Hausverbot im Stachusbauwerk

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
Cloakmaster
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 10140
Registriert: 25 Jan 2004, 17:09

Beitrag von Cloakmaster »

ropix @ 28 Jun 2008, 19:41 hat geschrieben: Ob die SW//M so allerdings glücklich werden kann ich mir nicht vorstellen.
Was haben die SW//M damit zu tun? Der Bereich der S-Bahn beginnt aber der Entwerterzone. Von da an ist man nicht mehr im Stachus-Bauwerk, sondern in der Bahnanlage. Der Aufenthalt dort wird durch die Bahnanlagen-benutzungsordnung geregelt. Ausserhalb der Entwerterzonen befindet man sich im Stachus-EKZ, für dessen Betrieb und Sicherheit die LBBW Immobilien zuständig ist. die SW//M sind nurnoch Eigentümer der Buwerkshülle, und mit deren Tochterunternehmen zuständig für den U-Bahnhof, aber mehr auch nicht.

Ein EKZ soll doch geradezu zum Verweilen einladen, dachte ich immer. Ich würde mal einen freundlichen Brief an an Centermanagement schreiben, evtl mit Kopie an Bild-München.
Benutzeravatar
Woodpeckar
Kaiser
Beiträge: 1440
Registriert: 31 Jul 2005, 08:34

Beitrag von Woodpeckar »

Iarn @ 29 Jun 2008, 02:46 hat geschrieben:Ich würde mal bei BLÖD, AZ, tz anrufen und fragen, ob die aus der Geschichte nicht was machen wollen.
janmethner @ 29 Jun 2008, 11:25 hat geschrieben:... und dann ab mit der Story an die Presse. Das ist für Wachschutz und Polizei mit das schlimmste was ihnen passieren kann....sie haben bei vielen Leuten eh schon kein gutes Image und dann noch ein Artikel Marke "Unschuldiger festgenommen und eingesperrt" in der BLÖD oder einer anderen Zeitung. Ich glaube, dann backen die Jungs sehr kleine Brötchen, vor allem, weil die Presse jeden neuen ähnlichen Einsatz sofort wieder bringen würde.
Cloakmaster @ 29 Jun 2008, 11:46 hat geschrieben:... evtl mit Kopie an Bild-München.
Das Niveau, mit dem Boulevardblätter auch die Betroffenen schlagzeilenträchtig ausgestalten, würde weder der Situation noch den Beteiligten gerecht werden. Es ist auch niemandem geholfen, wenn Sicherheitsdienste zur Vermeidung eines negativen Presseechos bis zur absoluten Untätigkeit gelähmt werden.
Der kritische Punkt ist doch, dass nach Gutdünken unverhältnismäßig gegen Personen vorgegangen wurde, die zudem über den längeren Zeitraum ihrer Anwesenheit konkret überwacht und beobachtet worden sein müssen.
Immer wieder wird angeführt, wer sich nichts zu schulden kommen ließe, hätte vor sich ausbreitender Überwachung gar nichts zu befürchten, weil sich sowieso niemand dafür interessieren würde.
Die geschilderten Abläufe zeigen, dass es hier offensichtlich nicht so war.
Die kritische und sinnvolle Aufarbeitung dieser Thematik traue ich der Boulevardpresse schlicht und ergreifend nicht zu.
Cloakmaster
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 10140
Registriert: 25 Jan 2004, 17:09

Beitrag von Cloakmaster »

Die Boulevbardpresse ist aber hervorranged geeignet, um einem bisher zu wenig beachteten Thema die nötige aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Aufarbeitung sollte dann an anderer Stele geschehen, da gebe ich @woodpecker vollkommen recht.
ropix
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14149
Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
Kontaktdaten:

Beitrag von ropix »

Woodpeckar @ 29 Jun 2008, 11:53 hat geschrieben: Die kritische und sinnvolle Aufarbeitung dieser Thematik traue ich der Boulevardpresse schlicht und ergreifend nicht zu.
Danke. Ich hab mir für den Beitrag ja auch extra mal ein wenig Zeit gelassen um das ganze ein wenig objektiver und nicht nur emotionsgeladen zu verfassen.

Nein, die Presse ist da eigentlich nicht der richtige Ansprechpartner, schon eher in der Politik oder SW//M.
-
Benutzeravatar
tomausmuc
König
Beiträge: 851
Registriert: 20 Feb 2007, 19:31
Wohnort: München, Schwabing-West

Beitrag von tomausmuc »

ropix @ 28 Jun 2008, 19:41 hat geschrieben:Wusstet ihr schon - 20 Minuten im Stachus Untergeschoss zu verbringen ist bei Hausverbot verboten.....

Jedenfalls kam nach 20 Minuten der Wachschutz anmaschiert und forderte uns auf mitzukommen. Auf die etwas erstaunte Rückfrage wieso meinte der nur lapidar zur Personalienfeststellung. Nun ja, da hat er sich leider auch erst mal geschnitten. Auf Rückfrage wieso denn meinte der Wachmensch dann nur lapidar - "wir haben euch jetzt längere Zeit beobachtet, ihr seit hier gewesen. [Das haben wir genau gesehen!!!] Also 10 Minuten sind ja OK, aber für diese lange Zeit isses deutlich zu lange und dagegen, so wünscht es das Centermanagement muss deutlich vorgegangen werden."
Ich hab ja schon viel über die Stachusbauwerksatzung und den Sicherheitsdienst gehört. Aber das finde ich dreist von denen. Es ist ein privater Sicherheitsdienst ohne Polizeirecht, der nicht die Personalien aufnehmen darf und übrigens auch keine Personenkontollen(Durchsuchungen) machen darf.
Personalienfeststellung darf tatsächlich nur die Polizei!!!

Die nehmen sich wieder Sachen raus.....Dass es eine zeitliche Beschränkung des Aufenthalts im Stachusbauwerk gibt habe ich ja noch nie gehört! Steht auch nicht in der Stachusbauwerksatzung.
Was das Centermanagement wünscht ist Wunsch und kann somit auch nicht durchgesetzt werden!

Ein EKZ soll doch geradezu zum Verweilen einladen[Cloakmaster].
Ich gebe Dir vollkommen Recht! Aber ganz ehlich zum Verweilen lädt es im Moment nicht ein!
Vielleicht wissen die Landenbestizer ja auch noch nicht, dass die Verkäufer garnicht 10 Stunden im Laden sein dürfen :-)
Nein, Spass bei Seite! Aber vielleicht interessiert die Landenbesitzer ja auch die Auffassung der Centermanagements.

Man sollte sich -von Seiten des Centermanagements- überlegen, die Stachusbauwerksatzung duchrzusetzen [z.B. Betteln,Auftellen von Werbetafeln] und nicht neue Verbote erfinden!

Hausrecht berechtigt nicht zur Gesetzgebung! Das Stachusbauwerk ist ein öffentliches "Gebäude" und somit muss die Polizei auch dort -neben einem privaten Wachdienst- für Ordnung sorgen.

Vielleicht solltest Du auch einen Brief an den OB verfassen.
*Mehr Tram* *Mehr U-Bahn* *Mehr S-Bahn*
Ausbau des ÖPNV JETZT!
Benutzeravatar
ET 474
Kaiser
Beiträge: 1957
Registriert: 25 Mär 2003, 12:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von ET 474 »

München ist aber nicht Hamburg, und das Sicherheitspersonal kann auch nicht nach freiem Vermessen urteilen, sondern muss sich an die Gesetze halten.
Natürlich hat sich das Sicherheitspersonal an die Gesetze zu halten. Wenn das Verkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen festlegt, dass der Aufenthalt in der Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist, dann ist es das gute Recht der Verkehrsunternehmen, Personen die nicht die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen wollen, der Anlage zu verweisen.
Das heißt noch lang nicht dass sies auch dürfen.
Doch natürlich dürfen die das. Es ist doch genau in den Beförderungsbedingungen festgelegt, dass der Aufenthalt in der Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist. Wer nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen möchte, hat nichts in der Stationsanlage zu suchen. So einfach ist das.
Gar nicht, weil es sich wie schon mehrmal erwähnt um den Bereich des Stachus-Einkaufszentrum (und zwar auch noch in einem als "Fußgängerzone" gewidmeten Bereich) handelt.
Ich gehe davon aus, dass ropix und seine Begleiter schon einige Zeit vorher durch die Überwachungskameras beobachtet worden sind. Weil sich ropix und co. über einen längeren Zeitraum an der gleichen Stelle aufgehalten haben, ist das Sicherheitspersonal aufmerksam geworden und hat dann mal nachgehakt, was ropix und co. da machen. Wobei die sofortige Personalienfeststellung auch überzogen gewesen wäre. Ich hätte volles Verständnis dafür gehabt, wenn das Sicherheitspersonal mich angesprochen hätte, dass ich schon seit längerer Zeit durch die Überwachungskameras beobachtet werde und man mich bittet, mich an andere Stelle zu begeben, damit ich mich da nicht weiter als abhängender Obdachloser und/oder Süchtiger verdächtig mache.
Ich hab ja kein Problem damit wenn der Sicherheitsdienst einen freundlich darauf hinweißt, dass es nett wäre woanders weiterzuratschen - aber herzukommen, und ohne Vorwarnung als erstes zu sagen "Sie stehen hier seit einiger Zeit, deswegen müssen wir Sie jetzt mitnehmen und erteilen Ihnen Hausverbot" find ich so nicht in Ordnung.
So sehe ich das auch. Die "verdächtigen" Personen darauf anzusprechen, das Gespräch an eine andere Stelle zu verlegen, weil das sonst zum Verdacht des "abhängens" führt, ist eine Sache. Aber von den Personen deshalb gleich die Personalien festzustellen und Hausverbot zu erteilen, ist nicht angemeesen.
ropix
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14149
Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
Kontaktdaten:

Beitrag von ropix »

Ähm Einspruch. Dieses Bauwerk (zumindest der Teil) hat überhaupt keine öffentlichen Verkehrsmittel sondern gilt als Einkaufspassage mit Geschäften, Banken und Informationsangeboten. Es gilt benso explizit als Verlängerung der Fußgängerzone. Bitte nicht vergessen :)

Und bevor Mistverständnisse aufkommen. Sie haben auch keine Personalien bekommen.
-
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16129
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 29 Jun 2008, 16:25 hat geschrieben: Ich hätte volles Verständnis dafür gehabt, wenn das Sicherheitspersonal mich angesprochen hätte, dass ich schon seit längerer Zeit durch die Überwachungskameras beobachtet werde und man mich bittet, mich an andere Stelle zu begeben, damit ich mich da nicht weiter als abhängender Obdachloser und/oder Süchtiger verdächtig mache.
Und dann soll man den Sicherheitskräften auch noch dankbar dafür sein dass sie einem helfen sich nicht verdächtig zu machen?
Da muss ich widersprechen - ich hätte überhaupt kein Verständnis für so eine Begründung - oder muss man jetzt schon beim Aufenthalt in einem Einkaufszentrum nachweisen nicht drogensüchtig zu sein?
So sehe ich das auch. Die "verdächtigen" Personen darauf anzusprechen, das Gespräch an eine andere Stelle zu verlegen, weil das sonst zum Verdacht des "abhängens" führt, ist eine Sache.
Ist Abhängen inzwischen eine Straftat?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Rohrbacher
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14635
Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
Wohnort: ja

Beitrag von Rohrbacher »

Man sollte das Sicherheitspersonal öfter mal überprüfen, am besten gelich bevor man es einstellt...
Cloakmaster
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 10140
Registriert: 25 Jan 2004, 17:09

Beitrag von Cloakmaster »

Das Stachus-EKZ ist defnitiv keine "Verlängerung" der Fussgängerzone!! Die Fussgängerzone ist öffentlicher Strassenraum, das EKZ eine private Anlage, welche zwar in Eigentum der Stadt (respektive SW//M), aber an einen privaten (halbstaatlichen) Investor namnes LBBW verpachtet ist. Somit kann der Hausherr (Center-Manager/beauftragter Wachdienst) prinzipiell sehr wohl ein Hausverbot für das Stachus-EKZ aussprechen.
Andererseits darf ein privater Center-Manager niemandem, auch keinem Ladendieb mit Hausverbot im EKZ, den Zutritt zu den öffentlichen Bahnanlagen verwehren.
Allerdings ist es möglich, sowohl den U-Bahnhof (via Eingang Lenbachplatz) als auch den S-Bahnhof (via Zugang Neuhauser Str. ) zu erreichen, ohne das Stachus-EKZ zu betreten, und selbst zur Tram kommt man auch oberirdisch per Überweg hin (oder täusch ich mich da?).
Deswegen könnte eine Argumentation, man nutze lediglich ein (vermutlich vorhandeses) Wegerecht, um den ÖPNV nutzen zu können auf wacklicgen Beinen stehen. Zudem gilt es beim Wegerecht auch, nicht zu verweilen, sondern den privaten Verkehrsraum mit öffentlichem Wegerecht so schnell wie möglich und auf kürzestem Weg zu durchqueren.
Benutzeravatar
ET 474
Kaiser
Beiträge: 1957
Registriert: 25 Mär 2003, 12:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von ET 474 »

Ähm Einspruch. Dieses Bauwerk (zumindest der Teil) hat überhaupt keine öffentlichen Verkehrsmittel sondern gilt als Einkaufspassage mit Geschäften, Banken und Informationsangeboten. Es gilt benso explizit als Verlängerung der Fußgängerzone. Bitte nicht vergessen
Das ist schon klar. Dieses Bauwerk ist unterirdisch und hat auch Zugänge zur U- und S-Bahnstation, gehört aber nicht mit zur Station. S- und U-Bahnwache haben dort also kein Hausrecht und erst recht kein Prüfrecht. So wie ich deine Schilderung verstehe, hat der dortige Sicherheitsdienst euch signalisiert, dass ihr schon seit einiger Zeit mit der Überwachungskamera beobachtet worden seid und jetzt den Sachverhalt aufklären wollte. Dieses halte ich durchaus für legitim. Allerdings finde ich es überzogen, dass dazu gleich eure Personalien aufgenommen werden sollten.
Und bevor Mistverständnisse aufkommen. Sie haben auch keine Personalien bekommen.
Das ist mir auch klar. Es wurde zunächst angedroht, aber letztlich nicht durchgezogen.
Und dann soll man den Sicherheitskräften auch noch dankbar dafür sein dass sie einem helfen sich nicht verdächtig zu machen?
Das habe ich gar nicht behauptet.
Da muss ich widersprechen - ich hätte überhaupt kein Verständnis für so eine Begründung - oder muss man jetzt schon beim Aufenthalt in einem Einkaufszentrum nachweisen nicht drogensüchtig zu sein?
Quatsch, so meinte ich das überhaupt nicht. Die Sicherheitsleute haben ropix und co. mit der Überwachungskamera beobachtet und dann ropix und co. etwas überzogen zu verstehen gegeben, dass sie beobachtet worden sind. Es ging doch nur darum, den langen Aufenthalt von ropix und co zu klären. Dass dann auch noch mit der Personalienfeststellung gedroht worden ist, ist halt etwas unglücklich verlaufen.
Ist Abhängen inzwischen eine Straftat?
Weiß ich nicht. Wenn sich eine Gruppe mehrerer Personen über einen längeren Zeitraum an ein und der selben Stelle aufhält, kann doch zumindest mit einem begründeten Verdacht geprüft werden, dass durch den Aufenthalt an dieser Stelle keine Belästigung für weitere Personen entsteht.
ropix
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14149
Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
Kontaktdaten:

Beitrag von ropix »

Doch, das EKZ wwirbtoder warb maldamit die Verlängerung der Fußgängerzone zu sein.

Und ja, er kann ein Hausverbot aussprechen, allerdings dürfte es im Zweifelsfalle wohl jeglicher Grundlage entbehren und nur ziemlichen Anwaltskram + Gerichte nach sich ziehen :)
-
Benutzeravatar
Autobahn
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9524
Registriert: 23 Jan 2008, 21:53

Beitrag von Autobahn »

Rohrbacher @ 29 Jun 2008, 17:07 hat geschrieben:Man sollte das Sicherheitspersonal öfter mal überprüfen, am besten gelich bevor man es einstellt...
Ich habe in meinem Job leider häufig mit privatem Sicherheitspersonal zu tun. Dabei habe ich festgestellt, dass es vor allem an Benehmen und IQ fehlt. So hat man bei einer Anlieferung im Frachtzentrum des Kölner Flughafens meine Sackkare durchleuchtet :lol: . Der Ton der "Sicherheitskräfte" erinnert mich stark an die Grenzposten der "DDR".

Hier die GüSt (Grenzübergangsstelle) in Google Maps
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16129
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 29 Jun 2008, 17:32 hat geschrieben: So wie ich deine Schilderung verstehe, hat der dortige Sicherheitsdienst euch signalisiert, dass ihr schon seit einiger Zeit mit der Überwachungskamera beobachtet worden seid und jetzt den Sachverhalt aufklären wollte.
Was für nen Sachverhalt aufklären? Was wir da machen war offensichtlich: Rumstehen und ratschen, und wurde daher auch nicht aufgeklärt, weils nichts zum Aufklären gab - wir wurden ja auch nicht gefragt was wir da machen - wozu auch.
Wenn sich eine Gruppe mehrerer Personen über einen längeren Zeitraum an ein und der selben Stelle aufhält, kann doch zumindest mit einem begründeten Verdacht geprüft werden, dass durch den Aufenthalt an dieser Stelle keine Belästigung für weitere Personen entsteht.
Wodurch sollte da ne Belästigung entstehen? Wir standen dort auch niemandem im Weg, auf sowas achte ich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16129
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Cloakmaster @ 29 Jun 2008, 17:18 hat geschrieben: Das Stachus-EKZ ist defnitiv keine "Verlängerung" der Fussgängerzone!! Die Fussgängerzone ist öffentlicher Strassenraum, das EKZ eine private Anlage, welche zwar in Eigentum der Stadt (respektive SW//M), aber an einen privaten (halbstaatlichen) Investor namnes LBBW verpachtet ist.
Wäre erstmal die Frage in wie weit die LBBW an die Stachussatzung (die nach wie vor aushängt) gebunden ist. In der Stachussatzung sind nämlich bestimmte Bereiche des Einkaufszentrums als öffentliche Fußgängerzone bezeichnet. Dort dürfte das Hausrecht der LBBW nur eingeschränkt gelten.

Code: Alles auswählen

Somit kann der Hausherr (Center-Manager/beauftragter Wachdienst) prinzipiell sehr wohl ein Hausverbot für das Stachus-EKZ aussprechen. 
Aber auch nur wenns begründet ist. Und begründet dürfte es nur sein, wenn rumstehen ausdrücklich verboten ist.
Allerdings ist es möglich, sowohl den U-Bahnhof (via Eingang Lenbachplatz) als auch den S-Bahnhof (via Zugang Neuhauser Str. ) zu erreichen, ohne das Stachus-EKZ zu betreten, und selbst zur Tram kommt man auch oberirdisch per Überweg hin (oder täusch ich mich da?).
Das Einkaufszentrum ist ausdrücklich auch als Straßenunterführung bezeichnet und ausgeschildert - es teilt sich wie gesagt auf in Bereiche die wirklich nur Einkaufszentrum sind, und Bereiche, die als öffentlicher Straßenraum dienen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fastrider
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2463
Registriert: 21 Okt 2007, 00:53

Beitrag von Fastrider »

Wetterfrosch @ 29 Jun 2008, 01:11 hat geschrieben:...nunja - du hättest ja auch deine S-Bahn verpassen können und im Maximalfall bis zu 40 Minuten auf die nächste warten müssen... keine Lust am stickigen Bahnsteig zu warten.
Es gibt (oder zumindest gab) sogar Bahnen die nur im 120-er Takt fuhren (Kreuzstrasse, Mammendorf, Altomünster, Steinhöring, Assling). Da stemple ich natürlich sowieso immer im letzten Moment oder habe eine Tageskarte. Was ist nun, wenn man eine solche Bahn verpasst hat?
Benutzeravatar
Lazarus
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 21052
Registriert: 06 Aug 2006, 22:38
Wohnort: München

Beitrag von Lazarus »

:blink: seit wann fahren die Bahnen nach Steinhöring, Assling und Altomünster durch die Stammstrecke???? :blink:
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Benutzeravatar
ET 474
Kaiser
Beiträge: 1957
Registriert: 25 Mär 2003, 12:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von ET 474 »

Was für nen Sachverhalt aufklären? Was wir da machen war offensichtlich: Rumstehen und ratschen, und wurde daher auch nicht aufgeklärt, weils nichts zum Aufklären gab - wir wurden ja auch nicht gefragt was wir da machen - wozu auch.
Die haben euch einige Zeit lang mit der Überwachungskamera beobachtet und wollten dann wissen, warum ihr solange an ein und der selben Stelle verbleibt. Das mit dem Personalien feststellen wollen war dann etwas unglücklich geraten.
Wodurch sollte da ne Belästigung entstehen? Wir standen dort auch niemandem im Weg, auf sowas achte ich.
Wenn eine Gruppe mehrerer Personen über einen längeren Zeitraum an ein und der selben Stelle verbleibt, sieht das doch schon irgendwie merkwürdig aus, oder?
Benutzeravatar
ET 474
Kaiser
Beiträge: 1957
Registriert: 25 Mär 2003, 12:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von ET 474 »

Fastrider @ 29 Jun 2008, 18:50 hat geschrieben:Es gibt (oder zumindest gab) sogar Bahnen die nur im 120-er Takt fuhren (Kreuzstrasse, Mammendorf, Altomünster, Steinhöring, Assling). Da stemple ich natürlich sowieso immer im letzten Moment oder habe eine Tageskarte. Was ist nun, wenn man eine solche Bahn verpasst hat?
In einem solchen Fall kann man für die 120 Minuten auch noch woanders hingehen.
Benutzeravatar
Woodpeckar
Kaiser
Beiträge: 1440
Registriert: 31 Jul 2005, 08:34

Beitrag von Woodpeckar »

ET 474 @ 29 Jun 2008, 19:23 hat geschrieben:Wenn eine Gruppe mehrerer Personen über einen längeren Zeitraum an ein und der selben Stelle verbleibt, sieht das doch schon irgendwie merkwürdig aus, oder?
Weder eine Gruppe noch einzelne Personen sehen merkwürdig aus, wenn sie sich länger an einer Stelle der Öffentlichkeit aufhalten. Die Merkwürdigkeit ergibt sich nur dann, wenn auch gegen unbescholtene Bürger ein Generalverdacht gehegt wird.
Und ich sehe wirklich nicht ein, dass ich irgend jemand Rechenschaft darüber ablegen soll, warum ich für geraume Zeit in der Öffentlichkeit verweile.
Benutzeravatar
Autobahn
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9524
Registriert: 23 Jan 2008, 21:53

Beitrag von Autobahn »

Woodpeckar @ 29 Jun 2008, 19:44 hat geschrieben:Die Merkwürdigkeit ergibt sich nur dann, wenn auch gegen unbescholtene Bürger ein Generalverdacht gehegt wird.
Auch wenn ich mich wiederhole:
§ 1.) Das Verlassen der Wohnung ist anzumelden.
§ 2.) Die Anmeldung muss 48 Stunden vor dem gelanten Verlassen der Wohnung vorliegen.
§ 3.) Mit der Anmeldung muss der konkrete Zweck sowie der Reiseweg angegeben werden.
§ 4.) Für die Rückfahrt zur Wohnung ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
§ 5.) Sondergenehmigungen für tägliche Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück werden auf Antrag erteilt.

Die amtlichen Bescheinigungen sind stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
:ph34r:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16129
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 29 Jun 2008, 19:23 hat geschrieben: und wollten dann wissen, warum ihr solange an ein und der selben Stelle verbleibt.



Das hat sie aber nicht zu interessieren, solange ich nichts offenkundig verbotenes mache.
Das mit dem Personalien feststellen wollen war dann etwas unglücklich geraten.
"Wir müssen Sie mitnehmen" ist in meinen Augen nicht unglücklich formuliert, sondern schon fast Nötigung.
Wenn eine Gruppe mehrerer Personen über einen längeren Zeitraum an ein und der selben Stelle verbleibt, sieht das doch schon irgendwie merkwürdig aus, oder?
Was ist daran merkwürdig?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
ropix
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14149
Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
Kontaktdaten:

Beitrag von ropix »

ET 474 @ 29 Jun 2008, 19:25 hat geschrieben: In einem solchen Fall kann man für die 120 Minuten auch noch woanders hingehen.
Und wenn man nun aber nicht weiß wann der Zug verkehrt weil er mal wieder einer S-Bahn Störung entsprang?

Also es kann nun wirklich nicht sein seine Glaskugel befragen zu müssen wann denn der Zug kommt, weil zu lange Wartezeiten eventuell dazu führen könnten dass ich bis zum nächsten Bahnhof laufen muss. Das ist lächerlich.

Auch fürs Gegenteil - der Anschluss an der Kreuzstraße hat nicht geklappt. Jetzt kommt noch das Problem hinzu, da kann man gar nicht weggehen.

Es ehrt dich zwar den armen Wachschutz in Schutz zu nehmen, aber realistisch sollte es schon bleiben :)

Ganz abgesehen von. Was macht man eigentlich wenn man sich da unten verabredet hat, die Person aber nicht kommt weil Zug verspätet. Was hätten wir gemacht wenn wir z.B. jetzt aufn - ich nenn ihn mal Michi - gewartet hätten und uns am Infokiosk - immerhin ein befreundeter Verein - verabredet hätten? Muss man dann schon polizeilich klären lassen, ob das erlaubt ist oder nicht?
-
Thomas089
Kaiser
Beiträge: 1034
Registriert: 19 Okt 2002, 17:52
Wohnort: München

Beitrag von Thomas089 »

ropix @ 30 Jun 2008, 01:46 hat geschrieben:[...] - immerhin ein befreundeter Verein - verabredet hätten? Muss man dann schon polizeilich klären lassen, ob das erlaubt ist oder nicht?
Das wäre vielleicht eine Möglichkeit, da einzuhaken. Es sind hier zwei Vereine, die sich mit öffentlichem Nahverkehr befassen, im Spiel.

Man könnte also auf der Ebene der Vereine bei den Verantwortlichen und bei der Presse vorstellig werden und ausleuchten, inwieweit dieses Vorkommnis dem Buchstaben und dem Geist von Benutzungsbestimmungen und der Kundenfreundlichkeit entspricht.

Viele Grüße,
Thomas
Gruß, Thomas
janmethner
Routinier
Beiträge: 395
Registriert: 17 Jun 2006, 19:54

Beitrag von janmethner »

Dass die Boulevardpresse nicht objektiv ist, ist mir völlig klar...aber genau das würde ich in dem Moment ja auch wollen. Die Story an die Presse zu geben, wäre quasi ein Gegenschlag meinerseits, wenn mir so ein Wachdienst zu dumm daherkommt, wobei ich natürlich auch hoffe, dass in so einem Fall die Aufmerksamkeit erhöht und das Problem auch sachlich und objektiv angegangen wird.

Gruss aus München
Jan
Rathgeber
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 5427
Registriert: 01 Jan 2003, 23:01
Wohnort: Unter der Bavaria
Kontaktdaten:

Beitrag von Rathgeber »

Mir fehlen gerade die Worte...
Benutzeravatar
ET 474
Kaiser
Beiträge: 1957
Registriert: 25 Mär 2003, 12:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von ET 474 »

Es ehrt dich zwar den armen Wachschutz in Schutz zu nehmen, aber realistisch sollte es schon bleiben
Ich nehme gar nicht den Wachschutz in Schutz, ich versuche nur, beide Sichtweisen nachzuvollziehen.
Ganz abgesehen von. Was macht man eigentlich wenn man sich da unten verabredet hat, die Person aber nicht kommt weil Zug verspätet. Was hätten wir gemacht wenn wir z.B. jetzt aufn - ich nenn ihn mal Michi - gewartet hätten und uns am Infokiosk - immerhin ein befreundeter Verein - verabredet hätten? Muss man dann schon polizeilich klären lassen, ob das erlaubt ist oder nicht?
Wohl kaum. Natürlich kann man sich da vorm Kiosk verabreden. Nur sollte man eventuell die Wartezeit beschränken.
Rohrbacher
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14635
Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
Wohnort: ja

Beitrag von Rohrbacher »

Wohl kaum. Natürlich kann man sich da vorm Kiosk verabreden. Nur sollte man eventuell die Wartezeit beschränken.
Dann sitz' ma halt jetzt immer alle rein... ich bring' ne Couch mit. :lol:
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16129
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 30 Jun 2008, 14:22 hat geschrieben: Wohl kaum. Natürlich kann man sich da vorm Kiosk verabreden. Nur sollte man eventuell die Wartezeit beschränken.
Und wenn der mit dem man sich verabredet hat und verspätet ist kein Handy dabei hat? Aber schauen wir mal, vielleihct führt Herr Schäuble in zwei Jahren ja ne Handypflicht ein, weil man ohne Handy ja keine Bewegungsprofile erstellen kann.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
TramPolin
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 12132
Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
Kontaktdaten:

Beitrag von TramPolin »

Boris Merath @ 30 Jun 2008, 15:58 hat geschrieben: [...] Aber schauen wir mal, vielleihct führt Herr Schäuble in zwei Jahren ja ne Handypflicht ein, weil man ohne Handy ja keine Bewegungsprofile erstellen kann.
Oder man implantiert gleich jedem Staatsbürger einen Funkchip - gibt eine hervorragende Möglichkeit für Bewegungsprofile. 1984 ist ein Dreck dagegen. :(
Antworten