Die DB-Garantie

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Lifeguard78
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Beitrag von Lifeguard78 »

Mich würde mal interresieren, warum man dafür eine Gesetzesänderung braucht. Man müßte doch nur das bestehende Richtig auslegen.
Ich will damit sagen, mit dem Fahrschein A - B erwirbt man den Beförderungsanspruch A - B so wie es im Eisenbahngesetz geregelt ist. Die kann auch so erfolgen wie im Eisenbahngesetzt geregelt.
Würde man nun einfach die Mehrkosten für den ICE Fahrschein als nicht zu vernachläßigenden Zuschlag werten, welcher, wie von der Bahn beworben für Geschwindigkeit, Komfort etc steht, dann hätte man hier eine schöne Anspruchsgrundlage nach Schadensersatz gemäß § 280 BGB.
Die Relation FRA - CGN sind zb knapp 30€ Zuschlag, wenn man den RE Preis mit dem ICE Preis vergleicht.
Und dann könnten die Kunden bei Verschulden der Bahn (Schlecht oder nicht gewartete Strecke / Zug, verschlafener Lokführer, oder Lokführer weiß nicht, daß er den Zug fahren soll) einfach ihren entstandenen Schaden geltend machen.
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

Also die Garantie, die hier im Thema angesprochen wurde, ist noch recht lax, wenn man z.B. die Garantie der SSb mit heranzieht (ab 20min gibt´s ein Taxi).
Natürlich ist das auf die DB nicht umsetztbar, da ja die Wege viel länger sind (und die Taxikosten ins unendliche Steigen würden). Aber eine Servicegarantie von der Bahn währe schon was. Da ich allerdings zu 95% mit Zeitkarten fahre, dürfte die mir wohl nicht viel bringen.
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Dave
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Beitrag von Dave »

@Lifeguard78: Du kannst ja mal bei der nächsten Verspätung die DB AG mit Verweis auf dieses Gesetz verklagen. Auf deinen Erfolg bin ich gespannt... :lol:
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
Jörg.L.E.
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Beitrag von Jörg.L.E. »

Mitreisender @ 15 May 2006, 01:19 hat geschrieben:Spannender wird die Frage wie's mit Zeitkartenbesitzern aussieht. Ich meine was ist da Berechnungsgrundlage? Von was 30, 60 oder 90 %?
Dazu kurzes Zitat aus der aktuellen/letzten Bams:

Im Nahverkehr gilt auch die Regelung 30/60/90. Bei Monats- und Jahreskarten wird die Entschädigung auf den Tagespreis umgerechnet.

Beispiel:

Bei einer Monatskarte im Wert von 300 € und 30 Tage Geltung beträgt der Tagespreis 10 € -
bei 60 Minuten Verspätung gibt es 6 € zurück.

Das heißt daß ich bei meinen 8 Fahrten(mit BC 100/Barzahlung) im Monat mit`m ICE maximal 66 €(792 € im Jahr) zurück bekommen könnte. Die BC 100 mit Ihren 3300 € könnte ich aber wiederum komplett bei der Steuer angeben. Wer außer ich , ist denn da der Gewinner ?
Bahnstatistik 2009:
83770 km (229,5 km pro Tag )
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ropix
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Beitrag von ropix »

Jörg.L.E. @ 15 May 2006, 21:26 hat geschrieben: Die BC 100 mit Ihren 3300 € könnte ich aber wiederum komplett bei der Steuer angeben. Wer außer ich , ist denn da der Gewinner ?
Und müssen Einnahmen aus Verspätungsgutschriften versteuert werden? (Oder gilt das als Glücksspiel, da man ja keinen Einfluss drauf hat :D )
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Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Glaubt immer noch jemand, bei verspäteten Zügen gibt es Geschenke? Die "Strafen" müssen schließlich finanziert werden. DB Netz würde Strafen mit höheren Trassenkosten beantworten und die EVUs geben die Kosten in Form von höheren Fahrpreisen an die Kunden weiter...
Lokführer weiß nicht, daß er den Zug fahren soll
Passiert mir auch ständig und ich bin jedesmal froh, dass nicht die Jungs mit den weißen Kitteln aus Haar vor dem Hause stehen, wenn die Türklingel scheppert.
ropix
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Beitrag von ropix »

Matthias1044 @ 15 May 2006, 22:41 hat geschrieben: Glaubt immer noch jemand, bei verspäteten Zügen gibt es Geschenke? Die "Strafen" müssen schließlich finanziert werden. DB Netz würde Strafen mit höheren Trassenkosten beantworten und die EVUs geben die Kosten in Form von höheren Fahrpreisen an die Kunden weiter...
Meine Hoffnung ist da ja, dass das EBA genau dieser Preissteigerung wiedersprechen würde. Sinn und Zweck der Garantie ist - so hoffe und interpretiere ich das ganze - die Bahn dazu zu ermuntern, etwas gegen die Störungen zu unternehmen - und nicht nur den Kunden die "sind halt so" Störungen mittels milder Gabe an die Gledbörse schmackhaft zu machen
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Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Meine Hoffnung ist da ja, dass das EBA genau dieser Preissteigerung wiedersprechen würde.
Und was macht in diesem Falle ein frisch an die Börse entlassenes Unternehmen, wenn die Kosten aufgrund von politischen Vorgaben nicht mehr stimmen?
ropix
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Beitrag von ropix »

Matthias1044 @ 15 May 2006, 23:44 hat geschrieben: Und was macht in diesem Falle ein frisch an die Börse entlassenes Unternehmen, wenn die Kosten aufgrund von politischen Vorgaben nicht mehr stimmen?
Na derzeit wird - so wie es sich anhört - sowieso ein wenig zurückgerudert in Punkto Börsenpläne.

Aber wenn das Unternehmen an der Börse ist, dann ist das sowieso egal, wenn auf einmal - und damit unrwartet - die Politik diktiert. Dann sinkt der Aktienkurs, was dem Unternehmen aber relativ egal sein kann - es hat seine Aktien ja dann schon an den Markt/Mann gebracht. Interessanter ist die Frage, was passiert, wenn die Bahn noch nicht an der Börse ist? - Allerdings dürfen dann auch die Spekulationen um eine Garantie nicht gut zuträglich sein - und ohne Gesetz wird zumindest die Spekulation anhalten. Und selbst wenn - ob die Bahn ihr Netz behalten darf ist ja auch nicht in trockenen Tüchern. Und dann sieht die Sache sowieso wieder anders aus. Dann ergäbe sihc z.B. folgendes Szenario. Der Bürger fordert vom EVU seinen Verspätungsgutschein oder Geld und dass EVU nimmt den Staat als Infrastrukturbetreiber in Regress (und damit den Steuerzahler). :)
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Lifeguard78
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Beitrag von Lifeguard78 »

@Dave, naja bisher hab ich nur Anwälte hierzu gehört, "ich verklag kein Staatsunternehmen und kann davor nur abraten"
Für mich die einzige logische Konzequenz, ich benutze die DB nicht mehr.

Lokführer weiß nicht, daß er Zug fahren soll. Nun, daß hab ich bisher schon öfters erlebt.
Damit mein ich, daß ein Lokführer meint Dienstschluss zu haben, ihm aber veräumt wurde zu sagen, daß er den Kurs noch fahren muss, weil ein anderer Krank ist.
Stand schonmal 30 min in Kassel, bis die wieder nen TF hatten.
Der TF, der den Zug nach Kassel gebracht hat, war schon wieder unterwegs zurück nach Berlin.

Zum Thema Börse. Ich bezweifel, daß die Preise der Bahn unendlich elastisch sind. Und ich hoffe, daß wenn die Bahn Schadensersatzpflichtig wird, es für die Billiger wird die Verspätungsursachen abzuschaffen, als Schadensersatz zu leisten.
Immerhin sind 80% der Verspätungen hausgemacht, und diese Quote ist zu hoch.
Und die Restlichen 20% ???
Jemand der damit werbung macht, "wir fahren bei jedem Wetter" oder diesen Winter "Mit meinem tollen Jeep fahr ich nur bis zum Bahnhof" sollte doch eigentlich kein Problem haben dieses Werbeversprechen einzuhalten.

Ich vermute mal, daß Geschäftskunden durchaus bereit sein werden, mehr für eine pünktliche Bahn zu bezahlen. Somit könnte man getrost die Preise der 1. Klasse erhöhen.
Auf der anderen Seite muss die Bahn überlegen, ob sie nur von geschäftsreisenden Leben kann. Ich glaube, der Metropolitan ist ein Paradebeispiel, daß dem nicht so ist.
Also muss auch ein attraktives Angebot an andere Reisende raus.
Denn Schließlich steht die Bahn in Konkurenz zum Fliegen und zum Auto.

Den für jede fahrt habe ich die Wahl:
Eigenes Auto

Bahn und/oder Flugzeug und Taxi, öffentlicher Nahverkehr, Mietwagen.

Zur Zeit fliege ich meistens.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

ropix @ 15 May 2006, 23:29 hat geschrieben: Meine Hoffnung ist da ja, dass das EBA genau dieser Preissteigerung wiedersprechen würde.
Wenn die Ausgaben steigen, und die Einnahmenseite nicht erhöht werden kann, müssen die Ausgaben drastisch reduziert werden. Und wie reduziert man Ausgaben? Entweder man zahlt dem Personal weniger, oder man spart Personal ein. Oder man fährt die Wartung noch weiter runter. Alternativ kann man auch unnötige Sachen einsparen, was den Komfort erniedrigt. Außerdem wird die Bahn dann wohl verscuhen die Verspätungen mit aller Gewalt zu vermeiden. Ich könnte mir z.B. vorstellen dass die Anschlussicherung im Fernverkehr dann auf dem Prüfstand steht... Im Zweifel isses wohl meißtens teurer den Leuten im wartenden Zug den Schadensersatz zu zahlen als den Leuten die beim Umsteigen ihren Anschluß verpassen....
Sinn und Zweck der Garantie ist - so hoffe und interpretiere ich das ganze - die Bahn dazu zu ermuntern, etwas gegen die Störungen zu unternehmen
Nur: Auch jetzt werden die Störungen sicherlich nicht von der Bahn absichtlich produziert, sondern sind zum Teil höhere Gewalt, zum Teil durch mangelndes Gled bedingt (ob das Geld jetzt wirklich mangelt oder nur von DB Holding zurückgehalten wird ist dafür fürchte ich unerheblich). Und das Geld wird nur wegen dieser Regelung wohl auch nciht vom Himmel fallen - im Gegenteil, es wird sicherlich deutlich weniger Geld zur Verfügung stehen, weil es eben auch viele Störungen gibt die sich nicht durhc irgendwel.che Inverstitionen verhindern lassen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Dave
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Beitrag von Dave »

Lifeguard78 @ 16 May 2006, 08:24 hat geschrieben: @Dave, naja bisher hab ich nur Anwälte hierzu gehört, "ich verklag kein Staatsunternehmen und kann davor nur abraten"
Für mich die einzige logische Konzequenz, ich benutze die DB nicht mehr.
Nü ja, ich sags mal so: Auch wenn alle immer sagen "ich bin Unternehmer, wenn ich mir sowas leisten würde" oder "mein Chef würde mich bei diesem Verhalten gleich rauswerfen" ist das oft nicht so. Auch in anderen Unternehmen wird viel Murks gebaut, auch im Dienstleistungsbereich. Deswegen kann man tödlich beleidigt sein, aber man kann drauf auch verzichten 8schont auch die Nerven).
Mit dem Anwalt einem Unternehmen drohen ist nie ganz einfach. Aber es sollte sich für das nötige Kleingeld sicher einer finden lassen der es auch mit der DB aufnimmt. Aber wie gesagt, ich bin sowieso nicht der Typ der aufgrund von Fehlern für die oft keiner was kann (oder zumindest nicht die vermeintlich Verantwortlichen) sich voll auf zu beklagen. Deine Stories zu den Tfs in Kassel sind mir zumindest fremd. Und es gibt hier im Forum einige Bahnfahrer die sowas auch nicht kennen. Aber lassen wir das.
Grüße, Dave
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Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Wenn die Ausgaben steigen, und die Einnahmenseite nicht erhöht werden kann, müssen die Ausgaben drastisch reduziert werden. Und wie reduziert man Ausgaben? Entweder man zahlt dem Personal weniger, oder man spart Personal ein. Oder man fährt die Wartung noch weiter runter.
Oder man stellt noch mehr Fernverkehrslinien ein, beteiligt sich nicht mehr an Aussschreibungen für den Regionalverkehr und kappt mit einem neuen Programm den restlichen Ladungsverkehr. Horror, aber in Teilen durchaus möglich...
Lokführer weiß nicht, daß er Zug fahren soll. Nun, daß hab ich bisher schon öfters erlebt.
Damit mein ich, daß ein Lokführer meint Dienstschluss zu haben, ihm aber veräumt wurde zu sagen, daß er den Kurs noch fahren muss, weil ein anderer Krank ist.
Stand schonmal 30 min in Kassel, bis die wieder nen TF hatten.
Der TF, der den Zug nach Kassel gebracht hat, war schon wieder unterwegs zurück nach Berlin.
Ganz so einfach muß ein Lokführer nicht einen Zug nach Dienstschluß fahren. Da gibt es duchaus Bestimmungen. Wenn kurzfristig Personal fehlt, ist es für die Transportleitung gar nicht so einfach innerhalb von Minuten einen Ersatz zu finden. Die können doch nicht zaubern! Aber als Außenstehender kann man das alles viel besser beurteilen....
luc
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Beitrag von luc »

Laut Information von ARD-Videotext plant der Herr Seehofer, Fernreisenden ab 20 Minuten Verspätung in der Reisekette 20% Entschädigung, ab 30 Minuten 25% und ab 60 Minuten 50% Entschädigung gewähren zu lassen. Außerdem soll ein Taxi, wenn ein Anschlussflug wegen einer Verspätung nicht mehr erreicht werden sollte, von der Bahn gezahlt werden. Im August soll der Gesetzentwurf durch sein.
Ich finde die Subventionierung der Flugpassagiere für ihre eigene Dämlichkeit (zu wenig Pufferzeit) durch die übrigen Bahnreisenden eine Unverschämtheit. Ich bin mal gespannt, wie die Fahrpreise ansteigen werden und die Fahrzeiten sich dann verlängern werden. Offensichtlich hat Herr Seehofer vom Bahnsystem und seiner Störanfälligkeit von außen keine Ahnung und sollte meiner Meinung bei diesem Thema lieber die Klappe halten.
goldberger
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Beitrag von goldberger »

Ich finde die Subventionierung der Flugpassagiere für ihre eigene Dämlichkeit (zu wenig Pufferzeit) durch die übrigen Bahnreisenden eine Unverschämtheit.
Nun, her Mehdorn beklagt doch immer (zu Recht) die Ungleichbehandlung mit dem Flugverkehr. Stichwort: Kerosinsteuer. Da sollte er aber mal dazu sagen dass jeder Flugreisende bessere Kunden-Rechte hat als im Bahnverkehr.
Offensichtlich hat Herr Seehofer vom Bahnsystem und seiner Störanfälligkeit von außen keine Ahnung
Flugbetrieb ist genauso Störanfällig, da ist ne Umleitung noch komplizierter. Und trotzdem gehts !
Ich bin mal gespannt, wie die Fahrpreise ansteigen werden und die Fahrzeiten sich dann verlängern werden.
Absoluter Quark. Bei jedem Kauf und jeder Dienstleistung hast du eine gesetzliche Gewährleistung. Nur bei der Bahn nicht.
Ich bin auch gar nicht so sehr für Fahrgastrechte wie Taxi etc., sondern zu einer gesetzlichen Regelung wie sie für den Rest der Welt gilt (im übrigen nimmt die Bahn dies bei ihren Lieferanten auch gerne in Inanspruch.

Und auch da sind die Gründe für Störungen vielschichtig - schau dir doch mal den Bau eines Autos an). : Deshalb Mehr als 2h Verspätung=Nicht Erfüllung=Geld zurück, bei einer Stunde=50% zurück, alles in bar. Keine weiteren Rechte wie durch die Gegend kutschiert werden oder so, dass können die Unternehmen dann auf freiwilliger Basis machen.
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

luc @ 23 Jul 2006, 18:24 hat geschrieben: Laut Information von ARD-Videotext plant der Herr Seehofer, Fernreisenden ab 20 Minuten Verspätung in der Reisekette 20% Entschädigung, ab 30 Minuten 25% und ab 60 Minuten 50% Entschädigung gewähren zu lassen. Außerdem soll ein Taxi, wenn ein Anschlussflug wegen einer Verspätung nicht mehr erreicht werden sollte, von der Bahn gezahlt werden. Im August soll der Gesetzentwurf durch sein.
Ich finde die Subventionierung der Flugpassagiere für ihre eigene Dämlichkeit (zu wenig Pufferzeit) durch die übrigen Bahnreisenden eine Unverschämtheit. Ich bin mal gespannt, wie die Fahrpreise ansteigen werden und die Fahrzeiten sich dann verlängern werden. Offensichtlich hat Herr Seehofer vom Bahnsystem und seiner Störanfälligkeit von außen keine Ahnung und sollte meiner Meinung bei diesem Thema lieber die Klappe halten.
Auch wenn ich kein Bahnmitarbeiter bin und die Internas daher verständlicherweise nicht kenne, bin ich schon der Meinung, dass die Bahn Ersatz leisten muss, wenn das Verschulden für eine Verspätung oder einen ausgefallenen Zug bei der Bahn liegt.

Immerhin hat die Bahn dann eine Leistung nicht oder nur teilweise erbracht und damit den "Vertrag", nichts anderes ist eine Fahrkarte, nicht erfüllt.

Gut, die Fahrpreise könnten dadurch steigen. Wie stark, muss man sehen. Aber die Bahn wird generell attraktiver, wenn sie kundenfreundlicher wird. Das könnte zu mehr Fahrgästen führen, und das ist doch begrüßenswert, wie ich finde.
Catracho
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Beitrag von Catracho »

tra(u)mmann @ 23 Jul 2006, 21:17 hat geschrieben: Gut, die Fahrpreise könnten dadurch steigen.
Leider muß man im Indikativ reden: Die Fahrpreise werden dadurch steigen. Hat die Bahn heute in einer Stellungnahme bereits angekündigt. Mehrkosten werden mit erhöhten Fahrpreisen ausgeglichen. :rolleyes:
Mfg
Catracho
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Stef
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Beitrag von Stef »

Zu beachten ist auch, daß der weitaus größte Teil der Verspätungen nicht durch die Bahn verursacht wird.
luc
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Beitrag von luc »

Stef @ 24 Jul 2006, 10:27 hat geschrieben: Zu beachten ist auch, daß der weitaus größte Teil der Verspätungen nicht durch die Bahn verursacht wird.
Das meinte ich auch mit "Störanfälligkeit von außen".
Wieso soll die Bahn zahlen, wenn irgendwelche Deppen über die Gleise latschen.
Und muss ich künftig auch Entschädigungen zahlen, wenn ich den Motor an der Kreuzung abwürge?
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Dol-Sbahn
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Beitrag von Dol-Sbahn »

luc @ 24 Jul 2006, 11:36 hat geschrieben: Und muss ich künftig auch Entschädigungen zahlen, wenn ich den Motor an der Kreuzung abwürge?
Nicht direkt, aber manchmal musst du sogar Ordnungswidrigkeit-Strafe bezahlen!

Polizei schnöpft dich ab, wenn du mal am Kreuzung Autopannen hast oder Teile runtergefallen ist, die Ordnungswidrigkeit bezahlen musst...
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autolos
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Beitrag von autolos »

tra(u)mmann @ 23 Jul 2006, 22:17 hat geschrieben:
luc @ 23 Jul 2006, 18:24 hat geschrieben: Laut Information von ARD-Videotext plant der Herr Seehofer, Fernreisenden ab 20 Minuten Verspätung in der Reisekette 20% Entschädigung, ab 30 Minuten 25% und ab 60 Minuten 50% Entschädigung gewähren zu lassen. Außerdem soll ein Taxi, wenn ein Anschlussflug wegen einer Verspätung nicht mehr erreicht werden sollte, von der Bahn gezahlt werden. Im August soll der Gesetzentwurf durch sein.
Ich finde die Subventionierung der Flugpassagiere für ihre eigene Dämlichkeit (zu wenig Pufferzeit) durch die übrigen Bahnreisenden eine Unverschämtheit. Ich bin mal gespannt, wie die Fahrpreise ansteigen werden und die Fahrzeiten sich dann verlängern werden. Offensichtlich hat Herr Seehofer vom Bahnsystem und seiner Störanfälligkeit von außen keine Ahnung und sollte meiner Meinung bei diesem Thema lieber die Klappe halten.
Auch wenn ich kein Bahnmitarbeiter bin und die Internas daher verständlicherweise nicht kenne, bin ich schon der Meinung, dass die Bahn Ersatz leisten muss, wenn das Verschulden für eine Verspätung oder einen ausgefallenen Zug bei der Bahn liegt.

Immerhin hat die Bahn dann eine Leistung nicht oder nur teilweise erbracht und damit den "Vertrag", nichts anderes ist eine Fahrkarte, nicht erfüllt.

Gut, die Fahrpreise könnten dadurch steigen. Wie stark, muss man sehen. Aber die Bahn wird generell attraktiver, wenn sie kundenfreundlicher wird. Das könnte zu mehr Fahrgästen führen, und das ist doch begrüßenswert, wie ich finde.
Das Problem dürfte sein, daß man sich halt nicht darauf berufen kann, mit einem bestimmten Zug oder pünktlich befördert zu werden. Die Bahn steht im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern oder Verkehrsunternehmen. Da muß kein Konsumentenentmündiger unter der Fahne des Verbraucherschutzes daher kommen und Entschädigungsregeln einführen. Das erledigt im Makrt der Wettbewerb.

Im Regionalverkehr müßte übrigens für solch überzogenen Verbraucherschutz von den Ländern bezahlt werden, denn die Eisenbahnunternehmen werden das Risiko bei der Angebotserstellung berücksichtigen und ein entsprechend höheres Bestellerentgelt verlangen. Entweder zahlen also die Länder mehr oder sie bestellen anderswo Leistungen ab.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Dave
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Beitrag von Dave »

Dol-Sbahn @ 24 Jul 2006, 15:43 hat geschrieben:Nicht direkt, aber manchmal musst du sogar Ordnungswidrigkeit-Strafe bezahlen!
Fuer einen abgewuergten Motor? :lol:
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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Beitrag von luc »

autolos @ 24 Jul 2006, 16:27 hat geschrieben: Im Regionalverkehr müßte übrigens für solch überzogenen Verbraucherschutz von den Ländern bezahlt werden, denn die Eisenbahnunternehmen werden das Risiko bei der Angebotserstellung berücksichtigen und ein entsprechend höheres Bestellerentgelt verlangen. Entweder zahlen also die Länder mehr oder sie bestellen anderswo Leistungen ab.
Bisher waren aber die Fahrgäste die leidtragenden solchen "Verbraucherschutzes". Zu erwähnen ist beispielsweise die sehr hohe Fahrpreiserhöhung durch die NVV-Garantie in Nordhessen. Bei Verspätungen ab 30-60 Minuten sehe ich sowas noch ein, aber für eine 20-Minuten, oder, wie in Nordhessen praktiziert, eine 5-Minuten-Verspätung übersteigt der Verwaltungsaufwand den Nutzen eindeutig. Es wird bei solchen Systemen immer Schmarotzer geben, welche Geld zu scheffeln versuchen, während der Großteil der Kunden solche Veränderungen nur durch höhere Fahrpreise spürt und auch keinen Bock hat, irgendwelchen Papierkram auszufüllen, um ein bißchen Geld zu bekommen.
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autolos
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Beitrag von autolos »

luc @ 24 Jul 2006, 16:39 hat geschrieben: Bisher waren aber die Fahrgäste die leidtragenden solchen "Verbraucherschutzes". Zu erwähnen ist beispielsweise die sehr hohe Fahrpreiserhöhung durch die NVV-Garantie in Nordhessen. Bei Verspätungen ab 30-60 Minuten sehe ich sowas noch ein, aber für eine 20-Minuten, oder, wie in Nordhessen praktiziert, eine 5-Minuten-Verspätung übersteigt der Verwaltungsaufwand den Nutzen eindeutig. Es wird bei solchen Systemen immer Schmarotzer geben, welche Geld zu scheffeln versuchen, während der Großteil der Kunden solche Veränderungen nur durch höhere Fahrpreise spürt und auch keinen Bock hat, irgendwelchen Papierkram auszufüllen, um ein bißchen Geld zu bekommen.
Wobei der NVV als Preis für seine Garantie wohl die Leistungen nach Bad Wildungen streichen will.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Beitrag von luc »

autolos @ 24 Jul 2006, 16:52 hat geschrieben: Wobei der NVV als Preis für seine Garantie wohl die Leistungen nach Bad Wildungen streichen will.
Danke @utolos für die Info mit der Strecke nach Bad Wildungen!
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Der aktuelle Stand ist, die 9 Zugpaare Wabern - Bad Wildungen zu streichen und die durchgehenden Fahrten von/nach Kassel von 3 auf 4 zu erhöhen.
Also eine massive Zugverringerung, immerhin (noch!) keine Kompletteinstellung. Ich glaub, das hat auch mit den vor Jahren erfolgten Sanierungen der Strecke (z.T. auch mit EU-Geldern) zu tun, würde das stillgelegt, müßten die Fördergelder zurückgezahlt werden, und das Geld hat der NVV bzw. Hessen (wer auch immer dann regreßpflichtig würde) wohl kaum.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Eine DB-Garantie, wie sie nicht sein sollte.

Auszug aus dem Newsletter der Aktion Münchner Fahrgäste vom 26.07.06:
> DB-Angestellte zahlt Fahrgast Rückerstattung aus eigener Tasche
-----------------------------------------------------------
Sehr viel kundenfreundlicher sollte die Bahn auch in solchen
Situationen werden: Von folgendem Fall berichtete der Münchner Merkur:
Die Tochter von Hilde Link aus Gräfelfing war mit der Bahn samt Mann
und Kind aus Paris angereist, um ihre Mutter zu besuchen. Weil ihnen
ihr Aufenthalt in Deutschland so gut gefallen hatte, wollten sie ihr
Rückfahrticket verlängern. So machte sich Hilde Link auf den Weg zu
einem Schalter der Deutschen Bahn. "Die liebe Frau am Schalter in
Pasing hat sich eine Wahnsinnsmühe gegeben", so die Gräfelfingerin
begeistert. Schließlich kaufte sie neue Fahrscheine. Für die alten
sollte sie eine Rückerstattung in Höhe von 256,50 Euro erhalten.

Diese kam aber nie an. Stattdessen flatterte ein Brief der Deutschen
Bahn in Haus, in dem geschrieben stand, dass der Dame aus Gräfelfing
keine Rückzahlung zu stehe. Diese hatte allerdings das Dokument mit
Unterschrift und Stempel von der Bahn-Angestellten am Schalter
aufbewahrt. Aus Kulanzgründen bekam sie schließlich 120 Euro
erstattet.

Ein halbes Jahr kämpfte Hilde Link daraufhin um den Rest des ihr
zustehenden Geldes. Letztendlich teilte die Bahn ihr dann mit, dass
die zuständige Angestellte 171,30 Euro aus eigener Tasche überwiesen
hätte, und dass dies von vorbildlichem Verhalten zeuge.

Die Gräfelfingerin war damit nicht einverstanden. Sie ging zu jenem
Schalter, an dem sie damals so freundlich bedient worden war, und traf
besagte Bahnangestellte dort auch wieder an. Diese erkannte sie sofort
und fing an zu weinen: Sie habe die 171,30 Euro inklusive
Anwaltsgebühren selbst bezahlt, weil sie solche Angst um ihren
Arbeitsplatz gehabt hätte. Hilde Link traute ihren Ohren nicht, ging
deshalb zum nächsten Bankautomaten, hob 175 Euro ab, kam mit dem Geld
sowie einer Flasche Fruchtsaft zurück und schenkte beides der Frau am
Schalter.

Jetzt sei die Deutsche Bahn um Schadensbegrenzung bemüht, so der
Münchner Merkur. "Das ist keine gängige Praxis", sagte DB-Sprecher
Ingo Schüttke. Man werde die Angelegenheit intern klären. Der Irrtum
werde behoben, und die Kundin erhalte den vollen Betrag zurück. "Aber
mit Sicherheit nicht von einem Mitarbeiter."
Quelle: Newsletter der Aktion Münchner Fahrgäste
http://www.fahrgaeste.de
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Dave
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Beitrag von Dave »

tra(u)mmann @ 26 Jul 2006, 14:28 hat geschrieben: Eine DB-Garantie, wie sie nicht sein sollte.
Übel, macht die DB jetzt auch einen solchen Druck bei ihrem Personal? :(
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Dave @ 26 Jul 2006, 18:23 hat geschrieben: Übel, macht die DB jetzt auch einen solchen Druck bei ihrem Personal? :(
Ich will ja nix sagen - aber: in jedem Gewerbe mit Kundenkontakt und vorallem wenn dabei Geld fliesst, ist es üblich, dass der MA für den Schaden aufkommt, wenn er ihn verursacht hat. Das wird dir jeder Kassierer im Supermarkt bestätigen. Nachdem ein Sparpreis bzw. ein anderes kontingiertes Angebot nicht oder nur mit Auflagen zurückgegeben bzw. getauscht werden kann (der Kunde bekommt ja einen Rabatt für die Zugbindung) und die Mitarbeiterin hier dennoch umgetauscht hat, ist das ihr Fehler. Hart - aber es ist so. Von da finde ich Bahnbashing an dieser Stelle doch ziemlich daneben - ich hab auch öfters erlebt, wie Kollegen im Supermarkt mehrere Euros zwecks Kassenausgleich losgeworden sind. Für solche Fälle (insbesonders die finanziell höheren) gibts übrigens eine Ausfallversicherung...
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Dave
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Beitrag von Dave »

ChristianMUC @ 27 Jul 2006, 00:14 hat geschrieben: Ich will ja nix sagen - aber: in jedem Gewerbe mit Kundenkontakt und vorallem wenn dabei Geld fliesst, ist es üblich, dass der MA für den Schaden aufkommt, wenn er ihn verursacht hat. Das wird dir jeder Kassierer im Supermarkt bestätigen.
Och, nur weil die Supermärkte da teilweise so hart sind gilt das noch lange nicht für alle andere Branchen. Mein Pate schmeißt auch keinen Azubi raus oder lässt ihn blechen wenn er in eine 1500€ teure Druckplatte schneidet...
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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