Hausverbot im Stachusbauwerk

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
ropix
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Beitrag von ropix »

Was mir am Donnerstag passiert ist musst ich jetzt auch erst mal verarbeiten.

Wusstet ihr schon - 20 Minuten im Stachus Untergeschoss zu verbringen ist bei Hausverbot verboten :). Also ich wusste es nicht und so stand ich, da gerade zufällig ein paar Freunde getroffen halt ahnunglos neben dem Infokiosk. Zuvor beim Hugendubel gewesen weil ich für die Uni noch unbedingt ein Buch gebraucht hab - und dabei gleich noch ein Eisenbahnbuch erstanden das ich auch ein wenig hergezeigt hab.

Der Infokiosk befindet sich im unteren Zwischengeschoss, also da wo direkt der Abgang zu S-Bahn und auch zur U-bahn ist, auf der anderen Seite befindet sich noch die Stadtsparkasse. Also eigentlich kein Grund warum man hier unbedingt duchhetzen müsste. Zumals ja auch noch den Bäcker gibt.

Jedenfalls kam nach 20 Minuten der Wachschutz anmaschiert und forderte uns auf mitzukommen. Auf die etwas erstaunte Rückfrage wieso meinte der nur lapidar zur Personalienfeststellung. Nun ja, da hat er sich leider auch erst mal geschnitten. Auf Rückfrage wieso denn meinte der Wachmensch dann nur lapidar - "wir haben euch jetzt längere Zeit beobachtet, ihr seit hier gewesen. [Das haben wir genau gesehen!!!] Also 10 Minuten sind ja OK, aber für diese lange Zeit isses deutlich zu lange und dagegen, so wünscht es das Centermanagement muss deutlich vorgegangen werden."

Na gut, es ist weder ersichtlich dass man dort nicht stehenbleiben darf, zumal ein Teil der Gruppe auch noch zum besetzten Fahrgäste-Infokiosk gehörte. Ebenfalls nicht ganz geklärt ist wem dieser Teil überhaupt gehört - wirklich den SW//M oder vielleicht doch schon der S-Bahn???

Unfreundlich darauf hingewiesen dass das so nicht geht, er gerne kommen kann und uns mitteilen dass es nicht erwünscht ist aber nicht einfach ankommen und ein Hausverbot erteilen hat er uns dann "gnädigerweise" richtung S-Bahn gehen lassen.

Also hier damit nun die Warnung. Aufenthalt im Stachusbauwerk scheint nicht erwünscht. Mit Betonung auf Bauwerk, also auch das was die Geschäfte beinhaltet. Ob die SW//M so allerdings glücklich werden kann ich mir nicht vorstellen.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Du solltest mal die "Benutzungsbedingungen" des Stachus-EKZ lesen. Angeschlagen ganz klein neben der Doppeltreppe rauf zum Brunnen beim.

So darfst man sich z.B. auch nicht auf die Treppen setzen....


Ein wahrlich gastfreundlicher Ort, dieses Stachusbauwerk... :angry:
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Jedenfalls kam nach 20 Minuten der Wachschutz anmaschiert und forderte uns auf mitzukommen. Auf die etwas erstaunte Rückfrage wieso meinte der nur lapidar zur Personalienfeststellung.

Ein privater Wachschutz darf gar nicht Personalien feststellen. Das darf nur die Polizei. Wenn der aus welchen Gründen auch immer eure Personalien haben wollte, dann hätte der dazu die Polizei rufen müssen. Allerdings hättet ihr dann ggf. den Polizeieinsatz bezahlen müssen.
Nun ja, da hat er sich leider auch erst mal geschnitten. Auf Rückfrage wieso denn meinte der Wachmensch dann nur lapidar - "wir haben euch jetzt längere Zeit beobachtet, ihr seit hier gewesen. [Das haben wir genau gesehen!!!] Also 10 Minuten sind ja OK, aber für diese lange Zeit isses deutlich zu lange und dagegen, so wünscht es das Centermanagement muss deutlich vorgegangen werden."
Bei uns in Hamburg ist das so geregelt, dass der Aufenthalt in einer Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist und der unnötige Aufenthalt eben genau nicht gestattet ist. Da gibt es eine bestimmte Zeit, die als angemessen gilt, um auf die Bahn oder verabredete Personen zu warten. Wird diese Zeit überschritten, kann das zum Verdacht des unnötigen und daher verbotenen Aufenthalt führen und das Sicherheitspersonal wird die verdächtigen Personen zur Rede stellen und ggf. der Stationsanlage verweisen.
Na gut, es ist weder ersichtlich dass man dort nicht stehenbleiben darf, zumal ein Teil der Gruppe auch noch zum besetzten Fahrgäste-Infokiosk gehörte. Ebenfalls nicht ganz geklärt ist wem dieser Teil überhaupt gehört - wirklich den SW//M oder vielleicht doch schon der S-Bahn???
Das dürfte doch in den Beförderungsbedingungen ersichtlich sein, dass der Aufenthalt in der Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist.
Unfreundlich darauf hingewiesen dass das so nicht geht, er gerne kommen kann und uns mitteilen dass es nicht erwünscht ist aber nicht einfach ankommen und ein Hausverbot erteilen hat er uns dann "gnädigerweise" richtung S-Bahn gehen lassen.
Also das habe ich in Hamburg auch schon erlebt, dass Sicherheitsmitarbeiter zum Verlassen der Stationsanlage aufgefordert haben: Bitte nehmen Sie jetzt die nächste Bahn oder verlassen Sie die Stationsanlage, aber halten Sie sich hier nicht unnötig auf!
Also hier damit nun die Warnung. Aufenthalt im Stachusbauwerk scheint nicht erwünscht. Mit Betonung auf Bauwerk, also auch das was die Geschäfte beinhaltet. Ob die SW//M so allerdings glücklich werden kann ich mir nicht vorstellen.
Ich denke, es geht in erster Linie darum, Süchtige und Obdachlose aus der Stationsanlage fernzuhalten.
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Ähm... ich bin schon öfter über zwei Stunden rund um oder in dem Kiosk gewesen, mich hat noch nie jemand überhaupt nur angesprochen - auch ohne Kennzeichnung als "Fahrgäste-Personal" oder so!? Sind auch öfter Leute von der S-Bahn-Wache, der Polizei oder so gegenüber gestanden... :blink:

Aber vielleicht ist das so 'ne Art "Entmietungsaktion", um den Kiosk loszuwerden. Die Leute mal ein bisschen einschüchtern, damit keiner mehr kommt und dir freiwillig gehen, macht man ja bei alten Mietshäusern gerne sowas... Oder ist das Thema jetzt hier eigentlich schon entgültig ausgestanden? :ph34r:
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Ich versteh des, wenn man da die Sandler draussen haben will, aber muss das sein, normale Personen zu schikanieren?

Was, wenns stark regnet und ich z.B. dort unterstehen will, bis es wieder aufhört? Schmeisst mich dann der Wachschutz
raus in den Regen? <_<
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Rohrbacher @ 28 Jun 2008, 20:10 hat geschrieben: Aber vielleicht ist das so 'ne Art "Entmietungsaktion", um den Kiosk loszuwerden. Die Leute mal ein bisschen einschüchtern, damit keiner mehr kommt und dir freiwillig gehen, macht man ja bei alten Mietshäusern gerne sowas... Oder ist das Thema jetzt hier eigentlich schon entgültig ausgestanden? :ph34r:
Denen würd ich aber was erzählen. Wenn ich als Kunde da anstehen würde und die mich anstinken,
würde ich sie die Polizei ruhig holen lassen. Und zusehen, wie der "Kioskschutz" blamiert wird.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

ET 474 @ 28 Jun 2008, 20:06 hat geschrieben: Ich denke, es geht in erster Linie darum, Süchtige und Obdachlose aus der Stationsanlage fernzuhalten.
Gerade diese halten sich dort den ganzen Tag auf, ohne dass etwas unternommen wird.

Ich habe nichts gegen Obdachlose und Bettler, aber etwas gegen aggressive Bettler.

Wenn ich einmal quer durch das Stachus-Bauwerk gehe, werde ich fast immer mindestens einmal angebettelt. Oft läuft man neben mir her, stellt sich mir in den Weg, sodass ich mehrfach ausweichen muss. Wenn ich nicht auf "Anfragen" reagiere, wünscht man mir "Gute Besserung" oder so was Ähnliches.

Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass man die Obdachlosen sich dort versammeln lässt (es scheint immer dieselbe Gruppe zu sein, die sich dort den ganzen Tag aufhält), aber jetzt gegen Leute wie ropix vorgeht.
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Beitrag von Rohrbacher »

Ich denke, es geht in erster Linie darum, Süchtige und Obdachlose aus der Stationsanlage fernzuhalten.
*lol* ropix, hast gehört? Süchtige und Obdachlose. :lol:
Bei uns in Hamburg ist das so geregelt, dass der Aufenthalt in einer Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist
Aber die Stationsanlage geht doch eigentlich erst hinter'm Entwerter los. Und wenn ich da Leute treffe, steh' ich vor der Türe des Kiosk und nicht an der "Bahnsteigsperre". Ich nehme mal an, das haben die hier auch so gemacht. Da steht man also quasi im unterirdischen Teil des Stachus-Einkaufszentrums bzw. in der Verbindung zu den Eingängen, aber wenn man sich da nicht aufhalten dürfen soll, dann läuft was schief. Für Stationsanlagen... okay.

Die sollen lieber mal nach Schulschluss das vandalierende und stundenlang rumhängende Gesindel von den Dorf- und Vorstadtbahnhöfen scheuchen, das Autos demoliert, überall rumkritzelt, Automaten mit Böllern in die Luft jagt und solchen Mist macht. Steht der Hp Vierkirchen-Esterhofen noch? :ph34r:
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Beitrag von Woodpeckar »

spock5407 @ 28 Jun 2008, 20:10 hat geschrieben:Ich versteh des, wenn man da die Sandler draussen haben will, aber muss das sein, normale Personen zu schikanieren?

Was, wenns stark regnet und ich z.B. dort unterstehen will, bis es wieder aufhört? Schmeisst mich dann der Wachschutz
raus in den Regen?  <_<
TramPolin @ 28 Jun 2008, 20:14 hat geschrieben:Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass man die Obdachlosen sich dort versammeln lässt (es scheint immer dieselbe Gruppe zu sein, die sich dort den ganzen Tag aufhält), aber jetzt gegen Leute wie ropix vorgeht.
Im Interesse der nationalen Sicherheit des Stachusbauwerks kann auf Einzelschicksale und individuelle Interessen naturgemäß keine Rücksicht genommen werden.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

War zwar oben, aber mussten deswegen die Trambahner ans STO zum Wechsel? :lol:
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Jean
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Beitrag von Jean »

Ich weiß auch z.B. dass Gruppenansammlungen im PEP auch nicht gerne gesehen werden. Stellen halt ein Risiko dar...
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Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Rohrbacher @ 28 Jun 2008, 20:10 hat geschrieben: Ähm... ich bin schon öfter über zwei Stunden rund um oder in dem Kiosk gewesen, mich hat noch nie jemand überhaupt nur angesprochen - auch ohne Kennzeichnung als "Fahrgäste-Personal" oder so!? Sind auch öfter Leute von der S-Bahn-Wache, der Polizei oder so gegenüber gestanden... :blink:

Aber vielleicht ist das so 'ne Art "Entmietungsaktion", um den Kiosk loszuwerden. Die Leute mal ein bisschen einschüchtern, damit keiner mehr kommt und dir freiwillig gehen, macht man ja bei alten Mietshäusern gerne sowas... Oder ist das Thema jetzt hier eigentlich schon entgültig ausgestanden? :ph34r:
kommt darauf an, welchen Kiosk du meinst?

wenn der der Aktion Münchner Fahrgäste gemeint ist, der gehört flächentechnisch zum S-Bahn-Bereich und nimmer zum EKZ
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Beitrag von chris232 »

Rohrbacher @ 28 Jun 2008, 20:22 hat geschrieben: Steht der Hp Vierkirchen-Esterhofen noch? :ph34r:
Naja, ich weiß nix gegenteiliges - kann aber zustimmen, dass die Leute von anderen Orten in der Nähe irgendwie wesentlich friedlicher sind :D
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Beitrag von Oliver-BergamLaim »

spock5407 @ 28 Jun 2008, 19:59 hat geschrieben: Ein wahrlich gastfreundlicher Ort, dieses Stachusbauwerk...
Von der Optik her nicht minder :ph34r:

Im Übrigen sollte sich dieser tolle Wachschutz mal an einem beliebigen Adventssamstag in diesem Bereich betätigen. Die durchschnittliche Wartezeit an den Geldautomaten der Stadtsparkasse in ebendiesem Zwischengeschoß beträgt dann gefühlte 20 bis 30 Minuten :P

@ropix: nicht ärgern lassen - ich hätt mich da wohl im Nachhinein furchtbar aufgeregt darüber - aber so eine Erfahrung hat man (hoffentlich) nur einmal.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Das EKZ wir doch eh komplett mondernisiert. Einzig der Tengelmann und der Kaufhof bleiben, wo sie sind
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ropix
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Beitrag von ropix »

spock5407 @ 28 Jun 2008, 19:59 hat geschrieben: Du solltest mal die "Benutzungsbedingungen" des Stachus-EKZ lesen. Angeschlagen ganz klein neben der Doppeltreppe rauf zum Brunnen beim.

So darfst man sich z.B. auch nicht auf die Treppen setzen....


Ein wahrlich gastfreundlicher Ort, dieses Stachusbauwerk... :angry:
Hm... - fragt sich ob das überhaupt zur Geltung kommt. AGB gelten auch nur dann wenn man eine Chance hatte diese zu lesen.

Aber hier geht es vor allem ums auftreten. Ich habe es noch nie gehört dass jemand ohne Vorwarnung und ohne jemanden belästigt oder Sachbeschädigung betrieben zu haben ein Hausverbot bekommen hätte.

Ich frage mich auch auf welcher Grundlage.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Woodpeckar @ 28 Jun 2008, 20:24 hat geschrieben:Im Interesse der nationalen Sicherheit des Stachusbauwerks kann auf Einzelschicksale und individuelle Interessen naturgemäß keine Rücksicht genommen werden.
§ 1.) Das Verlassen der Wohnung ist anzumelden.
§ 2.) Die Anmeldung muss 48 Stunden vor dem gelanten Verlassen der Wohnung vorliegen.
§ 3.) Mit der Anmeldung muss der konkrete Zweck sowie der Reiseweg angegeben werden.
§ 4.) Für die Rückfahrt zur Wohnung ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
§ 5.) Sondergenehmigungen für tägliche Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück werden auf Antrag erteilt.

Die amtlichen Bescheinigungen sind stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

;) ;) ;)
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Rohrbacher @ 28 Jun 2008, 20:22 hat geschrieben:Aber die Stationsanlage geht doch eigentlich erst hinter'm Entwerter los. Und wenn ich da Leute treffe, steh' ich vor der Türe des Kiosk und nicht an der "Bahnsteigsperre". Ich nehme mal an, das haben die hier auch so gemacht. Da steht man also quasi im unterirdischen Teil des Stachus-Einkaufszentrums bzw. in der Verbindung zu den Eingängen, aber wenn man sich da nicht aufhalten dürfen soll, dann läuft was schief. Für Stationsanlagen... okay.
Bei uns geht die Stationsanlage nicht erst hinterm Entwerter bzw. der Kennlinie des fahrkartenpflichtigen Bereich los, sondern gleich am Eingang. Das heißt, der Wachschutz des jeweiligen Verkehrsunternehmen hat in der gesamten Stationsanlage Hausrecht und das nicht nur innerhalb der Kennlinie des fahrkartenpflichtigen Bereichs. In Hamburg haben wir keine Entwerter, sondern nur eine in den Boden eingelassene Kennlinie, welche den fahrkartenpflichtigen Bereich kennzeichnet. Dieser Bereich darf nur mit einem gültigen Fahrausweis betreten werden. Halten sich Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis innerhalb dieser Kennlinie auf, gilt dieses als Schwarzfahren und die betreffenden Personen haben bei einer Kontrolle durch das Sicherheitspersonal 40,- Euro zu bezahlen. Außerhalb dieser Kennlinie ist nicht zwangsweise ein gültiger Fahrausweis erforderlich, dennoch darf das Sicherheitspersonal des jeweiligen Verkehrsunternehmen Personen ohne gültigen Fahrausweis aus diesem Bereich verweisen.
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Beitrag von ropix »

Autobahn @ 28 Jun 2008, 21:16 hat geschrieben:§ 2.) Die Anmeldung muss 48 Stunden vor dem gelanten Verlassen der Wohnung vorliegen.
§ 3.) Mit der Anmeldung muss der konkrete Zweck sowie der Reiseweg angegeben werden.
§ 4.) Für die Rückfahrt zur Wohnung ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
[...]
Die amtlichen Bescheinigungen sind stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

;)  ;)  ;)
Ähm - ne anders.

Das ist mir auch schon passiert. Mit dem Auto in die schöne Natur gefahren. Da war am Bundesstraßenrand ein Feldweg. Dort geparkt. Ne nette Bank stand da. Neben dran an einer alten Industriebahn gabs ne schöne bayerische Weiche. Und eine Freileitung ohne Isolatoren. Das war natürlich alles schon ein wenig interessant. Und menschenleer. Irgendwann kam dann ein Jogger vorbeigejoggt. Der hatte sichtlich Probleme damit den Jogger zu miemen. Und ich denk mir noch, der arme, muss jetzt so tun nur damit ich nicht merk dass Schäuble hinter mir her ist.

Gesagt, getan. Drei Tage später auf dem Weg zur Uni klingelts das Handy. Die Kriminalpolizei sucht mich. Aber so dringend wars dann doch nicht, der Kollege der mich sprechen wollte war nämlich grad nicht erreichbar.

Erst 6 Stunden später. Frägt erstmal scheißfreundlich wie und was ich denn so bin und wie meine Gesinnung und bla. Hab ihm dann direkt gesagt, es geht wohl um den Jogger an jenem besagten Feldweg unter jener besagter nutzloser Freileitung :)

Gut, damit war er zufrieden - und hocherstaunt, bislang haben Terroristen doch nie zugegeben dass sie schon mal Tatort auskundschaften waren. Und was ich denn da täte:

Nun unter uns - was ich da tat dürfte jedem klar sein der mal meinen Gleisplan gesehen hat :) Das hab ich auch dem Kripobeamten so mitgeteilt. Der war a) erstaunt dass es Weichen-Freaks gibt, B) belustigt ob des für ihn kuriosen Hobbies - und c) auch stinksauer auf unsere Bürokratie.

War der Jogger doch von der Polizei Günzburg, die dann um Hilfe beim LKA in Ulm nachsuchte das seine nichtzuständigkeit erkannte und den Fall nach München weitergereicht hat. Naja - und jetzt musste unser armer Terroristenjäger also einen mehrseitigen Bericht verfassen. Meinte dann, ob ich nicht ein paar Fachwörter für ihn hätte. Ja klar, die hab ich natürlich.

Und so lautet der Bericht des LKA München an das LKA Stuttgart also wie folgt:

Die fragliche Person interessiert sich nach eigenen Angaben für Eisenbahnen und befand sich am fraglichen Ort um die Awanst Offingen zu besichtigen. Besonders interessiert hat ihn die an dieser Stelle vorhandenen bayerischen Weiche mit Klammermittelverschluss, davon gibt es in Bayern nicht mehr so viele.

Gut, ganz zum Schluss sei der Polizei noch verziehen. Etwas weiter hinten befindet sich die Zufahrt zum KKW Gundremmingen :D

Aber was wenn ich diese tolle Weiche mal herzeigen will? Vorher anmelden? Ich habs mir wirklich überlegt, denn der Verwaltungsvorgang hat die Polizei Unsummen gekostet. Inkl eines arbeitsunfähigen Kollegen, weil den Lachanfall den der Kollege vom Telefonierer bekommen hat kann man so schnell nicht wieder abschütteln.
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ropix
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Beitrag von ropix »

ET 474 @ 28 Jun 2008, 21:35 hat geschrieben: Bei uns geht die Stationsanlage nicht erst hinterm Entwerter bzw. der Kennlinie des fahrkartenpflichtigen Bereich los, sondern gleich am Eingang.
Problem - das sind bei uns zwei verschiedene Zuständigkeitsbereiche. Einmal PSD und Stadtwerke, einmal SBM und S-Bahn-Wache. :)
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

ropix @ 28 Jun 2008, 21:38 hat geschrieben:Problem - das sind bei uns zwei verschiedene Zuständigkeitsbereiche. Einmal PSD und Stadtwerke, einmal SBM und S-Bahn-Wache. :)
Aber wie ist das in den Beförderungsbedingungen geregelt? Gibt es da keine Regelung, wo ohne Fahrausweis 40,- Euro zu bezahlen sind und wo zumindest noch verwiesen werden darf?
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Beitrag von ropix »

ET 474 @ 28 Jun 2008, 22:09 hat geschrieben: Aber wie ist das in den Beförderungsbedingungen geregelt? Gibt es da keine Regelung, wo ohne Fahrausweis 40,- Euro zu bezahlen sind und wo zumindest noch verwiesen werden darf?
keine Ahnung - wie gesagt, es steht nirgends. Zumindest hab ichs nicht gefunden. Aber ich werd bei nächster Gelegenheit mal schaun gehen. Vor allem nach dem Zeitlimit von 10 Minuten. Oder nach der Erlabnis für den EInkauf auch mal länger als 10 Minuten zu brauchen :) :P :rolleyes:
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Beitrag von Rohrbacher »

ET 474 @ 28 Jun 2008, 22:09 hat geschrieben: Aber wie ist das in den Beförderungsbedingungen geregelt? Gibt es da keine Regelung, wo ohne Fahrausweis 40,- Euro zu bezahlen sind und wo zumindest noch verwiesen werden darf?
40 Euro gelten ab dem Entwerter mit darüber hängendem Schild, dass der Zugang nur mit gültigem Fahrausweis gestattet ist. Von einer Verweildauer steht da übrigens auch nichts, es gelten (für mich) die Höchstfahrzeiten des Fahrscheins, sonst habe ich ja keinen gültigen mehr... Ein Kurzstrecke stempeln heißt (für mich), ich darf eine Stunde auf'm Bahnsteig rumlungern. :lol:

Ich tippe eher darauf, das Wachpersonal hatte grad nix zu tun, man fühlt sich dann gleich an die jahrelange Arbeitslosigkeit vorher erinnert, da schafft man sich dann eben etwas Arbeit... :ph34r:
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Beitrag von ropix »

Also ich hätte für die Sperre noch ne Karte bis Ende Juli. Da hinten gibts sogar Essen und Trinken :)
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

keine Ahnung - wie gesagt, es steht nirgends. Zumindest hab ichs nicht gefunden. Aber ich werd bei nächster Gelegenheit mal schaun gehen. Vor allem nach dem Zeitlimit von 10 Minuten.
40 Euro gelten ab dem Entwerter mit darüber hängendem Schild, dass der Zugang nur mit gültigem Fahrausweis gestattet ist. Von einer Verweildauer steht da übrigens auch nichts, es gelten (für mich) die Höchstfahrzeiten des Fahrscheins, sonst habe ich ja keinen gültigen mehr...
Von Zeitlimit / Verweildauer steht bei uns auch nichts, dieses liegt im Ermessen des Wachpersonals, jedoch im Schnitt bei 30 Minuten.
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Beitrag von Wetterfrosch »

...nunja - du hättest ja auch deine S-Bahn verpassen können und im Maximalfall bis zu 40 Minuten auf die nächste warten müssen... keine Lust am stickigen Bahnsteig zu warten.

Vielleicht hast du mit dem Buch in der Hand aber auch wie ein "Sektenahänger" gewirkt ;)

- nunja... da gibt es ja noch die tolle Bahnsteigkarte für 20 Cent
"Wenn Sie ohne Fahrkarte einen Bahnsteig der S- oder U-Bahn betreten wollen, der durch Bahnsteigsperren oder sonstige Bahnsteigabgrenzungen gekennzeichnet ist, benötigen Sie eine Bahnsteigkarte; diese ist am Automaten erhältlich und ab Entwertung eine Stunde lang gültig." Quelle und Information: MVV-München

P.S. hier übrigens die Stachusbauwerksatzung
KlickMICH
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

spock5407 @ 28 Jun 2008, 19:59 hat geschrieben:Du solltest mal die "Benutzungsbedingungen" des Stachus-EKZ lesen. Angeschlagen ganz klein neben der Doppeltreppe rauf zum Brunnen beim.
Da steht:
(1) Es liegt nicht mehr im Rahmen der Zweckbestimmung nach § 1, wenn jemand die Wegeflächen
nicht vorwiegend zum Fußgängerverkehr, sondern zu anderen Zwecken benützt.
(2) Jede nach Abs. 1 über die Zweckbestimmung hinausgehende Benützung der Wegeflächen ist
Sondernutzung nach öffentlichem Recht und unbeschadet des Abs. 3 unzulässig.
Dies gilt insbesondere
1. für das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie jeglichen Warenverkauf,
2. für das Aufsuchen von Bestellungen außerhalb der Ladengeschäfte,
3. für wirtschaftliche Werbemaßnahmen, z.B. Handzettel verteilen, Herumtragen von umgehängten
Werbetafeln, Werbeveranstaltungen,
4. für das Bemalen, Bekleben und Beschriften des Bodens, der Wände, Decken und Säulen,
5. für das Sitzen und Liegen,
6. für das Musizieren und den störenden Betrieb von Tonwiedergabegeräten,
7. für das Betteln,
8. für das Verweilen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss außerhalb der bestimmungsgemäßen
Nutzung der zugelassenen Freischankflächen,
9. für das freie Umherlaufenlassen von Hunden.
Wirklich schlauer bin ich dadurch nicht - das sitzen und liegen ist also verboten, wir sind aber gestanden. Das Verweilen bei Alkoholgenuß ist auch verboten - ich hab aber nichtmal Wasser getrunken. was ist also die "über die Zweckbestimmung hinausgehende Benützung" - der Fußgängerverkehr ist ja erlaubt, und zum Fußgängerverkehr gehört in meinen Augen eigentlich auch das stehenbleiben und ratschen - und wenn man auch das stehen verbieten wollte, hätte mans ja zum sitzen und liegen dazuschreiben können, bzw. das Verweilverbot nicht auf das Alkohol einschränken brauchen.

Ich ziehe jedenfalls daraus den Schluß, dass es scheinbar nicht mehr gewünscht ist sich im Stachusbauwerk aufzuhalten, und statt wie früher dort einzukaufen werde ich wohl sicherheitshalber lieber schauen dass ich es möglichst schnell wieder verlassen kann.
ET 474 @ 28 Jun 2008, 20:06 hat geschrieben:Ein privater Wachschutz darf gar nicht Personalien feststellen. Das darf nur die Polizei. Wenn der aus welchen Gründen auch immer eure Personalien haben wollte, dann hätte der dazu die Polizei rufen müssen. Allerdings hättet ihr dann ggf. den Polizeieinsatz bezahlen müssen.
Dazu hätts erstmal nen Grund geben müssen die Personalien angeben zu müssen. Und ich glaube nicht dass das stehen in einem öffentlichen Bereich wirklich nen Polizeieinsatz rechtfertigt.
Bei uns in Hamburg ist das so geregelt, dass der Aufenthalt in einer Stationsanlage nur zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet ist und der unnötige Aufenthalt eben genau nicht gestattet ist. Da gibt es eine bestimmte Zeit, die als angemessen gilt, um auf die Bahn oder verabredete Personen zu warten. Wird diese Zeit überschritten, kann das zum Verdacht des unnötigen und daher verbotenen Aufenthalt führen und das Sicherheitspersonal wird die verdächtigen Personen zur Rede stellen und ggf. der Stationsanlage verweisen.
München ist aber nicht Hamburg, und das Sicherheitspersonal kann auch nicht nach freiem Vermessen urteilen, sondern muss sich an die Gesetze halten.
Also das habe ich in Hamburg auch schon erlebt, dass Sicherheitsmitarbeiter zum Verlassen der Stationsanlage aufgefordert haben: Bitte nehmen Sie jetzt die nächste Bahn oder verlassen Sie die Stationsanlage, aber halten Sie sich hier nicht unnötig auf!
Das heißt noch lang nicht dass sies auch dürfen.
ET 474 @ 28 Jun 2008, 22:09 hat geschrieben:Aber wie ist das in den Beförderungsbedingungen geregelt? Gibt es da keine Regelung, wo ohne Fahrausweis 40,- Euro zu bezahlen sind und wo zumindest noch verwiesen werden darf?
Gar nicht, weil es sich wie schon mehrmal erwähnt um den Bereich des Stachus-Einkaufszentrum (und zwar auch noch in einem als "Fußgängerzone" gewidmeten Bereich) handelt.

Ich hab ja kein Problem damit wenn der Sicherheitsdienst einen freundlich darauf hinweißt, dass es nett wäre woanders weiterzuratschen - aber herzukommen, und ohne Vorwarnung als erstes zu sagen "Sie stehen hier seit einiger Zeit, deswegen müssen wir Sie jetzt mitnehmen und erteilen Ihnen Hausverbot" find ich so nicht in Ordnung.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ich würde mal bei BLÖD, AZ, tz anrufen und fragen, ob die aus der Geschichte nicht was machen wollen.
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janmethner
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Beitrag von janmethner »

Ja, gute Idee....ich hätte es auf das volle Programm ankommen lassen...also Polizeieinsatz, Festnahme, Gewahrsam etc. und dann ab mit der Story an die Presse. Das ist für Wachschutz und Polizei mit das schlimmste was ihnen passieren kann....sie haben bei vielen Leuten eh schon kein gutes Image und dann noch ein Artikel Marke "Unschuldiger festgenommen und eingesperrt" in der BLÖD oder einer anderen Zeitung. Ich glaube, dann backen die Jungs sehr kleine Brötchen, vor allem, weil die Presse jeden neuen ähnlichen Einsatz sofort wieder bringen würde.

Gruss aus München
Jan
Thomas089
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Beitrag von Thomas089 »

Wenn ich ropix richtig verstanden habe, dann ließen die Wachmänner die Gruppe letztendlich doch einfach laufen, ohne Festhalten der Personalien etc. Natürlich war es kein angenehmes Erlebnis und das Verhalten der Wachleute nicht korrekt. Aber mir wäre in diesem Fall dann doch lieber, dass ich nicht in irgendeiner schwarzen Liste drinstehe, auch wenn sich dann letztlich die "Unschuld" ergeben würde. Aber man weiß ja nie, wenn man schon mal wo drinsteht ... :( Da würde ich also vorziehen, die Sache unter "Unangenehmes Erlebnis" abzuhaken und nun einen Grund mehr zu wissen, warum das Stachusuntergeschoß so unangenehm und nichteinladend ist.

Anders, wenn die Wachmänner doch die Personalien aufgenommen haben. Dann würde ich mich zur Wehr setzen - Presse, Gericht, wie auch immer. Jedenfalls hätte ich es nicht so gerne, irgendwo in nicht gerechtfertigter Weise registriert zu sein.

Viele Grüße,
Thomas
Gruß, Thomas
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