spock5407 @ 28 Jun 2008, 19:59 hat geschrieben:Du solltest mal die "Benutzungsbedingungen" des Stachus-EKZ lesen. Angeschlagen ganz klein neben der Doppeltreppe rauf zum Brunnen beim.
Da steht:
(1) Es liegt nicht mehr im Rahmen der Zweckbestimmung nach § 1, wenn jemand die Wegeflächen
nicht vorwiegend zum Fußgängerverkehr, sondern zu anderen Zwecken benützt.
(2) Jede nach Abs. 1 über die Zweckbestimmung hinausgehende Benützung der Wegeflächen ist
Sondernutzung nach öffentlichem Recht und unbeschadet des Abs. 3 unzulässig.
Dies gilt insbesondere
1. für das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie jeglichen Warenverkauf,
2. für das Aufsuchen von Bestellungen außerhalb der Ladengeschäfte,
3. für wirtschaftliche Werbemaßnahmen, z.B. Handzettel verteilen, Herumtragen von umgehängten
Werbetafeln, Werbeveranstaltungen,
4. für das Bemalen, Bekleben und Beschriften des Bodens, der Wände, Decken und Säulen,
5. für das Sitzen und Liegen,
6. für das Musizieren und den störenden Betrieb von Tonwiedergabegeräten,
7. für das Betteln,
8. für das Verweilen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss außerhalb der bestimmungsgemäßen
Nutzung der zugelassenen Freischankflächen,
9. für das freie Umherlaufenlassen von Hunden.
Wirklich schlauer bin ich dadurch nicht - das sitzen und liegen ist also verboten, wir sind aber gestanden. Das Verweilen bei Alkoholgenuß ist auch verboten - ich hab aber nichtmal Wasser getrunken. was ist also die "über die Zweckbestimmung hinausgehende Benützung" - der Fußgängerverkehr ist ja erlaubt, und zum Fußgängerverkehr gehört in meinen Augen eigentlich auch das stehenbleiben und ratschen - und wenn man auch das stehen verbieten wollte, hätte mans ja zum sitzen und liegen dazuschreiben können, bzw. das Verweilverbot nicht auf das Alkohol einschränken brauchen.
Ich ziehe jedenfalls daraus den Schluß, dass es scheinbar nicht mehr gewünscht ist sich im Stachusbauwerk aufzuhalten, und statt wie früher dort einzukaufen werde ich wohl sicherheitshalber lieber schauen dass ich es möglichst schnell wieder verlassen kann.
ET 474 @ 28 Jun 2008, 20:06 hat geschrieben:Ein privater Wachschutz darf gar nicht Personalien feststellen. Das darf nur die Polizei. Wenn der aus welchen Gründen auch immer eure Personalien haben wollte, dann hätte der dazu die Polizei rufen müssen. Allerdings hättet ihr dann ggf. den Polizeieinsatz bezahlen müssen.
Dazu hätts erstmal nen Grund geben müssen die Personalien angeben zu müssen. Und ich glaube nicht dass das stehen in einem öffentlichen Bereich wirklich nen Polizeieinsatz rechtfertigt.
Bei uns in Hamburg ist das so geregelt, dass der Aufenthalt in einer Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist und der unnötige Aufenthalt eben genau nicht gestattet ist. Da gibt es eine bestimmte Zeit, die als angemessen gilt, um auf die Bahn oder verabredete Personen zu warten. Wird diese Zeit überschritten, kann das zum Verdacht des unnötigen und daher verbotenen Aufenthalt führen und das Sicherheitspersonal wird die verdächtigen Personen zur Rede stellen und ggf. der Stationsanlage verweisen.
München ist aber nicht Hamburg, und das Sicherheitspersonal kann auch nicht nach freiem Vermessen urteilen, sondern muss sich an die Gesetze halten.
Also das habe ich in Hamburg auch schon erlebt, dass Sicherheitsmitarbeiter zum Verlassen der Stationsanlage aufgefordert haben: Bitte nehmen Sie jetzt die nächste Bahn oder verlassen Sie die Stationsanlage, aber halten Sie sich hier nicht unnötig auf!
Das heißt noch lang nicht dass sies auch dürfen.
ET 474 @ 28 Jun 2008, 22:09 hat geschrieben:Aber wie ist das in den Beförderungsbedingungen geregelt? Gibt es da keine Regelung, wo ohne Fahrausweis 40,- Euro zu bezahlen sind und wo zumindest noch verwiesen werden darf?
Gar nicht, weil es sich wie schon mehrmal erwähnt um den Bereich des Stachus-Einkaufszentrum (und zwar auch noch in einem als "Fußgängerzone" gewidmeten Bereich) handelt.
Ich hab ja kein Problem damit wenn der Sicherheitsdienst einen freundlich darauf hinweißt, dass es nett wäre woanders weiterzuratschen - aber herzukommen, und ohne Vorwarnung als erstes zu sagen "Sie stehen hier seit einiger Zeit, deswegen müssen wir Sie jetzt mitnehmen und erteilen Ihnen Hausverbot" find ich so nicht in Ordnung.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876