Das hat ganz einfach versicherungsrechtliche Gründe. Was ist im Fall eines Personenunfalls, einer Signalverfehlung, einer Betriebsstörung, usw? Was geschieht, wenn die mitgenommene Person bewußtlos wird oder "aus Versehen" einen falschen Hebel zieht? In diesen Fällen kann der Tf schnell in Erklärungsnot geraten...
Es war mir klar, dass genau du das sagst und einen funktionierenden Menschenverstand braucht heute ja keiner mehr. Und wenn der Tf genauso viel nachdenkt, wie du als du das geschrieben hast, ist mir auch klar, warum der "in Erklärungsnot" gerät.
Jetzt lass' mal alle Vorschriften weg, von denen habe ich auch schon gehört, dass es die gibt, weiß ich! Denk doch auch du wie alle anderen einmal mal selber nach. Mir ging es um die stinknormale menschliche Logik und die praktische Umsetzung im Alltag, die hinter diesen Regelungen steht:
Gut, bei Lokomotiven versteh' ich das noch, das ist nicht ganz unkritisch, aber wenn auf so einem "cleanen" Triebwagen oder Steuerwagen einer statt hinter der Scheibe bzw. Tür, die am Ende noch offen steht, einen Schritt weiter vorne mitfährt? Und kommt mir nicht, der Tf würde abgelenkt! Er muss den ja nicht mitnehmen, macht er ja von sich aus. Und ich glaube nicht, dass die angeregten Gespräche wenn ein Tf-Kolege mitfährt weniger ablenken.
Welchen Unterschied macht es, ob jetzt ein Eisenbahnfan ausnamsweise mal auf der anderen Seite der Glastür steht? Gut, man könnte auch fragen, was für einen Unterschied macht es für den Eisenbahnfan, auf welcher Seite der Tür er steht, aber ich kann mir das denken.

Wenn jetzt so ein 16 Jähriger da drin steht, nachdem der Tf ihn reingelassen hat, kann er natürlich irgendwas anstellen. Aber muss man den Leuten immer gleich Bösartigkeit unterstellen? Ok, nehmen wir das mal an. Warum sollte der "Bösartige" erst fragen, ob er mal reinschauen dürfe, wenn er in der Regel annehmen muss, abgewiesen zu werden und dann doch nix anstellen kann? Und wenn der Tf den Mitgenommenen kennt, erübrigt sich das doch sowieso. Ich glaube, es gibt wichtigeres im Leben, als diese Frage.
Als ich letzten Sommer für einige Zeit in Würzburg ausgeholfen habe, kam schon am zweiten Tag ein Mensch von der Hafenverwaltung und hat genau kontrolliert, wer ich bin, was ich mache und ob ich das darf - natürlich hat alles gepasst.
Von wegen "bei Privatbahnen sei alles erlaubt - oft stehen diese (nicht ohne Grund...) unter besonders genauer Kontrolle des EBA...
Soso, das mit der besonderen Kontrolle hast du jetzt aber nicht auf deine eigene Aushilfstätigkeit bezogen, oder?

Wer hat denn die Hafenverwaltung beauftragt? Kontrolliert die von sich aus die Mitarbeiter von Eisenbahngesellschaften, wenn im Zweifelsfall doch eh der Tf bzw. das EVU den Ärger hat, wenn ja warum? Oder bist du im direkten Auftrag der Hafengesellschaft da gewesen, sodass diese ein ganz spezielles Interesse daran hat, dass alles ok ist? Dann ist das aber nichts besonderes.
Manchmal hab' ich den Eindruck, hier postet der eine oder andere Fünfjährige unter Drogen.