Störungschronik U-Bahn München

Strecken, Fahrzeuge und Technik von U-Bahnen
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philmuc
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Beitrag von philmuc »

Durfte gerade noch aussteigen, es stank wirklich übelste nach durchgeschmorter Elektrik. Bahnsteig der. U4/5 war übelst verraucht . Gerade wird der Bahnhof koMplett abgeriegelt
Laimer88
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Beitrag von Laimer88 »

Stinkt inzwischen auf fast der gesamten Linie, aber weil unten beim durchfahren nur Polizei und kaum Feuerwehr zu sehen ist, wohl nicht (mehr) dramatisch.
schwarzfahrerin
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Beitrag von schwarzfahrerin »

Und, was war die genaue Ursache?
FR16
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Beitrag von FR16 »

Nicht direkt eine Störung, aber mal was Originelles: gestern fuhr ein A mit einem "Tür defekt"-Aufkleber am Fahrerstand rum :huh:

Kann ich mir nur noch mit Zeitmangel bei der Wartung erklären. Anders als die Türen für die Fahrgäste hat der Fahrerstand ja keinen komplexen Schließmechanismus, sondern nur ein einfaches Schloss.
uferlos
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Beitrag von uferlos »

FR16 @ 23 Dec 2013, 11:11 hat geschrieben: Nicht direkt eine Störung, aber mal was Originelles: gestern fuhr ein A mit einem "Tür defekt"-Aufkleber am Fahrerstand rum :huh:

Kann ich mir nur noch mit Zeitmangel bei der Wartung erklären. Anders als die Türen für die Fahrgäste hat der Fahrerstand ja keinen komplexen Schließmechanismus, sondern nur ein einfaches Schloss.
das muss nix heißen, es kan ja passieren dass während des Einsatzes mal ein Schanier o.Ä. am Führerstand kaputt geht. Und deswegen den Zug gleich tauschen? Der Hinweis ist halt für die nachfolgenden Fahrer gedacht....

Sieht man übrigends auch ab und zu bei der S-Bahn.....
mfg Daniel
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Die Frage ist halt, was die Vorschriften bei einer defekten Fahrertür besagen. Bei der Tram is ja auch Schluss, wenn Tür1 defekt (dort könnte man ja auch argumentieren, der Fahrer könnte ja bei Tür 2 raus).
eherl2000
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Beitrag von eherl2000 »

Dass auch eine mechanisch einfache Fahrertüre streikt, ist mir in meiner aktiven Fahrerzeit bei der Münchner U-Bahn öfter passiert. Meist bleibt der Sperrriegel hängen. Wenn es die Wendezeit erlaubt, wird der Wagen in die Mitte rangiert. Das dürfte heutzutage wahrscheinlich selten der Fall sein.
Laurum
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Beitrag von Laurum »

schwarzfahrerin @ 18 Dec 2013, 11:49 hat geschrieben:
TravellerMunich @ 18 Dec 2013, 11:22 hat geschrieben: Wohl schon lange nicht mehr als Fahrgast U-Bahn gefahren?
Wäre schön, wenn es in der Mitte leer wäre...

Zudem fördert man das Hinten-Einsteigen teils noch, wenn an der Münchner Freiheit nur am Südende überfüllte Rolltreppen vorhanden sind, am Nordende nur eine Festtreppe.
Dito. In der Mitte leer? Definitiv nein. Ich seh das auch oft bei einfahrenden Zügen, dass da viele drin sind und orientier mich dahin, wo noch am wenigsten los ist. Geht natürlich nicht, wenn man grade die Rolltreppe runterkommt.
Eigentlich ist das ein bauliches Problem.
Bei der Moskauer U-Bahn (auch oft überfüllt) hat man an beiden Enden des Bahnsteiges die 1. Bögen gesperrt. So landen die Fahrgäste die U-Bahn nicht mehr automatisch am Zuganfang sondern frühestens in der Wagenmitte des 1. Wagens. Damit war das Problem des vollen Zugendes in Moskau etwas entschärft.

Zumindest am Marienplatz wäre ähnliches umsetzbar. Der alte Bahnsteigzugang Rolltreppe Marienplatz könnte mit Sperren zum reinen Ausgang umfunktioniert werden.
Der Zugang zum Bahnsteig wäre nur noch über die neuen Paralleltunnel möglich.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Laurum @ 23 Dec 2013, 19:10 hat geschrieben: Zumindest am Marienplatz wäre ähnliches umsetzbar. Der alte Bahnsteigzugang Rolltreppe Marienplatz könnte mit Sperren zum reinen Ausgang umfunktioniert werden.
Der Zugang zum Bahnsteig wäre nur noch über die neuen Paralleltunnel möglich.
Und die Fahrgäste sollen dann von den Rolltreppen zum Paralleltunnel im Zickzack laufen?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Valider Punkt, da dann sogar die Zu- und Abströme noch mehr gekreuzt würden. Und der Umbau der Rolltreppen, damit man von oben kommend nur noch in die Paralleltunnel gelangt, dürfte irgendwas zwischen "finanziell teuer" und "baulich schwierigst bis unmöglich" sein.
schwarzfahrerin
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Beitrag von schwarzfahrerin »

Finde ich gar nicht gut, diesen Vorschlag. Da sieht man ja auch gar nicht, wann der nächste Zug kommt. Und was, wenn man sich in der Richtung geirrt hat und vielleicht nach Norden statt nach Süden müsste, wo man gerade steht? Dann kommt man doch gar nicht mehr auf die richtige Seite rüber.
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Beitrag von JeDi »

schwarzfahrerin @ 24 Dec 2013, 10:04 hat geschrieben: Da sieht man ja auch gar nicht, wann der nächste Zug kommt.
ZZA?
Und was, wenn man sich in der Richtung geirrt hat und vielleicht nach Norden statt nach Süden müsste, wo man gerade steht? Dann kommt man doch gar nicht mehr auf die richtige Seite rüber.
Kommt man doch? Und zwar fast genau so wie heute? Raus über den Bahnsteig Richtung Rolltreppe, auf der andren Seite dann über den Paralleltunnel wieder rein?
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Beitrag von Laurum »

spock5407 @ 23 Dec 2013, 20:22 hat geschrieben:Valider Punkt, da dann sogar die Zu- und Abströme noch mehr gekreuzt würden. Und der Umbau der Rolltreppen, damit man von oben kommend nur noch in die Paralleltunnel gelangt, dürfte irgendwas zwischen "finanziell teuer" und "baulich schwierigst bis unmöglich" sein.
Die Ströme kreuzen sich dann allerdings in relativ gleicher Gehrichtung, nicht gegeneinander. Und die vielen Fahrgäste zur Oberfläche würden direkten Weg direkt zur Rolltreppe gehen, ohne andere Fahrgastströme kreuzen zu müssen. Ein teurer Umbau der Rolltreppen ist nicht nötig, der kostengünstigere Tausch der eingestellten Fahrtrichtungen würde schon reichen. :)

Das Konzept würde auch vor Fußballspielen die Abfertigung beschleunigen. Bisher sind dort insbesondere die Türen am Zugende überfüllt.
schwarzfahrerin
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Beitrag von schwarzfahrerin »

Versteh nun nur noch "Bahnhof", wie das nun aussehen soll mit den Absperrungen... Kann jemand das vielleicht mal aufzeichnen?
Laurum
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Beitrag von Laurum »

schwarzfahrerin @ 26 Dec 2013, 22:06 hat geschrieben:Versteh nun nur noch "Bahnhof", wie das nun aussehen soll mit den Absperrungen... Kann jemand das vielleicht mal aufzeichnen?
Mangels Open-Data bei der SWM hier eine leider recht grobe Skizze:

Bild

Die Rolltreppen ® haben die Fahrtrichtung getauscht.

Nachtrag: Die U-Bahn-Tunnel sollten doch parallel sein?? :o
Wieso sind sie bei MVG Zoom (meiner Zeichenvorlage) so anders dargestellt? :blink:
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

Laurum @ 26 Dec 2013, 22:47 hat geschrieben: Mangels Open-Data bei der SWM hier eine leider recht grobe Skizze:


Die Rolltreppen ® haben die Fahrtrichtung getauscht.

Nachtrag: Die U-Bahn-Tunnel sollten doch parallel sein?? :o
Wieso sind sie bei  MVG Zoom (meiner Zeichenvorlage) so anders dargestellt?  :blink:
Danke für die kleine Visualisierung. :)

Laut Google Earth sind die Tunnels auch nicht parallel, dürfte an der Lage unter der Diener- bzw. Weinstr. liegen.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Beitrag von schwarzfahrerin »

Danke ebenso für die Zeichnung. Also gehts um Türen oder Drehkreuze, die nur in eine Richtung funktionieren? Finde ich aufgrund der Menschenmassen, Rollstuhlfahrer und Kinderwägen wenig praktikabel, da staut sich doch alles auf und keiner kommt zügig voran. Mir ist ne offene Lösung lieber, auch vom Sicherheitsgefühl her.

Ja, die Bahnsteige sind nicht ganz parallel, die Aufgänge am Marienhof liegen ja auch recht weit auseinander.
FR16
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Beitrag von FR16 »

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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Hoffentlich zieht man den U-Bahn-Fahrer für lange Zeit aus dem Verkehr. Mit 1,0 Promille hat man schlicht nichts im Führerstand einer U-Bahn zu suchen, auch wenn er vermutlich für den Unfall nichts kann.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Rev
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Beitrag von Rev »

Hoffentlich zieht man den U-Bahn-Fahrer für lange Zeit aus dem Verkehr. Mit 1,0 Promille hat man schlicht nichts im Führerstand einer U-Bahn zu suchen, auch wenn er vermutlich für den Unfall nichts kann.
Mit 1 Promille hat man als Fahrer in keinem Fahrzeug was verloren. Und ich hoffe wirklich das das mehr für denjenigen nach sich zieht als nur ein Fahrverbot...
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Beitrag von GSIISp64b »

Rev @ 30 Dec 2013, 22:20 hat geschrieben: Mit 1 Promille hat man als Fahrer in keinem Fahrzeug was verloren. Und ich hoffe wirklich das das mehr für denjenigen nach sich zieht...
http://dejure.org/gesetze/StGB/315a.html
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
schwarzfahrerin
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Beitrag von schwarzfahrerin »

Puh, harter Tobak. Gabs doch schonmal, mit allerdings glimpflichem Ausgang:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...b8668fa176.html
Laimer88
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Beitrag von Laimer88 »

GSIISp64b @ 30 Dec 2013, 22:22 hat geschrieben:http://dejure.org/gesetze/StGB/315a.html
Für das Vorliegen einer Straftat nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB wird es bei genau 1,0 Promille BAK wohl nicht reichen. Zumindest die letzten Urteile betreffend den Schienenverkehr haben höhere Anforderungen als den im Straßenverkehr geltenden Grenzwert von 1,1 Promille für die Annahme absoluter Fahruntauhlichkeit gestellt. Zwar wird man bei einem Tf. strenger sein können als beim Führer der Lok eines Güterzuges (zugrundeliegender Fall), aber vermutlich genügt die BAK hier dem Gericht nicht.

Wenn die Alkoholisierung mit dem Unfall nicht kausal zusammenhängt, bleibt auch kein Raum für § 222 StGB.

Strafe werden also wohl eher arbeitsrechtliche Konsequenzen und die Gedanken an den ums Leben Gekommenen sein.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Ist die U-Bahn denn überhaupt eine Schienenbahn? Zumindest bei der Tram gilt bei sowas doch auch der ganz normale Bußgeldkatalog?
Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

JeDi @ 31 Dec 2013, 11:14 hat geschrieben:Ist die U-Bahn denn überhaupt eine Schienenbahn? Zumindest bei der Tram gilt bei sowas doch auch der ganz normale Bußgeldkatalog?
Nachdem in anderem gesetzlichen Zusammenhang (EEG) sowohl für U-Bahn als auch Tram die Ausnahmeregelungen für Schienenbahnen in Anspruch genommen werden, kann man meiner Meinung nach das schon eindeutig mit "Ja" beantworten. Bei der Trambahn ist darüber hinaus auch noch das Kriterium "nimmt am Straßenverkehr teil" erfüllt, womit dort dann die Einschränkung gemäß §315d StGB greifen sollte.
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Beitrag von Boris Merath »

schwarzfahrerin @ 31 Dec 2013, 01:34 hat geschrieben: Puh, harter Tobak. Gabs doch schonmal, mit allerdings glimpflichem Ausgang:
Was heißt da "allerdings glimpflich" - der Fahrer kann erstmal nichts dafür, wenn ihm ein Betrunkener vor die Bahn fällt. Die Auswertungen werden zeigen, ob er den Unfall durch schnellere Reaktion hätte verhindern können - wenn nicht, dann besteht kein Zusammenhang zwischen der Alkoholisierung und dem Unfall.

Das macht die Alkoholisierung nicht besser - dem Fahrer, der den Unfall hatte, deswegen vorzuwerfen, dass es bei ihm schlimmer ausgegangen ist als bei dem anderen, ist aber auch nicht in Ordnung.
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Beitrag von Laimer88 »

Sendlinger @ 31 Dec 2013, 12:24 hat geschrieben: Nachdem in anderem gesetzlichen Zusammenhang (EEG) sowohl für U-Bahn als auch Tram die Ausnahmeregelungen für Schienenbahnen in Anspruch genommen werden, kann man meiner Meinung nach das schon eindeutig mit "Ja" beantworten. Bei der Trambahn ist darüber hinaus auch noch das Kriterium "nimmt am Straßenverkehr teil" erfüllt, womit dort dann die Einschränkung gemäß §315d StGB greifen sollte.
§ 315d StGB greift bei der Münchener U-Bahn nicht, weil der Führer nicht „sein Fahrverhalten ganz allgemein, und nicht nur bei erkennbar drohender Gefahr, nach dem ihn umgebenden Straßenverkehr zu richten hat“ (BT-Ds. 4/651, 29). Die U-Bahn ist daher Schienen-, nicht Straßenverkehrsfahrzeug im Sinne des StGB. Die Unterscheidung zwischen den Parallelvorschriften § 315a StGB einerseits und § 315c StGB andererseits spielt in unserem Fall im Ergebnis aber keine Rolle.
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Beitrag von Sendlinger »

Laimer88 @ 31 Dec 2013, 13:00 hat geschrieben:§ 315d StGB greift bei der Münchener U-Bahn nicht, [...]
Nichts anderes habe ich gesagt - gemeint habe ich jedenfalls, dass die Einschränkungen durch §315d nur bei der Trambahn greifen. Wenn ich da missverständlich gewesen sein sollte ... wäre ich mir aber keiner schlampigen Formulierung bewußt ... ;)
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Beitrag von Laimer88 »

Dann habe ich den Kommentar zur Tram missverstanden. Sorry!
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Beitrag von Martin H. »

Boris Merath @ 31 Dec 2013, 12:27 hat geschrieben: Was heißt da "allerdings glimpflich" - der Fahrer kann erstmal nichts dafür, wenn ihm ein Betrunkener vor die Bahn fällt.
.....
Ich denke, sie bezog sich auf den Vorfall vor einigen Monaten in ihrem Link, als ein Fahrer angetrunken u.a. einige Bahnsteigenden verpasst hat.
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