Wildwechsel @ 15 Jan 2009, 08:32 hat geschrieben: Hmmm, Ersatzfahrplan ist soweit bekannt. Aber was steht im Buchfahrplan denn zusätzlich drin? :unsure:
Angaben jeweils zu dem speziellen Zug. Heutzutage vermutlich in erster Linie die Fahrzeiten, zumindest früher konnten da aber durchaus sicherheitsrelevante INformationen drinstehen, z.B. Einfahrt in Stumpfgleis oder die Information ob der Zug in einem Bahnhof ohne Ausfahrsignale/Ausfahrvorsignale durchfährt oder nicht. Obs das heute noch irgendwo gibt weiß ich nicht, die Zahl der Bahnhöfe an Hauptstrecken wo das nicht signalisiert ist dürfte wohl nicht mehr allzu hoch sein - und der einzige Bahnhof ohne ASigs der mir momentan einfällt wo Durchfahrten laut Lageplan zugelassen sind ist eh Zugleitbetrieb.
Bing @ 15 Jan 2009, 10:57 hat geschrieben:die Vermutung das jedes Rechnenzentrum insbesondere auch Unternehmenskritische mit Notstromagregaten, redundanten Stromversorgungen und USV Anlagen ausgestattet sind die auch sicher laufen halte ich für ein Gerücht.
Es muss ja nicht zwangsläufig der Notstrom gewesen sein - auf jeden Fall gabs einen Schwachpunkt im System - und ich muss sagen, ich finds schon heftig wie extrem sich der Ausfall ausgewirkt hat und dass man heutzutage offenkundig keine vernünftige Rückfallebene mehr hat. Bei nem zentralen System muss man halt nunmal damit rechnen dass mal die Zentrale ausfällt, und die wichtigen Unterlagen dann halt doch noch in Papierform oder von mir aus auch dezentral gespeichert vorhalten.
Die Kunden mußten z.B. zum Geldabheben persönlich in Ihre Bankfiliale - dort hat man anhand ausgedruckter Listen geprüft ob der Kunde überhaupt über ein Konto das gedeckt ist verfügt.
Immerhin hatten die offenbar noch ausgedruckte Listen - die Bahn hatte ja erstmal gar nichts.
Und mir stellt sich immer noch die Frage ob man ne Hafas-Auskunft jetzt eigentlich einfach so als Rückfallebene nutzen darf von den Vorschriften her?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876