten mitten in die Pampas raus, wo man öffentlich nicht und privat nur schwer hin kommt. Dort kriegt der abgelöste Tf dann den Wagen und fährt zurück ins Bw (bzw. dort hin, wo der Wagen her ist) und hat Feierabend.

Und dass Signalarbeiter und Co. oft mit weißen Dienst-Kombis durch die Gegend über die Feldwege heizen, dürfte eh schon mal jeder beob8et haben.

Nu aber Schluss, sonst wandert auch dieser Beitrag ins 10vorne (was ja keine Seltenheit ist, wenn ich mal wieder zu viel ablasse ... :P ).


Grüßle,
Franz


EDIT/PS: Oooops, wir sind ja schon im 10 vorne! *lol* :lol:
andylk

Beitrag von andylk »

mellertime @ 18 Aug 2003, 11:06 hat geschrieben: Selbst wenn man betrunken Motorboot fährt, ist man seinen Boots- und Autoführerschein los.
Es reicht schon als besofener Fußgänger einen Unfall zu verursachen um den Führerschein zu verlieren... nur so am Rande.

Besoffen Autofahren ist eh ein heikles Thema, wer rechnet bitte nach wieviel Restpromille er noch hat??? Als Bsp. Man kommt um 5 morgens heim hat 1,5 Promill im Blut, steht dann um 12 auf und Fährt mim Auto, da merkt man vom Alk nichts mehr, hat aber noch 0,8 Promill im Blut. Wenn mir also jemand erzählt noch nie Betrunken Autogefahren zu sein glaube ich das erstmal nicht, weil an den RestAlk nie gedacht wird!

Ich finde das Interessant das hier nur über den Alk Diskutiert wird, was passiert z.B. wenn man best. Medikamente einnimt und danach unwissentlich(weil man den beipackzettel nicht gelesen hat) Verbotenerweise Auto fährt. Führerschein ist weg, was macht die Bahn?

Zu dem Thema ich kenne Leute die Besoffen bei der Bahn Arbeiten, machen wir uns mal nichts vor, bei einem nicht unwesentlichen teil aller Bahner gehts ohne Alk nicht. Das schöne daran ist das es die Vorgesetzten oft genug wissen und trozdem nichts passiert!
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

andylk @ 1 Sep 2003, 15:03 hat geschrieben: Besoffen Autofahren ist eh ein heikles Thema, wer rechnet bitte nach wieviel Restpromille er noch hat???
Brauch ich nicht, ich trinke kein Alk.
Wenn mir also jemand erzählt noch nie Betrunken Autogefahren zu sein glaube ich das erstmal nicht, weil an den RestAlk nie gedacht wird!
Musst du aber, weil ich kein Alk trinke! (hatte ich das schon erwähnt? :) )
Du kannst das nicht pauschalisieren!
Ich finde das Interessant das hier nur über den Alk Diskutiert wird, was passiert z.B. wenn man best. Medikamente einnimt und danach unwissentlich(weil man den beipackzettel nicht gelesen hat) Verbotenerweise Auto fährt. Führerschein ist weg, was macht die Bahn?
Darauf musst man als Tf den Arzt hinweisen. Man darf keine Medikamente nehmen, die die fahrtauglichkeit beeinträchtigen! Ebenfalls ist es ungünstig Medikamente zu nehmen, in denen Alkohol enthalten ist. Passiert irgendwas und der BGS macht 'nen Alkotest hat man 'nen S cheiß!
Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, vor oder während des Dienstes einen Alkotest zu machen.
Zu dem Thema ich kenne Leute die Besoffen bei der Bahn Arbeiten,
Als was? Vielleicht als Gleisarbeiter?
machen wir uns mal nichts vor, bei einem nicht unwesentlichen teil aller Bahner gehts ohne Alk nicht.
Boahh, in welcher Scheinwelt lebst du denn?
Ich bin wohl das beste Bsp. daß das nicht so stimmt B) . Auch wenn ich kein Alk trinke (ich hoffe ich wiederhole mich nicht :D ), ich habe nichts gegen Kollegen, die ihr Feierabendbier trinken.
Das schöne daran ist das es die Vorgesetzten oft genug wissen und trozdem nichts passiert!
Auch das sei mal dahingestellt. Es gibt in jedem Beruf Leute die über die Stränge schlagen. Ich wahr vorher Elektriker und wir hatten auch einen, der ein Alkoholproblem hatte. Erst als er zu einem Kunden ausfallend wurde, ist es "aufgeflogen" und er wurde entlassen.
andylk

Beitrag von andylk »

@mellertime
Das du nichts drinkst ist schön, aber wieviel % auser dir drinken nichts?
selbstverständlich kann man das nicht veralgemeinern, aber warum nicht? Wieviele machen sich darüber gedanken???
Du gehst also zum arzt und sagst "ich bin tf, geben sie mir keine medikamente die meine fahrtüchtigkeit beeinträchtigen"?
weißt du wieviel medikamente es gibt die die fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? das fängt schon bei einfachsten erkältungsmitteln an...
ich habe nicht behauptet das du ein Alkoholproblem hast, jedoch weis ich es bei genügend an meinem BF, und da wissen die vorgesetzten bescheid, mach doch einfach mal die augen auf wenn du über Rangierbahnhöfe läufst, und vorallem achte mal auf die gerüche!
Wie gesagt ein gewisser teil kommt ohne nicht aus. und ich rede nicht vom feierabend bier, sondern den vorgängern!
Achja ich rede im speziellen jetzt von rangieren rangierbegleitern und LRF, zu den restlichen TFs sage ich nichts weil ich da nicht genug kenne, aber da ist auch so manche säufernase dabei!
Ich war ebenfals Elektroinstallaeur, bei uns im betrieb gab es mal einen der ein Alkproblem hatte, der ist nicht geflogen, den haben am schluss die Azubis gefahren weil er keinen führerschein mehr hatte... (war allerdings vor meiner zeit)
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Beitrag von DasBa »

@andylk:
Deine Rechnung stimmt nich ganz:
Der Wert, den Du angegeben hast stimmt nur für Frauen. Männer bauen (durchschnittlich) 0,15 Promille pro Stunde ab, das heißt, wenn ich mit 1,5 Promille um 5 Uhr ins Bett geh, habe ich um 12 Uhr, also nach 7 Std, noch 0,45 Promille. Ich will damit jetzt nicht sagen, dass Frauen keinen Alk vertragen, aber Männer haben in der Regel mehr von einem bestimmten Enzym, das den Alk abbaut. Was man bei der ganzen Rechnerei auch nicht vergessen darf, ist dass der Körper erst mit dem Abbau von Alkohol beginnt, wenn man keinen mehr zu sich nimmt, d.h. ein Bier ist nicht automatisch nach 3 bis 5 h weg, sondern nur wenn man kein zweites (drittes, viertes, usw. -> bis zu Eimer und Teppichspray :wacko:) mehr drinkt.
Ist aber eigentlich o.T. :)
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Beitrag von ET 420 »

Heya, das ist doch eine bescheuerte Diskussion! Alkohol in gewissen Maß ist doch okay, aber wenn es im Berufsleben um Verantwortung geht, dann steht doch eines klar fest: 0,0 Promille, egal in welchem Bereich auch immer ich arbeite. Da müssen hier nicht nur ! Eisenbahner angesprochen werden. Schluß mit dieser komischen Debatte! Bitte, jeder mag einmal von uns ein Bierchen mehr trinken, aber das zu gegebenen Zeitpunkt.

Gruß
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tauRus
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Beitrag von tauRus »

Naja es lässt sich aber leider wirklich nicht wegleugnen dass manche im Dienst Alk intus haben - wohl auch in fast jedem Bereich ...
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ET 420
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Beitrag von ET 420 »

tauRus @ 1 Sep 2003, 21:58 hat geschrieben: Naja es lässt sich aber leider wirklich nicht wegleugnen dass manche im Dienst Alk intus haben - wohl auch in fast jedem Bereich ...
Mag ja auch so sein, aber das gibt es auch in anderen Berufssparten!
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Beitrag von ET 474 »

tauRus @ 1 Sep 2003, 20:58 hat geschrieben:Naja es lässt sich aber leider wirklich nicht wegleugnen dass manche im Dienst Alk intus haben - wohl auch in fast jedem Bereich ...
... und auch bei den Lokführern. Es hat 1980 in Hamburg einen Fall gegeben, da hat ein stark angetrukener Lokführer mit einem 471 als HSV-Fanzug zwischen Stellingen und Diebsteich einen schweren Auffahrunfall verursacht, wobei es auch etliche Tote gegeben hat. Ich weiß gar nicht, ob jener Tf auch zu den Toten gehört hat. Falls nicht, wird der nie wieder eine S-Bahn oder einen anderen Zug gefahren haben. Die beiden betroffenen Züge waren die 471 001 und 471 041, beide als HSV-Fanzüge unterwegs. Von 001 wurde ein Endwagen und von 041 ebenfalls ein Endwagen und der Mittelwagen so schwer beschädigt, dass diese verschrottet werden mussten. Der verbliebene Endwagen von 041 wurde der Einheit 001 beigestellt, mit dem 001 bis zur Ausmusterung im Jahre 2000 gefahren ist.

In Köln hat es 1998 ebenfalls einen Fall von einem betrunkenen Lokführer gegeben: Ein RE von Gießen nach Köln kam in den Bahnhöfen nicht ordnungsgemäß zum Stehen, überfuhr rote Signale und erhielt somit ständig Zwangsbremsungen. Den Fahrdienstleitern kam das verdächtig vor, kurz vor Köln wurde der betreffende Lokführer vom BGS abgefangen und von der Lok runtergeholt. Vermutlich hat der betreffende Lokführer nie wieder einen Führerstand betreten.

Anbei noch eine kurze Info zu dem oben erwähnten Hamburger S-Bahnzug, der 1980 von einem betrunkenen Lokführer zu Schrott gefahren worden ist:
Der verbliebene Original-Endwagen von 001 hatte bis zum Schluss auch noch die originalen Holzlattensitze. Seit der Ausmusterung im Jahre 2000 steht 471 001 in Barmbek abgestellt. Der originale Endwagen soll zu einem späteren Zeitpunkt in der Eisenbahnabteilung des Hamburg-Museums aufgestellt werden, die Holzlattensitze finden jedoch Verwendung im 471 047.
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