Was vor dem Jahr 2008 war, fällt unter Umständen unter die Besitzstandswahrung. Ich habe die Führerscheinklasse 2 (heute CE - damals auch schon bei der Bundeswehr so bezeichnet) im Jahre 1972 als Wehrpflichtiger erworben und auf zivil umschreiben lassen. Allerdings hat der Gesetzgeber richtigerweise eine Gesundheitsprüfung für Altbesitzer ab dem 50. Lebensjahr eingeführt.Zp9 @ 23 Feb 2011, 21:26 hat geschrieben:Sorry dem muss ich aber widersprechen, ich habe im jahr 2008 (ende) also noch bevor der ganze berufskraftfahrer kram nach dem BerfQG gekommen ist, den CE Führerschein (fürs hobby und div. Hilfsorganisationen) bei Vorbesitz Kl B gemacht und incl. allem 2500,- bezahlt und das im "teuren" bayern.
Die Qualifizierungsmaßnahmen gelten aber auch für Altbesitzer der Klasse 2 unterhalb des 50. Lebensjahres, wenn sie Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtmasse fahren wollen. Hinzu kommen die Schulungen für Gefahrgut (sofern nicht Freimenge, die auch von jedermann in einem PKW/Wohnmobil befördert werden kann - bspw. Propangasflaschen) und entsprechende Bescheinigungen. Dies aber schon länger, als 2008

Auch bei den diversen Hilfsorganisationen können Transporte mit Gefahrgut anfallen.
Aber mehr wäre OT