Roller mit in die S-Bahn
Wenn bei 'nem Auto, Bus oder so der Tank - warum auch immer - ein Leck bekommt, dann läuft der Inhalt auf die Straße, bei deinem Roller würde er in einen geschlossenen Raum laufen. Ich würd' mich ehrlich gesagt nicht drum koppen, vor einer Benzin-Pfütze zu stehen, ohne eine Möglichkeit sofort abhauen zu können. Gerade bei 'nem Unfall kann schon 'n runtergefallenes Handy reichen.dochnochmal @ 8 Jun 2008, 21:25 hat geschrieben: Wobei das gelinde gesagt Quatsch ist... Die Fahrt mit Bussen, Taxis oder gar VT ist dann um Unmengen "gefährlicher"...
Wie schwer ist das Ding? Ich würde mir einfach nen Karton in der Größe besorgen und während der Fahrt drüberstülpen. Bei Kartons sagt zuindest in NRW keiner was. Ich brauchte mit zarten 18 Jahren mal nen neuen Kühlschrank, hatte kein Auto und niemanden der mich gefahren hat. Also in Düsseldorf gekauft, Sackkarre mitgebracht und ab in die S7. Ausser das die kleinen blauen Männchen kurzzeitig mal sehr sparsam gekuckt haben ist alles gut gegangen.
Rechtschreibfehler wurden absichtlich zur Belustigung des Lesers eingebaut
- mellertime
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Ja, ich merk schon. Die S-Bahn ist ein Umzugsunternehmen. Vorgestern ist bei mir einer mit einem alten Küchenregal (ca. 2m) auf 'ner Sackkarre eingestiegen.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Nur bezweifle ich, dass dieses Gemisch von der Menge her ausreicht, um einen gefährlichen Brand wahrscheinlich zu machen. Dann müsste man ja zB auch das Mitführen von Feuerzeugen oder zumindest von Nachfüllflaschen von Feuerzeugen verbieten.Boris Merath @ 8 Jun 2008, 23:12 hat geschrieben:
Ein leerer Tank ist u.U. sogar gefährlicher als ein voller, da der leere Tank u.U. ein zündfähiges Luft-Benzin-Gemisch enthält, während dem vollen Tank dazu die Luft fehlt.
Um sicher zu gehen, kann man ja den Roller leer fahren, und ihn dann ein paar stunden mit offenem Tankdeckel stehen lassen.
das wird dir auch nix nützen, da die Beförderungsbedingungen eindeutig sind.gmg @ 10 Jun 2008, 10:38 hat geschrieben:Nur bezweifle ich, dass dieses Gemisch von der Menge her ausreicht, um einen gefährlichen Brand wahrscheinlich zu machen. Dann müsste man ja zB auch das Mitführen von Feuerzeugen oder zumindest von Nachfüllflaschen von Feuerzeugen verbieten.Boris Merath @ 8 Jun 2008, 23:12 hat geschrieben:
Ein leerer Tank ist u.U. sogar gefährlicher als ein voller, da der leere Tank u.U. ein zündfähiges Luft-Benzin-Gemisch enthält, während dem vollen Tank dazu die Luft fehlt.
Um sicher zu gehen, kann man ja den Roller leer fahren, und ihn dann ein paar stunden mit offenem Tankdeckel stehen lassen.
Und das Volumen eines Tanks reicht sehr wohl für ein Verpuffung, die andere Fahrgäste massiv gefährden kann. Von daher handelt der MVV völlig richtig, das strikt zu verbieten. Ich bin echt erstaunt, auf welch abstruse Ideen hier manche kommen :rolleyes:
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Nichts gegen Eure Verpuffungstheorien, aber für die größere und vor allem wahrscheinlichere Gefahr dabei halte ich, wenn so ein schweres Teil bei einer Schnellbremsung oder an einer Weiche umfällt und jemanden trifft - das ist halt doch eine andere Gewichtsklasse als ein normales Fahrrad.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Dann aber bitte auch ein Beförderungsverbot oder eine Gurtpflicht für (übergewichtige) Personen. Ich will bei einer Schnellbremsung oder an einer Weiche von einem von Fastfood geformten XXL-Fahrgast erschlagen werden... Ob das eine Person, ein Hund, ein Motorrad, ein Fahhrad oder eine Einbauküche war, ist mir dann nämlich auch wurscht.Wildwechsel @ 10 Jun 2008, 14:42 hat geschrieben: Nichts gegen Eure Verpuffungstheorien, aber für die größere und vor allem wahrscheinlichere Gefahr dabei halte ich, wenn so ein schweres Teil bei einer Schnellbremsung oder an einer Weiche umfällt und jemanden trifft - das ist halt doch eine andere Gewichtsklasse als ein normales Fahrrad.

Gurte haben wir ja im Mehrzweckabteil, damit können sich auch Fahrgäste anschnallen, das funktioniert, ist allerdings nicht für die Kategorie Walroß geeignet.Rohrbacher @ 10 Jun 2008, 14:56 hat geschrieben: Dann aber bitte auch ein Beförderungsverbot oder eine Gurtpflicht für (übergewichtige) Personen. Ich will bei einer Schnellbremsung oder an einer Weiche von einem von Fastfood geformten XXL-Fahrgast erschlagen werden...
Ansonsten kann auch ich nur mit dem Kopf schütteln auf was für Ideen manche hier kommen, aber zumindest ist das hier mal wieder ein Thema was durchaus Erheiterungspotential aufweist.
Zum Thema Motorroller in der S-Bahn (oder andere motorisierte Fahr- und Fluggeräte, also auch Hexenbesen mit Motor in der Walpurgisnacht), die Warscheinlichkeit daß das Teil bei mir rausfliegen würde wäre ziemlich hoch, aber nicht unbedingt zu pauschalisieren. Allgemein ist es mir ziemlich wurscht was meine Fahrgäste an Gepäck mit sich rumschleppen, solange sie in der Lage sind sich selbstständig darum zu kümmern und den Betrieb nicht aufhalten, ich esse schließlich zeitig.
Zum Thema Transport von Gefahrgut sowie Sicherung von Gefahrgutbehältern werde ich mich aber nicht weiter äußern, ich möchte doch einem durch seine Bildung mir überlegenen Lokführer des Besten aller Unternehemsbereiche in keinster Weise widersprechen, als dummer S-Bahner habe ich ja schließlich keine Ahnung, erst recht nicht von der GGVSE, mit der ich bei Regio ebenso viel zu tun habe wie ein Kollege beim Fernverkehr. Und ein altes Sprichwort heißt ja schließlich, wenn man keine Ahnung hat, Fresse halten, wäre hilfreich wenn das manch einer der denkt das er von einer Materie Ahnung hat sie aber dennoch net vorhanden ist das auch mal beherzigen würde.
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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Was ist eigentlich mit Silvesterfeuerwerk? Darf ich das dann auch nicht mit in die S-Bahn nehmen. Immerhin bietets der KAUFHOF am Marienplatz ja an.MisterH @ 8 Jun 2008, 22:04 hat geschrieben:Naja, laut Beförderungsbedingungen ist der Transport von leichtentzündlichen, explovieven... Stoffen ausgeschlossen. Als was das jetzt zählt, musst du eine Juristen fragen, oder zumindest jemanden, der davon Ahnung hat
- 423-Treiber
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Damit nicht jeder Gegenstand nachgefragt werden muss, zitiere ich mal aus den Beförderungsbedingungen:
Nur weil nicht alles beanstandet wird heisst es nicht dass es erlaubt ist, gilt ja für andere Lebensbereiche genauso.
Und Silvesterfeuerwerk gehört zu den gefährlichen Gütern, kannst ja mal probieren es am Flughafen mit in den Flieger zu nehmen...7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.
Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,
explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive,
ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach
dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung auf der Straße und
mit Eisenbahnen (GGVSE), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung
aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der
Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den
persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt,
elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.
7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausgeschlossene
Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen
unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestatten
und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Verpflichtung
nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit
sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung
ausgeschlossen werden.

Nur weil nicht alles beanstandet wird heisst es nicht dass es erlaubt ist, gilt ja für andere Lebensbereiche genauso.
Dann wären sie nicht verkauft worden. H2 wird aus gutem Grunde nicht mehr als Auftriebsmittel in Ballons etc. verwendet, sondern eben das nicht entflammbare He. Wem vielleicht gerade nicht einfällt, warum, dem sei dieser Artikel bei der Wikipedia empfohlen.Fastrider @ 11 Jun 2008, 17:55 hat geschrieben:Schlimmer wäre gewesen, wenn die mit H2 gefüllt gewesen wären.

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Soviel ich weiß, wurden sie auch nicht verkauft, sondern verschenkt. Ich glaube aber nicht, dass damals (und damit meine ich nicht die Hindenburg, sondern die Kurzschlüsse in der OL) mehr passiert wäre, wenn es sich um H2- Ballons gehandelt hätte. Im Chemie- Unterricht werden in Schulen regelmäßig Knallgas- Ballons (also 2/3 Vol. H2, 1/3 O2) angezündet, wenn der Lehrer keine 2 Meter entfernt steht. Da passiert auch nichts.ET 423 @ 11 Jun 2008, 18:11 hat geschrieben: Dann wären sie nicht verkauft worden.
Ja stimmt, das ändert die Sachlage vollständig.gmg @ 12 Jun 2008, 10:31 hat geschrieben:Soviel ich weiß, wurden sie auch nicht verkauft, sondern verschenkt.

Im Chemieunterricht haste dann aber wohl nicht aufgepaßt oder nicht angeschaut, was damals mit der Hindenburg passiert ist, oder? In Verbindung mit (hohen) elektrischen Spannungen oder einer anderen Zündquelle kann das Zeug net nur "blubb" machen, sondern schnell abbrennen. Man vermutet ja eben, daß das die Ursache für die Hindenburg-Katastrophe war. Von daher wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie "da passiert auch nichts". :unsure:gmg @ 12 Jun 2008, 10:31 hat geschrieben: Ich glaube aber nicht, dass damals (und damit meine ich nicht die Hindenburg, sondern die Kurzschlüsse in der OL) mehr passiert wäre, wenn es sich um H2- Ballons gehandelt hätte. Im Chemie- Unterricht werden in Schulen regelmäßig Knallgas- Ballons (also 2/3 Vol. H2, 1/3 O2) angezündet, wenn der Lehrer keine 2 Meter entfernt steht. Da passiert auch nichts.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Du kannst doch nicht die Hindenburg mit einem kleinen Luftballon vergleichen! Ob der Lehrer mit seiner Lunte kommt, die OL einen Kurzschluss hat, oder sich ein Zeppelin aufgeladen hat, ist egal. Es reicht ein kleiner Funke, um den Wasserstoff anzuzünden.ET 423 @ 12 Jun 2008, 10:53 hat geschrieben: In Verbindung mit (hohen) elektrischen Spannungen oder einer anderen Zündquelle kann das Zeug net nur "blubb" machen, sondern schnell abbrennen. Man vermutet ja eben, daß das die Ursache für die Hindenburg-Katastrophe war. Von daher wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie "da passiert auch nichts". :unsure:
Der Unterschied liegt in der Menge an Wasserstoff. Mit einer Zeppelinladung kannst du Hunderttausende von Espritballons befüllen. Wenn die alle gleichzeitig im Marienplatz- Untergrund wären, wären die S-Bahnzüge dort die längste Zeit durch gefahren.