München ist aber nicht Hamburg, und das Sicherheitspersonal kann auch nicht nach freiem Vermessen urteilen, sondern muss sich an die Gesetze halten.
Natürlich hat sich das Sicherheitspersonal an die Gesetze zu halten. Wenn das Verkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen festlegt, dass der Aufenthalt in der Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist, dann ist es das gute Recht der Verkehrsunternehmen, Personen die nicht die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen wollen, der Anlage zu verweisen.
Das heißt noch lang nicht dass sies auch dürfen.
Doch natürlich dürfen die das. Es ist doch genau in den Beförderungsbedingungen festgelegt, dass der Aufenthalt in der Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist. Wer nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen möchte, hat nichts in der Stationsanlage zu suchen. So einfach ist das.
Gar nicht, weil es sich wie schon mehrmal erwähnt um den Bereich des Stachus-Einkaufszentrum (und zwar auch noch in einem als "Fußgängerzone" gewidmeten Bereich) handelt.
Ich gehe davon aus, dass ropix und seine Begleiter schon einige Zeit vorher durch die Überwachungskameras beobachtet worden sind. Weil sich ropix und co. über einen längeren Zeitraum an der gleichen Stelle aufgehalten haben, ist das Sicherheitspersonal aufmerksam geworden und hat dann mal nachgehakt, was ropix und co. da machen. Wobei die sofortige Personalienfeststellung auch überzogen gewesen wäre. Ich hätte volles Verständnis dafür gehabt, wenn das Sicherheitspersonal mich angesprochen hätte, dass ich schon seit längerer Zeit durch die Überwachungskameras beobachtet werde und man mich bittet, mich an andere Stelle zu begeben, damit ich mich da nicht weiter als abhängender Obdachloser und/oder Süchtiger verdächtig mache.
Ich hab ja kein Problem damit wenn der Sicherheitsdienst einen freundlich darauf hinweißt, dass es nett wäre woanders weiterzuratschen - aber herzukommen, und ohne Vorwarnung als erstes zu sagen "Sie stehen hier seit einiger Zeit, deswegen müssen wir Sie jetzt mitnehmen und erteilen Ihnen Hausverbot" find ich so nicht in Ordnung.
So sehe ich das auch. Die "verdächtigen" Personen darauf anzusprechen, das Gespräch an eine andere Stelle zu verlegen, weil das sonst zum Verdacht des "abhängens" führt, ist eine Sache. Aber von den Personen deshalb gleich die Personalien festzustellen und Hausverbot zu erteilen, ist nicht angemeesen.